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GeolDG: Flächennutzung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) (WMS)

Der Datensatz umfasst den vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlichten Stand ausgewählter Flächen und Gebiete vom Flächenentwicklungsplan 2023 und vom Raumordnungsplan AWZ des BSH sowie Punktdaten zu Industrie- Produktionsanlagen aus dem ContinentalShelf-Information-System innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Außerdem sind Seegrenzen aus der Maritime Boundaries Geodatabase des Flanders Marine Institutes abgeleitet worden. Diese Seegrenzen umfassen die Grenzverläufe der AWZ und der 12- Seemeilen-Zone (SMZ) von Deutschland und einiger Anreinerstaaten der Nord- und Ostsee. Des weiteren sind inhaltlich Gebiete für OffshoreWindparks, Förderplattformen, Natura-2000-Gebiete und Schifffahrtsrouten in der deutschen AWZ verzeichnet. Diese Daten wurden als Hintergrundinformation für Nachweisdaten aus geologischen Untersuchungen, die gemäß Geologiedatengesetz (GeolDG) der BGR vorliegen, zusammengestellt und aufbereitet.

Angewandte Forschungsfragen des Ausbaus von Windenergie auf See

Das Projekt "Angewandte Forschungsfragen des Ausbaus von Windenergie auf See" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsche WindGuard GmbH durchgeführt. Das 2020 novellierte Windenergie-auf-See-Gesetzes sieht den Ausbau der Windenergie auf See auf 20 Gigawatt bis 2030 vor. Der Koalitionsvertrag von 2021 erhöht die Ausbauziele für Windenergie auf See weiter auf 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045. Die rechtlichen Vorgaben werden ergänzt und umgesetzt durch planerische Rahmenbedingungen wie die Raumplanung für die AWZ (Raumordnungsplan 2021) und den Flächenentwicklungsplan für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von (Stand 2020, Fortschreibung für 2023 geplant). Insgesamt nimmt der Ausbau von Windenergieanlagen auf See deutlich zu. Der zunehmende Offshore Ausbau bringt eine Vielzahl technischer und fachplanerischer sowie zum Teil rechtlicher Fragestellungen mit sich. Das Vorhaben soll insbesondere folgende Aspekte begleitend klären und wissenschaftlich unterlegen: 1) Überblick über technologische Entwicklungen der Anlagentechnik in Bezug auf Einspeiseleistungen und Flächenpotentiale in der deutschen AWZ liefern. 2) den Stand der Forschung in Bezug auf Abschattungseffekte begleiten 3) die Potentiale durch Mehrfachnutzung von Flächen unter Beachtung prognostizierter Technikentwicklungen ermitteln. Schwerpunkt des Vorhabens liegt auf den Fragen zur umweltverträglichen Mehrfachnutzung von Flächen, um die erhöhten Ausbauziele für Windenergie auf See zu erreichen. Das Vorhaben soll konkrete Optionen für Mehrfachnutzungen von Flächen in Nord- und Ostsee sowie in anderen Nordseeanrainerstaaten analysieren und Potentiale und Risiken einer Erhöhung des Flächenpotentials für Windenergie in der deutschen AWZ ermitteln. Der AN steht ebenfalls für drei Ad-hoc-Beratungen zu spezifischen Fragestellungen zum Ausbaus der Windenergie auf See zur Verfügung.

Raumordnungsverfahren für die Entwicklung der Landkorridore zur Anbindung der Offshore-Netzanbindungsprojekte BalWin1 (ehemals LanWin1) und BalWin2 (ehemals LanWin3) der Amprion Offshore GmbH

Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion Offshore GmbH plant zur Anbindung von Offshore-Windparks zwei Leitungssysteme von Hilgenriedersiel (Gemeinde Hagermarsch, Landkreis Aurich) bis zu ihren Netzverknüpfungspunkten (NVP) Wehrendorf (Gemeinde Bad Essen, Landkreis Osnabrück) und Westerkappeln (Nordrhein-Westfalen). Die Systeme werden am Festland als Erdkabel realisiert. Die Anbindungssysteme bestehen aus drei Teilen: • Gleichstrom-Erdkabel, • Konverter-Station, • 380-kV-Drehstromanbindung. Die Offshore-Netzanbindungssystemen (ONAS) BalWin1 und BalWin2 verlaufen von der Nordsee kommend ab dem Anlandungspunkt in Hilgenriedersiel als Gleichstrom-Erdkabel (DC-Erdkabel, 525 kV) weitestgehend parallel und führen schließlich zu den Konverterstationen, die in räumlicher Nähe zu den NVP Wehrendorf bzw. Westerkappeln liegen sollen. Die Fortführung der Leitungsverbindung zwischen Konverterstation und Umspannanlage (UA) wird als Drehstromanbindung (AC-Anbindung, 380 kV) realisiert. Für die AC-Anbindung wird eine Umsetzung als Erdkabel oder Freileitung geprüft. Im Flächenentwicklungsplan (FEP) vom 20.01.2023 wurde den Offshore-Netzanbindungssystemen (ONAS) mit den zugeordneten NVP Wehrendorf und Westerkappeln die Flächen NOR-9.1 und NOR-10.1 im sogenannten „BalWin-Cluster“ zugeordnet. Damit geht eine Anpassung der Projektbezeichnungen einher, sodass für das bislang als LanWin1 betitelte ONAS zukünftig die Bezeichnung BalWin1 (NOR-9-1) und für das bislang als LanWin3 betitelte ONAS zukünftig die Bezeichnung BalWin2 (NOR-10-1) fortgeführt wird. Die Amprion Offshore GmbH hat mit Schreiben vom 25.07.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, bestehend aus den o.g. drei Teilen, beantragt. Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems führt als obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren durch.

GeolDG: Flächennutzung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)

Der Datensatz umfasst den vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlichten Stand ausgewählter Flächen und Gebiete vom Flächenentwicklungsplan 2023 und vom Raumordnungsplan AWZ des BSH sowie Punktdaten zu Industrie- Produktionsanlagen aus dem Continental-Shelf-Information-System innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Außerdem sind Seegrenzen aus der Maritime Boundaries Geodatabase des Flanders Marine Institutes abgeleitet worden. Diese Seegrenzen umfassen die Grenzverläufe der AWZ und der 12-Seemeilen-Zone (SMZ) von Deutschland und einiger Anreinerstaaten der Nord- und Ostsee. Des weiteren sind inhaltlich Gebiete für Offshore-Windparks, Förderplattformen, Natura-2000-Gebiete und Schifffahrtsrouten in der deutschen AWZ verzeichnet. Diese Daten wurden als Hintergrundinformation für Nachweisdaten aus geologischen Untersuchungen, die gemäß Geologiedatengesetz (GeolDG) der BGR vorliegen, zusammengestellt und aufbereitet.

Gemeinsam stark!

Kommunen stehen miteinander in Konkurrenz. Doch angesichts zunehmender Herausforderungen wie dem demografischen Wandel, einem globalen Standortwettbewerb und knapper werdenden öffentlichen Mitteln gilt es, Ressourcen zu bündeln. Interkommunale Kooperationen im Handlungsfeld des Flächenmanagements bieten die Chance, über eine gemeinsame Flächenpolitik Flächen zu schonen, Flächenengpässe zu überwinden und bedarfsgerechte Angebote zu schaffen, die öffentlichen Haushalte durch Synergieeffekte zu entlasten, Ressourcen zu aktivieren, indem zum Beispiel Projekte gemeinsam in Angriff genommen werden und Regionen wirtschaftlich zu stabilisieren. Die Zusammenarbeit kann dabei unterschiedliche Ziele und Intensitäten haben: Eine einfache Abstimmung über die Entwicklungsabsichten stellt Transparenz zwischen den Gemeinden her. Regionale abgestimmte Flächenkontingente, eine Abstimmung der Bauleitpläne, abgestimmte Flächenentwicklungspläne oder sogar ein gemeinsamer Flächennutzungsplan verhindern, dass es zu einem Überangebot an Flächen kommt. Zusätzlich ermöglichen sie, die Qualitäten der Flächenausweisungen in der Region zu verbessern. Das kann zu einem konkreten Standortvorteil der Region führen. Durch eine gemeinsame Planung und Nutzung von Wohn- und Gewerbegebieten werden die bestmöglichen Standorte in der Region genutzt und Konkurrenzen vermieden. Ein gemeinsames Management und Marketing in einem Gewerbe- oder Wohnbauflächenpool ermöglicht erhebliche Kosteneinsparungen. Gerade kleine Kommunen, deren Management- und Marketingkapazitäten begrenzt sind, können hiervon profitieren. Es gibt eine Vielzahl von Kooperationsinitiativen mit einer weiten Bandbreite der Kooperationsstrukturen. Erfolgsfaktoren sind in der Regel, dass die Zusammenarbeit freiwillig und bottom-up erfolgt, den Anspruch verfolgt, die regionale Entwicklung zu steuern und über eine feste, politisch legitimierte Gremienstruktur und ein klares Regelwerk, zum Beispiel im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen verfügt. So machen's andere Die Region Halle/Leipzig kooperiert in der Gewerbeflächenentwicklung, um das Konkurrenzdenken aufzulösen, eine nachhaltige Flächenpolitik zu befördern, die regional abgestimmte Entwicklung und Vermarktung von regional bedeutsamen Gewerbe- und Industrieflächen planerisch zu steuern und zu unterstützen sowie, nicht zuletzt, auch die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu stärken. Die Entwicklungsagentur für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg erarbeitet einen gemeinsamen Flächenentwicklungsplan für 13 Kommunen. Einen Interessenausgleich ermöglicht ein Strukturfonds, aus dem regionale Projekte gefördert werden. Der Planungsverband Frankfurt /Rhein-Main erstellt für die Mitgliedkommunen den „regionalen Flächennutzungsplan“. Mit dem kommunalen Zweckverband Schwalm-Eder-West setzten die Gemeinden Borken (Hessen), Jesberg, Neuental, Wabern und Bad Zwesten ein gemeinsames Boden- und Immobilienmanagement um. Weitere Informationen Einen Überblick über mögliche Rechtsformen zur Ausgestaltung einer Kooperation bietet die Veröffentlichung der Friedrich-Ebert-Stiftung: Interkommunale Zusammenarbeit - Handreichung für die Kommunalpolitik . Durch interkommunale Zusammenarbeit trägt die Region Halle/Leipzig seit 2009 dazu bei, die gemeinde-, kreis- und länderübergreifende Kommunikation und Abstimmung zu verbessern, die überregionale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Kosten und Flächenverbrauch zu Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt.

Allgemeinverfügung Offshore Windpark Nordsee

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Allgemeinverfügung zur Regelung des Befahrens einer Sicherheitszone nach § 7 Absatz 3 der Ver- ordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusam- menstößen auf See Vom 15. März 2023 I. Gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 813), die zuletzt durch Artikel 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 07. Dezember 2021 (BGBl. I Seite 5188) geändert worden ist, ergeht im Einver- nehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie folgende Verfü- gung: 1. Die um die Offshore-Windparks „Gode Wind 01“ und „Gode Wind 02“ sowie um die Offshore-Baustelle „Gode Wind 03“ eingerichtete Sicherheitszone (siehe Nachrichten für Seefahrer NfS 08/2023 vom 24. Februar 2023) darf nicht befahren werden. Die Sicherheitszone erstreckt sich 500 m gemessen vom äußeren Rand um die Anlagen der Vorhaben auf den Positionen (WGS 84): 53° 59,91’ N 53° 58,92’ N 53° 59,63’ N 54° 05,54’ N 54° 05,61’ N 54° 00,66’ N 54° 00,29’ N 53° 59,91‘ N 007° 04,06’ E 006° 57,17’ E 006° 56,51’ E 006° 56,50’ E 007° 06,54’ E 007° 08,05’ E 007° 05,45’ E 007° 04,06‘ E 2. Von dem Befahrensverbot sind Fahrzeuge, die der Forschung sowie der Er- richtung, Wartung, Versorgung und dem Betrieb der Anlagen dienen oder zu Bergungs- und Rettungszwecken eingesetzt werden, ausgenommen. 3. Von dem Befahrensverbot sind darüber hinaus Fahrzeuge ausgenommen, die zur Erkundung, Voruntersuchung und Forschung auf der Fläche „N-3.7“ des Flächenentwicklungsplans 2023 nach Abschnitt 1 des Gesetzes zur Entwick- lung und Förderung der Windenergie auf See (siehe öffentliche Bekanntma- chung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie BSH/5442/002 vom 20. Januar 2023) sowie zur Errichtung, Wartung, Versorgung und dem Betrieb von Anlagen oder zu Bergungs- und Rettungszwecken auf der Fläche N-3.7 eingesetzt werden. 4. In der Sicherheitszone sind das Ankern, Angeln und Fischen untersagt. 5. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt bis auf Widerruf. 6. Die gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See erlassene Allgemeinverfü- gung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord- west, zur Regelung des Befahrens der Sicherheitszonen im Bereich der Offs- hore-Anlagen „Gode Wind 01“ und „Gode Wind 02“ (Az: 3200S-332.3/14 vom 22. Dezember 2014) wird mit Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung aufgeho- ben. II. Begründung Das Befahrensverbot in der Sicherheitszone ist gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt sowie zum Schutz der Baufahr- zeuge und der in der Errichtung befindlichen baulichen Anlagen erforderlich, da mit dem Befahrensverbot gewährleistet wird, dass zur Vermeidung gefährlicher Annähe- rungen die vorstehend genannten Windparkvorhaben in ausreichendem Abstand um- fahren werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bonn, den 15. März 2023 3800S21-332.16/0004-OA/011/3 Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Im Auftrag Giertz

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