Das Projekt "Erarbeitung eines Entwurfs eines Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsgesetzes zur rechtlichen Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/32/EG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen durchgeführt. Die rechtliche Umsetzung der EDL-Richtlinie muss kurzfristig erfolgen, da sonst Klage der KOM vor EUGH droht. Federführung hat BMWi. Die Umsetzung ist von hoher klimapolitischer Bedeutung. BMU muss daher eigene Position entwickeln.
Das Projekt "Kurzfristige Entwicklung von Instrumenten zum Erreichen der Energieeffizienzziele auf nationaler und europäischer Ebene mit Blick auf laufende bzw. kurzfristig geplante Rechtssetzungsvorhaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. Deutschland will bis 2020 gegenüber 2008 20 Prozent Primärenergie bzw. 10 Prozent Strom und die EU ebenfalls 20 Prozent Primärenergie einsparen. Beide Ziele werden mit den bisher beschlossenen Maßnahmen deutlich verfehlt. Die KOM hat den Entwurf einer Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt. Dieser neue Legislativvorschlaft betrifft die Anwendungsbereiche der bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungs-Richtlinie (2004/8/EG) und der Energiedienstleistungsrichtlinie (2006/32/EG). Mit beiden genannten Richtlinien ist es nicht gelungen, das Energieeinsparpotenzial auch nur annähernd auszuschöpfen. Der Richtlinienentwurf geht materiell deutlich über die bisherigen Regelungen hinaus. Er sieht bspw. 1,5 Prozent pro Jahr Endenergieeinsparung durch Maßnahmen von Lieferanten (EVU) vor. Des Weiteren soll dort wo möglich, insbesondere bei Wärmekraftwerken mit mehr als 20 MW KWK eingesetzt werden. BMWi will eine anspruchsvolle EU-Richtlinie verhindern. BMU muss daher aufzeigen, dass und wie Ziele des Richtlinienentwurfs erreicht werden können. Mit dem EDL-Gesetz hat das Kabinett beschlossen, im Ergebnis des Monitoring des IEKP und des Energiekonzeptes weitere Effizienzmaßnahmen (Energieeffizienzgesetz) zu beschließen. Als Follow up des Energiepakets ist und a. eine Novelle des KWKG noch in 2011 vorgesehen. BMU will dabei das KWKG zu einem Stromeffizienzgesetz fortentwickeln. Durch das Verfahren sollen: - eine strukturierte Untersuchung geeigneter Energieeinsparmaßnahmen erfolgen, - relevante Akteure identifiziert werden, - aktionsorientierte Maßnahmen wie z. B. hoch energieeffiziente Querschnittstechnologien, Pumpenaustausch, intelligente Zähler und Netze oder die Nutzung von KWK in allen relevanten Anwendungsbereichen entwickelt, - die erzielbare Energieeinsparung qualitativ und quantitativ bewertet und - Vorschläge für eine rechtliche Begleitung der EU-Rechtssetzung sowie die Gestaltung der nationalen Rechtssetzung ausgearbeitet werden.
Das Projekt "Rechtswissenschaftliche Kurzstudie zur Schaffung eines Energieeffizienzgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität - Recht, Ökonomie und Politik e.V. durchgeführt. Wie muss der rechtliche Rahmen für eine kohärente Effizienzpolitik aussehen? Antworten gibt eine Kurzstudie des IKEM. Im Auftrag der European Climate Foundation (ECF) haben das IKEM und die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) eine Machbarkeitsstudie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der politischen Energieeffizienzziele erarbeitet. 'Die günstigste Energie ist die, die nicht verbraucht wird' - dieser Satz ist bei der Energieeffizienz längst zur Binsenweisheit geworden. Tatsächlich geht es bei der Energieeffizienz um mehr als Energiesparen: Die Bundesregierung hat mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um diese 'zweite Säule der Energiewende' voranzubringen. Ob diese Maßnahmen genügen, um die Einsparziele zu verwirklichen oder ob nicht vielmehr eine einheitliche und verbindliche Gesetzgebung erforderlich ist, wird in Fachkreisen rege diskutiert. Die Studie von BBH und IKEM geht genau diesen Fragen nach: Wie muss ein rechtlicher Rahmen aussehen, damit eine kohärente Effizienzpolitik die Potenziale für Energieeinsparung freisetzen kann? Sind Erfolgskriterien wie Verbindlichkeit von Zielen oder haushaltsunabhängige Finanzierung bereits ausreichend in existierenden Gesetzen verankert? Wie kann ein Energieeffizienzgesetz (EnEffG) in dem Zusammenhang auf den Weg gebracht werden und Wirkung entfalten?
Das Projekt "Analyse des bestehenden Energieeffizienzrechts und Bewertung der regelungssystematischen Vorteile/Nachteile einer Bündelung in einem übergreifenden Energieeffizienzgesetz (Gutachten Energieeffizienzgesetz)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten durchgeführt. Analyse des bestehenden Energieeffizienzrechts und Bewertung der regelungssystematischen Vorteile/Nachteile einer Bündelung in einem übergreifenden Energieeffizienzgesetz (Gutachten Energieeffizienzgesetz).
Das Projekt "Ökobilanzierung neuer Technologien bei der Holzbereitstellung vom Waldort bis zum Werk (Timber-Eco-Balance)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Forsttechnik durchgeführt. Bedeutung des Projekts für die Praxis: Durch die Durchführung einer Ökobilanzierung können erstmals fundierte Daten über die Umweltauswirkungen bei der Holzbereitstellung in Österreich zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten dienen als Basis für eine anschließende Bewertung alle nachfolgenden Prozessketten und aller darin gefertigten Holzprodukte. Das Projekt stellt einen wichtigen Beitrag zur Energieeffizienzverbesserung dar, welche im Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) und in der EU-Richtlinie 2012/27/EU gefordert werden. Das Projekt trägt durch die Optimierung der Holzernte und des Transports und der Reduktion fossiler Energieträger zum aktiven Klimaschutz des Forst- und Holzsektors bei (Waldstrategie 2020+). Es sollen neue Technologien bewertet werden, welche derzeit nicht oder nur teilweise in der Holzbereitstellung verwendet werden. Durch die Bewertung können die Auswirkungen besser abgeschätzt und somit Empfehlungen für die Investition/Implementierung gegeben werden. Durch das Projekt werden Best-Practice-Beispiele für eine energieeffiziente und umweltverträgliche Holzbereitstellung identifiziert, woraus konkrete Maßnahmen abgeleitet und implementiert werden. Die Klimaschutzbilanz von Forstbetrieben soll durch diese Maßnahmen erheblich verbessert werden. So streben die Österreichischen Bundesforste z.B. eine Verminderung der negativen Umweltauswirkungen um bis zu 20% an. Zielsetzung: Ziel ist die Erstellung einer Ökobilanz für die Holzbereitstellung. Der Fokus der Studie liegt auf der Rohstoffbereitstellung vom Waldort bis zum Werk und der Evaluierung neuer Technologien. Bei der Bilanzierung sollen die wichtigsten Umweltauswirkungen (z.B. Klimawandel, Versauerung, Eutrophierung) für die Bereitstellung von 1 m3 Holz (Sägerundholz, Industrieholz, Energieholz) für ausgewählte repräsentative Testregionen analysiert werden. Dabei werden bestehenden und neue Technologien (Hybridantriebe, Elektrofahrzeuge, Akkutechnologien, Transportoptimierung unter spezieller Berücksichtigung der Transportmodi etc.) miteinander verglichen. Eine Aufschlüsselung bzw. Hochrechnung der Umweltauswirkungen auf unterschiedliche Erntesysteme (von motormanuell bis vollmechanisiert) und Regionen (Laubwald, Nadelwald, Steillagen, Flachland) wird angestrebt. Durch die gewonnenen Erkenntnisse sollen Best- Practice-Beispiele identifiziert und Verbesserungspotenziale aufgezeigt und implementiert werden. Die Umweltauswirkungen werden für die einzelnen Prozesse für das derzeitige Nutzerverhalten analysiert. Somit werden jene Prozesse identifiziert, die eine hohe Umweltbelastung und ein hohes Verbesserungspotenzial aufweisen. Darauf aufbauend kann ein für den jeweiligen Modellbetrieb zugeschnittenes Maßnahmenpaket aufgesetzt werden. Die Holzprodukte sollen mit alternativen Produkten verglichen werden (Benchmark) und umweltfreundliche Produkte entsprechend vermarktet werden (Eco-labelling). (Text gekürzt)
Strom- und Gasverbrauch ab der zweiten Jahreshälfte 2022 gesunken Ein Vergleich der Quartalszahlen des Strom- und Gasverbrauchs zeigt erstmals seit vier Jahren einen Rückgang. Beide Verbräuche liegen ab der 2. Jahreshälfte 2022 unter denen der letzten vier Jahre. Die Aktivitäten und politischen Maßnahmen zum Energiesparen müssen ausgebaut und verstetigt werden, um daraus eine echte stabile Trendwende zu machen. Zunächst die bekannte Nachricht: Der Primärenergieverbrauch (PEV) und der Endenergieverbrauch (EEV) in Deutschland entwickelten sich in den letzten Jahrzehnten so, dass die festgelegten Ziele beim bisherigen Tempo verfehlt werden. Der PEV sinkt zu langsam: Gerade einmal um knapp 15 Prozent reduzierte er sich seit 2008, bis 2030 müssten es laut Effizienzstrategie 2050 der Bundesregierung eigentlich 30 Prozent sein. In den verbleibenden gut sieben Jahren müsste der PEV so stark sinken wie in den letzten rund 14 Jahren – also mit doppeltem Tempo. Beim EEV ist die Diskrepanz noch deutlicher: Er sank seit 2008 nur um fünf Prozent und stagniert damit nahezu. Ziel für 2030 des „Arbeitsplan Energieeffizienz“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ( BMWK ) von 2022 ist eine Minderung um 24 Prozent gegenüber 2008. Insgesamt sprechen die Zahlen also eine klare Sprache: Wir befinden uns nicht auf den Zielpfaden und müssen deutlich besser werden (siehe Abb. 1 & 2). Weil aber die Daten zum EEV und PEV nur verzögert vorliegen – letztes vorläufig verfügbares Datenjahr ist 2021 – und aktuelle Trends und Maßnahmen sich daher kaum ablesen lassen, lohnt ein vertiefter Blick. Und der könnte Hoffnung machen. Wesentlich aktueller als PEV oder EEV liegen Daten zu Strom- und Gasverbrauch vor. Beide Verbräuche sind in Deutschland im quartalsweisen Vergleich mit den Vorjahren ab der zweiten Jahreshälfte 2022 deutlich gesunken. Beginnen wir mit dem Gasverbrauch : Während sich der Verbrauch im ersten und zweiten Quartal 2022 noch nicht wesentlich von den gleichen Quartalen der Vorjahre unterscheidet, verbessert sich die Situation dann deutlich: Die Verbräuche der letzten zwei Quartale 2022 liegen 20 Prozent – und damit sehr deutlich – unter den vier Vorjahresquartalen, und auch im ersten Quartal 2023 setzt sich der Trend fort. Detaillierte Rückschlüsse auf die konkreten und sektorspezifischen Ursachen des Einsparens lassen die Quartalszahlen zunächst nicht zu. Dies können auf der positiven Seite Verbesserungen wie Effizienzfortschritte durch verbesserte Technik, Brennstoffwechsel zu strombasierten Anwendungen, temporäres Abschalten energieintensiver Prozesse in der Industrie wie zeitweises Herunterfahren von (Schmelz-)Öfen, Suffizienz -Maßnahmen wie Temperaturabsenkungen, u.ä. sein. Ebenfalls Gasverbrauchsmindernd, aber aus Klimaschutz-Sicht negativ schlägt dabei ein Brennstoffwechsel zu anderen fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Heizöl zu Buche, wie es beispielsweise bei den Kraftwerken der Stromerzeugung vorkam . Die Energieverbrauchsreduktion dürfte aus einem Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Maßnahmen beziehungsweise aus vielen kleinen Faktoren resultieren. Denn beim Energiesparen gilt, dass es nicht „einen“ großen Hebel, sondern viele kleinteilige Potenziale gibt, die allesamt zu heben sind. Auch sind die Angaben noch nicht witterungsbereinigt – sie haben aber durch den mehrjährigen Vergleich eine gute Aussagekraft. (Abb. 3) Ähnlich rückläufig entwickelt sich der Stromverbrauch : Auch hier bleibt der Verbrauch in den ersten beiden Quartalen 2022 noch durchschnittlich, um ab dem dritten Quartal unter die jeweiligen letzten Vergleichszeiträume zu sinken. Im Sommer (Quartal 3) 2022 liegt er 5,2 Prozent, im vierten Quartal 7,1 Prozent, und in Quartal 1 von 2023 8,3 Prozent unter dem Mittelwert der vier letzten Vergleichszeiträume. Damit liegt die Reduktion unter der vom Gas, dürfte gleichzeitig aber weniger witterungsbedingt sein, weil Strom bislang weniger zum Heizen verwendet wird als Gas. Auch lag der Fokus der Energiespar-Appelle der Bundesregierung primär auf dem Gassparen. (Abb. 4) Auch der Stromverbrauch pro Person, der eine schwankende Bevölkerung berücksichtigt, stützt die Interpretation und macht die Aussage ein Stück weit valider: durchschnittlicher Verbrauch im ersten Halbjahr 2022, reduzierter Verbrauch ab dem dritten Quartal 2022. (Abb. 5) Als naheliegender Einflussfaktor für die „plötzlichen“ Energieeinsparungen wird oftmals ein Einbruch der Produktion in Industrie und Gewerbe oder die Verlagerung der Produktion etwa ins Ausland wegen gestiegener Energiepreise vermutet. Der Blick auf die sektorspezifischen und makroökonomischen Indikatoren bestätigt diese These jedoch nicht. Auch wenn derartige Effekte teilweise auftreten können, eine durchschlagende Wirkung haben sie offenbar nicht gehabt: So ist der Gasverbrauch der Industrie, ähnlich wie der Gasverbrauch insgesamt, im dritten und vierten Quartal 2022 überdurchschnittlich gesunken (siehe Abb. 6). Gleichzeitig ist die Bruttowertschöpfung der Industrie im Jahr 2022 nicht substanziell oder gar korrelierend zum Gasverbrauch eingebrochen (siehe Abb. 7). Das produzierende Gewerbe scheint seine Energieeffizienz also eher durch die Abkehr von Erdgas oder dessen effizienteren Einsatz gesteigert zu haben. Der mehrjährige Vergleich zeigt, mit den oben gemachten Einschränkungen (ausstehende Temperaturbereinigung, unklarer Einfluss der einzelnen Politikinstrumente- und Maßnahmen, u.a.), dass sowohl Gas- als auch Stromverbrauch ab dem dritten Quartal 2022 merklich gesunken sind. Dabei deuten die Wirtschaftsindikatoren an, dass dies nicht primär auf das Einschränken oder Verlagern der Produktion in Industrie und Gewerbe zurückzuführen ist. Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen erlassen, Bevölkerung und Industrie haben reagiert. Wenn sich diese Entwicklung final bestätigt, wäre das nach den völlig unzureichenden Einsparungen der letzten Jahrzehnte ein erstes Signal, das Mut macht: Energiesparen kann grundsätzlich gelingen. Vor allem aber legt die Betrachtung innerhalb des Jahres 2022 nahe, bei der die Einsparungen zeitlich mit Beginn der Aufrufe zum Energiesparen durch die Bundesregierung und mit den neuen Rahmenbedingungen zusammenfallen, dass die getroffenen Maßnahmen und Politikinstrumente wie die Kurz- und Mittelfristverordnung zur Energiesicherheit (EnSikuMaV und EnSimiMaV) und die Einspar-Aktivitäten der Bevölkerung und Industrie zu wirken beginnen. Umso wichtiger ist es, diese erste Umkehr jetzt auszubauen und vor allem zu verstetigen. Und zwar sowohl auf der individuellen Ebene, als auch strukturell unterfüttert, indem die Bundesregierung den Rahmen entsprechend setzt. Dringend notwendig sind also weitere Maßnahmen und Politikinstrumente, wie beispielsweise ein ehrgeiziges Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Auch die angekündigten Novellen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sollten zwingend genutzt werden, die Weichen verbindlich und ambitioniert für mehr Energieeffizienz und den Austausch von fossilen Gas-Anwendungen durch effizientere Lösungen wie Wärmepumpen zu stellen. Neben diesen wichtigen Rahmensetzungen sollten alle Akteursgruppen (Bürger*innen, Gewerbe, Handel, Industrie und öffentliche Hand) die erprobten Einspar-Aktivitäten fortsetzen. Energiesicherheit wird auch zukünftig wichtig bleiben, und Energie wertvoll. Es gibt keinen Grund, sie wieder über im Winter geöffnete Ladentüren, nächtlich beleuchtete Gebäude und Werbetafeln, oder ineffiziente fossile Heizungsanlagen zu verschwenden. Was aus Klimaschutz-Sicht bis 2030 notwendig ist, etwa der Ausbau erneuerbarer Wärmenetze und das Austauschen von Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen, hat das Umweltbundesamt im Positionspapier " Treibhausgasminderung um 70 Prozent bis 2030: So kann es gehen! " zusammengefasst. Welche Maßnahmen kurzfristig in der Krisensituation helfen können, zeigt das Kurzpapier " Aus der Energiekrise durch Effizienz und Suffizienz ". Denn ohne weitere Anstrengungen besteht die Gefahr, dass der Verbrauch (wie schon einmal nach dem Jahr der Corona-Maßnahmen) wieder zurückschießt. Die Herausforderung bleibt, daraus einen stabilen Trend zu machen. Erfreulicherweise zeigen auch noch die jüngsten Daten fürs erste Quartal 2023 in die richtige Richtung, auch hier sinkt der Gas- und Stromverbrauch weiter. Bei alledem gilt es, Energieeffizienzpolitik sinnvoll mit Sozialpolitik zu flankieren, damit Einsparmaßnahmen nicht mit Nachteilen (Energiearmut u.ä.) für vulnerable Gruppen einhergehen, sondern im Gegenteil zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen. Denn Klimaschutz und ein gutes Leben lassen sich verbinden, und mit entsprechenden Maßnahmen lassen sich klimapolitische Instrumente sozial ausgestalten, wie eine UBA-Publikation zeigt. Aktuell befindet sich das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im finalen Gesetzgebungsverfahren, nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf im April 2023 beschlossen hat. Wenn das EnEfG ambitioniert umgesetzt wird bietet es Chancen, die Energieeinsparungen zu verstetigen und den Energieverbrauch weiter zu reduzieren. Das Bundeskabinett hatte im August 2022 zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt . Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie enthalten konkrete Maßnahmen zum kurzfristigen Energiesparen insbesondere für die Heizperioden und adressieren die öffentliche Hand sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben dem Einsparen von Gas (z.B. durch Temperaturabsenkung und technisches Optimieren von Heizungsanlagen) sind auch Maßnahmen enthalten, die den Stromverbrauch senken (z.B. nächtliches Verbot von beleuchteten Werbetafeln), da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.
Energieverbrauch im Jahr 2022 auf zweitniedrigstem Wert seit 1990 Jüngste Daten der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. zeigen: Der Energieverbrauch in Deutschland ist im Jahr 2022 auf einen neuen Tiefstand gesunken. Seit 1990 wurde nur 2020, dem Jahr der Corona-Pandemie, weniger Energie verbraucht. Energiesparen zahlt sich aus und trägt maßgeblich zum Klimaschutz bei. Um den Erfolg zu verstetigen, braucht es auch zukünftig effektive Politikinstrumente. Zweitniedrigster Endenergieverbrauch seit 1990 Ende des Jahres 2023 lagen die aktualisierten Daten zum Energieverbrauch für das Jahr 2022 vor. Die Überarbeitung der so genannten Auswertungstabellen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. (AGEB) bestätigt signifikante Energieverbrauchsminderungen, wie sie erste Analysen hatten vermuten lassen. Der Endenergieverbrauch (EEV) als wichtiger Indikator , an dem auch das Energieeffizienz-Ziel der Bundesregierung orientiert ist, ist 2022 insgesamt auf 2.368 Terawattstunden (TWh) und damit auf den zweitniedrigsten Stand seit 1990 beziehungsweise 2008 gefallen (gemäß Logik des deutschen Energieeffizienzgesetzes ohne Berücksichtigung der Umweltwärme auf 2.349 TWh). Die Energieeinsparung beträgt 3,0 Prozent gegenüber 2021 und 9,2 Prozent gegenüber 2008. Langsame Annäherung an Zielpfad Nachdem sich das Delta zum Zielpfad, der sich aus der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ableitet und über die Energieeffizienz-Ziele des aktuellen deutschen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) umgesetzt ist, seit 2015 mit Ausnahme des „Corona-Jahrs“ 2020 zunehmend vergrößert hatte, nähert sich der Energieverbrauch im Jahr 2022 langsam wieder dem Zielpfad an. Deutlich wird aber: Hier werden noch einige und vor allem kontinuierliche Anstrengungen nötig sein, um wieder vollständig auf Kurs zu kommen: Der Mehrverbrauch beträgt rund ein Zehntel des gesamten Endenergieverbrauchs (siehe Abbildung 1 unten). Alle bis auf Verkehrssektor mindern Verbrauch Der Blick auf die einzelnen Sektoren zeigt, dass der Endenergieverbrauch mit Ausnahme des Verkehrssektors in allen Sektoren gesunken ist. Die Privathaushalte verbrauchten gegenüber dem Vorjahr 5,5 Prozent weniger (gegenüber 2008: -6,7 Prozent), die Industrie 7,8 Prozent (gegenüber 2008: -6,6 Prozent), und der Sektor Gewerbe/Handel/Dienstleistungen 6,6 Prozent (gegenüber 2008: -22,9 Prozent) weniger. Der Endenergieverbrauch des Verkehrs stieg zum zweiten Mal in Folge an, und zwar gegenüber 2021 um 7,0 Prozent (gegenüber 2008: -4,2 Prozent), siehe Abbildung 2. Stromverbrauch und Gasverbrauch spürbar gesunken Bei Betrachtung der einzelnen Energieträger sind in absoluten Zahlen im Jahr 2022 sowohl der Gas- als auch der Stromverbrauch spürbar gesunken: gegenüber dem Jahr 2021 um 11,7 Prozent beim Gas bzw. 3,4 Prozent beim Strom, gegenüber 2008 um 8,6 Prozent beim Gas bzw. 9,6 Prozent beim Strom. Der Stromverbrauch 2022 ist damit der niedrigste seit 2008, der Gasverbrauch der zweitniedrigste. Diese Entwicklung bestätigt auch eine erste frühere Auswertung der quartalsweisen Verbrauchszahlen durch das Umweltbundesamt , wonach die Energieträger insbesondere ab der zweiten Jahreshälfte 2022 sparsamer verwendet wurden (siehe Abbildung 3). Bruttoinlandsprodukt (BIP) steigt leicht Der Blick auf die Wirtschaftsentwicklung zeigt, unabhängig von der Diskussionswürdigkeit als wirtschaftlicher Kernindikator , dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) insgesamt trotz der absoluten Minderung des Endenergieverbrauchs gegenüber dem Vorjahr um 1,8 Prozent gestiegen ist (gegenüber 2008: +15,6 Prozent), siehe Abbildung 4. Industrie mindert Energieverbrauch stärker als Bruttowertschöpfung Diese relative Entkopplung lässt sich auch im Industriesektor beobachten: Hier reduzierte sich die Bruttowertschöpfung weniger stark (-0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr; +18,0 Prozent gegenüber 2008) als der sektorspezifische Endenergieverbrauch (-7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr; -6,6 Prozent gegenüber 2008). Die Endenergieproduktivität der Industrie stieg also gegenüber dem Vorjahr merklich von 1.318 Euro/Megawattstunde (MWh) auf 1.383 Euro/MWh um 7,9 Prozent (gegenüber 2008: +26,3 Prozent), siehe Abbildung 5. Energieverbrauch der energieintensiven Industrie sinkt stärker In den Branchen der so genannten energieintensiven Industrien sank der Endenergieverbrauch gegenüber dem Vorjahr um 10,6 Prozent (gegenüber 2008: -6,9 Prozent). Der Umsatzindex, also die wirtschaftliche Entwicklung des energieintensiven produzierenden Gewerbes, stieg gleichzeitig um 17 Prozent gegenüber 2021 (gegenüber 2008: +38,7 Prozent). Im Vergleich dazu stieg der Energieverbrauch der übrigen Industriezweige gegenüber 2021 leicht um +0,7 Prozent an (gegenüber 2008: -9,9 Prozent). Der Umsatz der sonstigen Industrie stieg kurzfristig um 16,7 Prozent und gegenüber 2008 um 39,6 Prozent. Die Umsatzzahlen sind nicht preisbereinigt und beinhalten daher auch Inflationseffekte. Über die verschiedenen Branchen ist die Entwicklung insbesondere der Umsätze im In- und Ausland sehr unterschiedlich. Zudem sind besonders energieintensive Branchen – wie die Grundstoffchemie und die Metallerzeugung, die zusammen alleine rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs des produzierenden Gewerbes ausmachen – durch höhere Energiepreise stärker betroffen. Andere Branchen, wie der Maschinen- und Fahrzeugbau, benötigen dagegen etwa in der Produktion weniger hohe Temperaturniveaus und sind somit weniger anfällig für steigende Energiekosten (siehe Abbildung 6). Wohnfläche steigt kontinuierlich und macht Effizienzsteigerungen teilweise zunichte Entgegen der insgesamt positiven Entwicklung der privaten Haushalte beim Energiesparen stieg sowohl die absolute Wohnfläche wie auch die relative Wohnfläche pro Kopf weiter an, letztere von 42,6 m2 pro Kopf im Jahr 2008 auf 45,5 m2 im Jahr 2022. Dies ist insofern problematisch, als die seit Jahren kontinuierlich steigenden Wohnflächen einen Teil der Energieeffizienzsteigerungen im Gebäudesektor zunichtemachen (siehe Abbildung 7). Energiesparen trägt zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien bei und unterstützt Klimaschutz Energieverbrauchsminderung unterstützt die Energiewende bei der Zielerreichung hin zur vollständigen Versorgung mit erneuerbaren Energien und beim Klimaschutz. Je geringer der Energie- und der Stromverbrauch, desto höher ist der relative Anteil der erneuerbaren Energien. Hypothetisch hätte der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch 2022 ohne die tatsächliche Stromverbrauchsminderung gegenüber dem Vorjahr nur 44,5 Prozent anstatt 46 Prozent betragen, gegenüber einer hypothetischen Entwicklung des Stromverbrauchs ohne Stromverbrauchsminderung seit 2008 sogar nur 36,0 Prozent. Der Stromverbrauch läge bei hypothetischer Betrachtung ohne Stromverbrauchsminderung und bei konstanter Stromproduktivität über ein Viertel höher als 2022. Damit bestätigt die Entwicklung den alten Dreiklang aus „Energiesparen“, „Erneuerbare Energien“ und möglichst hoher „Effizienz“ bei Umwandlung und Verwendung von Energie sowie das Konzept „Efficiency First“ (Eff1st) im Energiesystem, wonach der Energieverbrauchsminderung eine größere Bedeutung zukommen sollte (siehe Abbildung 8). Energiesparen hat funktioniert Wie lassen sich die Entwicklungen interpretieren? Zunächst einmal zeigen sie, dass Energiesparen grundsätzlich funktioniert. Es gelang, den Energieverbrauch im Jahr 2022 in allen Sektoren außer dem Verkehrssektor merklich zu mindern. Gleichzeitig ist die Wirtschaftsleistung der Gesamtwirtschaft gestiegen und die des Industriesektors bei weitem nicht vergleichbar mit der dortigen Energieeinsparung gesunken: Die des Industriesektors insgesamt ist nahezu gleichgeblieben, die der energieintensiven Industrien ist merklicher gesunken, in den einzelnen Unterbranchen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die Energieproduktivität insgesamt hat also deutlich zugenommen. Schließlich hat die Minderung des Energieverbrauchs auch maßgeblich zur Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung sowie zum Klimaschutz beigetragen – eingesparte Energie muss nicht fossil erzeugt werden. Ohne Energiesparen als erste Säule der Energiewende läge der Anteil des erneuerbaren Stroms im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozentpunkte niedriger, gegenüber einer hypothetischen Entwicklung ohne Energieverbrauchsrückgang seit 2008 sogar um 10 Prozentpunkte. Ohne die Energiespar- und Energieeffizienz-Maßnahmen der Bevölkerung und Unternehmen wäre der erste Winter der „Energiekrise“ nicht so glimpflich verlaufen, hätten deutlich mehr klimaschädliche Energieträger wie Öl oder Kohle verbrannt werden müssen, und wäre die Abhängigkeit von Energieimporten stärker. Die Steigerung der Energieeffizienz und verhaltensbedingtes Energiesparen als die zwei Strategien zur Energieverbrauchsminderungen sind also nicht nur in Theorie zentral für die Energiewende, sondern zeigen auch in der Praxis Wirkung. Politik der Energieverbrauchsminderung weiter stärken Energiesparen funktioniert, und wir können durchaus mit gewissem Stolz auf die Erfolge zurückblicken. Dies gilt umso mehr, als die Energieverbrauchsminderung Ergebnis vieler großer und kleiner Maßnahmen in (fast) allen Sektoren ist. Zudem nähern wir uns dem Zielpfad zumindest wieder an, auch wenn wir uns klar noch nicht darauf befinden. Umso wichtiger, den Pfad politisch wie privat vor Augen zu haben. Denn ohne begleitende Maßnahmen in allen Kategorien ist es unwahrscheinlich, dass wir die erfolgreiche Minderungsrate in dem Umfang verstetigen können. Die im Sommer 2022 erlassenen Kurz- und Mittelfrist-Verordnungen zur Energiesicherung (EnSikuMaV und EnSimiMaV, siehe Textbox unten) haben zum Erfolg beigetragen, genau wie die Einsparaktivitäten der Bevölkerung und Unternehmen, die vielen Energiesparkampagnen, und die hohen Energiepreise. Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG, siehe Textbox unten) bietet eine gute Grundlage, hieran anzuknüpfen. Damit das „Efficiency First“-Prinzip aber zum neuen Normal wird, muss das Effizienzgesetz nun ambitioniert umgesetzt werden und es müssen konkrete Politikinstrumente zum Energiesparen folgen. Zu nennen sind beispielsweise anspruchsvolle Energieverbrauchsstandards für neue und Bestandsgebäude, das prioritäre Sanieren der schlechtesten Gebäude („Worst First“) mittels verpflichtender Mindeststandards (MEPS), Energieeinsparverpflichtungen bzw. Weiße-Zertifikate-Systeme für unterschiedliche Sektoren, ein Frontrunner-Ansatz für die Produkteffizienz, und eine aktivierende und prominent platzierte Energiesparkampagne. Die Energiesparpolitik sollte sinnvoll mit Sozialpolitik flankiert werden, damit Einsparmaßnahmen nicht mit Nachteilen für vulnerable Gruppen einhergehen, sondern im Gegenteil zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen. Möglichkeiten dafür zeigt eine UBA-Publikation auf. Dies alles lohnt sich, denn schließlich kommt eine anspruchsvolle Politik der Energieverbrauchsminderung allen zugute: Sie reduziert die Energiekosten, verstärkt den Klimaschutz, steigert die Energieunabhängigkeit Deutschlands und leistet nicht zuletzt einen Beitrag zur zukunftsfähigen Transformation des Energiesystems und der Wirtschaft. EnSikuMaV, EnSimiMaV, EnEfG Das Bundeskabinett hatte im August 2022 vor dem Hintergrund der „Energiekrise“ zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt : Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen (EnSikuMaV), und über mittelfristige Maßnahmen (EnSimiMaV). Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie enthalten konkrete Maßnahmen zum Energiesparen insbesondere für die Heizperioden und adressieren die öffentliche Hand sowie Unternehmen und private Haushalte, um den Gas- und den Stromverbrauch zu senken. Die (inzwischen wieder außer Kraft getretene) EnSikuMaV adressierte v.a. verhaltensbasierte Maßnahmen, die bereits kurzfristig eine Wirkung entfalten können. Enthalten waren u.a. Regeln zur Einschränkung nächtlich beleuchteter Werbetafeln, das Verbot der Beheizung privater Schwimmbäder, die Einschränkung der Beheizung von Gemeinschaftsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, die Vorgabe von Höchsttemperaturen in öffentlichen Nichtwohngebäuden, ein nächtliches Beleuchtungsverbot von Gebäuden und Baudenkmälern, oder die Vorgabe, Ladentüren im Einzelhandel zum Vermeiden von Heizwärmeverlusten geschlossen zu halten. Die EnSimiMaV, die bis Ende September 2024 gültig ist, zielt ergänzend auf mittelfristig wirksame v.a. technische Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung. Sie enthält Regelungen zur Prüfung und Optimierung von Heizungsanlagen, und zum hydraulischen Abgleich von Heizungssystemen. Am 17.11.2023 wurde das „Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“, kurz: Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im Amtsblatt veröffentlicht und trat damit in Kraft. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzesentwurf im April 2023 beschlossen . Das EnEfG enthält eine Vielzahl von Regelungen, die den Rahmen für neue Energieeinsparungen und Energieeffizienzsteigerungen setzen. Wichtige Neuerungen sind erstmals verbindliche Energieeffizienzziele für den Endenergie - und für den Primärenergieverbrauch im Jahr 2030, sowie ein unverbindliches Endenergie-Ziel für 2045. Es enthält zudem einige konkrete Vorgaben, etwa zur Energieeffizienz von Rechenzentren, Einsparvorgaben für die öffentliche Hand, oder die grundsätzliche Pflicht zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme. Mit dem EnEfG wird auch die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) umgesetzt. Wenn das EnEfG ambitioniert umgesetzt wird, bietet es Chancen, die Energieeinsparungen zu verstetigen und den Energieverbrauch weiter zu reduzieren.
Energie als Ressource Im letzten Jahrhundert ist der globale Energieverbrauch extrem angestiegen, zeigt aber seit zwei Jahren nur noch ein gebremstes Wachstum von etwa einem Prozent. Insbesondere Industrieländer haben einen besonders hohen Pro-Kopf-Verbrauch, zu ihnen zählt auch Deutschland. In Deutschland hat der Energieverbrauch vor dem wirtschaftlichen Krisenjahr 2009 seinen Höhepunkt erreicht. Der damalige Wert wurde in den Folgejahren nicht mehr erreicht, obwohl sich die Konjunktur wieder erholte. Der Primärenergieverbrauch ist seitdem deutlich gesunken, in geringerem Maße auch der Endenergieverbrauch . Mit der Nutzung von Energie sind eine Reihe schädlicher Auswirkungen für die Umwelt verbunden. Werden fossile Energieträger gefördert, kommt es häufig zu massiven Eingriffen in Ökosysteme. Doch auch wenn erneuerbare Energien genutzt werden, wird die Umwelt teilweise belastet. Die Umwandlung von Energie in End- und Nutzenergie ist für einen wesentlichen Teil des Treibhauseffektes verantwortlich. Um die negativen Auswirkungen der Energienutzung zu verringern, sind zwei Strategien möglich: Einerseits kann der gesamte Energieverbrauch gesenkt werden, hierfür kommen vor allem Energieeffizienzmaßnahmen in Frage (= absolute Verbrauchssenkung; Effizienz- und Suffizienzstrategien). Andererseits ist es möglich, das Energiesystem auf alternative Energieformen wie erneuerbare Energien umzustellen. In Deutschland und der EU werden beide Strategien verfolgt. Im Energieeffizienzgesetz von 2023 wurde festgelegt, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um 26,5 % unter dem Wert von 2008 liegen soll. Bis 2045 soll er 45 % unter dem 2008er-Wert liegen. Auch der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch soll in den kommenden Jahrzehnten deutlich steigen. Bis 2030 soll er laut dem aktuellen „Nationalen Energie- und Klimaplan“ bei 30 % liegen (Stand Ende 2023). Jedoch dürfte dieses Ziel im Jahr 2024 deutlich angehoben werden, da sich die EU im Herbst 2023 auf einen deutlichen Anstieg der EU-weiten Ziele verständigt hat. Ausführliche Informationen zur Herkunft und Verwendung konventioneller und erneuerbarer Energieträger finden sich im Daten-Bereich „Energie“ sowie auf der Themen-Seite „ Erneuerbare Energien in Zahlen “.
Das Projekt "Evaluation into Practice to Achieve Targets for Energy Efficiency (EPATEE)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Österreichische Energieagentur durchgeführt.
Ziele zur Energieverbrauchsminderung, vereinfacht „Energieeffizienz-Ziele“ genannt, gibt es in unterschiedlicher Ausgestaltung, etwa hinsichtlich der Referenz, der Verbindlichkeit oder der Energieträger. Dieses Factsheet erläutert Grundlagen und Unterschiede, und ordnet verschiedene Ziele in einer vergleichenden Übersicht ein.