Das EU-Parlament stimmte am 23. Mai 2012 für die Pläne der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT). Niedrigere Fangquoten und schärfere Schiffskontrollen sollen den Blauflossenthunfisch, auch Roter bzw. Großer Thun genannt, im Mittelmeer und Ostatlantik vor völliger Ausrottung schützen.
Die Europäische Kommission kündigte am 1. August 2012 an, dass die Fischereiquoten der Mitgliedstaaten, die ihre Quoten 2011 überschritten haben, für 2012 gekürzt werden. Dieses Jahr wurden die Abzüge für Mitgliedstaaten, die denselben Bestand wiederholt (2009, 2010 und 2011) überfischt haben, erstmals um 50 % erhöht. Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung 1224/2009/EG, die es der Kommission ermöglicht, die im Vorjahr überfischten Bestände umgehend auszugleichen
Mit starker Mehrheit von 502 zu 137 Stimmen hat das Parlament am 6. Februar 2013 in Straßburg einen ehrgeizigen Reformvorschlag für die gemeinsame Fischereipolitik (GFP) verabschiedet, mit der nachhaltige Fangquoten, ein Rückwurfverbot und Mehrjahrespläne auf wissenschaftlicher Grundlage eingeführt werden sollen. Die Überfischung wird als Konsequenz der weithin als gescheitert betrachteten aktuellen EU-Fischereipolitik von 2002 betrachtet. Die neue GFP soll ab 2014 gelten.
Auf der 62. Jahrestagung der Internationalen Walfang-Kommission vom 21. bis 25. Juni 2010 in Agadir/Marokko scheiterte ein umstrittener Kompromissvorschlag zum Walfang zwischen den Walfangnationen und schutzorientierten Ländern. Damit bleibt zwar der kommerzielle Walfang weltweit verboten, aber trotzdem wurde die Chance verpasst, sich auf eine vernünftige Lösung mit Blick auf einen besseren Schutz der Wale zu einigen. Der Kompromissvorschlag sah offizielle Fangquoten für Japan, Norwegen und Island für zehn Jahre vor. Die drei Länder nutzen seit Jahren Schlupflöcher des seit 1986 geltenden Moratoriums und töten nach Angaben von Umweltschützern pro Jahr rund 1500 Großwale.
Vom 15. bis 18. September 2014 tagte in Portoroz, Slowenien, die 65. Tagung der Internationalen Walfangkommission. Auf der Tagung standen unter anderen der von Dänemark vorgelegte Vorschlag zur Walfangquote für die indigene Bevölkerung Grönlands, der japanische Vorschlag zu Fangquoten für Minkwale für den kleinen Küstenwalfang, die Ausweisung eines Walschutzgebietes im Südatlantik sowie eine Resolution zum zukünftigen Umgang mit Walfangprogrammen zu Forschungszwecken. Mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet wurde der dänische Vorschlag, Fangquoten für den indigenen Walfang der Ureinwohner Grönlands festzulegen. Die IWC lehnte den Vorschlag Japans für die Genehmigung des Fangs von jährlich 17 Minkwalen durch kleine Küstenwalfangschiffe zum lokalen Verbrauch ab. Der Vorschlag Neuseelands für eine Resolution über die praktische Umsetzung des IGH-Urteils zum Wissenschaftswalfang wurde mit einfacher Mehrheit verabschiedet. Die Resolution sieht insbesondere vor, dass die von den IWC-Mitgliedern eingereichten Walforschungsprogramme künftig zunächst vom IWC-Wissenschaftsausschuss hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem IGH-Urteil umfassend geprüft werden. Brasilien, Argentinien, Südafrika und Uruguay legten erneut einen Antrag auf Ausweisung eines Walschutzgebietes im Südatlantik vor. Der Vorschlag fand jedoch nicht die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit.
Am 20. August 2013 verabschiedete die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket, um gegen die nicht nachhaltige Heringsfischerei der Färöer vorzugehen. Die Maßnahmen umfassen ein Einfuhrverbot für Heringe und Makrelen aus den atlanto-skandischen Beständen, die unter Aufsicht der Färöer gefangen wurden, sowie für Fischereierzeugnisse, die solchen Fisch enthalten oder aus solchem Fisch bestehen. Außerdem sind Beschränkungen für die Nutzung von EU-Häfen durch Fischereifahrzeuge vorgesehen, die den Herings- und den Makrelenbestand unter Aufsicht der Färöer befischen. Dies bedeutet, dass bestimmte färöische Fischereifahrzeuge (von Notfällen abgesehen) nicht in EU-Häfen anlegen dürfen. Der atlanto-skandische Heringsbestand wurde bis 2013 von Norwegen, Russland, Island, den Färöern und der EU über einen gemeinsam vereinbarten langfristigen Bewirtschaftungsplan und im Voraus festgelegte Anteile an der zulässigen Gesamtfangmenge (TAC) gemeinsam bewirtschaftet. 2013 beschlossen die Färöer jedoch einseitig, das Übereinkommen zu kündigen, und legten eine autonome Quote fest, die mehr als das Dreifache ihres zuvor vereinbarten Anteils beträgt.
Das Projekt "Teilprojekt D" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FIUM GmbH & Co. KG - Institut für Fisch und Umwelt durchgeführt. OTC-smartFishing entwickelt die Grundlagen für ein robustes Unterwasser- Kamerasystems mit KI-gestützter Bilderkennung für den Einsatz in der kommerziellen Fischerei und der Fischereiforschung. Dieses System soll mittelfristig unter anderem die Möglichkeit bieten, zielgenau Meeresorganismen zu fangen - in der Fischerei und Fischereiforschung. Dadurch wäre man erstmals in der Lage, die tatsächlichen Fangmengen gemäß der zustehenden Fangquoten zu regulieren und unerwünschten Beifang zu minimieren. Mit Hilfe dieses Systems kann der Zustand der genutzten lebenden aquatischen Ressourcen automatisiert in hoher Auflösung erfasst werden, was insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen Surveys zur Bestandsschätzung eingesetzt werden kann. Hier können durch solche nicht-invasiven Untersuchungsmethoden Aussagen zur Bestandsschätzung getroffen werden, die für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände notwendig sind. Derzeit stirbt der Großteil der entnommenen Proben, von denen lediglich Parameter wie Länge, Menge und Art erfasst werden müssen. Da während des Fanges nichts über die Zusammensetzung bekannt ist, werden zudem fast immer mehr Individuen entnommen als erforderlich. Durch ein in-situ System könnte ein Großteil der entnommen Proben im Lebensraum verbleiben und man könnte zusätzlich dafür sorgen, dass nur so viel Fisch entnommen wird, wie gerade benötigt wird. Damit wird die Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktion als eines der zentralen gesellschaftlichen Themen in diesem Projekt adressiert. OTC-smartFishing nutzt dabei die in OTC-BASE entwickelten Technologien zur Energieversorgung, Unterwasser - Kommunikation und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI). OTC-smartFishing wird die technologische Entwicklung im Rahmen des OTC-Zukunftsclusters in den Themenfeldern optisch-sensorischer Hardware (Kamera und Beleuchtung) und Bilderkennung (Detektion und Klassifikation) von marinen Organismen vorantreiben.
Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung durchgeführt. OTC-smartFishing entwickelt die Grundlagen für ein robustes Unterwasser- Kamerasystems mit KI-gestützter Bilderkennung für den Einsatz in der kommerziellen Fischerei und der Fischereiforschung. Dieses System soll die Möglichkeit bieten, zielgenau Meeresorganismen zu fangen - in der Fischerei und Fischereiforschung. Dadurch wäre man erstmals in der Lage, die tatsächlichen Fangmengen gemäß der zustehenden Fangquoten zu regulieren und unerwünschten Beifang zu minimieren. Mit Hilfe dieses Systems kann der Zustand der genutzten lebenden aquatischen Ressourcen automatisiert in hoher Auflösung erfasst werden, was im Bereich der wissenschaftlichen Surveys zur Bestandsschätzung eingesetzt werden kann. Hier können durch solche nicht-invasiven Untersuchungsmethoden Aussagen zur Bestandsschätzung getroffen werden, die für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände notwendig sind. Derzeit stirbt der Großteil der entnommenen Proben, von denen lediglich Parameter wie Länge, Menge und Art erfasst werden müssen. Da während des Fanges nichts über die Zusammensetzung bekannt ist, werden zudem fast immer mehr Individuen entnommen als erforderlich. Durch ein in-situ System könnte ein Großteil der entnommen Proben im Lebensraum verbleiben und man könnte zusätzlich dafür sorgen, dass nur so viel Fisch entnommen wird, wie gerade benötigt wird. Damit wird die Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktion als eines der zentralen gesellschaftlichen Themen in diesem Projekt adressiert
Das Projekt "Teilprojekt C" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Framework Robotics GmbH durchgeführt. OTC-smartFishing entwickelt die Grundlagen für ein robustes Unterwasser- Kamerasystems mit KI gestützter Bilderkennung, für den Einsatz in der kommerziellen Fischerei und der Fischereiforschung. Dieses System soll mittelfristig unter anderem die Möglichkeit bieten, zielgenau Meeresorganismen zu fangen - in der Fischerei und Fischereiforschung. Dadurch wäre man erstmals in der Lage, die tatsächlichen Fangmengen gemäß der zustehenden Fangquoten zu regulieren und unerwünschten Beifang zu minimieren. Mit Hilfe dieses Systems kann der Zustand der genutzten lebenden aquatischen Ressourcen automatisiert in hoher Auflösung erfasst werden. Was insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen Surveys zur Bestandsschätzung eingesetzt werden kann. Hier können durch solche nicht-invasiven Untersuchungsmethoden Aussagen zur Bestandsschätzung getroffen werden, die für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände notwendig sind. Derzeit stirbt der Großteil der entnommenen Proben, von denen lediglich Parameter wie Länge, Menge und Art erfasst werden müssen. Da während des Fanges nichts über die Zusammensetzung bekannt ist, werden zudem fast immer mehr Individuen entnommen als erforderlich. Durch ein in-situ System könnte ein Großteil der entnommen Proben im Lebensraum verbleiben und man könnte zusätzlich dafür sorgen, dass nur so viel Fisch entnommen wird, wie gerade benötigt wird. Damit wird die Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktion als eines der zentralen gesellschaftlichen Themen in diesem Projekt adressiert. OTC-smartFishing nutzt dabei die in OTC-BASE entwickelten Technologien zur Energieversorgung, Unterwasser - Kommunikation und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI). OTC-smartFishing wird die technologische Entwicklung im Rahmen des OTC-Zukunftsclusters in den Themenfeldern optisch-sensorischer Hardware (Kamera und Beleuchtung) und Bilderkennung (Detektion und Klassifikation) von marinen Organismen vorantreiben.
Das Projekt "OTC Rostock: Einsatz von KI für ökologisches, selektives Fischen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Ostseefischerei durchgeführt. OTC-smartFishing entwickelt die Grundlagen für ein robustes Unterwasser- Kamerasystems mit KI-gestützter Bilderkennung für den Einsatz in der kommerziellen Fischerei und der Fischereiforschung. Dieses System soll mittelfristig unter anderem die Möglichkeit bieten, zielgenau Meeresorganismen zu fangen - in der Fischerei und Fischereiforschung. Dadurch wäre man erstmals in der Lage, die tatsächlichen Fangmengen gemäß der zustehenden Fangquoten zu regulieren und unerwünschten Beifang zu minimieren. Mit Hilfe dieses Systems kann der Zustand der genutzten lebenden aquatischen Ressourcen automatisiert in hoher Auflösung erfasst werden, was insbesondere im Bereich der wissenschaftlichen Surveys zur Bestandsschätzung eingesetzt werden kann. Hier können durch solche nicht-invasiven Untersuchungsmethoden Aussagen zur Bestandsschätzung getroffen werden, die für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände notwendig sind. Derzeit stirbt der Großteil der entnommenen Proben, von denen lediglich Parameter wie Länge, Menge und Art erfasst werden müssen. Da während des Fanges nichts über die Zusammensetzung bekannt ist, werden zudem fast immer mehr Individuen entnommen als erforderlich. Durch ein in-situ System könnte ein Großteil der entnommen Proben im Lebensraum verbleiben und man könnte zusätzlich dafür sorgen, dass nur so viel Fisch entnommen wird, wie gerade benötigt wird. Damit wird die Nachhaltigkeit der Lebensmittelproduktion als eines der zentralen gesellschaftlichen Themen in diesem Projekt adressiert.