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Mobilfunkanlagen Krefeld

Die Daten stellen die Standorte von genehmigungspflichtigen Mobilfunkanlagen bzw. Funkmasten in der Stadt Krefeld dar. Jeder Datensatz enthält die Standortbescheinigungsnummer der Bundesnetzagentur. Funkanlagen müssen die Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen nach BEMFV erfüllen, sofern ihre Sendeleistung über bestimmten Grenzwerten liegen. Stadtintern werden noch weitere Daten zu Mobilfunkanlagen geführt, z. B. der Zustand der Anlage (Geplant, In Betrieb, etc.) oder der Standorttyp (Mast, Dach-Standort, etc.). Die öffentlichen Daten beinhalten als Attribut lediglich die Standortbescheinigungsnummer.

Physikalische Umwelteinwirkungen (Sachsen) Lärm, Licht Erschütterung

Informationen und Daten zum Schutz vor Geräuschen, Erschütterungen, Licht und elektromagnetischen Feldern.

Strahlenschutz

Strahlung ist eine Energieform, die sich als elektromagnetische Welle- oder als Teilchenstrom durch Raum und Materie ausbreitet. Die Strahlungsarten werden in 2 große Gruppen unterteilt, die sich durch ihre Energie unterscheiden. Strahlung, die bei der Durchdringung von Stoffen an Atomen und Molekülen Ionisationsvorgänge auslöst, wird als ionisierende Strahlung bezeichnet. Dazu gehören z.B. die Röntgen- und die Gammastrahlung. Als nichtionisierende Strahlung wird die Strahlung bezeichnet, bei der die Energie der Strahlung nicht ausreicht, Atome und Moleküle zu ionisieren. Dazu gehören z.B. Radio- und Mikrowellen, elektromagnetische Felder und das Licht. Ionisierende Strahlung ist sowohl Teil der Natur (Natürliche Radioaktivität) und somit Bestandteil der menschlichen Umwelt als auch das Resultat menschlicher Tätigkeit (Künstliche Radioaktivität).

Aktualisierung von Grenzwertempfehlungen im nichtionisierenden Bereich - Unterstützung der Arbeiten der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP)

Machbarkeitsuntersuchungen für hohe elektrische Anschlussleistungen in Thermoprozessanlagen mittels Widerstandserwärmung

Sogenannte "Schutzprodukte gegen Elektrosmog" sind unnötig

Sogenannte "Schutzprodukte gegen Elektrosmog" sind unnötig Aus Sicht des Bundesamts für Strahlenschutz ( BfS ) sind sogenannte "Schutzprodukte gegen Elektrosmog" zum Schutz der Gesundheit unnötig oder ungeeignet. Die Hersteller verweisen häufig selbst im Kleingedruckten darauf, dass ihre Produkte keine wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen haben. Im schlechtesten Fall erhöhen manche dieser Produkte die Stärke der Felder, denen man ausgesetzt ist. Die gesetzlichen Grenzwerte und Produktnormen bieten ausreichend Schutz vor elektromagnetischen Feldern. Manche Menschen führen Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Schlafstörungen bis hin zu schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs auf elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder zurück. Diese werden umgangssprachlich Elektrosmog genannt. Diverse Hersteller bieten Produkte zum vermeintlichen Schutz vor diesen wissenschaftlich nicht nachgewiesenen Wirkungen an. Aus Sicht des Strahlenschutzes sind sie jedoch unnötig. Das Angebot ist groß. Es gibt Baldachine für das Bett, Abschirmmatten und -gardinen, Aufkleber, Wandfarbe, technisch anmutende Geräte wie Neutralisierer, Harmonisierer oder Energetisierer und vieles mehr. Schutzprodukte ohne und mit Wirkung sind unnötig Es gibt zwei Arten von Produkten: Es gibt einerseits Produkte, die keine spezifische wissenschaftlich nachweisbare Wirkung auf die Felder oder den Körper haben, da sie technisch funktionslos sind. Dazu zählen Anhänger, Ketten, Armbänder, Mineralien und Chipkarten, die elektromagnetische Felder harmonisieren oder energetisieren sollen. "Harmonisierung" und "Energetisierung" sind in diesem Zusammenhang Begriffe ohne wissenschaftliche Grundlage. Selbst zwischen den Anbietern gibt es unterschiedliche Meinungen, was diese Begriffe bedeuten sollen. Ebenso technisch nutzlos sind Netzstecker und andere Geräte, die angebliche Felder in Form einer "Schutzaura" oder zur " Absorption negativer Energien" generieren sollen. Weiterhin bestehen solche Produkte zumeist aus Materialien, die keinen spezifischen Einfluss auf die elektromagnetischen Felder zum Beispiel des Mobilfunks haben können. Oft betonen die Hersteller im Kleingedruckten, dass solche Produkte keine Auswirkungen auf das Mobilfunksignal haben. Andererseits gibt es Abschirmprodukte, die aus Materialien bestehen, die einen Effekt auf die Feldausbreitung haben können. Einen zusätzlichen Gesundheitsschutz erzielen sie aber auch nicht. Dazu zählen zum Beispiel Bekleidung, Bettwäsche, Abschirmmatten, Baldachine, Vorhänge und Farben aus bzw. mit entsprechenden Materialien wie Metallfäden. Ihre physikalischen Eigenschaften können unter Umständen einen messbaren Abschirmeffekt gegen äußere Felder erzeugen (Faraday-Käfig). Allerdings ist diese Wirkung aus Strahlenschutzsicht aufgrund geltender Grenzwerte und der Produktsicherheit unnötig. Was kann man tun, um die Feldstärke zu reduzieren? Wenn Sie möchten, dass Sie möglichst schwachen Feldern ausgesetzt sind, gibt es eine einfache und wirkungsvolle Möglichkeit: Erhöhen Sie den Abstand zum Gerät. Es genügen bereits wenige Zentimeter. Beim Handy erreichen Sie das mit einem Headset - oder Sie nutzen die Freisprechfunktion. Denn meistens sind die eigenen Endgeräte wie das Handy oder Haushaltsgeräte wie der Fön die vergleichsweise stärkste Quelle für elektromagnetische Felder, die den eigenen Körper erreichen. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 30.07.2025

Das elektromagnetische Spektrum

Das elektromagnetische Spektrum Poster zum Unterrichtsmaterial Elektromagnetische Felder (EMF) Das elektromagnetische Spektrum (PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 13.03.2026

Das elektromagnetische Spektrum

Das elektromagnetische Spektrum Faltflyer zum Unterrichtsmaterial Elektromagnetische Felder (EMF) Das elektromagnetische Spektrum (PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Artikel "Das elektromagnetische Spektrum" in den Warenkorb legen Stand: 13.03.2026

Luftreinhaltung, Atomrechtliche Aufgaben

Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.

Bundesweite LTE-Mobilfunkmessreihe: Messbericht der IMST GmbH

Der Regelbetrieb des neuen Mobilfunkstandards LTE (Long Term Evolution) führt an gemeinsam mit GSM und/oder UMTS genutzten Standorten zu einem Anstieg der Mobilfunk-Gesamtimmissionen auf sehr niedrigem Niveau. Nach wie vor werden dabei aber die in Deutschland geltenden Grenzwerte deutlich unterschritten. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Messreihe, die das Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik (IMST GmbH) im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk (IZMF) durchgeführt hat. Im Rahmen der Messreihe Sicherheit durch Transparenz - LTE auf dem Prüfstand haben die Ingenieure des IMST vom 12.-21.09.2012 Immissionsmessungen an 16 LTE-Sendeanlagen im Regelbetrieb durchgeführt. Untersucht wurden insgesamt 91 Messpunkte, die sich jeweils hinsichtlich ihrer Ausrichtung, dem Abstand und den Sichtverhältnissen zur Sendeanlage unterschieden. Der Messbericht enthält eine ausführliche Beschreibung der Standorte und Messpunkte, Angaben zur Messdurchführung sowie alle Ergebnisse der Messungen inkl. Tabellen, Erläuterungen und Fotodokumentationen.

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