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11. BImSchV (Emissionserklärung) – Luftemissionen der berichtspflichtigen Anlagen in NRW

Gemäß §27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV sind Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde alle 4 Jahre die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Emissionserklärungen für NRW. Die erklärten Luftemissionen sind neben dem Open Data Portal im Online-Emissionskataster Luft NRW im Kartenformat veröffentlicht. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2012: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; 4. BImSchV-Nummer der genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. des Anlagenteils; Nummer, Bezeichnung, Jahresfracht des emittierten Luftschadstoffes ggf. mit Angabe der Feinstaubemission (PM10 und PM 2,5). Daten von landwirtschaftlichen Anlagen, die nach den 4. BImSchV Nr. 7.1.X genehmigt wurden, sind nicht im Datensatz enthalten.

Statistik der Luftverunreinigungen

Die Erhebung erfaßt bei den für den Vollzug des Bundes- Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden und anderen nach Landesrecht zuständigen Behörden für genehmigungsbedürftige Anlagen, für die nach dem BImSchG eine Emissionserklärung abzugeben ist, folgende Erhebungsmerkmale: Art und Menge der von der Anlage ausgegangenen Luftverunreinigung; Art, Kapazität und Auslastung der Anlagen; Einsatz der gehandhabten Stoffe nach Art und Menge.

Emissionskataster Luft (Industrie)

Das Emissionskataster Luft (Quellgruppe Industrie) enthält Angaben über - genehmigungsbedürftige Anlagen (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) - Art und Betriebsbedingungen der Anlagen - Art und Menge der eingesetzten Arbeitsstoffe - Austrittsquellen und -bedingungen von Schadstoffen in die Atmosphäre - Art, Konzentration und Menge der austretenden Schadstoffe Die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, diese Angaben in vorgeschriebenen Abständen zu aktualisieren.

Treibhausgas-Emissionsinventar NRW

Die hier veröffentlichten Daten dienen dem Zweck der jährlichen Treibhaugas-Berichterstattung Nordrhein-Westfalens in Form einer Quellbilanz nach den IPCC-Guidelines; festgelegt durch das Klimaschutzgesetz NRW. Datengrundlagen für die Aufbereitung sind die Emissionsberichte der emissionshandelspflichtigen Anlagen der DEHSt, Emissionserklärung nach 11. BImSchV, Emissionsdaten des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Berichte aus dem Pollutant Release and Transfer Registers, LANUK-eigene Emissionskataster, das Nationale Inventardokument des Umweltbundesamts sowie weitere Statistiken, wie Energiebilanzen oder Produktionsstatistiken.

Ist-Analyse der VOC-Emissionen von Mineralölprodukten bei der Reinigung von Eisenbahnkesselwagen, Binnentankschiffen, Straßentankfahrzeugen, Pipelines, Lagertanks und Tankcontainern

Beim Umschlag, Transport und der Lagerung von Ottokraftstoffen und anderen Mineralölprodukten werden VOC-Emissionen in die Atmosphäre freigesetzt. Für den Transport kommen die Verkehrsträger See- und Binnentankschiffe, Rohrleitungen (Pipelines), Eisenbahnkesselwagen und Straßentankfahrzeuge zum Einsatz. Die Lagerung erfolgt in Lagertanks in Raffinerien und raffineriefernen Lagertanks sowie Tankcontainern. In diesem Vorhaben soll eine Ist-Analyse der VOC-Emissionen aus der Innenreinigung der Transportmittel und der Tanks erfolgen. Die Reinigung der VOC-beladenen Abluft ist wegen der hohen Konzentration ein besonderes Problem. Für einige Teilbereiche liegen bereits Daten vor, z. B. bei Eisenbahnkesselwagen aus dem Jahr 2004. Diverse Verbesserungen im Stand der Technik, aber auch der Bestimmung der Schadstoffkomponenten verlangen eine Aktualisierung in den Emissionsinventaren und eine Verifikation der Emissionsfaktoren für die Berichterstattung unter UNECE. Im Jahr 2004 wurde davon ausgegangen, dass etwa 1/3 der Transporte von Ottokraftstoffen per Bahn durchgeführt werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass etwa 2/3 der Transporte mit Straßentankfahrzeugen und Tankschiffen erfolgen. Diese Grundannahmen sind zu überprüfen. Im Bereich Binnentankschiffe wurden zwei Vorhaben zum Ventilieren/Entgasen durchgeführt. Es gibt keine Daten zur Reinigung. Auch zu den Straßentankfahrzeugen und Pipelines sind keine Daten vorhanden. Für die raffineriefernen Tanklager für Mineralölprodukte wird auf ein Vorhaben aus dem Jahr 2009 zurückgegriffen. Darin enthalten sind Daten der Emissionserklärungen gemäß 11. BImSchV von 2004. Es gibt keine separate Ausweisung von Reinigungsvorgängen.

Biomassefeuerungsanlage (Bestand)

Dargestellt sind genehmigungspflichtige Biomassefeuerungsanlagen der Gewerbeaufsicht mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 1 MW, für die Emissionserklärungen der Betreiber nach der 11. BImSchV bei der LUBW vorliegen.

Konsolidierung des Treibhausgasemissionsberechnungen unter der 2. Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls und der neuen Klimaschutzberichterstattungspflichten an die EU (MMR und ESD)

Als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention (UNFCCC), des Kyoto-Protokolls sowie der Genfer Luftreinhaltekonvention (UNECE) ist Deutschland dazu verpflichtet, nationale Emissionsinventare zu erstellen, zu veröffentlichen und regelmäßig fortzuschreiben. Grundlegend müssen die Emissionsinventare die Qualitätskriterien Vollständigkeit, Transparenz, Konsistenz, Vergleichbarkeit und Genauigkeit erfüllen. Daraus resultiert auch die Verpflichtung zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Emissionsinventare. Ziel des Vorhabens ist es zur weiteren Verbesserung der Qualität des Inventars in Bezug auf Raffinerien beizutragen. Aus anlagen- und standortbezogenen Daten sollen Emissionsfaktoren verifiziert und neue bzw. aktualisierte Emissionsfaktoren für verschiedene Treibhausgase und Schadstoffe abgeleitet werden. Die Daten dafür stammen aus Emissionserklärungen nach 11. BImSchV für die Jahre 2004 bis 2016.

Potenzialstudie Industrielle Abwärme in NRW

In der Potenzialstudie Industrielle Abwärme NRW wird auf Basis einer umfangreichen Befragung von knapp 1900 Unternehmen in NRW (Emissionserklärungspflichtig nach 11. BImSchV oder gelistet beim BAFA als EEG-umlagebefreite Unternehmen) sowie durch Auswertung der Angaben in den Emissionserklärungen das Potenzial dieser effizienten Form der Energienutzung untersucht. Mithilfe der Untersuchung sollen geeignete neue Wärmequellen für Wärmenetze ausfindig gemacht und Unternehmen neue Geschäftsfelder aufgezeigt werden. So kann NRW als Industriestandort gestärkt und der Klimaschutz vorangetrieben werden. Die Daten münden nach Abschluss der Studie im landesweiten Wärmekataster (www.energieatlas.nrw.de), um so Planer, Kommunen, Energieversorger und weitere relevanten Akteure im Zusammenhang mit der Wärmewende zu unterstützen.

Prüfung der Vollständigkeit der Berichterstattungskategorie 'Keramische Erzeugnisse' insbesondere Emissionsrelevanz feinkeramischer Teilbranchen (Evaluierung in CRF 2.A.4.a/NFR 2.A.6 - AR-Keramik)

Im Projekt prüften die Auftragnehmenden, ob sämtliche relevante Aktivitätsdaten keramischer Teilbranchen aus der amtlichen Statistik für die Emissionsberichterstattung ermittelbar sind. Diese Darstellung erfolgte weitgehend lückenlos. Brüche in der Statistik bzw. Änderungen bei der Berichterstattung wurden identifiziert und dokumentiert. Zusammen mit der Bewertung der Emissionsrelevanz konnten Berechnungen des UBA evaluiert werden. Dabei stand vor allem die Frage im Vordergrund, ob durch die zusätzlich identifizierten Teilbranchen bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen in Zeitreihen für die Jahre 1990 bis 2015 mit wesentlichen Veränderungen zu rechnen ist.

Teilvorhaben zum Globalvorhaben: Überprüfung des Standes der Technik der Emissionen prioritärer Schadstoffe für einzelne Industriebranchen (Kleinfeuerungsanlagen und abfallwirtschaftliche Anlagen)

Für zahlreiche europäische und internationale Berichtspflichten sind Berichte und Prognosen zu anlagen- oder branchenbezogenen Emissionen zu erstellen. Diese dienen der Überprüfung der Umsetzung und Erfolgskontrolle nationaler und internationaler Maßnahmen. Für problematische Schadstoffe bzw. Quellen, bei denen z.B. keine Emissionsfaktoren vorhanden sind oder vorgegebenen Anforderungen überschritten werden, werden aktuelle Basisdaten zu Produktionsverfahren, Produkten, Verbräuchen und Emissionen benötigt. Nur mit aktuellen Daten ist es möglich ein realistisches Bild der Branchen zu erstellen und zu erfassen ob gesetzliche Vorgaben umgesetzt wurden, Beiträge zur Harmonisierung des Stand der Technik in Europa und weltweit geleistet wurden. Zudem sollen Grundlagen für langfristige Emissionsminderungsziele zur Verfügung stellen. Zur Erfüllung von Berichtspflichten zum Stockholmer Übereinkommen zur Begrenzung persistenter organischer Schadstoffe (POP's) und zur EU-POP-Verordnung soll untersucht werden, welche Mengen an POPs, z.B. PAK, HCB und PCB, aus Anlagen der Abfallwirtschaft emittiert werden. Dazu sollen neben Literaturrecherchen über Emissionsdaten, Anlagenstruktur und eingesetzte Techniken auch Emissionsmessungen an Praxisanlagen durchgeführt werden. Die Untersuchungen sollen jeweils an drei MVA, MBA, Klärschlammverbrennungsanlagen, Altholzverbrennungsanlagen und Krematorien mit repräsentativen Messungen durchgeführt werden. Im Hinblick auf die OSPAR-Empfehlung 2003/04 zu Quecksilberemissionen aus Krematorien und deren Berichtspflicht sollen zusätzlich die Hg-Konzentration im Abgas ausgewählter Krematorien ermittelt werden. Die Untersuchungen sollen dazu beitragen, die bisher unzureichende Datenlagebei den genannten Anlagen zu verbessern, um den anstehenden Berichtspflichten hinreichend nachkommen zu können.

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