Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Kultusministerkonferenz Umweltbundesamt: Fensterlüftung wirksamster Weg zu virenarmer Luft Das Umweltbundesamt (UBA) hat für die Kultusministerkonferenz (KMK) eine Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen erarbeitet. Darin geben die Expertinnen und Experten für Innenraumlufthygiene des UBA Empfehlungen, wie sich mit richtigem Lüften in Schulen das Risiko reduzieren lässt, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren. „Kern unserer Empfehlung ist, Klassenräume regelmäßig alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern zu lüften“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Auch zu Luftreinigern und anderen technischen Geräten gibt das UBA Empfehlungen. Die KMK hatte das UBA im Rahmen eines Fachgesprächs am 23.09.2020 zum Thema „Lüften in Schulräumen“ gebeten, die Handreichung zu erstellen. Sie wird nun über die Länder an alle Schulen in Deutschland verteilt. Dirk Messner: „Wo viele Menschen auf engem Raum zusammen sind, kann sich das Virus in der Luft anreichern. Lüften ist die einfachste und wirksamste Maßnahme, um Viren aus der Luft in Klassenzimmern zu entfernen. Unsere Handreichung soll den Schulen helfen, richtig und möglichst effektiv zu lüften. Einen hundertprozentigen Schutz bietet Lüften natürlich nicht. Auch die weiteren Hygienemaßnahmen gemäß den Vorgaben der Länder sind und bleiben wichtig und sollten im Schulalltag beachtet werden.“ Stefanie Hubig, KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin: „Die Handreichung bietet Handlungssicherheit für alle an Schule Beteiligten und ich freue mich, dass wir sie nun allen Ländern, Schulträgern und Schulen zur Verfügung stellen können. Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Luftaustausch und effizientem Lüften beinhalten kurze und präzise Hinweise, warum, wann und auf welche Weise gelüftet werden soll – und nimmt dabei auch Bezug auf häufig gestellte Fragen. Mit fachgerechtem Lüften leisten wir einen entscheidenden und wirksamen Beitrag zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen.“ Neben dem 20-minütlichen Lüften sollte auch in jeder Unterrichtspause gelüftet werden. Zum Lüften sollten alle Fenster weit geöffnet werden (Stoßlüften). Nur ein Fenster teilweise zu öffnen oder die Fenster zu kippen reicht nicht aus. Ideal ist das Querlüften, wenn Fenster auf gegenüberliegenden Seiten geöffnet werden können. Sowohl beim Stoßlüften wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab; wer schnell friert, kann für die Zeit kurz einen Pullover überstreifen. Nach dem Schließen der Fenster steigt die Raumtemperatur rasch wieder an. Mit einfachem Lüften werden neben den potentiell virenhaltigen Aerosolen auch CO2 , Feuchte und chemische Stoffe effektiv aus der Luft entfernt. CO2 kann bei zu hoher Konzentration im Innenraum müde machen und zu Konzentrationsschwächen führen. Zuviel Feuchte begünstigt Schimmel. Mobile Luftreiniger können weder CO2 noch Luftfeuchte abführen. Zudem sind sie in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien, insbesondere in dicht belegten Klassenräumen. Deswegen sind mobile Luftreinigungsgeräte nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet. Können Räume nicht gelüftet werden, sind die Räume aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Unter diesem Link finden Sie Videomaterial von Heinz-Jörn Moriske, Experte für Innenraumlufthygiene: https://www.youtube.com/watch?v=zrOtL8-HbGE . Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Originalvideodaten gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dazu unter presse [at] uba [dot] de . Hier finden Sie eine Infografik in unterschiedlichen Grafikformaten zur freien Verwendung und Anpassung an Ihr eigenes Design: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/infografik-lueften-in-schulen Unten finden Sie auch eine Audiodatei des heutigen Pressegesprächs zum Download. Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle, wenn Sie das Video zur Berichterstattung verwenden möchten. Wir stellen Ihnen auch gerne das Rohmaterial ohne Grafiken zur Verfügung. Für Blinde und sehbehinderte Menschen stellen wir hier auch eine Audiodeskription zur Verfügung:
Empfehlungen der Innenraumlufthygiene-Kommission am Umweltbundesamt für Schulen und andere Innenräume Aerosole sind ein möglicher Übertragungsweg des neuartigen Corona-Virus. Aerosole verteilen sich insbesondere in geschlossenen Innenräumen schnell im gesamten Raum. Regelmäßiges Lüften durch Stoß- und Querlüften oder über Lüftungstechnik in den Räumen kann das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren. Dies beschreibt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt. Für Schulen empfiehlt die IRK beispielsweise in jeder Unterrichtspause intensiv bei weit geöffneten Fenstern zu lüften, bei längeren Unterrichtseinheiten von mehr als 45 Minuten Dauer auch während des Unterrichts. Laut IRK können CO2-Ampeln als Anhaltspunkt für gute oder schlechte Lüftung dienen. Eine CO2-Konzentration im Innenraum kleiner 1000 ppm (0,1 Vol-%) zeigt unter normalen Bedingungen einen hygienisch ausreichenden Luftwechsel an. Die IRK empfiehlt, in Innenräumen bei der jetzigen virologischen Kenntnislage für eine möglichst hohe Zufuhr von Frischluft zu sorgen. Dies ist notwendig ungeachtet anderer Schutzmaßnahmen wie dem Einhalten von Mindestabständen oder dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bei Fensterlüftung ist eine Querlüftung optimal, die über einen Durchzug über möglichst gegenüberliegende weit geöffnete Fenster Raumluft schnell gegen Frischluft austauscht. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass es durch die Lüftung nicht zu einer Verbreitung infektiöser Aerosole in andere Räume kommt. Als wirksam gilt auch eine Stoßlüftung bei weit geöffnetem Fenster (besser mehrere in einem Raum gleichzeitig) über einige Minuten Dauer. Bei Husten und Niesen einzelner Personen, egal ob zu Hause, im Büro oder in der Schule, sollte sofort eine Stoßlüftung durchgeführt werden. In stark belegten Räumen ist das bloße Ankippen der Fenster kaum wirksam, auch wenn dies dauerhaft erfolgt. Beim Betreiben von Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) sollte der Anteil der Umluft während der SARS-CoV-2-Pandemie, sofern keine hochabscheidende (virenabscheidende) Filter im Lüftungssystem eingebaut sind, möglichst gegen Null gefahren werden. Sind in Schulen raumlufttechnische Anlagen vorhanden, was selten der Fall ist, sollten diese bei der derzeitigen Pandemie möglichst durchgehend laufen. Bei Sport in Innenräumen muss ebenfalls für ausreichende Lüftung gesorgt werden. Schon bei geringer Belastung ist die Atemfrequenz gegenüber Ruhephasen deutlich erhöht. Die Menge an emittierten Partikeln steigt daher mit der körperlichen Aktivität weiter an. Deswegen sollten Räume, in denen Sport getrieben wird, deutlich häufiger gelüftet werden. Die IRK empfiehlt, dass die verbrauchte Luft jede Stunde fünfmal durch frische Luft ersetzt wird. 1 Die IRK hält den Einsatz von mobilen Luftreinigern in Klassenräumen oder zu Hause für nicht geeignet, da sie das aktive Lüften nicht ersetzen, sondern allenfalls in Einzelfällen flankieren können. Chemische Zusätze wie Ozon zur Zuluft oder dem Raum wieder zugeführter Umluft lehnt die IRK aus gesundheitlichen Gründen ab. Das gilt auch für UV-C Lampen im nicht gewerblichen Einsatz. Details zum Lüften in Schulen und anderen Innenräumen sowie zum Betrieb von Lüftungsanlagen finden Sie in der ausführlichen Stellungnahme der IRK . 1 In einer vorherigen Version hieß es, die IRK empfehle fünfmaliges Lüften pro Stunde. Wichtig ist dabei, dass die Luft ganz ausgetauscht wird. Daher wurde der Satz präzisiert. (14.08.2020)
Das Projekt "IO-Scan - Integral optischer Scanner zur Luftwechselmessung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Luft- und Kältetechnik gemeinnützige Gesellschaft mbH durchgeführt. Ziel ist die Entwicklung und Validierung eines neuen Messsystems zur Bestimmung der Luftwechselrate in Innenräumen. Die individuell erzielte Luftreinigung mittels Raumluftreinigungsgeräte, Fensterlüftung oder Lüftungsanlagen lässt sich mit O-Scan messen. Das Messverfahren ist eine kostengünstige Alternative für Kontrollmessungen gebäudetechnischer Anlagen zu bisher üblichen Tracergasverfahren.
Das Projekt "Wissenschaftliche Begleitung der Inbetriebnahme und des Betriebs eines Nullenergiehauses im Rahmen eines Modellvorhabens im Bundesbau (Haus 2019)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Braunschweig, Institut für Gebäude- und Solartechnik durchgeführt. In Berlin wurde das erste klimaneutrale Nichtwohngebäude des Bundes errichtet. Das Bürogebäude des Umweltbundesamtes ('Haus 2019') ist als Nullenergiegebäude konzipiert. Im Rahmen des Projektes wurde parallel zur Entwicklung eines energetischen Konzepts für das Gebäude ein Monitoring ausgearbeitet und mit Inbetriebnahme des Gebäudes im September 2013 umgesetzt. Ausgangslage: Das Nullenergiehaus wurde in vorgefertigter Holztafelbauweise mit Flachdach errichtet. Die Qualität der Gebäudehülle geht über die Anforderungen an ein Passivhaus hinaus. Die Holzfenster mit Dreischeibenverglasung sind auf der Süd-, Ost- und Westseite des Gebäudes mit einem außenliegenden Sonnenschutz ausgestattet. Die Bereitstellung des Heizenergiebedarfs erfolgt über einen ganzheitlichen und nachhaltigen Systemansatz. Integriert ist eine Wärmepumpe, die als lokale Ressource das Grundwasser nutzt. Die Wärme- und Kälteverteilung erfolgt über Flächensysteme, welche auf der Innenseite der Außenwände für die Heizung und in den oberen Bereichen der Bürotrennwände für die Kühlung integriert ist. Zusätzlich dazu wird die Zuluft der Lüftungsanlage durch eine hocheffiziente Wärmerückgewinnung und ein Heizregister temperiert. Für die ganzjährige Trinkwarmwasserbereitstellung ist unterstützend eine solarthermische Anlage installiert. Ziel: In einem integralen Planungsprozess sollte ein nachhaltiges und ökologisches Gesamtkonzept für den Neubau entwickelt werden. Neben der Erfüllung des Nullenergie-Standards unter Einbindung erneuerbarer Energien waren besonders ein hoher Nutzerkomfort und optimale Arbeitsbedingungen zu realisieren. Der Strombedarf der hocheffizienten Anlagentechnik, der Beleuchtung und der Büroausstattung soll in der Jahresbilanz vollständig durch den Ertrag einer Photovoltaikanlage gedeckt werden. Über den Betrieb einer zentralen Lüftungsanlage soll der optimale lufthygienische Innenraumkomfort während der Nutzungszeit gewährleistet werden. Die Zuluft in den Raum ist präsenzabhängig gesteuert, um den Mindestluftwechsel sicherzustellen. Eine Fensterlüftung ist zusätzlich in jedem Raum möglich.
Das Projekt "Teilkonzept 2: Wissenschaftliche Begleitung und Verifizierung einer Lüftungsampel für den Einsatz im Mietwohnungsbau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von UTEC Ingenieurbüro für Entwicklung und Anwendung umweltfreundlicher Technik durchgeführt. Allgemein: Innerhalb eines umfangreichen Projektesrahmens zur Verbesserung der Bausubstanz bearbeitet das Bremer Umweltinstitut in Kooperation mit der 'UTEC GmbH' und dem 'bremer energie institut' das 'Forschungsprojekt LUQAS 11: Lüftungsampel; FuE-Vorhaben zur wissenschaftlichen Begleitung und Verifizierung einer Lüftungsampel für den Einsatz im Mietwohnungsbau. Dieses Projekt, das von Mai 2002 bis Mai 2004 in Bearbeitung ist, wird vom Forschungszentrum Jülich und der Bremer Energiekonsens GmbH in maßgebendem Umfang gefördert. Thematik: Richtig lüften ist schwierig. 'So viel lüften wie nötig, so wenig wie möglich' heißt der Leitsatz. Da der Mensch nicht selbst über eine umfassende Sensorik verfügt, ist ein Hilfsmittel sinnvoll. Dieses Hilfsmittel soll die 'Lüftungsampel' sein. Mit der Lüftungsampel ist ein Gerät gemeint, mit dessen Hilfe Bewohner über das aktuell sinnvolle Lüftungsverhalten informiert werden. Dabei wird der individuelle und aktuelle Zustand der Innenraumluft analysiert und in eine einfache optisch angezeigte Handlungsempfehlung übersetzt ('Lüften erforderlich', 'Luft OK' und 'Lüften beenden'). Als Ergebnis unseres Vorhabens erwarten wir die Entwicklung des Prototyps hin zur Praxistauglichkeit als wissenschaftlich überprüfte Lüftungsampel für die Anwendung im Mietwohnungsbau und in Schulen. Die natürliche Lüftung (freie Fugenlüftung, Fensterlüftung und Schachtlüftung) ist stark abhängig von schwankenden Antriebskräften (Wind, Temperaturunterschiede) sowie von unterschiedlichem Lüftungsbedarf. Eine genau bedarfsgerechte Lüftung (Menge und Dauer) ist ohne technische Hilfsmittel nur zufällig zu erreichen, denn die menschlichen Sinnesorgane sind nicht gut geeignet, um die für die Bauschadensfreiheit und das menschliche Wohlbefinden erforderliche Luftqualität zu beurteilen. Das Lüftungsverhalten orientiert sich deshalb nicht am tatsächlichen Bedarf, sondern am individuellen Empfinden von Gerüchen oder Temperaturen. Die Lüftungswärmeverluste sollten minimiert werden: Bei bestimmten Bedingungen (viel Wind, hohe Temperaturdifferenz innen/außen, erheblichen Undichtigkeiten der Gebäudehülle, geringer Bedarf an frischer Außenluft) wird durchaus zuviel gelüftet. Nicht selten ist die unangepasste Lüftung wesentlicher Grund für einen zu hohen Energieverbrauch, aber auch für Bauschäden, insbesondere durch Feuchte und Schimmelpilzbildung. Daneben schadet auch eine zu geringe Lüftung, weil die Raumluft durch eine Vielzahl von Emissionen aus Baustoffen, Ausstattungsmaterialien, Putz - und Reinigungsmittel und anderem mehr negativ beeinflusst wird und das gesundheitliche Wohlbefinden massiv beeinträchtigen kann.
Das Projekt "Raumluftqualität in Schulen und das Befinden von Kindern - Steigerung von Leistungsfähigkeit und Konzentration durch bauliche Veränderungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durchgeführt. Ziel des vorliegenden Forschungsprojektes war die Untersuchung des Einflusses der Raumluftqualität in Klassenräumen auf das Befinden und die Konzentrationsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern. Insbesondere im Winter kann in vielen Schulen aufgrund mangelnder Lüftung eine erhöhte Kohlendioxidkonzentration beobachtet werden. Die Auswirkungen dieser Konzentrationen auf die Schüler ist aber bisher nur ungenügend quantifiziert worden. In der RaBe-Studie ließ sich kein Einfluss der Luftqualität auf die Konzentrationsfähigkeit der Kinder nachweisen. In der explorativen Analyse ergaben sich lediglich Hinweise, dass die Genauigkeit der Bearbeitung, aber nicht die Bearbeitungsgeschwindigkeit bei guter Luftqualität verbessert ist. Eine mögliche Erklärung hierfür könnte sein, dass es den Kindern möglich ist, sich für eine begrenzte Zeitspanne auch bei der in der Studie als schlechte Luftqualität bezeichneten Bedingung (also bei medianen Kohlendioxidkonzentrationen zwischen 2.000 und 2.500 ppm) zu konzentrieren. Über die Studienfragestellung hinaus lässt sich aus der RaBe-Studie ableiten, dass in Klassenräumen mit Raumlufttechnischer Anlage im Winter grundsätzlich eine im Vergleich zur Fensterlüftung verbesserte Raumluftqualität erreichen lässt. Es zeigt sich jedoch auch, dass eine Einhaltung der Richtlinien zur Kohlendioxidkonzentration nicht automatisch bei Vorliegen einer Raumlufttechnischen Anlage gegeben ist sondern vielmehr notwendig ist, nach Einbau den Betrieb der Anlage zu überprüfen und ggfs. zu optimieren.
Das Projekt "Ganzheitlich optimiertes Energie- und Lueftungskonzept unter Einbindung von Doppelfassaden am Beispiel des Niedrigenergiebuerogebaeudes 'Neues Tor am Rathaus in Aalen'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wohnungsbau Aalen durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Die Zielsetzung des Vorhabens war, ein Bürogebäude zu realisieren, das hohen Komfortansprüchen genügt, sich jedoch auch in der 'zweiten Miete', also in niedrigen Betriebskosten, auszeichnet. Aufgrund der Lage des Gebäudes an einer vielbefahrenen Straße, war es erforderlich, eine Lärmbelästigung der Nutzer des Gebäudes zu verhindern. Dies war bei üblicher Fensterlüftung nahezu ausgeschlossen. Daneben soll das Raumprogramm flexibel organisiert sein, um die Möglichkeit der Vermietung bzw. des Verkaufs zu erleichtern. Fazit: Die prinzipielle Auslegung der Komponenten hat sich bestätigt und die Funktion konnte nachgewiesen werden. Die messtechnische Untersuchung belegt wie essentiell die Einregulierungsphase der Steuer- und Regelungstechnik des Gebäudes ist. Nach den vorliegenden Ergebnissen ist diese Phase noch nicht zur Zufriedenheit aller Bereiche umgesetzt. Es können noch weitere Optimierungspotentiale erschlossen werden.
Das Projekt "Entwicklung von Handlungsempfehlungen für praxisgerechte Lüftungskonzepte und eines CO2-Berechnungstools" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH durchgeführt. Bei der Weiterentwicklung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) bzw. des BNB-Kriteriensteckbriefs 'Innenraumlufthygiene' wurde für den Aspekt 'Kohlendioxidgehalt' eine Lücke an praxisorientierten Planungsinstrumenten und Bewertungsgrundlagen für Räume erkannt, die teilweise oder ausschließlich über Fenster be- und entlüftet werden. Dies gilt insbesondere für Räume mit hohen Personenzahlen wie beispielsweise Unterrichtsräume und Besprechungszimmer. Hieraus erwächst der Bedarf an Informationen und anschaulichen Handlungsempfehlungen zu funktionierenden Lüftungskonzepten sowie einem transparenten CO2-Berechnungstool als Planungs- und Bewertungsinstrument im Sinne des Nachhaltigen Bauens. Ausgangslage: Um den zukünftigen Anforderungen an ganzheitlich optimierte Gebäude gerecht zu werden, hat das Bundesbauministerium für Bundesgebäude den Leitfaden Nachhaltiges Bauen und das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) entwickelt; er ist seit Oktober 2013 für Bundesbauten verpflichtend und wurde zuletzt 2017 überarbeitet. Hinsichtlich der Innenraumlufthygiene werden im Kriterium BNB 3.1.3 insbesondere Verunreinigungen der Innenraumluft durch Schadstoffe aus Bauprodukten und durch Kohlendioxidemissionen der Raumnutzer betrachtet. Weiterhin werden die mikrobiologische und die geruchliche Situation thematisiert. Die abgestufte Bewertung der CO2-Konzentration des Kriteriensteckbriefs BNB 3.1.3 orientiert sich an den Raumluftqualitätsklassen der DIN EN 13779 und berücksichtigt die Anforderung der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.6 'Lüftung' und den AIR-Richtwert, wonach eine CO2-Konzentration von 1.000 ppm als 'hygienisch unbedenklich' gilt. Für die Bewertung der CO2-Konzentration wird auf folgende Normen bzw. Rechenansätze verwiesen: - Luftvolumenströme durch offene Fenster nach DIN EN 15242 - CO2-Konzentration im Raum nach Recknagel/Sprenger bzw. nach VDI 6040-2. Fachdiskussionen und Praxiserfahrungen zeigen, dass insbesondere bei Räumen mit einer hohen Personenzahl Probleme hinsichtlich des Kohlendioxidgehalts in der Innenraumluft und ggf. des thermischen Komforts aufgrund nicht optimaler Raumlüftung bestehen. Das betrifft insbesondere die Fensterlüftung und die hybride Lüftung, aber auch die mechanische Lüftung. Die Einhaltung der Anforderungen aus der 2012 neu eingeführten Arbeitsstättenrichtlinie ASR A3.6 'Lüftung' ist für diese Räume mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, vor allem unter gleichzeitiger Berücksichtigung des thermischem Komforts und der Nutzerfreundlichkeit. (Text gekürzt)
Das Projekt "SMART Ventilation - Kombinierte Nutzung eines maschinellen und natürlichen Lüftungssystems für mehr Energieeffizienz im Nicht-Wohnungsbau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen University, E.ON Energy Research Center, Lehrstuhl für Gebäude- und Raumklimatechnik durchgeführt. Im Projekt SMART Ventilation sollen durch eine kombinierte Nutzung maschineller und natürlicher Lüftungssysteme die Vorteile beider Systemvarianten vereint werden. Diese hybride Lüftung soll ein komfortables Raumklima für einen Büroarbeitsplatz bei minimalem Energieverbrauch bereitstellen. Traditionell erfolgt die Belüftung eines Büroraums über eine manuell zu bedienende Fensterlüftung. Diese besonders einfache Art der Lüftung erfordert die ständige Anpassung der Fensterstellung durch den Nutzer, da die Umgebungsbedingungen wie Außentemperatur und Wind eine Änderung des Außenluftvolumenstroms bewirken. Auf diese Weise wird in der Regel keine gleichmäßige Außenluftversorgung sichergestellt. Eine Alternative zur natürlichen Fensterlüftung ist die maschinelle Lüftung durch kontrollierte Zu- und Abluft. Wesentlicher Vorteil der maschinellen Lüftung ist der einstellbare Luftwechsel. Dadurch können gleichbleibend hohe Luftqualität und thermische Behaglichkeit gewährleistet werden. Jedoch entfällt dieser Vorteil zu den Zeiten, wenn die thermischen und olfaktorischen Lasten des Raums klein sind und rein über die verfügbare natürliche Lüftung abgedeckt werden können. Deshalb ist es Ziel von SMART (Semi Mechanical AiR Transport) Ventilation, ein hybrides Lüftungskonzept im Hinblick auf die Raumluftqualität, den Nutzerkomfort und den Energiebedarf zu entwickeln, um die Vorteile der Fensterlüftung und der maschinellen Lüftung zu kombinieren. Die unterschiedlichen Regelstrategien und Anlagenlösungen der hybriden Lüftung werden nach dem Energiebedarf bewertet. Hierzu muss zuerst eine geeignete Bezugsgröße entwickelt werden. Für die energetische Bewertung der hybriden Lüftung wird als Bezugsgröße ein maschinell belüfteter Raum in Betracht gezogen. Der Vergleichswert wäre dessen Endenergiebedarf für Nutzenübergabe, Verteilung und Erzeugung. Mit diesem Endenergiebedarf und dem Endenergiebedarf für die hybride Lüftung kann eine neue Bewertungsgröße entwickelt werden.
Das Projekt "PLUS-Energie-Schule Rostock - Wissenschaftliche Begleitung des Modellprojektes Gymnasium NORD" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Wismar, Kompetenzzentrum Bau Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsprogrammes 'Energieoptimiertes Bauen' (EnOB) wird das in den Jahren 1961 bis 1962 errichtete jetzige Mathias-Thesen-Gymnasium in Rostock-Reutershagen als Demonstrationsbauvorhaben zu einer Plus Energie Schule umgebaut werden. Das Forschungszentrum nachhaltige Energietechnik zafh.net übernimmt den Schwerpunkt Energieoptimierung Lüftungstechnik. Neben der energetischen Analyse sollen hier insbesondere Regelungsstrategien optimiert werden. Die Arbeiten beinhalten im einzelnen: 1. An maximal drei ausgewählten Klassenräumen mit Intensivmonitoring wird die Nutzung der mechanischen Lüftungsanlage so optimiert, dass der Stromverbrauch bei gleichzeitig akzeptabler Raumluftqualität minimiert wird. Dazu soll die Vorkonditionierung der Räume über die statischen Heizflächen erfolgen und die Lüftung nutzerabhängig zugeschaltet werden. 2. Die Raumnutzung aus Stunden- und Belegungsplänen wird zusammen mit den Messwerten der Raumluftqualität über CO2 Sensoren und/oder Raumluftfeuchte zur Regelung der Lüftungsanlage verwendet. Zusätzlich soll energetisch optimiert die Fensterlüftung genutzt werden. Hier könnten über entsprechende Visualisierungen im Klassenraum (rote Ampel) angezeigt werden, ob die Fensterlüftung je nach Aussenbedingungen energetisch sinnvoll ist. 3. In der Lüftungsregelung soll eine Wettervorhersage eingebunden werden. Dieses ist insbesondere für die sommerliche mechanische Nachtlüftung sinnvoll. Nur wenn die Vorhersage für den nächsten Tag hohe Temperaturen erwarten lässt, kann die mechanische Nachtlüftung mit hoher Leistungszahl in der Nacht zur Kühlung beitragen. 4. In dem hoch verglasten Pufferraum muss die Lüftungsstrategie (Klappensteuerung) für möglichst hohe Wärmeabfuhr genutzt werden. Hierzu sind Klappenanordnungen und Steuerung zu optimieren.
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