Das EU-Parlament stimmte am 13. Dezember 2016 in zweiter Lesung einer neuen Verordnung zu, durch die die Schleppnetzfischerei unter 800 Metern Tiefe ab dem Jahr 2017 verboten ist. Die Verordnung verbietet Tiefseefischerei unter 800 Metern Tiefe, hat gesonderte Vorschriften für besonders empfindliche Meereszonen unter 400 Metern Tiefe und enthält die Möglichkeit für strengere Kontrollen auf See und Vorschriften für transparentere Datensammlungen.
Die Anrainer-Staaten der Arktis einigten sich am 16. Juli 2015 auf ein Fischfangverbot in den Gewässern rund um den Nordpol. Die USA, Russland, Kanada, Dänemark für Grönland und Norwegen unterzeichneten in Oslo ein entsprechendes Abkommen, wonach die kommerzielle Fischerei in einer 2,8-Millionen-Quadratkilometer-Zone verboten ist.
Am 24. Juli 2012 sprachen sich der Landesfischereiverband und der Landesjagdverband Schleswig-Holstein für einen Abschuss von Seehunden aus. Der Bestand ist nach Ansicht des Vorsitzenden des Landesfischereiverband zu groß. Weiterhin wurde die hohe Zahl von Seehunden dafür verantwortlich, dass die Fischer im Watt kaum noch Plattfische oder Kabeljau fangen würden. Nach Ansicht des Landesjagdverbandes könnte der Abschuss von Seehunden verhindern, dass sich wieder ein verheerendes Staupevirus ausbreitet.
Der NABU hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner mit dem Dinosaurier des Jahres 2012 ausgezeichnet. Die Bundesministerin erhält den Negativpreis für ihre rückwärtsgewandte Klientelpolitik, die den Prinzipien einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Politikgestaltung widerspricht. „Dies betrifft insbesondere ihr Festhalten an einer umweltschädlichen Agrarpolitik und ihr enttäuschendes Engagement für ein besseres Tierschutzgesetz“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Hinzu kommt ihre Blockade bei der Neugestaltung eines umweltverträglicheren Jagdrechts sowie ihr fehlendes Engagement für eine nachhaltigere Fischereipolitik.
Die ersten Berliner waren Fischer. Damals war das Fischen lebensnotwendig, doch inzwischen ist es ein Teil der Freizeitgestaltung zur Beschaffung des “Sonntagsbratens”. Wir wollen dafür sorgen, dass die Gewässer auf Dauer als Lebensraum der regionaltypischen Fische erhalten werden. Die Gewässer sollen sauber und artenreich und die Fische gesund und essbar sein. Möglichst viele Berlinerinnen und Berliner sollen ihren Fischereiwünschen in der Stadt und ihrer Umgebung nachgehen können. Dafür muss das Land Berlin im Rahmen seiner Fischereipolitik die Voraussetzungen schaffen. Die fischereilichen Gesetze des Landes sind 1995 grundlegend geändert worden, um die nötigen Regelungen zu treffen, beispielsweise für die Anerkennung des Berliner Fischereischeins in den anderen Bundesländern. Das ist mit dem Nachweis der Sachkunde für die Vergabe des Fischereischeins geschehen. Die Vorbereitungslehrgänge und die Anglerprüfungen werden von den anerkannten Landesverbänden der Angler durchgeführt. Durch sie erhalten die Angler eine qualifizierte Ausbildung im Umgang, mit der Natur wird ihr ökologisches Bewusstsein gestärkt und die nötige Sachkunde für die Behandlung ihres Fanges vermittelt. Wer in Berlin fischen möchte, muss außer Angelgerät zweierlei bei sich haben: eine Angelkarte und einen Fischereischein. Die Angelkarte sagt aus, in welchen Gewässer Sie fischen dürfen. Sie ist ein Vertrag mit dem Inhaber des Fischereirechts oder dem Pächter dieses Gewässers, der Ihnen damit dort das Fischen erlaubt. Der Mitgliedsausweis eines Anglerverbandes oder -vereines allein genügt nicht; auch beim Fischen in Gewässern, die der Verband oder der Verein gepachtet hat, brauchen Sie eine Angelkarte. Sie können aber nur dann eine Angelkarte erwerben, wenn Sie einen gültigen Fischereischein, der den Nachweis über die kalenderjährlich zu leistende Fischereiabgabe enthalten muss, haben und vorlegen. Wer aber keine Zeit zum Angeln hat oder wem an frischem Fisch für die häusliche Tafel gelegen ist, der kann fangfrische Fische direkt vom Fischer in deren zahlreichen Betrieben in Berlin oder dessen Umland kaufen. Der Umfang, Zustand und die Entwicklung der Fischbestände, die Ausübung der Angel- und der Berufsfischerei in Berlin werden vom Fischereiamt Berlin laufend überwacht. – Schauen Sie sich dessen Informations- und Datenangebote einmal an. Bild: Fischereiamt Berlin Fischereischein In Berlin gibt es drei verschiedene Fischereischeine: der Fischereischein A für Angler, der Fischereischein B für Berufsfischer und der Jugendfischereischein für Jugendliche ab zwölf Jahre. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Die Anglerprüfung Den Fischereischein A erhält nur, wer nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens dreißig Stunden Dauer eine Anglerprüfung bestanden hat. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Die Angelkarte und ihre Auflagen Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen, die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind, in dem Sie angeln wollen. Über unseren Online-Service können Sie eine digitale Angelkarte erwerben. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Fischereiabgabemarken Fischereiabgabemarken sind außer beim Fischereiamt bei den nachfolgend aufgeführten Stellen erhältlich. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Mindestmaße und Schonzeiten in Berlin Nachfolgend aufgeführt sind die insbesondere für Angler wichtigen Regelungen in Auszügen aus der Berliner Landesfischereiordnung. Weitere Informationen Angelfischen für Kinder Kinder unter zwölf Jahre können das Angeln nicht selbständig praktizieren, sondern nur unselbständig und zwar nicht mit einer eigenen Angel, sondern nur mit einer Angel eines erwachsenen Fischereischeininhabers. Weitere Informationen Angelfischen für Touristen Um in den Berliner Gewässern die Angelfischerei auszuüben, müssen Gastangler aus dem Inland (außer Land Berlin) und aus dem Ausland die hier aufgeführten Unterlagen nachweisen und bei bei der Fischereiausübung am Gewässer mitführen. Weitere Informationen Bild: Andreas Hartl Welche Fischarten gibt es in Berlin? Aktuell kommen 40 Fischarten in den Berliner Gewässern vor. Davon sind 11 Fischarten nicht heimisch (Neobiota). Am häufigsten sind die Fischarten Plötze, Barsch, Blei, Aal und Hecht. Weitere Informationen Bild: Fischereiamt Berlin Wo bekommt man frische Fische direkt vom Fischer? Weitere Informationen
Das Projekt "Maßnahmen zur Erfassung der Mengen und Sorten von Fischfanggeräte-Abfall aus Fischerei und Aquakultur für ein hochwertiges Recycling zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2019/904" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. Die Richtlinie (EU) 2019/904 vom 5.6.2019 (ABl. L 155 vom 12.6.2019, S. 1) über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie, EWKRL) enthält unterschiedliche Maßnahmen zur Verringerung des Kunststoffeintrags in die Umwelt durch Einwegkunststoffprodukte und Fischfanggeräte. Hierzu zählt in Bezug auf Fischfanggeräte nach Artikel 8 Absatz 8 EWKRL die Einrichtung eines Regimes der erweiterten Herstellerverantwortung und die Festlegung einer nationalen jährlichen Mindestsammelquote für Fanggeräte-Abfall. Das Regime der erweiterten Herstellerverantwortung hat nach Artikel 8 Absatz 9 EWKRL insbesondere sicherzustellen, dass die Hersteller von kunststoffhaltigen Fanggeräten folgende Kosten tragen: die Kosten der getrennten Sammlung von Fanggeräte-Abfall in Hafenauffangeinrichtungen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/883, die Kosten der anschließenden Beförderung und Entsorgung des Fanggeräte-Abfalls sowie die Kosten der Sensibilisierungsmaßnahmen nach Artikel 10 EWKRL für kunststoffhaltige Fanggeräte.Die Richtlinie beinhaltet regelmäßige Berichtspflichten. Die Berichtspflichten umfassen entsprechend Art. 8 Abs. 8 i.V.m. Art. 13 u.a. die Menge der in Verkehr gebrachten Fanggeräte, die Kunststoff enthalten, sowie den gesammelten Fanggeräte-Abfall, der Kunststoff enthält. Für Berichterstattung und Festlegung des Sammelziels sind im Rahmen des Vorhabens praxisnahe Konzepte zu entwickeln und exemplarisch erste Daten zu erheben. Dazu wird der Fischereisektor einbezogen und z.B. durch Befragung beteiligt.
Das Projekt "Geflügelte Geister der Ozeane: die globale räumliche Ökologie und Schutz der kleinsten und schwer erfassbaren Seevögel der Welt, der Sturmschwalben (Hydrobatidae & Oceanitidae), im Mittelmeer und im Nordostatlantik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche Forschungsgemeinschaft durchgeführt. Bei den globalen Veränderungen und deren Mitigation durch Umstellung auf erneuerbare Energiequellen (z. B. Offshore-Wind- und Solarparks) müssen nachteilige Auswirkungen auf die Lebensräume im Meer besser erkannt und vermieden werden. So hat die internationale Fischereipolitik in letzter Zeit der marinen Aquakultur Vorrang eingeräumt, um die globale Nahrungsmittel- und Ernährungssicherheit vieler Staaten zu gewährleisten, ohne deren tatsächliche Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu kennen. Das Verständnis der räumlichen Ökologie freilebender Tiere, einschließlich ihrer Verbreitung, Bewegungen und Wanderungen, ihrer Phänologie und ihrer Ernährung, führt zu einer besseren Bewirtschaftung und Erhaltung. So können beispielsweise Bemühungen zur Erhaltung wandernder Populationen, die sich ausschließlich auf Brutgebiete konzentrieren, diese Populationen nicht vor Bedrohungen entlang der Wanderrouten oder in Nicht-Brutgebieten schützen. Tierbewegungen und Wanderungen sind auch deshalb wichtig, weil sie das Verhalten, die Lebensweise und sogar die Anatomie vieler Arten beeinflussen. Darüber hinaus kann sich das Wander- und Ernährungsverhalten innerhalb und zwischen den Arten und Populationen unterscheiden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die auf jeder dieser Ebenen genutzten Routen und Nichtbrutgebiete zu ermitteln, zumal sie auch mit unterschiedlichen Bedrohungen verbunden sein können. Darüber hinaus kann die Untersuchung verschiedener Populationen auch dazu beitragen, zu verstehen, ob die räumliche Ökologie der Art durch genetischen und/oder Umweltvariablen bestimmt wird. Eine Möglichkeit, die Bewegungen und die Verteilung außerhalb der Fortpflanzungszeit bei wandernden Arten zu bestimmen, und zwar neuerdings auch bei den kleinsten Arten, ist der Einsatz von Geolokatoren auf Lichtniveau. Darüber hinaus können feinräumige Bewegungen mit dem kleinsten GPS-Gerät von nur 0,95 g verfolgt werden. Sturmschwalben (Familien Hydrobatidae und Oceanitidae) sind die kleinsten Seevögel und für die Forscher normalerweise nur zugänglich, wenn sie während der Brutzeit in den Kolonien an Land sind. Daher ist es besonders schwierig, sie außerhalb dieses Zeitraums zu untersuchen, wenn sie sich irgendwo auf dem Meer aufhalten und während dieser Zeit wandern und normalerweise ihr Gefieder mausern. Von den meisten Arten ist bekannt, dass sie sich während der Brutzeit bevorzugt von Ichthyoplankton und Zooplankton ernähren, und oft wird diese Beute zusammen mit einem relevanten Anteil an Mikroplastik verzehrt. Obwohl die Interaktion von Sturmschwalben mit anthropogenen Offshore-Aktivitäten teilweise untersucht wurde, zielt der vorliegende Vorschlag darauf ab, wichtige Erkenntnisse über die globale räumliche Ökologie dieser wenig erforschten Taxa zu sammeln und dazu beizutragen, Wissenslücken in Bezug auf die biologische Vielfalt der Meere und die anthropogenen Einflüsse auf sie entlang der europäischen Meere zu bewerten.
Das Projekt "Bewertung der EG-Strukturfonds aus umweltpolitischer Sicht: Fallstudie zur deutschen Fischwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Die andauernde Praxis der Ueberfischung der Fischbestaende gefaehrdet sowohl die oekologische als auch die oekonomische Basis der Fischwirtschaft. Diese Gefaehrdung wirft die Frage nach der Effizienz und Effektivitaet der politischen Instrumente auf, die das Gleichgewicht zwischen oekonomischer Nutzung und oekologischer Nachhaltigkeit sicherstellen sollen. Ein wichtiges Element der Gemeinsamen Europaeischen Fischereipolitik sind die Strukturfonds, die Mittel zur Umstrukturierung des Fischereisektors in den Mitgliedstaaten der Europaeischen Union zur Verfuegung stellen. Im Rahmen der Diskussion um die Agenda 2000' evaluiert die EU derzeit auch die Strukturfonds. Vor diesem Hintergrund erstellte das IEEP, London in Zusammenarbeit mit dem WWF eine Studie, welche die derzeitige Foerderungspraxis der EU in der Fischwirtschaft untersuchen und Anregungen fuer die zukuenftige Gestaltung liefert. Als Beitrag zu dieser Studie, bewertete Ecologic die Bedeutung Europaeischer Strukturfonds fuer die deutsche Fischwirtschaft aus umweltpolitischer Sicht. Diese Fallstudie zeichnet die Entwicklung der deutschen Fischwirtschaft in den letzten Jahren nach und analysiert, inwiefern die gemeinsame Fischereipolitik tatsaechlich einen Beitrag zu einer umweltvertraeglicheren Ausrichtung der deutschen Fischerei geleistet hat. Das Ergebnis zeigt, dass die Europaeische Strukturfoerderung in Deutschland nicht an den Erfordernissen einer bestandserhaltenden Fischwirtschaft ausgerichtet ist. In Deutschland fliesst ein Grossteil der Finanzmittel in den Ausbau und die Modernisierung von Verarbeitungs- und Vermarktungsmassnahmen. Die deutsche Flottenkapazitaet ist zwar in den letzten Jahren gesunken, nicht aber die Fangmenge. Hauptgruende fuer den Rueckgang der Flottenkapazitaet duerften vereinigungsbedingte Probleme und die allgemein zu verzeichnende Rezession der Seefischerei sein. Auch Effizienzsteigerung und erhoehter zeitlicher Fangaufwand einzelner Schiffe duerften dafuer verantwortlich sein, dass die Fangmengen nicht entsprechend der Kapazitaetsreduzierung zurueckgegangen sind.
Das Projekt "Fuzzy-Modellierung und Fuzzy-Bewertung in der Umwelt- und Ressourcenökonomie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fakultät VIII Wirtschaft und Management, Institut für Volkswirtschaftslehre, Fachgebiet Volkswirtschaftslehre - Wirtschaftspolitik und Umweltökonomie - durchgeführt. Ziel der Arbeit ist die approximative Abbildung komplexer dynamischer Zusammenhänge in der Umweltökonomie, wie sie z.B. in der Klimapolitik oder der Fischereipolitik auftreten, durch dynamische unscharfe Modelle und die Anwendung dieser Modelle zur Bestimmung einer robusten Politik. Das Konzept der unscharfen Modelle wird hierbei eingesetzt, um komplexe ökologische Zusammenhänge mit mathematisch handhabbaren Modellen abzubilden und insbesondere um Probleme unzulässiger Aggregation zu umgehen. Aufbauend auf diese Modelle werden dann unscharfe Bewertungsverfahren aus der Social-Choice-Theorie hergeleitet und zur Bestimmung einer robusten Politik verwendet.
Das Projekt "Teilprojekt der Universität Greifswald" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Institut für Geographie und Geologie, Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialgeographie durchgeführt. Als Fortführung der ersten IKZM-Förderperiode sollen Instrumente zur Bewertung von touristischen Belastungen weiter entwickelt und darüber hinaus der Einfluss von langfristigen Veränderungen in der Ostseeregion auf den Tourismus durch Erstellung von Szenarien untersucht werden. Schwerpunkte des Teilprojekts werden die Entwicklung und Anwendung eines Indikatorensets zur Beschreibung von Belastungen in touristisch genutzten Regionen, die Analyse von Trends im wassergebundenen Tourismus sowie Untersuchungen zur touristischen Entwicklung im Ostseeraum in Form von ersten längerfristigen Szenarien sein, die natürliche und gesellschaftliche Trends berücksichtigen. Hinsichtlich der durch andere Projektpartner zu erarbeitenden Evaluierung von Gewässerqualitätszielen und Umsetzungsstrategien werden Zuarbeiten zu tourismusrelevanten Themen (Wasserqualität und a.) erfolgen. Die geplanten Produkte werden vor allem für Behörden (Raumordnung, Umwelt, Wirtschaftsförderung), Fachverbände, die Wirtschaft (Tourismus, Fischerei, Gesundheitswirtschaft, Planungsbüros) sowie die Politik von Bedeutung sein.