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Bundesumweltministerium sorgt für saubere Luft im Hamburger Hafen

Die Hamburg Port Authority AöR hat ein Gesamtkonzept zur alternativen Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen im Hamburger Hafen umgesetzt. An der heutigen Eröffnung der Landstromanlage für das Kreuzfahrtterminal Altona nimmt Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks teil, die das Pilotprojekt mit 3,7 Millionen Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm gefördert hat. Ziel des Vorhabens war eine Reduzierung der Luftschadstoffemissionen während der Liegezeiten der Kreuzfahrtschiffe im Hafen. Über die stationäre Landstromanlage können Kreuzfahrtschiffe nun Strom direkt vom Land beziehen und müssen keine Eigenenergie erzeugen. Hendricks: 'Ich freue mich sehr, dass sich die Hamburg Port Authority entschieden hat, dieses innovative Energiekonzept umzusetzen. Dadurch verbessert sich die lokale Luftqualität und bei der Energieversorgung der Schiffe entstehen deutlich weniger Klimagase. Genau deshalb haben wir dieses Pilotprojekt mit Mitteln aus dem Umweltinnovationsprogramm finanziell unterstützt.' Neben der stationären Landstromanlage am Kreuzfahrtterminal Altona umfasst das Energiekonzept für den Hamburger Hafen auch die landseitige Infrastruktur für die Versorgung am Kreuzfahrtterminal HafenCity und zwar mittels Flüssigerdgas-Bargen, da die Installation einer Landstromanlage aus Platzgründen nicht möglich ist. Insgesamt können mit beiden Anlagen deutliche Emissionsminderungen erreicht werden. Die Emissionen reduzieren sich um bis zu 74 Prozent bei Stickstoffdioxiden, um bis zu 60 Prozent bei Schwefeldioxiden und um bis zu 50 Prozent bei Feinstaub. Darüber hinaus werden jährlich bis zu 5178 Tonnen CO2-Emissionen vermieden. Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals in der Jade vor Wilhelmshaven (Voslapper Groden Nord 2)

Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions BV (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 2, 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Die Trägerin des Vorhabens plant die Errichtung einer neuen Schiffsanlegestelle sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade, Gemarkung Nordsee, Jade, Flurstück 1/11 (Liegeplatz), damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG) sowie ein LNG-Tankschiff festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (WAL II) erfolgen. Der Bereich des Schiffsanlegers und der Liegewanne ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen: Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2, für die FSRU und ein LNG-Tankschiff. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Anlegedalben und 6 Vertäudalben einschließlich Verbindungsbrücken zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betreiben der Anlage). Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich inklusive Wendebecken zwischen dem neu errichteten Umschlaganleger LNG Voslapper Groden Nord 2 und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN) einschließlich der Zufahrt zum Fahrwasser mit einer Tiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN). Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ in die vorgenannte Klappstelle einzubringen. Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen. Die Bauphase hat aufgrund der mit Bescheid vom 24.08.2023 (Az.: D 6 - 62025-691-002) erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Ausbaggerung der Liegewanne, für die Ausbaggerung von Teilen des Zufahrtsbereichs und Wendebeckens, für das Einbringen des bei der Ausbaggerung anfallenden Baggergutes auf die Klappstelle 01 sowie für das Einbringen des Kolkschutzes im Bereich des Anlegers bereits begonnen. Am 23.10.2023 erteile der NLWKN der Trägerin des Vorhabens die Zulassung eines zweiten vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Dalben und die Installation der Dalbenköpfe, Brücken und Plattformen des Anlegers. Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundessimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt. Ebenfalls nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Einleitung von mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern zum Betrieb der FSRU. Hierfür wird ein eigenständiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 12 und § 57 WHG sowie § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beim NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Straße 6, 38120 Braunschweig durchgeführt. Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die Errichtung und den Betrieb der FSRU am Standort Voslapper Groden Nord 2 erforderlich sind, ist das LNGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens am 10.05.2024 übergeben. Den Planfeststellungsbeschluss vom 10.05.2024 und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG finden Sie in der Informationsspalte. Der Antrag und die konsolidierten Planunterlagen sind nachstehend aufgeführt.

Sat-BEWL - Satellitengestützte Beobachtung der Entkopplung von Wirtschaftsaktivität und Luftverschmutzung

§ 4 BImSchG Errichtung und Betrieb einer LNG Tankstelle Fa. Verbio Retail Germany GmbH

Die Firma Verbio Retail Germany GmbH, Thura Mark 18, 06780 Zörbig, hat für die Errichtung und den Betrieb einer Betankungsanlage von Schwerlastfahrzeugen mit LNG (Liquified Natural Gas/ Flüssigerdgas) und der entsprechenden Lagerung von LNG (9.1.1.2 V der Anlage 1 der 4. BImSchV) auf dem Grundstück in der Gemarkung Thörey, Flur 2, Flurstück-Nr. 553/27 (Autohof) mit den Unterlagen vom 04.07.2025, zuletzt geändert am 15.05.26, eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals in der Jade vor Wilhelmshaven

Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen hat die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Wilhelmshaven (NPorts), Pazifik 1, 26388 Wilhelmshaven die Ertüchtigung der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG-Brücke) nebst Vertiefung des Zufahrtsbereiches und der Liegewanne zum Betrieb eines schwimmenden LNG-Terminals beantragt. Dort soll zukünftig eine Floating Storage Regasification Unit (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas festmachen. Das Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen: • Maßnahme 1: Errichtung und Betrieb eines Anlegerkopfes • Maßnahme 2: Vertiefung des Zufahrtsbereiches • Maßnahme 3: Vertiefung der bestehenden Liegewanne Der neue Anlegerkopf soll seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der UVG-Brücke errichtet werden. Die neue Anlegerinfrastruktur beinhaltet im Wesentlichen eine Umschlags- bzw. Verladeplattform, Vertäu- und Fenderdalben, Laufstege, Zugangsstege und eine Zugangsbrücke sowie sonstige Anlegeranbauten. Für das Festmachen der FSRU muss die vorhandene Liegewanne auf eine Tiefe von NHN -16,0 m ausgebaggert werden. Geplant ist außerdem, den insgesamt 70 ha großen Zufahrtsbereich zwischen bestehender Fahrrinne und dem Anlegerkopf auf einer Fläche von 41,2 ha zu vertiefen. Das im Rahmen der Maßnahme anfallende Baggergut soll auf einer Klappstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung eingebracht werden. NPorts hat für das Vorhaben mit Schreiben vom 25.04.2022 in Gestalt der Revisionsfassung vom 07.07.2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einschließlich §§ 83, 57 Abs. 1 Satz 2 2. Alt. des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg, beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die FSRU am Standort Voslapper Groden erforderlich sind, ist das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 des LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Den Planfeststellungsbeschluss vom 04.10.2022 einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung, den Antrag und die konsolidierten Planunterlagen, die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG sowie den Text der gemeinsamen ortsüblichen Bekanntmachung der Stadt Wilhelmshaven sowie der Gemeinden Butjadingen und Wangerland über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie nachstehend.

Wesentlichen Änderung gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz des LNG-Terminals im Hafen Mukran durch Nutzung schiffseigener Motoren und Kessel zur Strom- und Wärmeversorgung der FSRU

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als der zuständigen Genehmigungsbehörde stellte mit Antrag vom 06. Januar 2025, in der Fassung vom 08.07.2025, die Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA mit Sitz in 17509 Lubmin, Am Hafen 10, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die wesentliche Änderung des LNG-Terminals zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist. Der Standort des LNG-Terminals befindet sich im Landkreis Vorpommern Rügen in der Gemeinde Stadt Sassnitz, Gemarkung Lanken bei Sassnitz, Flur 6, Flurstück 71/13, 71/ 15, 78/11, 78/12, sowie 76/1. Die Deutsche ReGas beabsichtigt, die Strom- und Wärmeversorgung der FSRU abweichend von der gegenwärtigen Genehmigung nicht über eine KWK-Anlage an Land, sondern ausschließlich durch die schiffseigenen Motoren und Kessel sicherzustellen. Die geplante Änderung umfasst im Wesentlichen: - Absehung von der Errichtung und dem Betrieb der Kraft-Wärme-Kopplung-Anlage (KWK-Anlage) - Betrieb der Verbrennungsmotorenanlagen der MS Energos Power sowie der MS Neptune über den Dezember des Jahres 2024 hinaus - Inbetriebnahme der SCR-Katalysatoren auf MS Neptune - Installation und Inbetriebnahme von SCR-Katalysatoren auf der MS Energos Power - Nutzung von einem Öl/Gas-Kombibrenner und zwei gasbefeuerten Brennern je Kessel

Errichtung und Betrieb eines Terminals zur Lagerung, Verdampfung und Umschlag von Flüssigerdgas in Brunsbüttel (AZ:G10/2023/055)

Die Firma German LNG Terminal GmbH, Elbehafen, 25541 Brunsbüttel hat mit Datum vom 20. November 2023, zuletzt ergänzt am 1.Oktober 2025 beim Landesamt für Umwelt, Abteilung Immissionsschutz, Regionaldezernat 33 (Südwest), eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist die Errichtung und der Betrieb eines Terminals zur Lagerung, Verdampfung und Umschlag von Flüssigerdgas. Das Vorhaben soll auf folgendem Grundstück realisiert werden: 25541 Brunsbüttel, Otto-Hahn-Straße 4, Gemarkung Brunsbüttel, Flur 91, Flurstück 2/8, Flur 110, Flurstücke 1/11, 17/5, 21/1, 21/4, 62/31, 62/48, 62/51, 62/55, 62/56, 62/57, 62/58, 62/59, 62/60, 62/61, 70/31, 70/32, 70/41, 88/6, 93/18, 96/6, Flur 112, Flurstück 1/3. Am 18. Juni 2025 wurde ein Antrag auf Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG gestellt.

Katrin Eder: „Wir brauchen energiepolitische Unabhängigkeit“

Energiekrise trifft Alltag der Menschen – Länder fordern entschlossenes Handeln für bezahlbare und sichere Energie Die jüngste Eskalation der Lage im Nahen Osten erfüllen die Energieministerinnen und Energieminister der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit großer Sorge. Die Gedanken sind bei den Menschen in Iran, in Israel und in der gesamten Region, die unter Gewalt und Unsicherheit leiden. Zugleich zeigen die Entwicklungen einmal mehr: Internationale Konflikte haben direkte Auswirkungen auf unseren Alltag in Deutschland. Steigende Preise für fossile Abhängigkeitsenergien wie Gas, Öl und Flüssigerdgas treffen Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Handwerk, Mittelstand und Industrie. Für viele Familien bedeutet das: höhere Heizkosten, steigende Stromrechnungen, mehr Unsicherheit bei der Haushaltsplanung. Für Unternehmen steigen Produktionskosten – mit Folgen für Arbeitsplätze und Preise. „Die jüngsten Entwicklungen im Nahen Osten und die daraus resultierende Unsicherheit auf den globalen Energiemärkten verdeutlichen dabei einmal mehr die energiepolitische Verwundbarkeit Deutschlands. Die Prognosen zu steigenden Gas-, Öl- und LNG-Preisen lassen erhebliche Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft erwarten“, erklärten die Energieministerinnen und -minister von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in einem gemeinsamen Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Deshalb braucht es jetzt entschlossene Schritte, um unsere Energieversorgung von fossilen Importen unabhängig, bezahlbar und zukunftsfest zu machen. Erneuerbare Energien ausbauen – Preise stabilisieren, Versorgung sichern Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine sind aus Sicht der Länder wichtige Weichen gestellt worden, um erneuerbare Energien schneller auszubauen. Diesen Weg gilt es konsequent fortzusetzen und sogar zu beschleunigen. Beim Ausbau der Windenergie dürfen Projekte nicht länger ausgebremst werden. Zusätzliche Ausschreibungen können Investitionen anstoßen, Arbeitsplätze sichern und die Stromversorgung stabilisieren. Die Länder fordern von Frau Reiche die vorliegenden Gesetzesentwürfe dahingehend zu korrigieren. Denn jede neue Windkraftanlage verringert die Abhängigkeit von teuren Importen – und wirkt langfristig preisdämpfend. Auch der Ausbau der Photovoltaik bleibt entscheidend. Eine starke europäische Produktion von Solarmodulen schafft Wertschöpfung und Arbeitsplätze hier vor Ort. Gleichzeitig müssen Dachanlagen für Bürgerinnen und Bürger weiterhin attraktiv sein. Gerade private Haushalte leisten mit Solaranlagen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende – dieses Eigenengagement darf nicht durch unnötige Hürden gebremst werden. Die deutsche Energiewende muss ein Mitmachprojekt bleiben. Die Länder appellieren an Wirtschaftsministerin Reiche von der Abschaffung der Solaranlagenförderung für privat Haushalte abzusehen. Gebäude modernisieren, statt fossile Abhängigkeit verlängern Viele Menschen fragen sich derzeit, wie sie ihre Heizkosten künftig bezahlbar halten können. Klar ist: Dauerhafte Entlastung entsteht nicht durch immer neue Subventionen für Gas, sondern durch den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme und energetische Modernisierung. Neue gesetzliche Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes müssen Haushalte wirksam vor steigenden Gaspreisen schützen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, braucht Planungssicherheit. Es darf zum Beispiel nicht passieren, dass Bürgerinnen und Bürger mit der vorgesehenen neuen Grüngasquote in neue Gasheizungen investieren und später mangels fehlender Biogaskapazitäten keine verlässliche Versorgung mehr erhalten. Netze ausbauen, Flexibilität stärken Damit günstiger Wind- und Solarstrom überall ankommt, müssen die Stromnetze gezielt ausgebaut und intelligenter genutzt werden. Unsicherheiten bei Investitionen – etwa durch die geplanten zehnjährigen Redispatch-Vorbehalte – lähmen den Ausbau. Stattdessen braucht es klare, verlässliche Rahmenbedingungen für eine verbesserte Ausnutzung begrenzter Netzkapazität seitens des Bundes. Speicher, flexible Verbraucher, Bioenergie und Wasserstoff können helfen, Engpässe zu vermeiden und die Versorgung zu sichern. Deutschland hat beim Thema Wasserstoff technologisch eine starke Ausgangsposition. Diese Chance muss genutzt werden – für eine moderne Industrie, sichere Arbeitsplätze und mehr Unabhängigkeit. Stattdessen plant das Wirtschaftsministerium des Bundes, Innovationsausschreibungen für Wasserstoff zu streichen. Jetzt gemeinsam handeln Die geopolitische Lage zeigt: Energiesouveränität ist kein abstraktes Ziel, sondern Voraussetzung für wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwarten zu Recht eine verlässliche, ambitionierte Energiepolitik, die Preise stabilisiert, Abhängigkeiten reduziert und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 fest im Blick behält. Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein stehen bereit, Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam mit dem Bund die notwendigen Schritte umzusetzen. Jetzt ist der Moment, entschlossen zu handeln – für bezahlbare Energie, sichere Arbeitsplätze und eine stabile Zukunft für die Menschen in unserem Land. „Wir brauchen energiepolitische Unabhängigkeit, die sich vom kriegerischen Diktat der fossilen Energien lossagt – zum Schutz der Menschen in den Kriegsgebieten und zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland. Der globale Ölpreis zieht in den vergangenen Tagen stark an, der Gaspreis ist bereits auf dem höchsten Stand seit drei Jahren. Das zeigt: Geopolitische Risiken werden zu Preisrisiken im Alltag“, erklärt die rheinland-pfälzische Energieministerin Katrin Eder in Mainz. Baden-Württembergs Energieministerin Thekla Walker: „Wenn wir weiter auf fossile Importe angewiesen sind, sind wir auch weiter einem unkalkulierbaren Preisroulette ausgesetzt. Darüber täuscht auch die Biogas-Treppe im neuen GEG nicht hinweg. Baden-Württemberg hat etwa über 1000 Biogasanlagen. Aber nur 30 haben die erforderliche Größe, dass sich eine Aufbereitung zu Biomethan und eine Einspeisung ins Gasnetz lohnt – es gibt weder die erforderliche Infrastruktur noch die Flächen für den Anbau von Energiepflanzen. Mehr Energiesouveränität erreichen wir mit einer Elektrifizierung der Wärmeversorgung und einem konsequenten Ausbau von PV und Wind.“

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Landkreis Minden-Lübbecke der Open Grid Europe GmbH

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4). Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg in Niedersachsen haben und bis zur bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 58) verlaufen. Für den Abschnitt in Niedersachsen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) geführt. Der Neubau ist erforderlich, damit die LNG-Mengen (Liquified Natural Gas – verflüssigtes Erdgas) aus Wilhelmshaven Richtung Süden nach Drohne (NRW) abgeführt werden können. Die neu geplante Leitung weist eine Länge von ca. 90 km auf, wird einen Durchmesser von DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.000 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Der Abschnitt in NRW hat dabei eine Länge von ca. 5 Kilometer und verläuft von der Landesgrenze Niedersachsen/NRW bis zur GDRM-Anlage Drohne in Stemwede. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Von der Realisierung der Maßnahme sind in NRW Grund- bzw. Flurstücke in den Gemarkungen Dielingen und Drohne der Gemeinde Stemwede betroffen.

Horizont Europa, Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021-2027), Kostengünstiger, aus erneuerbarer Energiequelle gewonnener Strom dank CO2-neutralem Flüssigerdgas aus Biomasse

Im Zeitraum von 1990 bis 2020 konnten die Treibhausgasemissionen in der EU sektorübergreifend um 32 % gesenkt werden. Zugleich verzeichnete der Verkehrssektor jedoch einen Anstieg um 7 %. Als erneuerbare und nichtfossile Version von Flüssigerdgas wird verflüssigtes Biomethan (BioLNG) erheblichen Einfluss auf den nicht elektrifizierten Verkehr ausüben. Gewonnen wird es durch Verarbeitung organischer Abfallströme und es kann überall dort erzeugt werden, wo eine anaerobe Vergärung stattfindet. Das EU-finanzierte Projekt CarbonNeutralLNG wird hier noch einmal nachlegen und echtes CO2-neutrales verflüssigtes Biomethan liefern, indem innerhalb eines vorgeschlagenen Hybridkatalyseprozesses kostengünstiger Strom aus erneuerbaren Energiequellen genutzt wird. Bei diesem Verfahren wird die chemisch-katalytische mit der biologischen Methanisierung und der Elektromethanogenese kombiniert, wobei der elektrische Strom durch anaerob atmende Mikroben direkt in Methan umgewandelt wird.

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