Informationen der staatlichen Umweltverwaltung Mecklenburg-Vorpommern: Karten zu Schadstoffemissionen und -emittenten in Mecklenburg-Vorpommern
Betriebe, deren Abwasseremissionen unter die Regelungen der Sächsischen Emissionserklärungsverordnung - Abwasser i. V. m. Artikel 15, Abs. 3 der Richtlinie 96/61/EG des Rates zum Aufbau eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) fallen. Abwasseremissionen von Direkt- und Indirekteinleitern, für bestimmte Parameter oberhalb der Schwellenwerte - Emissionskataster
Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.
Das Emissionskataster Luft (Quellgruppe Gewerbe) enthält Angaben über - bestimmte nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen - Art der Anlagen - Art und Menge der eingesetzten Arbeitsstoffe - Austrittsort von Schadstoffen in die Atmosphäre - Art und Menge der austretenden Schadstoffe Die Daten werden von der Behörde bei Bedarf in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.
Übersicht zu Emissionen von Luftschadstoffen (inkl. krebserzeugenden Stoffen) und Treibhausgasen im Freistaat Sachsen für die Emittentengruppen Verkehr, Haushalte, Kleinverbraucher, Industrie (Großfeuerungsanlagen extra), Deponien, Altablagerungen, natürliche Quellen Sondermessungen werden auch von der BfUL durchgeführt.
Das Emissionskataster Luft (Quellgruppe Industrie) enthält Angaben über - genehmigungsbedürftige Anlagen (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) - Art und Betriebsbedingungen der Anlagen - Art und Menge der eingesetzten Arbeitsstoffe - Austrittsquellen und -bedingungen von Schadstoffen in die Atmosphäre - Art, Konzentration und Menge der austretenden Schadstoffe Die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet, diese Angaben in vorgeschriebenen Abständen zu aktualisieren.
Die Emissionen von Luftschadstoffen werden in Berlin seit 1979 in regelmäßigen Abständen ermittelt und als Basis für Ausbreitungsrechnungen zur Luftreinhalteplanung genutzt. Die europäischen Luftqualitätsgrenz- und Zielwerte für die Schadstoffe Schwefeldioxid, Benzol, Kohlenmonoxid, für die sehr kleinen Partikel (PM 2,5 ) und für Schwermetalle im Feinstaub (PM 10 ) werden in Berlin bereits sicher eingehalten. Dagegen werden die Tagesmittelgrenzwerte für Feinstaub (PM 10 ) und der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) in Hauptverkehrsstraßen – trotz umgesetzter Maßnahmen des Luftreinhalteplans 2011–2017 – teils deutlich überschritten. Das Emissionskataster basiert auf dem Betrachtungszeitraum 2015 und berücksichtigt die Emissionen der relevanten Luftschadstoffe, die vor allem für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans notwendig sind. Es werden folgende Verursachergruppen betrachtet: Bild: tomas - Fotolia.com Industrie Das Emissionskataster Industrie basiert auf den Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG und der 11. BImSchV, die von den Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen für das Jahr 2012 und 2016 abgegeben wurden. Weitere Informationen Bild: Melica / Depositphotos.com Hausbrand / Kleingewerbe Die Quellgruppe Hausbrand beschreibt die Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen für Berlin. Den Hauptteil der nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen bilden die Haushalte sowie Feuerungsanlagen öffentlicher Einrichtungen und gewerblicher Unternehmen. Weitere Informationen Bild: Philipp Eder Kfz-Verkehr Für die Berechnung der Emissionen des Kfz-Verkehrs sind Daten zur Verkehrsmenge und Fahrleistung, Flottenzusammensetzung (Fahrzeugart und Emissionsstandard), Verkehrssituation (Geschwindigkeit, Stauanteil) und zum Betriebszustand des Motors (Kaltstartanteile) notwendig. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Sonstige Quellen Sonstige Quellen von Emissionen sind Schienen-, Schiffs-, Flug- und Off-road-Verkehr sowie Emissionen von Baustellen. Weitere Informationen Karten Langjährige Entwicklung der Emissionen Karte Verkehrsbedingte Emissionen 2015 Datenbereitstellung: Die Emissionsdaten stehen auf Anfrage in Form von Shape-Dateien zur Verfügung.
Verschiedene Verursacher sorgen in Berlin noch immer für “dicke Luft”. Hier erfahren Sie mehr über die Anteile verschiedener Quellen am Berliner Schadstoffausstoß aus dem Jahre 2015. Bild: Tom-Hanisch - Fotolia.com Emissionskataster 2015 Die Emissionen von Luftschadstoffen werden in Berlin seit 1979 in regelmäßigen Abständen ermittelt und als Basis für Ausbreitungsrechnungen zur Luftreinhalteplanung genutzt. Weitere Informationen Bild: MagMac83 / depositphotos.com Berichtspflichten Die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind dazu verpflichtet, folgende Berichte über die von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen abzugeben. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Staubemissionen vermeiden Auf Baustellen sollen diffuse Staubemissionen, verursacht z.B. durch Abriss- und Steinschneidearbeiten sowie durch Aufwirbelungen, vermieden bzw. verringert werden. Hierzu werden Architekten, Bauunternehmen und Bauherren durch folgenden Leitfaden und Merkblätter informiert. Weitere Informationen Bild: BVG/Sven Lambert PM10-Emissionen von Straßenbahnen Wie hoch ist der Beitrag der Abriebemissionen der Straßenbahnen an der PM10-Belastung an Straßen? Dieser Frage ist in dem Projekt „Bestimmung der Abriebemissionen von Straßenbahnen“ auf den Grund gegangen worden. Der Beitrag liegt bei ca. 1 µg/m³ PM10 im Jahresmittel. Weitere Informationen Karten Langjährige Entwicklung der Emissionen Karte Verkehrsbedingte Emissionen 2015
Hinweis Verkehrsmengenkarten DTVw Die Abteilung Verkehrsmanagement ist für die Durchführung und Auswertung von Verkehrserhebungen zuständig, die für die Behörden des Landes Berlin für die Zwecke der Verkehrslenkung und -planung sowie Stadtplanung benötigt werden. Grundlage ist das im Stadtentwicklungsplan Verkehr dargestellte und regelmäßig fortgeschriebene übergeordnete Straßennetz von Berlin . Dazu gehören insbesondere die Erfassung des fließenden und ruhenden Verkehrs auf den Straßen und öffentlichen Geländen des Landes Berlin, aber auch Geschwindigkeitsmessungen für statistische Zwecke, Rückstaulängenerfassung. Verkehrserhebungen werden schwerpunktmäßig von zwei Arbeitsbereichen angefordert: den Straßenverkehrsbehörden Die Straßenverkehrsbehörde ist z.B. dazu verpflichtet, den Pegel des Lärms tags und nachts zu ermitteln, bevor sie straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen anordnet (Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm, § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO; Lärmschutz-Richtlinien-StV). Dazu ist die Angabe von Verkehrsbelastungen für die entsprechenden Straßen erforderlich. Es dürfen nur Daten verwendet werden, die zeitnah das aktuelle Verkehrsgeschehen abbilden. Ähnliche Vorschriften gelten vor der Anordnung von Lichtsignalanlagen / Ampeln, bei Lkw-Fahrverboten etc. den planenden Abteilungen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im Bereich der Verkehrsplanung und des Verkehrsmanagements ist die Bereitstellung aktueller Daten zur Verkehrsbelastung unabdingbar. Erhebungsschwerpunkte sind dabei: Vorbereitung von Planungsverfahren Erhebungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Unfallschwerpunkten Erhebungen in Zusammenhang mit der Einrichtung von Busspuren Erhebungen im Zusammenhang mit dem Bau und der Planung von Lichtsignalanlagen Qualifizierte Fortschreibung der Verkehrsmodelle Standardisierte Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsberechnung Fortschreibung der Gesamtverkehrsentwicklung verschiedener Verkehrsträger auf der Basis aktueller Verkehrsstärken (durchschnittlicher täglicher Verkehr, DTV-Werte) werden Emissionskataster für Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen aufgestellt Weitere Erkenntnisse aus den Verkehrsdaten des Landes Berlin finden Sie – bezogen auf den DTV – auch hier: Umweltatlas Berlin: Verkehrsmengen DTV Die aktuellen Daten und die Jahresberichte sind auf folgender Seite abrufbar: Zählstellen und Fahrradbarometer: Fahrradverkehr in Zahlen Die Verkehrsmengenkarte DTVw 2019 wurde überarbeitet und enthält im Vergleich zur Vorgängerversion vereinzelt neue Werte. Die einzelnen Änderungen sind in einer Übersicht dargestellt. Die geänderten Werte werden ausschließlich im FIS-Broker auf den aktuellen Stand gebracht. Die PDF-Versionen der Karte und des Ergebnisberichts werden nicht aktualisiert.
Das Emissionskataster Industrie basiert auf den Emissionserklärungen nach § 27 BImSchG und der 11. BImSchV , die von den Betreibern genehmigungsbedürftiger Anlagen für das Jahr 2012 und 2016 abgegeben wurden. Diese Erklärungen enthalten Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung sowie über die Austrittsbedingungen aller relevanten Luftverunreinigungen der jeweiligen Industrieanlage. Die Haupt-Emissionen der Quellgruppe “genehmigungsbedürftige Anlagen” stammen in Berlin aus dem Bereich des Energiesektors . Anfang der 1990er Jahre wurden in diesem Sektor eine Vielzahl von Anlagen auf Grund der geänderten politischen Lage stillgelegt oder auf umweltfreundlichere Brennstoffe umgestellt. Im Zuge der Novellierung der 4. BImSchV im Jahr 2002 sind im Vergleich zum Jahr 2000 143 Anlagen im Energiesektor aus der Genehmigungspflicht entlassen worden. Denn die Kapazitätsgrenzen im Bereich der Feuerungsanlagen wurden auf eine Feuerungswärmeleistung größer 20 MW für gasförmige Brennstoffe und für flüssige Brennstoffe erhöht, so dass kleinere Anlagen nicht mehr nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtig sind. Die Änderung der Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV) im Jahr 2007 hat im Bereich der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel zu einem starken Rückgang des Anlagenbestandes geführt, weil kleinere Räuchereien, Brauereien und Kaffeeröstereien aus der Berichtspflicht herausgenommen wurden. Eine Vielzahl von Anlagen aus dem Bereich der Verwertung und Beseitigung von Reststoffen sind seitdem auch nicht mehr zur Abgabe einer Emissionserklärung verpflichtet, z.B. Sortieranlagen und Abfallbehandlungsanlagen. Die Emissionen von Schwefeloxid (SO 2 ) und Stickoxiden (NO x ) – angegeben als NO 2 – der Großfeuerungsanlagen (GFA), die ausschließlich zur Anlagenart Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie gehören, machen im Jahre 2012 und auch 2016 zwischen 85 % und 95 % der Gesamtemissionen der erklärungspflichtigen Industrieanlagen aus, während beim PM 10 -Feinstaub diese Anlagenart knapp über 60 % der Industrie-Emissionen verursacht. Die räumliche Verteilung der Emissionen von Stickoxiden und Feinstaub aus genehmigungsbedürftigen Anlagen in Berlin für das Erhebungsjahr 2012 lässt die erhöhten Emissionen von Kraftwerksstandorten deutlich erkennen. Karte im Geoportal Berlin ansehen Eine Übersicht der Berliner Industrieanlagen und deren jeweiligen Emissionsdaten (z.B. Informationen zu freigesetzten Schadstoffmengen) sind der interaktiven Karte des Umweltbundesamtes zu entnehmen. Hier finden Sie allgemeine Bedienhinweise der Karte .
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