Das Projekt "NRVP-MMonk" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Institut für Verkehrsforschung durchgeführt. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zum 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, ein neues Verkehrsmittel in den Städten einzuführen. Zahlreiche Anbieter sind seitdem in größeren Städten mit tausenden Leih-Tretrollern vertreten. Aufgrund der Neuartigkeit der Fahrzeuge sind in Deutschland sowie im Ausland noch zahlreiche Fragen zum Zusammenspiel der Mikromobilität als neuem Mobilitätswerkzeug und dem System der aktiven Mobilität offen. Dieses Projekt zielt darauf ab, im Wesentlichen drei Themenkomplexe zu bearbeiten: - in erster Linie sind es Fragen zu den direkten und indirekten Konfliktpotenzialen zwischen aktiver Mobilität (Fuß- und Radverkehr) und elektrischer Mikromobilität, - darüber hinaus werden Fragen zur verkehrlichen Wirkung der neuen Angebote beantwortet und - darauf aufbauend Empfehlungen zu den geeigneten planerischen, kommunikativen und ordnungspolitischen Regulierungsinstrumenten der neuen Angebote abgeleitet. Dafür werden mit interaktiven Befragungsmethoden, Datenanalysen, Fallstudien und der videogestützten Analyse von Konflikten zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern mehrere Methoden kombiniert. Somit soll das Projekt helfen, ein geregeltes Miteinander verschiedener Verkehrsmittel zu ermöglichen und das Ausrollen der neuen Mobilitätsangebote im Hinblick auf gute Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr zu begleiten. Die Erfahrungen aus europäischen Pionierstädten sowie beim Ausrollen stationsloser Leihradsysteme zeigen, dass eine gute Kenntnis der Wechselwirkungen sowie eine entsprechende Gestaltung des Hochlaufs die Konfliktpotenziale innerhalb des Umweltverbundes minimieren können. Der räumliche Fokus liegt auf urbanen Straßenräumen in Großstädten.
Auf Einladung der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, fand heute mit der Polizeipräsidentin von Berlin, Dr. Barbara Slowik, den drei Bezirksbürgermeister*innen Monika Herrmann (Friedrichshain-Kreuzberg), Stephan von Dassel (Mitte) und Martin Hikel (Neukölln) sowie Vertretern der Sharing-Firmen Circ, Bird, Lime, Tier und VOI ein sehr konstruktives Gespräch über die Situation und die Zukunft der E-Tretroller in Berlin statt. Dabei wurden, gut sieben Wochen nach Einführung dieser neuen Mobilitätsform mit der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung des Bundes, insbesondere die Themen Sicherheit auf Gehwegen, Vermeidung von massenhaft abgestellten E-Scootern an touristischen Hotspots, Fahrtrainings für Nutzer*innen und die Ausweitung des Leihangebots auf Außenbezirke diskutiert und gemeinsam getragene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation verabredet. Folgende Vereinbarungen wurden getroffen: Regine Günther , Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, erklärte zu den Verabredungen mit Polizei, Bezirken und Sharing-Anbietern: „Ich freue mich über die konstruktive Bereitschaft aller Teilnehmenden, schnell zu Verbesserungen auf Berlins Straßen zu kommen. Gehwege sollen besonders geschützte Räume für Fußgängerinnen und Fußgänger bleiben. Dafür werden wir sorgen.“ Die Senatorin kündigte an, die Situation weiterhin genau im Blick zu behalten und die Wirksamkeit der Verabredungen zu prüfen. Sollte es nötig werden, werde sich die Senatsverwaltung auch für Änderungen von Regelungen auf Bundesebene einsetzen, sagte Regine Günther.
Das Projekt "Verarbeitung von E-Scooter-Nutzungsdaten und dessen Validierung durch eine empirische Erhebung des Nutzungsverhaltens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr durchgeführt. Seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung stellen E-Scooter deutsche Kommunen vor neue Herausforderungen in der Verkehrsplanung. Da Erkenntnisse zum Nutzungsverhalten bezüglich der gefahrenen Strecken bislang praktisch nicht vorhanden sind, soll mit diesem Projekt eine datengetriebene Hilfestellung geleistet werden. Kernziel des Projektes der TU Dresden ist es zu prüfen, ob mit Hilfe der Daten, die von den Betreibern verschiedener Verleihsysteme als Start-Ziel-Punkte vorliegen, das Routenwahlverhalten der E-Scooter-NutzerInnen hinreichend genau abgebildet werden kann. Nach der durch den Projektpartner erfolgten Datenbeschaffung werden die Daten verarbeitet, integriert und beispielhaft mit Radverkehrsdaten verknüpft. Ebenso zentral für das Teilvorhaben ist die Prüfung, inwieweit verfügbare Routingalgorithmen die tatsächliche Routenwahl von E-Scooter - Nutzern abbilden. Hierzu wird tatsächliches Routenwahlverhalten von E-Scooter - NutzerInnen empirisch untersucht und mit der Vorhersage der Algorithmen abgeglichen werden. Im Erfolgsfall erhalten Kommunen damit ein Werkzeug, um das von E-Scootern verursachte Verkehrsaufkommen zu analysieren, potentiell konflikt- oder unfallrisikoreiche Stellen im Netz zu identifizieren und Planungen daran anzupassen zu können.
Das Projekt "Das Projekt beforscht die verkehrlichen Wirkungen und Nutzungskonflikte von neu aufkommenden elektrisch unterstützten Verkehrsmitteln als technische Innovation. Damit wird ein aktuelles Thema untersucht, zu dem es bisher kaum wissenschaftliche Studien, aber großen Handlungsbedarf in den Kommunen gibt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Institut für Verkehrsforschung durchgeführt. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zum 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, ein neues Verkehrsmittel in den Städten einzuführen. Zahlreiche Anbieter sind seitdem in größeren Städten mit tausenden Leih-Tretrollern vertreten. Aufgrund der Neuartigkeit der Fahrzeuge sind in Deutschland sowie im Ausland noch zahlreiche Fragen zum Zusammenspiel der Mikromobilität als neuem Mobilitätswerkzeug und dem System der aktiven Mobilität offen. Dieses Projekt zielt darauf ab, im Wesentlichen drei Themenkomplexe zu bearbeiten: - in erster Linie sind es Fragen zu den direkten und indirekten Konfliktpotenzialen zwischen aktiver Mobilität (Fuß- und Radverkehr) und elektrischer Mikromobilität, - darüber hinaus werden Fragen zur verkehrlichen Wirkung der neuen Angebote beantwortet und - darauf aufbauend Empfehlungen zu den geeigneten planerischen, kommunikativen und ordnungspolitischen Regulierungsinstrumenten der neuen Angebote abgeleitet. Dafür werden mit interaktiven Befragungsmethoden, Datenanalysen, Fallstudien und der videogestützten Analyse von Konflikten zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern mehrere Methoden kombiniert. Somit soll das Projekt helfen, ein geregeltes Miteinander verschiedener Verkehrsmittel zu ermöglichen und das Ausrollen der neuen Mobilitätsangebote im Hinblick auf gute Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr zu begleiten. Die Erfahrungen aus europäischen Pionierstädten sowie beim Ausrollen stationsloser Leihradsysteme zeigen, dass eine gute Kenntnis der Wechselwirkungen sowie eine entsprechende Gestaltung des Hochlaufs die Konfliktpotenziale innerhalb des Umweltverbundes minimieren können. Der räumliche Fokus liegt auf urbanen Straßenräumen in Großstädten.
Das Projekt "Das Projekt beforscht die verkehrlichen Wirkungen und Nutzungskonflikte von neu aufkommenden elektrisch unterstützten Verkehrsmitteln als technische Innovation. Damit wird ein aktuelles Thema untersucht, zu dem es bisher kaum wissenschaftliche Studien, aber großen Handlungsbedarf in den Kommunen gibt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zum 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, ein neues Verkehrsmittel in den Städten einzuführen. Zahlreiche Anbieter sind seitdem in größeren Städten mit tausenden Leih-Tretrollern vertreten. Aufgrund der Neuartigkeit der Fahrzeuge sind in Deutschland sowie im Ausland noch zahlreiche Fragen zum Zusammenspiel der Mikromobilität als neuem Mobilitätswerkzeug und dem System der aktiven Mobilität offen. Dieses Projekt zielt darauf ab, im Wesentlichen drei Themenkomplexe zu bearbeiten: - in erster Linie sind es Fragen zu den direkten und indirekten Konfliktpotenzialen zwischen aktiver Mobilität (Fuß- und Radverkehr) und elektrischer Mikromobilität, - darüber hinaus werden Fragen zur verkehrlichen Wirkung der neuen Angebote beantwortet und - darauf aufbauend Empfehlungen zu den geeigneten planerischen, kommunikativen und ordnungspolitischen Regulierungsinstrumenten der neuen Angebote abgeleitet. Dafür werden mit interaktiven Befragungsmethoden, Datenanalysen, Fallstudien und der videogestützten Analyse von Konflikten zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern mehrere Methoden kombiniert. Somit soll das Projekt helfen, ein geregeltes Miteinander verschiedener Verkehrsmittel zu ermöglichen und das Ausrollen der neuen Mobilitätsangebote im Hinblick auf gute Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr zu begleiten. Die Erfahrungen aus europäischen Pionierstädten sowie beim Ausrollen stationsloser Leihradsysteme zeigen, dass eine gute Kenntnis der Wechselwirkungen sowie eine entsprechende Gestaltung des Hochlaufs die Konfliktpotenziale innerhalb des Umweltverbundes minimieren können. Der räumliche Fokus liegt auf urbanen Straßenräumen in Großstädten.
Das Projekt "Teilvorhaben: Technische Universität Dresden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr durchgeführt. Seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung stellen E-Scooter deutsche Kommunen vor neue Herausforderungen in der Verkehrsplanung. Da Erkenntnisse zum Nutzungsverhalten bezüglich der gefahrenen Strecken bislang praktisch nicht vorhanden sind, soll mit diesem Projekt eine datengetriebene Hilfestellung geleistet werden. Kernziel des Projektes der TU Dresden ist es zu prüfen, ob mit Hilfe der Daten, die von den Betreibern verschiedener Verleihsysteme als Start-Ziel-Punkte vorliegen, das Routenwahlverhalten der E-Scooter-NutzerInnen hinreichend genau abgebildet werden kann. Nach der durch den Projektpartner erfolgten Datenbeschaffung werden die Daten verarbeitet, integriert und beispielhaft mit Radverkehrsdaten verknüpft. Ebenso zentral für das Teilvorhaben ist die Prüfung, inwieweit verfügbare Routingalgorithmen die tatsächliche Routenwahl von E-Scooter - Nutzern abbilden. Hierzu wird tatsächliches Routenwahlverhalten von E-Scooter - NutzerInnen empirisch untersucht und mit der Vorhersage der Algorithmen abgeglichen werden. Im Erfolgsfall erhalten Kommunen damit ein Werkzeug, um das von E-Scootern verursachte Verkehrsaufkommen zu analysieren, potentiell konflikt- oder unfallrisikoreiche Stellen im Netz zu identifizieren und Planungen daran anzupassen zu können.
Stehend und lautlos kommt man mit den elektrisch betriebenen Tretrollern durch Berlin. Wenn ein paar einfache Regeln beachtet werden und alle aufeinander Rücksicht nehmen, können die neuen Elektro-Roller ein Gewinn für die innerstädtische Mobilität sein. Mit Inkrafttreten der “Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung” ist der Gebrauch von Elektro-Tretrollern auf ein rechtliches Fundament gestellt worden. Die Regelungen gelten auch für alle anderen Elektro-Kleinstfahrzeuge. Berlin hat sich mit anderen Bundesländern im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Roller nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen. So bleiben diese als geschützte Räume exklusiv Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten. Die Behörden werden darauf achten, dass alle – auch die kommerziellen Anbieter von Leih-Elektro-Rollern – das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme einhalten. Neue Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E-Tretrollern Pressemitteilung vom 08.11.2019 Im Folgenden sind Fragen und Antworten zu privaten und Leih-Elektro-Rollern zu finden: Informationen zu Elektrokleinstfahrzeugen Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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