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Geodatensatz zum AGW-Erlass im Land Brandenburg

Der Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem Erlass werden Kartenanhänge (als PDF) für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten bereitgestellt. Die für die Kartenanhänge zu Grunde liegenden Geodatensätze werden hier veröffentlicht.

Geodatensatz zum AGW-Erlass im Land Brandenburg

Der Erlass des Umweltministeriums zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Land Brandenburg (AGW-Erlass) umfasst Umsetzungsvorgaben unter anderem für die vom Landesamt für Umwelt Brandenburg durchgeführten Genehmigungsverfahren und trat am 14. Juni 2023 in Kraft. Er betrifft die mit Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz am 20. Juli 2022 in Kraft getretenen Bundesregelungen für die Kollisionsgefährdeten Vogelarten, landesspezifische Vorgaben für störungssensible Vogelarten sowie den Fledermausschutz. Mit dem Erlass werden Kartenanhänge (als PDF) für störungsgefährdete Brut- bzw. Zugvogelarten bereitgestellt. Die für die Kartenanhänge zu Grunde liegenden Geodatensätze werden hier veröffentlicht.

Internationales Jahr der Fledermaus 2011- 2012

Am 22. September 2010 wurde in Prag eine von der UNEP unterstützte zweijährige Kampagne zum Schutz von Fledermäusen gestartet. Die Kampagne wird gemeinsam vom Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (Bonner Konvention/ CMS) und dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (UNEP/EUROBATS) durchgeführt. 2011 stehen die Fledermäuse in Europa im Mittelpunkt der Kampagne, 2012 wird auf der ganzen Welt für die Säugetiere geworben. Sie sollen so mehr positive Aufmerksamkeit als bisher bekommen. Obwohl Fledermäuse wichtiger Bestandteil vieler Ökosysteme auf der ganzen Welt sind, werden sie oft gefürchtet, abgelehnt und verfolgt. Von den weltweit etwa 1.100 Fledermausarten ist deshalb rund die Hälfte bedroht.

Fledermäuse zwischen Kultur und Natur

Auf o.g. Tagung wurden in zahlreichen Vorträgen und Postern Aspekte zu Lebensweise, Gefährdung und Schutz der europaweit streng geschützten nachtaktiven Säuger beleuchtet. Themen waren u. a. Gefahren für Fledermäuse durch Windkraftanlagen, Forschungsergebnisse über die Lebensweise verschiedener Arten sowie Möglichkeiten und Perspektiven in der Öffentlichkeitsarbeit. Ein besonderer Akzent wurde im Jahr des Waldes 2011 auf das Thema Wald und Fledermäuse gesetzt. Der Band gibt wichtige Ergebnisse der Veranstaltung wieder und bietet einen Einblick in neue Erkenntnisse zu Fledermäusen sowie zur Entwicklung und aktuellen Problem- und Fragestellungen im Fledermausschutz.

Daten der Fledermausmarkierungszentrale Dresden

Die Daten der Fledermausmarkierungszentrale Dresden sind eine Sammlung von Beringungs- und Wiederfunddaten mit Informationen zu Vorkommen, Wanderstrecken, Ortstreue, Lebensdauer und Mortalität von Fledermäusen für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen. Sie sind wesentliche Basisinformationen für den Fledermausschutz. Die Datenhaltung erfolgt in der Zentralen Artdatenbank im Modul BatBase.

G10/2021/354 Änderung der Abschaltungsvorgabe zum Schutz von Fledermäusen einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Enercon E-82, in der Gemeinde 25541 Brunsbüttel, Kreis Dithmarschen

Die Firma Bürgerwind Brunsbüttel GmbH & Co. KG, Eddelaker Straße 123d, 25541 Brunsbüttel, plant die Änderung der Abschaltungsvorgabe zum Schutz von Fledermäusen aufgrund einer erneuten artenschutzrechtlichen Prüfung einer Windkraftanlage (WKA) des Typs Enercon E-82, mit einer Nabenhöhe von 78 Metern, einem Rotordurchmesser von 82 Metern, einer Gesamthöhe von 119 Metern und einer Leistung von 2.300 Kilowatt in der Gemeinde 25541 Brunsbüttel, Gemarkung Brunsbüttel, Flur 26, Flurstück 24/1. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBI. I S. 1274, berichtigt 2021 I S. 123), in Verbindung mit Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31. Mai 2017 (BGBI. I S. 1440).

Hermann-Hesse-Bahn - Einbau einer Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz in und vor die Bestandstunnel Forst und Hirsau

Das geplante Vorhaben ist Bestandteil des Gesamtvorhabens der Wiederinbetriebnahme des Abschnitts Weil der Stadt – Calw der „Württembergischen Schwarzwaldbahn“ (Strecke 4810) als Hermann-Hesse-Bahn. Der Betrieb auf dem genannten Streckenabschnitt wurde 1989 eingestellt. Der Landkreis Calw hat den Abschnitt Weil der Stadt – Calw zum 01.01.1994 von der Deutschen Bahn übernommen und strebt seitdem eine erneute Wiederaufnahme des Bahnbetriebs auf dem landkreiseigenen Streckenabschnitt an. Derzeit ruht auf diesem der Verkehr. Der Streckenabschnitt ist jedoch weiterhin eisenbahnrechtlich gewidmet und nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt. Seit 01.01.2017 zeichnet der Zweckverband Hermann-Hesse-Bahn für das Vorhaben verantwortlich. Gemäß seiner Verbandssatzung hat der Zweckverband mittlerweile auch das Eigentum an der bestehenden Infrastruktur vom Landkreis übernommen. Die baulichen Maßnahmen des geplanten Vorhabens, für die die Planfeststellung beantragt wurde, erstrecken sich auf die Gemeinde Althengstett, Gemarkung Althengstett und die Stadt Calw, Gemarkung Calw und umfassen folgende bauliche Änderungen: Tunnel Forst mit Voreinschnitten - Lageänderung Gleistrasse von km 36,2+72 bis 37,1+75 - Einbau Trockenlöschleitung und Tunnelsicherheitsbeleuchtung - Neubau Rettungstreppe im östlichen Voreinschnitt des Tunnels Forst zur Anbindung des auf der Landesstraße (L183) gelegenen Rettungsplatzes - Neubau Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz im gesamten Tunnel Forst - Neubau Einhausung zum Fledermausschutz in den Voreinschnitten des Tunnels Forst auf einer Länge von 80 m vor (km 36,2+91 bis 36,3+71) und 80 m nach (km 37,0+67 bis 37,1+47) dem Tunnel Tunnel Hirsau mit Voreinschnitten - Lageänderung Gleistrasse von km 43,6+82 bis 44,4+20 - Einbau Trockenlöschleitung und Tunnelsicherheitsbeleuchtung - Neubau ca. 950 m langer Rettungszufahrt von km 42,6+00 bis 43,5+48 - Neubau Rettungsplatz bei km 43,6+00 - Neubau Trennwandkonstruktion zum Fledermausschutz im gesamten Tunnel Hirsau - Neubau Einhausung zum Fledermausschutz in den Voreinschnitten des Tunnels Hirsau auf einer Länge von 140 m vor (km 43,6+20 bis 43,7+60) und 80 m nach (km 44,3+14 bis 44,3+94) dem Tunnel Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens finden Eingriffe in Natur und Lanschaft statt. Die Realisierung hat insbesondere Auswirkungen auf verschiedene Fledermausarten. Die Vermeidung und Minimierung sowie der Ausgleich soll durch ein umfangreiches Maßnahmenbündel erfolgen. Dieses Bündel erstreckt sich über die Gemeinde Althengstett und die Stadt Calw hinaus auf folgende Städte und Gemeinden: Pforzheim, Horb, Bad Wildbad, Eutingen im Gäu, Neubulach, Neuweiler, Simmersfeld, Altensteig, Haiterbach, Nagold, Mötzingen, Bondorf, Gäufelden, Jettingen, Wildberg, Gechingen, Ostelsheim und Weil der Stadt.

Wildes Land Deutschland - ein webbasierter Projektservice für Jugendliche und junge Erwachsene in der Umwelt- und Naturbildung zu den Landschaftselementen 'Alte Alleen', 'Alte Parks' und zum Fledermausschutz

Das Projekt "Wildes Land Deutschland - ein webbasierter Projektservice für Jugendliche und junge Erwachsene in der Umwelt- und Naturbildung zu den Landschaftselementen 'Alte Alleen', 'Alte Parks' und zum Fledermausschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Naturschutzjugend (NAJU) im Naturschutzbund (NABU), Bundesgeschäftsstelle durchgeführt. Zielsetzung und Anlass des Vorhabens Das Förderprojekt Wildes Land Deutschland stellt die Weiterführung und Perfektionierung langjähriger Kampagnen der Naturschutzjugend (NAJU) im NABU dar. Mit Hilfe der Deutschen Bundesstiftung Umwelt wurde eine internetbasierte Plattform geschaffen, die es Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglicht, sich Wissen über Natur und Kulturlandschaften anzueignen, sich zu vernetzen und untereinander auszutauschen. Neben den Schwerpunkten Alleen und alte Bäume wurde die Artengruppe der Fledermäuse und deren Lebensräume thematisiert. Über ein Naturschutz-Wiki und einem Online-Wettstreit unter den Jugendgruppen, konnte zielgruppengerecht und zeitgemäß Umweltbildung betrieben werden. Fazit Die Naturschutzjugend im NABU bietet, durch ihre breite Basis und die jahrelange Erfahrung in der Jugendumweltbildung, eine überaus vorteilhafte Grundlage für den Erfolg von Jugendumweltkampagnen auf Bundes-, Landes- und Ortsebene. Aktiver Schutz in Form von Arbeitseinsätzen, sowie Aufklärungs- und Bildungsarbeit sind ein integraler Bestandteil jeder Kinder- und Jugendgruppe. Seit Jahrzehnten spielen dabei auch Fledermaus- und Lebensraumschutz eine wichtige Rolle. Besonders aktive Gruppen, konnten durch vorangegangene Naturschutzarbeit zu den Themenschwerpunkten Fledermaus- und Kulturlandschaftsschutz ihr Wissen und ihre Erfahrungen in der Kampagne einbringen und den anderen Jugendlichen zugänglich machen. Ein entscheidender, hemmender Umstand während des Projektes war die mangelnde Kompetenz, von vor allem älteren Gruppenleitern oder sehr jungen Gruppenmitgliedern, im Internet. Es fehlt an Wissen zu sozialen Netzwerken, Datenspeicherung, Zugang zum Internet und angemessenem Equipment. Demzufolge ist die Hürde zum Einstieg in ein Online-gestütztes Gruppenspiel verhältnismäßig hoch und die Laufwege für diese potentiellen Nutzer zu lang.

Ausbau des Dachbodens einer Kirche zum Schutz von Fledermäusen

Ausbau des Dachbodens einer Kirche mittels Balken und Bodenbrettern zum Schutz der Gewölbe in den 3 intensiv von Fledermäusen genutzten Teilbereichen.

G10/2023/044 Änderung der Betriebsbeschränkung zum Schutz der Fledermäuse einer Windkraftanlage (WKA) in der Gemeinde 25782 Süderdorf, Kreis Dithmarschen

Die Firma Windkraft Schettiger GbR, Tellingstedter Straße 15, 25782 Westerborstel, be-antragt die wesentliche Änderung von einer Windkraftanlage (WKA) vom Typ Enercon E-92 mit einer Nabenhöhe von 104 Metern, einem Rotordurchmesser von 92 Metern, einer Gesamthöhe von 150 Metern und einer Leistung von 2,3 Megawatt (MW) in der Gemeinde 25782 Süderdorf, Gemarkung Süderdorf, Flur 6, Flurstück 20. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist die Änderung der Betriebsbeschränkung zum Schutz der Fledermäuse.

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