Seit sieben Jahren erarbeitet der Runde Tisch Meeresmüll Handlungsempfehlungen gegen die Plastikverschmutzung von Nord- und Ostsee. Heute kommen die Mitwirkenden in Berlin mit den Schirmherrschaften, Bundesumweltministerin Steffi Lemke, dem niedersächsischen Umweltminister Christian Meyer und dem Präsidenten des Umweltbundesamtes Dirk Messner, zusammen, um besonders prägnante Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Gemeinsam soll ein Resümee gezogen und die Ausrichtung sowie die Schwerpunkte der weiteren Zusammenarbeit festgelegt werden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Vermüllung der Umwelt durch Plastik ist zu einem enormen Problem geworden, das insbesondere den Meereslebewesen und den Menschen schadet. Plastikmüll in den Meeren ist ein Teil der ökologischen Dreifachkrise, mit der wir weltweit konfrontiert sind. Von der gegenwärtigen UN -Verhandlungsrunde in Paris muss daher das Signal für ein starkes und verbindliches internationales Abkommen gegen Plastikmüll und für mehr Meeresschutz ausgehen. Der heutige Runde Tisch dient dazu, unsere nationalen Erkenntnisse und Erfahrungen zu bündeln, um sie in die internationalen Verhandlungsprozesse einfließen zu lassen. Ich setze mich besonders dafür ein, schon den Beginn der Wertschöpfungskette in den Blick zu nehmen und Plastikmüll, wo immer es geht, zu vermeiden. Recycling kann einen wichtigen Beitrag leisten, aber der Nutzung von Stoffen am Ende eines Lebenzyklus sind Grenzen gesetzt. Deshalb ist es mir wichtig, schon beim Produktdesign anzusetzen.“ Christian Meyer, Umweltminister des Landes Niedersachsen: „Unsere Meere sind keine Müllkippe, insbesondere nicht für langhaltbares Plastik, sondern ein wertvolles Ökosystem . Niedersachsen ist ein Küstenland, vom Meer abhängig und mit dem Schutz des Meeres eng verknüpft. Unser Weltnaturerbe Wattenmeer ist ein einzigartiger Lebensraum für Fische aber auch viele Zug- und Rastvögel. Fischerei, Tourismus, Nationalpark Wattenmeer, auch Schifffahrt und Offshore-Industrie – all diese Themen machen deutlich, wie sehr der Schutz der Meeresumwelt in unserem Alltag präsent ist. Auch und gerade beim Thema Müll im Meer. Die Müllbelastung muss schon bei der Entstehung wirksam reduziert werden, etwa durch Verbote von Einwegverpackungen und Plastikwegwerfartikeln. Es ist erschreckend, wie viel Plastikmüll wir im und am Meer finden. Aktivitäten gegen Einwegplastik sind daher genauso wichtig wie etwa die Umweltbildung in den Nationalparkhäusern. Aber auch Strandmüllsammlungen oder Fishing-for-Litter-Aktionen reduzieren die Müllbelastung und schaffen ein Bewusstsein für das Gesamtproblem.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Der Runde Tisch Meeresmüll setzt auf die direkte Einbeziehung aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen, um maßgeschneiderte Lösungen für die vielfältigen land- und seebasierten Eintragsquellen von Abfällen in die Meere zu entwickeln. Perspektivisch gilt es, dieses einzigartige Gremium noch besser in die Umsetzung politischer Vorgaben einzubinden, zu denen sich Deutschland national und international im Kampf gegen die Plastikvermüllung der Umwelt verpflichtet hat.“ Derzeit nehmen am Runden Tisch Meeresmüll rund 130 Expert*innen teil, darunter zum Beispiel Vertreter*innen aus der Fischerei, der Schifffahrt, der Industrie und dem Einzelhandel, der Wissenschaft, der Tourismusbranche aber auch Umweltverbände, Behörden, und Politiker*innen sowie Künstler*innen. Neben der Verfolgung von Maßnahmen spielt er eine wichtige Rolle als Informations- und Kooperationsplattform. Entstanden sind in der bisherigen Zusammenarbeit vielfältige Ergebnisse. Dazu gehören unter anderem eine Bereitstellung von Handlungsleitfäden zu Best-Practice-Beispielen und rechtlichen Möglichkeiten für Kommunen zur Reduktion des Plastikmüllaufkommens. Es wurde ein Themenpapier zu Mikroplastikeinträgen in die marine Umwelt veröffentlicht, das den Stand des Wissens und prioritär erforderliche Maßnahmen darlegt. Zu den Produkten gehören aber auch Empfehlungen zur Vermeidung und sicheren Bergung von Geisternetzen, zur Entsorgung von Fanggeräten aus der Fischerei und aber auch Bildungskonzepte für verschiedene Altersgruppen sowie Hinweise zur Durchführung küstennaher umweltgerechter Müllsammelaktionen. Nicht zuletzt wurde ein Bildungskonzept für verschiedene Altersgruppen und Sektoren vorgelegt. Nach Befassung der G7 sowie der G20-Staaten im Rahmen deutscher Vorsitze, zuletzt in 2022, hat die Staatengemeinschaft im vergangenen Jahr in Nairobi mit dem Mandat für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen gegen die Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren eine wichtige Initiative auf den Weg gebracht. Parallel zum Runden Tisch Meeresmüll laufen in Paris aktuell unter Ägide der Vereinten Nationen Verhandlungen für dieses Kunststoffabkommen, das im kommenden Jahr verabschiedet werden soll. Für die spätere Umsetzung sind nationale Präventionspläne vorgesehen. Der Runde Tisch Meeresmüll ist als bestehendes nationales Netzwerk prädestiniert, hier perspektivisch zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Runden Tisches Meeresmüll: www.muell-im-meer.de
Politik muss Rahmenbedingungen für Umweltschutz als Wettbewerbsvorteil schaffen Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) engagiert sich mit verschiedenen Aktivitäten für den Umwelt- und Klimaschutz – zum Beispiel mit eigenen Bio-Marken, einem größeren vegetarischen und veganen Angebot oder Energieeffizienzsteigerungen in den Filialen und Unternehmensstandorten. Insgesamt aber könnten die untersuchten Unternehmen ihren Einfluss und Handlungsspielraum deutlich stärker nutzen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA). Die größten Stellschrauben liegen demnach in den Bereichen Sortimentsgestaltung, Reduktion von Lebensmittelverschwendung und Sensibilisierung der Konsument*innen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel haben sehr viel Einfluss – sowohl auf die Produktionsbedingungen als auch auf das Konsumverhalten. Daraus erwachsen Handlungschancen und auch Verantwortung. Einige Unternehmen gehen hier schon voran und haben sich zum Beispiel ambitionierte Ziele für Klima- und Waldschutz gesetzt. Das Potenzial ist aber noch lange nicht ausgeschöpft: die Nachhaltigkeitsstrategien der Konzerne sind bis jetzt nur unzureichend verankert. So wird zwar viel von Umweltschutz und Nachhaltigkeit gesprochen, aber im Einkauf der Produkte, bei Preisgestaltung oder Werbung zum Beispiel sehen wir oft das Gegenteil. Hier ist auch die Politik ist gefragt: Sie muss entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, damit aktiver und konsequenter Umweltschutz zum Wettbewerbsvorteil für die Unternehmen wird.“ In der Studie wurde das Umweltengagement der acht umsatzstärksten LEH-Unternehmen Deutschlands (ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, Lidl, Netto Markendiscount, PENNY und REWE) systematisch in den Bereichen Lieferketten (Einkauf und Zusammenarbeit mit Lieferanten), eigene Standorte sowie Konsum (Interaktion mit Verbraucher*innen) bewertet. Bewertet wurden 22 Handlungsfelder, 43 Indikatoren und 112 Subindikatoren jeweils auf einer Skala von 1 (no practice) bis 5 (best practice). Im Mittel schneiden die Unternehmen zwischen 1,6 und 3 ab (siehe Tabelle). Vor allem bei der Berichterstattung zu Umweltzielen sowie bei Energieeffizienzsteigerungen in den Filialen und Produktionsstätten schneiden die Unternehmen eher gut ab. Auch in Bezug auf Umweltkampagnen und Sensibilisierungsmaßnahmen erzielen die acht Supermärkte gute Ergebnisse. So nutzen die Unternehmen z.B. Branchenstandards und Zertifizierungen für bestimmte Rohstoffe wie Kakao, Kaffee oder Palmöl und arbeiten daran, sich wissenschaftsbasierte Klimaziele oder Ziele für entwaldungsfreie Lieferketten zu setzen. Weitere positive Beispiele sind Aktionen und Kampagnen zur Reduktion von Lebensmittelverschwendung, vor allem im Bereich Obst und Gemüse; das große Angebot an Biolebensmitteln (62 Prozent des Umsatzes mit Biolebensmitteln werden im konventionellen LEH erzielt); zahlreiche Pilotprojekte zum Klima - und Umweltschutz, z.B. zur Darstellung der Umweltkosten in den Verkaufspreisen sowie das steigende Angebot an pflanzlichen Alternativprodukten. Insbesondere in den Bereichen Sortimentsgestaltung und Sensibilisierung von Konsument*innen nutzen die Unternehmen ihren Handlungsspielraum aber überhaupt nicht oder nur unzureichend. Mit Sortimentsgestaltung ist der (nachhaltige) Einkauf der Produkte und Rohwaren gemeint; Sensibilisierung der Konsument*innen umfasst Maßnahmen im Bereich der Ladengestaltung, Produktplatzierung und Werbung, um die Menschen zu umweltfreundlicheren Kaufentscheidungen zu motivieren. Hier könnte zum Beispiel beim Sortiment ein stärkerer Fokus auf Umweltschutz gelegt werden, indem besonders umweltschädliche Produkte – wie Ware, die per Flugzeug geliefert wird – nicht angeboten werden. Auch im Bereich Werbung wird noch nicht genug getan. So werden zum Beispiel tierische, umweltschädlichere Produkte deutlich stärker beworben als die umweltfreundlicheren pflanzlichen Alternativen. Die Studie empfiehlt den Unternehmen, ihr Nachhaltigkeitsmanagement insgesamt systematischer zu gestalten: Dazu sollten durchweg überprüfbare Ziele zur ökologischen Nachhaltigkeit gesetzt werden, in bessere Daten investiert sowie das Nachhaltigkeitsmanagement stärker mit Geschäftsführung, Einkauf und Warengruppenmanagement verknüpft werden. Auch die Politik ist gefragt: Das UBA empfiehlt einen Politik-Mix aus finanziellen Anreizen – zum Beispiel Neuausrichtung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel nach ökologischen Kriterien – und regulatorischen Maßnahmen. Dazu zählt beispielsweise die Internalisierung externer Kosten – Umweltkosten der Produktion, wie Luftverschmutzung oder Klimaschäden, die bislang von der Gesellschaft getragen werden, würden dabei eingepreist. Außerdem sollten Mindeststandards im Rohwareneinkauf, etwa für Palmöl oder Soja, eingeführt oder bestimmte, besonders schädliche Fangarten im Fischfang ausnahmslos verboten werden. Zudem sollte die Politik Rahmenbedingungen für eine transparente und besser vergleichbare Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen setzen. Die Studie wurde vom Schweizer Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBL) mit Unterstützung von Systain Consulting durchgeführt. Zur Erfassung und Bewertung der Umweltleistungen der LEH-Unternehmen wurde ein wissenschaftlich basiertes Bewertungsinstrument aus 22 Handlungsfeldern, 43 Indikatoren und 112 Subindikatoren entwickelt. Die zur Bewertung verwendeten Daten stammen zum Teil aus öffentlich verfügbaren Quellen, ergänzend wurden zusätzlich unternehmensinterne Informationen durch einen Fragebogen eingeholt. Die aktuelle Studie markiert den Ausgangspunkt des LEH-Monitorings, das in den nächsten Jahren fortgeführt werden soll. Es soll Trends und Entwicklungen zeigen und darstellen, in wie weit sich die Transformation des Ernährungssystems im Bereich LEH erfassen lässt um ggf. neue politische Impulse setzen zu können.
Am 1. April 2010 hat die Regierung Großbritanniens das Chagos Archipel im Indischen Ozean zum derzeit größten Meeresschutzgebiet der Welt ernannt. Der kommerzielle Fischfang rund um die Inseln endete am 31. Oktober 2010 um Mitternacht. Auf einer Fläche von 544.000km² ist der kommerzielle Fischfang seit dem 1. November 2010 verboten.
Auf der Tagung der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) vom 14. bis zum 21. November 2016 in Vilamoura/ Portugal haben sich die Vertragsstaaten auf einen Wiederauffüllungsplan für Schwertfischbestände im Mittelmeer verständigt. Der auf 15 Jahre angelegte Wiederauffüllungsplan enthält Obergrenzen für Fangmengen, zeitweise Verbote und andere technische Maßnahmen, um die Jungtiere zu schonen. 2017 gilt eine Grenze von 10.500 Tonnen, die in den nächsten fünf Jahren jeweils um 15 Prozent reduziert werden soll: 2018 wären das 10.185 Tonnen und 2022 nur noch 8.925 Tonnen.
Am 5. Oktober 2009 veröffentlichte das spanische Agrar- und Umweltministerium ein Verbot, das der spanischen Fischereiflotte den Fang von Hammerhaien und Fuchshaien untersagt. Das Verbot tritt ab dem 1. Januar 2010 in Kraft. Es gilt auch für internationale Seegebiete und für Gewässer von Drittstaaten. Spanien nimmt damit eine Vorreiterrolle beim Haischutz in der Europäischen Union ein.
Am 24. März 2014 verhängte der EU-Fischereirat ein Einfuhrverbot für Fischereiprodukte aus Belize, Kambodscha und Guinea. Die Länder halten sich nicht an Regeln gegen illegale und unregulierte Fischerei. EU-Schiffe dürfen nun nicht mehr in den Gewässern dieser Länder fischen und EU-Staaten keine Fischereiprodukte aus den Ländern einführen.
Die Fangsaison für den im Mittelmeer vom Aussterben bedrohten Roten Thunfisch wurde im Jahr 2010 vorzeitig beendet. Die industriellen Fangflotten der EU hatten ihre jährlichen Quoten bereits nach der Hälfte der vierwöchigen Saison erfüllt. Deshalb stoppte die zuständige EU-Kommissarin Maria Damanaki die Ringwadenfischerei auf Roten Thun im Mittelmeer und im östlich Atlantik. Das Fangverbot trat am 10. Juni 2010 in Kraft.
Am 29. August 2017 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2018 an. Der Vorschlag umfasst diesmal ein Verbot der Aalfischerei in der Ostsee, die traditionell nicht Teil der Vorschläge für die jährlichen Gesamtfangmengen ist. Der Bestand des Europäischen Aals ist seit Ende der 1990er Jahre auf einem historisch niedrigen Stand. Der Aal wird derzeit in Anhang II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) geführt. Im Jahr 2007 hat die EU Maßnahmen zur Bestandserholung erlassen. Dennoch zeigt das ICES-Gutachten von Mai 2017, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend waren und der Bestand sich nach wie vor in kritischem Zustand befindet. Die Kommission schlägt daher vor, die Aalfischerei in allen EU-Gewässern der Ostsee für das Jahr 2018 zu verbieten. Dieses Verbot soll für die gewerbliche Fischerei und die Freizeitfischerei gelten. Dies bedeutet auch, dass alle unbeabsichtigt gefangenen Aale unverzüglich freigesetzt werden müssen. Darüber hinaus plant die Kommission eine Bewertung der Verordnung über die Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals.
Trotz eines geltenden Fangverbots will Norwegen weiterhin Wale harpunieren. Greenpeace ruft zum Boykott norwegischer Produkte auf. Firmen stornieren Aufträge in Höhe von 90 Mio. DM - ein Vielfaches der Einnahmen durch den Walfang.
Am 19. Juli 2012 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Neuregelung der Tiefseefischerei vor. Danach soll der Einsatz von Grundschleppnetzen und Stellnetzen ab 1000 Meter Wassertiefe in sämtlichen EU-Gewässern und der Hohen See des Nordost-Atlantik untersagt werden. Für bestimmte Fischereien soll das Verbot bereits ab 500 Meter Tiefe gelten. Der Kommissionsvorschlag bezieht sich auf 50 kommerziell genutzte Fischarten und sieht eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor.
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