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Grünbeschichtung: Mehr Sicherheit durch bessere Sichtbarkeit

Sicherheit ist für einen attraktiven Fahrradverkehr eine wichtige Voraussetzung. Deswegen sollen bestehende Radstreifen sicherer werden. Farbige Beschichtungen erhöhen die Sichtbarkeit der Radwege und damit die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer. Zudem tragen sie dazu bei, dass der motorisierte Verkehr weniger häufig die Fahrspur der Radfahrenden kreuzt oder als Park- und Haltefläche beansprucht. An vielen Strecken werden in einer Testphase von fünf Jahren deswegen Grünbeschichtungen vorgenommen und dabei die Oberflächen der Radwege erneuert; teilweise werden die Wege auch verbreitert. Zusätzlich erhalten die Radwege das weiße Fahrradsymbol und in den Kreuzungsbereichen werden die Radfahrstreifen rot beschichtet, um ihre Signalwirkung zu verstärken. Die Farbauswahl folgt bewährten und international gebräuchlichen Standards. Als Materialien kommen Kaltplastik und Epoxidharz zum Einsatz. Die Materialien werden hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Beschaffungskosten und Belastbarkeit in einer wissenschaftlichen Begleituntersuchung getestet. Farbige Beschichtungen ermöglichen kurzfristig dort eine Verbesserung, wo keine Planungen nach dem Mobilitätsgesetz zur Umsetzung vorliegen. Unabhängig von den Grünbeschichtungen wird die Radinfrastruktur überprüft und gegebenenfalls ausgebaut. Die landeseigene GB infraVelo GmbH nimmt in Abstimmung mit den Bezirken die farbigen Markierungen vor, manche Bezirke realisieren auch eigene Projekte. 2018 und 2019 sind die Radwege auf rund 26 Kilometern an 16 Abschnitten farbig markiert worden; weitere werden folgen. Weitere Informationen zu Grünbeschichtungen finden sich bei der infraVelo .

Staatssekretär Eichner besucht Leuna Harze: „Toller Botschafter für unsere Umweltallianz“

Ein Vierteljahrhundert für ein Plus an betrieblichem Umweltschutz: Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt feiert 2024 ihr 25-jähriges Bestehen. Seit ihrer Gründung am 14. Juni 1999 hat sich die Initiative zu einer erfolgreichen Plattform mit inzwischen mehr als 200 Partnern entwickelt, die beim Umweltschutz über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen. Die Bandbreite der teilnehmenden Unternehmen reicht dabei von der Metallbranche über die Abfall- und Ernährungswirtschaft bis zum Handwerk. Mit Blick auf das anstehende Jubiläum besuchte Umweltstaatssekretär Dr. Steffen Eichner heute die Leuna Harze GmbH; sie ist bereits seit April 2000 Teil der freiwilligen Umweltpartnerschaft zwischen Landesregierung und heimischer Wirtschaft. Eichner sagte: „Die große Branchenvielfalt der Mitgliedsunternehmen zeigt, dass in vielen Bereichen unserer Wirtschaft freiwillige Leistungen für den Umweltschutz möglich sind. Wer Energieeffizienz steigert, Ressourcen einspart oder Abfall wiederverwertet, der tut etwas für Umwelt und Klima, kann durch sinkende Kosten aber zugleich auch die eigene Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Leuna Harze GmbH hat das frühzeitig erkannt und nimmt etwa freiwillig am europäischen Umweltmanagementsystem EMAS teil sowie setzt zunehmend auf nachwachsende Rohstoffe und biobasierte Produkte. Dadurch ist das Unternehmen ein toller Botschafter für unsere Umweltallianz.“ Die 1995 gegründete Leuna Harze GmbH gehört zu den führenden Herstellern von Epoxidharzen in Europa. Das mittelständische, eigentümergeführte Unternehmen beschäftigt zurzeit rund 200 Mitarbeiter sowie 15 Auszubildende und möchte bis 2035 komplett auf erneuerbare Energien in den Produktionsprozessen umsteigen. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).

Bisphenol F und Bisphenol AF: ECHA bestätigt hormonelle Wirkung

Bisphenol F und Bisphenol AF: ECHA bestätigt hormonelle Wirkung Der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (MSC) der europ. Chemikalienagentur (ECHA) hat die hormonell wirksamen (endokrinen) Eigenschaften von Bisphenol F, Bisphenol AF und den Salzen von Bisphenol AF auf Umweltorganismen bestätigt. Die Mitgliedsstaaten verabschiedeten einstimmig eine Stellungnahme, laut derer beide Bisphenole die WHO/IPCS Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt erfüllen. BPF, BPAF und die Salze von BPAF werden beispielsweise für die Herstellung von Polymeren, in Epoxidharzen, für Beschichtungen und in Verpackungen eingesetzt. Die verfügbaren Studien zu den Stoffen zeigen schädliche und populationsrelevante Auswirkungen auf die Fortpflanzung (z. B. negative Effekte auf die Befruchtungsrate von abgelaichten Eiern) und die sexuelle Entwicklung bei Fischen. Beide Stoffe sind Teil eines von den deutschen Behörden bei der ECHA eingereichten Beschränkungsvorschlags zum Schutz der Umwelt vor endokrin wirksamen Bisphenolen. Im Mai 2022 legte das Umweltbundesamt zusammen mit anderen deutschen Behörden der ECHA eine Bewertung der wissenschaftlichen Studien zu BPF und BPAF vor. Zu dieser konnten in einer öffentlichen Konsultation Unternehmen, Verbände und weitere Behörden Kommentare einreichen. Auf Anweisung des Direktors der ECHA wurde der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (⁠ MSC ⁠) nach Artikel 77 (3)(c) der ⁠ REACH ⁠-VO zu einer abschließenden Stellungnahme aufgerufen. Daraufhin bestätigte das Gremium in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022, dass die Stoffe die ⁠ WHO ⁠/IPCS Kriterien eines endokrinen Disruptors in der Umwelt erfüllen. Das Verfahren nach Artikel 77 ermöglicht den wissenschaftlichen Gremien der ECHA eine Positionierung zu spezifischen Fragestellungen außerhalb direkter regulatorischer Prozesse wie beispielsweise dem Zulassungsverfahren. Die Stellungnahme stellt einen Baustein in den Beratungen um den Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A und weiterer hormonell wirksamer Bisphenole dar. Mit der Beschränkung sollen zukünftig alle Bisphenole erfasst werden, welche die WHO⁠/IPCS-Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt erfüllen. Diese Kriterien sieht der MSC für BPF, BPAF und die Salze von BPAF nun erfüllt. Somit sind diese Stoffe zusammen mit BPA, BPB und BPS weiterhin Gegenstand der geplanten Beschränkung. Für diese Bisphenole sollen die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung in der EU stark eingeschränkt werden, um den Eintrag in die Umwelt zu minimieren. Die öffentliche Kommentierung des Beschränkungsdossiers ist bis zum 23. Juni 2023 möglich. Die eingegangenen Kommentare werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der ⁠REACH⁠ Verordnung veröffentlicht. Weitere Informationen zum Stand des Beschränkungsverfahrens finden Sie auf der Seite der ECHA .

Beschränkungsvorschlag BPA und Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis

Beschränkungsvorschlag BPA und Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis Bisphenole können bereits in geringen Konzentrationen hormonell schädigend für die menschliche Gesundheit und Organismen in der Umwelt sein. Bisphenol A (BPA) wird häufig in der Umwelt gemessen, aber auch die Anwendung und Verbreitung weiterer Bisphenole nimmt zu. Die von dieser Stoffgruppe ausgehenden Risiken für die Umwelt sollen daher durch eine Beschränkung angemessen minimiert werden. Das Umweltbundesamt hat in Zusammenarbeit mit der Bundesstelle für Chemikalien einen Vorschlag zur Beschränkung von BPA und vier weiteren Bisphenolen mit hormonschädigenden Eigenschaften (Bisphenols of similiar concern, BosC) im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung ⁠ REACH ⁠ eingereicht ( Annex XV restriction report ). Basis dieser Besorgnis (engl. concern) sind die endokrin (hormonell) wirksamen Eigenschaften dieser Stoffe in der Umwelt. Zukünftig sollen weitere Bisphenole automatisch mitreguliert werden, sobald Informationen deren endokrine Wirkung auf die Umwelt belegen. Unter die Beschränkung fallen Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung der Stoffe in der EU. Im Gegensatz zum Zulassungsverfahren unter REACH werden so auch Importe reguliert. Der Beschränkungsvorschlag basiert auf der Annahme, dass es für endokrine Disruptoren in der Umwelt keine sichere Konzentration gibt, die alle Organismen ausreichend schützt. Das Ziel dieser Beschränkung ist daher im gesamten Lebenszyklus die Freisetzung von Bisphenol A so weit wie möglich, mindestens aber um 95 Prozent, zu reduzieren. Der deutsche Beschränkungsvorschlag Der im Oktober 2022 bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereichte Vorschlag umfasst derzeit die Bisphenole BPA, BPB, BPS, BPF sowie BPAF und dessen Salze. In der EU darf BPA in einigen Produktgruppen wie Spielzeug, Baby-Trinkflaschen oder Thermopapier nicht oder kaum mehr eingesetzt werden. Dies hat dazu geführt, dass Bisphenole mit ähnlicher Funktionsweise, aber gleicher schädigender Wirkung für einige Verwendungszwecke als Ersatzstoff eingesetzt werden. So wird BPA in vielen Thermopapieren inzwischen durch BPS ersetzt. Um weitere sogenannte „bedauerliche Substitutionen“ zu verhindern, adressiert der Beschränkungsvorschlag daher im Ansatz die gesamte Stoffgruppe der Bisphenole, sofern diese endokrine Disruptoren sind. Sobald für ein Bisphenol hormonell wirksame und fortpflanzungsschädigende Eigenschaften auf Umweltorganismen durch wissenschaftliche Untersuchungen identifiziert werden, sollen diese über einen Erweiterungsmechanismus automatisch in die Beschränkung aufgenommen werden. Für die im Rahmen des Beschränkungsvorschlages nötige Beschreibung einer Besorgnis werden die ⁠ WHO ⁠/IPCS-Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt herangezogen: Der ⁠ Stoff ⁠ weist eine endokrine Wirkungsweise auf Die Substanz ruft schädliche und populationsrelevante Wirkungen hervor (d.h. Wirkungen z.B. auf Überleben, Wachstum und Fortpflanzung von Organismen) Es muss ein biologisch plausibler Zusammenhang zwischen der endokrinen Wirkungsweise und den schädlichen Wirkungen bestehen. Der derzeitige Beschränkungsvorschlag sieht vor, die Summe hormonell schädigender Bisphenole in einem ⁠ Erzeugnis ⁠ oder in einer Mischung auf den Grenzwert von 10 ⁠ppm⁠ (0,001 Gewichtsprozent) zu limitieren. Übersteigen Produkte diesen Grenzwert gelten Ausnahmen, wenn der Kontakt zu Wasser ausgeschlossen werden kann oder ein Migrationslimit von 0,04 mg/L nicht überschritten wird. Die genannten Ausnahmen gelten nicht für Anwendungen, bei denen die Bisphenole als Additive eingesetzt werden. Ablauf des Beschränkungsverfahren Im Oktober 2020 und 2021 fanden jeweils Aufrufe zum Einreichen von Informationen (Call for Evidence) statt. Alle betroffenen Branchen- und Interessensvertreter konnten dabei relevante Informationen zur Anwendung von BPA und BosC zur Berücksichtigung in der Beschränkung einreichen. Der Beschränkungsvorschlag wurde in Form eines Dossiers nach den Anforderungen des Anhangs XV der ⁠REACH-Verordnung⁠ eingereicht. Nachdem die ECHA alle formalen Anforderungen an das Dossier bestätigt hat (conformity check), können im Rahmen einer sechsmonatigen öffentlichen Kommentierungsphase Unternehmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen und weitere Behörden ihre Kommentare und ggf. weitergehende Informationen zu der vorgeschlagenen Beschränkung abgeben. Diese werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der ⁠ REACH ⁠ Verordnung veröffentlicht. Weitere Informationen zum Stand des Beschränkungsverfahrens finden Sie auf der Seite der ECHA . Schädliche Wirkungen in der Umwelt Einige Bisphenole sind nachweislich hormonell wirksam im Menschen und in der Umwelt. Sie werden als endokrine Disruptoren bezeichnet. BPA und BPB wurden bereits aufgrund ihrer Wirkung auf Umweltorganismen als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert. Belgien hat für BPS ein Dossier zur Identifizierung als SVHC aufgrund seiner endokrinen Wirkung im Menschen und in der Umwelt bei der ECHA eingereicht. Im Dezember 2022 hat der Ausschuss der Mitgliedsstaaten der ECHA BPS als SVHC identifiziert. Für BPF und BPAF bestätigte der Ausschuss der EU-Mitgliedsstaaten (Member State Commitee) ebenfalls die endokrine Eigenschaften in einem Verfahren nach Art. 77 der ⁠ REACH-Verordnung ⁠. BPA war eine der ersten synthetischen Substanzen, von der bekannt wurde, dass sie das natürliche weibliche Sexualhormon Östrogen in der Wirkung nachahmen kann. In der Umwelt hat dies bei Fisch- und Amphibienarten nachweislich endokrin vermittelte Schäden zur Folge. Nachteilige Effekte auf Wachstum, Verhalten und Befruchtungserfolg sowie eine Verschiebung des Geschlechterverhältnisses zugunsten weiblicher Tiere können auftreten. BPA wirkt sich auf eine Vielzahl ökologisch wichtiger Arten in aquatischen und terrestrischen Ökosystemen aus. Die ⁠ Exposition ⁠ ist nicht auf bestimmte Umgebungen beschränkt, sondern ist allgegenwärtig. Bestimmte Fisch- und auch Weichtierarten haben sich als besonders empfindlich erwiesen. Da nur für einen kleinen Teil der vorhandenen Arten Informationen aus ökotoxikologischen Studien vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Arten ebenso empfindlich oder sogar noch empfindlicher sind. Aus diesem Grund kann kein Grenzwert für BPA in der Umwelt bestimmt werden, unter welchem keine Gefährdung für Umweltorganismen vorliegt. BPA hat durch seine endokrinen Eigenschaften auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und ist daher fortpflanzungsschädigend und hormonell wirksam (Amtsblatt der EU, 2016; ECHA, 2017). Basierend auf verfügbaren Daten wurde im Rahmen der europäischen Human Biomonitoring Initiative ( HBM4EU ) der Schluss gezogen, dass die allgemeine Bevölkerung kontinuierlich BPA ausgesetzt ist. In 100 Prozent der untersuchten Urin- und Blutproben wurde BPA gefunden, während Bisphenol F und Bisphenol S in 50 Prozent der Proben festgestellt wurden (HBM4EU substance report: bisphenols, 2022). Eintragspfade von Bisphenolen in die Umwelt Obwohl BPA in einigen Produkten oder vereinzelt auf nationaler Ebene bereits reguliert ist, werden weiterhin umweltrelevante Konzentrationen von BPA in Umweltorganismen, Flüssen und Sedimenten gefunden. BPA ist der am meisten produzierte SVHC der Welt und es wird ein steigender Verbrauch in der EU erwartet. Zugleich werden auch andere Bisphenole in zahlreichen Sektoren eingesetzt und können BPA durch ihre verwandte Struktur und ähnlichen Eigenschaften ersetzen. Studien aus China und den USA, aber auch aus mehreren europäischen Ländern, berichten häufig über eine Ko-⁠ Exposition ⁠ von BPA und anderen Bisphenolen (insbesondere BoSC). Obwohl beispielsweise BPB bisher in Europa nicht häufig in der Umwelt nachgewiesen wurde, deuten Untersuchungen auf ein vermehrtes Auftreten in Kläranlagen und Süßwasserökosystemen hin, wobei es auch Nachweise in abgelegenen Gebieten gibt (Annex XV restriction report, Annex B). Auf Grundlage des Vorsorgeprinzips sollte das Auftreten von hormonell schädlichen Bisphenolen in Gewässer und Biota vermieden werden. Bisphenole werden für ein sehr breites Spektrum an Anwendungen eingesetzt. BPA und andere Bisphenole werden als Zwischenprodukte bei der Herstellung von Polymeren oder Polymerharzen wie Polycarbonat und Epoxidharzen und -härtern verwendet. Polycarbonat-Kunststoff ist ein starkes und zähes Material, das bei hohen Temperaturen geformt werden kann. Zu den Produkten aus Polycarbonat gehören gängige Konsumgüter wie Autoteile, Sportgeräte, Gewächshäuser, Getränkeflaschen und Plastikgeschirr. Epoxidharze haben ebenfalls ein sehr breites Verwendungsmuster. Sie werden beispielsweise in Baumaterial, in Elektro- und Elektronikgeräten, in Windrädern, in Fußböden sowie im Transport- und Medizinsektor verwendet. Wasserleitungen und Lebensmitteldosen können mit Epoxidharz beschichtet sein, um die Haltbarkeit der Materialien zu verlängern. Hinzu kommt die Verwendung von Bisphenolen als Additiv, also als Zusatzstoff. Sie werden Farben, Klebstoffen, Textilien, Papier oder Pappe zugesetzt, um verschiedene Funktionen zu erfüllen. In Kunststoffen fungieren sie als Stabilisatoren, Polymerisationsinhibitoren oder Flammschutzmitteln. Der größte Anteil von BPA wird für Herstellung von Polycarbonat (PC) mit etwa 70-80 Prozent und die Herstellung von Epoxidharz mit etwa 15-30 Prozent eingesetzt. Ein verbleibender Anteil von weniger als 5 Prozent betrifft die Verwendung von BPA als Additiv und die Herstellung von Chemikalien (0,3 Prozent) (Annex XV restriction report, Annex H). Bisphenole können als Restgehalte in Materialien vorliegen, sich als unerwünschtes Nebenprodukt in Herstellungsverfahren bilden, durch Abbauprozesse entstehen oder in den Recyclingströmen von Papier und PVC enthalten sein. Sie werden bei Kontakt mit Wasser und durch normale Alterungs- und Abnutzungsprozesse der Materialien freigesetzt. Neben punktuellen Emissionsspitzen aus beispielweise Papierrecyclinganlagen findet daher ein kontinuierlicher Eintrag in Gewässer über Kläranlagen statt. Weitere Quellen in Europa sind Deponien und der Mensch, welcher BPA über Lebensmittelverpackungen und Hausstaub aufnimmt und ausscheidet. Seit Anfang 2020 darf BPA als Farbentwickler auf Thermopapier nicht mehr verwendet werden, so dass zukünftig wahrscheinlich BPA-Einträge aus dem Recycling von Papier in die Umwelt vermindert werden. Quellen Amtsblatt der Europäischen Union L 195, 20. Juli 2016 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2016:195:TOC HBM4EU substance report: bisphenols Dr. Ian Keyte, Neil Patton, Dr. Robert Whiting, Robert Barouki, Elena Tarroja HBM4EU science and policy for a healthy future 2022 https://www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/2022/07/Bisphenols_Substance-report.pdf ⁠ MSC ⁠ unanimously agrees that Bisphenol A is an endocrine disruptor ECHA/PR/17/12 June 2017 https://echa.europa.eu/de/-/msc-unanimously-agrees-that-bisphenol-a-is-an-endocrine-disruptor Proposal for a restriction: Pre-publication of Annex XV report SUBSTANCE NAME(S): 4,4’-isopropylidenediphenol (Bisphenol A) and bisphenols of similar concern for the environment Version number: 0.1 Date: 7 October 2022 https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term

Öffentliche Konsultation zum Beschränkungsdossier für Bisphenole

Öffentliche Konsultation zum Beschränkungsdossier für Bisphenole Betroffene Akteure wie Industrieverbände und Unternehmen sind eingeladen, den Beschränkungsvorschlag für hormonell schädliche Bisphenole in der Umwelt zu kommentieren. Die sechsmonatige öffentliche Konsultation startet am 21. Dezember 2022. Die Beschränkung gilt für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Stoffe in der EU. Der Beschränkungsvorschlag umfasst aktuell die fünf Bisphenole BPA, BPB, BPS, BPF sowie BPAF und dessen Salze mit dem Ziel, die Emissionen dieser Stoffe in die Umwelt aus ihren verschiedenen Verwendungen so weit wie möglich zu minimieren. Über einen Erweiterungsmechanismus können weiterer Bisphenole in die Beschränkung aufgenommen werden, sobald deren hormonelle Wirksamkeit in der Umwelt EU-weit bestätigt ist. Mit diesem Ansatz sollen die Risiken der gesamten Stoffgruppe in der Umwelt minimiert werden. Basis der Beschränkung ist die Annahme, dass für endokrin wirksame Stoffe in der Umwelt kein sicherer Grenzwert abgeleitet werden kann, der protektiv genug ist für alle potenziell betroffenen Spezies. Laut derzeitigem Vorschlag dürfen hormonell schädigende Bisphenole in Erzeugnissen und Mischungen nicht über einem Grenzwert von 10 ⁠ ppm ⁠ (0,001 Gewichtsprozent) enthalten sein. Davon ausgenommen sind Fälle, in welchen diese Bisphenole kovalent in eine Matrix eingebunden vorliegen oder als Zwischenprodukt während der Herstellung von Polymeren auftreten, und gleichzeitig der Kontakt zu Wasser solcher polymeren Verwendungen ausgeschlossen werden kann oder ein Migrationslimit von 0,04 mg/L nicht überschritten wird. Für spezifische Verwendungen, zum Beispiel in Polycarbonat oder Epoxidharzen, werden andere Restgehaltsgrenzwerte als die 10 ppm vorgeschlagen. Der Beschränkungsvorschlag wurde von dem Umweltbundesamt und der Bundesstelle für Chemikalien am 7. Oktober in Form eines Dossiers nach den Anforderungen des Anhangs XV der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Nachdem die Erfüllung der formalen Anforderungen an das Dossier durch die ECHA bestätigt wurde, können im Rahmen einer sechsmonatigen öffentlichen Kommentierungsphase Firmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen und weitere Behörden ihre Kommentare und ggf. weitergehende Informationen zu der vorgeschlagenen Beschränkung abgeben. Mit dem Start der öffentlichen Konsultation wird ebenfalls eine Liste mit spezifischen Fragen veröffentlicht, deren Beantwortung von besonderem Interesse für die weiteren Diskussionen zu dem Beschränkungsvorschlag sind. Alle Kommentare und zusätzlichen Informationen, die im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation eingehen, werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse zu der vorgeschlagenen Beschränkung werden dann voraussichtlich im Dezember 2023 veröffentlicht und bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der REACH Verordnung veröffentlicht.

Grün beschichtete Radstreifen erhöhen die Verkehrssicherheit

Die erste Evaluation von 14 grün beschichteten Radfahrstreifen in Berlin belegt eine positive Wirkung für die Verkehrssicherheit, sowohl nach objektiven Kriterien als auch aus subjektiver Perspektive. In dem jetzt vorliegenden Zwischenbericht wurden Vorher-Nachher-Beobachtungen, dazu Messungen und Befragungen durchgeführt. Grünbeschichtungen haben demnach einen positiven Einfluss auf das Verkehrsverhalten: So sorgen die Einfärbungen von Radfahrstreifen dafür, dass Falschparker*innen deutlich weniger häufig auf dem Radfahrstreifen halten. Zudem ging der Anteil der Radfahrenden auf den benachbarten Gehwegen um nahezu die Hälfte zurück. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz : „Schon die ersten Untersuchungen zeigen, dass wir durch die Grünbeschichtung von Radfahrstreifen sehr schnell gute Wirkungen erzeugen können. Gefärbte Radfahrstreifen sind deutlich sicherer als nicht gefärbte, denn Farbe markiert den Straßenraum unmissverständlich und sorgt so für ein besseres Miteinander und mehr Rücksicht. Der klimaschonende, umweltfreundliche und gesunde Radverkehr wird so attraktiver.“ Die Dauer, in der die Radstreifen von regelwidrig haltenden oder parkenden Kraftfahrzeugen blockiert wurden, sank nach Einrichtung der Grünbeschichtung um fast 40 Prozent. Mehr Sicherheit wurde außerdem erzielt, indem die beschichteten Radwege außerhalb der sogenannten „Dooring-Zone“ geführt werden. Damit werden Unfälle verhindert, in denen Radfahrende von geöffneten Autotüren getroffen werden. Im Gegensatz zu vorher fuhren nahezu alle Radfahrenden außerhalb des Gefahrenbereichs. Befragungen ergaben zudem, dass die Wahrnehmung der eigenen Sicherheit stieg. Zwei Drittel der Befragten gaben an, sich gegenüber dem Vorher-Zustand sicherer oder viel sicherer zu fühlen: Das subjektive Sicherheitsgefühl ist ein relevanter Faktor, um mehr Menschen zum Umstieg aufs Fahrrad zu gewinnen – und nicht auf Gehwege auszuweichen. Gut drei Viertel (77 Prozent) der Befragten gefiel die Grünbeschichtung im Gesamtfazit gut oder sehr gut. Neben der Wirkung der Grünbeschichtungen werden auch die Materialeigenschaften der Beschichtungen untersucht. Hier zeigen erste Ergebnisse, dass die beiden verwendeten Materialien Kaltplastik und Epoxidharz den Anforderungen an die Verkehrssicherheit gerecht werden – mit Vorteilen für die aufwändigere Epoxidharz-Technik. Der finale Ergebnisbericht zu Verkehrswirkung, Materialqualität und Umweltverträglichkeit wird voraussichtlich 2023 vorliegen. Neben Ergebnissen zu Grünbeschichtungen wird dieser auch weitere Untersuchungen zu geschützten Radfahrstreifen enthalten – deren Anzahl im aktuellen Zwischenbericht für valide Aussagen noch zu gering ist. In den Abschlussbericht fließen außerdem Verkehrs- und Unfallzahlen (vorher/nachher) sowie Befragungen von Geschäftsinhaber*innen, Lieferfahrer*innen und Kurzparker*innen ein. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat seit 2018 Grünbeschichtungen an 19 Radfahrstreifen in neun Bezirken mit insgesamt 30 Kilometern Länge eingerichtet. Die Beschichtungen wurden und werden bis auf wenige Ausnahmen von der landeseigenen GB infraVelo GmbH in Abstimmung mit den Bezirken umgesetzt. Welche weiteren Strecken im laufenden Jahr eine Beschichtung erhalten, befindet sich noch in Abstimmung zwischen der infraVelo und den Bezirksämtern.

The impact of water released from boehmite nanoparticles during curing in epoxy-based nanocomposites

The enhancing effect on mechanical properties of boehmite (y-AlOOH)nanoparticles (BNP) in epoxy-based nanocomposites on the macroscopic scaleencouraged recent research to investigate the micro- and nanoscopic proper-ties. Several studies presented different aspects relatable to an alteration of theepoxy polymer network formation by the BNP with need for further experi-ments to identify the mode of action. With FTIR-spectroscopic methods thisstudy identifies interactions of the BNP with the epoxy polymer matrix duringthe curing process as well as in the cured nanocomposite. The data reveals thatnot the BNP themselves, but the water released from them strongly influencesthe curing process by hydrolysis of the anhydride hardener or protonation ofthe amine accelerator. The changes of the curing processes are discussed indetail. The changes of the curing processes enable new explanation for thechanged material properties by BNP discussed in recent research like alowered glass transition temperature region (Tg) and an interphase formation. © Authors

Molecular modelling of epoxy resin crosslinking experimentally validated by near-infrared spectroscopy

Reliable simulation of polymers on an atomistic length scale requires a realistic representation of the cured material. A molecular modeling method for the curing of epoxy systems is presented, which is developed with respect to efficiency while maintaining a well equilibrated system. The main criterion for bond formation is the distance between reactive groups and no specific reaction probability is prescribed. The molecular modeling is studied for three different mixing ratios with respect to the curing evolution of reactive groups and the final curing stage. For the first time, the evolution of reactive groups during the curing process predicted by the molecular modeling is validated with near-infrared spectroscopy data, showing a good agreement between simulation results and experimental measurements. With the proposed method, deeper insights into the curing mechanism of epoxy systems can be gained and it allows us to provide reliable input data for molecular dynamics simulations of material properties. © The Author(s)

A tiered high-throughput screening approach for evaluation of estrogen and androgen receptor modulation by environmentally relevant bisphenol A substitutes

Bisphenol A (BPA) is a high production volume chemical with a broad application spectrum. As an endocrine disrupting chemical, mainly by modulation of nuclear receptors (NRs), BPA has an adverse impact on organisms and is identified as a substance of very high concern under the European REACH regulation. Various BPA substitution candidates have been developed in recent years, however, information concerning the endocrine disrupting potential of these substances is still incomplete or missing. In this study, we intended to investigate the endocrine potential of BPA substitution candidates used in environmentally relevant applications such as thermal paper or epoxy resins. Based on an extensive literature and patent search, 33 environmentally relevant BPA substitution candidates were identified. In order to evaluate the endocrine potential of the BPA replacements, a screening cascade consisting of biochemical and cell-based assays was employed to investigate substance binding to the NRs estrogen receptor ÎÌ and Î2, as well as androgen receptor, co-activator recruitment and NR-mediated reporter gene activation. In addition, a computational docking approach for retrospective prediction of receptor binding was carried out. Our results show that some BPA substitution candidates, for which so far no or only very few data were available, possess a substantial endocrine disrupting potential (TDP, BPZ), while several substances (BPS, D-8, DD70, DMP-OH, TBSA, D4, CBDO, ISO, VITC, DPA, and DOPO) did not reveal any NR binding. © 2019 The Author(s).

EU erkennt Bisphenol A als besonders besorgniserregend an

Studien belegen hormonelle Wirkung auf Fische und Amphibien – UBA prüft weitere Regulierung Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung der EU, die Chemikalie Bisphenol A nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregend anzuerkennen. Der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hatte dies im Dezember 2017 entschieden und ist damit einem Vorschlag Deutschlands einstimmig gefolgt. Ab Januar 2018 ist Bisphenol A damit nicht nur wegen seiner schädlichen Wirkung auf den Menschen sondern auch wegen seiner Umwelteigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste. Der Stoff könnte nun noch weitgehender reguliert werden. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Das UBA wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Verwendungen von Bisphenol A für einen besseren Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen. Umzusetzen wäre das durch den europäischen Gesetzgeber. Bisphenol A ist Ausgangsstoff für Polykarbonat-Kunststoffe sowie Epoxidharze und gehört mit 3,8 Millionen Tonnen pro Jahr zu den am meisten produzierten Chemikalien weltweit. Der ⁠ Stoff ⁠ steckt noch in vielen Alltagsprodukten wie Trinkflaschen, Konservendosen, DVDs, Kassenzetteln aus Thermopapier oder Lebensmittelverpackungen und kann über verschiedene Wege in die Umwelt gelangen. Für den Menschen wurde Bisphenol A bereits auf Vorschlag von Frankreich wegen seiner fortpflanzungsschädigenden und hormonellen Wirkung als besonders besorgniserregender Stoff identifiziert und in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Stoffe dieser Liste sind Kandidaten für das Zulassungsverfahren unter ⁠ REACH ⁠, welches das langfristige Ziel hat, den Stoff zu ersetzen und die Verwendung von weniger schädlichen Alternativen zu fördern. Im August 2017 hatte das ⁠ UBA ⁠ bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA ein Dossier zur Identifizierung von Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) für die Umwelt eingereicht. Ziel war, Bisphenol A aufgrund seiner hormonellen Wirkung auf Organismen in der Umwelt als sogenannten „endokrinen Disruptor“ zu identifizieren. Dem folgte der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA im Dezember 2017. Vorausgegangen war eine ausführliche Bewertung der verfügbaren wissenschaftlichen Studien durch das UBA. Diese zeigte, dass Bisphenol A vor allem in Fischen und Amphibien (Froschlurchen) endokrin-vermittelte schädliche Effekte auf die Fortpflanzung und Entwicklung haben kann. Mit der erneuten Aufnahme in die Kandidatenliste müssen nun auch die Wirkungen auf die Umwelt bei weiteren regulatorischen Maßnahmen stärker berücksichtigt werden. Die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapier ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes ab 2020 verboten. Hierdurch könnten auch Einträge von Bisphenol A in die Umwelt sinken. Das UBA prüft derzeit ob und wenn ja welche weiteren Verwendungen beschränkt werden müssten, um das Vorkommen in der Umwelt zu reduzieren. Welche Risiken Ersatzstoffe von Bisphenol A für die Umwelt haben, wird derzeit in einem Forschungsprojekt des UBA und durch Bewertungen von EU-Mitgliedstaaten analysiert. Mit der Identifizierung von Bisphenol A als SVHC und der Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste geht eine Informationspflicht innerhalb der Lieferkette einher. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt ein explizites Auskunftsrecht über Vorkommen von SVHC in Erzeugnissen. Die Hersteller, Lieferanten und Händler müssen offenlegen, ob in Erzeugnissen ein besonders besorgniserregender Stoff in einer Konzentration von über 0,1% enthalten ist. Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu mit Hilfe der Smartphone-App „Scan4Chem“ des UBA bei Herstellern einfach eine Anfrage stellen – und so deutlich machen, dass sie keine SVHC in Produkten akzeptieren. Auch für die Umwelt lassen sich mögliche Einträge verringern: Alltagsprodukte mit Bisphenol A lassen sich vermeiden, indem man zum Beispiel von Konservendosen (dort kann Bisphenol A in der Innenbeschichtung enthalten sein) und von Plastikbehältern auf Mehrweg-Behälter aus z.B. Glas umsteigt. Bedrucktes Thermopapier wie Kassenzettel oder Fahr- und Eintrittskarten sollten soweit wie möglich über den Restmüll entsorgt werden. Dadurch wird verhindert, dass Bisphenol A über recycelte Papierprodukte wie Toilettenpapier wieder in den Stoffkreislauf und in die Umwelt gelangt.

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