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Wasserhaushalt und Landschaftsveränderung - Umweltgestaltung und Institutionenwandel in der Niederlausitz seit 1850

Das Projekt "Wasserhaushalt und Landschaftsveränderung - Umweltgestaltung und Institutionenwandel in der Niederlausitz seit 1850" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Cottbus, Lehrstuhl Technikgeschichte durchgeführt. Das von der DFG geförderte Projekt verfolgte das Ziel, unter Konzentration auf historische, institutionelle und mentale Implikationen gesellschaftlicher Nutzungen des Umweltmediums Wasser einen Beitrag zur Kulturlandschaftsgeschichte der Region Niederlausitz (Südbrandenburg) zu leisten. Die Niederlausitz ist neben hügeligen Moränenzügen in erster Linie durch umfangreiche feuchte Niederungslandschaften diluvialen Ursprungs geprägt. Seit Jahrhunderten gehören Entwässerungsanlagen zu ihren siedlungshistorischen Fundamenten, im Laufe der Neuzeit bekam der Wasserbau durch Erweiterung von Teichwirtschaften und Kanalbauten neue Dimensionen. Massiv überprägt wurde die Region durch extensive Braunkohleförderung im Tagebau, der in den letzten hundert Jahren auch umfangreiche Eingriffe in den Wasserhaushalt der Region mit sich brachte. Dieser Umstand legt die besondere Berücksichtigung von Grundwasserverhältnissen nahe, denn das durch den Bergbau in Mitleidenschaft gezogene oberflächennahe Grundwasser gehört zu den entscheidenden landschaftsprägenden Momenten der Niederungen von Spree, Berste und Schwarzer Elster. In der politisch-institutionellen Entwicklung des Raumes östlich der Elbe stellt die Niederlausitz ein bemerkenswertes Fallbeispiel dar, das sich für die vergleichende Analyse von Formen der Umweltnutzung und -gestaltung in besonderer Weise eignet. Im peripheren Raum zwischen den starken absolutistischen Mächten Brandenburg-Preußen und Sachsen gelegen, bildete sich auch in umwelthistorischer Perspektive eine Peripherie , die mit dem Erhalt weitgehend natürlich scheinender Reservate im Bereich des Spreewaldes seit der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert zum Erholungs-Hinterland Berlins wurde. Die auf Autarkie auch im energiewirtschaftiichen Bereich gerichtete Politik der DDR führte zur Entwicklung des Bezirkes Cottbus zum Energiebezirk. Das Projekt untersucht die historischen Dimensionen des mit diesen Prozessen verbundenen Kulturlandschaftswandels mit einem Fokus im Zeitraum seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Dabei bildet der Zusammenhang zwischen institutionellen und technischen Formen, in denen sich der mehr oder minder planvolle Zugriff auf das Landschaftsmedium Wasser vollzieht, das Zentrum des Interesses. Konkreter Gegenstand der Analyse sind Kulturlandschaftselemente, die mit bestimmten Formen der Wassernutzung im Zusammenhang stehen. An erster Stelle sind dies Meliorationsanlagen, die bis in das zwanzigste Jahrhundert die Niederungen zunehmend wie ein Netz überzogen. Nach wie vor ist Teichwirtschaft für die Landschaft bedeutend, die seit der frühen Neuzeit umfangreiche Ausbauten erfuhr. Hinzu kommen Graben- und Kanalbauten zur Veränderung der Vorflut und zur Verbesserung der Versorgung benachbarter Zentren (Berlin, Wittenberg, Dresden). Mit ihrem methodischen Fokus auf die bergbaulich bedingten Grundwasserveränderungen bietet die Arbeit Anknüpfungspunkte für wissenschaftliche Disziplinen wie auch öffentliche Interessenten, die sich mit der

Hauptfragen der materiellen Enteignung (nicht definitiv)

Das Projekt "Hauptfragen der materiellen Enteignung (nicht definitiv)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Enrico Riva durchgeführt. Gegenstand: Im Anschluss an die Gewaehrleistung des Eigentums bestimmt Art. 22 der Bundesverfassung, dass 'bei Eigentumsbeschraenkungen, die einer Enteignung gleichkommen, ... volle Entschaedigung zu leisten (ist)'. Die Abgrenzung der Eigentumsbeschraenkungen, die einer Enteignung gleichkommen und daher Anspruch auf Entschaedigung durch den Staat geben (= 'materielle Enteignung' in der schweizerischen Rechtsterminologie), von den uebrigen, entschaedigungslos zu duldenden Eingriffen in das Eigentum ist gegenwaertig nur zum Teil geklaert. Das Projekt setzt sich zum ziel, die Kriterien, nach denen diese Abgrenzung vorgenommen werden muss, vollstaendig zu erfassen und in ihrem gegenseitigen Verhaeltnis auszuleuchten. Umweltbezug: Da sich die vom Staat angeordneten Umweltschutzmassnahmen oft als Beschraenkungen privaten Eigentums charakterisieren, stellt sich die beschriebene Abgrenzungsaufgabe im Umweltschutz in prononcierter Weise. Art des Projektes: Die Untersuchung arbeitet primaer mit der Gerichtspraxis, sekundaer mit den in der Literatur entwickelten Meinungen. Sie ist rechtsvergleichend angelegt, indem die im Recht der vereinigten Staaten zur Entschaedigungsfrage entwickelten Loesungen im Sinne einer Anregung und eines kritischen Bezugspunktes beigezogen werden.

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