Das Projekt "KSI: Möglichkeiten nationaler Fördermaßnahmen zum Klimaschutz unter dem EG-Beihilferecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Würzburg, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaften durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die europa- und finanzverfassungsrechtlichen Handlungsspielräume des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bei der Umsetzung der Klimaschutzinitiative umfassend zu ergründen sowie neue Entwicklungen aufzuzeigen. Dabei sollen die bestehenden und die möglichen zusätzlich entstehenden bzw. zu schaffenden Fördermöglichkeiten abgeleitet werden. Das Projekt gliedert sich in fünf Arbeitspakete (AP): Im 1. AP werden als Basis für das weitere Projekt die Bedeutung und der Inhalt des europäischen Beihilfeverbots und das Verfahren der Beihilfeaufsicht dargestellt und eine erste Version eines Praxisleitfadens entwickelt. Im 2. AP werden die Beihilfeentscheidungen der Kommission mit Bezug zum Klimaschutz und bestehende allgemeine Förderprogramme auf ihre Übertragbarkeit analysiert während im 3. AP die Entscheidungspraxis des EuGH zum Klimaschutz untersucht wird. Im 4. AP wird die Übertragung einer den Beihilfetatbestand eingrenzenden Rechtsprechung aus dem Bereich der gemeinwirtschaftlichen Dienste auf die Klimaschutzbemühungen untersucht und im 5. AP schließlich Möglichkeiten zur Fortentwicklung des bestehenden beihilferelevanten Sekundärrechts entwickelt, um zukünftig effektive Klimaschutzmaßnahmen unter dem Regime des Beihilferechts zu ermöglichen.
Das Projekt "Steuern auf Energie als Element der oekologischen Steuerreform - Grundlagen sowie verfassungsrechtliche und europarechtliche Rahmenbedingungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Gegenstand der Untersuchung sind Steuern auf Energie der Bundesrepublik Deutschland, soweit sie wegen ihres Umweltbezuges als ein Element der oekologischen Steuerreform zu qualifizieren sind. Anhand ausgewaehlter Reformvorschlaege zu den verschiedenen Ausgestaltungsformen von Steuern auf Energie und des Gesetzentwurfs zum Einstieg in die oekologische Steuerreform werden die finanzverfassungs- und europarechtlichen Rahmenbedingungen fuer die Einfuehrung und Umgestaltung umweltbezogener Steuern auf Energie sowie deren Harmonisierung durch sekundaeres Gemeinschaftsrecht geklaert.
Das Projekt "KSI: Weiterentwicklung der Klimaschutzinitiative in Fragen des Europäischen Beihilferechts, der Subventionskontrolle, des Haushaltsrechts und der Finanzverfassung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Köln - Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut durchgeführt. Das Bundesumweltministerium (BMU) setzt durch die Klimaschutzinitiative Anreize zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Bereits in der Startphase in 2008 wurden verschiedene Förderrichtlinien und Projekte für Kommunen, Wirtschaft und Verbraucher gestartet. Zur Weiterentwicklung der Klimaschutzinitiative ist in den kommenden Jahren ein Ausbau der Fördermöglichkeiten bei einer gleichzeitig gezielten strategischen Ausgestaltung der Förderstruktur empfehlenswert. Dabei sind zum einen zahlreiche internationale und nationale Rahmenregeln zu beachten. Zum anderen besteht im Auf- und Ausbau der Klimaschutzinitiative die große Chance, ein modernes Subventionsprogramm aufzulegen, was zugleich eine Vorbildfunktion für die Gestaltung zukünftiger Förderprogramme entwickeln kann. Einzelne Fälle und zu erneuernde Richtlinien werden voraussichtlich regelmäßig in den Fokus von Untersuchungen in diesem Forschungsvorhaben rücken (Arbeitsbereich 1). In der ersten Projektphase gilt es, prioritär Vorschläge für die Gestaltung eines übergreifenden Förderrahmens auszuarbeiten (Arbeitsbereich 2) und insbesondere dafür geeignete klimaorientierte Kriterien zu analysieren (Arbeitsbereich 3). In der verbleibenden Zeit planen wir, uns verstärkt auf Fragen der Subventions- und Haushaltspolitik zu konzentrieren (Arbeitsbereich 4).