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INTERPHONE-Studie findet kein erhöhtes Tumorrisiko durch Handynutzung – BfS sieht weiteren Forschungsbedarf

INTERPHONE-Studie findet kein erhöhtes Tumorrisiko durch Handynutzung – BfS sieht weiteren Forschungsbedarf In den Jahren 2010 und 2011 wurden erste Ergebnisse aus der INTERPHONE-Studie über mögliche Langzeitfolgen der Handynutzung veröffentlicht. Der Auswertung zufolge konnte kein erhöhtes Risiko für Hirntumoren oder Tumoren des Hörnervs durch Handynutzung nachgewiesen werden. Damit bestätigt die Studie die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms, das vom Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) durchgeführt wurde. Es hatte gezeigt, dass es innerhalb der gültigen Grenzwerte keine Hinweise auf eine schädigende Wirkung des Mobilfunks gibt. Die vorliegende Studie kann jedoch nicht alle offenen Fragen hinsichtlich der Intensiv- oder Langzeitnutzung des Mobilfunks beantworten. Das BfS sieht daher – wie auch die Autoren der INTERPHONE-Studie – weiterhin Forschungsbedarf für die Intensiv- und Langzeitnutzung von Handys. Wer vorsorglich die individuelle Exposition verringern möchte, hat dafür unterschiedliche Möglichkeiten . Die INTERPHONE-Studie Die INTERPHONE-Studie wurde im Jahr 2000 von der International Agency for Research on Cancer ( IARC ) initiiert, um mögliche Risiken für die Entstehung von Tumoren durch den Gebrauch von Mobiltelefonen zu ermitteln. An der INTERPHONE-Studie beteiligten sich weltweit 13 Länder. Die Studie wurde größtenteils aus öffentlichen Mitteln finanziert. Etwa 29 Prozent der Mittel stammten von der Mobilfunkindustrie, die aber keinerlei Einfluss auf das Studiendesign und die Ergebnisse hatte. Deutschland beteiligte sich unter anderem im Rahmen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms . Untersuchte Tumoren Da die elektromagnetischen Felder des Mobiltelefons vor allem das Gewebe der Kopfregion betreffen, lag der Fokus der Studie auf den folgenden vier Tumorarten: Gliom (Hirntumor, der vom Stützgewebe des Zentralnervensystems ausgeht), Meningeom (Hirntumor, der von der Hirnhaut ausgeht), Akustikusneurinom (Tumor des Hörnervs) und Tumoren der Ohrspeicheldrüse. Ergebnisse Kein Nachweis für ein erhöhtes Risiko für Hirntumoren Die INTERPHONE-Studie wertete Daten zu 2.708 Patienten mit einem Gliom und 2.409 Patienten mit Meningeomen sowie den jeweils passenden gesunden Kontrollpersonen aus. Der Gebrauch von Mobiltelefonen wurde mit Hilfe standardisierter Interviews erfragt. Die Auswertung der Daten zeigte kein erhöhtes Risiko für die Entstehung einer der beiden Hirntumorarten aufgrund der Nutzung eines Handys. Auch für Langzeitnutzer, bei denen der Beginn der Handynutzung mehr als zehn Jahre zurücklag, zeigte sich kein erhöhtes Risiko für eine der beiden Arten von Hirntumoren. Kein Nachweis für ein erhöhtes Risiko für Akustikusneurinome In den zusammengefassten Daten der INTERPHONE-Studie wurden auch 1.105 Patienten mit Tumoren des Hörnervs (Akustikusneurinom) sowie vergleichbare gesunde Kontrollpersonen berücksichtigt. Auch hier wurde der Gebrauch von Mobiltelefonen mit Hilfe standardisierter Interviews erfragt. Die Auswertung aller Daten zeigte ebenfalls kein erhöhtes Risiko für die Entstehung eines Akustikusneurinoms aufgrund von Handynutzung. Dieses Ergebnis galt auch für Langzeitnutzer. Keine Auswertung zu Tumoren der Ohrspeicheldrüse möglich Wegen der geringen Fallzahl in den teilnehmenden Ländern musste auf eine zusammengefasste Auswertung bei Tumoren der Ohrspeicheldrüse verzichtet werden. Unklare Ergebnisse bei Intensiv- oder Langzeitnutzung Bei Nutzern von Mobiltelefonen, bei denen sich aus den Befragungen eine Gesamtnutzungsdauer von mehr als 1.640 Stunden abschätzen ließ, wurde sowohl für Gliome als auch für Akustikusneurinome ein statistisch signifikant erhöhtes Risiko errechnet. Allerdings erhielten die Wissenschaftler bei den Befragungen der Mobiltelefonnutzer mit der höchsten Gesamtnutzungsdauer Antworten zur Nutzungshäufigkeit, die nicht nachvollziehbar waren. Dies lässt die Ergebnisse dieses Teils der Studie fraglich erscheinen. Einige Personen gaben an, mehr als 5 Stunden pro Tag mit dem Handy telefoniert zu haben. Diese Angaben erscheinen wenig plausibel. Daher ist nicht auszuschließen, dass den Beobachtungen andere Ursachen zugrunde liegen. Bei Handynutzern mit besonders langer Gesamtnutzungsdauer zeigten sich die Gliome und Akustikusneurinome eher in den Regionen, die sich nahe am Ohr befinden und auf der Kopfseite, die als bevorzugte Seite zum Telefonieren angegeben wurde. Allerdings wussten Probanden mit Hirntumoren in der Regel auf welcher Kopfseite sich ihr Tumor befand. Bei der Frage nach der bevorzugten Kopfseite beim Telefonieren könnten sie daher die Häufigkeit der Handynutzung auf der Tumorseite überschätzt haben. Verschiedene Auswertungen verstärkten diesen Verdacht. Außerdem gibt es keine biologisch-medizinische Erklärung für diese Beobachtungen. Bewertung des BfS : Weiterführende Forschung zu Intensiv- oder Langzeitnutzung notwendig Die Ergebnisse der INTERPHONE-Studie bestätigen die bisherigen Bewertungen möglicher gesundheitlicher Risiken des Mobilfunks und die vom BfS aufgeführten Möglichkeiten vorsorglicher Expositionsverringerung . So wurde bereits im Abschlussbericht zum Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm festgestellt, dass die möglichen Auswirkungen einer intensiven und lang andauernden Handynutzung noch nicht ausreichend erforscht und zu einer abschließenden Bewertung weitere Untersuchungen erforderlich sind. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass zwar seit Jahren die Strahlungswerte der Handys sinken, aber der Umfang der Handynutzung deutlich zunimmt und sich die Art der Nutzung ändert, das heißt neue Mobiltelefone nicht mehr nur zum Telefonieren genutzt werden. Die INTERPHONE-Studie ließ Forschungsbedarf bei Kindern offen. In der kürzlich abgeschlossenen internationalen MOBI-KIDS-Studie wurde eine mögliche Auswirkung der Handy-Nutzung auf junge Menschen zwischen 10 und 24 Jahren untersucht. Die Stellungnahme des BfS zu den Ergebnissen der MOBI-KIDS-Studie kann hier eingesehen werden. Aktuelle Forschungsvorhaben: COSMOS Der Forschungsbedarf bezüglich intensiver und lang andauernder Handynutzung wird derzeit international in der COSMOS-Studie (Cohort Study of Mobile Phone Use and Health) realisiert. COSMOS ist eine epidemiologische Langzeitstudie, die in Großbritannien, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden und Frankreich durchgeführt wird. Zusätzlich zu den in der INTERPHONE-Studie erforschten Tumorarten untersucht die COSMOS-Studie auch andere mögliche Erkrankungen wie zum Beispiel Alzheimer und Parkinson. Die Höhe der Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern soll durch eine genaue Erfassung von Häufigkeit und Dauer der Telefonate ermittelt werden. Forderung des BfS nach weiterer Forschung weiterhin sinnvoll und notwendig Die Ergebnisse der INTERPHONE-Studie zeigen insgesamt kein erhöhtes Risiko für Hirntumoren oder Tumoren des Hörnervs durch langandauernden Gebrauch von Mobiltelefonen. Trotzdem bleiben Unsicherheiten bei intensiver oder langer Handynutzung. Aus diesem Grund setzt sich das BfS nach wie vor für qualitativ hochwertige Forschung ein und beschreibt Möglichkeiten der vorsorglichen Expositionsverringerung . Stand: 14.08.2024

Luftreinhaltung, Atomrechtliche Aufgaben

Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.

Mobilfunkanlagen Krefeld

Die Daten stellen die Standorte von genehmigungspflichtigen Mobilfunkanlagen bzw. Funkmasten in der Stadt Krefeld dar. Jeder Datensatz enthält die Standortbescheinigungsnummer der Bundesnetzagentur. Funkanlagen müssen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV erfüllen, sofern ihre Sendeleistung über bestimmten Grenzwerten liegen. Stadtintern werden noch weitere Daten zu Mobilfunkanlagen geführt, z. B. der Zustand der Anlage (Geplant, In Betrieb, etc.) oder der Standorttyp (Mast, Dach-Standort, etc.). Die öffentlichen Daten beinhalten als Attribut lediglich die Standortbescheinigungsnummer.

Strahlenschutz

Strahlung ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Welle- oder als Teilchenstrom durch Raum und Materie ausbreitet. Die Strahlungsarten werden in 2 große Gruppen unterteilt, die sich durch ihre Energie unterscheiden. Strahlung, die bei der Durchdringung von Stoffen an Atomen und Molekülen Ionisationsvorgänge auslöst, wird als ionisierende Strahlung bezeichnet. Dazu gehören z.B. die Röntgen- und die Gammastrahlung. Als nichtionisierende Strahlung wird die Strahlung bezeichnet, bei der die Energie der Strahlung nicht ausreicht, Atome und Moleküle zu ionisieren. Dazu gehören z.B. Radio- und Mikrowellen, elektromagnetische Felder und das Licht. Ionisierende Strahlung ist sowohl Teil der Natur (Natürliche Radioaktivität) und somit Bestandteil der menschlichen Umwelt als auch das Resultat menschlicher Tätigkeit (Künstliche Radioaktivität).

Physikalische Umwelteinwirkungen (Sachsen) Lärm, Licht Erschütterung

Informationen und Daten zum Schutz vor Geräuschen, Erschütterungen, Licht und elektromagnetischen Feldern.

Elektromagnetische Felder und Licht

Elektromagnetische Felder und Licht sind Bestandteile des elektromagnetischen Spektrums. Das elektromagnetische Spektrum gliedert sich grob in zwei Bereiche – die nichtionisierenden Strahlung und die ionisierenden Strahlung. Zum Bereich der nichtionisierenden Strahlung gehören die niederfrequenten (elektrischen und magnetischen) Felder, die hochfrequenten (elektromagnetischen) Felder und die optische Strahlung mit der Infrarotstrahlung, dem sichtbaren Licht und der Ultraviolettstrahlung (weitere Informationen: Bundesamt für Strahlenschutz ). Der Bereich der ionisierenden Strahlung umfasst unter anderem die Röntgen- und Gammastrahlung. Technisch erzeugte elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (oder künstliches Licht) können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen. Bild: lumendigital/Depositphotos.com Elektromagnetische Felder Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Technisch erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Licht Erhebliche Lichtemissionen, die störende Blendwirkungen oder unzulässige Raumaufhellungen erzeugen, sind von Anlagen ausgehende Einwirkungen auf die Umwelt, für die im Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin allgemeine Vermeidbarkeits- und Minderungskriterien formuliert sind. Weitere Informationen

Elektromagnetische Felder

Elektromagnetische Felder (EMF) umfassen im Sinne der Rechtsverordnung ( 26. BImSchV ) den Frequenzbereich von 0 Hertz (Hz) bis 300 Gigahertz (GHz = 10 9 Hertz); vom statischen Feld bis einschließlich der Mikrowellen. Die Wellenlängen betragen z. B. ungefähr 6.000 Kilometer bei der Energieversorgung mit 50 Hz oder 1 Millimeter bei Mikrowellen mit 300 GHz. Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Technisch erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen. Fast alle Anlagen, die elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder emittieren, sind im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nicht genehmigungsbedürftig. In der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sind Anforderungen an ortsfeste Anlagen (Gleichstrom-, Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz festgelegt. Sie regelt Betreiberpflichten. Neben der Vorgabe von Grenzwerten und Anforderungen zur Vorsorge verlangt die 26. BImSchV eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen (ab 2 Kilovolt) durch die Anlagenbetreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter . Hier können Sie auch Auskunft über die dort bekannten Anlagen erhalten. Informationen über Sendeanlagen (Hochfrequenzanlagen), die eine sogenannte Standortbescheinigung benötigen, können Sie in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (BNetzA) einsehen. EMF-Datenbank Als Vollzugshilfe hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder erarbeitet und veröffentlicht. Mobilfunk Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen werden noch immer kontrovers diskutiert. Beurteilungsgrundlage für das Handeln der zuständigen Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter in Berlin ist die Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ). Standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) individuell bewertet und auch in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig im Umfeld des Antennenstandortes durch die Bundesnetzagentur mittels Messungen überprüft. Die sogenannte Standortbescheinigung enthält Aussagen, in welchem Sicherheitsabstand von den Antennen unter worst-case Betriebsbedingungen die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Der standortbezogene Sicherheitsabstand gilt für den gesamten Standort und berücksichtigt auch Einflüsse von anderen Anlagen auf diesen Standort. Meistens sind das in Berlin Abstände bis ungefähr 10 Meter in Hauptstrahlrichtung und bis ungefähr 1 Meter senkrecht nach unten. Die BNetzA hat in ihrer bundesweiten EMF-Datenbank den Ergebnissen von EMF-Messreihen auch die erforderlichen Sicherheitsabstände für die bescheinigten Sendestandorte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Um von einem Punkt aus eine Rundumversorgung zu gewährleisten, können z. B. in einer Ebene drei Sendeantennen an einem Mast montiert werden. Jede dieser Antennen versorgt dann dabei einen horizontalen Sektor von etwa 120 Grad. Die novellierte Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ) verlangt nur noch eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen durch die Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Gleichstromanlagen im Sinne der 26. BImSchV sind ortsfeste Anlagen mit einer Nennspannung von 2 Kilovolt oder mehr. Mit den Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz wurde auch ein Formular erarbeitet, mit dem Betreiber die Inbetriebnahme oder eine wesentliche Änderung ihrer Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt oder ihrer Gleichstromanlagen gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen können. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV, und somit auch für die Entgegennahme der Anzeigen, sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter .

Zukunftstag 3. April 2025

Zukunftstag 3. April 2025 Anfang 03.04.2025 08:30 Uhr Ende 03.04.2025 16:30 Uhr Das Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder des Bundesamtes für Strahlenschutz in Cottbus lädt zum Zukunftstag ein. Lerne die Welt der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder kennen. Es erwarten dich spannende Untersuchungen und Demonstrationen. Komm ins Gespräch mit Biolog*innen, Physiker*innen oder Kommunikationswissenschaftler*innen und erfahre, woran sie forschen und wie sie über Wissenschaft berichten. Erfahre mehr über Ausbildungsberufe im Bundesamt für Strahlenschutz sowie Tätigkeiten von beispielsweise Elektroingenieur*innen oder IT -Fachinformatiker*innen. Der Strahlung auf der Spur – Stromleitungen, Smartphones und Co. Jeder Mensch ist im Alltag Strahlung unterschiedlicher Art ausgesetzt: Dazu zählt die Strahlung der Sonne, die als Licht und Wärme die Erde erreicht, aber auch die Strahlung , die unser Handy sendet und empfängt. Die meisten Strahlungsarten können wir allerdings mit unseren Sinnesorganen nicht wahrnehmen. Dennoch können wir sie messen und dadurch erforschen. Im Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder des Bundesamtes für Strahlenschutz in Cottbus befassen wir uns u.a. mit der Frage, wie sich elektromagnetische Felder auf Mensch und Umwelt auswirken und ob es einen besonderen Schutzbedarf gibt. Zentrale Fragen dabei sind: Beeinflussen Felder von Stromleitungen oder Mobilfunk die Gesundheit? Gibt es Folgen für Tiere und Pflanzen? Komm ins Gespräch mit Biolog*innen, Physiker*innen oder Kommunikationswissenschaftler*innen, um zu erfahren, woran sie forschen und wie sie über Wissenschaft berichten. Erfahre mehr über Ausbildungsberufe im Bundesamt für Strahlenschutz sowie Tätigkeiten von beispielsweise Elektroingenieur*innen oder IT -Fachinformatiker*innen. Du kannst am Zukunftstag des KEMF entweder am Vormittag von 8:30 bis 12:00 Uhr oder am Nachmittag von 13:00 bis 16:30 Uhr teilnehmen. Was erwartet dich? Lerne die Welt der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder kennen Beobachtungen, Demonstrationen und Untersuchungen Ausstellung „Entdeckungstour Strahlenschutz bei elektromagnetischen Feldern“ Online-Laborbesuch sowie Live-Messungen vor Ort Finde Antworten auf alltägliche Fragen zu elektromagnetischen Feldern Gespräche zu den biologischen Wirkungen auf Mensch und Umwelt mit unseren Expert*innen Vorstellung deiner Karrieremöglichkeiten bei uns, Tipps zum Bewerbungsverfahren Anmerkungen und Berufsbilder Im Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) arbeiten über 600 Beschäftigte an insgesamt sieben Standorten. Die anspruchsvollen Aufgaben im BfS erfordern dabei ein Zusammenspiel verschiedenster Fachrichtungen. Das BfS bietet ein breites Spektrum an Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten. So bieten wir Schülerpraktika und auch "Pflichtpraktika" für Student*innen an. Außerdem bilden wir derzeit am Standort München Biologielaborant*innen und am Standort Salzgitter sowie Berlin Fachinformatiker*innen (Systemintegration) aus. Haben wir dein Interesse geweckt? Dann schau vorbei, wir freuen uns auf deinen Besuch. für Gruppen geeignet barrierefreies Angebot für Jungen und Mädchen ab der Jahrgangsstufe 7 verfügbar Adresse Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder (KEMF) Dienststelle Cottbus Karl-Liebknecht-Straße 33 03046 Cottbus Deutschland Kontakt Ansprechpartner Telefon: +49 151 23219384 E-Mail mkornek@bfs.de Stand: 28.02.2025

Strom und Mobilfunk: Messgeräteverleih liefert Fakten über Strahlung im Alltag

Strom und Mobilfunk: Messgeräteverleih liefert Fakten über Strahlung im Alltag Ausgabejahr 2025 Datum 20.03.2025 Personen-Exposimeter im Einsatz Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagnetischer oder magnetischer Felder. Wie stark man diesen Feldern tatsächlich ausgesetzt ist, kann man mit Leih-Messgeräten des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) selbst überprüfen. Gut ein Jahr nach dem Start dieses Angebots zieht das BfS Bilanz: Bereits über 160 Menschen haben den Messgeräteverleih genutzt und ihren Alltag auf elektromagnetische Felder hin erkundet. Bei allen blieben die gemessenen Werte deutlich unter den Grenzwerten. Das Feedback der Nutzer*innen war bisher durchweg positiv. "Obwohl Grenzwerte vor nachgewiesenen Wirkungen von elektromagnetischen und magnetischen Feldern schützen, sorgt sich ein Teil der Bevölkerung wegen sogenannter Handystrahlung oder vermeintlichem Elektrosmog" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Mit unserem Messgeräteverleih geben wir beunruhigten oder interessierten Menschen Fakten an die Hand: Mit konkreten Messwerten können wir die Strahlung im Alltag sichtbar machen und der vermuteten Strahlenbelastung gegenüberstellen." Individuelle Auswertung der Messdaten Seit Februar 2024 bietet das BfS spezielle Messgeräte, sogenannte Personen-Exposimeter, zum Ausleihen an. Man kann zwischen zwei Gerätetypen wählen: Die eine Gerätevariante erfasst niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen und der elektrischen Hausinstallation erzeugt werden. Die andere Gerätevariante misst hochfrequente elektromagnetische Felder. Diese gehen zum Beispiel von Mobilfunk, Radio, Fernsehen und WLAN aus. Das Messgerät wird in einer Tasche am Körper getragen Das Gerät, für das man sich entscheidet, trägt man über 24 Stunden bei sich. Die Expert*innen des Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder im BfS werten die Messdaten danach aus und erstellen für jede Nutzerin und jeden Nutzer einen individuellen Messbericht. Er dient der persönlichen Information. Für weiterführende wissenschaftliche oder gutachterliche Zwecke ist das Mess-Angebot nicht geeignet. Messen schafft Vertrauen BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini "Begleitende Vor- und Nachbefragungen zeigen, dass ein beachtlicher Teil der Teilnehmenden die magnetischen und elektromagnetischen Felder im Alltag überschätzt" , sagt Paulini. Das Messangebot werde als vertrauenswürdig wahrgenommen und könne dazu beitragen Besorgnis abzubauen. "Wir sehen darin einen Beleg dafür, dass Sorgen im Hinblick auf Mobilfunk oft auf einen Mangel an wissenschaftlichen Informationen zurückzuführen sind." Dem lasse sich wirksam begegnen, betont Paulini: "Messen kann helfen, Wissen und Vertrauen aufzubauen." Seit Februar 2024 wurden über 160 Messungen durchgeführt und ausgewertet. Insgesamt stehen sechs Messgeräte für niederfrequente Magnetfelder und zehn Messgeräte für hochfrequente elektromagnetische Felder zur Verfügung. Die Kosten für Ausleihe und Auswertung betragen 45 Euro. Weitere Informationen über den Messgeräteverleih gibt es unter www.bfs.de/messgeraeteverleih Messwerte liegen deutlich unter Grenzwerten Ergebnisse der Nachbefragung Bei den bisherigen Messungen blieben alle Messergebnisse weit unter den Grenzwerten der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV ). Sowohl für die niederfrequenten Magnetfelder als auch für die hochfrequenten elektromagnetischen Felder lag die durchschnittliche Grenzwert -Ausschöpfung unter einem Prozent. Der höchste 24-Stunden- Mittelwert betrug bei den niederfrequenten Magnetfeldern etwa ein Prozent, bei den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern etwa 0,2 Prozent. 85 Prozent der Teilnehmer*innen einer Nachbefragung bewerteten die Grenzwertausschöpfungen als niedriger oder viel niedriger als erwartet. Stand: 20.03.2025

Diskursgeschichte der EMF -Kritik in Deutschland – Akteure und Positionen

Diskursgeschichte der EMF -Kritik in Deutschland – Akteure und Positionen Projektleitung: IZT – Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gemeinnützige GmbH Berlin in Kooperation mit der DIALOGIK gemeinnützige Gesellschaft für Kommunikations- und Kooperationsforschung mbH , Stuttgart, sowie der Kommunikationsbüro Ulmer GmbH , Stuttgart Beginn: 01.09.2024 Ende: 31.08.2026 Finanzierung: 494.755,16 Euro Hintergrund Strommasten, Mikrowellen, Handys oder „Elektrosmog“ – wir hören oft von Diskussionen über die möglichen Gefahren, die von elektromagnetischer Strahlung ausgehen könnten. Gab es solche Bedenken auch schon früher? Wie alt ist die Sorge und wer hat diese Sorgen vorgebracht? Darüber ist bisher selbst unter Fachleuten wenig bis nichts bekannt. Zielsetzung Das Projekt soll herausfinden, wer seit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs und dem Beginn des deutschen Nationalstaats im Jahr 1871 in Deutschland (und seinen Vorgängerstaaten) Bedenken gegen künstliche elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder ( EMF ) geäußert hat und warum. Im Fokus stehen vor allem die gesellschaftliche und (pseudo-)wissenschaftliche Kritik des technologischen Ausbaus der Infrastruktur im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern. Ziel ist es, besser zu verstehen, wie die Diskussion über diese Themen entstand und sich entwickelte. Als Ergebnis sollen empirische und systematische Einsichten über die Struktur, Funktion und Dynamik des Diskurses gewonnen und darauf aufbauend Empfehlungen für die Risikokommunikation des BfS erarbeitet werden. Quelle: うみの丘デザイン/Stock.adobe.com Durchführung Das Projekt untersucht den Zeitraum der vergangenen 150 Jahre. In diesem Zeitraum ist der Einfluss von Technologie auf unser Leben gewachsen: Während die Elektrotechnik vor 150 Jahren noch in den Kinderschuhen steckte, sind elektronische Geräte heute allgegenwärtig und aus dem Alltag kaum wegzudenken. Technologische Veränderungen wurden in der Gesellschaft unterschiedlich wahrgenommen, Nutzen und Risiken manchmal kontrovers debattiert. Darüber hinaus haben sich die Strukturen der Sprache, der Wissenschaft und des Wissens massiv verändert. Viele Begriffe, Weltsichten, akzeptierte Argumentationsweisen, Stand von Wissenschaft und Technik, aber auch das in der Gesellschaft vorhandene Wissen sind heute völlig anders strukturiert als vor 150 Jahren. Mit diesem Wandel einher gehen neue Möglichkeiten für Diskurse, – neue Öffentlichkeiten, neue Praktiken der Kritik, veränderte gesellschaftliche Wahrnehmung solcher Kritik. All dies erfordert eine kontextsensible Untersuchung, die Einsichten aus verschiedenen geschichtswissenschaftlichen Zugängen (Technik, Wirtschaft, Politik, Umwelt, Kultur, Recht und Gesellschaft) einbringt. Das Projekt verwendet eine Methode, die sowohl die Sprache als auch die Positionen der Akteure berücksichtigt, die sich zu elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern äußern. Dabei wird untersucht, wie die Diskussion in den jeweiligen Zeitkontext passt. Für diese Studie wird ein explorativer Zugang gewählt, denn sie wagt sich auf bisher wenig erforschtes Gebiet vor. Zunächst wird der Stand von Wissenschaft und Technik anhand von Sekundärliteratur identifiziert. In einem weiteren Schritt werden Archivgüter unter anderem in staatlichen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Archiven recherchiert. Auch die Archive von Unternehmen und Unternehmensverbänden werden berücksichtigt. So sollen empirische und systematische Einsichten über die Struktur, Funktion und Dynamik der Kritik des technologischen Ausbaus der Infrastruktur im Zusammenhang mit elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern über den Zeitraum von mehr als 150 Jahren gewonnen werden. Als methodische Herangehensweise wird eine historische Diskursanalyse gewählt. Sie umfasst fünf unterschiedliche Ebenen: die (sprachliche) Struktur, also die „Ordnung des Diskurses“, bestehend aus bestimmten Begriffen, Begriffszusammenhängen und Argumentationsmustern (Topoi), Frames (Rahmen) und Narrativen; eine Akteursanalyse zur Identifizierung der zentralen Akteure bzw. Akteursgruppen und ihrer unterschiedlichen Rollen; die Ermittlung etwaiger wirtschaftlicher, politischer oder rechtlich-regulativer Folgen des Diskurses um elektromagnetische Felder; die Verbindung zwischen Argumenten und Akteure im Zeitverlauf: Können den Akteuren feste Argumentationsmuster zugeschrieben werden oder wie entwickelten sich Positionen im Zeitverlauf? die Beziehung von Experten- und Laienwissen im Diskursverlauf: Welche Akteure vertrauen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen, welche stehen neuen Technologien und oft mit ihnen verbundenen Unsicherheiten skeptisch gegenüber? Die Ergebnisse sollen das BfS dabei unterstützen, aktuelle Dynamiken des gesellschaftlichen Diskurses zu möglichen Risiken elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder historisch besser einordnen zu können und damit die aktuelle Risikokommunikation besser gestalten zu können. Stand: 20.03.2025

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