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Bebauungsplan Billstedt 103 1. Änderung Hamburg

§ 2 Nummer 3 der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299) erhält folgende Fassung: 3. Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: 3.1 Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. 3.2 Vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Nummer 3.1 wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh (m2a) Nutzfläche nicht übersteigt. 3.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 3.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden."

Gebäudeeignung für ein zentrales oder dezentrales Wärmeversorgungssystem

Betrachtet wurde der gesamte Wohngebäudebestand ohne Berücksichtigung der Nichtwohngebäude im Land Berlin. Es erfolgte eine Unterscheidung des Wohngebäudebestandes nach seiner potenziellen Eignung für ein zentrales oder dezentrales Wärmeversorgungssystem in zwei Szenarien: im Ur-Zustand sowie unter Annahme eines Modernisierungszustandes gemäß der Energieeinsparverordnung von 2014.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten damit außer Kraft. Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem Gesetz zusammengeführt. Es wird ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen. Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die nachfolgenden Ausführungen und Materialien zum EEWärmeG werden lediglich übergangsweise noch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weitergeführt. Das EEWärmeG-Durchführungsgesetz Berlin (EEWärmeG-DG Bln) stellte die gesetzliche Grundlage für eine EEWärmeG-Durchführungsverordnung (EEWärmeG-DV Bln) dar. Diese sollte den Vollzug des EEWärmeG sicherstellen und vereinfachen. Zuständig für den Vollzug des EEWärmeG und der darauf beruhenden Durchführungsverordnung in Berlin waren die Bauaufsichtsämter in den Bezirken. Die Eigentümer neuer Gebäude mussten in der Regel anerkannte Sachverständige einbeziehen. Entsprechend der angewendeten Form der erneuerbaren Energien bzw. Ersatzmaßnahmen waren Vordrucke von den Eigentümern neuer Gebäude auszufüllen. Gemäß den Vorschriften der EEWärmeG-DV bescheinigten Sachverständige, Sachkundige bzw. Fachbetriebe die Angaben. Die zuständigen Bauaufsichtsämter in den Bezirken überprüften die Nachweise über die Einhaltung der Voraussetzungen des EEWärmeG stichprobenartig. Die auszufüllenden Vordrucke sowie ein dazugehöriges Merkblatt stehen unter den nachfolgenden Links zur Verfügung. Vordrucke zur EEWärmeG-DV Bln Rechtsvorschriften Gesetz zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DG Bln) Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Land Berlin (EEWärmeG-DV Bln) Informationsportal Erneuerbare Energien Informationen zum EEWärmeG Vollzug der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Berlin EnEV – Energieeinsparung in Gebäuden

Willingmann dringt auf politische Kontinuität für die Wärmewende

Nach Abschluss der Sondierungsgespräche starten Union und SPD am heutigen Donnerstag in Berlin die Koalitionsverhandlungen. Dabei wird auch die Frage zu klären sein, wie die erforderliche Wärmewende in den kommenden Jahren gestaltet wird. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann dringt vor allem auf politische Kontinuität. „Die Wärmewende ist unverzichtbarer Baustein für das Erreichen der vereinbarten Klimaziele, zu der sich beide Sondierungsparteien jetzt ausdrücklich bekannt haben“, betonte der Minister. „Zweifellos waren Entstehung und Kommunikation des so genannten Heizungsgesetzes in der jetzt endenden Legislaturperiode durch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck völlig verunglückt, in der Außenwirkung geradezu desaströs. Im Grundsatz bleibt aber der eingeschlagene Kurs in Sachen Wärmewende richtig.“ Weiter erklärte Willingmann: „Die Energiewirtschaft, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen Planungssicherheit. Sie erwarten völlig zu Recht, dass man sich auf bestimmte Vorgaben der Politik und gemeinsam verabredete Ziele auch verlassen kann. Dies gilt umso mehr, wenn auf Grundlage dieser Politik erhebliche Investitionsentscheidungen zu treffen sind – ob in Unternehmen oder durch Privathaushalte.“ In Sachsen-Anhalt haben viele Städte und Gemeinden bereits damit begonnen, kommunale Wärmepläne zu erstellen. Mit Hilfe der Pläne soll systematisch erfasst werden, welche Heiztechnologien derzeit in Haushalten genutzt werden und welche nachhaltigen Lösungen künftig zum Einsatz kommen könnten. Nach dem aktuell gültigen Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes sollen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern damit bis 2026 fertig werden, kleinere Kommunen haben bis 2028 Zeit. „Um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, müssen wir die Wärmenetze in Deutschland schrittweise treibhausgasfrei machen“, erklärte Willingmann. „Ich gehe davon aus, dass die künftige Koalition in Berlin von dieser Planung seriöserweise nicht abrücken wird.“ Der Minister erwartet darüber hinaus, dass auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, im Wesentlichen erhalten bleibt. „Das unter Kanzlerin Merkel geschaffene, in der endenden Legislatur novellierte Gebäudeenergiegesetz beinhaltet keine ideologischen Härten mehr, die fraglos im in die Öffentlichkeit gelangten BMWK-Referentenentwurf im Februar 2023 zunächst vorhanden waren. Es muss also niemand seine Gas- oder Ölheizung über Nacht abschalten oder gar herausreißen“, betonte Willingmann. „Klar ist aber auch, dass wir die Wärmewende nicht auf die lange Bank schieben können. Pragmatismus sowie wirtschaftliche und soziale Verträglichkeit sind entscheidende Prämissen, gleiches gilt aber auch für das Erreichen der Klimaneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts.“ In seiner aktuellen Fassung legt das GEG fest, dass neu eingebaute Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Das geht unter anderem mit Wärmepumpen, Fernwärme und Hybridheizungen. Bestehende Heizungen, die fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl nutzen, dürfen auch nach 2026 bzw. 2028 weiter betrieben und auch repariert werden. Ein tatsächliches Verbot betrifft lediglich sehr alte und ineffiziente Gas- und Ölheizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden oder älter als 30 Jahre sind. Diese Vorschrift ist jedoch nicht neu, sondern wurde bereits in der Vorgängerversion des GEG, der Energieeinsparverordnung (EnEV), festgelegt. Um die Wärmewende in Sachsen-Anhalt weiter voranzutreiben, wird das Energieministerium in den nächsten Wochen die Bundesvorgaben zur kommunalen Wärmeplanung in einem Landesgesetz festhalten. Mit dem Gesetz wird den Kommunen im Land nicht nur die Aufgabe der Wärmeplanung übertragen; es wird zugleich auch der Mehrbelastungsausgleich geregelt. Damit erhalten Private wie Unternehmer, aber auch die Kommunen weitere Planungssicherheit. Informationen zur Wärmewende in Sachsen-Anhalt sind auf den MWU-Internetseiten abrufbar: https://mwu.sachsen-anhalt.de/energie/kommunale-waermeplanung Weitere Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Vorträge und Präsentationen der Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 18. Treffen des Landesnetzwerks "Energie und Kommune" in Stendal 17. Landesnetzwerktreffen "Energie und Kommune" 2023 in Hundisburg 16. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2022 in Halle (Saale) 15. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 in Magdeburg 14. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 - digital 13. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2021 - erstmals digital 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2020 in Wernigerode 11. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2019 in Magdeburg 10. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2018 in Burg 9. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2017 in Staßfurt 8. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2017 in der Lutherstadt Wittenberg 7. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2016 in Merseburg 6. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2016 Schönebeck (Elbe) 5. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2015 in Dessau-Roßlau 4. Landesnetzwerktreffen "Energie &Kommune" 2015 in Magdeburg 3. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 in Wernigerode 2. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 in Halle (Saale) 1. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" 2014 Magdeburg

Rund 70 Bürgermeister, Amtsleiter, Vertreter von Energieversorgungsunternehmen, Klimaschutz und Energiemanager folgten am 13. November 2024 der Einladung der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in die Hansestadt Stendal zum 18. Treffen des Landesnetzwerkes „Energie und Kommune“. Anlass für die diesjährige Themensetzung war die Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, welche zum 1. Juli 2024 in Kraft trat. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Am 23. November 2023 fand auf Schloss Hundisburg das 17. Treffen des Landesnetzwerks „Energie und Kommune“ der LENA statt. Themenschwerpunkt war die Frage, welche Herausforderungen und Aufgaben hinsichtlich einiger gesetzlicher Neuerungen zukünftig auf die Kommunen im Land zukommen. Rund 130 Bürgermeister, Bauamtsleiter, Klimaschutzmanager, Verwaltungsmitarbeiter sowie Vertreterinnen und Vertreter aus kommunalen Unternehmen, Stadtwerken und der Wohnungs­wirtschaft diskutierten in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der LENA, wie die vom Bund beschlossene kommu­nale Wärmeplanung in den nächsten Jahren umgesetzt werden soll. Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am Mittwoch, den 9. November 2022, das mittlerweile 16. von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) organisierte Treffen des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“. Die hohe Anzahl an Akteuren aus dem kommunalen Umfeld, die gestern nach Halle (Saale) gekommen sind, verdeutlicht einmal mehr den großen Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung. Denn genau dieses Thema stand an diesem Tag im Mittelpunkt des Geschehens. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 16. November 2021 kamen rund 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Unternehmen im kommunalen Umfeld sowie aus der öffentlichen Verwaltung zum 15. Treffen des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" in Magdeburg zusammen. Unter dem Titel "ENERGIEWENDE IST MEHR(WERT)" stand die kommunale Partizipation an Energieprojekten im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) nutzte das nunmehr 14. Treffen des Landesnetzwerks "Energie und Kommune" am 27. Mai 2021, um Kommunen auf die Chancen und Stolpersteine kommunaler Energieausschreibungen aufmerksam zu machen, die im Zuge der anstehenden Mehrbelastungen durch die CO 2 -Bepreisung immer mehr an Bedeutung gewinnen. Mehr als 40 Vertreterinnen und Vertreter aus Sachsen-Anhalts Kommunen haben das Angebot gern angenommen, sich aktiv in die Diskussion eingebracht und die Ausführungen der Referenten mit großem Interesse verfolgt. Als Hauptreferentin der Online-Veranstaltung erläuterte Katrin Anders von der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, einem Unternehmen der kommunalen Spitzenverbände und Kooperationspartner des Städte- und Gemeindebundes, den Ablauf von kommunalen Energievergaben in einzelne Schritten, häufig auftretende Fehler sowie aktuelle Entwicklungen und Veränderungen der geltenden Regelungen. Den Vortrag der Referentin bieten wir Ihnen hier zum Download an: Rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am 17. März 2021 mit großer Spannung den Vortrag von Rechtsanwalt Christoph Engel, Kanzlei Schweizer Legal. Im Mittelpunkt der Ausführungen stand die Frage, ob und wie Kommunen im Land Erneuerbare Energien stärker selbst nutzen können. Grundlage dafür bildete eine von der LENA in Auftrag gegebene anwaltliche Stellungnahme, die zur Klärung der für Kommunen geltenden juristischen Fragestellungen beitragen soll. Inwieweit lassen sich z.B. Dachflächenpotentiale der kommunalen Liegenschaften für die Errichtung von PV-Anlagen nutzen und der damit erzeugte Strom beispielsweise im eigenen Rathaus verbrauchen? Die wichtigsten Ergebnisse aus der Stellungnahme und den anschließenden Fragen der Teilnehmenden bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 8. Oktober 2020 fand das 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" mit dem Thema "Aus drei wird eins - Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)" in Wernigerode statt. Mehr als 80 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, der Landesverwaltung, den kommunalen Unternehmen sowie aus Politik und Wissenschaft aus ganz Sachsen-Anhalt informierten sich zum aktuellen Stand der neuen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus wurde das GEG auch aus dem Blickwinkel der kommunalen Unternehmen, des kommunalen Wohnungsbaus und der Fachingenieure beleuchtet. Die Vorträge der Referentinnen und Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 14. November 2019 fand das 11. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" unter dem Thema "Klar zur (Wärme-)Wende? - Kommunen auf dem Weg zur nachhaltigen Wärmeversorgung" in Magdeburg statt. Zusammen mit unserem Kooperationspartner, dem Verband kommunaler Unternehmen Sachsen-Anhalt (VKU), konnten wir 75 Gästen und Netzwerkpartnern ein abwechslungsreiches Programm bieten Die Präsentationen der Referenten bieten wir Ihnen hier zum Download an: Am 31. Mai 2018 fand in Burg (bei Magdeburg) das 10. Landesnetzwerktreffen "Energie und Komme" mit den Schwerpunktthemen "Straßenbeleuchtung, E-​Mobility und kommunale Abwasserwirtschaft: Aktionsfelder für eine erfolgreiche Kommune" statt. Präsentationen zum Download: Über 40 Teilnehmer diskutierten am 30. November 2017 auf dem 9. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" im Salzlandtheater in Staßfurt zum Thema "Effizienz mit Einspargarantie: Energieeinspar-​Contracting in der Kommune" und tauschten ihre Erfahrungen hierzu aus. Vorträge zum Download: Das 8. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 27. April 2017 unter dem Motto "Klimaschutz = Kostensenkung" in den Räumen der LEUCOREA in der Lutherstadt Wittenberg statt. Vorträge der Referenten zum Download: Mehr als 50 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Wärme. Das bedeutet: Die Energiewende entscheidet sich im Wärmebereich. Kommunen sind dabei Schlüsselakteure. Wo sie auf dem Weg zur Wärmewende stehen, was sie hemmt und antreibt, war Thema des 7. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 20. Oktober 2016 im Schlossgartensalon zu Merseburg. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Wie kommunales Energiemanagement eingesetzt werden kann, um Energieeffizienz- und Kosteneinsparpotenziale in Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen zu erschließen, war Thema des 6. Landesnetzwerktreffens "Energie & Kommune" am 21. April 2016 in Schönebeck (Elbe). Die Vorträge der Fachreferenten bieten wir Ihnen hier kostenfrei zum Download an: Unter dem Motto "Energieeinsparcontracting - Eine Chance für knappe Kassen?!" fand das 5. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" am 19. November 2015 Im Kornhaus Dessau statt. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 4. Landesnetzwerktreffen "Energie &Kommune" fand am 28. Mai 2015 im Katharinenturm in Magdeburg statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit dem Fokus auf kommunale Gebäude und die Verantwortung der Kommunen im Prozess der Umsetzung. Die Vorträge der Fachreferenten können Sie hier herunterladen: Das 3. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 3. Dezember 2014 im Rathaus Wernigerode  zum Thema "Energieeffiziente Betriebsführung von Heizungs-​ und Lüftungsanlagen" statt. Hier erhelten Sie die Vorträge der Referenten zum Download: Das 2. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" fand am 8. Juli 2014 in Halle (Saale) statt. Ziel der Veranstaltung war es Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen aus ganz Sachsen-Anhalt dafür zu sensibilisieren, jede Neuanschaffung im Gesamtpaket zu betrachten. Die Vorträge der Referenten können hier heruntergeladen werden: Die Auftaktveranstaltung des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" fand am 21. Mai 2014 zum Thema "Energieeffiziente Straßen- und Gebäudebeleuchtung in Kommunen" im Haus des Handwerks in Magdeburg statt. Die Vorträge stehen hier zum Download bereit:

Strom- und Gasverbrauch ab der zweiten Jahreshälfte 2022 gesunken

Strom- und Gasverbrauch ab der zweiten Jahreshälfte 2022 gesunken Ein Vergleich der Quartalszahlen des Strom- und Gasverbrauchs zeigt erstmals seit vier Jahren einen Rückgang. Beide Verbräuche liegen ab der 2. Jahreshälfte 2022 unter denen der letzten vier Jahre. Die Aktivitäten und politischen Maßnahmen zum Energiesparen müssen ausgebaut und verstetigt werden, um daraus eine echte stabile Trendwende zu machen. Zunächst die bekannte Nachricht: Der ⁠ Primärenergieverbrauch ⁠ (PEV) und der ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ (EEV) in Deutschland entwickelten sich in den letzten Jahrzehnten so, dass die festgelegten Ziele beim bisherigen Tempo verfehlt werden. Der PEV sinkt zu langsam: Gerade einmal um knapp 15 Prozent reduzierte er sich seit 2008, bis 2030 müssten es laut Effizienzstrategie 2050 der Bundesregierung eigentlich 30 Prozent sein. In den verbleibenden gut sieben Jahren müsste der PEV so stark sinken wie in den letzten rund 14 Jahren – also mit doppeltem Tempo. Beim EEV ist die Diskrepanz noch deutlicher: Er sank seit 2008 nur um fünf Prozent und stagniert damit nahezu. Ziel für 2030 des „Arbeitsplan Energieeffizienz“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und ⁠ Klimaschutz ⁠ (⁠ BMWK ⁠) von 2022 ist eine Minderung um 24 Prozent gegenüber 2008. Insgesamt sprechen die Zahlen also eine klare Sprache: Wir befinden uns nicht auf den Zielpfaden und müssen deutlich besser werden (siehe Abb. 1 & 2). Weil aber die Daten zum EEV und PEV nur verzögert vorliegen – letztes vorläufig verfügbares Datenjahr ist 2021 – und aktuelle Trends und Maßnahmen sich daher kaum ablesen lassen, lohnt ein vertiefter Blick. Und der könnte Hoffnung machen. Wesentlich aktueller als PEV oder EEV liegen Daten zu Strom- und Gasverbrauch vor. Beide Verbräuche sind in Deutschland im quartalsweisen Vergleich mit den Vorjahren ab der zweiten Jahreshälfte 2022 deutlich gesunken. Beginnen wir mit dem Gasverbrauch : Während sich der Verbrauch im ersten und zweiten Quartal 2022 noch nicht wesentlich von den gleichen Quartalen der Vorjahre unterscheidet, verbessert sich die Situation dann deutlich: Die Verbräuche der letzten zwei Quartale 2022 liegen 20 Prozent – und damit sehr deutlich – unter den vier Vorjahresquartalen, und auch im ersten Quartal 2023 setzt sich der Trend fort. Detaillierte Rückschlüsse auf die konkreten und sektorspezifischen Ursachen des Einsparens lassen die Quartalszahlen zunächst nicht zu. Dies können auf der positiven Seite Verbesserungen wie Effizienzfortschritte durch verbesserte Technik, Brennstoffwechsel zu strombasierten Anwendungen, temporäres Abschalten energieintensiver Prozesse in der Industrie wie zeitweises Herunterfahren von (Schmelz-)Öfen, ⁠ Suffizienz ⁠-Maßnahmen wie Temperaturabsenkungen, u.ä. sein. Ebenfalls Gasverbrauchsmindernd, aber aus Klimaschutz-Sicht negativ schlägt dabei ein Brennstoffwechsel zu anderen fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Heizöl zu Buche, wie es beispielsweise bei den Kraftwerken der Stromerzeugung vorkam . Die Energieverbrauchsreduktion dürfte aus einem Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Maßnahmen beziehungsweise aus vielen kleinen Faktoren resultieren. Denn beim Energiesparen gilt, dass es nicht „einen“ großen Hebel, sondern viele kleinteilige Potenziale gibt, die allesamt zu heben sind. Auch sind die Angaben noch nicht witterungsbereinigt – sie haben aber durch den mehrjährigen Vergleich eine gute Aussagekraft. (Abb. 3) Ähnlich rückläufig entwickelt sich der Stromverbrauch : Auch hier bleibt der Verbrauch in den ersten beiden Quartalen 2022 noch durchschnittlich, um ab dem dritten Quartal unter die jeweiligen letzten Vergleichszeiträume zu sinken. Im Sommer (Quartal 3) 2022 liegt er 5,2 Prozent, im vierten Quartal 7,1 Prozent, und in Quartal 1 von 2023 8,3 Prozent unter dem Mittelwert der vier letzten Vergleichszeiträume. Damit liegt die Reduktion unter der vom Gas, dürfte gleichzeitig aber weniger witterungsbedingt sein, weil Strom bislang weniger zum Heizen verwendet wird als Gas. Auch lag der Fokus der Energiespar-Appelle der Bundesregierung primär auf dem Gassparen. (Abb. 4) Auch der Stromverbrauch pro Person, der eine schwankende Bevölkerung berücksichtigt, stützt die Interpretation und macht die Aussage ein Stück weit valider: durchschnittlicher Verbrauch im ersten Halbjahr 2022, reduzierter Verbrauch ab dem dritten Quartal 2022. (Abb. 5) Als naheliegender Einflussfaktor für die „plötzlichen“ Energieeinsparungen wird oftmals ein Einbruch der Produktion in Industrie und Gewerbe oder die Verlagerung der Produktion etwa ins Ausland wegen gestiegener Energiepreise vermutet. Der Blick auf die sektorspezifischen und makroökonomischen Indikatoren bestätigt diese These jedoch nicht. Auch wenn derartige Effekte teilweise auftreten können, eine durchschlagende Wirkung haben sie offenbar nicht gehabt: So ist der Gasverbrauch der Industrie, ähnlich wie der Gasverbrauch insgesamt, im dritten und vierten Quartal 2022 überdurchschnittlich gesunken (siehe Abb. 6). Gleichzeitig ist die Bruttowertschöpfung der Industrie im Jahr 2022 nicht substanziell oder gar korrelierend zum Gasverbrauch eingebrochen (siehe Abb. 7). Das produzierende Gewerbe scheint seine Energieeffizienz also eher durch die Abkehr von Erdgas oder dessen effizienteren Einsatz gesteigert zu haben. Der mehrjährige Vergleich zeigt, mit den oben gemachten Einschränkungen (ausstehende Temperaturbereinigung, unklarer Einfluss der einzelnen Politikinstrumente- und Maßnahmen, u.a.), dass sowohl Gas- als auch Stromverbrauch ab dem dritten Quartal 2022 merklich gesunken sind. Dabei deuten die Wirtschaftsindikatoren an, dass dies nicht primär auf das Einschränken oder Verlagern der Produktion in Industrie und Gewerbe zurückzuführen ist. Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen erlassen, Bevölkerung und Industrie haben reagiert. Wenn sich diese Entwicklung final bestätigt, wäre das nach den völlig unzureichenden Einsparungen der letzten Jahrzehnte ein erstes Signal, das Mut macht: Energiesparen kann grundsätzlich gelingen. Vor allem aber legt die Betrachtung innerhalb des Jahres 2022 nahe, bei der die Einsparungen zeitlich mit Beginn der Aufrufe zum Energiesparen durch die Bundesregierung und mit den neuen Rahmenbedingungen zusammenfallen, dass die getroffenen Maßnahmen und Politikinstrumente wie die Kurz- und Mittelfristverordnung zur Energiesicherheit (EnSikuMaV und EnSimiMaV) und die Einspar-Aktivitäten der Bevölkerung und Industrie zu wirken beginnen. Umso wichtiger ist es, diese erste Umkehr jetzt auszubauen und vor allem zu verstetigen. Und zwar sowohl auf der individuellen Ebene, als auch strukturell unterfüttert, indem die Bundesregierung den Rahmen entsprechend setzt. Dringend notwendig sind also weitere Maßnahmen und Politikinstrumente, wie beispielsweise ein ehrgeiziges Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Auch die angekündigten Novellen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sollten zwingend genutzt werden, die Weichen verbindlich und ambitioniert für mehr Energieeffizienz und den Austausch von fossilen Gas-Anwendungen durch effizientere Lösungen wie Wärmepumpen zu stellen. Neben diesen wichtigen Rahmensetzungen sollten alle Akteursgruppen (Bürger*innen, Gewerbe, Handel, Industrie und öffentliche Hand) die erprobten Einspar-Aktivitäten fortsetzen. Energiesicherheit wird auch zukünftig wichtig bleiben, und Energie wertvoll. Es gibt keinen Grund, sie wieder über im Winter geöffnete Ladentüren, nächtlich beleuchtete Gebäude und Werbetafeln, oder ineffiziente fossile Heizungsanlagen zu verschwenden. Was aus Klimaschutz-Sicht bis 2030 notwendig ist, etwa der Ausbau erneuerbarer Wärmenetze und das Austauschen von Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen, hat das Umweltbundesamt im Positionspapier " Treibhausgasminderung um 70 Prozent bis 2030: So kann es gehen! " zusammengefasst. Welche Maßnahmen kurzfristig in der Krisensituation helfen können, zeigt das Kurzpapier " Aus der Energiekrise durch Effizienz und Suffizienz ". Denn ohne weitere Anstrengungen besteht die Gefahr, dass der Verbrauch (wie schon einmal nach dem Jahr der Corona-Maßnahmen) wieder zurückschießt. Die Herausforderung bleibt, daraus einen stabilen Trend zu machen. Erfreulicherweise zeigen auch noch die jüngsten Daten fürs erste Quartal 2023 in die richtige Richtung, auch hier sinkt der Gas- und Stromverbrauch weiter. Bei alledem gilt es, Energieeffizienzpolitik sinnvoll mit Sozialpolitik zu flankieren, damit Einsparmaßnahmen nicht mit Nachteilen (Energiearmut u.ä.) für vulnerable Gruppen einhergehen, sondern im Gegenteil zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen. Denn Klimaschutz und ein gutes Leben lassen sich verbinden, und mit entsprechenden Maßnahmen lassen sich klimapolitische Instrumente sozial ausgestalten, wie eine UBA-Publikation zeigt. Aktuell befindet sich das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) im finalen Gesetzgebungsverfahren, nachdem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf im April 2023 beschlossen hat. Wenn das EnEfG ambitioniert umgesetzt wird bietet es Chancen, die Energieeinsparungen zu verstetigen und den Energieverbrauch weiter zu reduzieren. Das Bundeskabinett hatte im August 2022 zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt . Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz (§ 30 EnSiG) und leisten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Sie enthalten konkrete Maßnahmen zum kurzfristigen Energiesparen insbesondere für die Heizperioden und adressieren die öffentliche Hand sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben dem Einsparen von Gas (z.B. durch Temperaturabsenkung und technisches Optimieren von Heizungsanlagen) sind auch Maßnahmen enthalten, die den Stromverbrauch senken (z.B. nächtliches Verbot von beleuchteten Werbetafeln), da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.

Hightech im Fachwerkhaus - erste „Grüne Hausnummer

Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 PRESSEMITTEILUNG Magdeburg, 17. Juli 2020 Hightech im Fachwerkhaus - erste „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ im Saalekreis verliehen Im Rahmen des Wettbewerbs „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ wurde am Donnerstag, den 16. Juli 2020, die erste Auszeichnung im Saalekreis übergeben: Familie Hoffmann aus Kötschlitz einem Ortsteil der Stadt Leuna darf sich nun über ein individuell angefertigtes Hausnummernschild aus Emaille mit Urkunde freuen. Überreicht wurde die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ durch Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert, den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle, Jens Schumann sowie den Geschäftsführer der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA), Marko Mühlstein. Zusätzlich wurden auch die am Hausbau beteiligten Handwerksfirmen aus Sachsen-Anhalt für die Umsetzung des besonders energiesparenden und innovativen Eigenheims mit einer eigenen Urkunde gewürdigt. „Familie Hoffmann hat mit dem Haus etwas geleistet, das nicht nur Ihnen allein zu Gute kommt, sondern uns allen: Und zwar indem es das Klima schützt. Die hier verwendete Anlagentechnik ist nicht nur etwas Besonderes, sondern in Kombination mit den verwendeten Baumaterialien wirklich mustergültig“, betont Umweltministerin Prof. Dr. Dalbert. „Das Handwerk muss sich den besonderen Marktanforderungen, die energieeffizientes und vor allem nachhaltiges Bauen nach sich zieht, stellen. Das Haus von Familie Hoffmann zeigt sehr deutlich, dass durchaus auch neue und unübliche Wege erfolgreich beschritten werden können, wenn Planer und Handwerker eng zusammenarbeiten“, ergänzt Jens Schumann, stellv. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle. Familie Hoffmann hatte sich mit ihrem 2019 als Fachwerkhaus errichtetem Neubau nach KfW- Effizienzhaus-55-Standard erfolgreich um die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ beworben. Ein KfW-Effizienzhaus 55 benötigt 55 Prozent der Energie eines Referenzgebäudes gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV). Besonders an dem Eigenheim ist das selbst entwickelte, innovative Wärmeversorgungssystem – eine Kombination aus Brennstoffzelle, Geothermie und Festspeicher verbunden mit einer elektrochromen Verglasung des Gebäudes. Hierfür und für die Verwendung ökologischer Baustoffe wie Glasschaumschotter und Holzfaserplatten, konnte der Familie das Zusatzprädikat „PLUS“ verliehen werden. Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 Hintergrund zur „Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt“: Der von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ins Leben gerufene Auszeichnungswettbewerb um die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ und die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ startete im November 2017 und würdigt private Eigentümerinnen und Eigentümer kleinerer Wohngebäude, die nach dem 1. Dezember 2009 besonders innovativ, energieeffizient, nachhaltig oder wohngesund saniert oder gebaut haben. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die von einer Jury geprüfte Qualitätskriterien erfüllen, erhalten ein individuell angefertigtes Hausnummernschild, das ihr Gebäude als besonders energieeffizient und/oder ökologisch ausweist. Weitere Informationen zum Wettbewerb und zur Bewerbung erhalten Sie unter www.grüne-nummer.de.

Klima- und Energiekrise zwingt Kommunen zum Handeln –

LENA GmbH Olvenstedter Str. 66, 39108 Magdeburg www.lena.sachsen-anhalt.de Wir machen Energiegewinner. Pressekontakt: Anja Hochmuth E-Mail hochmuth@lena-lsa.de Tel. 0391 5067-4045 Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressemitteilung Magdeburg | 1. September 2022 Klima- und Energiekrise zwingt Kommunen zum Handeln – Landesenergieagentur bietet Hilfe und Unterstützung an Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 zwei Energieeinspar-Verordnungen gebilligt. Bereits ab heute (1. September 2022) treten kurzfristig wirksame Maßnahmen in Kraft. Auch kommunale Gebietskörperschaften stehen in der Pflicht, die Forderungen der Verordnung zu erfüllen. Trotz des Handlungsdrucks ist überlegtes und systematisches Handeln gefragt. Die Landesenergie- agentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) bietet den Kommunen im Land hierfür Hilfe und Unterstützung an. Einsparungen von 10 bis 20 Prozent durch Kommunales Energiemanagement Die direkteste Möglichkeit, Energie und Kosten zu sparen, ist das Kommunale Energiemanage- ment. Ziel des Kommunalen Energiemanagements ist die effiziente Bewirtschaftung der kommu- nalen Gebäude und Anlagen. Durch die Umsetzung organisatorischer und geringinvestiver Maßnahmen ist es möglich, Einsparungen in Höhe von 10 bis 20 Prozent zu erzielen. In der Praxis zeigt sich, dass die Heizungsanlagen vor Ort noch viel zu häufig nicht optimal eingestellt sind. Dies kann dazu führen, dass Räume unnötigerweise am Wochenende oder in der Ferienzeit beheizt werden. Darüber hinaus werden oftmals höhere als die eigentlich notwendigen Temperaturen festgestellt. Diese Reserven lassen sich ohne Investitionen sofort erschließen. Ein konsequentes Energiemanagement ist die Voraussetzung, um die Absenkung von Soll-Tempe- raturen, die Begrenzung von Zeiten für die Bereitstellung von Warmwasser, die Beschränkung von Betriebszeiten der Straßenbeleuchtung oder ähnliche Maßnahmen überhaupt organisieren zu können. Unter www.komems.de bietet die LENA Kommunen seit längerer Zeit das kostenfreie Online- Werkzeug "Kom.EMS" für die Einführung und Verstetigung eines Energiemanagements zur effizienten Bewirtschaftung der eigenen Liegenschaften an. Dort müssen die einzelnen Punkte nicht zwangsläufig chronologisch abgearbeitet werden. Um Kommunen in der aktuellen Situation zu unterstützen, stellt die LENA sofort nutzbare Hilfsmittel zur Verfügung. So sind unter www.lena.sachsen-anhalt.de ein verkürzter Maßnahmenplan zur Versorgungssicherheit in Form einer Checkliste sowie eine Zusammenstellung von weiterführenden Optimierungsmaßnahmen zu finden. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Wir machen Energiegewinner. Mittelfristig sollte Kom.EMS in allen Kommunen vollständig eingeführt und verstetigt werden. Das Online-Portal wird aktuell in acht weiteren Bundesländern genutzt und hat sich mittlerweile zum bundesweiten Standard für Kommunales Energiemanagement entwickelt. Kostenfreie Schulungen für Hausmeister der öffentlichen Verwaltung Bei der Einführung des Kommunalen Energiemanagements und der Umsetzung nicht- bzw. gering- investiver Maßnahmen spielen Hausmeisterinnen und Hausmeister eine wichtige Rolle. Sie sind erste Ansprechpartner, wenn es um die Bedienung, Einstellung und Kontrolle der Versorgungs- anlagen der Gebäude und damit um die effiziente Bewirtschaftung der eigenen Liegenschaften sowie um die Sensibilisierung der Menschen geht, die die Gebäude nutzen. Die LENA bietet deshalb ab Mitte September 2022 in ganz Sachsen-Anhalt wieder kostenfreie Schulungen für Hausmeister der öffentlichen Verwaltung im Bereich Energiemanagement an. Messgeräteverleih zum Aufdecken von Einsparpotentialen Einsparpotentiale können darüber hinaus auch mithilfe verschiedener Messgeräte aufgespürt werden. Als kostenfreier Service verleiht die Landesenergieagentur mehrere Messkoffer mit je drei Messgeräten an interessierte Kommunen. Technische Einstellungen können damit überprüft und optimiert werden. Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln Längerfristig gesehen, bedarf es auch investiver Maßnahmen, um zusätzliche Effizienzreserven zu erschließen und den Umstieg auf nachhaltige Energieträger zu schaffen. Hierzu sind planerische Ansätze sowohl auf der kommunalen Ebene insgesamt, aber auch auf Quartiersebene und für einzelne Gebäude notwendig. Kommunen können hierfür umfangreiche Förderungen in Anspruch nehmen. In den regelmäßig stattfindenden „Kommunalsprechstunden“ der LENA, einem Online-Veranstal- tungsformat, werden die Förderoptionen vorgestellt und mit den Teilnehmenden diskutiert. Mit ihrem kostenfreien Antragsservice unterstützt die Landesenergieagentur Kommunen darüber hinaus auch direkt bei der Beantragung dieser Fördermittel. Bei Interesse an den Unterstützungsangeboten der LENA kontaktieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern telefonisch unter 0391 5067 40-0 oder per E-Mail an lena@lena-lsa.de.

4. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“ zum

Magdeburg, 18. Mai 2015 Presseinformation 4. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“ zum Thema Energieeinsparverordung (EnEV 2014) Das vierte Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune – Klimaschutz = Kostensenkung (E3K)“ thematisiert die Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in den Kommunen Magdeburg. Auf Initiative der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) findet im Katharinenturm in Magdeburg am Donnerstag, 28. Mai 2015 das 4. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune – Klimaschutz = Kostensenkung (E3K) statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) mit dem Fokus auf kommunale Gebäude und die Verantwortung der Kommunen im Prozess der Umsetzung. Mit Frau Tatjana Böttger - Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft und Herrn Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel - Vertreter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im Arbeitskreis Energie der Bundesingenieurkammer werden zwei kompetente Referenten die Vertreter der Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt sowohl über Fragen der Umsetzung der aktuellen Energieeinsparverordnung im Land als auch über fachliche Detailfragen informieren. Für die Kommunen sind neben den technischen Vorschriften, die für die kommunalen Gebäude umzusetzen sind, wie der Pflicht zum Austausch veralteter Heizkessel oder die Erfüllung der Mindestvorschriften für die Dämmung der obersten Geschossdecken, vor allem auch die Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise und die Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr von großem Interesse. „Dieser Themenkomplex stand ganz oben auf der Wunschliste der Kommunen“, sagt LENA- Geschäftsführer Marko Mühlstein. Das Informationsbedürfnis der Kommunalen EnergieBeauftragten (KommEB), der Mitarbeiter von Bauämtern und anderen Vertretern kommunaler Verwaltungen ist groß. Die Landesnetzwerktreffen geben ihnen die Möglichkeiten, sich zu wichtigen Schwerpunkten und nach dem eigenen Bedarf weiterzubilden und auszutauschen. V.i.S.d.P.: Marko Mühlstein, LENA GmbH, Magdeburg, Tel: 0391-567-2040 oder 0162- 2797493

„Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ für Magdeburger

Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 PRESSEMITTEILUNG Magdeburg, 22. September 2020 „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ für Magdeburger Effizienzhaus Im Rahmen des Wettbewerbs „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ wurde am Freitag, den 18. September 2020, bereits die sechste Familie in der Landeshauptstadt ausgezeichnet: Familie Gödecke aus Magdeburg darf sich nun über ein individuell angefertigtes Hausnummernschild aus Emaille sowie eine Urkunde freuen. Überreicht wurde die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ durch Umweltstaatssekretär Klaus Rehda, den Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg, Burghard Grupe, Katharina Gebhardt von der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, Thomas Rochel von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sowie Ulrike Nestmann von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA). Zusätzlich wurden auch die am Hausbau beteiligten Unternehmen aus Sachsen-Anhalt für die Umsetzung des besonders energiesparenden Eigenheims mit einer eigenen Urkunde gewürdigt. „Die Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt zeigt, dass sich die Bauherren im Land durchaus Gedanken über den Klimaschutz machen und über den Tellerrand hinausblicken. Und genau das hat Familie Gödecke sehr vorbildlich getan, noch bevor die Grüne Hausnummer ins Leben gerufen wurde“, so Staatssekretär Rehda. „Es wird viel über Themen wie „Fridays for Future“, Green Deal oder gar den Kohleausstieg im Kontext Klimaschutz geredet. Familie Gödecke hat aber etwas getan: Sie haben einen energieeffizienten Neubau errichtet und ihren Beitrag zum Umweltschutz geleistet“, ergänzt Burghard Grupe. Das 2013 errichtete KfW-Effizienzhaus 40 benötigt nur 40 Prozent der Energie eines Referenzgebäudes gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Wärmeversorgung des Hauses erfolgt über eine Solarthermie-Anlage in Verbindung mit einer Pelletheizung. Wir machen Energiegewinner. Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH Olvenstedter Straße 66 I 39108 Magdeburg I www.lena.sachsen-anhalt.de Pressekontakt: Anja Hochmuth I hochmuth@lena-lsa.de I Tel.: 0391-5067-4045 Hintergrund zur „Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt“: Der von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ins Leben gerufene Auszeichnungswettbewerb um die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ und die „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS“ startete im November 2017 und würdigt private Eigentümerinnen und Eigentümer kleinerer Wohngebäude, die nach dem 1. Dezember 2009 besonders innovativ, energieeffizient, nachhaltig oder wohngesund saniert oder gebaut haben. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die von einer Jury geprüfte Qualitätskriterien erfüllen, erhalten ein individuell angefertigtes Hausnummernschild, das ihr Gebäude als besonders energieeffizient und/oder ökologisch ausweist. Weitere Informationen zum Wettbewerb und zur Bewerbung erhalten Sie unter www.grüne-nummer.de.

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