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Vertrag für Hamburgs Stadtgrün/Schutz und Kompensation

Die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung für das innerstädtische Grüne Netz wird in der Drucksache 21/16980 vom 24. April 2019 (Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“) festgelegt und ist in der Anlage ergänzend zu Petitum I.4. als stark verkleinerte und vereinfachte Karte enthalten. Da die Karte als Arbeitsgrundlage zur Beurteilung der Lage von geplanten Bebauungsplänen und Bauvorhaben im Grünen Netz dienen soll, wurde eine präzisere Fassung dieser Karte zur Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021 (Vertrag für Hamburgs Stadtgrün) erstellt. Die Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 (Grünes Netz) bezieht sich gemäß der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ nur auf das Grüne Netz in der inneren Stadt bis zum äußeren Rand des 2. Grünen Rings. Der räumliche Geltungsbereich für die Schutz- und Kompensationsregelung nach Pet. I.4 wird somit durch die Außengrenze des 2. Grünen Ringes definiert. Innerhalb dieses Bereiches gehören zur Flächenkulisse des Grünen Netzes: • die Abschnitte der Landschaftsachsen, • beide Grüne Ringe, • gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen, • alle öffentlichen Parkanlagen (alle Kategorien, auch die nicht typisierten Parkanlagen) sowie Spielplätze. Außerhalb des 2. Grünen Ringes gilt ein Schutzstatus nach Pet. I.5 („öffentliche Grün- und Erholungsanlagen“) für alle öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze. Die im Pet. I.4 verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Wohnen und Gewerbe ohne Kompensation) findet sich in einer Anlage der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“. Diese „geeinten Flächen“ sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. Ausgenommen von der Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes sind darüber hinaus Bauvorhaben zur Verwirklichung von Hafenentwicklungszielen im Hafennutzungs- und Hafenerweiterungsgebiet. Ausgenommen sind auch die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Verkehrsanlagen sowie Radverkehrsrouten. Wegen der Vielfalt und vor allem Kleinräumlichkeit dieser Maßnahmen sind sie nicht in der Karte dargestellt. Folgende sonstige Darstellungen der Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung werden in diesem Geodatensatz „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“, da bereits im FHH-Atlas / Geoportal vorhanden, nicht dargestellt: • „Bauflächen in Baustufenplänen und Bebauungsplänen“ sind im Fachdienst „XPlanung Bebauungspläne – Vektordarstellung“ enthalten. • „Bezirksgrenzen“ und „Landesgrenzen“ sind im Fachdienst „ALKIS Verwaltungsgrenzen Hamburg“ enthalten. • „Hafennutzungsgebiet“ und „Hafenerweiterungsgebiet“ den sind im Fachdienst „Hafengebietsgrenzen“ enthalten. Die Darstellung der „Gewässer“ wurde für die Kartenfassung zur Drucksache zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün nachrichtlich zur besseren Orientierung aus dem Landschaftsprogramm übernommen. Diese können im FHH-Atlas / Geoportal nicht einzeln eingeblendet werden. Zur besseren Orientierung lassen sich diverse Kartengrundlagen bzw. Luftbilder einblenden.   Die Fachdienste des Geodatensatzes „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün / Schutz und Kompensation“ werden wie folgt präzisiert: 1 Hauptwegenetz des Freiraumverbundes Die Hauptwege sollen die Vernetzung und Nutzbarkeit des übergeordneten Grünen Netzes – in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen – für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Sie sind insbesondere für den beabsichtigten Verlauf der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindungen von Bedeutung. 2 Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen Das System der Landschaftsachsen und Grünen Ringe wird durch Grünverbindungen ergänzt und das Netz dadurch engmaschiger. Die Grünverbindungen übernehmen als stadtteilbezogene „Grüne Zubringer“ wichtige Verbindungsfunktionen insbesondere durch die verdichteten Stadtquartiere und Gewerbegebiete zu den Landschaftsachsen und zu den weiter entfernten Parkanlagen und Naherholungsgebieten. Die hierzu dargestellten Abgrenzungen kennzeichnen symbolisch den Verlauf der Grünverbindungen und müssen durch die Bezirke konkretisiert werden. In der Regel bestehen die einzelnen Grünverbindungen aus unterschiedlichen Abschnitten und werden durch grüne Elemente geprägt. Die Grünverbindungen verlaufen • zum Teil in breiten Grünzügen abseits vom Straßenverkehr (autofrei) und werden durch öffentliche Grünanlagen und andere Grünflächen geprägt, z.B. Alster-Bille-Elbe-Grünzug, • zum Teil im Straßenraum an wenig befahrenen, ruhigen Straßen oder befahrenen aber breiten Straßen, wo der grüne Charakter durch schmale, begleitende Grünflächen sowie Baumreihen und –alleen vorhanden ist oder entwickelt werden kann. Neben der freizeitbezogenen Funktion und der Verbindungsfunktion für den Fuß- und Fahrradverkehr können die Grünverbindungen auch weitere Funktionen haben, z.B. für Regenwasserrückhaltung und/oder als ökologischer Trittstein für den Biotopverbund. Zudem weisen manche Grünverbindungen einen kulturhistorischen Hintergrund auf (z.B. alte Postwege, Dorfwege, Alleen und städtebauliche Achsen) und können somit zur Lesbarkeit der Stadt- und Landschaftsgeschichte beitragen. 3 Potenzialflächen ohne Kompensation Die im Pet. I.4 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ verankerte Schutz- und Kompensationspflicht für die Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes erstreckt sich nicht auf die zum 17.05.2016 bereits geplanten oder in Umsetzung befindlichen Eingriffe. Eine Liste der sogenannten „geeinten Flächen“ findet sich in der Anlage dieser Drucksache. Diese „geeinten Flächen“ (Potenzialflächen für Gewerbe und Wohnungsbau) sind nachrichtlich dargestellt. Die Abgrenzung ist jedoch nicht verbindlich, sondern dient nur der groben Lokalisierung der Fläche. 4 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze bis inkl. 2. Grüner Ring Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind gemäß Pet. I.4 Teil der kompensationspflichtigen Flächenkulisse. Innerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für den vollständigen Bestand der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, die als solche bekannt gemacht werden und im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht werden. Das sind die Kategorien öffentliche Parkanlagen, öffentliche Spielplätze, öffentliche Grünflächen an Kleingärten, Schutzgrünflächen, Sportplätze. Auch Kleingärten und Friedhöfe gehören bei Lage in Landschaftsachsen, Grünen Ringen und Grünverbindungen zur Flächenkulisse des Grünen Netzes, in der die Schutz- und Kompensationsregelung gilt. Außerhalb der Grünen Ringe, der innerstädtischen Landschaftsachsen und im Bereich gesamtstädtisch bedeutsamer Grünverbindung (in „Streulage“) ist die Darstellung und somit die Anwendung der Schutz- und Kompensationsregelung auf die für das Grüne Netz besonders wichtigen Flächenkategorien beschränkt worden. Von besonderer Bedeutung sind alle gewidmeten, bestehenden öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Ausgenommen von der Kompensationsregelung sind somit Sportplätze, Kleingärten und Friedhöfe in Streulage. 5 Öffentliche Parkanlagen und Spielplätze außerhalb des 2. Grüner Ring Gemäß Pet. I.5 der Drucksache Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ darf der „vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Wie unter Punkt 4 ausgeführt, beschränkt sich diese Aussage und somit die Darstellung auf die Grünflächenkategorien mit einer hohen Bedeutung für die quartiersbezogene Erholungsnutzung, nämlich die öffentlichen Parkanlagen und die öffentlichen Spielplätze. Sofern diese innerhalb der Flächenkulisse des Grünen Netzes der inneren Stadt bis inkl. 2. Grüner Ring liegen, sind sie in der Karte dunkelgrün dargestellt und es gilt die Schutz- und Kompensationsregelung für das Grüne Netz für diese Flächen (siehe oben). Davon grafisch unterschieden sind die öffentlichen Parkanlagen und öffentlichen Spielplätze, die jenseits des 2. Grünen Rings bis zur Landesgrenze vorhanden sind; sie sind in der Karte grün schraffiert dargestellt. Der Schutz dieser Flächen vor Bebauung ist in Pet. I.5 festgelegt. Bei Inanspruchnahmen von öffentlichen Grünflächen jenseits des 2. Grünen Rings muss die Anforderung des funktionalen Ersatzes in die Abwägung eingestellt werden. Sollte beispielsweise ein Spielplatz bebaut werden, ist dieser in der Abwägung zu berücksichtigen und ggf. zu ersetzen. 6 Grüne Ringe Die beiden Grünen Ringe stellen zusammen mit Hamburgs Landschaftsachsen das grüne Grundgerüst der Stadt dar und sind deshalb für sämtliche Schutzgüter von großer Bedeutung. Für sie gilt die Schutz- und Kompensationsregelung uneingeschränkt. 7 Landschaftsachsen bis inkl. 2- Grüner Ring Mit den Landschaftsachsen werden alle empfindlichen Landschaftsräume Hamburgs erfasst und zu einem für die Erholungsnutzung und die Stadtökologie wichtigen Verbundsystem zusammengeführt. Die Lage der Achsen ist wesentlich durch die noch erhaltenen naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Strukturen wie Gewässerläufe, Kanäle, Marsch und Geest bestimmt. Das Spektrum ihrer Ausprägungen reicht von schmalen, grüngeprägten Straßen von nur geringer Breite als Verbindungsglied isoliert liegender städtischer Grünräume bis hin zum weiten Elbe-Urstromtal. In Teilbereichen der Landschaftsachsen liegen auch Siedlungsflächen, die durch möglichst hohe Begrünung die Grünvernetzung bis zur nächsten Grünfläche ermöglichen sollen. Für die Landschaftsachsen gilt die Schutz- und Kompensationsregelung in der Innenstadt, daher sind nur die innerstädtischen Landschaftsachsen dargestellt. Hinweise: Die Karte „Flächenkulisse für die Schutz- und Kompensationsregelung“ zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün liegt sowohl im Maßstab 1:20.000 (Hamburg dargestellt in 6 Blättern) als auch im Zusammenschnitt im Maßstab 1:60.000 vor. Die Abgrenzungen sind nicht immer parzellenscharf, so dass über die konkrete Abgrenzung im Zweifel einzelfallbezogen im Einvernehmen mit der Fachbehörde (Umweltbehörde) entschieden werden muss. In der Regel ist die Außenkante der Abgrenzungslinie maßgebend. Zu beachten ist, dass die Flächenkulisse der Schutz- und Kompensationsregelung Grünes Netz Abweichungen in der Darstellung der Landschaftsachsen im Vergleich zu den im geltenden Landschaftsprogramm dargestellten Landschaftsachsen aufweist. Bei der Abgrenzung der Grünen Ringe gibt es sehr geringfügige Abweichungen. Gesamtstädtisch bedeutsame Grünverbindungen sind im geltenden Landschaftsprogramm gekennzeichnet; Teilbereiche davon sind dort allerdings als Milieus „Parkanlage“ oder „Grünanlage eingeschränkt nutzbar“ oder als „Grüne Wegeverbindung“ dargestellt. Weitere Informationen zur Volksinitiative Hamburgs Grün erhalten und zum Vertrag für Hamburgs Stadtgrün können unter www.hamburg.de entnommen werden z.B. https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12524062/2019-04-24-sk-volksinitiative-hamburgs-gruen-erhalten/ https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/15204244/2021-06-22-bukea-vertrag-fuer-hamburgs-stadtgruen/

ALKIS-Nutzungsarten pro Baublock in Wuppertal

<p>Für Zwecke der Kommunalstatistik führt das Ressort „Vermessung, Katasteramt und Geodaten“ der Stadt Wuppertal jährlich eine Verschneidung der Baublöcke mit den Flächen der tatsächlichen Nutzung aus dem Liegenschaftskataster durch. Die Baublöcke werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Sie sind die kleinste Flächeneinheit der Kommunalstatistik. Die Flächen der tatsächlichen Nutzung stammen aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, das in Wuppertal seit Mitte 2011 für die Führung des Liegenschaftskatasters eingesetzt wird. Im Oktober 2012 wurde erstmals eine Verschneidung durchgeführt, die seitdem zu Beginn jedes Jahres wiederholt wird. Da sich das Netz der Baublöcke von Jahr zu Jahr nur geringfügig verändert, ermöglicht die so entwickelte Zeitreihe detaillierte Analysen des Flächenverbrauchs im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Modellierung der tatsächlichen Nutzung hat sich mit der Einführung des ALKIS gegenüber dem Vorgängerverfahren „Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)“ stark geändert, so dass keine weiter in die Vergangenheit reichende Zeitreihe aufgebaut werden kann. Die Ergebnisse der Verschneidungen liegen für jeden Jahrgang als separate CSV-Dateien (Semikolon als Trennzeichen) vor, die unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar sind. Die Georeferenzierung der Flächenangaben erfolgt indirekt über die Baublocknummer, mit der jede Zeile einer solchen CSV-Datei beginnt. Im Allgemeinfall gibt es mehrere Datenzeilen für einen Baublock, eine für jede tatsächliche Nutzung, die im ALKIS-Datenbestand für diese Baublockfläche gefunden wurde.</p> <p> </p>

Ausschlussgebiete nach § 10 Abs. 1 ThürGAPVO

Mit § 10 ThürGAPVO werden Ausschlussgebiete definiert, auf deren Flächen eine Förderung wegen Inanspruchnahme von Ökoregelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GAPDZG aus entgegenstehenden Gründen des Naturschutzes ausgeschlossen ist. Für die Öko-Regelung 1 b Begrünung mit zulässigen Blühmischungen gilt eine Ausschlusskulisse, auf der Blühstreifen und -flächen gemäß Nummer 1.2 der Anlage 5 GAPDZV nicht ausgebracht werden dürfen. Die Ausschlusskulisse dient dem Schutz der in Ackerrändern vorkommenden Arten besonders wertvoller Segetalflora und soll vermeiden, dass ein Eintrag gebietsfremder Ackerwildkräuter mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Segetalflora (Ackerbegleitflora) erfolgt. Grundlage für die Ermittlung dieser Ausschlussgebiete bilden die auf Grund besonderer regionaler Gegebenheiten zu referenzierten Flächendaten umgebildeten Fundpunkte von Arten der Ackerbegleitflora, die in den Rote Listen Thüringens oder Deutschlands der Kategorie 1, 2, 3 oder R vorkommen. Die Verfahrensbeschreibung zur Kulissenerzeugung und die -erstellung wurde vom Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) erstellt. Die Aktualisierung soll jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres erfolgen.

Ausschlussgebiete nach § 10 Abs. 3 ThürGAPVO

Mit § 10 Abs. 3 ThürGAPVO werden Ausschlussgebiete definiert, auf deren Flächen eine Förderung wegen Inanspruchnahme von Ökoregelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 GAPDZG aus entgegenstehenden Gründen des Naturschutzes ausgeschlossen ist. Für die Ökoregelung 3 Beibehaltung einer agroforstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Acker- und Dauergrünland gilt eine Ausschlusskulisse nach Nummer 3 der Anlage 5 GAPDZV, auf der keine Agroforstflächen gefördert werden dürfen. Diese Ausschlusskulisse soll dem Schutz von besonders wertvollen Biotopen, Lebensraumtypen und Schutzgebieten dienen. Die Ausschlusskulisse beschränkt sich einerseits auf Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und Biotoptypen aus der Offenlandbiotopkartierung außerhalb der danach geschützten Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalen Naturmonumenten, Nationalparks Zone I und II, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate und Wiesenbrütergebieten. Andererseits gehören dazu Gebiete nach der Richtlinie 92/43/EWG, Dauergrünland in von der Richtlinie 2009/147/EG geschützten Gebieten, Naturschutzgebiete, Nationale Naturmonumente, Nationalparks Zone I und II, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate und Wiesenbrütergebiete. Die Ausschlussgebiete sind im Vorfeld mit dem TMUEN und dem TLUBN fachlich abgestimmt worden, um negative Auswirkungen auf Lebensraumtypen und Schutzgebiete auszuschließen. Die Aktualisierung soll zum 1. Februar eines jeden Jahres erfolgen.

ALKIS-Nutzungsarten pro Baublock in Wuppertal

<p>Für Zwecke der Kommunalstatistik führt das Ressort „Vermessung, Katasteramt und Geodaten“ der Stadt Wuppertal jährlich eine Verschneidung der Baublöcke mit den Flächen der tatsächlichen Nutzung aus dem Liegenschaftskataster durch. Die Baublöcke werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Sie sind die kleinste Flächeneinheit der Kommunalstatistik. Die Flächen der tatsächlichen Nutzung stammen aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, das in Wuppertal seit Mitte 2011 für die Führung des Liegenschaftskatasters eingesetzt wird. Im Oktober 2012 wurde erstmals eine Verschneidung durchgeführt, die seitdem zu Beginn jedes Jahres wiederholt wird. Da sich das Netz der Baublöcke von Jahr zu Jahr nur geringfügig verändert, ermöglicht die so entwickelte Zeitreihe detaillierte Analysen des Flächenverbrauchs im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Modellierung der tatsächlichen Nutzung hat sich mit der Einführung des ALKIS gegenüber dem Vorgängerverfahren „Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)“ stark geändert, so dass keine weiter in die Vergangenheit reichende Zeitreihe aufgebaut werden kann. Die Ergebnisse der Verschneidungen liegen für jeden Jahrgang als separate CSV-Dateien (Semikolon als Trennzeichen) vor, die unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar sind. Die Georeferenzierung der Flächenangaben erfolgt indirekt über die Baublocknummer, mit der jede Zeile einer solchen CSV-Datei beginnt. Im Allgemeinfall gibt es mehrere Datenzeilen für einen Baublock, eine für jede tatsächliche Nutzung, die im ALKIS-Datenbestand für diese Baublockfläche gefunden wurde.</p> <p> </p>

Gründachkartierung

Auf der Grundlage einer automatisierten Methode der Firma EFTAS Fernerkundung Technologietransfer GmbH wurde für das gesamte Stadtgebiet eine Gründachkartierung vorgenommen. So kann das bereits genutzte Flächenpotenzial auf den Dresdner Dachflächen quantitativ erfasst und eine zukünftige Weiterentwicklung von begrünten Dächern analysiert werden. Die Punktdarstellungen zeigen die Dachflächen, auf denen eine Begrünung erfasst wurde. Dargestellt sind ausschließlich Gründächer mit einer Dachfläche ab einer Größe von zehn Quadratmetern. Konkrete Informationen zur exakten Bedeckung sowie zur genauen Größe der begrünten Dachfläche werden in der Karte nicht dargestellt. Die zunehmende Neuversiegelung und der damit einhergehende Rückgang von Grün- und Freiflächen stellt für die Stadt in Zeiten des Klimawandels eine enorme Herausforderung dar. Dachbegrünungen können aufgrund ihrer zahlreichen ökologischen Leistungen eine Lösung sein. Sie haben einen positiven Einfluss auf das Stadtklima, den Wasserhaushalt sowie die Luft- und Lärmbelastung. Außerdem sind sie ohne zusätzlichen städtischen Bodenverbrauch realisierbar. Damit gewinnen Dachbegrünungen in einer nachhaltigen zukunftsorientierten Stadtplanung zunehmend an Bedeutung.

ALKIS-Nutzungsarten pro Baublock in Wuppertal

Für Zwecke der Kommunalstatistik führt das Ressort „Vermessung, Katasteramt und Geodaten“ der Stadt Wuppertal jährlich eine Verschneidung der Baublöcke mit den Flächen der tatsächlichen Nutzung aus dem Liegenschaftskataster durch. Die Baublöcke werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Sie sind die kleinste Flächeneinheit der Kommunalstatistik. Die Flächen der tatsächlichen Nutzung stammen aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, das in Wuppertal seit Mitte 2011 für die Führung des Liegenschaftskatasters eingesetzt wird. Im Oktober 2012 wurde erstmals eine Verschneidung durchgeführt, die seitdem zu Beginn jedes Jahres wiederholt wird. Da sich das Netz der Baublöcke von Jahr zu Jahr nur geringfügig verändert, ermöglicht die so entwickelte Zeitreihe detaillierte Analysen des Flächenverbrauchs im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Modellierung der tatsächlichen Nutzung hat sich mit der Einführung des ALKIS gegenüber dem Vorgängerverfahren „Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)“ stark geändert, so dass keine weiter in die Vergangenheit reichende Zeitreihe aufgebaut werden kann. Die Ergebnisse der Verschneidungen liegen für jeden Jahrgang als separate CSV-Dateien (Semikolon als Trennzeichen) vor, die unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar sind. Die Georeferenzierung der Flächenangaben erfolgt indirekt über die Baublocknummer, mit der jede Zeile einer solchen CSV-Datei beginnt. Im Allgemeinfall gibt es mehrere Datenzeilen für einen Baublock, eine für jede tatsächliche Nutzung, die im ALKIS-Datenbestand für diese Baublockfläche gefunden wurde.

Freiflächenentwicklung (Umweltatlas)

Freiflächenentwicklung von 1945 bis 2020 nach Nutzungskategorien des Umweltatlas. Die Freiflächenverluste werden in Zeitschnitten dargestellt, die Freiflächengewinne beziehen sich auf den gesamten Zeitraum. Unter dem Status "vor 1945" wird der Nutzungszustand 1945 ohne kriegsbedingte Zerstörungen verstanden. Brachflächen u.ä. aufgrund von Kriegsschäden gelten demnach nicht als Freiflächen des Nutzungszustandes "vor 1945".

Unzerschnittener Verkehrsarmer Raum > 100 km²

Die Objektart umfasst große Freiräume, die (noch) nicht durch Siedlungen und Verkehrsinfrastruktur zerschnitten sind. Das festgelgte Kriterium einer Größe der verkehrsarmen Räume von mehr als 100 km² wurde für Baden-Württemberg vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) übernommen. Die unzerschnittenen Verkehrsarmen Räume > 100 km² (UZVR100) sind für Tierarten mit großen Raumansprüchen sowie für den Erholung suchenden Menschen von besonderer Bedeutung. In Baden-Württemberg wurden diese Freiflächen aufgrund der historischen Siedlungsentwicklung sowie die ungebrochene Zunahme des Flächenverbrauchs durch wachsende Sielungen und den Ausbau von Straßen und Schienenwegen selten. Die UZVR100 können mit Landschaftsfunktionen beschrieben werden, die von der weiträumigen Ungestörtheit der UZVR100 profitieren. Im Vordergrund stehen hier Naturschutzfunktionen sowie Funktionen, die Erholung und Naturerleben fördern.

Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem

Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.

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