GEMAS (Geochemical Mapping of Agricultural and Grazing Land Soil in Europe) ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Expertengruppe „Geochemie“ der europäischen geologischen Dienste (EuroGeoSurveys) und Eurometeaux (Verbund der europäischen Metallindustrie). Insgesamt waren an der Durchführung des Projektes weltweit über 60 internationale Organisationen und Institutionen beteiligt. In den Jahren 2008 und 2009 wurden in 33 europäischen Ländern auf einer Fläche von 5 600 000 km² insgesamt 2219 Ackerproben (Ackerlandböden, 0 – 20 cm, Ap-Proben) und 2127 Grünlandproben (Weidelandböden, 0 – 10 cm, Gr-Proben) entnommen. In den Proben wurden 52 Elemente im Königswasseraufschluss, 41 Elemente als Gesamtgehalte sowie TC und TOC bestimmt. Ergänzend wurde in den Ap-Proben zusätzlich 57 Elemente in der mobilen Metallionenfraktion (MMI®) sowie die Bleiisotopenverhältnisse untersucht. Alle analytischen Untersuchungen unterlagen einer strengen externen Qualitätssicherung. Damit liegt erstmals ein qualitätsgesicherter und harmonisierter geochemischer Datensatz für die europäischen Landwirtschaftsböden mit einer Belegungsdichte von einer Probe pro 2 500 km² vor, der eine Darstellung der Elementgehalte und deren Bioverfügbarkeit im kontinentalen (europäischen) Maßstab ermöglicht. Die Downloaddateien zeigen die flächenhafte Verteilung der mit verschiedenen Analysenmetoden bestimmten Elementgehalte in Form von farbigen Isoflächenkarten mit jeweils 7 und 72 Klassen.
Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, kurz Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) genannt, ist eine Richtlinie für alle Gewässer: Oberflächengewässer, Grundwasser, Seen und Küstengewässer. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) trat am 22.12.2000 in Kraft. Die WRRL fasst bestehende Vorschriften zusammen und schafft einheitliche Standards in allen EU-Mitgliedstaaten.
Hier finden Sie weitere Informationen zur EU-Wasserrahmenrichtlinie
1 1' 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Transportdaten für Modellrechnungen zur Langzeitsicherheit (Modell geb iet Grube Konrad) (Stand: 05.10 . 1990) Auftraggeber: Niedersäc hsisches Umwe ltminis ter ium (MU) Sachbe arbeit er: Datum: Archiv-Nr . : Tgb. -Nr.: TK 25: Anlagen: 05.10.1990 107478 N 3.2 - 7584/ 90 3528-30, 3627-29, 3727 -29, 3827-29, 3927-29 33 - 2 - Inhalt Seite 1. Einl eitung 5 5 2. Sorptionsdaten (KD-Werte) 5 2.1 Erläuteru ngen zur Datenbasis 8 2.2 Dis ku ssion der abge leitet en K0- Werte 8 2.2.1 Technetium 9 2.2.2 Selen VI 9 2.2.3 Zirkonium 9 2.2.4 Niob 10 2.2.5 Caesium 10 2.2.6 Jod 10 2.2.7 Kohlen stoff 10 2.2.8 Strontium 11 2.2.9 Neptunium 11 2.2.10 Plutonium 12 2.2.11 Americium 12 2.2.12 Curium 12 2. 2 .13 Blei 13 2. 2 .14 Uran 13 2. 2 .1 5 Rad ium 14 2. 2. 16 Nickel 14 2.2.17 Thorium 14 2.2.18 Protactinium 15 2.2.19 Actinium 15 2.2.20 Molybdän 16 2.2.21 Zinn 16 2.2.22 Rubidium 2.2.23 Chlo r , Calcium, Kobalt, Pall adium, Wis mut, Polon i um 16 und Lanthaniden (Samarium, Europium, Holmium, Lutetium) 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3 .3 2.3. 4 2. 3.5 2.3.6 2. 3.7 2.3.8 2. 3.9 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Einfluß der Verdünnung auf KD- Werte Zirkonium Plutonium Americium Curium Blei Zi nn Uran Nickel Thorium 17 17 18 18 18 18 18 18 19 19 3. Absolute Gebirgsporos itäten 3. 1 Einführung 3.1.l Begriffsbestimmung 3.1.2 Datenbasis 3. 2 Bandbreiten und Vorschläge für erste Rechenwerte 3.2.1 Allgemeine Anmerkungen 3.2.2 Lockergestein 3.2.3 Festgestei n 3.2.3.l Tonstein und Tonmergelstei n 3.2.3.2 Mergelstein 3.2.3 .3 Kal kstein 3.2.3 .4 Sandst ein19 19 19 21 21 21 23 24 24 25 26 4 . Dispers ions l ängen30 5. Schriften 5.1 Erläuternde Unterl agen 5.2 Unveröffentlichte Unterl agen* 5.3 Publikationen32 32 35 35 28 * ) Unveröffentlichte Unter lagen werden in eckigen Klammern zitier t
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Europium(III)-tris(1,1,1,2,2,3,3,-heptafluor-7,7-dimethyl-4,6-octandionat)-D27. Stoffart: Einzelinhaltsstoff.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Antimon Verb. mit Europium (1:1). Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen.. Es gelten folgende Umweltgefahren: Sonstige Umweltgefahren: Umweltgefährlich gemäß EU-Verordnung.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Tris[3-(2,2,3,3,4,4,4-heptafluorbutyryl)bornan-2-onato-O,O']europium. Stoffart: Einzelinhaltsstoff.
Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Europium(II)-oxid. Stoffart: Einzelinhaltsstoff.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 47 |
Land | 4 |
Wissenschaft | 2 |
Type | Count |
---|---|
Chemische Verbindung | 19 |
Förderprogramm | 26 |
Text | 1 |
unbekannt | 6 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 21 |
offen | 26 |
unbekannt | 5 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 48 |
Englisch | 5 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Dokument | 1 |
Keine | 33 |
Webseite | 19 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 20 |
Lebewesen & Lebensräume | 21 |
Luft | 10 |
Mensch & Umwelt | 52 |
Wasser | 11 |
Weitere | 32 |