API src

Found 32 results.

Related terms

"Digital transformation meets Föderalismus"

Die Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien ist für eine effiziente und nachhaltige Gewässerbewirtschaftung in Gegenwart und Zukunft unabdingbar. Das Umweltbundesamt (UBA) engagiert sich im Bereich der digitalen Transformation der Wasserwirtschaft, um Umweltdaten besser zu erschließen, auswerten und veröffentlichen zu können. Der Einsatz moderner digitaler Technologien in der Wasserwirtschaftsverwaltung ist ein wichtiger Treiber, um bessere Daten zur Beurteilung des Gewässerzustandes und dessen Entwicklung zu erhalten. Die Auswertung und Interpretation dieser Daten bilden die Grundlage für die Entwicklung und Bewertung von Gewässerschutzmaßnahmen, die Information der Öffentlichkeit und umweltpolitische Empfehlungen. Quelle: Korrespondenz Wasserwirtschaft

Bilanzrede von Bundesratspräsident Dr. Reiner Haseloff am 8. Oktober 2021 im Bundesrat

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit flieht. In wenigen Wochen endet die Bundesratspräsidentschaft Sachsen-Anhalts. Die Präsidentschaft war mir Ehre und Verpflichtung zugleich. Und eine große Freude. Ich möchte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesratsverwaltung herzlich danken. Sie waren ein tolles Team und haben mir die Arbeit sehr erleichtert. Dabei war es in mehrfacher Hinsicht ein ungewöhnliches und sehr intensives Jahr. Vor allem die Corona-Pandemie hat die zurückliegenden Monate geprägt und unsere Arbeit stark beeinflusst. Mehrfach trafen wir uns deshalb zu Sondersitzungen. Mittlerweile haben wir gelernt, mit der Pandemie zu leben und sie gleichzeitig zurückzudrängen. Dennoch müssen wir weiter vorsichtig und umsichtig bleiben. Die allermeisten Menschen in unserem Land haben sich sehr verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll verhalten, weder sich noch ihre Mitmenschen gefährdet und großes Verständnis für die getroffenen und mitunter schmerzhaften Maßnahmen gezeigt. Die überwältigende Mehrheit unserer Bevölkerung hat durch konkrete Handlungen eine beeindruckende Solidarität bewiesen. Dafür danke ich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ganz herzlich. Einen ganz besonderen Dank möchte ich an alle im Gesundheitswesen Beschäftigten richten. Ohne ihre Einsatzbereitschaft, ohne ihre Umsicht und ohne ihr Pflichtgefühl hätte die Pandemie nicht so erfolgreich eingedämmt werden können. Auch die Hochwasserkatastrophe im Sommer hat unser Land vor große Herausforderungen gestellt. In einer Sondersitzung im September haben wir wenige Tage nach dem Bundestag den Hilfsfonds für die Geschädigten der Flutkatastrophe gebilligt und dem Aufbauhilfegesetz 2021 zugestimmt. Viele Betroffene haben das als ein hoffnungsvolles und ermutigendes Signal verstanden. Und genau das sollte es auch sein. Bund und Länder haben gemeinsam schnell und effizient gehandelt. Unsere politischen Strukturen sind krisentauglich. Der Föderalismus ist aber mehr als nur ein Ordnungsprinzip. Er ist einer der zentralen Bausteine unserer Demokratie. Denn er stellt auch einen wirksamen Schutz vor einer Gefährdung der Demokratie durch einseitige Machtausübung dar. Freiheit ist ein Wesenskern des Föderalismus. Zentralisierung hingegen, so hat es einmal Thomas Nipperdey formuliert, bedeutet „die Erfahrung von Anonymität, Entfremdung, Heimatlosigkeit, Identitätsverlust, Instabilität, Nicht-Funktionieren“. Aber unsere Freiheit und unser föderales System sind keine Selbstläufer. Wir beobachten in letzter Zeit einen schwindenden Respekt gegenüber demokratischen Normen und Institutionen. Zudem erleben wir eine Verrohung der politischen und gesellschaftlichen Sitten. Rassismus und Diskriminierung sind zu einem ernsthaften Problem geworden. Die Schwelle zur Gewaltbereitschaft nimmt immer mehr ab.  Ein 20-Jähriger weist auf die Maskenpflicht hin und wird erschossen. Und in den sozialen Netzwerken wird dieser entsetzliche Mord auch noch von manchen hämisch kommentiert Was läuft in Teilen unserer Gesellschaft schief? Wie dünn ist der Firnis unserer Zivilisation eigentlich? Zur Tagesordnung können wir jetzt keinesfalls übergehen. Denn für unser Gemeinwesen sind wir alle verantwortlich. Der US-amerikanische Soziologe Amitai Etzioni prägte 1996 den Begriff der „Verantwortungsgesellschaft“. Sie verlangt vom Einzelnen nicht nur mehr Verantwortung für sich selbst, sondern auch für die Allgemeinheit. Wir alle müssen für eine offene Gesellschaft eintreten. Jeden Tag aufs Neue und mit großer Entschiedenheit. Zivilcourage ist gefragt. Hass und Hetze dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Es muss vielmehr ein Klima der Toleranz und des gegenseitigen Respekts herrschen. Nur dann können Menschen unterschiedlicher Kulturen und Religionen in Frieden miteinander leben. Auf dieser Grundlage wollen wir weiter gemeinsam Zukunft formen. Das Motto unserer Bundesratspräsidentschaft gilt über den Tag hinaus. Dabei verfügen wir über gute Gestaltungsmöglichkeiten und Perspektiven. Unser Land ist pluralistisch, weltoffen und für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt. Das haben auch die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am letzten Wochenende in Halle (Saale) gezeigt. Neu waren in diesem Jahr die 32 Einheitsbotschafterinnen und -botschafter. Gemeinsam repräsentierten sie die großen Stärken unseres Föderalismus: die Vielfalt in der Einheit. In meine Amtszeit fiel auch die 1000. Sitzung des Bundesrates. Unsere Demokratie lebt auch von starken und selbstbewussten Institutionen. Zu ihnen gehört seit mehr als sieben Jahrzehnten der Bundesrat. Der Bundespräsident hat in seiner Ansprache zu Recht darauf hingewiesen. Die Bedeutung des Bundesrates und seine Rolle in der innerstaatlichen Willensbildung und im System der Gewaltenteilung sind anerkannt und unbestritten. Der Föderalismus in unserem Land ist zu einer lebendigen und selbstverständlichen Realität geworden. Das föderale Prinzip hat sehr viel zur Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland beigetragen, und diese Erfolgsgeschichte wollen wir weiter fortschreiben. Denn das Projekt des demokratischen Verfassungsstaates ist nie abgeschlossen. Auch der Föderalismus kennt als dynamisches System keine Finalität. Er musste sich in der Vergangenheit wechselnden Gegebenheiten anpassen, und er wird es auch zukünftig tun müssen. Auch die Geschichte der europäischen Integration ist seit ihren Anfängen von föderalen Ideen geprägt. Und mehr denn je gilt: Nur eine starke und handlungsfähige EU kann den globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden und ihre Werte sowie Interessen international wirksam vertreten. Nur gemeinsam erhalten wir unsere Handlungsfähigkeit. Deshalb sind die internationalen Kontakte während einer Bundesratspräsidentschaft enorm wichtig. Gestern Abend bin ich aus Rom zurückgekehrt. Dort war ich zur Eröffnung der 7. Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Parlamente der G20-Staaten. Coronabedingt sind meine Auslandsreisen als Bundesratspräsident allerdings überschaubar geblieben. Ich hoffe, dass unter Ihrer Präsidentschaft, lieber Herr Ramelow, wieder mehr Normalität einkehrt und wir die Pandemie mehr und mehr überwinden. Ich wünsche Ihnen in Ihrem neuen Amt, das Sie ab 1. November übernehmen, alles Gute und viel Erfolg. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über Twitter , Facebook , Youtube und über die Messenger-Dienste Notify und Telegram . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Haseloff kritisiert Infektionsschutzgesetz

Bundesratspräsident Dr. Reiner Haseloff hat heute im Bundesrat deutliche Kritik am „Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Infektionsschutzgesetz) geübt. Für Haseloff sind „Entstehung, Ausgestaltung und Ergebnis unbefriedigend“. Es „drängt sich nunmehr noch deutlicher die Frage auf, worin der Mehrwert dieses Gesetzes für die Menschen in Deutschland liegt gegenüber der im vergangenen Jahr im Grundsatz bewährten Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen.“ Der Bundesratspräsident sieht eine Gefahr für den Föderalismus und die Tendenz zu mehr Zentralstaatlichkeit. „Insofern haben die Gesetzesinitiative und die sie rechtfertigende Diskussion unserem kooperativen Föderalismus, wie wir ihn seit Jahrzehnten erfolgreich leben, einen schwer heilbaren Schaden zugefügt“, so Haseloff. Er verwies darauf, dass die pandemische Lage in klassischen Zentralstaaten keineswegs besser sei als in Deutschland. Der Bundesratspräsident kritisierte, dass die bundeseinheitlichen Vorgaben der Situation vor Ort nicht gerecht würden und Modellprojekte, die positive Energien und konstruktive Impulse ermöglicht hätten, nun abgeschnitten und verhindert würden: „Das ist für die Bekämpfung der Pandemie, die nur mit der Bevölkerung möglich ist und nicht gegen sie, unter dem Strich eher schädlich, denn gesundheitsbewusste Selbstverantwortung zu stärken, ist das eigentliche Gebot der Stunde.“ „Die Grundrechtseinschränkungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, sind trotz deutlicher Abmilderung gegenüber der Formulierungshilfe weiterhin immens, so dass sich in der Gesamtschau die Frage der Verhältnismäßigkeit durchaus stellt.“ Haseloff kritisierte zudem, dass der Rechtsweg gegenüber dem Status quo so erschwert worden sei, dass von einem effektiven Rechtsschutz bei derart schweren Grundrechtseinschränkungen schwerlich die Rede sein könne. Hintergrund: Der Gesetzentwurf des Bundes ist als Einspruchsgesetz formuliert, das keiner Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sachsen-Anhalt bliebe nur die Möglichkeit Einspruch gegen den Gesetzentwurf einzulegen, worauf das Land aber verzichtet, weil dadurch sein Inkrafttreten nur verzögert, aber nicht verhindert würde, da der Bundestag den Einspruch mit Mehrheit überstimmen kann. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

德国环境管理体系概览

为向国际读者简明介绍德国的环境管理体系,德国联邦环境署编制了本概览手册。手册由五个章节组成。第一章为引言,第二章介绍了德国环保关注的多个领域,第三章介绍了德国环境管理部门为实现其环境保护目标而采用的一系列工具。第四章阐述了德意志联邦共和国的行政结构,重点阐明了联邦、各州和地方政府在环境保护领域的分工与合作。最后,第五章举例介绍了德国环境保护管理的重要流程和工具。

Englischsprachiges Handbuch erklärt deutsche Umweltverwaltung

Englischsprachiges Handbuch erklärt deutsche Umweltverwaltung Die deutsche Umweltverwaltung ist vom Föderalismus geprägt. Außenstehenden aus dem Ausland erscheint sie oft sehr komplex. Die vom Umweltbundesamt entwickelte Broschüre „A Guide to Environmental Administration in Germany“ gibt internationalen Leserinnen und Lesern einen kompakten Einblick in die deutsche Umweltverwaltung und ihre rechtlichen und politischen Grundlagen. Die Umweltverwaltung ist das Rückgrat der nachhaltigen Entwicklung und der Umsetzung der Umweltpolitik in Deutschland. Um die Umweltpolitik in Deutschland verstehen zu können, ist es daher unerlässlich, einen Überblick über die verfassungsrechtlichen Grundlagen und das System der Umweltverwaltung zu haben. Dazu hat das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) diese Broschüre entwickelt, basierend auf einer vom UBA beauftragten Studie von Prof. Dr. Stefan Grohs und Nicolas Ullrich vom Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung. Die Broschüre ist in fünf Abschnitte unterteilt: Nach der Einführung in Abschnitt 1 stellt Abschnitt 2 das breite Themenspektrum des Umweltschutzes in Deutschland vor. Es folgt Abschnitt 3, der die Bandbreite der Instrumente beschreibt, mit denen die deutsche Umweltverwaltung ihre Ziele verfolgt. Die Verwaltungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Aufgabenverteilung zwischen der Bundesebene, der Ebene der Bundesländer und der lokalen Ebene, wird in Abschnitt 4 erläutert. Schließlich werden in Abschnitt 5 Beispiele für wichtige Verfahren und Instrumente des administrativen Umweltschutzes vorgestellt.

Jahreskonferenz der Regierungschefs auf Schloss Elmau - Haseloff: Verstärkter Kampf gegen Antisemitismus notwendig

Anlässlich der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf Schloss Elmau hat Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff die Bereitschaft der Länder gemeinsam jeder Form von Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschlossen entgegenzutreten begrüßt. ?Wir benötigen im Bereich des Antisemitismus einen hohen Ermittlungsdruck und konsequente und zügige Strafverfahren. Zugleich sollte die Gesetzeslage ergänzt und die strafverschärfende Wirkung einer antisemitischen Tatmotivation hervorgehoben werden?, forderte der Regierungschef. Zudem begrüßte Haseloff die bereits ergriffenen Maßnahmen zur verbesserten Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus und zum Schutz jüdischer Einrichtungen. In der Frage des ebenfalls auf der Tagesordnung der Jahrestagung stehenden Klimaschutzprogramms hat sich der Ministerpräsident für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Länder ausgesprochen: ?Es ist richtig, dass wir alles daran setzen, die Klimaschutzziele für Deutschland zu erreichen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Die Umsetzung des Klimaschutzprogramms wird allerdings zu erheblichen finanziellen Belastungen der Länder und Kommunen führen, während die eingepreisten Einnahmen aus dem Programm ausschließlich dem Bund zufließen. Hier besteht ein Ungleichgewicht. Es muss zu einer fairen Lastenteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen kommen.? Zudem sei, so Haseloff, eine Stärkung des Föderalismus notwendig. ?Es widerspricht den vom Grundgesetz garantierten Mitwirkungsrechten der Länder, wenn Gesetzentwürfe des Bundesrates im Bundestag in der Mehrzahl der Fälle nicht behandelt werden. Das muss sich ändern. Zudem muss gewährleistet sein, dass die Länder für Aufgaben, die sie genauso so gut oder besser als der Bund erledigen können, auch die Kompetenzen und die notwendigen Finanzmittel bekommen. Vor diesem Hintergrund ist die Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern zu überdenken?, so der Ministerpräsident. Hinsichtlich des Mobilfunkausbaus seien verstärkte Anstrengungen des Bundes unerlässlich. ?Eine zeitgemäße Versorgung mit Mobilfunk ist Standard in modernen Gesellschaften. Daher benötigen wir eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten. Im Bereich 5G ist eine Aufstockung der Förderung des Bundes unabdingbar damit eine breite Versorgung mit 5G gewährleistet werden kann?, erklärte Haseloff. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

A guide to environmental administration in Germany

The German Environment Agency has developed a guide in English to provide a concise introduction to the German environmental administration for an international readership. The guide is divided into five sections: After the introduction in Section 1, Section 2 introduces the wide range of subjects related to environmental protection in Germany. This is followed by Section 3, which describes the array of instruments the German environmental administration uses in pursuing its goals. The administrative structure in the Federal Republic of Germany, especially the division of tasks between the federal level, the level of the (Bundes-)Länder (federal states) and the local-level are explained in Section 4. Finally, Section 5 provides examples of important procedures and instruments in administrative environmental protection. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

LSA VERM

87 Patrick Dürrwald,Annette Krüger, Maren Liedtke Handlungsempfehlungen für kommunale Geodaten haltende Stellen in Sachsen-Anhalt LSA VERM 2/2018 Handlungsempfehlungen für kommunale Geodaten haltende Stellen in Sachsen-Anhalt Von Patrick Dürrwald,Annette Krüger und Maren Liedtke, Magdeburg Zusammenfassung Geodaten bilden eine unverzichtbare Arbeitsgrundlage in nahezu allen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Begriffe „Interoperabilität“ und „INSPIRE“ sind jedoch nicht alltäglich. Die nun veröffentlichten Handlungsempfehlungen sollen die Kommunen bei der Bereitstellung eigener Geodatenressourcen unterstützen und ihnen wichtige Informationen für den interoperablen Datenaustausch im Kontext der europäischen Geodateninfrastruktur INSPIRE zur Verfügung stellen. 1 Motivation Mit der Verabschiedung der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE-Richtlinie) durch die EU im Jahr 2007 und der Umsetzung auf Landesebene durch Inkrafttreten des Geo- dateninfrastrukturgesetzes Sachsen-Anhalt (GDIG LSA) im Jahr 2009 begann der Aufbau und anschließend der Betrieb der Geodateninfrastruktur im Land Sachsen- Anhalt. Gemäß den Grundsätzen des Föderalismus und der kommunalen Selbstver- waltung war diese Aufgabe gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen wahrzu- nehmen. Die Geodateninfrastruktur Sachsen-Anhalt (GDI-LSA) organisierte sich, ihrem Selbstverständnis von gemeinsamer Verantwortung folgend, ressort- und ebenenübergreifend unter Federführung des für das Geoinformationswesen zustän- digen Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr (MLV). Die Zuständigkeit für die jeweiligen Geodaten sowie deren Aufbereitung entsprechend nationaler und in- ternationaler Vorgaben verblieb in der Hoheit der Ressorts mit ihren Geodaten hal- tenden Stellen. Die Steuerung ressortübergreifender Aufgaben übernahm eine Inter- ministerielle Arbeitsgruppe (IMA GDI-LSA) mit Vertretern der Ressorts und der kommunalen Spitzenverbände sowie der Betreiber der hiesigen GDI als Gäste. [Schultze, Galle, Liedtke 2013] INSPIRE – Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft Die IMA GDI-LSA verständigt sich in ihren regelmäßigen Sitzungen über die ressort- und ebenenübergreifenden Maßnahmen zur Umsetzung der konzeptionellen Vorga- ben, zur Gewährleistung des Zugangs zu Geobasis- und Geofachdaten über das Geodatenportal des Landes und zur Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus schafft sie Regelungen zum Betrieb der GDI-LSA und legt das Arbeitsprogramm zu Koordinie- rung und Betrieb der zentralen technischen Komponenten fest. Zeitweilig eingerich- tete Arbeitsgruppen können die Arbeit der IMA GDI-LSA unterstützen. Für die IMA GDI-LSA ist die kommunale Beteiligung am INSPIRE-Prozess von be- sonderer strategischer Bedeutung. Ein nicht unerheblicher Teil, der von der INSPIRE- Richtlinie thematisch erfassten Geodaten, wird bei den Kommunen im Rahmen der eigenen Aufgabenwahrnehmung erhoben und geführt. Die INSPIRE-konforme Zu- gänglichmachung dieser Daten ist ein Kernthema bei der Umsetzung der Richtlinie. In den Kommunen des Landes wird der INSPIRE-Prozess auf Grund der heteroge- nen Ausgangslage hinsichtlich der fachlichen, technischen und finanziellen Ressourcen in sehr unterschiedlicher Ausprägung begleitet. Um diesem Umstand entgegen zu Mehrwerte durch Förderung der Zusammenarbeit auf Landes- und Kommunalebene schaffen. LSA VERM 2/2018 Patrick Dürrwald, Annette Krüger, Maren Liedtke Handlungsempfehlungen für kommunale Geodaten haltende Stellen in Sachsen-Anhalt 88 wirken, wurde in der IMA GDI-LSA vereinbart, dass durch die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen der Wissensstand auf kommunaler Ebene vereinheitlicht wird. Daneben sollen insbesondere die sich bietenden Synergieeffekte und die ent- stehenden Mehrwerte im Land, die sich durch die kommunale Beteiligung und Be- reitstellung der INSPIRE-Themen-relevanten Geodaten ergeben, vermittelt werden. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit den Kommunen des Landes im Kontext der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie gestärkt. Darüber hinaus soll den Kommunen aufgezeigt werden, wie sie diese Geodaten in eigenen kommunalen Geoportalen einer breiten Öffentlichkeit und den Akteuren vor Ort zur Verfügung stellen können. 2 Die Kommunen verfügen über ein breites Spektrum an Geodaten. Sachstand in den Kommunen Die Kommunen in Sachsen-Anhalt verfügen über ein breites Spektrum an Geodaten, die aus den täglichen Arbeitsprozessen nicht mehr wegzudenken sind. Einige typische Bereiche, in denen auf kommunaler Ebene Geodaten erhoben, verarbeitet und ver- öffentlicht werden, sind Natur- und Denkmalschutz,Ver- und Entsorgung, Bauleitpla- nung, Tourismus, Wirtschaft, Demografie, soziale Einrichtungen, Katastrophenschutz und öffentlicher Nahverkehr. Die aktuell verfügbaren Daten werden vorwiegend jedoch unabhängig voneinander und in den unterschiedlichsten Systemen erfasst und bereitgestellt, so dass der Nutzer bei einem Datentransfer unter Umständen vor großen Herausforderungen steht. In einzelnen Kommunen besteht momentan bereits die Möglichkeit, Geodatendienste als Darstellungs- bzw. Downloaddienste im Sinne von INSPIRE über Geoportale bereitzustellen. Sofern notwendig, erfolgt die Abgabe von Geodaten jedoch häufig per Datenträger und die Visualisierung über einfach gestaltete Kartenanwendungen. Da für den überwiegenden Teil bereits erhobener Geodaten keine (standardisierten) Metadaten (beschreibende Daten zu diesen Geodaten) recherchierbar vorliegen, kann das Potenzial dieser Daten allerdings weder erkannt, noch ausgeschöpft wer- den. Um Geodaten über Kommunal-, Landes- und Bundesgrenzen hinweg bereitstellen zu können, ist der Aufbau einer einheitlichen Geodateninfrastruktur zwingend erfor- derlich. Dabei muss für eine effektive Nutzung die Interoperabilität von Geodaten und Geodatendiensten im Mittelpunkt des Interesses stehen. Durch normbasierte Schnittstellen und standardisierte Metadaten, Geodaten und Geodatendienste sind die Daten nicht nur leichter zugänglich, sie verbessern auch die Zusammenarbeit zwischen Behörden unterschiedlicher Ebenen sowie zwischen den Bereitstellern und Nutzern von Geodaten erheblich. Abb. 1: Kommunale Handlungsempfehlungen Beide in den nachfolgenden Kapiteln vorgestellten Dokumente wurden von Arbeitsgruppen bestehend aus Landes- und Kommunalvertretern unter Federführung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) erarbeitet und fokussieren, basierend auf dem aktuellen Sachstand im Land, auf den unbestrittenen Mehrwert standardisierter Geoinformationen im Alltag. Es besteht für alle Kommunen die Chance, aktiver und unverzichtbarer Teil der landes-, bundes- und europaweiten Geodateninfrastruktur zu werden, um die gerade in der heutigen Zeit vielzitierte Nachhaltigkeit von Ressourcen und die Schaffung von Synergien über Verwaltungsebenen hinaus zu sichern. 89 3 Patrick Dürrwald,Annette Krüger, Maren Liedtke Handlungsempfehlungen für kommunale Geodaten haltende Stellen in Sachsen-Anhalt LSA VERM 2/2018 Dokument „Mehrwerte INSPIRE-Themen-relevanter Geodaten“ Das Dokument ist als rechtlich nicht bindende Handlungsempfehlung im Sinne einer fortzuschreibenden, wertneutralen Übersicht zum existierenden Sachstand in Sach- sen-Anhalt zu verstehen, welches die Bereitstellung kommunaler Geodaten auf Lan- desebene favorisiert. Mit besonderem Augenmerk wurden dabei die speziellen, ge- setzlichen Regelungen zwischen Land und Kommunen betrachtet, die sich aus dem GDIG LSA ergeben. Dem Auftrag an die Arbeitsgruppe entsprechend, fokussiert das Doku- ment auf die Mehrwerte, die sich bei einer freiwilligen Beteiligung der Kommunen am GDI-Prozess ergeben. Um diesen Gedanken zu stärken, wurden von den Autoren Beispiele zusammengetragen und als Best Practice an den Anfang der Broschüre gestellt. Die nachfolgenden Kapitel betrachten u. a. die organisatorischen bzw. gesetzlichen Rahmenbedingun- gen, den Datenschutz, die Identifizie- INSPIRE-Themen-relevanter rung Geodaten und die wesentlichen Tä- tigkeiten im Prozess ihrer Bereitstel- lung. 3.1 Abb. 2:Verknüpfung von Geobasis- und Geofachdaten Identifizierung INSPIRE-Themen-relevanter Geodaten Nicht alle Geodaten befinden sich im Geltungsbereich von INSPIRE. Die Grundlage für die Entscheidung über die sachliche Betroffenheit bildet § 4 GDIG LSA. Die hier aufgeführten Kriterien werden im Dokument detailliert erläutert und in einer Abbil- dung (siehe Abb. 3) zusammengefasst.Auf dieser Grundlage kann jede Geodaten hal- tende Stelle die in ihrem Verantwortungsbereich existierenden Geodatenressourcen auf INSPIRE-Zugehörigkeit untersuchen. Ausgehend von der INSPIRE-Richtlinie regeln die Länder den Umgang mit kommu- nalen Geodaten in unterschiedlicher Weise. In Sachsen-Anhalt, wie in einigen ande- ren Bundesländern auch, gilt das Gesetz für Geodaten der kommunalen Verwal- tungsbehörden nur dann, wenn ihre elektronische Erfassung oder Bereitstellung gesetzlich vorgeschrieben ist. Da nur formelle Gesetze, also parlamentarisch be- schlossene Bundes- oder Landesgesetze, rechtlich verbindliche "Gesetze" im Sinne des GDIG LSA sind, besteht zurzeit keine Anwendbarkeit auf die Geodaten der Kommunen. Unabhängig von einer INSPIRE-Betroffenheit der Daten sollte der Mehrwert kom- munaler Geodaten erkannt und an einer interoperablen Datenbereitstellung gear- beitet werden. Im Idealfall kann dies für kommunale Geodaten, die z. B. im Rahmen der Erfüllung landes- bzw. bundesweiter Fachaufgaben an übergeordnete Behörden abgegeben werden, über diese „zentrale“ Stelle erfolgen. Wann führe ich als Kommune Geodaten im Kontext von INSPIRE?

(Microsoft Word - 170508_Literaturliste_B\374rgerenergie_final.docx)

Literaturliste Bürgerenergie (Stand: 05/2017) Vorbemerkungen: Die Literaturliste Bürgerenergie ist eine Sammlung fachlicher Informationen und gibt einen exemplarischen Überblick zu Publikationen auf dem Gebiet der Gründung von Energiegenossenschaften, Bürgerenergie, Mieterstrom, Energieeffizienz und Suffizienz. Sie wird regelmäßig aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Autor Agora Energiewende 2017 Titel Energiewende und Dezentralität. Zu den Grundlagen einer politisierten Debatte. Der Sammelband enthält Beiträge verschiedener Autoren zum Themenfeld der Dezentralität im Energiebereich. Er beleuchtet vertieft die verschiedenen Dimensionen der Dezentralität und systematisiert diese. Die klassischen Rollenteilungen zwischen Erzeuger und Verbrau- cher werden aufgehoben. Neue Rollen, die mit Prosumer, Plattformen und Aggregatoren noch ungenau beschrieben sind, entstehen. BMWi 2017 Schlagworte: Dezentralität, Akteursvielfalt, Prosumer "Mieterstrom – Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlich- keit von Mieterstrommodellen" Der Begriff Mieterstrom ist bisher weder gesetzlich noch untergesetzlich definiert. § 95 Nr. 2 EEG 2017 beinhaltet nun eine Verordnungsermächtigung zugunsten der Bundesregierung die es dieser ermöglicht, für Lieferungen von Strom aus Solaranlagen aus einer an, auf oder in einem Wohngebäude angebrachten Solaranlage an Dritte zur Nutzung innerhalb dieses Gebäudes, Vergünstigungen bei der EEG-Umlage vorzusehen. Dies wird unter verschiede- nen Aspekten betrachtet. Bündnis Bürgerenergie e.V. 2017. Schlagworte: Mieterstrommodelle, Wirtschaftlichkeit Bürgerenergie heute und morgen Die Publikation widmet sich der Zukunft der Bürgerenergie. Es wird eine Trendanalyse vor- gestellt und mit Praxisbeispielen unterlegt. Außerdem erfolgt eine Bestandsaufnahme. Schließlich werden Handlungsempfehlungen kommuniziert. Schlagworte: Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften, Prosuming Bezugsquelle https://www.agora- energiewen- de.de/fileadmin/Projekt e/2016/Dezentralitaet/A go- ra_Dezentralitaet_WEB .pdf http://www.bmwi.de/Re dakti- on/DE/Publikationen/St udien/schlussbericht- mieter- strom.pdf?__blob=publi cationFile&v=10 https://www.buendnis- buergerener- gie.de/fileadmin/user_u pload/downloads/Beric ht_2017/Broschuere_B uergerener- gie17_WEB.pdf 1 Autor Würzburger Berichte zum Umweltener- gierecht Nr. 26 vom 2. Mai 2017 Titel Ilka Hoffmann, Die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017: Ein Hintergrundpapier, entstanden im Rahmen des BMWi-Forschungsvorhabens: „Windenergierecht – Planung, Genehmigung und Förderung im Föderalismus“. Schlagworte: Konstellationsmöglichkeiten, Bürgerenergiegesellschaften Blazejewski, Susanne et al. 2016. Energiewende in Unternehmen – Mitarbeiterpotenziale entdecken und fördern In jeder Organisation gibt es „grüne Mitarbeiter“. Unternehmen können Mitarbeiter aber auch systematisch befähigen und ermutigen, für Klimaschutz im Unternehmen tätig zu werden. Der Leitfaden basiert auf dem BMBF-Projekt „enEEbler“ im Rahmen des Programmes sozial- ökologische Forschung zur Energiewende. Bezugsquelle http://stiftung- umweltenergier- echt.de/wp- con- tent/uploads/2017/05/st if- tung_umweltenergierec ht_wueberichte_26_% C2%A7-36g-EEG- 2017_B%C3%BCrgere nergiegesellschaf- ten.pdf http://www.eneebler.de/ wp- con- tent/uploads/2016/07/En ergiewende-in- Unternehmen- enEEbler1.pdf Schlagworte: Bottom-up Engagement, Einbeziehung von Mitarbeitern Brischke, Lars et al. 2016 Energiesuffizienz – Strategien und Instrumente …. zur nachhaltigen Begrenzung des Ener- giebedarfs im Konsumfeld Bauen/Wohnen Suffizienz ist eine der drei ursprünglich definierten Nachhaltigkeitsstrategien neben Effizienz und Konsistenz. Der optimierte Einsatz von Energie durch effiziente Geräte (Effizienzstrate- gie) hat in Deutschland noch nicht zu einer absoluten Energieverbrauchsreduktion geführt. Diese ist aber neben dem Einsatz erneuerbarer Energien (Konsistenzstrategie) notwendig, um die Ziele der Energiewende zu erreichen. In diesem Forschungsvorhaben werden Ansät- ze und Strategien zur Energiesuffizienz für den Sektor "Private Haushalte" fokussiert auf das Konsumfeld Bauen / Wohnen beobachtet, analysiert, verallgemeinert und partizipativ weiter- ent-wickelt. Bundesdeutscher Arbeitskreis für Um- weltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V. Hamburg, München, Berlin, Hamm. Schlagworte: Suffizienz, Nachhaltigkeit Die Regionale EnergieEffizienzGenossenschaft REEG - Ein neues Geschäftsmodell zum Energiesparen und CO2-Reduktion Teil A: Projektdokumentation https://www.ifeu.de/ind ex.php?bereich=ene&s ei- te=energiesuffizienz#ob en http://reeg- in- fo.de/Down.asp?Name ={DNTQUPRPVZ- 2 Autor Titel 2016. Der Endbericht des Förderprojektes „B.A.U.M. Zukunftsfonds – Pilotprojekt in drei Kommu- nen“ stellt das Konzept der REEG als ein neues Geschäftsmodell vor. Es wird die Entwick- lung des Modells von der Idee bis zur Regionalen EnergieEffizienzGenossenschaft REEG aufgezeigt. Bezugsquelle 11242016105326- HNCLNJGFOH}.pdf Schlagworte: neues Geschäftsmodell, Energieeffizienz Bundesdeutscher Arbeitskreis für Um- weltbewusstes Management (B.A.U.M.) e.V. Hamburg, München, Berlin, Hamm. 2016. Die Regionale EnergieEffizienzGenossenschaft REEG - Ein neues Geschäftsmodell zum Energiesparen und CO2-Reduktion Teil B: Leitfaden zur Etablierung einer REEG In diesem Leitfaden werden das Organisationsmodell und die Funktionsweise der REEG erläutert. Es werden die Wege und Schritte zu einer REEG dargestellt. http://reeg- in- fo.de/Down.asp?Name ={UMYMZYTVXQ- 11242016105347- MKEBUYGFSJ}.pdf Schlagworte: Nachahmer, neues Geschäftsmodell, Energieeffizienz Bundesnetzagentur 2016 Leitfaden zur Eigenversorgung In diesem Leitfaden legt die Bundesnetzagentur ihre Auffassung zu der EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher nach § 61 EEG 2014 dar. Sie geht in die- sem Zusammenhang auch auf die Mitteilungs- und Darlegungspflichten ein. Mit Einführung des EEG 2014 ist die EEG-Umlage grundsätzlich für jeden Stromverbrauch zu zahlen, auch bei Eigenversorgung. Das EEG 2017 sieht darüber hinaus neue Regelungen zur Eigenversorgung vor, die in dem Leitfaden (noch) keine Berücksichtigung finden. Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH. Kaiserslautern. 2016. Schlagworte: EEG-Umlagepflicht Geschäftsmodelle für Bürgerenergiegenossenschaften - Markterfassung und Zukunftsperspektiven Diese Broschüre stellt die Vision einer neuen Energiewelt durch die Energiewende dar. Es wird die Systematik der Entwicklung von Geschäftsmodellen erklärt. Außerdem wird die Zu- https://www.bundesnet zagen- tur.de/DE/Sachgebiete/ Elektrizitaetund- Gas/Unternehmen_Insti tutio- nen/ErneuerbareEnergi en/Eigenversorgung/Ei genversorgung- node.html http://www.energiegeno ssenschaften- gruen- den.de/fileadmin/user_ upload/Newsletter- Anhaen- 3

Ministerpräsident Haseloff: Bundeskulturstiftung ist Bekenntnis zum kooperativen Kulturföderalismus

?Die Kulturstiftung des Bundes ist das klare Bekenntnis zu einem kooperativen Kulturföderalismus. In Deutschland existieren seit jeher große, mittlere und kleine Kulturzentren. Die Kulturmetropole im eigentlichen Sinn hat es nie gegeben. Es gibt keine Hauptstadtkultur. Aber natürlich viel Kultur in der Hauptstadt.? Das sagte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff heute in Halle. Dort nahm er am Festakt aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der Kulturstiftung des Bundes teil.   In seinem Grußwort würdigte Haseloff die Bedeutung des Föderalismus für die kulturelle Entwicklung. ?Der Föderalismus in Deutschland war immer mehr als nur ein politisches Organisationsmodell. Er war vor allem und zuerst eine soziokulturelle Realität. Föderalismus erleichtert Heimat.? Der Ministerpräsident hob in diesem Kontext die Heimat- und Traditionspflege in den neuen Bundesländern hervor. Sie habe sich nach 1990 wieder fest etabliert. Haseloff: ?Die Rückbesinnung auf die Überlieferung, die Erforschung der Heimatgeschichte, restaurierte Denkmale und Kirchen sind eindrucksvolle Zeugnisse eines neuen Wir-Gefühls, eines regionalen Bewusstseins und einer gewachsenen Identität.?   Ausdrücklich dankte Haseloff der Stiftung für ihre Arbeit. ?Sachsen-Anhalt konnte in den vergangenen Jahren vom Engagement der Bundeskulturstiftung sehr profitieren. Über diese Unterstützung sind wir überaus glücklich.? Als Beispiele nannte Haseloff die Restaurierung der Prunksärge in der Fürstengruft im Merseburger Dom und die Realisierung des Projekts ?Schrumpfende Städte Bauhaus?.      Hintergrund Die Kulturstiftung des Bundes ist eine der größten öffentlichen Kulturstiftungen in Europa. Sie wurde vor 10 Jahren gegründet und hat seither ihren Sitz in den Franckeschen Stiftungen in Halle an der Saale. Sie fördert Kulturprojekte aller Sparten in der gesamten Bundesrepublik und international. Ihr jährlicher Etat liegt derzeit bei rund 35 Mio. ?. In Sachsen-Anhalt hat die Kulturstiftung des Bundes seit ihrem Bestehen insgesamt 145 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 7,5 Mio. ? gefördert. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

1 2 3 4