Die Entscheidung zur einer weltweit abgestimmten Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, festgeschrieben in Kapitel 19 der Agenda 21, war eine der Konsequenzen des Treffens in Rio von 1992. Ziel war die Entwicklung eines Instruments innerhalb der nächsten Dekade, was durch die Veröffentlichung des sogenannten “purple book”, das die erste Version des „Global Harmonised System“ (GHS) darstellte, im Dezember 2002 annähernd realisiert wurde. Seitdem wurde das GHS viermal aktualisiert. Die aktuelle Version wurde als konsolidierte Fassung 2011 veröffentlicht. Veröffentlicht in Texte | 10/2013.
Aufgabe des Vorhabens war es, die regulatorische Umsetzung des im Europäischen Abfallverzeichnis aufgeführten Gefährlichkeitskriteriums H14 für Abfälle zu spezifizieren. Vier Arbeitspakete wurden bearbeitet: 1. Zusammenfassung der Kenntnisse zur ökotoxikologischen Untersuchung von Abfällen aus der Literatur, mit dem Ziel der Erstellung praktischer Vorschläge. 2. Erarbeitung konkreter Vorgaben zur Auswertung dieser Tests (z.B. Wirkschwellen) unter Einsatz statistischer Methoden im Hinblick auf die Gewinnung aussagesicherer Messergebnisse, d.h. letztlich Beantwortung der Frage, ab wann ein Abfall als gefährlich einzustufen ist. 3. Erstellung einer überarbeiteten UBA -Handlungsempfehlung in deutscher und englischer Sprache und Vorbereitung der Publikation der jeweiligen Ergebnisse im nationalen und internationalen Rahmen. 4. Erarbeitung von Stellungnahmen für die Expertengruppe der EU-Kommission im Rahmen der Überarbeitung des Europäischen Abfallrechts. Diese Kommentare erfolgten in Kooperation mit den UBA-Kollegen vor allem 2011 und 2012 in Brüssel. Veröffentlicht in Texte | 19/2014.
Die Studie beinhaltet ein Konzept für das Recycling von Sportbooten, Leichtflugzeugen und bestimmten Bedarfsgegenständen in Deutschland. Sie umfasst jeweils qualitative und quantitative Produktbeschreibungen, Demontageprotokolle für unterschiedliche Produktgruppen und ein digitales Konzept, nachdem ein modularer Produktpass mit gezielten Stakeholderinformationen die Kreislaufwirtschaft begünstigt. Es wird vorgeschlagen, diesen Produktpass in der europäischen Sportbootrichtlinie (2013/53/EU) festzuschreiben. Die sachgerechte Aufbereitung fordere zudem Abfallschlüssel für Altprodukte und für Abfälle faserverstärkter Kunststoffe im europäischem Abfallverzeichnis (2001/118/EG). Veröffentlicht in Texte | 93/2023.
Das Recycling von Faserverbundkunststoffen (FVK) ist technisch anspruchsvoll und bedingt die getrennte Erfassung sowie eine aufwendige Demontage. Es findet aktuell in Deutschland kaum statt. Hinzu kommt, dass die derzeitigen Abfallmengen an carbon- und glasfaserverstärkten Kunststoffabfällen (CFK und GFK-Abfälle) gering sind. Das Recycling der ressourceneffizienten Leichtbauwerkstoffe gilt als unwirtschaftlich. Die durchgeführte Marktstudie für Sportboote und Leichtflugzeuge sowie Bedarfsgegenständen aus CFK legt den Verbleib der entsprechenden Altprodukte dar und zeigt, dass die FVK-haltigen Abfälle dieser Produktgruppen sowie teilweise auch die vollständigen Produkte der hochwertigen Verwertung verloren gehen. Das ist von erheblichem ökologischem Nachteil. Eine Bündelung und ein gemeinsames Recycling dieser drei Produktgruppen mit anderen FVK haltigen Abfällen (z.B. Rotorblätter von Windenergieanlagen und bestimmte Bauprodukten) erscheint ökologisch sinnvoll und praktikabel im Sinne einer hochwertigen, schadlosen und wirtschaftlich zumutbaren Abfallverwertung. Vor diesem Hintergrund ist es Ziel dieses Vorhabens, ein Kreislaufkonzept für Sportboote und Leichtflugzeuge sowie Bedarfsgegenständen aus CFK zu entwickeln. Um ein hochwertiges Recycling zu ermöglichen, müssen Bauteile aus FVK separat erfasst werden. Hierzu wurden detaillierte Handlungsanweisungen für die Trockenlegung, Demontage und Zerkleinerung von Sportbooten und Leichtflugzeugen sowie Möglichkeiten zur Sammlung und Rücknahme von CFK-haltigen Bedarfsgegenständen erarbeitet. Das Konzept schließt die systematische Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung ein. Aus Sicht des Umweltschutzes kritische Punkte der Abfallverwertung wurden erkannt, beschrieben und Vorschläge für den sicheren Umgang mit Abfällen erarbeitet. Diese umfassen neben grundlegend wichtigen Empfehlungen zur Verwertung und der Nutzung digitaler Konzepte auch die Berücksichtigung politischer und organisatorischer Instrumente. Die Instrumente umfassen die Einführung von technischen Standards basierend auf den im Rahmen der Studie entwickelten Handlungsanweisungen, die Fortentwicklung bestehender Recyclingverfahren, den digitalen Produktpasses für Sportboote und freiwillige Rücknahmesysteme für CFK-haltige Bedarfsgegenstände. Eine wichtige formale Voraussetzung für die spezialisierte Verwertung ist die Einführung entsprechender Abfallschlüssel, was eine Änderung des Europäischen Abfallverzeichnisses erfordert. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Kritische Prüfung des BMU-Vorschlages für eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Studie zum Europäischen Abfallartenverzeichnis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Hintergrund: Das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) stellt eine Bezugs-Nomenklatur dar, mit der eine gemeinsame Terminologie festgelegt wird. Es umfasst derzeit 839 Abfallarten. Das EAV bzw. die jeweiligen nationalen Abfalllisten werden in verschiedenen Anwendungszusammenhängen genutzt, die jeweils mit unterschiedlichen Zielen verbunden sind. Dabei stellt sich die Frage ob die einzelnen Ziele mit dem heutigen System tatsächlich mit sinnvollem Aufwand erreicht werden. Ziele und erwartete Ergebnisse: Ökopol wurde vom Österreichischen Lebensministerium beauftragt, Vorschläge für eine Weiterentwicklung des derzeitigen Systems des Europäischen Abfallverzeichnisses zu erarbeiten. Hierbei soll die derzeitige Ausgangslage in den Mitgliedstaaten, die Perspektiven möglicher zukünftiger Entwicklungen und die Orientierung an die Anwendungspraxis aus verschiedenen Perspektiven und Anwendungsbereichen berücksichtigt werden. Ökopol wird im Rahmen der Studie die derzeitig in den EU-Mitgliedstaaten genutzten Abfalllisten und deren Hilfsdokumente überprüfen und bei ausgewählten Staaten analysieren. Nach einer ersten systematischen Analyse werden im Folgenden die Hauptprobleme der Mitgliedstaaten bei der Anwendung des EAV identifiziert. Des Weiteren wird für ausgewählte Abfallverzeichnisse ein Praktikabilitätscheck durchgeführt, um mittels einer systematischen Darstellung die Stärken und Schwächen zu identifizieren. Die Ergebnisse, d.h. eine konsolidierte Darstellung der Problempunkte und möglicher Lösungsperspektiven werden auf einem Workshop vorgestellt und diskutiert.
Das Projekt "Weiterentwicklung der UBA-Handlungsempfehlung zur ökotoxikologischen Charakterisierung von Abfällen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ECT Ökotoxikologie GmbH durchgeführt. Ausgangslage/Problemstellung: Im Europäischen Abfallverzeichnis und seiner nationalen Umsetzung, der Abfallverzeichnisverordnung, sind 15 Gefährlichkeitskriterien definiert, die zur Unterscheidung zwischen gefährlichen und nicht-gefährlichen Abfällen eingesetzt werden. Das Gefährlichkeitskriterium H14 'ökotoxisch' ist bislang methodisch nicht umgesetzt. Nach einer Evaluierung der Methoden in einem internationalen Ringversuch (FKZ 206 33 3002) und einem Praxistest eines Basis-Biotestfächers in 24 Abfällen in Spiegeleinträgen (FKZ 3708 31 300) müssen die Ergebnisse nun dem Vollzug und der Abfallwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist die Methodenempfehlung des UBA in den Vorschlag zur Revision des Europäischen Abfallverzeichnisses aufgenommen worden, d.h. weitere technische Empfehlungen stützen die europäische Ausgestaltung des Kriteriums H14 Zielstellung: Ziel ist die Überarbeitung der UBA-Handlungsempfehlung zur ökotoxikologischen Charakterisierung von Abfällen, im Besonderen in den Kapiteln Probenahme, Probenaufbereitung und statistische Auswertung. Darüber hinaus soll eine Anpassung der Testszenarien erfolgen sowie die testspezifischen Wirkschwellen aktualisiert werden. Neue aus dem Vorgängervorhaben abgeleitete Grenzkonzentrationen und Empfehlungen zum Limit-Testdesign sollen integriert werden. Eine Übersetzung der Handlungsempfehlung ins Englische ist vorgesehen. Nach Abschluss der Überarbeitung soll die Handlungsempfehlung der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden und im Rahmen eines Fachgesprächs mit betroffenen Gruppen (Abfallbehörden, Abfallwirtschaft u.a.) diskutiert werden. Der dann vorliegende Kenntnisstand soll in Expertentreffen im Rahmen der Revision des Europäischen Abfallverzeichnisses vorgestellt werden.
Das Projekt "Unterstützung bei der Implementierung der Europäischen Abfallliste" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.
Das Projekt "Kurzgutachten: Bewertung der von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vorgelegten Vorschläge zur Novelle des Europäischen Abfallverzeichnisses" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Das Kurzgutachten fasst die für die Abfallwirtschaft wesentlichen Elemente des neuen Chemikalienrechts zusammen und beschreibt die Relevanz für die Einstufung von Abfällen als gefährliche oder nicht-gefährliche Abfälle. Die Diskussion im Rahmen des Europäischen Arbeitskreises zur Revision des Europäischen Abfallverzeichnisses wird zusammenfassend dargestellt sowie mögliche Auswirkungen am Beispiel einiger Abfallarten skizziert. Zusätzlich werden Vorschläge zur Änderung der Einträge des Europäischen Abfallverzeichnisses kategorisiert.
Das Projekt "Überprüfung der Zielerreichung des Europäischen Abfallartenverzeichnisses (EAV)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt.