§ 2 Nummer 3 der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299) erhält folgende Fassung: 3. Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: 3.1 Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. 3.2 Vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Nummer 3.1 wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh (m2a) Nutzfläche nicht übersteigt. 3.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 3.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden."
Betrachtet wurde der gesamte Wohngebäudebestand ohne Berücksichtigung der Nichtwohngebäude im Land Berlin. Es erfolgte eine Unterscheidung des Wohngebäudebestandes nach seiner potenziellen Eignung für ein zentrales oder dezentrales Wärmeversorgungssystem in zwei Szenarien: im Ur-Zustand sowie unter Annahme eines Modernisierungszustandes gemäß der Energieeinsparverordnung von 2014.
Neues Hintergrundpapier zum Start der Green Week Um weitreichende Folgen des Klimawandels zu vermeiden, muss Deutschland bisher ungenutzte Potentiale zur Senkung der klimaschädlichen Treibhausgase erkennen und konsequent in Emissionsminderungen umsetzen. „Wir müssen mutiger werden, um uns und unsere Umwelt langfristig vor den Folgen der Klimaänderung zu schützen”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Diese Botschaft samt einer Bestandsaufnahme der deutschen Klimaschutzpolitik vermittelt auch das neue UBA- Hintergrundpapier „Klimaschutz konkret: Mut zum Handeln”, das anlässlich der am 23. Juni 2009 in Brüssel startenden Green Week veröffentlicht wird. Die Green Week ist die jährlich stattfindende, größte Umweltkonferenz der Europäischen Union (EU) mit rund 3.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus EU-Institutionen, Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen, Verwaltung und Wissenschaft. Sie steht in diesem Jahr unter dem Motto „Climate Change - Act and Adapt”. Das Hintergrundpapier gibt einen Überblick über die jüngsten Reformen in der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung, analysiert mögliche Hindernisse für eine erfolgreiche Umsetzung und benennt Lösungsvorschläge. Das UBA plädiert für mutiges Handeln zum Schutz des Klimas: Bisher unzureichend erschlossene Möglichkeiten für den Klimaschutz - etwa bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestandes, bei der Umsetzung umweltgerechter Mobilitätskonzepte oder einer emissionsärmeren Bereitstellung von Strom und Wärme - müssen erschlossen werden. So braucht Deutschland zum Beispiel ein Energiesystem, das den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen hohen Anteil erneuerbarer Energien zur Verfügung stellen kann. Die Energieeinsparverordnung, welche Höchstwerte für den Energieverbrauch von Gebäuden festlegt, darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss wirksam umgesetzt werden. Die technischen Möglichkeiten für eine Senkung des durchschnittlichen Ausstoßes an Kohlendioxid der Neuwagenflotte auf 95 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer (g CO2 /km) im Jahr 2020 sind vorhanden. Deshalb sollte dieser Grenzwert auch EU-Gesetz werden. Schließlich profitiert von einem solchen Strukturwandel der Energiebereitstellung und des Energieverbrauchs nicht nur die Umwelt; Unternehmen sowie Endverbraucherinnen und -verbraucher können so ihren Energieverbrauch deutlich senken und damit mittelfristig Kosten sparen. Noch steigen die globalen Treibhausgasemissionen weiter an. Um untragbare Folgen für Mensch und Umwelt zu vermeiden, müssen wir - so der Internationale Klimarat, ein Gremium renommierter Klimaforscher - die Erderwärmung weltweit auf 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzen. Um diese kritische Zwei-Grad-Schwelle nicht zu überschreiten, müssen alle Staaten weltweit ihre Treibhausgasemissionen so bald und so stark wie möglich verringern: Bis zum Jahr 2020 muss das Wachstum der Emissionen gestoppt sein. 2050 darf der weltweite Ausstoß an Treibhausgasen nur noch halb so groß sein wie im Jahr 1990.
Deutschland kann 43 Prozent seiner Treibhausgasemissionen bis 2020 einsparen Deutschland kann 43 Prozent seiner Treibhausgasemissionen bis 2020 im Vergleich zu 1990 einsparen. Das zeigt die Studie „Politikszenarien V - auf dem Weg zum Strukturwandel; Treibhausgas-Emissionsszenarien bis zum Jahr 2030”. Bis 2030 kann sogar annähernd 60 Prozent Minderung gegenüber 1990 erreicht werden. „Zugpferd wäre vor allem der Stromsektor, in dem sich zwischen 2005 und 2030 rund ein Viertel der deutschen Treibhausgasemissionen einsparen lassen”, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Die von einem Forschungskonsortium um das Öko-Institut - im Auftrag des UBA - erstellte Studie untersuchte die Treibhausgas -Emissionen eines „Business-as-usual”-Szenarios und eines „Strukturwandelszenarios”. Das Strukturwandelszenario geht dabei von einer ambitionierten Klimapolitik aus - mit zusätzlichen Maßnahmen zur Einsparung von Strom, Wärme und Kraftstoffen und einem starken Ausbau der erneuerbaren Energien. Im „Business-as-usual”- Szenario verringern sich die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 dagegen nur um 29,6 Prozent, das nationale Ziel einer Treibhausgas-Minderung um 40 Prozent würde nicht erreicht. Die wichtigsten Maßnahmen dieses Szenarios sind die Ausweitung der erneuerbaren Energien, das EU-Emissionshandelssystem und das Gebäudesanierungsprogramm. Zwischen 2020 und 2030 führen die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen aber nur noch zu einer weiteren Minderung von etwa zwei Prozent. Im Strukturwandelszenario wird das 40 Prozent-Ziel im Jahr 2020 mit 43,1 Prozent überschritten. Annähernd die Hälfte der zusätzlichen Minderung liefern zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung des Stromverbrauchs. Ebenfalls wirkungsvoll sind eine verstärkte Förderung der erneuerbaren Energien, die Stärkung der Energieeinsparverordnung und ihres Vollzugs, die Verschärfung der CO2 - Grenzwerte für PKW und die Besteuerung von Flugkraftstoffen. Bis 2030 würde sogar eine Minderung um 58,2 Prozent erreicht. Die Studie ergänzt die jüngst vom UBA veröffentlichte „Konzeption zur Klimapolitik”. Sie zeigt nicht nur, dass das Ziel einer Minderung um 40 Prozent machbar ist, sondern auch welche nationalen und europäischen Klimaschutzmaßnahmen dafür notwendig sind.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium "Sonderpreis Nachhaltiges Bauen“ und „Blauen Engel-Preis“ 2014 vergeben Im Rahmen der Preisverleihungen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises sind ein Projekt für eine ökologische Hofsanierung sowie ein unternehmerisches Engagement im Umwelt- und Gesundheitsschutz ausgezeichnet worden. Der Staatssekretär im Bundesbauministerium, Gunther Adler, übergab den „Sonderpreis Nachhaltiges Bauen“ an den Plusenergiehof HOF8. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, verlieh die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis" an den Druckerhersteller Kyocera. Staatssekretär Adler: „Der Plusenergiehof im Taubertal ist ein Musterbeispiel für eine überzeugende ökologische Gesamtsanierung einer landwirtschaftlichen Hofanlage. Der Hof veranschaulicht auf überzeugende Art und Weise, dass nachhaltiges und zukunftsfähiges Bauen in der Baubranche angekommen ist. Der effiziente Umgang mit Ressourcen und Energie wird von den Marktteilnehmern inzwischen als große Chance wahrgenommen. Bauherren, Eigentümer und Nutzer von Gebäuden sind nun gefragt, Nachhaltigkeit stärker zu ihrem Leitmotiv zu machen und umzusetzen. Wir fordern nachhaltiges Bauen nicht nur von anderen, sondern machen es auch selber vor.“ Adler wies darauf hin, dass die Bundesregierung seit 2011 alle seine Bauprojekte anhand von Nachhaltigkeitskriterien prüft. Der neu aufgelegte „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ ist für die Bundesbauten verbindlich. Alle großen Bundesbaumaßnahmen sind mittlerweile mit dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen von der ersten Idee bis zur Ausführung zu begleiten und sollen den sogenannten „Silber-Standard“ erreichen, das heißt, sie müssen 30 Prozent besser sein als die gültige Energieeinsparverordnung. Jetzt gelte es, auch die Länder und Kommunen von dieser Strategie zu überzeugen, betonte Adler. Dort gebe es bereits viele gute Ansätze, die zusammengeführt und gestärkt werden sollten. UBA -Präsidentin Krautzberger würdige das unternehmerische Engagement im Umwelt- und Gesundheitsschutz von Kyocera: „Bei umweltfreundlichen Innovationen gehört Kyocera in seiner Branche zu den Vorreitern. Das Unternehmen erfüllt bei vielen seiner Produkte die hohen Standards des Umweltzeichens. Zudem engagiert es sich branchenweit für die Qualitätskriterien des Blauen Engel.“ Die Kyocera Document Solutions Deutschland GmbH ist einer der weltweit führenden Druckerhersteller. Derzeit sind ca. 50 Systeme mit dem Umweltzeichen für energieeffiziente und emissionsarme Drucker und Kopierer (RAL-UZ 171) gekennzeichnet. 1997 produzierte Kyocera weltweit den ersten Drucker, der mit dem „Blauen Engel“ zertifiziert wurde. Um den „Blauen Engel“ zu tragen, müssen Drucker und Multifunktionsgeräte mehr als 100 Umwelt- und Sicherheitskriterien einhalten. Hierzu zählen die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, ein geringer Energieverbrauch sowie eine Konstruktion, die sich einfach recyceln lässt. Für ein gesundes Raumklima stellt der „Blaue Engel“ strenge Anforderungen an die Freisetzung von feinen und ultrafeinen Partikeln während des Druckbetriebes bei Laserdruckern. Der Hof im Taubertal stand nach 40 Jahren Leerstand kurz vor dem drohenden Abriss, bevor er einer zukunftsfähigen Nutzung zugeführt wurde. Die Materialwahl mit Wiederverwendung vorhandener oder neuer Materialien regionaler Herkunft, das Energiekonzept eines Plusenergiehauses mit Versorgung durch erneuerbare Energien sowie der effiziente Umgang mit Ressourcen durch z. B. Reduktion grauer Energie und Integration eines Natursteinbrunnen sind ökologisch beispielhaft und ermöglichen eine Optimierung der Lebenszykluskosten. Auch das vielfältige Nutzungskonzept kann überzeugen. Dazu gehören eine Hebammenpraxis, Seniorenwohnungen und ein Architekturbüro.
Das gebäudebezogene Energierecht teilt sich bislang in die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf. Diese Vorschriften des materiellen Rechts sind auf der Bundesebene angesiedelt, der Vollzug und auch dessen rechtliche Regelung liegen bei den Bundesländern. Auf der Basis einer Erhebung der Praxiserfahrungen werden verschiedene realistisch in Betracht kommende Grundkonzepte für die Nachweis- und Überwachungsregelungen bei Neubauten identifiziert, beschrieben und ihre Stärken und Schwächen erörtert. Der Bericht arbeitet die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts heraus. Veröffentlicht in Texte | 37/2020.
Die Studie untersucht, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um die Qualifikation der an der Gebäudeplanung Beteiligten im Hinblick auf energiebezogene Aspekte in der Breite zu verbessern. Sie analysiert dafür die bestehende Rechtslage, identifiziert verschiedene Regelungsoptionen, untersucht diese auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht und dem EU-Recht, erörtert ihre Vor- und Nachteile und entwickelt schließlich einen ausformulierten Regelungsvorschlag. Aus dem Blickwinkel der Bundespolitik empfiehlt sie, den Weg über eine Änderung der Energieeinsparverordnung zu gehen. Konkret schlägt sie vor, künftig vorzusehen, dass Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen zur Energieeinsparung bei Gebäuden nur noch von Personen ausgestellt werden können, die nachweislich über spezifische Kenntnisse zur energetischen Gebäudekunde verfügen – anders als nach bisherigem Recht, welches hierfür einen allgemeinen Hochschulabschluss ohne spezifisch energiebezogene Kenntnisse oder Erfahrungen ausreichen lässt. Veröffentlicht in Climate Change | 14/2015.
Am 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft. Die Novellierung bringt eine Reihe wichtiger Änderungen, vor allem rund um den Energieausweis. Die Neuregelungen stärken die Aussagekraft von Energieausweisen und erweitern bzw. verdeutlichen die Pflichten bei Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu verbessern. Ein weiteres Kernelement der Novellierung ist die Verschärfung der Effizienzstandards für Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent ab dem 1. Januar 2016. Außerdem müssen ab 2015 ineffiziente Heizkessel nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Dies betrifft nicht so genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel. Ausnahmen gibt es für viele selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung (und der Heizkostenverordnung) werden die Beschlüsse der Bundesregierung zum Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) im Gebäudebereich umgesetzt. Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2008 die Änderung der Energieeinsparverordnung(EnEV) beschlossen. Am 6. März 2009 hat der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt, die am 18.März 2009 von der Bundesregierung angenommen wurden. Am 1. Oktober 2009 trat die Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft. Ziel der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen nochmals um bis zu 30 Prozent erhöht werden.
Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat am 11. Oktober 2013 in Berlin einer Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu. Mit ihrer Zustimmung zur Novelle hat die Länderkammer jedoch zahlreiche Auflagen verknüpft. Die EnEV schreibt energetische Mindeststandards für Gebäude fest. Die Novelle sieht vor, den höchstzulässigen Primärenergiebedarf der Häuser 2014 und 2016 um je 12,5 Prozent abzusenken – das heißt insgesamt in den nächsten drei Jahren um 25 Prozent. Zudem müssen Immobilienanzeigen künftig mit einer Einordnung der Gebäude in Energieeffizienzklassen Auskunft über den energetischen Zustand der Gebäude geben.
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