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scienceBASEd: Kaltzeiten und Endlagersicherheit

scienceBASEd: Kaltzeiten und Endlagersicherheit Welche Auswirkungen haben Kaltzeiten auf Endlagersicherheit? Anfang 20.06.2025 13:00 Uhr Ende 20.06.2025 14:45 Uhr Veranstaltungsort Onlineveranstaltung scienceBASEd – Forschung zur Sicherheit der nuklearen Entsorgung Herzlich willkommen zur neuen digitalen Vortragsreihe des BASE. Forschungsergebnisse erklären, Standpunkte austauschen, neue Forschungsfragen entwickeln – das sind zentrale Aspekte der Wissenschaft. So entstehen neue Perspektiven, Ideen und Ergebnisse. ScienceBASEd bietet eine Plattform für wissenschaftlichen Diskurs. Welche Auswirkungen haben Kaltzeiten auf Endlagersicherheit? In der Bundesrepublik Deutschland wird in einem Auswahlverfahren der Standort gesucht, der die bestmögliche Sicherheit für die Errichtung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle für 1 Million Jahre bietet. Im Bewertungszeitraum von 1 Million Jahren werden sich zahlreiche äußere Bedingungen verändern. Denn kühlt beispielsweise das Klima ab und eine Kaltzeit setzt ein, hat dies Auswirkungen auf die Gesteinsschichten der Erde. Das BASE hat im Rahmen seiner Forschung in zwei Projekten untersucht, wie dafür Voraussagen getroffen werden können: Auswirkungen sich ändernder Randbedingungen auf die Entwicklung hydrogeologischer Systeme (AREHS) Evaluierung von Methoden und Modellen zur Prognose der Schutzfunktion des Deckgebirges in Deutschland über den Zeitraum von 1.000.000 Jahren (MeMoDeck) Am 20. Juni 2025 stellen wir Ihnen die Ergebnisse vor, diskutieren Sie mit! Agenda 13:00 Begrüßung | Jochen Ahlswede (BASE) 13:15 Forschungsvorhaben AREHS | Rene Kahnt (G.E.O.S Ingenieurgesellschaft mbH) 13:50 Forschungsvorhaben MeMoDeck | Matthias Brandt (IfG Institut für Gebirgsmechanik GmbH) 14:20 Rückfragen und Diskussion | Ingo Kock (BASE) 14:30 Abschluss | Esther Kähler (BASE) So können Sie teilnehmen Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung via Zoom ist kostenlos. Sobald Sie sich zur Veranstaltung angemeldet haben, erhalten Sie den Zugangslink per Mail. Adresse Online Weiterführende Informationen zu den Forschungsprojekten Auswirkungen sich ändernder Randbedingungen auf die Entwicklung hydrogeologischer Systeme (AREHS) Evaluierung von Methoden und Modellen zur Prognose der Schutzfunktion des Deckgebirges in Deutschland über den Zeitraum von 1.000.000 Jahren (MeMoDeck)

Durchfuehrung des Rahmenplanes 'Endlagersicherheit in der Nachbetriebsphase' und Bewertung der Ergebnisse fuer die Sicherheitsanalyse

Im Rahmen des FE-Vorhabens werden alle fuer die Sicherheitsanalyse des Endlagers relevanten FE-Arbeiten auf der Grundlage des vom technischen Ausschuss Sicherheitsanalyse Endlagerung in 1988 verabschiedeten Rahmenplans in Abstimmung mit den bearbeitenden Institutionen und dem Bundesamt fuer Strahlenschutz fachlich strukturiert und geplant. Die durchzufuehrenden Arbeiten werden fachlich koordiniert. Die erzielten Ergebnisse werden im Hinblick auf die fortschreitende Konzeptplanung des BfS fuer das Bundesendlager und die Erkenntnisse aus der untertaegigen Erkundung des Salzstockes Gorleben auf ihre spaetere Anwendbarkeit im Rahmen einer standortspezifischen Sicherheitsanalyse ueberprueft und bewertet. Dies gilt insbesondere fuer die Arbeiten zur Bestimmung der Migrations- und Rueckhalteeffekte in den Barrieresystemen des Endlagers fuer langzeitrelevante Radionuklide und die Untersuchung der Durchlaessigkeitseigenschaften dieser Barrieren.

Studie zur Partitionierung und Transmutation (P&T) hochradioaktiver Abfälle

Mit der Studie des KIT und der Uni Stuttgart zur Partitionierung und Transmutation hochradioaktiver Abfälle soll das Potential von P&T, der Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Chancen und Risiken dieser Technologie detailliert herausgearbeitet werden. Außerdem wird analysiert, welche Auswirkungen P&T auf die Entsorgungsstrategien für radioaktive Abfälle hat und welche Beiträge Deutschland zu einem europäischen P&T-Konzept leisten kann. Das Vorhaben wird hierbei in 2 Module aufgeteilt. Mit dem Modul A werden die wissenschaftlichen und technologischen Aspekte von P&T bearbeitet, im Modul B die soziowissenschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkte. Die Schnittstellen zwischen den beiden Teilstudien werden durch Szenarien beschrieben, die in gemeinsamen Workshops erarbeitet werden. DBE TECHNOLOGY GmbH ist schwerpunktmäßig bei Aspekten der Endlagerkonzeption und Endlagersicherheit beteiligt.

Studie zur Partitionierung und Transmutation (P&T) hochradioaktiver Abfälle - Beiträge (der GRS) zu Sicherheitsaspekten der Abtrennung und Umwandlung langlebiger hochradioaktiver Nuklide

Das Ziel der Studie zu P&T von hochradioaktiver Abfälle ist es, das Potential, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Chancen und Risiken dieser Technologie detailliert herauszuarbeiten und in einem Bericht zusammenzuführen. Dies soll dazu dienen, Entscheidungsträger umfangreicht und umfassend über die P&T-Option zu informieren. Die Gesamtstudie ist in zwei Module eingeteilt: Modul A befasst sich mit den wissenschaftlichen Aspekten von P&T und wird von KIT unter Mitwirkung von HZDR, RWTH, FZJ und GRS koordiniert; im Modul B werden dezidiert die Chancen- und Risikobewertungen vorgenommen. Die GRS beleuchtet dazu insbesondere die sicherheitsrelevanten Aspekte der P&T-Technologie. Dabei werden die wesentlichen Sicherheitsaspekte und Gefährdungspotenziale identifiziert und beschrieben. Die GRS wird im Rahmen der Studie das AP5 'Sicherheitsaspekte' koordinieren, in dem die nukleare Sicherheit von Transmutationsanlagen, aber auch Kritikalitäts- und verfahrenstechnische Fragestellungen bei Partitionierung, Rückbau und Endlagersicherheit untersucht werden. Im Arbeitspunkt 3 des AP5 wird die nukleare Sicherheit von Transmutationsanlagen im Hinblick auf grundlegenden Sicherheitsanforderungen für Kernreaktoren bewertet. Ausgehend von den zu erwartenden Bestrahlungsbedingungen (Neutronenfluss, Energie, Temperatur etc.) werden in Arbeitspunkt 4 Anforderungen an die thermomechanische und chemische Stabilität des Brennstoffs abgeleitet. Weiterhin werden für die in der Studie zu betrachtenden Transmutationsanlagen grundlegende Störfallbetrachtungen angestellt und dabei zu erwartende Störfalllasten für Strukturen und Brennstoff diskutiert. Schließlich wird in Arbeitspunkt 7 die Sicherheitscharakteristik abgeschalteter Transmutationsanlagen bewertet. Für das Arbeitspaket 4 der Studie 'Stand der Grundlagen- und technologischen Forschung' liefert die GRS außerdem einen Beitrag zum Statusreport für alle existierende Bestrahlungseinrichtungen mit schnellem Neutronenspektrum.

Austausch zu Verordnungen im Bereich Endlagersicherheit

Austausch zu Verordnungen im Bereich Endlagersicherheit Schreiben des NBG an das BfE zum Austausch zu Verordnungen im Bereich Endlagersicherheit. Das Antwortschreiben des BfE vom 08.11.2019 finden Sie unten stehend. Herunterladen PDF, 72KB, barrierefrei⁄barrierearm

BASE: Atomaufsicht des Bundes

BASE: Atomaufsicht des Bundes Als Atomaufsicht des Bundes beaufsichtigt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers Morsleben, des Endlagers Schacht Konrad und der Schachtanlage Asse II. Zudem begleitet das BASE Überprüfungen der genannten Einrichtungen. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ist die Atomaufsicht des Bundes. 2016 wurde es gegründet. Von 2016 bis 2020 nannte sich das BASE „Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit" ( BfE ). Das BASE beaufsichtigt die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben ( ERAM ), des sich aktuell im Bau befindlichen Endlager Konrad und der Schachtanlage Asse II. Das BASE wird zudem die atomrechtliche Aufsicht über die Errichtung und den Betrieb des künftigen Endlagers für hochradioaktive Abfälle ausüben. Grundlagen dieser Arbeit sind das Atomgesetz ( AtG ), das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), die Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV ), die erteilten Genehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse zur Zulassung von Endlagern sowie sonstige kerntechnische Regelwerke. Endlager Morsleben, Konrad und Schachtanlage Asse II © pa/ dpa | Silas Stein Betreiberin der Endlager Morsleben und Konrad sowie der Schachtanlage Asse II ist seit 2017 die Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) mbH . Sie errichtet, betreibt und/oder legt die Endlager Morsleben und Konrad bzw. die Schachtanlage Asse II still. Alle zehn Jahre führt die BGE eine Sicherheitsüberprüfung im Endlager Konrad und in der Schachtanlage Asse II durch, im Endlager Morsleben alle fünf Jahre. Als atomrechtliche Aufsicht begleitet das BASE diese Überprüfungen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Morsleben, Konrad und Asse II. Video: Was sind schwach- und mittelradioaktive Abfälle? Was sind schwach- und mittelradioaktive Abfälle? Was ist eigentlich in den gelben Atomfässern? Wieviel schwach- und mittelradioaktive Abfälle gibt es? Was passiert mit den Fässern? Der Film erklärt wo schwach- und mittelradioaktive Abfälle entstehen und wie diese für die Endlagerung verpackt und zunächst zwischengelagert werden. Aufgaben der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Folgende konkrete Aufgaben und Befugnisse hat das BASE in seiner Funktion als Atomaufsicht: Informiert über meldepflichtige Ereignisse in den Anlagen Das BASE informiert die Öffentlichkeit über Störfälle, Unfälle oder sonstige für die nukleare Sicherheit relevante Ereignisse im Endlager Morsleben, Konrad und in der Schachtanlage Asse II. Die BGE mbH ist verpflichtet, diese an das BASE zu melden. Alle seit 2017 gemeldeten Ereignisse sind auf der Webseite des BASE veröffentlicht. Grundlage sind die Meldekriterien in der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Es gibt drei Meldekategorien : Kategorie S – Sofortmeldung (unverzüglich), Kategorie E – Eilmeldung (innerhalb von 24 Std.), Kategorie N – Normalmeldung (innerhalb von 5 Werktagen). Stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu Der Betreiber bestellt eine oder mehrere atomrechtliche Personen. Diese sind dafür verantwortlich, dass die Pflichten, die sich aus dem Atomgesetz , der Strahlenschutzverordnung und den Genehmigungsunterlagen ergeben, eingehalten werden. Das BASE stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu ( §§ 9b Abs. 4, 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG ). Für das BASE ist die atomrechtlich verantwortliche Person der erste Ansprechpartner in allen Fragen der Endlagersicherheit und der Einhaltung der sich aus den Genehmigungsunterlagen bzw. Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten. Daneben ist für das BASE – bei der Endlagerung in Bergwerken – die verantwortliche Person nach Bundesberggesetz ein weiterer Ansprechpartner. Überprüft und führt Messungen zur Überwachung der Umgebung durch Das BASE überwacht die Umgebung des Endlagers Morsleben und der Schachtanlage Asse II. Das BASE beauftragt dazu eine unabhängige Messstelle. Für das Endlager Morsleben ist das derzeit das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ( LAU ). Für die Schachtanlage Asse II ist das derzeit die „IAF – Radioökologie GmbH“. Die Messungen umfassen die von einem Endlager über die Abwetter und Abwässer an die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe . Außerdem werden in der Umgebung eines Endlagers insbesondere Luft, Niederschlag, Oberflächen-, Trink-, Grundwasser und Boden, aber auch Bewuchs, die ländliche Ernährungskette wie zum Beispiel Feldfrüchte und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milchprodukte messtechnisch beprobt. Als Betreiber nimmt auch die BGE mbH Proben, u.a. von Luft, Wasser, Boden, Bewuchs, Obst, Gemüse und Milch. Das BASE vergleicht seine Messergebnisse mit denen der BGE mbH und beurteilt die Strahlenexposition sowie die Einhaltung der maximal zulässigen Aktivitätsabgaben prüft. Wichtig ist, dass die maximal zulässigen Aktivitätsangaben und Dosisgrenzwerte eingehalten werden. Grundlage ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ( REI ). Über die gesetzlich vorgeschriebenen Messungen hinaus fand bis 2017 in der Umgebung der Schachtanlage Asse II ein zusätzliches Messprogramm statt, im Interesse der Bürger:innen und der örtlichen Landwirtschaft. Das BASE veröffentlicht die von ihm beauftragten Messergebnisse: Berichte zur Umgebungsüberwachung Entscheidet über Freigaben von Abfällen zur Entsorgung außerhalb der Anlage Das BASE erteilt Freigaben ( § 31 StrlSchV ): Radioaktive Stoffe und bewegliche Gegenstände, Gebäude und Bodenflächen, die aktiviert oder kontaminiert sein könnten, müssen bestimmte Freigabewerte unterschreiten, um als Abfall beseitigt werden zu können. Die Freigabewerte finden sich in der Strahlenschutzverordnung . Vor allem in der Schachtanlage Asse II finden häufig Freigabemessungen statt. Denn dort wird laufend Wasser, welches aus dem umliegenden Gestein in den Salzstock läuft, abtransportiert. Führt Änderungsverfahren durch Wenn Anlagen anders als ursprünglich geplant errichtet oder betrieben werden müssen, finden sog. Änderungsverfahren statt. Änderungen, die nicht wesentlich von der genehmigten Planung abweichen, prüft das BASE und genehmigt diese. Bei größeren Änderungen muss ein Antrag bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden. Im Fall des Endlagers Konrad und der Schachtanlage Asse II ist das das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Im Fall des Endlagers Morsleben ist dies das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt. Führt Vor-Inspektionen durch Das BASE unternimmt Inspektionen der Endlager. Es stellt sicher, ob Bauarbeiten den Genehmigungen und Rechtsgrundlagen ( z.B. Planfeststellungsbeschluss) entsprechen. Zudem prüft das BASE die Anlagen, Systeme, Komponenten und die Anlagensicherheit. Zusätzlich erfolgt eine Gesamtprüfung. Diese unternimmt das BASE beim Endlager Morsleben alle fünf, beim Endlager Konrad und der Schachtanlage Asse II alle zehn Jahre. Erteilt Anweisungen, bei unmittelbarer Gefahr Das BASE kann die Anweisungen erteilen, Schutzmaßnahmen zu veranlassen oder einstweilig den Betrieb einzustellen ( § 19 Abs. 3 AtG ). Dies tritt ein, wenn die Anlagen nicht den Anforderungen des Atom - und Strahlenschutzrechts genügen oder wenn die Gefahr besteht, dass Radioaktivität negative Folgen auf Leben, Gesundheit oder Sachgüter hat. Überprüft die Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen Das BASE prüft die Zuverlässigkeit aller Personen, die sicherheitsrelevante Bedeutung für die Endlager und die Schachtanlage Asse II haben ( § 12b AtG ; AtZüV (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung). Dazu zählt z.B. eine Identitätsprüfung, eine Anfrage bei Polizei und Verfassungsschutz, einer Anfrage beim Bundesbeauftragten für Stasi -Unterlagen und beim Ausländerzentralregister/Ausländerbehörde. Je nach Tätigkeit und Verantwortung der zu prüfenden Personen, prüft das BASE entsprechend umfangreich. Eine Prüfung erfolgt nur, wenn die Personen dieser vorher schriftlich zustimmen. Blick zurück: Neuordnung der Endlagerung und Gründung des BASE Aufgabenverteilung vor der Neuordnung Gebäude des BASE-Hauptsitzes in der Wegelystraße 8 in Berlin © BASE Bis April 2017 war das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) Betreiberin der Endlagerprojekte Konrad, Morsleben und der Schachtanlage Asse II, sowie für das Erkundungsbergwerk Gorleben. Durch einen unkündbaren Kooperationsvertrag (1989) war das BfS an die „Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern mbH “ ( DBE mbH ) gebunden. Diese hatte die operativen Tätigkeiten für die Endlagerprojekte Konrad und Morsleben sowie für das Erkundungsbergwerk Gorleben übernommen. Die DBE mbH war ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das sich mehrheitlich im Besitz von Atomkraftwerksunternehmen befand. Das BfS hatte deshalb nur begrenzten Einfluss auf das operative Geschäft. Denn: Die DBE mbH versuchte mit Hilfe ihrer Monopolstellung eigene Interessen gegenüber dem BfS durchzusetzen. Im Falle der Schachtanlage Asse II gründete das BfS 2009 ein neues Bundesunternehmen, die Asse GmbH , die den operativen Betrieb übernahm. Zuvor waren erhebliche Verstößen gegen das Strahlenschutzrecht durch den vormaligen Betreiber , dem Helmholtz Zentrum München, bekannt geworden. 2016: Bundestag beschließt Neuordnung im Bereich Endlagerung Im Sommer 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung . Alle Aufgaben gingen an den Staat über. Dieses Gesetz basierte auf Empfehlungen des damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) Wolfram König, der von 2016 bis Januar 2024 das BASE leitete. Ziel der Neuordnung war es, mehr Transparenz in der Organisationsstruktur zu schaffen sowie Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen zu entflechten. Gründung von BGE mbH und BASE Das Gesetz führte zur Gründung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH ( BGE mbH ) – ein bundeseigenes Unternehmen, welches aus der DBE mbH , der Asse GmbH und Teilen des BfS hervorgegangen ist. Seit 2017 ist die BGE mbH Betreiberin und zugleich verantwortlich für das operative Geschäft der Endlager Morsleben und Konrad und der Schachtanlage Asse II, sowie für die Schließung des ehemaligen Erkundungsbergwerk Gorleben. Die atomrechtliche Aufsicht hält seitdem das ebenfalls neu gegründete Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ), vormals Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit ( BfE ) inne. Auch das BASE ist aus Teilen des BfS hervorgegangen. Informiert über meldepflichtige Ereignisse in den Anlagen Das BASE informiert die Öffentlichkeit über Störfälle, Unfälle oder sonstige für die nukleare Sicherheit relevante Ereignisse im Endlager Morsleben, Konrad und in der Schachtanlage Asse II. Die BGE mbH ist verpflichtet, diese an das BASE zu melden. Alle seit 2017 gemeldeten Ereignisse sind auf der Webseite des BASE veröffentlicht. Grundlage sind die Meldekriterien in der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung ( AtSMV ). Es gibt drei Meldekategorien : Kategorie S – Sofortmeldung (unverzüglich), Kategorie E – Eilmeldung (innerhalb von 24 Std.), Kategorie N – Normalmeldung (innerhalb von 5 Werktagen). Stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu Der Betreiber bestellt eine oder mehrere atomrechtliche Personen. Diese sind dafür verantwortlich, dass die Pflichten, die sich aus dem Atomgesetz , der Strahlenschutzverordnung und den Genehmigungsunterlagen ergeben, eingehalten werden. Das BASE stimmt der Bestellung verantwortlicher Personen nach Atomrecht zu ( §§ 9b Abs. 4, 7 Abs. 2 Nr. 1 AtG ). Für das BASE ist die atomrechtlich verantwortliche Person der erste Ansprechpartner in allen Fragen der Endlagersicherheit und der Einhaltung der sich aus den Genehmigungsunterlagen bzw. Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten. Daneben ist für das BASE – bei der Endlagerung in Bergwerken – die verantwortliche Person nach Bundesberggesetz ein weiterer Ansprechpartner. Überprüft und führt Messungen zur Überwachung der Umgebung durch Das BASE überwacht die Umgebung des Endlagers Morsleben und der Schachtanlage Asse II. Das BASE beauftragt dazu eine unabhängige Messstelle. Für das Endlager Morsleben ist das derzeit das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt ( LAU ). Für die Schachtanlage Asse II ist das derzeit die „IAF – Radioökologie GmbH“. Die Messungen umfassen die von einem Endlager über die Abwetter und Abwässer an die Umwelt abgegebenen radioaktiven Stoffe . Außerdem werden in der Umgebung eines Endlagers insbesondere Luft, Niederschlag, Oberflächen-, Trink-, Grundwasser und Boden, aber auch Bewuchs, die ländliche Ernährungskette wie zum Beispiel Feldfrüchte und Fleischerzeugnisse sowie Milch und Milchprodukte messtechnisch beprobt. Als Betreiber nimmt auch die BGE mbH Proben, u.a. von Luft, Wasser, Boden, Bewuchs, Obst, Gemüse und Milch. Das BASE vergleicht seine Messergebnisse mit denen der BGE mbH und beurteilt die Strahlenexposition sowie die Einhaltung der maximal zulässigen Aktivitätsabgaben prüft. Wichtig ist, dass die maximal zulässigen Aktivitätsangaben und Dosisgrenzwerte eingehalten werden. Grundlage ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen ( REI ). Über die gesetzlich vorgeschriebenen Messungen hinaus fand bis 2017 in der Umgebung der Schachtanlage Asse II ein zusätzliches Messprogramm statt, im Interesse der Bürger:innen und der örtlichen Landwirtschaft. Das BASE veröffentlicht die von ihm beauftragten Messergebnisse: Berichte zur Umgebungsüberwachung Entscheidet über Freigaben von Abfällen zur Entsorgung außerhalb der Anlage Das BASE erteilt Freigaben ( § 31 StrlSchV ): Radioaktive Stoffe und bewegliche Gegenstände, Gebäude und Bodenflächen, die aktiviert oder kontaminiert sein könnten, müssen bestimmte Freigabewerte unterschreiten, um als Abfall beseitigt werden zu können. Die Freigabewerte finden sich in der Strahlenschutzverordnung . Vor allem in der Schachtanlage Asse II finden häufig Freigabemessungen statt. Denn dort wird laufend Wasser, welches aus dem umliegenden Gestein in den Salzstock läuft, abtransportiert. Führt Änderungsverfahren durch Wenn Anlagen anders als ursprünglich geplant errichtet oder betrieben werden müssen, finden sog. Änderungsverfahren statt. Änderungen, die nicht wesentlich von der genehmigten Planung abweichen, prüft das BASE und genehmigt diese. Bei größeren Änderungen muss ein Antrag bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden. Im Fall des Endlagers Konrad und der Schachtanlage Asse II ist das das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. Im Fall des Endlagers Morsleben ist dies das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt. Führt Vor-Inspektionen durch Das BASE unternimmt Inspektionen der Endlager. Es stellt sicher, ob Bauarbeiten den Genehmigungen und Rechtsgrundlagen ( z.B. Planfeststellungsbeschluss) entsprechen. Zudem prüft das BASE die Anlagen, Systeme, Komponenten und die Anlagensicherheit. Zusätzlich erfolgt eine Gesamtprüfung. Diese unternimmt das BASE beim Endlager Morsleben alle fünf, beim Endlager Konrad und der Schachtanlage Asse II alle zehn Jahre. Erteilt Anweisungen, bei unmittelbarer Gefahr Das BASE kann die Anweisungen erteilen, Schutzmaßnahmen zu veranlassen oder einstweilig den Betrieb einzustellen ( § 19 Abs. 3 AtG ). Dies tritt ein, wenn die Anlagen nicht den Anforderungen des Atom - und Strahlenschutzrechts genügen oder wenn die Gefahr besteht, dass Radioaktivität negative Folgen auf Leben, Gesundheit oder Sachgüter hat. Überprüft die Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen Das BASE prüft die Zuverlässigkeit aller Personen, die sicherheitsrelevante Bedeutung für die Endlager und die Schachtanlage Asse II haben ( § 12b AtG ; AtZüV (Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung). Dazu zählt z.B. eine Identitätsprüfung, eine Anfrage bei Polizei und Verfassungsschutz, einer Anfrage beim Bundesbeauftragten für Stasi -Unterlagen und beim Ausländerzentralregister/Ausländerbehörde. Je nach Tätigkeit und Verantwortung der zu prüfenden Personen, prüft das BASE entsprechend umfangreich. Eine Prüfung erfolgt nur, wenn die Personen dieser vorher schriftlich zustimmen. Handbuch für die atomrechtliche Aufsicht Handbuch der Abteilung Aufsicht im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 3MB, barrierefrei⁄barrierearm) Bericht Außenbeziehungen der Aufsicht Bericht zu Außenbeziehungen der Aufsicht im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 492KB, barrierefrei⁄barrierearm)

Grundlagenarbeit für Endlagersicherheit

Grundlagenarbeit für Endlagersicherheit BASE beteiligt Öffentlichkeit bei der Berechnungsgrundlage zur Dosisabschätzung Meldung Stand: 24.09.2020 Bei der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist der Schutz vor möglichen Strahlenexpositionen ein wichtiger Aspekt. Um die Endlagersicherheit an potenziellen Standorten bewerten zu können, bedarf es daher eines fachlich fundierten Indikators. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat hierzu gemeinsam mit dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) die fachlichen Inhalte einer Berechnungsgrundlage erarbeitet. Die Berechnungsgrundlage definiert, unter welchen Anforderungen und Vorgehensweisen die fiktive Dosis für zukünftig lebende Personen abzuschätzen ist. Die Unterlagen sind einsehbar und können in Kürze von der Öffentlichkeit kommentiert werden. Hierzu sieht das BASE neben einer Online–Konsultation für die Öffentlichkeitsbeteiligung auch eine Veranstaltung im kommenden Jahr vor. Hintergrund der Berechnungen Im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist die bestmögliche Sicherheit des Standortes der entscheidende Faktor. Daher spielen vorläufige Sicherheitsuntersuchungen eine wesentliche Rolle. Die bei diesen Sicherheitsuntersuchungen zu berücksichtigenden Anforderungen sind festgelegt in der Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung , die demnächst in Kraft tritt. Als ein Indikator muss dabei die mögliche Strahlenexposition der Bevölkerung (genauer: die zusätzliche mittlere effektive Jahresdosis für Einzelpersonen der Bevölkerung) im Bewertungszeitraum von bis zu 1 Million Jahren nach Verschluss eines potentiellen Endlagers abgeschätzt werden. Es ist zu zeigen, dass jeder Untersuchungsraum die festgelegten Dosisindikatoren von 10 beziehungsweise 100 Mikrosievert pro Kalenderjahr einhalten kann – ansonsten scheidet er aus dem Verfahren aus. Das Ziel der Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist die regulatorische Festlegung von Anforderungen und Vorgehensweisen bei der notwendigen Dosisabschätzung. Erarbeitung der Berechnungsgrundlage Der Entwurf für die Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen wurde im Auftrag des BMU unter Federführung des BASE gemeinsam mit dem BfS erstellt. Die eigens dafür im BASE eingerichtete Projektgruppe Ausbreitungspfade hat sich bei ihren Arbeiten fachlich durch eine Ingenieursgemeinschaft (ZPP Ingenieure AG, Itasca Consultants GmbH und CSD INGENIEURE AG) unterstützen lassen. Der Entwurf der Berechnungsgrundlage wurde dem BMU am 31.07.2020 übergeben und kann am untenstehend eingesehen werden. BASE beteiligt Öffentlichkeit Das BASE wird den Entwurf der Berechnungsgrundlage der Öffentlichkeit vorstellen und zur Diskussion stellen. Vorgesehen sind aktuell eine Online-Konsultation und eine Konsultationsveranstaltung in 2021. Das BASE übernimmt die organisatorische und inhaltliche Planung sowie das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung –fachlich unterstützt wird es dabei zudem von Experten des BfS . Über weitere Schritte wird das BASE in Kürze informieren. Entwurf der Berechnungsgrundlage (Verlinkt auf die Infoplattform zur Endlagersuche) Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen – Entwurf Herunterladen (PDF, 1MB, nicht barrierefrei)

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung zur Veranstaltung „scienceBASEd - Welche Auswirkungen haben Kaltzeiten auf Endlagersicherheit?“ Herunterladen PDF, 168KB, nicht barrierefrei

Entwicklung einer hauseigenen Open Source THM Modellierungstoolbox (OSTHM)

Entwicklung einer hauseigenen Open Source THM Modellierungstoolbox (OSTHM) BASE-Forschungsprojekt Themenfeld: Endlagerung Status: abgeschlossen Finanzierung: BASE-Inhouse-Forschung Projektbeschreibung Projektdaten Förderkennzeichen 4722B10203 Ausführende Stelle BASE-Forschungsabteilung Projektzeitraum 01.2022 - 03.2025 Art der Finanzierung BASE-Inhouse-Forschung Die Wechselwirkungen zwischen Temperatur, Fluiden und mechanischen Eigenschaften in einem Endlagersystem werden im Wesentlichen durch Thermo-Hydro-Mechanisch (THM) gekoppelte Prozesse naturwissenschaftlich beschrieben. THM-Modellierung, also die Vorhersage des Verhaltens von Materialien unter verschiedenen Bedingungen, ist dabei das grundlegende numerische Werkzeug. Der sichere Umgang und das tiefe Verständnis von numerischen Berechnungsverfahren ist somit die Voraussetzung zur Durchführung und Bewertung von vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlverfahren. Das Inhouse-Forschungsprojekt entwickelte eine Open-Source-Softwarebibliothek [ Oskar ]. Dabei handelt es sich um eine transparente, einfach zu nutzende und gleichzeitig hoch flexible Werkzeugsammlung auf Basis der Methode der Finiten Elemente zur Simulation von thermo-hydro-mechanisch (THM) gekoppelten Prozessen. Die in der Skriptsprache Python entwickelte Software soll sowohl den Kompetenzerhalt im BASE als auch eine Diversifizierung der Prüfmöglichkeiten des Bundesamtes verbessern. Zusätzlich bieten umfangreich dokumentierten Tutorials und Beispiele einen ersten Einstieg in die Modellierung, der für die Endlagersicherheit wichtigen, physikalischen Prozesse. Das Open-Source-Projekt Oskar ist auf GitLab veröffentlicht und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Kontakt Dr. Ingo Kock , Leitung Fachgebiet F 4, Forschung zu Sicherheitsanalytik und -methodik E-Mail ingo.kock@base.bund.de Fachlicher Abschlussbericht Entwicklung einer hauseigenen Open Source THM-Modellierungstoolbox Label: Fachinformation Herunterladen (PDF, 1MB, barrierefrei⁄barrierearm)

Themenseite Wolfenbütteler Schaufenster: Erkundungsbohrungen Asse

Teams sind rund um die Uhr im Einsatz Erkundungsbohrungen liefern handfeste Informationen Vom Haupteingangstor der Schachtanlage Asse II geht es wenige Minuten über einen breiten Wanderweg zu Fuß hinauf zum Bohr- platz der übertägigen Erkundungsbohrung Remlingen 10 (R10). Christiane Tänzer und Alexander Weis von der BGE gehen diesen Weg jeden Morgen, um „ihre Baustelle“ zu besuchen. Die Geologin und der Bauingenieur be- treuen die Erkundungsbohrung. „Diese Boh- rung dient der geologischen Erkundung des Gebirges. Wir wissen nicht zu 100 Prozent, wie sich die einzelnen Schichten im Unter- grund zusammensetzen und wie sich die hy- drogeologischen Systeme verhalten“, erklärt Weis. Es geht also darum, herauszufinden welche Gesteine sich an dieser Stelle befin- den und in welche Richtungen das Grund- wasser fließt. Mit den Bohrungen sammeln Tänzer und Weis Informationen über die Ge- steinsschichten. Dafür wurde an dieser Stelle ein Bohrplatz hergerichtet, in dessen Mitte schon von wei- tem sichtbar ein rund 20 Meter hoher Bohr- turm steht. Ein Motor treibt hydraulisch das Bohrgestänge 380 Meter tief in die Erde. In der Bohrkrone befindet sich eine Öffnung, durch die das Gestein in ein Rohr eindringt. Ein sogenannter Bohrkern entsteht. Die- sen Bohrkern zu gewinnen, ist die Haupt- aufgabe des Projekts. Wenn der Bohrer nach oben gezogen wird, wird das Gestän- ge ausgespült. Zunächst ist nur eine brau- ne Flüssigkeit zu sehen. Dann kommt der Bohrkern zum Vorschein. „Deswegen finden diese Bohrungen statt. So bekommen wir im wahrsten Sinne des Wortes handfeste Infor- mationen. Man kann die Brocken in die Hand nehmen“, sagt Weis über die Bohrkerne. Da- für sind Mitarbeiter*innen einer beauftrag- ten Bohrfirma seit Oktober rund um die Uhr in zwei Schichten im Dauereinsatz. Für die Erkundungsbohrungen investiert die BGE mehrere Millionen Euro. Zuvor wurde dieser Bohrplatz und ein zweiter für die Erkundungsbohrung (R11) im Wald eingerichtet. Sobald die Erkundung R10 beendet ist, soll das gesamte Equip- ment zu R11 wandern. Dann geht es dort mit der zweiten Bohrung weiter. Die ist um 10 Grad geneigt und wird noch rund 200 Meter tiefer in das Gestein gebohrt. Um den Bohr- platz R10 aufzubauen, wurde an dieser Stel- le der Boden abgetragen und mit Schotter aufgeschüttet. Die Böden lagern jetzt ein- zeln und beschriftet daneben und sind teil- weise mit einer Plane abgedeckt. „So treibt das Saatgut nicht aus, das sich darin befin- det. Wenn die Bohrungen hier fertig sind, werden die Böden wieder dort aufgeschüt- tet, wo sie vorher waren“, sagt die Geolo- gin Tänzer, während sie auf den Bohrplatz zeigt. Dieser ist asphaltiert und mit einem Regenrückhaltebecken ausgestattet. Sau- beres Regenwasser kann so wieder in den Untergrund versickern. In einem Container werden alle bisher ge- wonnenen Bohrkerne in Kisten gesammelt. „Das hier ist unterer Buntsandstein“, sagt Tänzer mit Blick auf einen solchen Bohrkern. Bald werde die Bohrung auf Hutgestein tref- fen, prognostiziert die Geologin. Dabei han- delt es sich um einen Gipshut, der üblicher- weise auf Salzgestein aufsitzt. Darunter Frisch aus der Erde hochgeholt: Die Bohrung wird gespült. Alexander Weis und Christiane Tänzer von der BGE zeigen die gesammelten Bohrkerne aus der Erkundungsbohrung R10. komme dann Zechstein, also das Salz, das im Zeitalter des Zechsteins dort abgelagert wurde. Sobald die Bohrung in die Nähe des Salzes kommt, werde mit einem Preventer gearbeitet – einem Aufsatz für den Bohrer als Sicherheitsmaßnahme, falls dort Gasbla- sen angetroffen werden. Die Bohrkerne werden später analysiert und in Verbindung mit den bisherigen Er- kenntnissen gebracht. Diese sind teilwei- se alt oder ungenau. „Die Erkenntnisse der 3D-Seismik reichen allein nicht aus. Darin können wir zwar die Schichten sehen, aber nicht woraus sie bestehen. Wir müssen die- se Puzzleteile zusammensetzen“, erklärt In- genieur Weis. So entsteht mit neuen Infor- mationen ein immer genaueres Modell des Gebirges. Die BGE-Mitarbeiter*innen vor dem Bohrplatz. Die Bohranlage in der Asse. „Wir benötigen unverfälschte Referenzwerte aus dem Deckgebirge“ Interview mit Dr. Jens Führböter Es wurde schon viel auf der Asse erkundet, warum erkundet man jetzt noch weiter? Dr. Jens Führböter ist Geologe und arbei- tet in der Abteilung Endlagersicherheit, Gruppe Langzeitsicherheitsanalysen. Hintergrund „Lösungszutritt“ Derzeit werden täglich rund 12 Kubik- meter Lösung im Bergwerk aufge- fangen. Bei der Lösung handelt es sich um salzhaltiges Grundwasser. Seit 1988 ist bekannt, dass salz- haltiges Wasser in die Schachtan- lage Asse II eindringt. Wie sich der Lösungszutritt zukünftig entwickeln wird, kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Weitere Infos hierzu unter: www.bge.de/assewasser Je nach Nutzungsform der Schachtanlage Asse II wurden in ihrer über 100-jährigen Ge- schichte unterschiedliche Anforderungen an die Erkundung gestellt. Der untertägige Lö- sungszutritt aus dem Deckgebirge ist seit 1988 bekannt. Viele Bohrungen und Erkun- dungsmaßnahmen fanden aber davor statt. In den vergangenen Jahren haben wir den Datenbestand aufgearbeitet und geprüft, welche benötigten geologischen Kennt- nisse fehlen. Darauf aufbauend haben wir anschließend neue Erkundungsprogramme festgelegt. Als ersten Schritt haben wir die geologische Oberflächenkarte überarbei- tet und 2018 öffentlich vorgestellt. Die kürz- lich umgesetzte 3D-Seismik und die jetzigen Erkundungsbohrungen sind weitere Bau- steine. Letztendlich benötigen wir Informationen über die räum- liche Lage von Gesteinsschich- ten und über die Fließwege des Grundwassers. Dies ist wichtig, um die Herkunft des Lösungszu- tritts zu bestimmen. Welche Probleme gibt es bei der Bestimmung der Herkunft des Lösungszutritts? In der Schachtanlage Asse II fassen wir zurzeit die größte Zu- trittsmenge auf der 658-Meter- Ebene. Dieses Wasser kommt aus dem Deckgebirge. Die che- mische Zusammensetzung der Lösung enthält wichtige Infor- mationen zum Beispiel über das Alter, die Entstehung und den Fließweg. Das Problem besteht darin, dass die Lö- sung, die wir auf der 658-Meter-Ebene sammeln, bereits mit der Grubenluft Kon- takt gehabt hat. Dabei verändert sich die chemische Zusammensetzung. Für be- stimmte Aspekte hat dies keine Bedeutung. Einige Änderungen sind jedoch so gravie- rend, dass eine belastbare Auswertung nicht mehr möglich ist. Daher benötigen wir un- verfälschte Referenzwerte aus dem Deck- gebirge. Wie wurden die Standorte der Bohrungen festgelegt? Bei der Standortauswahl mussten wir meh- rere Dinge berücksichtigen. Aus Sicherheits- gründen wollten wir Abstand zur Schacht- anlage Asse II halten. Die Bohrungen sind daher mindestens rund 170 Meter vom Gru- bengebäude entfernt. Die Gesteinsschich- ten der Asse verlaufen ungefähr in Richtung Nordwest-Südost. Wir haben also die An- satzpunkte von der Schachtanlage Asse II ausgehend entlang dieses Verlaufs in Rich- tung Nordwesten verschoben. Wir verspre- chen uns davon bei einem minimalen Risiko eine mutmaßlich vergleichbare geologische Situation. Welche Rolle spielt die Schachtanlage Asse I für den Lösungszutritt? Die Schachtanlage Asse I ist nicht weit von der Schachtanlage Asse II entfernt. Wir wis- sen, dass die mit Wasser gefüllte Schacht- röhre mit dem Grundwasser der Umgebung in Verbindung steht. Bei der Schachtanlage Asse II wiederum besteht auch eine Verbin- dung zwischen dem Grundwasser und dem Bergwerk. Wir haben also zwei Systeme, die eine Verbindung zwischen einem Bergwerk und dem Grundwasser aufweisen. Ob diese Systeme zusammengehören und ein System bilden, wissen wir nicht. Dies wollen wir bes- ser verstehen und letztendlich auch Hinweise bekommen, wo das Wasser herkommt. Ein tech- nisch nicht mehr beherrschbarer Lösungszutritt in die Schachtan- lage Asse II ist ein Szenario, was wir nicht ausschließen können. Um dieses Szenario besser be- werten zu können, benötigen wir mehr Informationen. Was passiert anschließend mit den Daten? Die gesammelte Lösung an der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene hatte bereits mit der Grubenluft Kontakt. Dabei verändert sich die chemische Zusammensetzung, so dass eine belastbare Auswertung nicht mehr möglich ist. Die Daten helfen uns dabei, unser geologisches Modell zu verbes- sern. Sollten wir auf Grundwas- ser stoßen, erhalten wir Infor- mationen über die chemische Zusammensetzung. Auch lässt sich bestimmen, wie durchläs- sig das Gestein ist. Dadurch er- halten wir Hinweise in welchen geologischen Schichten, in welchen Men- gen und wie schnell sich das Grundwasser in diesem Bereich bewegt. Sehr wahrschein- lich werden die Bohrungen nicht alle offenen Fragen abschließend beantworten können, aber wir schließen eine weitere Wissenslü- cke. So können wir die geologische und hy- drogeologische Situation der Asse und die damit verbundenen Risiken für die Schacht- anlage Asse II besser bewerten. Betrifft: Asse als Livestream Thema: Erkundungs- bohrungen R10/ R11 Am 10. Dezember 2020 informiert die BGE in einen Livestream auf You- tube über die Erkundungsbohrungen R10 und R 11. Die Veranstaltung fin- det im Rahmen der Reihe „Betrifft: Asse“ statt. Die Veranstaltungsreihe „Betrifft: Asse“ ist ein Forum für in- teressierte Bürger*innen. Hier kön- nen gezielt Fragen zu aktuellen Ar- beiten an Mitarbeiter*innen der BGE gestellt werden Gerne können Sie bereits im Vorfeld Ihre Fragen zu den Erkundungsboh- rungen einreichen. Bitte nutzen Sie hierfür die E-Mail-Adresse info-as- se@bge.de. Alternativ können auch während der Veranstaltung Fragen an das Podium gestellt werden. Datum: 10. Dezember 2020 Uhrzeit: 18:00 – 20:00 Uhr Den Link zum Livestream finden Sie am 10. Dezember 2020 auf www.bge.de.

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