Bei der Haupttätigkeit der Auto Hellas Export ) handelt es sich um Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d (NACE-Code: 38.31 - Zerlegen von Schiffs- und Fahrzeugwracks und anderen Altwaren). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
Greenpeace hat Giftfässer von Rumänien zurück nach Deutschland gebracht. Um das Gesicht zu wahren, lässt die Bundesregierung schliesslich 425 t Altpestizide aus deutscher Produktion zurückholen.
Ab Mai verhindert Greenpeace mehrfach den Export deutschen Giftmülls nach Rumänien; dort illegal gelagerte Giftfässer werden wieder nach Deutschland zurück transportiert.
In Basel (CH) wurde das so genannte Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung beschlossen. Das Übereinkommen strebt weltweit ein umweltgerechtes Abfallmanagement und die Kontrolle grenzüberschreitender Transporte gefährlicher Abfälle an und ist am 5. Mai 1992 in Kraft getreten. Die EU hat das Basler Übereinkommen in der EG-Abfallverbringungsverordnung für alle Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich umgesetzt (Inkrafttreten 1993).
<p>Schadstoffhaltige Abfälle dürfen nicht einfach ins Ausland geschafft und dort entsorgt werden. Das regelt das Basler Übereinkommen.</p><p>Seit 25 Jahren regelt das Basler Übereinkommen weltweit die Zulässigkeit, Genehmigung und Kontrolle der Exporte und Importe, also der grenzüberschreitenden Verbringung von gefährlichen Abfällen. Deutschland wurde Mitte 1995 Vertragsstaat des Basler Übereinkommens.</p><p>Mitte der 1970er Jahre gab es in den industrialisierten Staaten nur eine unzureichende Infrastruktur für die Entsorgung gefährlicher Abfälle. Kurzerhand brachten manche den gefährlichen Müll ins Ausland. Mit schweren Folgen für Umwelt und Gesundheit, insbesondere in Afrika, Osteuropa und anderen Regionen. Die Verschiffung gefährlicher Abfälle durch „toxic ships“ hatte zu dieser Zeit ein Ausmaß erreicht, das internationalen Handlungsbedarf erforderte. Der Seveso-Unfall 1983 und die folgende unkontrollierte Verbringung der Abfälle aus diesem Unfall sind in die Geschichte eingegangen. Letztendlich führten die Giftmüllskandale zum Basler Übereinkommen.</p><p>In Deutschland wurde die Wende mit einer gemeinsamen Erklärung der Umweltminister des Bundes und der Länder zum Thema "Abfallexport" im September 1992 eingeleitet. Im Mai 1994 war die Europäische Abfallverbringungsverordnung in Kraft getreten und im Oktober 1994 richtete das Umweltbundesamt die Anlaufstelle Basler Übereinkommen ein. Sie entscheidet seitdem u.a. über die Abfallverbringung durch Deutschland. Pro Jahr erteilt sie über 500 Transitgenehmigungen, erstellt die jährliche Statistik über verbrachte Mengen, beantwortet Informationsfragen und berät Behörden und Wirtschaft.</p><p>2013 wurden unter behördlicher Überwachung 1,9 Millionen Tonnen deutscher Abfälle zur Entsorgung ins Ausland verbracht und 5,9 Millionen Tonnen Abfälle anderer Staaten in Deutschland entsorgt. Ca. 70 % der nach Deutschland importierten Abfälle wurden verwertet. Der überwiegende Teil kommt aus den europäischen Nachbarstaaten oder wurde dorthin verbracht. Die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Nicht-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a>-Staaten ist verboten. Somit konnte der Transport gefährlicher Abfälle aus Europa in sich entwickelnde Länder unterbunden werden. Der Abfallimportüberschuss zeigt, dass Deutschland bereits seit Jahren über eine ausreichende Entsorgungsinfrastruktur verfügt. Aufgrund der vorhandenen Entsorgungsinfrastruktur sowie der Vorab und Verbleibskontrolle der grenzüberschreitend verbrachten Abfälle konnten illegale Verbringungen mit Beeinträchtigungen von Umwelt und Gesundheit weitestgehend verhindert werden.</p><p>Inzwischen gibt es ein neues, in den letzten Jahren entstandenes Problem: Berge von Elektroschrott. Ein Teil gebrauchstauglicher Geräte landet zwar bei neuen Nutzern im außereuropäischen Ausland. Aber ein großer Teil gelangt ohne fachgerechte Entsorgung auf unkontrollierten Müllkippen von Entwicklungs- und Schwellenländern. Häufig werden Geräte zerlegt und Komponenten über offenem Feuer herausgelöst, um an Rohstoffe zu gelangen. Dies führt zu schweren Gesundheitsschäden und hohen Umweltbelastungen. Deshalb ist es derzeit wichtig, Verwertungsstrukturen in diesen Staaten zu fördern. Deutschland unterstützt daher den Aufbau einer geeigneten Entsorgungsinfrastruktur in den Entwicklungsländern durch Kooperationsangebote, Informationsvermittlung, Technologietransfer und Thematisierung in internationalen Gremien.</p>
<p>Dass schadstoffhaltige Abfälle nicht einfach ins Ausland geschafft und dort zu Lasten von Gesundheit und Umwelt entsorgt werden, soll das „Basler Übereinkommen“ verhindern. Es wurde vor 25 Jahren von 53 Staaten unterzeichnet.</p><p>Inzwischen haben 181 Vertragsparteien das Übereinkommen unterschrieben. Kernanliegen ist, dass Abfälle umweltgerecht verwertet oder entsorgt und der grenzüberschreitende Transport gefährlicher Abfälle kontrolliert werden.</p><p>Die Unterzeichnerstaaten erkannten in den 1980er Jahren die wachsende Bedrohung für Mensch und Umwelt durch immer mehr gefährliche Abfälle und deren grenzüberschreitende Verbringung. Denn die Verschiffung dieser Abfälle durch „toxic ships“ aus industriellen Staaten mit schlecht entwickelter oder kaum vorhandener Entsorgungsstruktur hatte zu dieser Zeit ein Ausmaß erreicht, das internationalen Handlungsbedarf erforderte. Es gab zahlreiche Vorfälle, durch die Umwelt und Gesundheit durch den unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Abfällen insbesondere in Afrika, Osteuropa und anderen Regionen auf Jahrzehnte bis Jahrhunderte geschädigt wurden.</p><p>Nach wie vor stehen die Vertragsparteien vor Herausforderungen. Etwa beim Umgang und der umweltgerechten Entsorgung des in riesigen Mengen anfallenden Elektronikschrotts, der eine Vielzahl von Schadstoffen enthält.</p><p>Als „Anlaufstelle Basler Übereinkommen“ wirkt das Umweltbundesamt an der Weiterentwicklung des Übereinkommens mit und ist zudem die für die Durchfuhr von Abfällen durch die Bundesrepublik Deutschland zuständige Genehmigungsbehörde.</p><p>Im Jahr 2012 wurden unter behördlicher Überwachung 1,8 Millionen Tonnen deutscher Abfälle im Ausland entsorgt und 5,9 Millionen Tonnen Abfälle anderer Staaten in Deutschland behandelt. Der weit überwiegende Teil kommt aus den Nachbarstaaten oder wurde dorthin verbracht. Die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Nicht-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a>-Staaten ist verboten. </p><p>Anlässlich des 20 jährigen Bestehens der Anlaufstelle findet dieses Jahr ein internationales Kolloquium statt.</p>
Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung sowie den OECD-Beschluss C(2001)107 in Unionsrecht um. Dabei verbietet die VVA in Umsetzung der völkerrechtlichen Vorgaben bestimmte Abfallverbringungen und stellt einen Verfahrensrahmen mit zwei anwendbaren Verfahrenstypen zur Verfügung, die in Abhängigkeit vom betreffenden Abfall, der geplanten Entsorgungsart sowie den beteiligten Staaten anzuwenden sind. Die Europäische Kommission hat die VVA bis zum 31. Dezember 2020 zu überprüfen und ggf. einen Legislativvorschlag vorzulegen. Unter anderem wird die Kommission in diesem Zusammenhang auch die Kontrollpläne und deren Wirksamkeit zur Bekämpfung illegaler Verbringungen würdigen. Vor diesem Hintergrund verfolgte das vorliegende Vorhaben das Ziel, den Vollzug der VVA innerhalb Deutschlands zusammenfassend auszuwerten und mit Blick 1. auf eine verbesserte Bekämpfung illegaler Verbringungen bestehende Hemmnisse zu identifizieren und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten 2. auf einen effizienteren Vollzug Vorschläge zu unterbreiten 3. auf eine Stärkung der Kreislaufwirtschaft Ansatzpunkte aufzuzeigen. In diesem Bericht sind einerseits Kontrollpläne ausgewertet, die die Bundesländer entsprechend Artikel 50 Abs. 2a VVA verabschiedet haben. Des Weiteren werden relevante Themen aus dem Bereich der Anwendung der VVA analysiert und Maßnahmenvorschläge entwickelt. Quelle: Foschungsbericht
Die Einfuhr zustimmungspflichtiger Abfälle war auch im Jahr 2009 hoch - wie schon in den Jahren zuvor. Sie betrug 7,6 Millionen Tonnen (Mio. t) und nahm vor allem wegen einer Großbaustelle im deutsch-österreichischen Grenzgebiet deutlich zu (Abbildung 1). Der Export hingegen ging um rund 20 Prozent zurück und betrug nur noch 1,2 Mio. t. Auch der Anteil gefährlicher Abfälle ging zurück. Die Ausfuhr betrug nur noch 160.000 t (Rückgang um 30 Prozent), die Einfuhr drei Mio. t (sieben Prozent niedriger als 2008). Für das Jahr 2009 sind keine bedeutenden illegalen Verbringungen bekannt.
Verordnung zur Änderung von Anlagen zum Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 ist am 20. November 2003 in Kraft getreten (BGBl., Teil II, Seite 1626). Die von der Sechsten Konferenz der Vertragsparteien des Basler Überein-kommens vom 9. bis 13. Dezember 2002 in Genf beschlossenen Änderungender Anlagen VIII und IX des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über dieKontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrerEntsorgung werden hiermit in Kraft gesetzt. Sachstand und Gesetzgebung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung
Gesetz zu den Änderungen von 1995 und 1998 des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung – in Kraft getreten am 24. Januar 2002, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil II, Nummer 3, vom 23. Januar 2002, Seite 89 bis 110. Hintergrundinformation: Deutschland ist seit dem 20. Juli 1995 Vertragsstaat des "Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung" vom 22. März 1989. Dem Übereinkommen sind inzwischen über 180 Staaten beigetreten. Mit der Konvention wurden erstmals weltweit geltende Regelungen über Zulässigkeit und Kontrolle von Exporten gefährlicher Abfälle getroffen. Grenzüberschreitende Abfallverbringungen benötigen die Zustimmung des Ausfuhrlandes, sämtlicher Durchfuhrländer sowie des Einfuhrlandes. Insbesondere sollen hierdurch Staaten geschützt werden, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen für den Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen. Sachstand und Gesetzgebung zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 10 |
| Land | 1 |
| Weitere | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Gesetzestext | 3 |
| Text | 6 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 5 |
| Offen | 8 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 13 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 3 |
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| Keine | 2 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 4 |
| Lebewesen und Lebensräume | 13 |
| Luft | 3 |
| Mensch und Umwelt | 12 |
| Wasser | 4 |
| Weitere | 13 |