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„Sachsen-Anhalt wählt ein starkes Europa!“

Regierungserklärung von Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra am 23. April 2024 im Landtag von Sachsen-Anhalt Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, am 9. Juni findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt, ein bewährter Anlass, um im Landtag über „Europa“ zu sprechen. Nicht selten beginnt eine Befassung mit „Europa“ mit einem historischen Rückblick – das mache ich heute nicht, er ist uns in den fast 34 Jahren, die Sachsen-Anhalt jetzt zur Europäischen Union gehört, in Fleisch und Blut übergegangen. Heute ist meine Botschaft eine andere. Klar, deutlich und mit dem Blick nach vorn: wir alle sind Europa und brauchen Europa – und zwar ein starkes Europa, das nicht Spielball der Weltgeschichte ist, sondern deren Akteur. Die aktuelle geopolitische Lage mit dem Krieg in der Ukraine oder dem Konflikt im Nahen Osten, die Herausforderungen durch Klimawandel und Digitalisierung, weltweite Migrationsströme oder der Wettbewerb mit systemischen Konkurrenten wie China, das alles lässt uns keine andere Wahl. Europa ist dabei definitiv Teil der Lösung, nicht des Problems. Nationalstaatliche Konzepte, die an den nationalen Außengrenzen enden, sind für die Bewältigung dieser Herausforderungen ungenügend. Wir brauchen umfassende und innovative gemeinsame Lösungsansätze, eine Bündelung unserer Kräfte, um das alles zu bewältigen und um Freiheit, Sicherheit und Wohlstand für uns alle zu erhalten. 27 Nationalstaaten teilen mit der Europäischen Union eine gemeinsame wertebasierte Verfasstheit, in der täglich weitreichende Entscheidungen getroffen werden müssen, die auch uns in Sachsen-Anhalt praktisch in jedem Lebensbereich betreffen. Entscheidungen, die wir mitgestalten wollen und können. Entscheidungen auch, die wir den Menschen in Wirkungsweise und Begründung bestmöglich erklären und vermitteln müssen. Anrede, Europa ist komplex, wir müssen alle gemeinsam und kontinuierlich an einem Strang ziehen, um unsere Landesinteressen zielführend in den europäischen Diskurs einzubringen – daher geht Europa uns alle an. Europa und seine Errungenschaften, von denen auch wir profitieren, sind im Vergleich der Kontinente dieser Welt keine Selbstverständlichkeit. Ich nutze diese Regierungserklärung gern, um wichtige Aspekte der europapolitischen Arbeit der Landesregierung vorzustellen, einen Blick auf die wesentlichen Aufgaben für die restliche Legislaturperiode zu werfen und zugleich um für Europa und die Teilnahme an der bevorstehenden Europawahl zu werben. Dabei geht es nicht in erster Linie um die großen europapolitischen Konzepte, die in der Kommission, im EU-Parlament und im Ministerrat entschieden werden, sondern um das, was uns hier in Sachsen-Anhalt alltäglich mit der europäischen Dimension verbindet. Auf der Grundlage des aktuellen Koalitionsvertrags hat das Kabinett am 12. Juli 2022 die Bündelung der strategischen Ziele in Europapolitik und internationaler Zusammenarbeit für diese Legislaturperiode beschlossen. Das aktive Mitwirken im europäischen Mehrebenensystem, die möglichst vielgestaltige Nutzung der Chancen, die uns die Europäische Union bietet, sowie die Stärkung des Europagedankens und der Europakompetenz sind zentrale Anliegen. Die Europapolitik in Sachsen-Anhalt ist dabei stets Querschnittsaufgabe, die unter Koordinierung der Staatskanzlei und in Abstimmung verbindlicher Ziele und Maßnahmen gemeinschaftliche Aufgabe aller Ressorts ist. Alljährlich unterrichten wir den Landtag auf der Grundlage der Landtagsinformationsvereinbarung über den Stand der Dinge. Die Mitgestaltungsmöglichkeiten in europapolitischen Angelegenheiten sind bekanntlich vielfältig und wir nutzen sie: Anrede, der Einsatz der EU-Fonds EFRE, ESF, JTF und ELER ist grundlegend für die gute Entwicklung Sachsen-Anhalts und die Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen. In der EU-Förderperiode 2014 - 2020 hatte Sachsen-Anhalt Zugriff auf fast 2,2 Milliarden Euro aus EFRE und ESF; außerdem waren für den ELER, dessen Förderperiode um 2 Jahre bis 2022 verlängert wurde, weitere ca. 1,2 Milliarden Euro vorgesehen. In der laufenden EU-Förderperiode von 2021 – 2027, die leider europaweit schleppend begonnen hat, profitiert Sachsen-Anhalt zusätzlich zu Mitteln aus EFRE und ESF+ von der Unterstützung aus dem Fonds für einen gerechten Übergang in die postfossile Energiewirtschaft (JTF). Dieser hilft, die Veränderungen durch den Kohleausstieg im Mitteldeutschen Revier besser zu bewältigen. Insgesamt stehen Sachsen-Anhalt für die Jahre 2023 bis 2027 aus all diesen Fonds erneut ca. 2,2 Milliarden Euro sowie aus dem ELER zusätzlich nahezu 600 Millionen Euro zur Verfügung, also annährend so viele Mittel wie bisher. Welch immensen Beitrag die EU-Fonds für die gute Entwicklung und Zukunftsfähigkeit Sachsen-Anhalts mit vielen schon bewilligten und bereits laufenden Projekten leisten, dürfte allgemein bekannt sein. Zugleich bleibt die Nutzung der EU-Aktionsprogramme außerhalb der Fonds für unser Land ein wichtiges strategisches Ziel, auf das sich insbesondere unsere Hochschulen zunehmend besser einstellen. Auch die interregionale Vernetzung wird für das Land weiterhin relevant bleiben. Als wesentliches Instrument nutzen wir dabei auch künftig das Programm INTERREG. Anrede, ausländische Direktinvestitionen bleiben ein wesentlicher Eckpfeiler für die weitere gute wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes. Der wichtigste Außenhandelsmarkt ist und bleibt der Europäische Binnenmarkt. Zugleich müssen wir auch als Wirtschaftsstandort attraktiv sein. Mit der Investitionsentscheidung von Intel in Magdeburg ist dabei Entscheidendes gelungen. Diese Investition wird als Kristallisationskern für ein neues industrielles Ökosystem in Sachsen-Anhalt wertvolle Impulse für die Entwicklung unseres gesamten Landes aussenden. Erste komplementäre Ansiedlungen finden bereits statt. Solche Investitionen erhöhen die Sichtbarkeit Sachsen-Anhalts für ausländische Investoren erheblich. Für den Erfolg der geplanten Ansiedlung von Intel wurden auch in Brüssel wichtige Weichen gestellt. Wir haben das Gesetzgebungsverfahren zum Chips Act von Anfang an eng begleitet und in diesem Zusammenhang erfolgreich Gespräche auf allen Ebenen geführt. Erfreulich gestaltet sich auch die Zusammenarbeit mit anderen Regionen. Sachsen-Anhalt baut seine Kooperationen mit Regionen und Partnern im Ausland kontinuierlich aus und pflegt vielfältige Kontakte ins Ausland. Unsere vertraglich vereinbarten Kooperationen mit Masowien und Centre-Val de Loire gelten als best practice. Anrede, zur erfolgreichen Mitwirkung in europäischen Angelegenheiten bedarf es entsprechender Befähigungen in der Landesverwaltung. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bietet fortlaufend entsprechende Fortbildungsmaßnahmen an und entwickelt diese stetig weiter. Neben Sprachintensivkursen und Cultural Awareness Trainings, die auf einen Aufenthalt im Ausland vorbereiten, seien folgende Angebote hervorgehoben: Bei Bedarf können wir für verschiedenste Belange passende Fortbildungsangebote machen oder entwickeln. Anrede, dieser kurze und nicht auf Vollständigkeit angelegte Ausschnitt aus der europapolitischen Arbeit der Landesregierung zeigt, dass Sachsen-Anhalt die Chancen Europas und die Möglichkeiten der Mitwirkung im Mehrebenensystem zielgerichtet nutzt. Für die den Rest der Legislaturperiode sind bereits einige europapolitische Herausforderungen erkennbar. Anrede, Europa ist für uns alle wichtig. Es garantiert im großen Rahmen des Friedens, der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts Grundlagen für ein gutes Leben in relativem Wohlstand. Europa bietet viele Chancen für Sachsen-Anhalt. Unser Engagement für Europa muss deshalb auch die Werbung zur Europawahl umfassen. Vom Wahlergebnis hängt ab, wie stark Sachsen-Anhalt in der kommenden Wahlperiode im Europäischen Parlament vertreten ist. Jede Stimme für Europa, jede Stimme für Sachsen-Anhalt in Europa, zählt. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen und ein klares proeuropäisches Zeichen zu setzen. Erstmals dürfen auch 16- und 17-jährige wählen. Damit erhöht sich die Zahl der Erstwählerinnen und Erstwähler gegenüber der letzten Europawahl und zugleich steigt unsere Verantwortung speziell auch diese jungen Menschen zu informieren. Hierbei spielt die europapolitische Öffentlichkeitsarbeit eine besondere Rolle. Wir haben zahlreiche Maßnahmen geplant und durchgeführt: Informationen über alle Aktivitäten wie auch über die Europawahlen insgesamt finden Sie natürlich zusätzlich auf den Europaseiten unseres Landesportals und über die Social-Media-Kanäle der Staatskanzlei. Anrede, wir haben einiges erreicht mit unserer europapolitischen Arbeit der letzten Jahre und wir haben viel getan zur Sensibilisierung und Unterrichtung über die Europawahl und dürfen dabei nicht erlahmen. Jetzt liegt es an jedem von uns, über unsere individuellen Möglichkeiten als Politikerinnen und Politiker die Menschen bis zuletzt zu motivieren, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Angesichts der restaurativen und europaskeptischen Strömungen und Tendenzen in vielen Mitgliedstaaten handelt es sich um eine überaus wichtige und zukunftsweisende Wahl. Von den Mehrheitsverhältnissen im Europäischen Parlament ist die Zusammensetzung der nächsten Europäischen Kommission abhängig und damit auch die inhaltliche Ausrichtung der gesamten Europäischen Union für mindestens die nächsten fünf Jahre. Gerade mit Blick auf die von mir aufgezeigte aktuelle Lage und die anstehenden Zukunftsthemen kann man die Bedeutung dieser Europawahl gar nicht deutlich genug betonen. Lassen Sie uns deshalb dafür werben, dass Sachsen-Anhalt am 9. Juni ein demokratisches und starkes Europa wählt! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

The European Human Biomonitoring Initiative (HBM4EU): Human biomonitoring guidance values for selected phthalates and a substitute plasticizer

Ubiquitous use of plasticizers has led to a widespread internal exposure of the European population. Until today, metabolites are detected in almost every urine sample analysed. This raised the urgent need for a toxicological interpretation of the internal exposure levels. The European Human Biomonitoring Initiative (HBM4EU) contributes substantially to the knowledge on the actual exposure of European citizens to chemicals prioritised within HBM4EU, on their potential impact on health and on the interpretation of these data to improve policy making. On that account, human biomonitoring guidance values (HBM-GVs) are derived for the general population and the occupationally exposed population agreed at HBM4EU consortium level. These values can be used to assess phthalate exposure levels measured in HBM studies in a health risk assessment context. HBM-GVs were derived for five phthalates (DEHP, DnBP, DiBP, BBzP and DPHP) and for the non-phthalate substitute Hexamoll® DINCH. For the adult general population, the HBM-GVs for the specific metabolite(s) of the respective parent compounds in urine are the following: 0.5 mg/L for the sum of 5-oxo-MEHP and 5-OH-MEHP; 0.19 mg/L for MnBP, 0.23 mg/L for MiBP; 3 mg/L for MBzP; 0.5 mg/L for the sum of oxo-MPHP and OH-MPHP and 4.5 mg/L for the sum of OH-MINCH and cx-MINCH. The present paper further specifies HBM-GVs for children and for workers. Quelle: © 2021 The Author(s)

Landesregierung legt Schwerpunkte ihrer internationalen und europäischen Aktivitäten für 2020 fest

In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die im laufenden Jahr zur weiteren Schärfung des europäischen wie internationalen Profils des Landes beitragen werden. Die Vertretung unserer Landesinteressen gegenüber den europäischen Institutionen bleibe ein Kerngeschäft unserer Europapolitik, so Europaminister Rainer Robra. Dies betreffe 2020 insbesondere den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2021 bis 2027 sowie die Vorbereitung des nächsten Förderzeitraums: ?Sachsen-Anhalt hat sich in den vergangenen Jahren sowohl gegenüber den europäischen Institutionen als auch gegenüber der Bundesregierung insbesondere für eine verlässliche Ausgestaltung der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik für die bisherigen Übergangsregionen, zu denen unser Land gehört, eingesetzt und wird dies angesichts der noch laufenden Verhandlungen über die künftige Finanzierung der EU auch weiterhin tun.? Eine baldige Einigung über den Finanzrahmen sei eine Voraussetzung dafür, dass die nächste Förderperiode ohne größere Verzögerungen anlaufen könne. Trotz der noch ausstehenden Rechtsgrundlagen habe Sachsen-Anhalt mit den vorbereitenden Arbeiten bereits begonnen, um möglichst zügig nach deren Verabschiedung die Gespräche mit der Europäischen Kommission über die Programme aufnehmen zu können, so Robra. Zudem wird die deutsche Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union im zweiten Halbjahr 2020 auch für Sachsen-Anhalt einen europapolitischen Schwerpunkt bilden. Die Ratspräsidentschaft bietet auch den thematischen Rahmen für verschiedene Maßnahmen im Rahmen der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung, wie etwa Dialogveranstaltungen oder Podiumsdiskussionen zu aktuellen Themen, die derzeit vorbereitet werden. Auch bewährte Formate, wie die jährliche Europawoche, die 2020 vom 2. bis 10. Mai stattfinden und sich insbesondere den Themen europäischer Grüner Deal, Digitalisierung und Zukunft der EU widmen wird, der EU-Schulprojekttag und der Europa.Medien.Preis Sachsen-Anhalt werden fortgeführt. Alle notwendigen Informationen hierzu, auch zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, finden Sie auf den Internetseiten der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur (www.europa.sachsen-anhalt.de) und des Europäischen Jugend-Kompetenzzentrums Sachsen-Anhalt GOEUROPE!? (www.goeurope-lsa.de). Die Landesministerien beteiligen sich auch weiterhin an Kooperationsprojekten im Rahmen verschiedener europäischer Programme, wie etwa Interreg CENTRAL EUROPE und Interreg Europe. So sind an dem Projekt DelFin, das der Förderung des sozialen Unternehmertums in ländlichen Regionen dient, mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und den Ministerien für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Umwelt, Landwirtschaft und Energie gleich vier Landesressorts beteiligt, die hier mit internationalen Partnern aus drei Ländern zusammenarbeiten. Weitere Vorhaben in diesem Bereich befassen sich mit der chemischen Industrie, mit der Flächenentwicklung, mit demografischen Fragen oder der Digitalisierung. Zur stärkeren Internationalisierung des Landes sollen die bestehenden Regionalpartnerschaften mit Masowien (Polen) und Centre-Val de Loire (Frankreich) sowie die Zusammenarbeit mit weiteren Kooperationsregionen ausgebaut werden. Die Ministerien führen in ihrer jeweiligen Fachzuständigkeit Kontakte mit dem Ausland weiter. Dabei stehen vor allem die Bereiche Außenwirtschaft und Hochschulkooperationen sowie Schulpartnerschaften und Jugendaustausch im Fokus. Die Vorbereitung der im November 2020 beginnenden Bundesrats-Präsidentschaft wird auch unter dem Aspekt der internationalen Zusammenarbeit betrachtet. Die Landesregierung wird auch in diesem Jahr Akteure der internationalen Zusammenarbeit finanziell unterstützen, zum Beispiel Kommunen im Rahmen von Städtepartnerschaften. ?Die verschiedenen Maßnahmen werden dazu beitragen, dass Sachsen-Anhalt Stück für Stück im internationalen Maßstab bekannter wird?, so Robra. Einen Gesamtüberblick über die geplanten Vorhaben gibt der Bericht zu den internationalen und europäischen Aktivitäten der Landesregierung für das Jahr 2020, der in Kürze auf den Internetseiten der Landesregierung unter www.europa.sachsen-anhalt.de veröffentlicht wird.   Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Nutzung von EU-Förderprogrammen durch Sachsen-Anhalt ? Landesregierung zieht Zwischenbilanz

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung eine Bilanz der Inanspruchnahme europäischer Fördermittel durch Einrichtungen in Sachsen-Anhalt im Zeitraum 2014 bis 2018 gezogen.   Europaminister Rainer Robra wies darauf hin, dass Sachsen-Anhalt sich seit einer Reihe von Jahren um die verstärkte Nutzung von EU-Aktionsprogrammen bemühe. Die verstärkte Erschließung der Förderprogramme für Forschung, Austausch, Kooperation und europäische Netzwerkbildung bilde einen Schwerpunkt der Europapolitik des Landes für die gesamte Legislaturperiode.   ?Durch den gezielten Ausbau der Beratungsangebote und durch kontinuierliches Engagement aller Ministerien ist es uns gelungen, im Zeitraum von 2014 bis 2018 EU-Mittel in Höhe von mehr als 111 Millionen Euro aus verschiedenen europäischen Programmen für Projekte in Sachsen-Anhalt einzuwerben. Das ist bereits jetzt mehr als in der gesamten Förderperiode 2007 bis 2013 und lässt für die Förderperiode 2014 ? 2020 eine beachtliche Steigerung erwarten?, so Minister Robra.   Mit den eingeworbenen Mitteln wurden bisher beispielsweise   ·         130 Forschungsprojekte realisiert (Horizont 2020), ·         zahlreichen Wissenschaftlern, Studenten und Auszubildenden im Rahmen von 52 Projekten Aufenthalte im europäischen Ausland ermöglicht (Erasmus+), ·         152 Erasmus+-Projekte in Schulen sowie in der beruflichen und Erwachsenenbildung erfolgreich durchgeführt, ·         101 Jugendmobilitätsprojekte unterstützt (Erasmus+), ·         25 interregionale bzw. transnationale Projekte begonnen bzw. fortgesetzt (Interreg), ·         12 Projekte zur Unterstützung der Asyl-, Flüchtlings- und Integrationspolitik des Landes finanziert (Asyl- und Migrationsfonds), ·         vier Vorhaben im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit umgesetzt (Fonds für Innere Sicherheit), ·         30 Teilnahmen an Hospitationen, Studienbesuchen und Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit ermöglicht (EJTN), ·         ein Umweltprojekt bewilligt (Life), ·         zwei Projekte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und insbesondere von KMU durchgeführt. Minister Robra stellte in diesem Zusammenhang fest, dass gezielte Beratungsangebote und Informationsmaßnahmen zu einer erhöhten Sensibilität für die EU-Aktionsprogramme beigetragen haben. Im Berichtszeitraum habe sich erneut herausgestellt, dass die Teilnahme an den EU-Aktionsprogrammen einen deutlichen Mehrwert generiere und die Projekte einen Beitrag zur Bewältigung aktueller Aufgaben in den jeweiligen Bereichen leisteten.   Die nächste Bestandsaufnahme ist für 2021 vorgesehen und soll neben der Abrechnung des Förderzeitraums 2014 bis 2020 auch den Anlauf der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 umfassen.     Hintergrund Unter EU-Aktionsprogrammen werden die EU-Programme außerhalb der gebietsbezogenen Förderung aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds verstanden. Die Mittel aus diesen Programmen werden in der Regel nach europaweiten Ausschreibungen in zentralen Wettbewerbsverfahren vergeben. Eine Aufstellung der EU-Aktionsprogramme, die für Sachsen-Anhalt von besonderer Bedeutung sind, ist als Anlage beigefügt.     ANLAGE   800x600 Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} EU-Aktionsprogramme für den Zeitraum 2014 bis 2020, die für Projektträger aus Sachsen-Anhalt von besonderer Bedeutung sind   Aktionsprogramm Förderbereiche Weiterführende Informationen COSME - Competitiveness of Enterprises and SMEs Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU www.ec.europa.eu/growth/smes/cosme   https://ec.europa.eu/easme/en/cosme   www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=11701 HORIZONT 2020 Rahmenprogramm für Forschung und Innovation www.horizont2020.de INTERREG ? Central Europe Europäische transnationale Zusammenarbeit www.interreg-central.eu   www.interreg-central.de   INTERREG Europe Europäische interregionale Zusammenarbeit www.interregeurope.eu     Erasmus+ Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport www.erasmusplus.de   www.leonardo.ovgu.de   www.jugend-in-aktion.de   Connecting Europe Facility Finanzinstrument zur Entwicklung der transeuropäischen Netze https://ec.europa.eu/transport/themes/infrastructure/ten-t-guidelines/project-funding/cef_en   https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility   https://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=2349   Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft Förderung in verschiedenen Politikfeldern, u. a. Bekämpfung von Formen der Intoleranz, Verhütung von Gewalt, Daten- und Verbraucherschutz https://ec.europa.eu/justice/grants1/programmes-2014-2020/rec/index_en.htm   www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=c3f45099768e773d75355af54ebf977a;views;document&doc=2603 Justiz Förderung justizieller Zusammenarbeit ? Schaffung eines europäischen Rechtsraumes www.ec.europa.eu/justice/grants1/programmes-2014-2020/justice/index_en.htm     https://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=2606   European Judicial Training Network (EJTN) Förderung justizieller Zusammenarbeit - Austausch und Fortbildung in der Justiz www.ejtn.eu   LIFE Förderung Klima & Umwelt https://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=11665   www.ec.europa.eu/environment/life Fonds für die innere Sicherheit Polizeiliche Zusammenarbeit www.innerersicherheitsfonds.de Asyl-, Migrations- und Inte-grationsfonds Entwicklung europäischer Asylpolitik www.bamf.de/DE/DasBAMF/EUFonds/AMIF/amif-node.html Katastrophenschutzverfahren der EU Präventionsmaßnahmen für Logistik www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=9611 Gesundheit für Wachstum / Gemeinsam für Gesundheit Öffentliche Gesundheitsförderung https://ec.europa.eu/health/programme/policy_de EaSI Beschäftigung und soziale Innovation www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europaeische-Fonds/EaSI/easi.html Kreatives Europa Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas www.creative-europe-desk.de    Europa für Bürgerinnen und Bürger Demokratie und Bürgerbeteiligung www.kontaktstelle-efbb.de/ziele-des-programms URBACT III Integrierte Stadtentwicklung www.urbact.eu/urbact-deutschland-und-österreich   https://urbact.eu/   www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Stadtentwicklung/StadtentwicklungEuropa/EuropaeischeStadtpolitik/Netzwerke/Urbact/urbact_node.html     Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Finanzgericht Sachsen-Anhalt: Dr. Afra Waterkamp als Präsidentin ins Amt eingeführt

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Dessau (MJ). Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat eine neue Präsidentin. Mit einer Festveranstaltung im Anhaltischen Theater in Dessau ist Dr. Afra Waterkamp am Donnerstag in ihr Amt eingeführt worden. Die 51jährige Juristin folgt auf Gunther Karl, der mit Ablauf des 31. Juli 2013 in den Ruhestand getreten war. Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding sagte in ihrem Grußwort, die Berufung Afra Waterkamps beruhe auf ihrer langjährigen umfassenden Erfahrung in der Finanzgerichtsbarkeit. Sie habe dabei ein hohes Maß an Anerkennung erworben. Die von Frau Dr. Waterkamp in der Vergangenheit gezeigte Flexibilität und Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen benötige die Präsidentin auch künftig, so die Ministerin weiter. Vor allem die Digitalisierung werfe Rechtsfragen auf, die derzeit nur ungenügend beantwortet seien. Keding: ?Digitale Daten werden zunehmend zum Wirtschaftsgut oder Vermögensgegenstand und die Gerichte müssen vielfach mit gesetzlichen Bestimmungen der ursprünglich ?analogen Welt? Lösungen für Rechtsstreitigkeiten der digitalen Welt finden. Das führt zu rechtlichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten. Es stellt sich die Frage, ob nicht durch die fortschreitende digitale Durchdringung aller Lebensbereiche die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung bald erreicht sind und damit der Gesetzgeber gefordert ist.? Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 habe der Gesetzgeber in der Steuergesetzgebung bereits reagiert und das rechtliche Fundament für die bereits eingeleitete und laufende Digitalisierung gelegt bzw. verbreitert. Das begrüße sie außerordentlich. Das digitalisierte Besteuerungsverfahren bringe Effizienz und mehr Steuergerechtigkeit, so Keding. Aber die Vielzahl der erhobenen Daten werfe besonders für den Datenschutz neue Fragen auf. Daraus folge eine besondere Verantwortung der Finanzbehörden und die Aufgabe der Finanzgerichte, die Interessen der Steuerverwaltung an einem möglichst effektiven Steuervollzug und die der Bürger nach Datenschutz gegeneinander abzuwägen. Werdegang von Dr. Afra Waterkamp Dr. Afra Waterkamp stammt aus Münster und trat nach Jurastudium und Referendariat 1994 als Richterin auf Probe beim Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in den Justizdienst ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie ein Jahr zur Dienstleistung an das Finanzamt Braunschweig abgeordnet. 1998 wurde die Juristin zur Richterin am Finanzgericht in Dessau-Roßlau ernannt. Im Jahr 2006 folgte eine Abordnung an das Ministerium für Justiz und Gleichstellung, eine Abordnung an die Staatskanzlei schloss sich 2007 an. Während dieser Zeit absolvierte sie auch berufsbegleitend einen für Landesbedienstete ausgeschriebenen ?Zertifikatsstudiengang Europapolitik?. Von 2008 bis 2012 war Frau Dr. Waterkamp erneut als Finanzrichterin tätig, seit 2012 als Vorsitzende Richterin am Finanzgericht bei dem Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";} Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel:   0391 567-6235Fax:  0391 567-6187Mail:  presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de

Europawoche 2015 Sachsen-Anhalt vom 2. bis 10. Mai

v:* {behavior:url(#default#VML);} o:* {behavior:url(#default#VML);} w:* {behavior:url(#default#VML);} .shape {behavior:url(#default#VML);} Vom 2. bis 10. Mai 2015 findet in Sachsen-Anhalt die diesjährige Europawoche statt. Wie in den vergangenen Jahren bieten auch dieses Mal zahlreiche Vereine, Verbände, Schulen und Organisationen informative und interessante Veranstaltungen mit europäischem Bezug für alle Bürgerinnen und Bürger an. Landesweit werden die mehr als 70 Veranstaltungen Interessierten die Vielfalt an europäischen Themen näherbringen sowie Diskussionen zu Chancen und Herausforderungen in Europa anregen. Die vielseitigen Veranstaltungen orientieren sich in diesem Jahr an folgenden Schwerpunktthemen: ·         Die europäische Dimension des 25. Jahrestages der deutschen Wiedervereinigung ·         Die neue EU-Förderphase 2014 bis 2020 ·         Leben, Lernen und Arbeiten in Europa und die Unionsbürgerrechte ·         Die EU-Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ·         Das Europäische Jahr für Entwicklung 2015 unter dem Motto ?Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft? ·         Europäische Lösungsansätze für globale Herausforderungen ?Zu den Höhepunkten der Europawoche gehört neben der Diskussionsveranstaltung zum Thema ?Digitales Europa ? Digitales Sachsen-Anhalt? am 5. Mai in Magdeburg auch der EU-Projekttag am 8. Mai, bei dem Schülerinnen und Schüler der Europaschule Gommern die EU entdecken.   Darüber hinaus laden auch die Veranstaltungen ?Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt? am 12. Mai in Halle sowie ?Sachsen-Anhalt, Europa und die Welt ? Globalen Herausforderungen lokal begegnen? am 13. Mai in Magdeburg zur Diskussion über aktuelle Fragen der Europapolitik ein. Unter dem Motto ?Europa zum Anfassen? können sich Interessierte auf dem Europa-Infotag am 23. Mai in Magdeburg im Rahmen des diesjährigen Europafestes der Landeshauptstadt über europäische Themen und Akteure in Sachsen-Anhalt informieren.?   Weitere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen im Rahmen der Europawoche finden Sie im Veranstaltungsprogramm unter www.europa.sachsen-anhalt.de/europapolitik/europawoche-2015   Hintergrund: Jedes Jahr im Mai findet zeitgleich in allen deutschen Bundesländern die Europawoche statt, die die beiden Europatage, den 5. Mai als Gründungstag des Europarates sowie den 9. Mai als Robert-Schuman-Tag, dem Ehrentag der EU, umrahmt. In Sachsen-Anhalt wird die Europawoche durch die Staatskanzlei sowie GOEUROPE.lkj) bei der Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung koordiniert. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes Möglichkeiten zu geben, sich über europarelevante Themen und europapolitische Aktivitäten Sachsen-Anhalts zu informieren und auszutauschen.   Normal 0 false 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Nutzung von EU-Förderprogrammen durch Sachsen-Anhalt ? Landesregierung zieht Bilanz

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung eine Bilanz der Inanspruchnahme europäischer Fördermittel durch Einrichtungen in Sachsen-Anhalt im Zeitraum 2007 bis 2013 gezogen. Europaminister Rainer Robra wies darauf hin, dass Sachsen-Anhalt sich angesichts zurückgehender Fördermittel des Bundes und aus den europäischen Strukturfonds seit einer Reihe von Jahren um die Nutzung weiterer Finanzierungsquellen bemühe. So bilde die verstärkte Erschließung von EU-Förderprogrammen für Kooperation und europäische Netzwerkbildung einen Schwerpunkt der Europapolitik des Landes für die Dauer der gesamten Legislaturperiode. ?Durch einen gezielten Ausbau der Beratungsangebote und durch kontinuierliches Engagement aller Ministerien ist es uns gelungen, im Zeitraum zwischen 2007 und 2013 insgesamt Mittel in Höhe von mehr als 110 Millionen Euro aus verschiedenen europäischen Programmen für Projekte in Sachsen-Anhalt einzuwerben?, so Minister Robra. Unter den nach Sachsen-Anhalt geflossenen Mitteln befinden sich allein 52 Millionen Euro aus dem Siebten Forschungsrahmenprogramm, mehr als 32 Millionen Euro aus dem Programm für Lebenslanges Lernen, 8,5 Millionen Euro aus dem INTERREG-Programm sowie knapp 3,2 Millionen Euro aus dem Programm ?Jugend in Aktion?. Mit diesen Geldern konnten u. a. 187 Projektbeteiligungen der Universitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute des Landes realisiert werden, und es konnten sich jährlich durchschnittlich 44 Schulen an internationalen Projekten beteiligen. Im Zeitraum 2007 bis 2013 wurden aus europäischen Geldern außerdem 4.200 Auslandsaufenthalte von Studenten und Wissenschaftlern unterstützt und fast 200 Jugendprojekte finanziert. Auch in vielen anderen Bereichen konnten mit den Programmmitteln aus Brüssel zahlreiche Vorhaben umgesetzt werden, so etwa Projekte der interkommunalen und interregionalen Zusammenarbeit, in der Flüchtlingsbetreuung, der Integration von Migranten, im Umwelt- oder Verkehrssektor. Auch in der Förderperiode 2014 ? 2020 soll das Engagement der Landesregierung zur Nutzung von EU-Förderprogrammen fortgeführt werden. Zur Information potentieller Interessenten ? Projektträger und Multiplikatoren - wurden daher bereits zahlreiche Veranstaltungen zu den Programmen der neuen Generation durchgeführt. Minister Robra stellte in diesem Zusammenhang fest, dass gezielte Beratungsangebote und Informationsmaßnahmen zu einer erhöhten Sensibilität für die EU-Aktionsprogramme beigetragen haben und nunmehr vermehrt auf die praktischen Erfordernisse der verschiedenen Zielgruppen ausgerichtet werden sollen. Denn, so Robra, trotz aller Erfolge bleibe noch einiges zu tun, um zum einen das Erreichte zu verstetigen und zum anderen gewisse Defizite zu beheben. Während es bei den Bildungsprogrammen, im Jugendbereich oder bei den Programmen der interregionalen Kooperation vor allem darum gehe, auch künftig eine kontinuierlich hohe Inanspruchnahme zu erreichen, müssen im Forschungsbereich die Anstrengungen darauf gerichtet werden, den Abstand zum Bundesdurchschnitt sowohl bei der Beteiligungsintensität als auch bei der Erfolgsquote zu verringern. Als neue Herausforderung trete hinzu, Synergien zwischen der Strukturfondsförderung und HORIZON 2020 zu nutzen und insbesondere Unternehmen stärker an das Programm heranzuführen. Eine höhere Beteiligungsquote werde auch beim Umweltprogramm LIFE, bei den Programmen im sozialen Bereich sowie bei COSME (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU) angestrebt, das sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen richte. Die nächste Bestandsaufnahme ist für 2016 vorgesehen und soll die Jahre 2014 und 2015 umfassen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Regierungserklärung zur Europapolitik ? Europaminister Robra: ?Am 25. Mai Europa wählen?

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE Europaminister Rainer Robra hat in seiner Regierungserklärung zur Europapolitik die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts ermuntert, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und am 25. Mai ?Europa zu wählen?. Er erklärte, ?dass jede Demokratie ? auch die europäische ? letztlich durch die Ausübung des Wahlrechts legitimiert wird.? Robra betonte, dass Sachsen-Anhalt seit Jahren in erheblichem Maße von den europäischen Struktur- und Investitionsfonds und den anderen Förderprogrammen der EU profitiere, z. B. beim Breitbandausbau und bei der Schulsanierung. Von 2007 bis 2013 erhielt das Land insgesamt 3,5 Mrd. ? von der EU. In den kommenden sieben Jahren werden es immerhin noch rund 2,9 Mrd. ? sein. Wichtig sei es, das neue Forschungsprogramm Horizont 2020 noch stärker für Sachsen-Anhalt zu nutzen. Positiv entwickle sich die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Regionen, so z. B. im wirtschaftlichen und kulturellen Bereich mit der polnischen Region Masowien, bei der Realisierung pädagogischer Projekte mit der französischen Region Centre oder beim Hochwasserschutz mit dem Bundesland Niederösterreich. Der Europaminister hob die Bedeutung der Osterweiterung der EU hervor: ?Durch die Aufnahme der mittel- und osteuropäischen Staaten wurde ein Beitrag zur dauerhaften Überwindung der Teilung Europas und der Folgen des Kalten Krieges geleistet.? Er sicherte zugleich den Menschen in der Ukraine Unterstützung zu. Das Hilfspaket der EU für die Ukraine von elf Mrd. ? sei dringlich und unverzichtbar. ?Die Demonstranten des Maidan haben ihr Leben dafür riskiert, dass die Ukraine eines Tages Teil der europäischen Wertegemeinschaft, des europäischen Raums der Stabilität, der Freiheit, des Wohlstands und des Rechts sein kann, der für viele Menschen auf dieser Welt eine unwiderstehliche Anziehungskraft ausübt?, betonte Robra. Hinsichtlich der Zukunft der EU sprach sich der Europaminister für ein bürgernahes und lebendiges Europa aus: ?Die Entscheidungsvorgänge in der EU müssen straffer und nachvollziehbarer werden. Dazu kann es auch erforderlich sein, die Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten neu zu ordnen.? Robra schloss dabei eine Rückführung von EU-Zuständigkeiten auf die nationale Ebene nicht aus. Er regte an, nach der Europawahl einen Konvent zur Zukunft der EU einzuberufen, auf dem bestehende Probleme verhandelt werden. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Kabinett beschließt europäische und internationale Aktivitäten der Landesregierung für 2014

800x600 Das Kabinett hat heute den Bericht über die europäischen und internationalen Aktivitäten der Landesregierung im Jahr 2014 beschlossen. Staats- und Europaminister Rainer Robra erklärte dazu: ?Neben der Pflege und dem Ausbau der Kontakte mit unseren Partnerregionen wollen wir vor allem die Wirtschaftskontakte mit dem Ausland intensivieren. Ziel ist auch, die europäischen Förderprogramme so umfassend und effizient wie möglich zu nutzen. Sachsen-Anhalt hat in den vergangenen Jahren stark von der EU-Förderung profitiert. Von 2007 bis 2013 sind 3,4 Mrd. ? in unser Land geflossen. Europa hat uns großzügig unterstützt. Das sollten wir im Jahr der Europawahl nicht vergessen.? Pflege internationaler Kontakte wird intensiviert Das Land will die Kontakte mit den beiden Partnerregionen Masowien (Polen) und Centre (Frankreich) sowie der Region Valencia weiter ausbauen. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hatte im Dezember 2013 bei seinem Besuch in der Wojewodschaft Masowien mit seinem Amtskollegen, Marschall Adam Struzik, eine Reihe von konkreten Bereichen definiert. So sollen die Kooperation in Wirtschaft und Wissenschaft sowie der Schüler- und Jugendaustausch verstärkt werden. Eine Delegation aus Masowien wird am 20. Januar 2014 Gast auf dem Ländertag Sachsen-Anhalt auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin sein. Bei der Zusammenarbeit mit der Region Centre steht das Erinnern an den Ausbruch des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren im Mittelpunkt. Hier ist eine Ausstellung in der Region Centre geplant. Weiterhin ist vorgesehen, die anlässlich des Europäischen Tages der Ziviljustiz 2013 begründete Gerichtspartnerschaft des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt mit dem Oberlandesgericht Bourges (chambre sociale) auszubauen. Themen wie der Hochwasserschutz sollen bei einer Veranstaltung in Brüssel gemeinsam mit anderen interessierten Regionen Europas wie den Partnerregionen und dem Bundesland Niederösterreich, erörtert werden. Die Landesregierung will zudem die internationale Verflechtung Sachsen-Anhalts weiter vorantreiben. Dem dient die Fortführung der Arbeit in internationalen Netzwerken wie dem Europäischen Chemieregionen-Netzwerk ECRN und der Ausbau fachlicher Kooperationen in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt, Wissenschaft und Forschung, Bildung, Jugend und Kultur. Offizielle Auslandsreisen werden den Ministerpräsidenten 2014 u. a. nach Israel und Südkorea führen. Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen Fortgesetzt wird die Akquise von Investoren für Sachsen-Anhalt durch die Investitions- und Marketinggesellschaft (IMG). Zielregionen für 2014 sind Italien, China, die USA, Indien, die Niederlande, Österreich, die Schweiz sowie Israel. Zudem sollen die außenwirtschaftlichen Aktivitäten von Unternehmen aus Sachsen-Anhalt unterstützt werden. Durch angepasste Förderinstrumentarien für die neue EU-Förderperiode und eine Bündelung von Aufgaben bei der IMG soll die Effizienz der Außenwirtschaftsförderung erhöht werden. Förderprogramme effektiv nutzen Ein Hauptaugenmerk im Jahr 2014 liegt auf der möglichst umfassenden und effektiven Nutzung der EU-Förderprogramme in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020. Die Erarbeitung der Programme für den Einsatz der Mittel aus den EU-Fonds EFRE, ESF und ELER soll zügig abgeschlossen werden, so dass sie im Laufe des Jahres durch die Europäische Kommission genehmigt werden können. Zudem sollen die EU-Aktionsprogramme wie etwa das INTERREG-Programm in Sachsen-Anhalt stärker genutzt werden. Zu diesem Programm hat es bereits im Herbst 2013 eine Informationsveranstaltung gegeben. Am 30. Januar 2014 wird die offizielle Auftaktveranstaltung des Landes zum Rahmenprogramm Forschung und Innovation ?HORIZON 2020? in Magdeburg stattfinden. Weitere Informationsmaßnahmen, so etwa zu den Bildungs- und Jugendprogrammen unter dem Dachnamen ERASMUS+ und zum Umweltprogramm LIFE werden folgen. 2014 werden mehrere INTERREG-Projekte, an denen Partner aus Sachsen-Anhalt beteiligt sind, fortgesetzt bzw. abgeschlossen, z. B. ?e-Create? zu Fragen der Regionalentwicklung durch Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von serviceorientierten Unternehmen im ländlichen Raum (mit der Abschlussveranstaltung im September 2014 in Magdeburg) oder ?Women? zur Entwicklung und Umsetzung einer transnationalen Strategie gegen die Abwanderung junger gut gebildeter Frauen (mit der Halbzeitkonferenz im März 2014 in Magdeburg und Berlin). Für Europa werben Vom 3. bis 11. Mai 2014 wird die Europawoche in Sachsen-Anhalt stattfinden. Sie steht ganz im Zeichen der Wahlen zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014. Ziel ist u. a. Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Im Rahmen der Europawoche findet am 3. Mai 2014 ein Europafest in Halle statt. Zudem wird es in diesem Jahr erneut das Jugendevent ?Europa geht weiter?, den Wettbewerb um den Europapreis für Bürgermedien sowie den EU-Schulprojekttag geben. Die Landesregierung wird im Jahr 2014 wieder europapolitische und internationale Aktivitäten von Trägern außerhalb der Landesverwaltung flankieren. Hierfür stehen wie im Vorjahr allein bei der Staatskanzlei über 100.000 Euro zur Verfügung. Unterstützt werden u. a. Veranstaltungen des Institut Francais Saxe-Anhalt wie z. B. die landesweite ?Fête de la Musique? im Sommer. In Brüssel plant die Landesvertretung verschiedene Veranstaltungen, so etwa zur Energiepolitik, zur Wirtschaftspolitik, zur Stadtentwicklung, zur Jugendpolitik, zu Fragen der Inklusion und zu Fragen der Wissenschaftspolitik. Natürlich findet auch 2014 das traditionelle Sommerfest statt. Veranstaltungstermin ist voraussichtlich der 25. Juni 2014. Zur Stärkung der Internationalität und Europafähigkeit der Landesverwaltung wird 2014 erneut Landespersonal in EU-Institutionen entsandt. Dem dienen auch der Zertifikatsstudiengang ?Europapolitik? an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und die Führungskräftefortbildung ?SACHSEN-ANHALT stark in Europa?, die 2014 fortgeführt werden. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Rede von Bundesratspräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer auf dem 4. Treffen der Vereinigung der Senate Europas am 28. Februar 2003 in Madrid

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 105/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 105/03 Magdeburg, den 28. Februar 2003 Rede von Bundesratspräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer auf dem 4. Treffen der Vereinigung der Senate Europas am 28. Februar 2003 in Madrid Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich vorab Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident, ganz herzlich für Ihre freundliche Einladung nach Madrid danken und Ihnen meine Anerkennung für die hervorragende Organisation dieser 4. Tagung unserer Vereinigung aussprechen. Es ist eine besondere Ehre für mich, als Präsident des Bundesrates zum ersten Mal mit Ihnen in diesem Kreis zu einem Gedankenaustausch zusammen zu kommen. Während meiner 1-jährigen Amtszeit werden mir die Pflege und der Ausbau der internationalen Beziehungen des Bundesrates und die Übernahme von Verantwortung auch auf europäischer Ebene besonders am Herzen liegen. Ein eindrucksvolles Erlebnis, das mich in dieser Aufgabe bestärkt hat, waren die gemeinsamen Feierlichkeiten des französischen Senats und des Bundesrates am 22. Januar 2003 in Paris anlässlich des 40-jährigen Jubiläums des Elysée-Vertrages zwischen der Französischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland. Herr Kollege Poncelet, bei dieser Gelegenheit haben unsere beiden Kammern eindrucksvoll demonstriert, dass sie fest entschlossen sind, zusammen zu arbeiten. Eine solche Zusammenarbeit wünsche ich mir zwischen allen Mitgliedern unserer Vereinigung. Nun zum Thema unserer heutigen Tagung: "Die Kontrolle der Regierungen durch die Zweiten Kammern". Aufgrund des föderativen Staatsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland haben die deutschen Länder eine Vielzahl von eigenen Aufgaben und Kompetenzen. Zu der uneingeschränkten Ausnutzung dieser verfassungsmäßig eingeräumten Rechte gehört auch eine Kontrolle der Bundesregierung, deren Handeln vor allem bei der Rechtsetzung vitale Interessen der Länder berühren kann. Nach dem deutschen Grundgesetz wählt allein der Bundestag den Bundeskanzler, der für seine Amtsführung und die seiner Regierung das Vertrauen des Bundestages benötigt. Der Bundesrat als Interessenvertreter der Länder hat keinen direkten Einfluss auf die Bildung oder Abberufung der Regierung. Dennoch ist der Bundesrat neben dem Bundestag ein Kontrollorgan der Bundesregierung. Diese Kontrolle vollzieht sich vor allem bei der Mitwirkung an der Gesetzgebung. In der Bundesrepublik Deutschland gehen die meisten Gesetze auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung zurück. Zu diesen Regierungsentwürfen hat der Bundesrat das "erste Wort" in der parlamentarischen Behandlung, weil die Bundesregierung ihre Gesetzentwürfe zunächst dem Bundesrat zuzuleiten hat. Dieser ist dann berechtigt, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. In der Prüfung und Erörterung der Regierungsentwürfe liegt ein Schwerpunkt der Bundesratsarbeit überhaupt. Die Kontrollfunktion des Bundesrates im föderativen Staatsaufbau wird an dieser Stelle besonders deutlich. Die Stellungnahme des Bundesrates bindet die Bundesregierung in diesem Stadium des Gesetzgebungsverfahrens noch nicht. Aber dieses "erste Wort" ist ein wichtiges Signal dafür, wie im "zweiten Durchgang" das "letzte Wort" des Bundesrates ausfallen wird. Deshalb kann die Stellungnahme des Bundesrates nicht ignoriert werden. Die Bundesregierung legt anschließend ihre Ansicht zur Haltung des Bundesrates schriftlich in einer "Gegenäußerung" dar. Gesetzentwurf, Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung werden dann beim Bundestag eingebracht. Der vom Bundestag nach eingehenden Beratungen gefasste Gesetzesbeschluss wird danach dem Bundesrat erneut in einem "zweiten Durchgang" zugeleitet. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die Stellungnahme des "ersten Durchgangs" berücksichtigt wurde. Gesetze, durch die die Interessen der Länder in besonderer Weise berührt werden, können nur in Kraft treten, wenn ihnen der Bundesrat ausdrücklich zustimmt. Dies gilt insbesondere für alle Gesetze, die die Verfassung ändern, das Finanzaufkommen der Länder berühren oder in die Verwaltungshoheit der Länder eingreifen. In der Praxis sind mehr als die Hälfte der Bundesgesetze Zustimmungsgesetze. Bei jedem zweiten Gesetz ist die Regierung also auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen und muss bei ihren Entscheidungen auf diesen Rücksicht nehmen. Das zeigt die enorme Bedeutung der Kontrollmöglichkeit des Bundesrates. Wenn der Bundesrat seine Zustimmung zu einem Gesetz nicht erteilen will, kann der Vermittlungsausschuss, ein zu gleichen Teilen aus Vertretern des Bundestages und des Bundesrates zusammengesetztes Gremium, eingeschaltet werden, in dem Möglichkeiten für eine Einigung ausgelotet und Kompromisse gefunden werden können. Erst wenn diese Bemühungen scheitern, bedeutet die erneute Verweigerung der Zustimmung das endgültige Scheitern des Gesetzes. Weiterhin ist der Bundesrat auch am Zustandekommen der nicht zustimmungsbedürftigen Gesetze beteiligt. Sie werden als Einspruchsgesetze bezeichnet. Bei diesen kann er in der Regel nur als nachdrücklicher Mahner gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung auftreten. Ein - nach erfolgloser Anrufung des Vermittlungsausschusses - vom Bundesrat mit absoluter Mehrheit beschlossener Einspruch kann mit der absoluten Mehrheit der Stimmen des Bundestages zurückgewiesen werden. Hat der Bundesrat seinen Einspruch mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, so muss dieser im Bundestag ebenfalls mit einer Mehrheit von zwei Dritteln zurückgewiesen werden. Findet sich jedoch im Bundestag die zur Zurückweisung des Einspruchs erforderliche Mehrheit nicht, dann ist das Gesetz ebenso gescheitert, wie wenn der Bundesrat einem Zustimmungsgesetz die Zustimmung endgültig versagt. Eine weitere wichtige Rolle spielt der Bundesrat bei der Verab­schiedung von Rechtsverordnungen, d. h. allgemein verbindlichen Vorschriften zur Durchführung der Gesetze. Zu den meisten Rechtsverordnungen der Bundesregierung und einzelner Bundesminister ist die Zustimmung des Bundesrates vorgeschrieben. Das Zustimmungsrecht bedeutet, dass der Bundesrat den Inhalt der Rechtsverordnungen gleichberechtigt mitbestimmen kann. Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach Artikel 53 unseres Grundgesetzes verpflichtet, den Bundesrat "über die Führung der Geschäfte auf dem Laufenden zu halten". Diese Informationspflicht bezieht sich auf alle Regierungsgeschäfte und betrifft damit nicht nur die Vorhaben auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung, sondern auch die Unterrichtung über die allgemeine politische Lage, die Außen- und Verteidigungspolitik. Außerdem hat der Bundesrat das Recht, jedes Mitglied der Bundesregierung in seine Plenar- und Ausschusssitzungen zu "zitieren" und Fragen zu stellen. Von diesem Recht macht der Bundesrat, vor allem in Ausschusssitzungen, extensiv Gebrauch. Vertreter der Bundesregierung stehen den Ländern dort bei allen Tagesordnungspunkten, bei denen dies gewünscht wird, Rede und Antwort. Der Bundesrat verfügt damit über zahlreiche Möglichkeiten, auf die Bundesregierung kontrollierend und im Ergebnis sogar mitbestimmend Einfluss zu nehmen. Dies gilt auch für die Europapolitik. Gemäß unserer Tagesordnung soll dieser Punkt erst heute Nachmittag erörtert werden. Leider wird es mir aus terminlichen Gründen nicht möglich sein, an diesen Beratungen teilzunehmen. Erlauben Sie mir daher bereits jetzt kurz einige Ausführungen aus Sicht des deutschen Bundesrates: Nach Artikel 23 Absatz 2 unseres Grundgesetzes wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und auch den Bundesrat deshalb umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Vorhaben der Europäischen Union zu unterrichten. Zu den so mitgeteilten Entwürfen für Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union gibt der Bundesrat Stellungnahmen ab. Soweit die europarechtlichen Regelungen Materien betreffen, die innerstaatlich in die Zuständigkeit des Bundes fallen, hat die Bundesregierung die Stellungnahmen des Bundesrates bei ihrer Entscheidung in Brüssel schlicht "zu berücksichtigen" - d. h., sie ist nicht daran gebunden. Wenn allerdings im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist die Auffassung des Bundesrates insoweit "maßgeblich zu berücksichtigen", d.h. der Bundesrat hat hier grundsätzlich das Letztentscheidungsrecht über die Festlegung der deutschen Haltung im Ministerrat. Betreffen EU-Regelungen im Schwerpunkt ausschließlich die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, so kann sogar ein vom Bundesrat benannter Landesminister am Ratstisch in Brüssel Platz nehmen, um die deutsche Position bei den Verhandlungen mit den anderen 14 Mitgliedstaaten zu vertreten. Zusammenfassend kann ich daher Folgendes feststellen: Die Bundesregierung ist in wesentlichen Teilen ihrer Aktivitäten der intensiven Kontrolle und der rechtlichen Mitentscheidung des Bundesrates unterworfen. Man kann sogar sagen, dass der Bundesrat für die Bundesregierung ein schwierigerer Partner als der Deutsche Bundestag ist, da sie mit der Mehrheit des Bundestages in parteipolitischer Identität steht. Im Bundesrat können durchaus andere Parteien und Koalitionen eine Mehrheit bilden - dies ist im übrigen gerade der Fall - und dadurch eine verstärkte Kontrolle der Regierung ausüben. Der Bundesrat als Zweite Kammer kann daher dafür sorgen, dass die Regierung ihr Programm nicht einseitig durchsetzen kann, sondern dem Zwang zur Einigung und zum Kompromiss mit der jeweiligen Bundesratsmehrheit unterworfen ist. Als Inhaber eines solch weitreichenden Kontrollinstruments trägt der Bundesrat natürlich eine große Verantwortung. Die Tatsache, dass in den vergangenen beiden Legislaturperioden von weit über 800 Gesetzesvorlagen nur etwas mehr als 5 Prozent am Widerstand des Bundesrates gescheitert sind, zeigt, dass der Bundesrat sich dessen stets bewusst war. Gleichwohl ist in der Bundesrepublik Deutschland wiederholt Kritik an dieser einflussreichen Position des Bundesrates geäußert worden. Dabei wird insbesondere vorgebracht, dass die Zahl der Zustimmungsgesetze unangemessen hoch sei. Es werden daher Möglichkeiten diskutiert, die Zahl der Zustimmungsgesetze zu verringern und damit die Macht und die Einflussmöglichkeiten des Bundesrates zu beschneiden. Mir ist bewusst, dass nicht alle Mitglieder unserer Vereinigung über derart weitreichende Rechte wie der Bundesrat verfügen. Oft sind die Mitwirkungsmöglichkeiten nur sehr eingeschränkt. Jedoch sollten wir Zweiten Kammern die uns durch die jeweilige Verfassung eingeräumten - wenn auch unterschiedlich ausgestalteten - Mitwirkungsrechte konsequent nutzen. Dabei müssen wir auch Meinungsverschiedenheiten und Konflikte mit den Regierungen in Kauf nehmen. Die Austragung von Konflikten gehört zur Demokratie. Das Ziel aber müssen gemeinsam getragene Lösungen sein. Weder eine uneingeschränkte Unterstützung noch eine Fundamentalopposition gegen die Politik unserer Regierungen ist unsere verfassungsgemäße Aufgabe. Zum Abschluss meiner Betrachtungen möchte ich noch einmal kurz den Blick auf die Diskussion auf Europäischer Ebene lenken: Derzeit werden im Konvent und in der COSAC Vorschläge zur Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente diskutiert. Einigkeit besteht dort, dass dies in erster Linie durch eine verstärkte innerstaatliche Kontrolle der nationalen Regierungen erfolgen muss. Ich denke, damit sind wir auf dem richtigen Weg. Nur durch eine effektive - auf die jeweiligen Besonderheiten der einzelnen nationalen Rechtsordnung abgestimmte - Kontrolle der Regierungen wird es uns gelingen, die Rolle der nationalen Parlamente und dabei insbesondere die der Zweiten Kammern in Europa zu stärken. Voraussetzung ist allerdings, dass wir Zweiten Kammern die uns  - wenn auch in unterschiedlichem Maße zugeteilten - Kontrollbefugnisse über unsere Regierungen konsequent ausnutzen. Auf diese Weise werden wir einen Beitrag zur Verbesserung der demokratischen Legitimation, der Glaubwürdigkeit und letztlich auch der Akzeptanz Europas bei unseren Bürgern leisten. Abschließend möchte ich unser heutiges Treffen zum Anlass nehmen, Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, für das Jahr 2005 - im Anschluss an die schon jetzt ausgesprochenen Einladungen unserer Mitglieder aus der Tschechischen Republik und Polen - zu einer Sitzung der Vereinigung der Senate Europas nach Berlin einzuladen. Zwar werde ich dann - aufgrund der jährlich wechselnden Bundesratspräsidentschaft - nicht mehr im Amt sein, jedoch wird es meiner Nachfolgerin bzw. meinem Nachfolger eine Ehre sein, Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dann in Berlin begrüßen zu können. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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