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Entwicklung Ausgleichsnorm

Das Projekt "Entwicklung Ausgleichsnorm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Umwelt durchgeführt. Die bisherigen Untersuchungen im Zusammenhang mit den enteignungsrechtlichen Fragen wegen Lärmbelastungen haben gezeigt, dass ein neues auf dem Umweltschutzgesetz basierendes Entschädigungsmodell entwickelt werden soll. Dabei wurden verschiedene juristische und volkswirtschaftliche Aspekte zur Neuausrichtung der Praxis der Lärm-Entschädigungen abgeklärt. Der BR hat die Ergebnisse der Abklärungen am 16.5.2012 im Rahmen einer Aussprache diskutiert und das UVEK beauftragt, bis Ende 2013 eine entsprechenden Vernehmlassungsvorlage zur Neuausrichtung der Praxis der Lärm-Entschädigungen auszuarbeiten. Dafür muss insbesondere ein schweizweit einheitliches und praxistaugliches Instrument zur Berechnung der Ausgleichsleistung entwickelt werden.

Hauptfragen der materiellen Enteignung (nicht definitiv)

Das Projekt "Hauptfragen der materiellen Enteignung (nicht definitiv)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Enrico Riva durchgeführt. Gegenstand: Im Anschluss an die Gewaehrleistung des Eigentums bestimmt Art. 22 der Bundesverfassung, dass 'bei Eigentumsbeschraenkungen, die einer Enteignung gleichkommen, ... volle Entschaedigung zu leisten (ist)'. Die Abgrenzung der Eigentumsbeschraenkungen, die einer Enteignung gleichkommen und daher Anspruch auf Entschaedigung durch den Staat geben (= 'materielle Enteignung' in der schweizerischen Rechtsterminologie), von den uebrigen, entschaedigungslos zu duldenden Eingriffen in das Eigentum ist gegenwaertig nur zum Teil geklaert. Das Projekt setzt sich zum ziel, die Kriterien, nach denen diese Abgrenzung vorgenommen werden muss, vollstaendig zu erfassen und in ihrem gegenseitigen Verhaeltnis auszuleuchten. Umweltbezug: Da sich die vom Staat angeordneten Umweltschutzmassnahmen oft als Beschraenkungen privaten Eigentums charakterisieren, stellt sich die beschriebene Abgrenzungsaufgabe im Umweltschutz in prononcierter Weise. Art des Projektes: Die Untersuchung arbeitet primaer mit der Gerichtspraxis, sekundaer mit den in der Literatur entwickelten Meinungen. Sie ist rechtsvergleichend angelegt, indem die im Recht der vereinigten Staaten zur Entschaedigungsfrage entwickelten Loesungen im Sinne einer Anregung und eines kritischen Bezugspunktes beigezogen werden.

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