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PFAS PV-Freiflächenanlagen

Ich sehe immer mehr PV-Freiflächenanlagen wenn ich unterwegs bin hier in Süddeutschland. A7, A96 und A93 entlang. Laut des PFAS Herstellers Chemours schreibt er auf seiner Webseite "Fluorkunststoffe werden in Beschichtungen für solarthermische Anlagen als Schutzpanzer gegen raue Umweltbedingungen, einschließlich extremer Hitze und Feuchtigkeit, verwendet." https://www.chemours.de/pfas-advocacy/solar-wind-energy Die EU hat ja jetzt ein Programm aufgelegt um die Verseuchung mit diesen Stoffen zu stoppen und Regeneration von Flüssen und Seen gestartet werden soll. https://de.euronews.com/my-europe/2025/06/05/ewige-schadstoffe-brussel-will-europas-gewasser-sanieren Leider finde ich bis heute keine Studie, die widerlegt, dass die Verseuchung von PFAS an Freiflächenanlagen untersucht wurde und hier weder Bodenproben vorab und dann nach einer Nutzung von X Jahren zur Kontrolle getätigt wurden. Ich behaupte dass es eine nicht unerhebliche Verseuchung von PFAS durch PV Module, gerade von Freiflächenanlagen gibt und diese Bodenflächen auf Jahrhunderte verseucht sind. Bitte weisen Sie nach, dass es hier nicht zu Verunreinigungen kommt indem man Bodenproben z.B. direkt neben Freiflächenanlagen entnimmt und diese dann vergleicht mit Proben direkt unter der Anlage. Diese am Besten von Anlagen, die schon einige Jahre laufen.

Entwicklung einer rohstoffoptimierten, recyclefähigen und wiederaufladbaren Zink-Luft-Batterie für stationäre Anwendungen, ZinCycle - Entwicklung einer rohstoffoptimierten, recyclefähigen und wiederaufladbaren Zink-Luft-Batterie für stationäre Anwendungen

Unterstützung des Beschränkungsvorschlags sämtlicher PFAS die (gesamt-) gesellschaftlich nicht unabdingbar sind

Deutschland und vier weitere Mitgliedstaaten bereiten einen umfassenden Beschränkungsvorschlag unter REACH für die Verwendungen sämtlicher Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) vor, die gesellschaftlich nicht unabdingbar sind. Die Initiative kann nur Erfolg haben, wenn eine Überwachung von Produkten und Umweltmedien bezüglich der Gehalte bzw. der Belastung mit bekannten als auch noch unbekannten PFAS möglich ist und dafür geeignete analytische Methoden existieren. PFAS enthalten per Definition mindestens ein aliphatisches Kohlenstoffatom, das sowohl gesättigt als auch vollständig fluoriert ist, d. h. jede Chemikalie besitzt mindestens eine perfluorierte Methylgruppe (-CF3) oder mindestens eine perfluorierte Methylengruppe (-CF2-), einschließlich Fluorpolymeren und fluorierten Seitenkettenpolymeren. Eine große Herausforderung stellt die chemische Analytik dar, da die Gruppe der PFAS aus Tausenden registrierter Chemikalien mit variierenden physiko-chemischen Eigenschaften besteht. Etabliert sind im Moment einige genormte Analyseverfahren im Bereich von ISO und CEN, die aber ausschließlich eine Einzelstoffanalytik für eine überschaubare Anzahl an Substanzen anbieten. Aufgrund fehlender analytischer Referenzsubstanzen und isotopenmarkierter Analoga ist eine beliebige Erweiterung der Einzelstofflisten für PFAS nicht möglich. Alternativ wurden in den letzten Jahren summenparametrische Analysemethoden zur Gesamterfassung organischer Fluorverbindungen (TOF - Total Organofluorine) bzw. extrahierbarer Anteile (EOF/AOF) entwickelt. Das Forschungsvorhaben soll diese summarischen Ansätze bezüglich der Anwendbarkeit zur Überwachung der Beschränkung prüfen und ggf. an die entsprechende Matrix anpassen. Kriterien für die Methodenauswahl sind u.a. die Bestimmungsgrenze, die Eignung für ein breites (möglichst komplettes) Substanzspektrum und die Möglichkeit, die Methode in Auftragslaboren als Routineverfahren für die Überwachung von PFAS als Gesamtwert zu etablieren. Angestrebt wird also die Erarbeitung einer analytischen Messmethode, die für das Vorhandensein oder Fehlen der Gesamtheit von PFAS - also auch Nicht-Zielverbindungen â€Ì eine valide Aussage trifft. Die Methode soll für viele unterschiedliche Matrices (Umweltmedien und Produkte) anwendbar sein. Die Combustion Ion Chromatography â€Ì CIC bietet sich als möglicherweise geeignetes und in Bezug auf das erwartbare Probenmaterial universell einsetzbares Messverfahren an. Auf der CIC basierende Messverfahren zur Erfassung von PFAS sind bereits aktuell in der nationalen und internationalen Normenentwicklung befindlich für die Bestimmung von adsorbierbarem organisch gebundenem Fluor (AOF) in Wasserproben oder für das Screening von Fluor, Chlor und Brom in Polymeren. Aktuelle Entwicklungen aus den Vorbereitungen des Beschränkungsdossiers sollen einbezogen werden. Dazu gehört auch die Frage nach essentiellen Verwendungen, die in Art und Umfang noch zu klären sind.

Entwicklung einer kostengünstigen Nickel-Zink-Doppelfluss-Batterie für den Einsatz als stationärer Stromspeicher, Teilvorhaben: Leistungssteigerung von Nickel-Zink-Doppelfluss-Batterien durch Beschichtung von Zellkomponenten

Wesentliche Änderung der Anlage G01 - Fluorpolymere der Fa. W.L. Gore & Associates GmbH

Die Firma W.L. Gore & Associates GmbH beabsichtigt, die Anlage G01 (Fluorpolymere) durch Errichtung und Betrieb eines neuen Lagers wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben wurde beim Landratsamt Altötting eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG i. V. m. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 9.1.1.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV beantragt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb einer Nebenanlage. In der Anlage 1 des UVPG ist die zu ändernde Hauptanlage G01 - Fluorpolymere unter Nr. 4.2. mit „A“ in Spalte zwei gekennzeichnet. Nach § 9 UVPG in Verbindung mit Anlage 1 war somit eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.

Untersuchung des Vorkommens von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Abfallströmen

a.) Einige Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen gelten als persistent, biakkulmulierend und toxisch. Der Stoff PFOA (Perfluoroctansäure) sowie dessen Salze und Vorläuferverbindungen wurden bereits zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe vorgeschlagen, weitere Stoffe aus der Gruppe der Per- und polyfluorierte Substanzen wie z.B. PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) werden folgen und sind bereits Gegenstand der Verhandlungen unter Stockholm sowie verschiedener Regulierungen (u.a. REACH). Stoffe, die in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen wurden, sind damit auch Kandidaten der europäischen POP-Verordnung. Diese sieht für die Entsorgung von POPs enthaltenden Abfällen bestimmte Entsorgungsverfahren in Abhängigkeit von Grenzkonzentrationen vor. PFAS wurden in der Vergangenheit in der Automobil-, Elektronik-, Bau- und Luftfahrtindustrie sowie zur Herstellung von Fluorpolymeren z. B. PTFE eingesetzt. Einige PFAS fanden aufgrund ihrer wasser-, schmutz und ölabweisenden Eigenschaften beispielsweise Verwendung in Textilien, Bekleidung, Leder, Papier, Pappe, Farben, Lacken und Feuerlöschmitteln. PFAS werden bereits in allen Umweltsegmenten nachgewiesen, wobei oft unklar ist aus welchen Quellen die Stoffe in die Umwelt gelangen konnten. Ziel des Vorhabens ist es, mittels gezielter Laboranalysen branchenscharf die relevanten Stoffe und Konzentrationen in den einzelnen Abfallströmen zu ermitteln. Darauf aufbauend sollen Entsorgungsszenarien entwickelt werden, aus denen sich Art und Menge der ausgeschleusten bzw. im Wirtschaftskreislauf verbleibenden PFAS in Abhängigkeit von Konzentrationsgrenzen abschätzen lassen. b.) In Auswertung dieser Szenarien sollen für relevante Stoffe Grenzwertvorschläge für die gesetzlichen Regelwerke (Anhang IV der POP-Verordnung, Klärschlammverordnung) abgeleitet werden.

EU beschränkt die Verwendung von C9-C14 PFCA

<p> <p>In der EU ist ab 2023 die Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA) beschränkt. Die Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum ab und reichern sich in Organsimen an. Ein Teil der Stoffe hat auch negative Auswirkungen auf den Menschen. Der Beschränkungsvorschlag wurde ursprünglich vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Schweden eingebracht.</p> </p><p>In der EU ist ab 2023 die Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA) beschränkt. Die Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum ab und reichern sich in Organsimen an. Ein Teil der Stoffe hat auch negative Auswirkungen auf den Menschen. Der Beschränkungsvorschlag wurde ursprünglich vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Schweden eingebracht.</p><p> <p>Die Beschränkung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von C9-C14 PFCA, deren Salze sowie Substanzen, die zu diesen perfluorierten Carbonsäuren abgebaut oder umgewandelt werden können, sogenannte Vorläuferverbindungen. C9-C14 PFCA und deren verwandte Stoffe gehören zu der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfas">PFAS</a>). Diese Stoffe werden aufgrund ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten eingesetzt.</p> <p>C9-C14 PFCA und ihre Salze sind sehr stabil und werden in der Umwelt kaum abgebaut. Sie reichern sich in der Umwelt und in Lebewesen an. C9 PFCA und C10 PFCA sind zudem schädlich für die Fortpflanzung und können vermutlich Krebs erzeugen. Aufgrund ihrer persistenten, bioakkumulierenden und toxischen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pbt">PBT</a>) sowie reproduktionstoxischen Eigenschaften wurden C9 PFCA und C10 PFCA sowie deren Natrium- und Ammoniumsalze als sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) bereits 2015 und 2017 in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Die C11-C14 PFCA wurden bereits 2012 wegen ihrer sehr persistenten und sehr bioakkumulierenden Eigenschaften (vPvB) in die Kandidatenliste aufgenommen.</p> <p>Mit der REACH-Beschränkung (REACH-Verordnung Anhang XVII Eintrag 68) folgt nun eine weitere Risikominderungsmaßnahme, um die Freisetzung und Verbreitung dieser besonders besorgniserregenden Stoffe in die Umwelt zu minimieren.</p> <p>Ab dem 25. Februar 2023 dürfen C9-C14 PFCA, deren Salze und Vorläuferverbindungen nicht mehr als Stoffe selbst hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Werden sie als Bestandteil eines anderen Stoffes, in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> oder in einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erzeugnis">Erzeugnis</a> verwendet, gelten Grenzwerte von 25 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppb">ppb</a>⁠ (parts per billion, entspricht zum Beispiel 25 µg/l) für die Summe C9-C14-PFCA und ihre Salze sowie 260 ppb für die Summe ihrer Vorläuferverbindungen.</p> <p>Für verschiedene Verwendungen gelten längere Übergangsfristen:</p> <ul> <li>Arbeitsschutztextilien (04. Juli 2023)</li> <li>Herstellung von Polytetrafluorethylen (PTFE) und Polyvinylidenfluorid (PVDF) für bestimmte Anwendungen (04. Juli 2023)</li> <li>fotolithografische Verfahren oder Ätzverfahren bei der Halbleiterherstellung (04. Juli 2025)</li> <li>fotographische Beschichtungen für Filme (04. Juli 2025)</li> <li>invasive und implantierbare Medizinprodukte (04. Juli 2025)</li> <li>Feuerlöschschaume zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B welche bereits in ortsfesten oder mobilen Systeme installiert sind und unter der Bedingung, dass alle Freisetzungen aufgefangen werden können (04. Juli 2025). Die Feuerlöschschäume dürfen jedoch nicht für Ausbildungszwecke verwendet werden.</li> <li>Beschichtungen der Dosen von Druckgas-Dosierinhalatoren (25. August 2028)</li> <li>Halbleiter an sich und Halbleiter, die in elektronischen Halbfertig- und Fertiggeräten eingebaut sind (31. Dezember 2023); Halbleiter die in Ersatzteilen für elektronische Fertiggeräte verwendet werden, die vor dem 31. Dezember 2023 in Verkehr gebracht wurden (31. Dezember 2030)</li> </ul> <p>Abweichungen zu oben genannten Konzentrationsgrenzwerten gelten für folgende Verwendungen:</p> <ul> <li>Für transportierte isolierte Zwischenprodukte, die zur Herstellung von Fluorchemikalien mit höchstens sechs perfluorierten Kohlenstoffatomen verwendet werden, gelten 10 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a> (parts per million, entspricht zum Beispiel 10.000 µg/L) für die Summe aller C9-C14 PFCA, ihrer Salze und Vorläuferverbindungen in Stoffen. Der Grenzwert wird bis zum 25. August 2023 von der Europäischen Kommission überprüft.</li> <li>Bis zum 25. August 2024 beträgt der Konzentrationsgrenzwert 2.000 ppb für die Summe der C9-C14 PFCA in Fluorkunststoffen und Fluorelastomeren, die Perfluoralkoxy-Gruppen enthalten. Ab dem 25. August 2024 gilt ein Grenzwert von 100 ppb. Die Ausnahme gilt nicht für Erzeugnisse und wird bis zum 25. August 2024 von der Europäischen Kommission überprüft.</li> <li>1.000 ppb für die Summe der C9-C14 PFCA in PTFE-Mikropulvern. Die Ausnahme wird bis zum 25. August 2024 von der Europäischen Kommission überprüft.</li> </ul> <p>Detaillierte Informationen zu den Ausnahmen sind hier zu finden: <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=uriserv:OJ.L_.2021.282.01.0029.01.DEU">Verordnung (EU) 2021/1297</a> oder <a href="https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Verfahren/Beschraenkungsverfahren/Anhang-XVII-Beschraenkungen/Anhang-XVII-Beschraenkungen_node.html">REACH-Verordnung Anhang XVII Eintrag 68</a>.</p> <p>Die Stoffgruppe der PFAS umfasst mehrere tausend einzelne Stoffe, von denen die C9-C14 PFCA ein Teil sind. Für eine schnelle und effiziente Minimierung der Belastung von Mensch und Umwelt durch diese langlebigen Stoffe ist eine Regulierung der gesamten Stoffgruppe notwendig. Das Umweltbundesamt hat daher gemeinsam mit anderen Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und Dänemark einen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pfas-sollen-eu-weit-beschraenkt-werden?parent=101499">Vorschlag zur EU-weiten Beschränkung</a> von PFAS bei der Europäischen Chemikalienbehörde eingereicht.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

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