Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie (Anhang I) in Baden-Württemberg Natürliche Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse sind in Anhang I der Richtlinie aufgelistet. Für ihre Bewahrung oder Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand müssen besondere Schutzgebiete ausgewiesen und Naturschutzmaßnahmen ergriffen werden. Baden-Württemberg ist Teil der kontinentalen biogeografischen Region und verfügt über eine reiche Naturausstattung. Von den 91 in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen, gibt es 53 (davon 14 prioritäre) in Baden-Württemberg. Sämtliche Lebensräume in Baden-Württemberg sind geprägt durch ihre Standortbedingungen sowie Jahrhunderte langes Einwirken des Menschen. Unter ihnen gibt es Lebensräume, die noch als naturnah oder weitgehend natürlich anzusehen sind wie z.B. naturnahe und natürliche Hochmoore. Sie kommen in Baden-Württemberg schwerpunktmäßig im Alpenvorland und im Schwarzwald vor. Andere LRT sind erst durch traditionelle Wirtschaftweisen des Menschen wie Mahd oder extensive Beweidung entstanden und prägen heute das Landschaftsbild vieler Regionen. Zu diesen Lebensräumen zählen beispielsweise artenreiche Borstgrasrasen, die in Baden-Württemberg vor allem im Schwarzwald, im Schwäbisch-Fränkischen Wald und im Odenwald verbreitet sind. Für einige LRT trägt Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung, wie für die Mageren Flachlandmähwiesen oder für die Wacholderheiden mit dem Verbreitungsschwerpunkt auf der Schwäbischen Alb. Diese unterschiedlichen Lebensräume beherbergen eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Eine Veränderung ihrer Standortbedingungen bewirkt eine Veränderung in der Artenzusammensetzung. Die Lebensräume spielen damit eine entscheidende Rolle für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen und damit auch der genetischen Vielfalt unserer Natur und Kulturlandschaft.
Das vorliegende Forschungsvorhaben "Kurzfassungen der Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme nach der ELER-Verordnung - Fortschreibung und Aktualisierung" (FKZ 807 88 030) aktualisiert die Ergebnisse zweier vorhergehender Vorhaben. Eine Aktualisierung war notwendig, weil die ELER-Verordnung der Europäischen Union, die die neue Förderperiode einleitete, einen völlig neuen Rahmen für die EU-kofinanzierten Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme vorgegeben hat. Allein dieser Umstand führte zu erheblichen Veränderungen in den Agrarumwelt- und Naturschutzprogrammen, die in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur von den Bundesländern gestaltet werden. Gleichzeitig haben die Bundesländer bei der Überarbeitung ihrer Programme auf die Ergebnisse der Evaluierungen, auf positive wie negative Erfahrungen (Akzeptanz, Effizienz etc.) sowie auf veränderte finanzielle Spielräume reagiert. In Kapitel 2 erfolgt eine Definition bzw. Abgrenzung derjenigen Maßnahmen, die in die vorliegende Datenbank aufgenommen wurden. Kapitel 3 enthält eine aktuelle Übersicht über die Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme der Bundesländer, die in der Regel als Richtlinien vorliegen. Eine Übersicht über die konkreten Inhalte dieser Richtlinien und die einzelnen Maßnahmen enthält Teil II dieses Berichts (tabellarische Kurzfassungen). Kapitel 4 gibt einen differenzierten Überblick welche Maßnahmen die Bundesländer in den Bereichen Ökologischer Landbau, Ackerbau, Gemüsebau und Dauerkulturen, Grünland, Schutz der Genressourcen, Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren, Teichwirtschaft sowie bei den Pflege- und Naturschutzprogrammen (Erhalt des natürlichen Erbes) anbieten und wie sich die Gestaltung der Maßnahmen weiterentwickelt. Kapitel 5 fasst die Entwicklung sowie ihre Ursachen und Hintergründe zusammen, bewertet die Entwicklung und versucht einen Ausblick auf künftige Entwicklungen zu geben.
Der ersze Europäische Tag der Agro-Biodiversität fand im Jahr 2005 statt. Die Idee des Europäischen Tages der Agro-Biodiversität (EAD)besteht darin, am gleichen Tag europaweit medienwirksam die breite Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Erhaltung der genetischen Vielfalt bei Nutztieren und Kulturpflanzen aufmerksam zu machen. Der EAD soll mit einer positiven Meldung Werbung für alte und bedrohte Rassen und Sorten und deren Erhaltung machen und die Dringlichkeit der Erhaltung für die Zukunft betonen. Der EAD findet alljährlich am 29. September (St.Michaels Tag) statt.
Generhaltungswälder, -bestände, -gruppen und -einzelbäume dienen der Erhaltung und Nutzung der genetischen Vielfalt der in den Wäldern natürlich vorkommenden oder durch den Menschen eingebrachten Baum- und Straucharten.
Liebe Saarländerinnen und Saarländer, wer kennt sie noch die guten alten Apfelsorten? Alkmene, Renette, Kaiser Wilhelm, Trierer Weinapfel, Namen mit langer Geschichte. Sie spiegeln die Vielfalt der Apfelsorten wider. Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts gab es noch rund 1.000 Apfelsorten, die vor allem auf den Streuobstwiesen rund um die Dörfer angebaut wurden. Die Bewirtschaftung von Obstwiesen hat in unserer Region eine lange Tradition. Bis ins vorige Jahrhundert hinein dienten sie der Bevölkerung als wichtiger Lieferant von Früchten aller Obstarten. Nach wie vor prägen sie das Bild der bäuerlichen Kulturlandschaft. Die ökologische Bedeutung der Obstwiesen für unsere Region und ihr kulturhistorischer Wert sind sehr groß. Allerdings sind viele der früher weit verbreiteten Apfelsorten mittlerweile leider verschollen oder drohen auszusterben. Die genetische Vielfalt der saarländischen Streuobstwiesen und Hausgärten gilt es zu erhalten, sind doch die alten Sorten resistent gegen viele Krankheiten wie Schorf, Mehltau-Befall etc., während die Neuzüchtungen nur mit Hilfe von Pflanzenschutzmitteln überleben können. Die Besinnung auf alte Obstsorten bringt neben der geschmacklichen Vielfalt auch die Sicherheit für das Überleben des Obstanbaus. Aus diesem Grund setzen sich Pomologen-Verband und Gartenbauvereine seit Jahren ehrenamtlich für einen größeren Sortenreichtum ein. Diese Information möchte Sie anregen, auf alte Apfelsorten zurückzugreifen, die früher im Saarland verbreitet waren. Schmecken Sie die Vielfalt der Natur!
Das Projekt "E+E-Vorhaben 'Netzwerk Grüne Grenze' - Hauptvorhaben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. durchgeführt. Die Umsetzung eines länderübergreifenden Biotopverbunds ist ein wichtiges Instrument des Naturschutzes zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Zentrale Ziele eines Biotopverbundes sind die Sicherung der Populationen und Lebensräume der heimischen Flora und Fauna, Möglichkeiten für Wanderungs-, Ausbreitungs- und Austauschbewegungen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt sowie die Wiederherstellung funktionaler ökologischer Beziehungen in der Landschaft. Nur so können räumliche und zeitliche Anpassungsprozesse der Arten an den Landschaftswandel stattfinden. Dies ist besonders im Hinblick auf den Klimawandel wichtig. Die Wiedervernetzung von Ökosystemen stellt auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der FFH-Richtline dar. Artikel 10 der FFH-Richtlinie sieht vor, europaweit ein kohärentes Netzwerk von NATURA 2000-Gebieten einzurichten. Deutschland hat die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union seit 2002 in nationales Recht umgesetzt. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht hierzu in den ParagraphParagraph 20 und 21 die Verwirklichung eines länderübergreifenden Biotopverbundes vor. Hierzu müssen Biotopverbindungen auch über Staatengrenzen hinweg realisiert werden. Allerdings unterscheiden sich die Instrumente der Landesplanung und des Naturschutzes sowie die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU auch rund 18 Jahre nach Inkrafttreten des Vertrages über die Europäische Union noch immer erheblich. Trotz der rechtlichen Vorgaben finden international bedeutsame Biotopverbindungen z.B. in den Niederlanden an der Grenze zu und nach Deutschland bislang keinen ausreichenden Anschluss. Die Umsetzung grenzüberschreitender Biotopverbundprojekte stellt daher in der Praxis eine besondere Herausforderung dar. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Voruntersuchung sollen nun im E+E-Hauptvorhaben vier Teil-Projekte im Grenzraum zwischen NRW und den Niederlanden verwirklicht werden, in denen modellhaft grenzüberschreitende Biotopverbundprojekte verwirklicht werde
Das Projekt "Vermarktung von Vielfaltssorten - Sortenvielfalt im Bioladen - eine neue Zukunft für die Kulturpflanzen der Roten Liste (Kurztitel: Vielfalt schmeckt)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ProSpecieRara Deutschland gemeinnützige GmbH durchgeführt. Das Projekt 'Vielfalt schmeckt', das gemeinsam von ProSpecieRara und Rinklin Naturkost ins Leben gerufen wurde, möchte Gemüsesorten von der Roten Liste und andere bedrohte traditionelle Gemüsesorten retten. Mehr als 7.000 traditionelle Gemüsesorten stehen auf der Roten Liste, weil sie vom Aussterben bedroht sind. Eine Auswahl davon und weitere bedrohte traditionelle Gemüsesorten werden im Rahmen des Projekts 'Vielfalt schmeckt' wieder nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus angebaut und im Bioladen angeboten. Hintergrund: Mit Ausnahme weniger Obst- und Gemüsearten wie Kartoffeln und Äpfel gibt es in der Bevölkerung ein nur ein geringes Sortenbewusstsein. Seit einigen Jahrzehnten nimmt die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft ab, es wurden immer weniger Sorten angebaut und viele andere gerieten in Vergessenheit. Als Grundlage unserer heutigen und zukünftigen Ernährungssicherheit ist es aber wichtig, dass eine möglichst große genetische Vielfalt der Kulturpflanzen erhalten bleibt. Der Wert der im Rahmen des Projekts 'Vielfalt schmeckt' angebauten Gemüsesorten besteht daher nicht nur in deren direkten Eigenschaften wie besonderem Aussehen oder gutem Geschmack, sondern sie sind auch Botschafter der zu rettenden Vielfalt. Warum erhalten?: Neben ihrem aussergewöhnlichen Geschmack und ihren vielfältigen Formen und Farben haben viele bedrohte Sorten besondere Eigenschaften, die unwiederbringlich verloren gehen können. Es reicht dabei nicht, die Vielfalt nur in Genbanken zu erhalten; der stetige Anbau ist wichtig, damit gefährdete Pflanzen sich kontinuierlich an veränderte Umweltbedingungen anpassen können. Eine größere Sortenvielfalt hält mehr Lösungen für die Probleme von morgen bereit. Aktiv werden: Im Rahmen des Projekts gibt es vielfältige Aktionen, beispielsweise Verkostungen, Feldbegehungen, Kochevents und vieles mehr. Mitmachen kann jeder, indem er zum Beispiel eine Sorte der Roten Liste in seinem Garten anbaut oder einfach die Sorten kauft und genießt.
Das Projekt "Schutz und Management des Sumatratigers (Panthera tigris sumatrae): ein biologischer und sozio-kultureller Ansatz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Waldbau und Forstschutz, Dozentur für Wildökologie und Jagdkunde durchgeführt. Der Sumatratiger gehört zu den in besonderem Maße in ihrem Bestand bedrohten Subcpecies des Tigers (Panthera tigris). Es handelt sich um eine Inselpopulation, deren Gesamtbestand derzeit auf etwa 500 Individuen geschätzt wird. Wie das Schicksal des Balitigers zeigt, sind derartige Inselpopulationen besonders anfällig gegenüber anthropogenen Einflüssen. Aus diesem Grunde soll eine umfassende Schutzstrategie erarbeitet werden, welche sich einerseits biologische, andererseits aber auch auf sozio-kilturelle und sozio-ökonomische Aspekte beinhaltet. Die biologische Erhaltungsstrategie stützt sich vor allem auf die Erhaltung biotischer, d.h. hier insbesondere genetischer Vielfalt als einer Grundvoraussetzung für langfristige Überlebensfähigkeit der Art bzw. Unterart. Dieser Ansatz reicht alleine allerdings nicht aus. Ein wirksamer Schutz kann nur mit der lokalen Bevölkerung, niemals aber gegen diese erfolgen. Daher betrachten wir auch Aspekte wie Landnutzung und Lebensweise der lokalen Bevölkerung, lokale Schutzgebiete oder überregionale Nutzungsinteressen (z.B. Palmölplantagen, Logging), um ein langfristiges und umfassendes Managementkonzept für den Sumatratiger zu entwickeln.
Das Projekt "Untersuchungen zu genetischen Ursachen des Aussterbens von Tierarten und ihre Verwendung fuer den Artenschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Forstgenetik und Forstpflanzenzüchtung durchgeführt. Es ist zu klaeren, wieviel genetische Vielfalt noetig ist, um Populationen zu erhalten. Dazu ist eine Schaetzung der genotypischen Vielfalt sowie der populationsdynamisch wichtigsten Groessen erforderlich. Das Vorhaben soll Beitraege zur Klaerung der Naturschutzstrategie des Aussetzens und Auswilderung von Tierarten sowie zur Weiterentwicklung der Bestandsbeobachtung und -auswertung (Rote Liste) leisten. Als Modellpopulation dient der UHU (Bubo bubo).
Das Projekt "Auswirkungen von Pflegemaßnahmen auf die genetische Struktur von Fichtenbeständen (P27)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht durchgeführt. Ziel des Projektes war es, die Auswirkungen verschiedener waldbaulicher Behandlungsvarianten auf die genetische Struktur und Diversität von Fichtenbeständen zu untersuchen. Die erzielten Ergebnisse sollten in das Projekt V 40 einfließen um bei waldbaulichen Empfehlungen für die Pflege der Fichte auch die Erhaltung der genetischen Vielfalt berücksichtigen zu können. In dem Projekt wurden die Auswirkungen unterschiedlicher Pflegemaßnahmen in künstlich und natürlich begründeten Fichtenjungbeständen untersucht. Die genetische Vielfalt nimmt in allen Pflegeeingriffen während des Bestandeslebens stetig ab, bedingt durch den Verlust an seltenen Alleen. Eine Niederdurchforstung, die mit der größten Stammzahlreduktion verbunden ist, führte dabei auf allen Flächen zur geringsten genetischen Vielfalt. Diversität und Heterozygotie werden von den Pflegestrategien nur wenig beeinflusst. Empfohlen werden aus genetischer Sicht Maßnahmen die auf einen Förderung von Einzelbäumen und eine maßvolle Entnahme der Bedränger abzielen.
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