Das Projekt "Green Energy Markets in Europe - Corporate carbon strategies outlook to 2010" wird/wurde gefördert durch: Reuters Business Insight. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH.Corporate carbon strategies outlook to 2010 is a report published by Ecofys in cooperation with Reuters Business Insight. It is a detailed research on the developing carbon market. The report provides analyses as well as an essential forecast that will help you to decide on the best possible carbon strategy.
Das Projekt "RE-SHAPING Renewable energy policy EU country profiles update" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH - Niederlassung Berlin.This report is an update of the country profiles that ECOFYS has produced together with national experts since 2004. They contain detailed information about policies applied in the electricity, heat and transport sector as well as deployment and potential data. The core objective of the project led by FRAUNHOFER-ISI is to assist Member State governments in implementing the Renewable Energy Directive and to guide a European policy for RES in the mid- to long-term. Publications so far include: - 'Indicators assessing the performance of renewable energy support policies in 27 Member States' (2011 update upcoming) - 'Review report on support schemes for renewable electricity and heating in Europe' - 'Design options for cooperation mechanisms between Member States under the Renewable Energy Directive' - 'A smart power market at the centre of a smart grid'. Learn more about the project on http://www.reshaping-res-policy.eu/
Die EU-Ökodesign-Richtlinie setzt seit 2005 ökologische Mindestanforderungen an Produkte für den Europäischen Markt und spart dadurch viel Energie. Am 18.07.2024 wird sie durch die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) ersetzt. Damit wird der Anwendungsbereich auf neue Umweltaspekte und nahezu alle Produkte erweitert und künftig werden auch vermehrt Rohstoffe gespart. Die neue „Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte“ (ESPR), ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals. Nachdem im April 2024 das Europäische Parlament die ESPR mit großer Mehrheit formell beschlossen hatte und auch der Rat der Europäischen Union im Mai 2024 zustimmte, erfolgte die Veröffentlichung der Verordnung am 28.06.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union, 20 Tage später tritt sie formal in Kraft. Neuerungen durch die Ökodesign-Verordnung Die Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert den Anwendungsbereich von bislang energieverbrauchenden bzw. energieverbrauchsrelevanten Produkten (z.B. Leuchtmittel, Kühlschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner) auf nahezu alle Arten von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Als erste neue Produktgruppen, für die ökologische Mindestanforderungen geprüft werden sollen, nennt die Verordnung Textilien und Schuhe, Möbel, Eisen, Stahl und Aluminium, Detergenzien bzw. Reinigungsmittel und Chemikalien. Generelle Ausnahmen von der Verordnung gibt es nur für wenige Produktbereiche (z.B. Fahrzeuge und Produkte des Bereiches Sicherheit und Verteidigung). Vom Geltungsbereich umfasst werden auch Onlinehandel und Importware. Mit der Verordnung kommen neue Anforderungen , die den gesamten Lebenszyklus eines Produktes abdecken und der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und Verlängerung der Produktlebensdauer dienen sollen: Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit, Höchstgehalte an sogenannten besorgniserregenden Stoffen, Ressourceneffizienz, Rezyklatanteil, Wiederaufbereitung und Recycling, aber auch Informationsanforderungen, wie Ausweisung des CO 2 - bzw. Umweltfußabdruckes. Diese Informationen sollen durch die Einführung digitaler Produktpässe , zugeschnitten auf die jeweilige Produktgruppe, für relevante Akteure des Produktlebenszyklus (Verbraucher*innen, Industrie und Behörden) vollständig oder teilweise zugänglich gemacht werden. Zur Kommunikation der Umwelteigenschaften der Produkte gegenüber Verbraucher*innen soll aber weiterhin die Energieverbrauchskennzeichnung dienen, die jedoch um einen Reparierbarkeits-Index bzw. ein Ökodesign-Label ergänzt werden soll. Das konkrete Anforderungsniveau der einzelnen Nachhaltigkeitsaspekte wird durch delegierte Rechtsakte definiert, zu deren Erlass die EU-Kommission befugt sein wird. Neben produktspezifischen Regulierungen können auch horizontale, das heißt verschiedene Produktgruppen übergreifende, Mindestanforderungen gesetzt werden. Betroffenen Unternehmen wird eine Übergangszeit von 18 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Produktverordnung eingeräumt. Den Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) soll besondere Berücksichtigung entgegengebracht werden. So sind sie von manchen Anforderungen ausgenommen und die EU-Kommission und -Mitgliedstaaten sind zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen finanzieller, technischer und organisatorischer Art verpflichtet (z.B. Erstellung von Leitlinien, digitale Instrumente, Fachschulungen). Zwei weitere Neuerungen: Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten künftig Ökodesign-Kriterien, um die Beschaffung nachhaltigerer Produkte anzureizen. Das in der Öffentlichkeit viel beachtete Verbot der Vernichtung gebrauchsfähiger Produkte bestimmter Textilien und Schuhe wird durch die ESPR ermöglicht und ab Juli 2026 gelten. Es kann künftig auf andere Produktgruppen ausgeweitet werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind vorübergehend davon ausgenommen. Wie es weitergeht Die EU-Kommission hat bis März 2025 Zeit, einen Arbeitsplan zu erstellen, der sämtliche Produktgruppen listet, für welche in den kommenden Jahren produktspezifische Verordnungen erarbeitet werden sollen. Es sollen verstärkt die oben genannten (Zwischen-) Produkte in den Fokus gerückt werden. Grundlegend begonnen wurde bereits mit der Ausarbeitung von Verordnungen für Textilien und Stahl. Es wird erwartet, dass die ersten spezifischen Produktverordnungen, die die Ökodesign-Verordnung umsetzen, bis Ende 2025 in Kraft treten werden. Die Rolle des Umweltbundesamtes Die EU-Kommission schlägt sowohl unter der bestehenden Ökodesign-Richtlinie als auch der neuen Ökodesign-Verordnung jeweils die konkreten ökologischen Anforderungen vor, die in einer Produktverordnung gesetzt werden sollen. Das Umweltbundesamt ( UBA ) entwickelt in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hierzu Stellungnahmen auf Basis der Anhörung nationaler, produktgruppenspezifischer Beraterkreise und eigener wissenschaftlicher Prüfungen der Kommissionsvorschläge. Dies geschieht im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ( BMWK ) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ) sowie weiterer gegebenenfalls betroffener Ressorts. BAM und UBA vertreten die deutsche Bundesregierung im Konsultationsforum (zukünftig Ökodesign-Forum) auf EU-Ebene und bringen in diesem Rahmen die zuvor entwickelte Stellungnahme ein. Das UBA begrüßt die Weiterentwicklung der Ökodesign-Richtlinie zu einer umfassenden Produktverordnung ausdrücklich, da mit der Herstellung und Nutzung von Produkten große Umweltbelastungen verbunden sind. Die Ökodesign-Regelungen setzen einheitliche ökologische Anforderungen für den gesamten europäischen Markt, die für alle Hersteller gleichermaßen gelten und daher in der Summe zu großen Verbesserungen führen.
Als Antwort auf den Klimawandel will die Europäische Union bis 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Kontinent werden. Wichtige Bausteine dafür sind eine ambitionierte Klimaschutz- und Energiepolitik, die den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz fokussiert mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren. Die europäische Klimaschutzpolitik hat zum Ziel, die Auswirkungen des Klimawandels abzuschwächen, die EU an den Klimawandel anzupassen und die umwelt- und klimaschädlichen Aktivitäten zu reduzieren. Dabei wird sie auch von internationalen Klimaschutzpolitiken beeinflusst. Auf Grund dessen beruht die europäische Klimaschutzpolitik in erster Linie auf dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ( UN Convention on Climate Change), dem Kyoto Protokoll und dem Übereinkommen von Paris und wird von deren Grundprinzipien und Zielen maßgeblich beeinflusst, zum Beispiel das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommen von Paris. Laut der Europäischen Umweltagentur lagen die gesamten Treibhausgasemissionen (THG) in 2020 in der EU bei etwa 3 Mio. Kilotonnen CO₂eq basierend auf dem Treibhausgas Inventar der UNFCCC . Diese Gesamtemissionen sind unterschiedlich auf die einzelnen Sektoren in der EU verteilt. Der Energiesektor der EU stellt mit etwa 26 %, den Großteil der Treibhausgasemissionen in der EU. Der inländische Verkehr und die Industrie folgen mit jeweils 22 %. Der Gebäudesektor emittiert 13 % und die Agrarwirtschaft 12 % der Emissionen. Die restlichen 5 % der Emissionen teilen sich auf in die Sektoren Internationaler Schiffsverkehr, Abfall, andere Verbrennung und internationaler Flugverkehr. Dem gegenüber steht mit etwa -7 % der Land Use, Land-use Change und Forestry ( LULUCF ) Sektor. Die für 2020 gesteckten Ziele der EU wurden damit erreicht. Das Ziel, die Treibhausgase bis 2020 um 20 % gegenüber 1990 zu mindern, wurde sogar übertroffen. Diese Entwicklungen sind jedoch besonders auf die kurzfristigen Effekte der Corona Pandemie zurückzuführen. Die Verfehlung der Klimaziele einzelner Mitgliedstaaten wurde dabei von anderen Mitgliedsstaaten kompensiert. Auch die Ziele zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien auf 20 % sowie zur Energieeffizienzsteigerungen um 20 % wurden erzielt. Im Folgenden werden die wichtigsten Säulen der aktuellen Energie- und Klimaschutzpolitik in der EU kurz erläutert. EU-Langzeitstrategie „a clean planet for all“ Um dem internationalen Kampf gegen den Klimawandel entgegen zu wirken, veröffentlichte die Europäische Kommission am 18. November 2018 ihre strategische Langzeit-Vision „ Ein sauberer Planet für alle “. In dieser Vision schlug die Kommission die Netto-Null-Treibhausgasemissionen als Ziel für 2050 vor. Dabei betonten sie, dass ein Treibhausgas neutrales Europa technologisch machbar und auf sozial gerechte und kosteneffiziente Weise zu erreichen ist. Die Langzeit-Strategie wurde von einer detaillierten Analyse komplimentiert, welche mögliche Pfade hin zu dieser Netto-Null-Treibhausgasemissionen aufzeigt. Die EU Langzeitstrategie stieß auf weitgehend positive Reaktionen und so machte Ursula von der Leyen sie zu einer zentralen Säule des Programms für ihre Amtszeit als Kommissionspräsidentin. Darüber hinaus erklärte sie die Langzeitstrategie später zum zentralen Leitziel des europäischen Green Deal. EU Green Deal Um dem Netto-Null-Treibhausgasemissionen Ziel und dem Übereinkommen von Paris nachzukommen, verabschiedete die EU im Dezember 2019 ihren EU Green Deal . Der EU Green Deal ist eine Wachstumsstrategie, mit der die europäische Wirtschaft moderner, ressourcenschonender und wettbewerbsfähiger gemacht werden soll. Er gibt dabei Strategien und Transformationspfade vor, wie Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden kann. Sämtliche Politikfelder, wie zum Beispiel Energie, Industrie, Biodiversität , Landwirtschaft und Mobilität, sollen deshalb auf die europäischen Klimaschutzziele ausgerichtet werden. Im Rahmen dieser Strategie werden daher laufend bestehende Gesetze angepasst und neue entworfen. Energieunion und Governance-Verordnung Die 2015 in der Juncker-Präsidentschaft entworfene Strategie " Energieunion " ist eine wichtige Instanz zur Bewältigung der energiepolitischen Aufgaben der EU. Die Energieunion steht auf den fünf Säulen Energieversorgungssicherheit, integrierter Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie Forschung und Innovation. Zur Stärkung dieser und insbesondere um die Klima - und Energiepolitischen Ziele in 2030 zu erreichen, wurde 2018 die Governance-Verordnung erlassen. Mit ihr wurde angestrebt die Planungs- und Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten zu Klima und Energie Themen zu vereinen und neu zu orientieren. Als Teil dieser Verordnung wurden die EU-Mitgliedstaaten zudem dazu verpflichtet Langzeitstrategien für 2050 zu entwickeln, in welchen ihre Nationalen Energie und Klimaschutzpläne (NECP) eingegliedert werden können. Nationale Energie- und Klimaschutzpläne Teil der Energie- und Klimaschutzziele der EU ist die verpflichtende Erstellung der sogenannten Nationalen Energie und Klimaschutzpläne der EU-Mitgliedstaaten. In diesen müssen die Mitgliedsstaaten darlegen, wie sie die Emissionsreduktionen, den Anteil der erneuerbaren Energien sowie die erhöhte Energieeffizienz der EU Ziele umsetzen wollen. Das Umweltbundesamt liefert mit dem Projektionsbericht einen wichtigen Baustein für diese Berichterstattung Deutschlands. Die aktuellen Pläne wurden für den Zeitraum von 2021-2030 erstellt und sollen im Einklang mit dem im Übereinkommen von Paris ausgegebenem 1,5-Grad-Ziel stehen. Eine EU-weite Analyse der von den Mitgliedstaaten eingereichten NECPs ergab, dass das Emissionsreduzierungsziel von 40 % in 2030 übertroffen werden könnte, wenn die Pläne so umgesetzt werden, wie beschrieben. Dies ebnete den Weg für noch ambitioniertere Emissionsreduktionsziele, wie der Treibhausgasreduktion um 55 % im Jahr 2030 gegenüber 1990 aus dem EU Green Deal, welcher ein Zwischenschritt für das in der EU-Langzeitstrategie ausgegebene Ziel der EU-weiten Treibhausgasneutralität in 2050 ist und im EU-Klimaschutzgesetz gesetzlich festgeschrieben wurde. EU-Klimaschutzgesetz Im Juli 2021 wurde das EU-Klimagesetz beschlossen. Es macht nun die Zielvorschläge des EU Green Deals und der Langzeitstrategie rechtlich verbindlich und bildet seitdem das Fundament der europäischen Klimaschutzpolitik. Zentrale Aspekte des Klimagesetzes sind dabei die rechtliche Verankerung der Treibhausgasneutralität in 2050 sowie einer Treibhausgasreduktion in 2030 von 55 % gegenüber 1990. Desweiteren etabliert das Klimagesetz einen neuen europäischen Klimarat, welcher unabhängige wissenschaftliche Beratung zu den Maßnahmen und Klimazielen der EU liefern wird, und verpflichtet die Kommission für 2040 Treibhausgasreduktions-Zwischenziele zu definieren. Im Februar 2024 veröffentlichte die EU-Kommission nun auch fristgerecht einen ersten Vorschlag für ein Minderungsziel für 2040 mit einer Nettoreduktion der THG-Emissionen um 90 % gegenüber 1990. Mit diesem Vorschlag liegt die KOM an der unteren Grenze der wissenschaftlichen Empfehlungen für das 2040-Ziel des European Scientific Advisory Board on Climate Change , welches eine Reduktion von 90-95 % bis 2040 empfohlen hat. Das UBA empfiehlt eine ambitionierte Reduktion um 95 %. Damit ist nun der Prozess eröffnet, sodass die neue EU-Legislatur ein 2040-Ziel aushandeln kann. Das EU-Klimagesetz umfasst zudem Maßnahmen, um die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten zu verfolgen und die Bemühungen gegebenenfalls anzupassen. Dies orientiert sich an dem bestehenden Governance-Prozess der Energieunion, in dem die Mitgliedsstaaten regelmäßig Berichte über Ihre Fortschritte der Europäischen Umweltagentur melden sowie Nationale Energie- und Klimaschutzpläne erstellen müssen. Die Fortschritte werden alle fünf Jahre im Einklang mit der globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Übereinkommens von Paris überprüft. Fit-for-55 Am 14. Juli 2021 und am 15. Dezember 2021 veröffentlichte die Kommission das „Fit for 55“-Klimapaket – ein Bündel aus 13 Strategie- und Legislativvorschlägen, mit denen die entscheidenden Weichen für die Umsetzung des EU-weiten Treibhausgasreduktionsziels, mindestens 55 % bis 2030 gegenüber 1990, sowie die Treibhausgasneutralität in 2050 gestellt werden sollen. Das umfangreiche Maßnahmen-Paket besteht aus einer Überarbeitung aller für die Bereiche Klima und Energie relevanten EU-Rechtsakte. Darunter fallen die Erneuerbare-Energien-Richtlinie , die Energieeffizienz-Richtlinie , die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden , die Gasrichtlinie , die Gasverordnung , die EU- Emissionshandelsrichtlinie, sowie die Verordnung für einen CO 2 -Grenzausgleichsmechanismus . Neben der Überarbeitung bestehender Dossiers sieht das Paket ebenfalls neue Gesetzesvorschläge vor. Dazu zählen eine Verordnung über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe , die Initiative „ RefuelEU Aviation “ und die Initiative „ FuelEU Maritime “. REPower EU Das von der Kommission am 18. Mai 2022 veröffentlichte „ REPower EU “-Maßnahmenpaket wurde gestaltet, um den geopolitischen Veränderungen und deren Auswirkungen auf den europäischen Energiemarkt Rechnung zu tragen. Ziel des Plans ist es, den Übergang zu sauberer Energie zu beschleunigen und die Europäische Union unabhängig von russischen fossilen Brennstoffen, insbesondere russischem Gas, zu machen. Dafür fokussiert sich die Kommission auf drei Kernstrategien: Diversifizierung der Energiezufuhr Einsparung von Energie & Steigerung der Energieeffizienz Beschleunigung der Energiewende So wurde beispielsweise die Anhebung des Effizienzziels der Energieeffizienzrichtline von 9 % auf 13 %, ehrgeizigere nationale Energieeinsparverpflichtungen und energieeffiziente Renovierung und Modernisierung von Gebäuden beschlossen. Zur Beschleunigung der Energiewende fordert die Kommission, die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie anzupassen und die Zielvorgabe des Anteils Erneuerbarer Energien in 2030 von 40 % auf 45 % anzuheben.
Die Bundesregierung hat sich am Wochenende angesichts der hohen Energiepreise auf ein drittes Entlastungspaket verständigt. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann begrüßt die Beschlüsse. „Das Paket enthält sowohl kurzfristige als auch mittelfristige Entlastungen, die insbesondere Geringverdienern und der Mittelschicht in Sachsen-Anhalt zugutekommen“, erklärte der Minister am Montag. „Es freut mich auch, dass sich die Ampel zudem auf eine Strompreisbremse geeinigt hat. Dass zu deren Finanzierung Zufallsgewinne von Energieunternehmen herangezogen werden sollen und dabei eine Einigung auf europäischer Ebene angestrebt wird, ist angesichts der vernetzten Energiemärkte sinnvoll.“ Zugleich zeige die von Kanzler Olaf Scholz bereits genannte Alternative einer nationalen Lösung die Entschlossenheit der Bundesregierung, so Willingmann. „Energieunternehmen, die durch die Krise und Mechanismen der Preisbildung in Europa (Merit-Order-Prinzip) zufällig enorm hohe Gewinne erwirtschaften, müssen künftig mit der Abschöpfung des Zufallsgewinns rechnen. Verbraucher werden daraus spürbar entlastet.“ Entscheidend, so der Minister weiter, sei es allerdings, dass diese Pläne trotz der Verknüpfung von Preisbremse und Gewinn-Abschöpfung rasch umgesetzt werden: „Dies ist auch ein wichtiges Signal an die stark belasteten Bürgerinnen und Bürger.“ Das dritte Entlastungspaket hat ein Volumen von 65 Milliarden Euro und umfasst neben einer Strompreisbremse und einem Dämpfer für Netzentgelte Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner sowie für alle Studierende. Darüber hinaus wird der Wohngeldanspruch von 640.000 auf rund zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet. Ab dem 1. Januar 2023 werden Arbeitslosengeld II und Sozialgeld durch das moderne Bürgergeld abgelöst; der Satz wird bei 500 Euro liegen. Alle Maßnahmen im Überblick sind auf den Internetseiten der Bundesregierung nachzulesen. „Als Wissenschaftsminister bin ich erleichtert, dass nach dem Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger nun alle Studierenden eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Für die rund 55.000 Studierenden in Sachsen-Anhalt ist das eine gute Nachricht“, betonte Willingmann weiter. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn und Twitter .
Das Projekt "Kraftwerkspark und Klimaschutz bis 2030" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: r2b energy consulting GmbH.Der Altersstruktur des deutschen Kraftwerksparks besteht in den kommenden Dekaden ein zunehmender Bedarf an neuen Erzeugungskapazitäten, die zum einen kompatibel zu den langfristigen Klimaschutzzielen und zum anderen im Bezug auf ihre Flexibilität geeignet sind, die überwiegend dargebotsabhängigen EE zu ergänzen. Für den Bereich der fossilen Kraftwerke besteht dabei neben dem Neubau von Kraftwerken auch die Möglichkeit des Retrofits und damit der Laufzeitverlängerung von Teilen des bestehenden Kraftwerksparks. Die Entwicklung des Kraftwerksparks wird maßgeblich durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, der KWK, den Atomausstieg, den EU-Emissionshandel und die Entwicklung der Brennstoffpreise beeinflusst. Zudem beeinflussen auch der verstärkte europäische Stromhandel und die zunehmenden Preiselastizität der Nachfrage im Zusammenhang mit den Möglichkeiten der Laststeuerung die Entwicklung des Kraftwerksparks. Es soll in diesem Projekt anhand eines europäischen Strommarktmodells untersucht werden, wie sich der Kraftwerkspark unter Erfüllung der langfristigen Klimaschutzziele und Erhalt der Versorgungssicherheit bis zum Jahr 2030 volkswirtschaftlich effizient entwickeln sollte. Die Ergebnisse sind eine wichtige Voraussetzung für die in den nächsten Jahren anstehenden Impulse für die Entwicklung der Stromversorgung, insb. bei neuen fossilen Kraftwerken und Speicher.
Das Projekt "NET-PV - Netzmanagement von optimierten dezentralen PV-Batteriesystemen in der Niederspannungsebene^NET-PV - Netzmanagement von optimierten dezentralen PV-Batteriesystemen in der Niederspannungsebene, NET-PV - Netzmanagement von optimierten dezentralen PV-Batteriesystemen in der Niederspannungsebene" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH.Ziele des Projekts sind neben der netzseitigen Integration und der Ansteuerung von Speichern die Förderung und der Ausbau der erneuerbaren Energien, bei gleichzeitiger Minimierung des notwendigen Netzausbaus. Es wird untersucht welche Effekte sich durch die Ein- und Ausspeicherung von Grau- und KWK-Strom erzielen lassen und inwieweit eine Integration der Systeme in den Regelenergiemarkt möglich ist. Über Prognosesysteme erfolgt die kurzfristige Einsatzplanung (24 Std.) für das Gesamtsystem. Hier kann das System bspw. eigenverbrauchs- oder netzoptimiert eingesetzt werden. Dabei werden die Effekte stationärer Batterieanlagen auf die Niederspannungsnetze erforscht (vermiedener Netzausbau). Ein weiterer Schwerpunkt des Forschungsprojektes stellt die komplette Wertschöpfungskette, von der Batterie bis zur Abrechnung dar. Sämtliche Software für Netzführungs-, Optimierungs- und Abrechnungssysteme müssen im Rahmen des Projektes entwickelt werden. Im Projektverlauf werden notwendige Entwicklungsschritte zur Erreichung einer autarken Energieversorgung von Ein- und Mehrfamilienhäusern aufgezeigt. Dabei wird insbesondere auf einen ressourcenschonenden Umgang mit Energie geachtet. Zudem werden Geschäftsmodelle für autark versorgte Privatkunden konzipiert. Dabei werden auch Optionen wie der Direktverkauf der Energiemengen über EEX berücksichtigt. Die Anbindung und Steuerung wird zunächst an einem Testsystem erprobt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in 10 Anlagen im Praxistest verfeinert.
Das Projekt "Abbau von Barrieren für die großflächige Integration von Photovoltaik-Strom in die Verteilnetze - PV GRID" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. BSW-Solar.Das vorrangige Ziel des PV GRID-Projekts ist der Abbau von Barrieren für die Integration von Strom aus Photovoltaik (PV) in die Stromverteilnetze. Dieses Ziel wird durch eine Analyse der Hindernisse und Lösungen sowie die Formulierung regulatorischer und normativer Empfehlungen verfolgt. Weiterer Bestandteil des Projekts ist die Fortführung der PV LEGAL-Datenbank und somit die Anknüpfung an das erfolgreiche Projekt PV LEGAL, um weiterhin zur Beseitigung administrativer Hindernisse beizutragen. Hauptergebnisse des Projektes - Abbau von regulatorischen und normativen Hürden bei der Integration eines wachsenden Anteils von PV-Strom in das Verteilnetz - Maßgeschneiderte regulatorische und normative Empfehlungen für die Umsetzung technischer Lösungen zur Netzintegration eines wachsenden Anteils von PV-Strom - Zahlreiche Fachveranstaltungen und Termine mit Behörden, Entscheidungsträgern und Netzbetreibern mit dem Ziel, die PV-GRID-Handlungsempfehlungen umzusetzen - Eine Übersicht der regulatorischen und normativen Barrieren für die Integration der Photovoltaik in die europäischen Verteilnetze - Eine umfangreiche Analyse der Stärken und Schwächen der regulatorischen und normativen Rahmenbedingungen in den Ländern, die im Projekt eingebunden sind sowie generelle Empfehlungen für die Länder, die nicht am Projekt beteiligt sind - Weiterführung der PV-LEGAL-Datenbank, als Beitrag zur Vereinfachung der rechtlich- administrativen Verfahren bei der Installation von kleinen, mittleren und großen PV-Anlagen in Europa. Eine umfassende und frei zugängliche Datenbank im Internet, die über rechtlich- administrative Rahmenbedingungen für die Installation und den Betrieb von PV-Systemen in 17 EU Ländern informiert
Das Projekt "Unterstützung von Biomethan und seiner Marktentwicklung durch lokale und regionale Partnerschaften" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Wien, Institut für Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Technische Biowissenschaften (E166).Das Projekt 'Bio-methane Regions' hat zum Ziel, die Marktentwicklung der Biogasproduktion zu stimulieren - mit bseonderer Betonung der Biomethan Produktion. Die Methoden und Wege dazu sollen im Einklang mit dem Entwicklungstand der Technologien zur Produktion von Biogas und Biomethan in den unterschiedlichen Regionen stehen. Dabei sollen einerseits die Erfolgsfaktoren in einigen Ländern untersucht werden -mit Best-Practice Beispielen, andererseits sollen die Hindernisse und die Marktbedingungen in der EU analysiert werden, um eine bessere Einschätzung für die Rahmenbedingungen für weitere und neue Entwicklungen zu schaffen. Jede Region soll dazu einen Aktionsplan erarbeiten. Das Projektteam der TU Wien wird in das Projekt das langjährige Know-How im Bereich der Biogasaufbereitung einbringen.
Das Projekt "Optgas - Vergleichende Untersuchungen an großtechnischen Biogasreaktoren - Verfahrenstechnische, mikrobiologische, ökologische und ökonomische Bewertung und Optimierung, Ökonomische Bewertung und modelltechnische Analyse zur Einbindung von Biogas in das dt./europ. Energiesystem" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Industriebetriebslehre und Industrielle Produktion.Thema: Das Vorhaben beschäftigt sich mit der technologischen Optimierung der Vergärung von biogenen Reststoffen. Ziele: Das Verbundvorhaben zielt darauf ab, die Vergärung biogener Reststoffe unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit technologisch zu optimieren und damit einen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu leisten. Eine verbesserte Prozesssteuerung und Fluiddynamik sowie die Entwicklung von Frühwarnsystemen gegen Prozessstörungen sind wesentliche Bestandteile des Verbundvorhabens. Die ökologische und ökonomische Bewertung der entwickelten Optimierungsansätze rundet die Forschungsarbeit ab. Maßnahmen: Im Rahmen einer Systemanalyse wird das Karlsruher Institut für Technologie die innerhalb des Verbundvorhabens entwickelten Konzepte und Technologien zur Vergärung von biogenen Abfall- und Reststoffen hinsichtlich ihrer techno-ökonomischen Parameter analysieren und Optimierungsvorschläge entwickeln. Es sollen Aussagen über die Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit des Gesamtprojektes getroffen sowie die Marktchancen der Technologien abgeschätzt werden. Die Bereitstellung einer umfassenden Technologiedatenbasis und die Erarbeitung von Zukunftsszenarien sollen zur Entwicklung und Begleitung einer tragfähigen und nachhaltigen Strategie zur energetischen Biomassenutzung (unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Rest- und Abfallstoffen) sowie zur Integration von Biogas in das deutsche/europäische Energiesystem beitragen. Schwerpunkte: - Techno-ökonomische Bewertung der energetischen Biomassenutzung (insbesondere der Co-Vergärung) und modelltechnische Energiesystemanalyse zur Einbindung von Biogas in das deutsche/europäische Energiesystem.
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Bund | 36 |
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