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Hafen - German LNG-Terminal Brunsbüttel

Gegenstand des Vorhabens ist Errichtung der Hafeninfrastruktur für ein Terminal zum Umschlag, zur Lagerung und zur Regasifizierung von Flüssigerdgas (englisch liquefied natural gas, kurz: LNG) am Standort Brunsbüttel (LNG-Terminal). Hierfür hat die German LNG Terminal GmbH, vertreten durch die GOC Engineering GmbH, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG SH) beantragt. Wesentliche Inhalte des Plans sind die Neuerrichtung der Hafenbetriebsflächen inklusive einem Landungssteg mit einer T-förmigen Anlegerbrücke mit zwei Anlegern und entsprechenden Schiffsliegeplätzen, der Überquerung des Landesschutzdeiches durch den Landungssteg und Anlage- und Festmachereinrichtungen für die Anleger sowie die schienen- und straßenseitige Einbindung in die vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wirken sich auf dem Gebiet der Stadt Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) sowie der Gemeinden Sankt Michaelisdonn (Kreis Dithmarschen), Wedel (Kreis Pinneberg), Wewelsfleth (Kreis Steinburg), Aventoft, Hattstedtermarsch, Uphusum und Westerhever (Kreis Nordfriesland) aus.

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer LNG-Tankstelle am Standort 15749 Mittenwalde; Reg.-Nr.: 50.087.00/24/9.1.1.2V/T12

Die Firma Alternoil GmbH, Portlandstraße 16 in 49439 Steinfeld beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in 15749 Mittenwalde, Dahmestraße 5, Gemarkung Mittenwalde, Flur 13, Flurstück 648, eine Gasfüllanlage zur Lagerung und Abgabe von Flüssigerdgas (LNG - Liquified Natural Gas), bezeichnet als LNG-Tankstelle, zu errichten und zu betreiben. Die Tankanlage soll ein maximales Fassungsvermögen von 75,6 m³ besitzen und ein Gewicht von 28,92 t des heruntergekühlten Flüssigerdgases (LNG) speichern können. Die horizontalen, supervakuumisolierten Lagertanks werden für die Lagerung von LNG verwendet und haben Anschlüsse für die LNG-Pumpe. Das LNG wird von Tankfahrzeugen angeliefert, in zwei kryogenen Tanks gelagert und dann direkt zu einer Tanksäule gepumpt. Die Betankung von Lastkraftwagen (Lkw) wird durch zwei interne LNG-Zapfsäulen erfolgen. Der Betrieb der LNG-Tankstelle erfolgt vollautomatisch, ohne anwesendes Personal und ohne Beaufsichtigung, von Montag bis Sonntag im 24-Stundenbetrieb. Die LNG-Tankanlage ist fernüberwacht, eine ständig besetzte Stelle nimmt Störmeldungen entgegen. Bei einer Störung der sicherheitsrelevanten elektrotechnischen Anlagenteile wird die Anlage selbsttätig in den sicheren Zustand überführt. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 9.1.1.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 9.1.1.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in Verbindung § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

§ 3.02 Geltung von Besatzungsdokumenten

§ 3.02 Geltung von Besatzungsdokumenten Auf dem Rhein gelten Unionsbefähigungszeugnisse sowie Schifferdienstbücher und Bordbücher, die gemäß der Richtlinie ( EU ) 2017/2397 ausgestellt wurden, sowie Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher, die gemäß dieser Verordnung, deren Anforderungen mit denen der vorgenannten Richtlinie übereinstimmen, ausgestellt wurden. Die Befähigung für eine Funktion an Bord muss jederzeit nachgewiesen werden können vom Schiffsführer durch ein Befähigungszeugnis als Schiffsführer für die jeweilige Fahrzeugart und -größe oder ein Unionsbefähigungszeugnis als Schiffsführer mit den gegebenenfalls erforderlichen besonderen Berechtigungen; von den übrigen Mitgliedern der Besatzung durch ein auf ihre Person ausgestelltes Schifferdienstbuch, das ein Befähigungszeugnis oder ein Unionsbefähigungszeugnis enthält; von Sachkundigen für die Fahrgastschifffahrt und Sachkundigen für Flüssigerdgas durch ein Befähigungszeugnis oder ein Unionsbefähigungszeugnis, sowie von Ersthelfern, Atemschutzgeräteträgern und dem Sicherheitspersonal auf Schiffen, die gefährliche Güter befördern, durch ein Zeugnis für die besondere Tätigkeit. Abweichend von den Buchstaben b und c können Mitglieder der Besatzung von Seeschiffen, die auf dem Rhein fahren, außer dem Schiffsführer, ihre Befähigung durch ein Zeugnis nachweisen, das nach dem STCW -Übereinkommen ausgestellt oder anerkannt ist. Der Inhaber eines Befähigungszeugnisses als Schiffsführer kann auch als Decksmann, Matrose, Bootsmann oder Steuermann eingesetzt werden. Der Inhaber eines Befähigungszeugnisses als Steuermann kann auch als Decksmann, Matrose oder Bootsmann eingesetzt werden. Der Inhaber eines Befähigungszeugnisses als Bootsmann kann auch als Decksmann oder Matrose eingesetzt werden. Der Inhaber eines Befähigungszeugnisses als Matrose kann auch als Decksmann eingesetzt werden. Auf dem Rhein gelten auch Befähigungszeugnisse und Bescheinigungen, die gemäß dieser Verordnung ausgestellt wurden oder gelten und nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2017/2397 erfasst sind. Stand: 01. Juni 2024

Errichtung und Betrieb einer Automatentankanlage zur Betankung von Schwerlastverkehr mit Flüssigerdgas (LNG) (Alternoil GmbH)

Die Alternoil GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer LNG-Tankstelle (LNG: Liquid Natural Gas) zum Betanken von LKWs auf dem Betriebsgelände des Edeka Regionallagers in Landsberg. Dabei wird die Die Alternoil GmbH durch die PSE Engineering GmbH vertreten. Die Anlage wird auf einem Betonfundament innerhalb des Geländes des Edeka Regionallagers aufgebaut. Die Tankanlage wird als vorkonfektionierter Stahl-Containereinheiten aufgestellt und umfasst im Wesentlichen folgende Bestandteile: LNG-Tankstelle, ISO Tank, LIN-Kühlung (LIN: Liquid Nitrogen) und den Tankautomaten. Die Tankanlage hat ein maximales Fassungsvermögen von 75,6 m3 und kann somit ein maximales Gewicht von 28.92 t herun-tergekühltem Flüssigerdgases speichern. Das LNG wird in zwei kryogenen Tanks (LNG-Container und ISO Tank) gelagert und dann direkt zu einer Zapfsäule gepumpt. Die Betankung der LKWs erfolgt durch zwei installierte LNG-Zapfsäulen. Es handelt sich hierbei nicht um eine öffentliche Abgabestelle. Nur geschultes und freigegebenes Personal wird die Tankstelle bedienen. Dabei ist die Tankstelle im 24 Stundenbetrieb and 365 Tagen im Jahr geöffnet.

022.Ä0.00/24 wesentliche Änderung einer LNG-Tankstelle am Standort 16909 Wittstock OT Fretzdorf

Die Firma Shell Deutschland GmbH, Suhrenkamp 71 – 77, 22335 Hamburg beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Fretzdorf, Flur 4, Flurstück 259 eine LNG-Tankstelle wesentlich zu ändern. Mit dem eingereichten Antrag auf wesentliche Änderung der bestehenden LNG-Tankstelle (LNG: Liquefied Natural Gas beziehungsweise Flüssigerdgas) in Fretzdorf wird im Wesentlichen die Errichtung einer Gas-Generator-Einheit mit einer Feuerungswärmeleistung von 229 kW zur Verbrennung des beim Betankungsvorgang anfallenden gasförmigen Erdgases beantragt. Der erzeugte Strom wird für die Eigenversorgung und für die Einspeisung ins öffentliche Netz verwendet. Es handelt sich dabei um eine Nebeneinrichtung der genehmigten Anlage der Nummer 9.1.1.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 9.1.1.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Die standortbezogene Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung durchgeführt. In der ersten Stufe wurde geprüft, ob bei dem Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so besteht keine UVP-Pflicht. Das ist hier der Fall. Von der Gas-Generator-Einheit sind keine Auswirkungen auf die Schutzgebiete oder gesetzlich geschützte Biotope zu erwarten, da sich diese mit > 1.000 m Abstand weit genug entfernt befinden. Die ausführliche Darstellung der Antragstellerin im Kapitel 13 und 14 der Antragsunterlagen ist Bestandteil dieses Prüfergebnisses.

FSRU Wilhelmshaven GmbH

Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26382 Wilhelmshaven, hat mit Antrag vom 21.2.2023 beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg die Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen (LNG-Lagerung und Energieerzeugung) auf einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) sowie die Errichtung und den Betrieb von see- und landseitigen Anlagenteilen, die den genehmigungsbedürftigen Anlagen zuzuordnen sind, insbesondere das Gas-Transfersystem, in 26382 Wilhelmshaven, Voslapper Groden, beantragt. Das Vorhaben ist Bestandteil eines Gesamtprojekts zur Schaffung einer LNG-Importstruktur zur Anlandung von Flüssigerdgas in Wilhelmshaven. Über das LNG-Terminal sollen zukünftig LNG-Mengen zur Erzeugung von jährlich rd. 5 Mrd. Nm3 Erdgas importiert werden. Das beantragte Vorhaben nach dem BImSchG umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: Betrieb einer Anlage zur Lagerung von tiefkaltem, verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas — LNG —) mit einem Fassungsvermögen von 58.675 t entsprechend einem Füll-volumen von rd. 137.000 m³ und der Betrieb von Dampfkesselanlagen mit einer Feuerungs-wärmeleistung von maximal 102 MW auf einer FSRU sowie die Errichtung und der Betrieb von see- und landseitseitigen Anlagenteilen, die den genehmigungsbedürftigen Anlagen zuzuordnen sind, insbesondere das Gas-Transfersystem, bestehend aus: — einem Gas-Balkon (Stahlkonstruktion mit verschiedenen Ausrüstungen und Armaturen, die auf das Oberdeck der FSRU montiert werden), — zwei Steigleitungen (Riser), — zwei Unterwasser-Rohrverteiler (Pipeline End Manifold [PLEMs]), — sechs Gashochdruckleitungen aus thermoplastischen Verbundstoffen (TCPs), — einer Deichquerung bis zur Einbindung in die LNG-Anbindungsleitung Wilhelms-haven-Anbindungsleitung 2 (WAL 2) der Open Grid Europe GmbH (OGE). Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre beantragt. Das Vorhaben bedarf der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der §§ 4 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie der Nrn. 9.1.1.1 und 1.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungs-bedürftige Anlagen - 4. BImSchV). Bei der Anlage nach Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV handelt es sich zudem um eine Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) - sogenannte Industrieemissions-Richtlinie – für – für die das BVT-Merkblatt mit Schlussfolgerungen „Großfeuerungsanlagen“ (ABl. EU Nr. L 212 S.1) maßgeblich ist. In dem Genehmigungsverfahren war wegen der besonderen Reglungen im Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz LNGG) keine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG erforderlich. Das Genehmigungsverfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Nach § 5 LNGG - Gesetz fand eine verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Zur Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens wurden Gutachten insbesondere zu den Themen Luftschadstoffe, Lärm, Licht, Sicherheitstechnik, Brandschutz, landschaftspflege-rische Begleitplanung, Artenschutz, Wasserrahmenrichtlinie, Meeresstrategie-Rahmenricht-linie und Marine Studien erstellt.

Errichtung und Betrieb eines Terminals zur Lagerung, Verdampfung und Umschlag von Flüssigerdgas in Brunsbüttel (AZ:G10/2023/055)

Die Firma German LNG Terminal GmbH, Elbehafen, 25541 Brunsbüttel hat mit Datum vom 20. November 2023, zuletzt geändert am 26. Februar 2024, beim Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Südwest, eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202), beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist die Errichtung und der Betrieb eines Terminals zur Lagerung, Verdampfung und Umschlag von Flüssigerdgas. Das Vorhaben soll auf folgendem Grundstück realisiert werden: 25541 Brunsbüttel, Otto-Hahn-Straße 4, Gemarkung Brunsbüttel, Flur 91, Flurstück 2/8, Flur 110, Flurstücke 1/11, 17/5, 21/1, 21/4, 62/31, 62/48, 62/51, 62/55, 62/56, 62/57, 62/58, 62/59, 62/60, 62/61, 70/31, 70/32, 70/41, 88/6, 93/18, 96/6, Flur 112, Flurstück 1/3. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für April 2026 geplant.

Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Errichtung und Betrieb einer LNG/CNG Tankstelle am Standort 14974 Ludwigsfelde; Reg.-Nr.: 50.035.00/24/9.1.1.2V/T12

Die Firma Verbio Retail Germany GmbH, Thura Mark 20 in 06780 Zörbig beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück An der Eichspitze in der Gemarkung Genshagen, Flur 3, Flurstücke 612, 613, 616, 617, 618, 619 eine LNG (Flüssigerdgas) / CNG (Komprimiertes Erdgas) Tankstelle zu errichten und zu betreiben. Die LNG-Tankstelle besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten: - LNG-Speichertank (Hochtank), doppelwandiger vakuumisolierter Behälter für tiefkalt verflüssigtes Erdgas mit Befüllarmatur für die Befüllung mittels Tankkraftwagen, - LIN-Speichertank zur Kühlung, - LNG-Pumpe, - LNG-Saturationsdruckwärmetauscher, - Technik-Container, - 2 Stück LNG Zapfsäulen, zweiseitig, für die Betankung von LNG-Lastkraftwagen. Komponenten der CNG-Tankstelle: - 2 Stück CNG Zapfsäule, zweiseitig, - CNG Verdichtergebäude, - 4 Stück Bündelspeicher a` 28 Flaschen, 2 Stück Bündelspeicher a` 28 Flaschen im Container. Komponenten für beide Anlagen: - 2 Zapfinseln, - Tankautomat mit Notrufsprechstelle, - Fahrbahnüberdachung. Der LNG-Speichertank hat ein maximales Fassungsvermögen von 70 m³ bzw. 27.000 kg. Entsprechend der Anlagenkonfiguration wird der Tank zu maximal 95 % befüllt: 25.650 kg. Die CNG-Lagertanks werden durch einen Anschluss an das Erdgasnetz nach Bedarf wieder befüllt, sodass nur geringe Mengen CNG vor Ort gelagert werden. Insgesamt werden weniger als 30.000 kg flüssiges bzw. komprimiertes Erdgas vor Ort gelagert. Der Betrieb der LNG/CNG-Tankstelle erfolgt vollautomatisch, ohne anwesendes Personal und ohne Beaufsichtigung, von Montag bis Sonntag im 24-Stundenbetrieb. Der Betankungsvorgang wird im Selbstbetrieb an einem Betankungsautomaten vorgenommen, der neben der Bezahlung auch für die Autorisierung zuständig ist. Die LNG/CNG-Anlage ist fernüberwacht, eine ständig besetzte Stelle nimmt Störmeldungen entgegen. Bei einer Störung der sicherheitsrelevanten elektrotechnischen Anlagenteile wird die Anlage selbsttätig in den sicheren Zustand überführt. Alle Komponenten sind so angeschlossen, dass bei Ausfall der Stromversorgung ebenfalls ein sicherer Zustand hergestellt wird. Die Gassensoren und Feuerdetektoren werden für ca. 1 Stunde über eine Batterie versorgt. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 9.1.1.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie eine Anlage nach Nummer 9.1.1.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Alternoil GmbH - Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine LNG-Tankstelle

Die Alternoil GmbH, Portlandstraße 16, 49439 Steinfeld, hat nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer SB-Tankanlage mit dem Treibstoff LNG (Flüssigerdgas) für den Schwerlastverkehr, beantragt. Die LNG-Tankstelle liefert Flüssigerdgas (LNG) zum Betanken von Fahrzeugen. Dieses wird in zwei kryogenen Tanks (LNG Container und ISO Tank) gelagert und dann direkt zu einer Tanksäule gepumpt. Die Betankung von Lastkraftwagen (LKW) erfolgt durch zwei installierte LNGZapfsäulen. Diese haben ein Durchflussmess- und Dosiersystem und zeichnen für jeden Durchfluss die Menge des gelieferten LNG auf. Um den Kälteverlust zu minimieren, sind die Rohrleitungen zwischen dem Lagertank, der Pumpe und den Tanksäulen mit thermischer Isolierung versehen. Der horizontale, supervakuumisolierte Lagertank wird für die Lagerung von LNG verwendet und hat Anschlüsse für die LNG-Pumpe. Das LNG wird von Tankfahrzeugen nach Bedarf (voraussichtlich max. 1 TKW pro Tag) angeliefert. Die Anlage wird ohne ständige Beaufsichtigung betrieben und ist kameraüberwacht. Beabsichtigt wird ein durchgängiger Be-trieb – 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr – welcher einem eingeschränkten, nutzungsberechtigten Personenkreis in Selbstbedienung offensteht. Die Tankstelle dient somit nicht der öffentlichen Versorgung. Das Vorhaben ist nach § 4 BImSchG i. V. m. Nr. 9.1.1.2 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) im vereinfachten Verfahren (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 4. BImSchV i. V. m. § 19 BImSchG) genehmigungsbedürftig. Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Nr. 9.1.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG war unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eine standortbezogene Vorprüfung des Vorhabens durchzuführen.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Landkreis Minden-Lübbecke der Open Grid Europe GmbH

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung Nr. 458 von Wardenburg nach Drohne (WAD) zum Transport von Erdgas (CH4). Die WAD soll ihren Startpunkt an der Station Wardenburg in Niedersachsen haben und bis zur bestehenden Station Drohne in Nordrhein-Westfalen überwiegend parallel zur NETRA (Leitung Nr. 58) verlaufen. Für den Abschnitt in Niedersachsen wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) geführt. Der Neubau ist erforderlich, damit die LNG-Mengen (Liquified Natural Gas – verflüssigtes Erdgas) aus Wilhelmshaven Richtung Süden nach Drohne (NRW) abgeführt werden können. Die neu geplante Leitung weist eine Länge von ca. 90 km auf, wird einen Durchmesser von DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1.000 mm) und kann mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Der Abschnitt in NRW hat dabei eine Länge von ca. 5 Kilometer und verläuft von der Landesgrenze Niedersachsen/NRW bis zur GDRM-Anlage Drohne in Stemwede. Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Von der Realisierung der Maßnahme sind in NRW Grund- bzw. Flurstücke in den Gemarkungen Dielingen und Drohne der Gemeinde Stemwede betroffen.

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