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Feldüberwachung VIII von Otto-und Diesel-Pkw und leichten Nfz der Grenzwertstufen EURO III, D4 und EURO IV: Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen zu den Schadstoffemissionen und Aktualisierung der Emissionsfaktoren

Das Projekt "Feldüberwachung VIII von Otto-und Diesel-Pkw und leichten Nfz der Grenzwertstufen EURO III, D4 und EURO IV: Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen zu den Schadstoffemissionen und Aktualisierung der Emissionsfaktoren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG durchgeführt. A) Problemstellung Die Schadstoffemissionen aus Pkw/leichten Nutzfahrzeugen werden durch gesetzliche Vorgaben begrenzt, deren Einhaltung durch die Typzulassung dokumentiert wird. Entscheidend für die Erreichung der Immissionsziele sind die Emissionen bei der Nutzung über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist deshalb die Überprüfung der Fahrzeuge im Feld auf typspezifische Mängel (Herstellerverantwortung) notwendig. Um die Einhaltung der Emissions/Immissionsziele zu überprüfen bzw. um Prognosen erstellen zu können, ist die Aktualisierung von Emissionsfaktoren zur Verwendung im Rechenmodell TREMOD notwendig. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA) Die Durchführung der Feldüberwachung als Forschungsvorhaben ist notwendig. Alle abgeschlossenen Vorhaben haben gezeigt, dass die FÜ ein wirksames Instrument ist, um typspezifische Defekte aufzudecken und die Emissionen im Verkehr zu mindern. Um ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen, werden die Messergebnisse auch zur Aktualisierung der Emissionsfaktoren verwendet. C) Ziel der Messungen ist die Ermittlung von Emissionsfaktoren (EFA), die u.a. im HBEFA und in TREMOD Verwendung finden. Weiterhin ist durch die Umsetzung der Anforderungen der EU-Richtlinien die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw/lNfz auf einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewährleisten. Bei der Feststellung typspezifischer Mängel wird über Rückrufaktionen der Hersteller dafür gesorgt, dass der Emissionszustand entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wieder hergestellt wird und Mängel in der Produktion behoben werden.

Feldüberwachung von Otto- und Diesel Pkw und leichten NFz der Grenzwertstufen EURO3, D4 und EURO4; Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen zu den Schadstoffemissionen und der Kfz-Geräuschvorschriften sowie zur Aktualisierung der Emissionsfaktoren (Feldüberwachung 7)

Das Projekt "Feldüberwachung von Otto- und Diesel Pkw und leichten NFz der Grenzwertstufen EURO3, D4 und EURO4; Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen zu den Schadstoffemissionen und der Kfz-Geräuschvorschriften sowie zur Aktualisierung der Emissionsfaktoren (Feldüberwachung 7)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG durchgeführt. A) Problemstellung: Die Schadstoff- und Geräuschemissionen von Pkw/leichten Nutzfahrzeugen werden durch gesetzliche Vorgaben begrenzt, deren Einhaltung durch die Typzulassung dokumentiert wird. Entscheidend für die Erreichung der Immissions- und Emissionsziele sind die Emissionen bei der Nutzung über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges. Zur Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist deshalb die Überprüfung der Fahrzeuge im Feld auf typspezifische Mängel (Herstellerverantwortung) notwendig. Dies gilt genauso für die Geräuschvorschriften für Kfz. Um die Einhaltung der Emissions-/Immissionsziele überprüfen bzw. um Prognosen erstellen zu können, ist die Ermittlung von Emissionsfaktoren zur Verwendung in Emissionsmodellen notwendig. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA): Die Durchführung der Feldüberwachung als Forschungsvorhaben ist zur Erprobung der EU-Richtlinie 98/69 notwendig. Alle abgeschlossenen Vorhaben haben gezeigt, dass die FÜ ein wirksames Instrument ist, um typspezifische Defekte sicher aufzudecken und die Emissionen im Verkehr zu mindern. Um ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen, sollen die Messungen auch zur Aktualisierung der Emissionsfaktoren verwendet werden. Bzgl. der Geräuschemissionen fehlt bisher die gesetzliche Basis für eine typbezogene Feldüberwachung. C) Ziel des Vorhabens ist es, durch die Umsetzung der Anforderungen der RL 98/69/EG die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw/1Nfz auf einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewährleisten. Bei der Feststellung typspezifischer Mängel wird über Rückrufaktionen der Hersteller dafür gesorgt, dass der den gesetzlichen Anforderungen genügende Emissionszustand wieder hergestellt wird und Mängel in der Produktion behoben werden. Die Messungen werden zur Ermittlung von Emissionsfaktoren ausgewertet, die u.a. im HBEFA und in TREMOD Verwendung finden. Bzgl. der Geräuschemissionen sollen Vorschläge für Kontrollsysteme, die eine Erhöhung der Geräuschemissionen sowohl von Einzelfahrzeugen wie von Fahrzeugtypen zu erfassen erlauben, in der Praxis geprüft und weiterentwickelt werden, die um Kosten zu sparen mit den Kontrollsystemen für die Schadstoffemissionen zu koordinieren sind.

Feldüberwachung von Otto- und Diesel Pkw der Grenzwertstufen EURO 3/D 4, EURO 4 unter Einbeziehung der Überprüfung der im Betrieb befindlichen OBD-Systeme, der Volllastanreicherung und der Aktualisierung der E-Faktoren für Kfz-Emissionsberechnungen

Das Projekt "Feldüberwachung von Otto- und Diesel Pkw der Grenzwertstufen EURO 3/D 4, EURO 4 unter Einbeziehung der Überprüfung der im Betrieb befindlichen OBD-Systeme, der Volllastanreicherung und der Aktualisierung der E-Faktoren für Kfz-Emissionsberechnungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Fahrzeug durchgeführt. A) Problemstellung: Mit Einführung der Richtlinie 98/69/EG sollten die Anforderungen der Feldüberwachung national umgesetzt werden. Augenblicklich ist jedoch absehbar, dass in naher Zukunft keine eigenständigen Messungen der Abgasemissionen im Auftrag des BMVBW durchgeführt werden, weil die Richtlinie bzgl. der Feldüberwachung eine 'kann'-Bestimmung ist. Der BMVBW hat sich ausdrücklich auch auf Leitungsebene dafür ausgesprochen, dass keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Sofern keine Untersuchungen durchgeführt werden, wäre sicher, dass die bisherige Praxis der erfolgreichen Felduntersuchungen spätestens Ende 2001 eingestellt würde. Weiterhin ergeben sich aus den Anforderungen der genannten Abgasrichtlinie weitere Fragestellungen hinsichtlich der Funktionalität der On Board Diagnose (OBD), die sinnvollerweise im Zusammenhang mit den Untersuchungen der Feldüberwachung überprüft werden können. Um ein möglichst günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen, sollen die Messungen verwendet werden, um die sogenannten Grundlagenmessungen der Basisemissionsfaktoren zu aktualisieren. B) Handlungsbedarf: Abgasemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen in dem der Typprüfung entsprechenden Fahrzyklus ermittelt werden. Bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte erfolgt die Einstellung bzw. Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges und eine Wiederholungsmessung. Alle abgeschlossenen Vorhaben haben gezeigt, daß es sich bei der Feldüberwachung um ein wirksames Instrument handelt, typspezifische Defekte sicher aufzudecken. C) Ziel des Vorhabens: Die Zielsetzung des Vorhabens besteht darin, durch die Umsetzung der Anforderungen gemäß Anlage I der Richtlinie 98/69/EG die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw bei einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewährleisten und eine gesetzlich notwendige Anpassung der Richtlinie an den Stand des Wissens fachlich zu begleiten. Die Höhe der in Ansatz gebrachten Kosten von 800000 Euro entsprechen einem untersten Kostenrahmen und erlauben es höchstens 10-12 Fahrzeugtypen zu untersuchen, wobei der ADAC Eigenmittel i.H.v. 50 T Euro einbringt.

Fortentwicklung der Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen

Das Projekt "Fortentwicklung der Abgasuntersuchung von Kraftfahrzeugen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV-Verband e.V. durchgeführt. a) Die periodische Abgasuntersuchung (AU) von Kfz soll deren emissionsseitig mängelfreien Betrieb sicherstellen. Die derzeit hierzu eingesetzten einfachen Untersuchungsmethoden umfassen bislang nur die Partikelemissionen (Diesel) und Kohlenmonoxid (Benziner). NOx-Emissionen werden bislang nicht überprüft. b) Es ist deshalb mit Blick auf den zunehmenden Einsatz von komplexer Abgasnachbehandlungstechnik sowie der noch immer hohen NO2-Luftbelastung zu untersuchen, ob und wie die derzeitigen Messverfahren (Trübungsmessung) verbessert sowie ggf. auch neue Messverfahren (auch für NOx) bei der AU eingesetzt werden können. Da bei Kfz ab BJ 2006 bei der AU nur noch das fahrzeugseitige OnBoard-Diagnose-System (OBD) ausgelesen wird, ist zu prüfen, ob und wie hier Weiterentwicklungsmöglichkeiten bestehen.

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