API src

Found 2181 results.

Related terms

Rehabilitation of Degraded Forests in Yunnan (German-Chinese Cooperation for Agrarian Research)

Background: An increasing frequency of massive flooding along the lower Yangtse River in China ended in a disastrous catastrophe in summer 1998 leaving several thousand people homeless, more than 3.600 dead and causing enormous economic damage. Inappropriate land-use techniques and large scale timber felling in the water catchment of the upper Yangtse and its feeder streams were stated to be the main causes. Immediate timber cutting bans were imposed and investigations on land use patterns were initiated by the Chinese Government. The Institute for World Forestry of the Federal Research Centre for Forestry and Forest Products was approached by the Yunnan Academy of Forestry in Kunming to exchange experiences and to cooperate scientifically in the design and application of appropriate afforestation and silvicultural management techniques in the water catchment area of the Yangtse. This cooperation was initiated in 1999 and is based on formal agreements in the fields of agrarian research between the German and Chinese Governments. Objectives: The cooperation was in the first step focussing on the identification of factors which caused the enormous floodings. After their identification measures of prevention were determined and put into practice. In this context experiences made in past centuries in the alpine region of central Europe served as an incentive and example for similar environmental problems and solutions under comparable conditions. Relevant key questions of the cooperation project were: - Analysis of forest related factors influencing the recent floodings of the Yangtse, - Analysis and evaluation of silvicultural management experiences from central Europe for know-how transfer, - Evaluation of rehabilitation measures for successful application in Yunnan, - Dissemination of knowledge through vocational training. Results: - Frequent wild grazing of husbandry is a key factor for forest degeneration beyond unsustainable timber harvests, forest fires and insect calamities leading to increased water run-off in the mountainous region of Yunnan; - Browsing of cattle interrupts succession thus avoiding natural regeneration and leaving a logging ban ineffective; - Mountain pasture in the Alps had similar effects in the past in central Europe. The introduction of controlled grazing has led to an ecologically compatible coexistence of pasture and ecology. Close-to-nature forestry can have positive effects in this sensitive environment. - Afforestation with site adopted broadleaves and coniferous tree species was implemented on demonstration level using advanced techniques in Yunnan.

MRH Wissenschaft und Forschung

Der Datensatz enthält Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der Metropolregion Hamburg. Hochschulen bilden die Grundlage für spezialisierten Aufbau von Wissen. Über die Metropolregion verteilt bieten diverse, teils auch kleinere private Hochschulen international ausgerichtete Standards an. Neben den Hochschulen beheimatet die Metropolregion eine große Zahl an weltweit renommierten Forschungseinrichtungen, die in ihrer Bandbreite die Internationalität der Metropolregion widerspiegeln. Detailliertere Informationen zu diesen Themen erhalten Sie auf den Internetseiten der Metropolregion Hamburg unter: https://metropolregion.hamburg.de/wirtschaft-wissenschaft/hochschulen und https://metropolregion.hamburg.de/wirtschaft-wissenschaft/forschungseinrichtungen Hochschulen und Forschungseinrichtungen dominieren dieses Thema. Die Hochschulen bilden die Grundlage für spezialisierten Aufbau von Wissen. Über die Metropolregion verteilt bieten diverse , teils auch kleinere private Hochschulen international ausgerichtete Standards an. Neben den Hochschulen beheimatet die Metropolregion eine große Zahl an weltweit renommierten Forschungseinrichtungen, die in ihrer bandbreite die Internationalität der Metropolregion widerspiegelt. Unterschiedlichste Bereiche werden dabei abgedeckt. Detailiertere Informationen zu diesen Themen erhalten Sie auf den Internetseiten der Metropolregion Hamburg unter: http://metropolregion.hamburg.de/hochschulen/ und http://metropolregion.hamburg.de/forschungseinrichtungen/

Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände für den Umweltschutz: Deutschland, Jahre, Art der immateriellen Vermögensgegenstände, Wirtschaftszweige

Teil der Statistik "Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz (EVAS-Nr. 32511). 1.2 Grundgesamtheit Die jährliche Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz liefert Ergebnisse und Informationen über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Investitionstätigkeit. Für die gesetzgebenden Körperschaften und Regierungen des Bundes und der Länder sowie für die Behörden der EU sind die Ergebnisse eine unentbehrliche Entscheidungshilfe, z. B. auf den Gebieten der Wirtschafts-, Umwelt- und Regionalpolitik. Zum Berichtskreis dieser Statistik gehören nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, die Unternehmen und Betriebe der folgenden Abschnitte des Produzierenden Gewerbes: B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden", C "Verarbeitendes Gewerbe", D "Energieversorgung" und E "Wasserver- und -entsorgung; Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen". Basis für die Befragung der Unternehmen und der Betriebe zu den Investitionen für den Umweltschutz sind die Berichtskreise der Statistiken der Allgemeinen Investitionen (AIV). 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Unternehmen und Betriebe des Produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe). 1.4 Räumliche Abdeckung Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Ergebnisse für Deutschland. Länderergebnisse bzw. regional tiefer gegliederte Daten werden von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Der Berichtszeitraum war das Kalenderjahr 2022. Deckt sich das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr, so ist das Geschäftsjahr zugrunde zu legen, dass im Berichtsjahr endet. In das Geschäftsjahr sind höchstens 12 Monate einzubeziehen. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 1975 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die Rechtsgrundlage ist das Umweltstatistikgesetz (UStatG) in Verbindung mit dem BStatG. Erhoben werden die Angaben zu § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 U?Stat?G in der Untergliederung nach § 11 Absatz 1 Satz 3 und 4 UStatG. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe a UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der genannten Unternehmen und Betriebe auskunftspflichtig. Nach §11a Absatz 2 BStatG sind alle Unternehmen und Betriebe verpflichtet, ihre Meldungen auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen. Im begründeten Einzelfall kann eine zeitlich befristete Ausnahme von der Online-Meldung vereinbart werden. Dies ist auf formlosen Antrag möglich. Die Pflicht, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, bleibt jedoch weiterhin bestehen. Nach §14 Absatz 4 UStatG besteht für Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen, deren Inhaber oder Existenzgründer sind, im Kalenderjahr der Betriebseröffnung keine Auskunftspflicht. In den beiden folgenden Kalenderjahren besteht keine Auskunftspflicht, wenn das Unternehmen im jeweils letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr Umsätze in Höhe von weniger als 800 000 Euro erwirtschaftet hat. Gesellschaften können sich auf die Befreiung von der Auskunftspflicht berufen, wenn alle an der Gesellschaft Beteiligten Existenzgründer sind. Nach §14 Absatz 5 UStatG sind Existenzgründer natürliche Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Form einer Neugründung, einer Übernahme oder einer tätigen Beteiligung aus abhängiger Beschäftigung oder aus der Nichtbeschäftigung heraus aufnehmen. Existenzgründer, die von ihrem Recht, keine Auskunft zu erteilen, Gebrauch machen wollen, haben das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen nachzuweisen. Es steht ihnen jedoch frei, die Auskünfte zu erteilen. Erteilen Auskunftspflichtige keine, keine vollständige, keine richtige oder nicht rechtzeitig Auskunft, können sie zur Erteilung der Auskunft mit einem Zwangsgeld nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder angehalten werden. Nach §23 BStatG handelt darüber hinaus ordnungswidrig, wer - vorsätzlich oder fahrlässig entgegen §15 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 5 Satz 1 BStatG eine Auskunft nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß erteilt, - entgegen §15 Absatz 3 BStatG eine Antwort nicht in der vorgeschriebenen Form erteilt oder - entgegen §11a Absatz 2 Satz 1 BStatG ein dort genanntes Verfahren nicht nutzt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Nach §15 Absatz 7 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. Die Grundlage für die Verarbeitung der von den Meldenden freiwillig gemachten Angaben (Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person) ist die Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung (D?S-G?V?O). Soweit die Erteilung der Auskunft zur Erhebung freiwillig ist, kann die Einwilligung in die Verarbeitung der freiwillig bereitgestellten Angaben jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder wenn die Auskunftgebenden eingewilligt haben, dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbunds, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Deutsche Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union [Eurostat]), - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach §16 Absatz 6 B?Stat?G ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1. Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (?faktisch anonymisierte Einzelangaben?), 2. innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Name und Anschrift (?formal anonymisierte Einzelangaben?) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Geheim gehalten werden Angaben in Tabellen, die einzelnen Unternehmen zugerechnet werden könnten (primäre Geheimhaltung). Hierunter fallen Tabellenfelder, die nur Angaben von einem oder zwei Unternehmen enthalten (Fallzahlregel) sowie Tabellenfelder, bei denen das Ergebnis entweder von einem oder von zwei Unternehmen maßgeblich bestimmen, dass diese beiden Unternehmen mithilfe des Ergebnisses die Angabe des jeweils anderen sehr genau abschätzen können. Die zu sperrenden Tabellenfelder werden nach der p%-Regel festgelegt. Die p% besagt, dass Angaben gesperrt werden bei denen die Differenz zwischen dem Tabellenwert und dem zweitgrößten Einzelwert den größten Einzelwert um weniger als p% übersteigt. Die Ergebnisse der geheim gehaltenen Unternehmen sind in den Gesamtsummen enthalten. Um eine rechnerische Ermittlung dieser Angaben zu verhindern, werden weitere Zellen in den Tabellen geheim gehalten (sekundäre Geheimhaltung). 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz werden von einer Arbeitsgruppe bestehend aus den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder vorbereitet, zwischen den Statistischen Ämter der Länder auf regelmäßigen jährlich stattfindenden Referentenbesprechungen abgestimmt und durch den Einsatz gemeinsamer Aufbereitungsprogramme unterstützt. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie dem Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Erläuterungen widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, verbunden mit einer sorgfältigen Datenerfassung sowie maschineller Plausibilitätsprüfung, entgegengewirkt. Durch ihre Konzeption als Vollerhebung sind die Ergebnisse als präzise einzustufen. Die Ergebnisse der Erhebung sind aufgrund einer geringen Antwortausfallrate als zuverlässig einzustufen. Die Zuverlässigkeit der Erhebung der Investitionen in den Umweltschutz wird zusätzlich durch die Einbindung von Fremdmaterial aus der Allgemeinen Investitionserhebung im produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) in Form von Plausibilitätsprüfungen sichergestellt. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Zum Erhebungsprogramm dieser Jahreserhebung gehören die Erfassung der Investitionen in Sachanlagen und des Wertes der erstmalig gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen sowie die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (z. B. erworbene Software, Konzessionen, Patente u. Ä.), die ausschließlich oder überwiegend dem Umweltschutz dienen. Die Angaben werden unterteilt nach den sieben Umweltbereichen: Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärm- und Erschütterungsschutz, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz. 2.1.2 Klassifikationssysteme Die Ergebnisse der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz werden nach der Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2008 auf der Fünfstellerebene (Klasse) erhoben und auf der Zweistellerebene (Klasse) aufbereitet. Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. Das Kodierungssystem der WZ 2008 unterscheidet zwischen Abschnitten (Buchstaben A-U), Abteilungen (Zweisteller), Gruppen (Dreisteller), Klassen (Viersteller) und Unterklassen (Fünfsteller). Der Wirtschaftsbereich "Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" erstreckt sich über die Abschnitte B und C sowie - in der numerischen Gliederung - über die Abteilungen 05 bis 33 der WZ 2008. Der Wirtschaftsbereich "Energieversorgung" bezieht sich auf den Abschnitt D - in der nummerischen Gliederung - auf die Abteilung 35 der WZ 2008. Der Wirtschaftsbereich "Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen" bezieht sich auf den Abschnitt E - in der nummerischen Gliederung - über die Abteilungen 36 bis 39 der WZ 2008. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Es werden Unternehmen und Betriebe deutschlandweit im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) erhoben. Hierunter fallen, gemäß § 1 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1181), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Februar 2021 (BGBI. I S. 266) geändert worden ist, die Wirtschaftsbereiche Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Sachanlagen für den Umweltschutz sind Anlagen bzw. Maßnahmen, deren Zweck der Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen ist. Es werden nur produktionsbezogene Sachanlagen angegeben, die Emissionen (potenziell) bei Produktionstätigkeit begrenzen oder vermeiden. Zu den Investitionen für den Umweltschutz gehören alle getätigten Investitionen in Sachanlagen, die der Verringerung, Vermeidung oder Beseitigung von Emissionen in die Umwelt dienen oder eine schonendere Nutzung der Ressourcen ermöglichen. Als Investitionen in Sachanlagen für den Umweltschutz gelten im Geschäftsjahr aktivierte Bruttozugänge, ohne die als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer, an erworbenen und selbst erstellten Sachanlagen des Anlagevermögens oder Teilen davon, die vollständig oder teilweise dem Umweltschutz dienen (Grundstücke ohne eigene Bauten, bebaute Grundstücke, Bauten, technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung). Hierzu zählen außerdem noch im Bau befindliche Umweltschutzanlagen, sofern in der Bilanz aktiviert sowie neu beschaffte Leasinggüter, die beim Leasingnehmer zu aktivieren sind. Bei den erstmalig gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen für den Umweltschutz wird der Wert dieser Sachanlagen ohne die als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer der im Geschäftsjahr über mittel- oder langfristige Miet- bzw. Pachtverträge angegeben, soweit sie nicht beim Leasingnehmer aktiviert sind. Zu den geleasten oder über andere Formen der Anlagenmiete bezogenen Sachanlagen zählen insbesondere Gebäude (einschließlich Parkplätze) sowie Maschinen und maschinelle Anlagen. Angegeben ist hier der Wert der neuen Sachanlagen (ohne Umsatzsteuer), welche im Geschäftsjahr z. B. von Leasingfirmen, vom Hersteller direkt oder von Unternehmen der gleichen Unternehmensgruppe (z. B. Besitzgesellschaften) über mittel- oder langfristige Leasing-, Miet- bzw. Pachtverträge neu gemietet oder gepachtet wurden, soweit diese nicht beim Leasingnehmer aktiviert sind (vgl. Investitionen für den Umweltschutz). Hierzu zählen auch Ersatzbeschaffungen im Rahmen laufender Leasingverträge. Jahresmieten oder der Bestand sind nicht enthalten, sondern die Zugänge. Nach IFRS bilanzierende Unternehmen sind hier zusätzlich die Werte der Nutzungsrechte für neu über Operating-Leasing beschaffte Anlagegüter angegeben, unabhängig davon wo diese bilanziert wurden. Zur Abgrenzung von Operating-Leasing und Finanzierungsleasing (vgl. Investitionen für den Umweltschutz) dieser Erläuterungen. Einbezogen werden an dieser Stelle nur solche Sachanlagen, die dem Umweltschutz dienen. Dazu zählt auch das Leasing von Anlagen im Zusammenhang mit alternativer Antriebs- und Steuerungstechnik (die sogenannte Elektromobilität). Die Elektromobilität umfasst Kraftfahrzeuge, deren Antriebstechnik auf Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellen basiert. Als Kraftfahrzeug sind ausschließlich Pkw, Lkw und Busse zu berücksichtigen. Des Weiteren zählt dazu die Infrastruktur, z. B. Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Wasserstofftankstellen. Bei Elektromobilität ist der Wert des Bruttolistenpreises (ohne Umsatzsteuer) für das geleaste Kraftfahrzeug bzw. für die Ladestation anzusetzen. Nicht einzubeziehen sind Sachanlagen, die für die Dauer von weniger als einem Jahr angemietet wurden, oder für die dem Unternehmen ein zeitweises Nutzungsrecht (z. B. an wenigen Tagen im Monat) eingeräumt wurde, sowie die Anmietung von gebrauchten Investitionsgütern und unbebauten Grundstücken. Ein immaterieller Vermögensgegenstand ist ein nicht physischer Vermögenswert im Eigentum einer Firma, der in der Unternehmensbilanz erfasst werden kann. In der Regel dienen immaterielle Werte langfristig dem Geschäftsbetrieb und sind damit dem Anlagevermögen zuzurechnen. Für den vorliegenden Erhebungsbereich dienen diese Vermögensgegenstände dem Umweltschutz. Nach der jeweils geltenden Fassung §266 des Handelsgesetzbuches (HGB) gehören zu den immateriellen Vermögensgegenständen konkret erfassbare Rechte und Werte, darauf geleistete Anzahlungen und der Geschäfts- oder Firmenwert. Hier sind die im Geschäftsjahr auf dem Anlagenkonto nach dem HGB aktivierten Bruttozugänge an – Konzessionen, Patenten, Lizenzen, Warenzeichen, Umweltzertifizierungen und ähnlichen Rechten sowie an – Software einschließlich Softwarelizenzen, die entgeltlich erworben wurde, anzugeben, soweit sie länger als ein Jahr im Geschäftsbetrieb genutzt werden. Für den Umweltschutz zählt unter anderem Umweltsoftware, die für das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement als digitales Steuerungsinstrument eingesetzt wird (zum Beispiel Software für Treibhausgas- oder Abfallmanagement). Die vorstehenden Positionen sind mit den Anschaffungskosten zu bewerten, wobei Investitionen in beschaffte Software den Kaufpreis, einschließlich Einfuhrzölle und einbehaltene Verbrauchsteuern, sowie direkt zurechenbare Kosten für die Vorbereitung der Software auf ihre beabsichtigte Nutzung beinhalten. Nicht einzubeziehen sind der Geschäfts- oder Firmenwert sowie geleistete Anzahlungen. Nach §248 Absatz 2 HGB sind selbstgeschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ebenfalls nicht zu melden. Zu den immateriellen Vermögensgegenstände für den Umweltschutz zählt unter anderem Umweltsoftware, die für das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement als digitales Steuerungsinstrument eingesetzt wird (zum Beispiel Software für Treibhausgas- oder Abfallmanagement). Unterschieden wird nach additiven und integrierten Umweltschutzmaßnahmen: Additive ("End-of-Pipe) Umweltschutzmaßnahmen sind in der Regel separate, vom übrigen Produktionsprozess getrennte Anlagen. Sie können dem Produktionsprozess vor- oder nachgeschaltet sein, um entstandene Emissionen zu verringern. Sie lassen sich eindeutig und vollständig dem Umweltschutz zuordnen. Diese nachsorgenden Umweltmaßnahmen beziehen sich grundsätzlich auf bereits entstandene Emissionen und reduzieren oder beseitigen diese. Weiter zählen hierzu auch Kontroll- und Messsysteme zur Überwachung der (durch die Produktionstätigkeit) entstandenen Emissionen. Die Umweltbelastung wird bei integrierten Umweltschutzmaßnahmen direkt bei der Leistungserstellung z. B. im Produktionsprozess vermindert. Sie unterteilen sich in anlageintegrierte Maßnahmen, welche mit dem Produktionsprozess verbunden sind und zugleich als technische Elemente der Produktionsanlage einzeln nachweisbar sind. Und in prozessintegrierten Maßnahmen, bei denen der gesamte Prozess einer Leistungserstellung im Vergleich mit einer herkömmlichen Technik zu einer Minderung der Umweltbelastung führt. Einzelne Komponenten zur Minderung der Umweltauswirkungen sind nicht bestimmbar. Die Abfallwirtschaft umfasst Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Sammlung, Beförderung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und Vermeidung von Abfällen, einschließlich gefährlicher Abfälle und sonstigen Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Abwasserwirtschaft umfasst Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, die zur Verminderung der Abwassermenge bzw. Abwasserfracht (Verringerung oder Beseitigung von Feststoffen und gelösten Stoffen sowie zur Verringerung der Wärmemenge) bestimmt sind. Einzubeziehen sind auch Technologien für die Wasserkreislaufführung. Ausgenommen ist der Hochwasserschutz. Nicht einzubeziehen sind Gebühren für die Abwasserentsorgung. Dem Lärm- und Erschütterungsschutz dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, die Geräusche verringern oder vermeiden sowie deren Ausbreitung verhindern. Einzubeziehen sind auch Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen. Ausgenommen ist der Lärm- und Erschütterungsschutz, der dem Arbeitsschutz dient. Der Luftreinhaltung dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Beseitigung, Verringerung oder Vermeidung von luftfremden Stoffen (Rauch, Ruß, (Fein-)Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe) in Abgas und Abluft (ohne Treibhausgase). Zur Luftreinhaltung zählen auch Maßnahmen der Elektromobilität. Die Elektromobilität umfasst Kraftfahrzeuge, deren Antriebstechnik auf Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellen basiert. Als Kraftfahrzeug sind ausschließlich Pkw, Lkw und Busse zu berücksichtigen. Des Weiteren zählt dazu die Infrastruktur, z.B. Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Wasserstofftankstellen. Ausgenommen sind Produktionsanlagen im Zusammenhang mit Elektromobilität und Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz dienen. Alle Investitionen in Elektromobilität sind nach dem Verständnis der amtlichen Statistiken integrierte Maßnahmen. Die Luftreinhaltung wird in den Unterkategorien "Luftreinhaltung ohne Elektromobilität" und "Elektromobilität" abgebildet. Der Arten- und Landschaftsschutz umfasst Maßnahmen, die auf dem Schutz und die Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten, den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Lebensräumen sowie dem Schutz und die Wiederherstellung von natürlichen Landschaften abzielen. Ausgenommen sind Maßnahmen, die dem Landschaftsgartenbau zuzuordnen sind. Den Schutz und der Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser umfassen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen, welche darauf abzielen, das Eindringen von Schadstoffen zu verhindern, Böden und Gewässer zu reinigen und den Boden vor Erosion und anderweitiger physischer Degradation sowie vor Versalzung zu schützen. Hierzu zählen auch die Überwachung und Kontrolle der Boden- und Grundwasserverschmutzung. Dem Klimaschutz dienen Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung der Emissionen von Treibhausgasen (nach Kyoto-Protokoll: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW), vollfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Der Klimaschutz wird in den Unterkategorien "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" sowie "Maßnahmen zum Einsparen von Energie" oder "Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz" abgebildet. Alle Investitionen in Klimaschutz sind nach dem Verständnis der amtlichen Statistiken integrierte Maßnahmen. Es gibt hier keine Unterscheidung in additiv und integriert, daher sind die Investitionen bei Insgesamt einzutragen. 2.2 Nutzerbedarf Die Ergebnisse dieser Erhebung liefern Informationen über den Umfang, die Struktur und die Entwicklung der Investitionstätigkeit für den Umweltschutz von Unternehmen und Betrieben im Produzierenden Gewerbe. Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat), Wirtschaftsverbände, Medien, Interessenvertreter des Umweltschutzes sowie Hochschulen und Forschungsinstitute, der Bereich der Umweltökonomischen Gesamtrechnung (UGR) des Bundes und der Länder. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: In regelmäßigen Fachtagungen und Treffen werden die Anforderungen an die statistische Erhebung überprüft und gegebenenfalls erweitert. Die von Seiten der Ministerien, Verbänden sowie Instituten und der Wirtschaft gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 11 Absatz 1 Nummer 1 UStatG in der Untergliederung nach §11 Absatz 1 Satz 3 und 4 U?Stat?G festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach §14 Absatz 2 Nummer 9 Buchstabe a U?Stat?G sind die Inhaber oder Leitungen der genannten Unternehmen und Betriebe auskunftspflichtig. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Der Berichtsweg ist Auskunftspflichtige/Statistische Ämter der Länder/Statistisches Bundesamt. Die Angaben werden von allen Auskunftspflichtigen im Rahmen eines Online-Meldeverfahrens an die Statistischen Ämter der Länder (dezentrale Durchführung der Erhebung) übermittelt. Die Auskunftserteilung erfolgt mit Hilfe des Online-Verfahren" IDEV" (Internet Datenerhebung im Verbund). Die Gestaltung des Fragebogens erfolgt nach den Standards für die Erstellung von Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Der Fragebogen (Stand: Berichtsjahr 2013) einschließlich der Erläuterungen ist als Anlage beigefügt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftgebenden nachgefragt. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Die Auskunftspflichtigen werden von den Statistischen Ämter der Länder befragt (dezentrale Durchführung der Erhebung). Die Statistischen Ämter der Länder führen auch die Aufbereitung der Ergebnisse einschließlich Rückfragen, Schätzung und Plausibilisierung durch. Die Statistischen Ämter der Länder übersenden ihre Ergebnisse an das Statistische Bundesamt. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammen. Die Statistischen Ämter der Länder bereiten die erhobenen Daten auf Betriebsebene für regionale Darstellungen und Veröffentlichungen auf. Da es sich um eine Vollerhebung handelt, entfallen Hochrechnungsverfahren. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz werden nicht kalender- oder saisonbereinigt. Im Fokus der Veröffentlichung steht der Umfang, die Struktur und die Entwicklung der Investitionstätigkeit für den Umweltschutz in der gewerblichen Wirtschaft. Da dieser nicht durch saisonbedingte Effekte beeinflusst sind, wird auf eine Saisonbereinigung verzichtet. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Anzahl der zu befragenden Einheiten wurde zeitweise von Berichtsjahr 2006 bis 2020 auf 10 000 begrenzt. Ab dem Berichtsjahr 2021 gibt es keine Begrenzung mehr. Zudem werden für Zwecke der Plausibilitätskontrolle bestimmte Erhebungsmerkmale wie z. B. die Höhe der Gesamtinvestitionen und die Höhe des Umsatzes nicht gesondert erhoben, da dies bereits im Rahmen der Investitionserhebungen im Produzierenden Gewerbe geschieht. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als präzise einzustufen. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Eine gewisse Unschärfe ergibt sich dennoch durch Nicht-Stichprobenbedingte Fehler sowie durch konzeptionell schwierig abzugrenzende Merkmale, wie Investitionen in den integrierten Umweltschutz (siehe 2.1.3). 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Aufgrund der Vollerhebung sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Eine Ergebnisverzerrung kann durch bewusste oder unbewusste Falschangaben verursacht werden. In den Statistischen Ämtern der Länder werden zur Prüfung auf Vollständigkeit und Qualität der Angaben sogenannte Plausibilitätskontrollen vollzogen. Dazu gehören auch Rückfragen bei den Firmen im Falle von Auffälligkeiten. Auf diese Weise werden versehentliche oder fehlende Eintragungen weitgehend erkannt und korrigiert. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden im Frühjahr nach dem jeweiligen Berichtsjahr von den Statistischen Ämtern der Länder versandt. Das endgültige Bundesergebnis der Erhebung liegt in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres vor (t+18 Monate). Das endgültige Bundesergebnis der Erhebung wird in der Regel 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht (t+18 Monate). Erfahrungsgemäß entnehmen die Unternehmen und Betriebe die meisten Angaben ihren Jahresabschlüssen. Aus diesem Grund erfolgt die jährliche Erhebung der Umweltschutzinvestitionen von März bis Dezember des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres. In diesem Zeitraum erfolgt in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder u. a. der Rücklauf der versandten Erhebungsbogen, d. h. die eingegangenen Erhebungsbogen werden geprüft, erfasst und fehlerbereinigt, wobei z. T. auch schriftliche und/oder mündliche Rückfragen erforderlich sind. 5.2 Pünktlichkeit Die Ergebnisse der Erhebung werden frühestens 18 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht (t+18 Monate). 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebungsmethoden und -abläufe der Statistik zu den Investitionen für den Umweltschutz sind in allen Bundesländern und für das gesamte Bundesgebiet einheitlich, und damit räumlich vergleichbar. Die einzelnen Merkmale können von Jahr zu Jahr miteinander verglichen und die zwischenzeitlichen relativen Veränderungen durch Aktualisierung der Berichtskreise und der Klassifikationen mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Der Berichtskreis unterliegt durch Zu- und Abgänge jedoch einer gewissen Dynamik und führt zu einer Einschränkung der zeitlichen Vergleichbarkeit. Ebenfalls zu beachten ist, dass die der Statistik zu Grunde liegenden Systematiken und Rechtsgrundlagen, den erweiterten Ansprüchen der Datennutzer angepasst werden. Zuletzt wurde zum Jahresanfang 2009, die für die fachliche Gliederung maßgebliche Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) revidiert. Diese Entwicklungen führen innerhalb der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz zu gewissen Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der jeweiligen Ergebnisse im längerfristigen Zeitverlauf. Die daraus folgenden Änderungen des Berichtskreises führen zu einer Einschränkung der zeitlichen Vergleichbarkeit. Die jährliche Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) erfolgt seit dem Jahr 1975. Bis 1995 wurden die Ergebnisse der Erhebung nach vier Umweltbereichen (Abfallwirtschaft, Gewässerschutz, Lärmbekämpfung und Luftreinhaltung) unterschieden. Seit 1996 wird das Baugewerbe nicht mehr in die Erhebung einbezogen und es werden zwei weitere Umweltbereiche in die Statistik aufgenommen: Naturschutz/Landschaftspflege sowie Bodensanierung. Ab Berichtsjahr 2003 werden auch die integrierten Investitionen für den Umweltschutz erfragt. Ab Berichtsjahr 2006 wird die Erhebung um den Umweltbereich Klimaschutz, unterteilt in Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Emission von Kyoto-Treibhausgasen, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Energieeffizienz steigernde Maßnahmen und Energiesparmaßnahmen, ergänzt. Aufgrund der Novellierung des § 11 UStatG wurden ab dem Berichtsjahr 2016 einzelne Bezeichnungen der Umweltbereiche an die internationale Klassifikation der Umweltschutzaktivitäten und -ausgaben (CEPA 2000) angeglichen. Die Bezeichnungen der sieben Umweltbereiche lauten nunmehr: Abfallwirtschaft, Abwasserwirtschaft, Lärm- und Erschütterungsschutz, Luftreinhaltung, Arten- und Landschaftsschutz, Schutz und Sanierung von Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie Klimaschutz, aufgegliedert in Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen der im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase, zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur Energieeffizienzsteigerung und Energieeinsparung. Ab Berichtsjahr 2020 wird der Bereich Luftreinhaltung aufgegliedert in Elektromobilität und Luftreinhaltung (ohne Elektromobilität). Die Gliederung der Ergebnisse wurde bis einschließlich 1994 nach der Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979 (WZ 79), danach nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993 (WZ 93), ab Berichtsjahr 2003 nach WZ 2003 und ab 2008 nach der WZ 2008 dargestellt. Mit der Umstellung auf WZ 2008 fielen ab Berichtsjahr 2008 die Zusatzbogen und schließlich Merkmale im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Abfallentsorgung weg. Es gibt seit Berichtsjahr 2013 nur noch einen Meldewege, die IDEV-Online-Erhebung für Unternehmen und Betriebe. Ab 1991 werden die Ergebnisse für die alten und neuen Bundesländer zusammen ausgewiesen. Für die Berichtsjahre 2018 bis 2020 wurden die Angaben über Umweltschutzinvestitionen in den Wirtschaftsabteilungen 37 bis 39 aus der Allgemeinen Investitionserhebung (AIV) hinzugeschätzt. Die Vergleichbarkeit mit den vorherigen, sowie nachfolgenden Berichtsjahren ist für die Berichtsjahre 2018 bis 2020 in den Wirtschaftsabteilungen 37 bis 39 (Abwasser- und Abfallwirtschaft) eingeschränkt. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die umweltökonomischen Statistiken befassen sich mit der ökonomischen Dimension des Umweltschutzes und werden nach dem Umweltstatistikgesetz von 2005 in den §§ 11 und 12 über drei unterschiedlichen Erhebungen durchgeführt: die "Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz" (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStatG), die "Erhebung der laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz" (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStatG) und die "Erhebung der Güter und Leistungen für den Umweltschutz" (§ 12 Absatz 1 UStatG). Mit den drei Erhebungen wird der Umweltmarkt für Unternehmen (nach § 11 UStatG) und Betriebe (nach § 12 UStatG) in Deutschland sowohl von der Nachfrage- und Kostenseite als auch von der Angebotsseite her abgebildet. Diese Statistiken kann man in zwei Gruppen unterteilen, wobei die beiden ersten Erhebungen die Aufwands- oder Kostenseite erfassen, die der gewerblichen Wirtschaft durch die Vermeidung, Verringerung oder Beseitigung der Emissionen entstehen, während die zuletzt genannte Erhebung das Angebot von Umweltschutzgütern und -leistungen darstellt. Sie werden jährlich (dezentral) beziehungsweise dreijährlich (zentral) durchgeführt. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz ist intern kohärent. Auftretende Differenzen bei einzelnen Tabellen sind rundungsbedingt. 7.3 Input für andere Statistiken Die Ergebnisse der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz werden im Rahmen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) verwendet. Mit Hilfe der Ausgangsdaten der "Investitionen für den Umweltschutz" und der "laufenden Aufwendungen für den Umweltschutz" werden die volkswirtschaftlichen Gesamtausgaben für den Umweltschutz in jeweiligen und konstanten Ergebnissen berechnet. In den Ergebnissen der UGR sind neben den Investitionen für den Umweltschutz des Produzierenden Gewerbes auch die des Staates enthalten. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Unregelmäßig. Veröffentlichungen: Die jährlichen Ergebnisse und Daten der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz werden im Internet unter www.destatis.de zur Verfügung gestellt. Bis zum Berichtsjahr 2020 sind detaillierte Ergebnisse in Form der Fachserie 19, Reihe 3.1 veröffentlicht. Ältere Ausgaben der Fachserie 19, Reihe 3.1 werden online in der Statistischen Bibliothek des Statistischen Bundesamtes kostenlos als PDF-Datei zum Download zur Verfügung gestellt. Für das Berichtsjahr 2021 sind detaillierte Ergebnisse in Form des Statistischen Berichts "Investitionen für den Umweltschutz" veröffentlicht. Ergebnisse zum Thema Klima, Klimawandel und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite (www.destatis.de/Klima). Online-Datenbank: Die jährlichen endgültigen Ergebnisse der Erhebung der Investitionen für den Umweltschutz werden ab dem Berichtsjahr 2022 ausschließlich in der Datenbank GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32511 bereitgestellt. Zugang zu Mikrodaten: Anonymisierte Mikrodaten zur On-Site-Nutzung (Gastwissenschaftler, Datenfernverarbeitung) gemäß § 16 Absatz 6 BStatG stehen über das Forschungsdatenzentrum zur Verfügung (www.forschungsdatenzentrum.de). Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder publizieren jeweils eigene Ergebnisse für ihr Bundesland. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik "Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005" erschienen in der Monatszeitschrift des Statistischen Bundesamtes "Wirtschaft und Statistik (WiSta) 5/2006" und "Die umweltökonomischen Statistiken bis 2010" erschienen in Wirtschaft und Statistik (WiSta) 10/2012. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

Betriebe, erzeugte Abfallmenge: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Erhebung über die Abfallerzeugung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Abfallerzeugung (EVAS-Nr. 32161). 1.2 Grundgesamtheit Grundgesamtheit der Erhebung über die Abfallerzeugung sind alle Betriebe und sonstige Arbeitsstätten. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Bundesweit werden höchstens 20 000 Betriebe und sonstige Arbeitsstätten befragt. Dabei wurde als Auswahlgrundlage die Betriebsgröße herangezogen, ausgehend von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Abschneidegrenzen sind je nach Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Die Anzahl der Beschäftigten werden aus den Angaben im Statistischen Unternehmensregister (URS-Neu) entnommen. Abschneidegrenzen: 50 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen (WZ): - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (WZ 01-03) - Textil- und Bekleidungsgewerbe (WZ 13, 14) - Ledergewerbe (WZ 15) - Holzgewerbe (WZ 16) - Papier- und Druckgewerbe (WZ 17, 18) - Kokerei und Mineralölverarbeitung (WZ 19) - Herstellung von chemischen Erzeugnissen (WZ 20) - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (WZ 21) - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren (WZ 22) - Glasgewerbe, Herstellung von Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden (WZ 23) - Fahrzeugbau (WZ 29, 30) - Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen (WZ 31, 32) - Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (WZ 33) 100 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erzbergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau, Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden (WZ 06-09) - Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung (WZ 10-12) - Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen (WZ 24,25) - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie von elektrischen Ausrüstungen (WZ 26, 27) - Maschinenbau (WZ 28) - Energieversorgung (WZ 35) - Wasserversorgung (WZ 36) 500 und mehr Beschäftigte in den Wirtschaftszweigen: - Kohlenbergbau (WZ 05) - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (WZ 45-47) mit Ausnahme von WZ 46.77 (siehe unten) - Verkehr und Lagerei (WZ 49-53) [1] - Gastgewerbe (WZ 55, 56) [1] - Information und Kommunikation (WZ 58-63) [1] - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (WZ 64-66) [1] - Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ 68) [1] - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, sowie von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (WZ 69-82) mit Ausnahme von WZ 78.20 (siehe unten) [1] - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung (WZ 84) [1] - Erziehung und Unterricht (WZ 85) [1] - Gesundheits- und Sozialwesen (WZ 86-88) - Kunst, Unterhaltung und Erholung (WZ 90-93) [1] - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (WZ 94-96) [1] [1] In Berichtsjahr 2022 unter Kosten-Nutzen-Aspekten geschätzt (siehe Kapitel 3.2.) Nicht befragt werden die Wirtschaftszweige (diese WZ sind zur Entlastung der Befragten und zur Vermeidung von Doppelbefragungen ausgenommen worden.): - Abwasserentsorgung (WZ 37) - Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung (WZ 38) - Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung (WZ 39) - Baugewerbe (WZ 41-43) - Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen (WZ 46.77) - Befristete Überlassung von Arbeitskräften (WZ 78.20) - Private Haushalte (WZ 97, 98) - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften (WZ 99). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse der Abfallerzeugung werden vom Statistischen Bundesamt für das gesamte Bundesgebiet und nach Bundesländern (nur Gesamtmengen) gegliedert ausgewiesen. Eine Veröffentlichung von hochgerechneten Ergebnissen erfolgt nicht. Die detaillierten Ergebnisse der Bundesländer werden teilweise von den Statistischen Ämtern der Länder veröffentlicht. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr 2022. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2006 alle vier Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die aktuelle Fassung der nationalen Gesetze finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Europäische Union: EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG (ABl. EU Nr. L 312 vom 22.11.2008) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 3 UStatG. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394) in der jeweils geltenden Fassung. Das Bundesstatistikgesetz legt die Arbeitsteilung zwischen den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder fest. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Abs. 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c UStatG sind die Inhaber oder Leitungen der Betriebe auskunftspflichtig. Gemäß § 15 Abs. 6 BStatG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung keine aufschiebende Wirkung. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist grundsätzlich zulässig an: - öffentliche Stellen und Institutionen innerhalb des statistischen Verbundes, die mit der Durchführung einer Bundes- oder europäischen Statistik betraut sind (z. B. die Statistischen Ämter der Länder, die Bundesbank, das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)). - Dienstleister, zu denen ein Auftragsverhältnis besteht (z. B. ITZBund als IT-Dienstleister des Statistischen Bundesamtes, Rechenzentren der Länder). Eine Liste der regelmäßig beauftragten IT-Dienstleister finden Sie unter www.statistikportal.de. Nach § 16 Absatz 1 UStatG dürfen an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Statistischen Bundesamt und den statistischen Ämtern der Länder Tabellen mit statistischen Ergebnissen übermittelt werden, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 2 UStatG dürfen die statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse der Erhebungen nach § 3 UStatG, soweit es sich um öffentlich-rechtliche Abfallentsorgungsanlagen handelt, veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 5 UStatG übermitteln die statistischen Ämter der Länder dem Statistischen Bundesamt die von ihnen erhobenen Einzelangaben für Zusatzaufbereitungen des Bundes und für die Erfüllung von über- und zwischenstaatlichen Aufgaben. Nach § 16 Absatz 6 UStatG übermitteln das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder dem Umweltbundesamt für eigene statistische Auswertungen insbesondere zur Erfüllung europa- und völkerrechtlicher Pflichten der Bundesrepublik Deutschland, jedoch nicht zur Regelung von Einzelfällen, unentgeltlich Tabellen mit statistischen Ergebnissen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Die Tabellen dürfen nur von den für diese Aufgabe zuständigen Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes gespeichert und genutzt und nicht an andere Stellen weitergegeben werden. Die Organisationseinheiten nach Satz 2 müssen von den mit Vollzugsaufgaben befassten Organisationseinheiten des Umweltbundesamtes räumlich, organisatorisch und personell getrennt sein. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben 1.) Einzelangaben zu übermitteln, wenn die Einzelangaben so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können (faktisch anonymisierte Einzelangaben), 2.) innerhalb speziell abgesicherter Bereiche des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder Zugang zu Einzelangaben ohne Namen und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) zu gewähren, wenn wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Einzelangaben erhalten. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Um die statistische Geheimhaltung zu gewährleisten, werden grundsätzlich keine Angaben für weniger als drei Befragte (Einheiten) veröffentlicht. Darüber hinaus wird in den Fällen, in denen primär geheimzuhaltende Angaben durch Differenzbildung errechnet werden können, die sekundäre Geheimhaltung durchgeführt, d. h. es erfolgt für diese gesperrten Ergebnisfelder eine Gegensperrung entweder innerhalb einer einzelnen Tabelle oder, wenn nötig, auch tabellenübergreifend. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. Die Prüfung der Qualität der Daten der einzelnen Berichtspflichtigen obliegt den Statistischen Ämtern der Länder (Nähere Informationen hierzu siehe Punkt 3 "Methodik"). Durch die Vorbelegung der Fragebogen mit Abfallschlüsseln wurde seit 2010 im Vergleich zur Befragung von 2006 eine höhere Akzeptanz und eine Erleichterung beim Ausfüllen seitens der Auskunftspflichtigen erreicht. In der Fachanwendung zur Erhebung in den Statistischen Ämtern der Länder werden Vorerhebungsdaten angezeigt und bestimmte Plausibilitätskontrollen implementiert. Unplausible Angaben werden von den Statistischen Ämtern der Länder durch Rückfragen bei den auskunftgebenden Betrieben geprüft. So konnte die Antwortqualität gegenüber den Vorjahren weiter gesteigert werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Qualität der Angaben der Auskunftspflichtigen differiert sehr stark. Größere Betriebe verfügen zum Teil über ein eigenes Abfallmanagement, kleinere Betriebe können ihre Angaben teilweise nur schätzen. Besonders schwierig ist die Angabe von Abfallmengen laut Rückmeldung der Befragten im Dienstleistungsbereich. Die amtliche Statistik erleichtert den befragten Betrieben die Zuordnung der anfallenden Abfallarten zum Abfallartenkatalog durch Vorbelegung für die Branche typischen Abfallarten im Fragebogen oder durch Vorbelegung der in der Vorerhebung vom Betrieb gemeldeten Abfallarten. Die Erhebung im Berichtsjahr 2022 deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8% der Betriebe und 27 % der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (ca. 74 %) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (ca. 18 %). Der Berichtskreis umfasst nicht alle Wirtschaftszweige. Aus Kosten-Nutzen-Aspekten und mit Blick auf die Belastung der Befragten werden Betriebe, die unter der Abschneidegrenze liegen (siehe 1.3), nicht einbezogen. Somit liefert die Erhebung kein repräsentatives Abbild des Abfallaufkommens in Deutschland. Die Erhebung ist so konzipiert, dass die gewonnenen Daten vollständig den Zweck erfüllen, die aus der Erhebung der Abfallentsorgung vorliegenden Daten über Art und Menge der angefallenen Abfälle auf die verschiedenen Wirtschaftszweige aufzuteilen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung über die Abfallerzeugung wird seit 2006 durch die Statistischen Ämter der Länder bei höchstens 20.000 Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt und liefert Aufschlüsse über Art (Abfallartenschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung), Menge und Herkunft der erzeugten Abfälle. Diese Angaben werden vierjährlich erfragt. Ziel der Erhebung ist es, ein umfassendes Bild über die in den Wirtschaftsbereichen erzeugten Abfallmengen zu erhalten. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Berichterstattung nach der E?U-Abfallstatistikverordnung, die einen ausführlichen Nachweis des Abfallaufkommens nach Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach Wirtschaftsbereichen fordert. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV – Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. (www.klassifikationsserver.de) - Die Darstellung der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008. - Erfahrungswerte für Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Bei der Erhebung über die Abfallerzeugung werden die in den Betrieben bzw. Arbeitsstätten erzeugten Abfallmengen in Tonnen pro Jahr mittels Fragebogen erfragt. Die Abfälle werden hierbei nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) klassifiziert. Dieser Abfallartenkatalog ist herkunftsbezogen, d.h. die Kapitel beschreiben, bei welchem Prozess bzw. in welcher Branche der Abfall anfällt. So werden in Kapitel 02 Abfälle aufgeführt, die in der Landwirtschaft, Gartenbau etc. aufkommen Die Erhebung erfolgt dezentral, d.h. die Statistischen Ämter der Länder erteilen den Auskunftspflichtigen in Ihrem Land Zugang zum Online-Fragebogen, bereiten die Daten zum Landesergebnis auf und übermitteln dieses an das Statistische Bundesamt. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählt insbesondere das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Weitere Nutzer sind auch die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, das Umweltbundesamt und die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, Medien, Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern dieser Statistik. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. Das Statistische Bundesamt ist in der jährlich bei Eurostat stattfindenden Sitzung "Expert Group on waste statistics" vertreten. Dort werden unter anderem die EU-Abfallstatistikverordnung betreffende Methodenänderungen besprochen, zu denen die vorliegende Erhebung Daten liefert. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebungsmerkmale sind in § 3 Abs. 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder als Primärerhebung mittels Online-Fragebogen bei den ausgewählten Betrieben und sonstigen Arbeitsstätten durchgeführt. Da es sich um eine Teilerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren angewendet. Der Berichtskreis von ca. 20.000 Betrieben ist nicht repräsentativ, es werden vielmehr die größten Betriebe befragt (vgl. 1.3 Statistische Einheiten). Die Größe eines Betriebes wird in vorliegendem Fall durch die Anzahl der im jeweiligen Betrieb sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, welche aus dem URS stammt, definiert. Je nach Wirtschaftszweig variiert die Abschneidegrenze. Die Erhebung deckt mit der Auswahl der Betriebe etwa 0,8 % der Betriebe und ca. 27% der Beschäftigten in Deutschland ab. Dabei ist im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes der Grad der Erfassung der Gesamtbeschäftigten (durchschnittlich fast 74%) wesentlich höher als im Bereich der Dienstleistungen (durchschnittlich 18%). 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Befragung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Mittels Online-Fragebogen (IDEV) übermitteln die Auskunftspflichtigen ihre Daten an die für sie zuständigen Statistischen Ämter, die daraus ein Länderergebnis erstellen. Aus den Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt anschließend das Bundesergebnis zusammen. Die Gestaltung der Fragebogen erfolgt nach den Standards für Erhebungsunterlagen der amtlichen Statistik und wird mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Design" abgestimmt. Bei der Gestaltung der Online-Fragebogen wird auf größtmögliche Berücksichtigung von Barrierefreiheit geachtet. Vor der eigentlichen Erhebung wird in manchen Ländern den im Berichtskreis vorgesehenen Betrieben bereits eine Vorabinformation zur Erhebung mit Muster-Fragebogen übersendet. Für die Durchführung der Befragung können die Fragebogen mit ausgewählten Abfallschlüsseln vorbelegt werden. Hier entscheiden die Länder individuell über die Art und den Umfang der Vorbelegung. Für das Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Gründen, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämter der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt. Die Abfallmengen für diese Wirtschaftszweige wurden auf der Grundlage von Vorerhebungsergebnissen geschätzt. Grundlage für die Schätzung waren die von den Dienstleistungsbetrieben im Berichtsjahr 2018 gemeldeten Abfallmengen. Für die sowohl im Berichtsjahr 2022 als auch im Berichtsjahr 2018 zum Berichtkreis gehörenden Dienstleistungsbetriebe wurden die Abfallmengen anhand der Veränderungsraten der Abfallmengen zwischen den beiden genannten Berichtsjahren ermittelt. Die Veränderungsraten orientieren sich je Abfallschlüssel an der Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung sowie der Erhebung der Abfallentsorgung. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Die Datenaufbereitung erfolgt dezentral. Möglichen Fehlerquellen, die sich z. B. in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder unplausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch der Vergleich mit den Ergebnissen des Vorjahres kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Ziel der Erhebung ist es nicht, einen Wert für das Abfallaufkommen in Deutschland zu generieren, dieser liegt schon im Rahmen der Abfallbilanz vor. Ziel der Erhebung ist es vielmehr die Verteilung der ungefährlichen Abfallarten, für welche keine anderen Informationen vorliegen, zu erheben. Der Auswahlsatz ist entsprechend nicht für eine belastbare Hochrechnung des Abfallaufkommens in Deutschland über alle Wirtschaftszweige geeignet. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Die Organisationseinheit Standardkosten-Modell (SKM) hat für diese Primärerhebung im Berichtsjahr 2018 einen Beantwortungsaufwand von durchschnittlich 120 Minuten je Befragten ermittelt. Durch die mögliche Vorbelegung mit Abfallschlüsseln kann eine Entlastung der Betriebe stattfinden, da sie aus den vorbelegten Schlüsseln auswählen können und nicht den gesamten Abfallartenkatalog durchsuchen müssen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Durch die medienbruchfreie Übernahme der Daten aus dem Online-Fragebogen werden Erfassungsfehler in den Statistischen Ämtern der Länder minimiert. Auch Erfassungsfehler beim Meldenden werden minimiert. So lässt beispielsweise der Online-Fragebogen nur die Angabe von Abfallarten des Abfallartenkatalogs zu. Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Landesämtern eine Aussage getroffen werden. Für den Zweck der Verteilung der Abfallarten nach Herkunft der Wirtschaftszweige für die Berichterstattung der Abfallstatistikverordnung sowie der Berichterstattung zu den Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission ist die Genauigkeit der Erhebung ausreichend. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Trifft nicht zu. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Die Abgrenzung des Berichtskreises durch die Wahl bestimmter Abschneidegrenzen zielt auf eine möglichst geringe Fehlerquote ab. Als problematisch können sich Betriebe mit ausschwärmendem Personal, d. h. Betriebe ohne eigene feste Arbeitsstätte für das Personal, sondern bei dem sich das Personal an die verschiedenen Arbeitsorte verteilt (z. B. Reinigungsfirmen) oder Mieter von Objekten erweisen, die nur eingeschränkt Angaben über Art und Menge der angefallenen Abfälle liefern können. Als Auswahlgrundlage dient das Unternehmensregister (URS). Auswahlmerkmal ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Entscheidend für die Aktualität und Vollständigkeit des Berichtskreises ist daher die Aktualität bzw. Qualität des Registers in den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder. Echte Antwortausfälle sind bei dieser Erhebung selten. Antwortausfälle werden durch Rückfragen bei nicht antwortenden Betrieben geringgehalten. Eine weitere Schwierigkeit liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen und vergleichbaren Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der direkten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Die Statistischen Ämter der Länder pflegen jedoch einen engen Kontakt mit den Auskunftspflichtigen, so dass durch Rückfragen und maschinelle Plausibilisierung ein guter Qualitätsgrad erreicht wird. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse werden ca. 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Bedingt durch die im Berichtsjahr 2022 hohe Anzahl von Lieferverpflichtungen sowie geringeren Personalressourcen und Bearbeiterwechsel in den Statistischen Ämtern der Länder (StLÄ) kam es in Einzelfällen zu Terminverzögerung bei der Datenlieferung der StLÄ. Zudem wurden für BJ 2022 für einzelne Wirtschaftszweige aus dem Dienstleistungsgewerbe die Daten nicht erhoben, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). Daher war beim StBA nach dem Eingang der Einzeldatensätze der StLÄ mehr Arbeitsaufwand als in den Vorjahren notwendig. Die GENESIS-Quader der Erhebung über die Abfallerzeugung 2022 wurden etwa 21 Monate nach dem Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der Bundesländer sind vergleichbar. Eine Vergleichbarkeit der Erhebung der Abfallerzeugung direkt mit Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten ist nicht möglich. Von dieser Erhebung sind einzelne Wirtschaftszweige ausgenommen. Diese Erhebung ist nicht darauf ausgelegt, das nationale Gesamtabfallaufkommen zu ermitteln, dies geschieht bereits im Rahmen der Abfallbilanz. In den Mitgliedsstaaten bestehen verschiedene Erhebungskonzepte, um der Datenlieferung im Rahmen der Abfallstatistikverordnung gerecht zu werden. Das Ergebnis, das für Deutschland im Rahmen der Abfallstatistikverordnung unter zu Hilfenahme der Ergebnisse der Abfallerzeugung ermittelt wird, ist jedoch wiederum vergleichbar mit den Ergebnissen der anderen Mitgliedsstaaten. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Eine längere Zeitreihe in GENESIS-Online liegt ab dem Berichtsjahr 2010 vor. In den Erhebungen der folgenden Jahre wurden aus Erfahrungen vorheriger Erhebungen Verbesserungen aufgenommen, die sich auch auf die Datenqualität auswirken. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2006 liegen im Ergebnisbericht Erhebung über die Abfallerzeugung 2006 vor (abrufbar in der Statistischen Bibliothek über www.statistischebibliothek.de). Die Daten sind grundsätzlich vergleichbar; Änderungen der Wirtschaftszweigklassifikation (WZ 2008 ab Berichtsjahr 2010, für Berichtsjahr 2006 wurde die WZ 2003 angewendet) können zur Einschränkung der Vergleichbarkeit führen. Während 2006 lediglich Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes, der Energie- und Wasserversorgung sowie der Dienstleistungsbereiche berücksichtigt wurden, wurde das Spektrum der Wirtschaftsbereiche seit dem Jahr 2010 um die Wirtschaftszweige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ausgeweitet. Einmalig im Berichtsjahr 2022 wurde aus Kosten-Nutzen-Aspekten, zur Entlastung der Befragten sowie zur Reduzierung des Aufwands in den Statistischen Ämtern der Länder ein Großteil der Auskunftspflichtigen aus den Wirtschaftszweigen der Dienstleistungen nicht befragt, sondern auf der Basis von Vorerhebungsdaten und Daten aus anderen Erhebungen geschätzt (siehe Kapitel 3.2). 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der Abfallerzeugung liefert Angaben über die in einem Teil der inländischen Betriebe erzeugten Abfälle. Zum einen werden nicht alle Wirtschaftszweige erfasst, zum anderen sind die kleinen Betriebe nicht enthalten. Die privaten Haushalte werden vollkommen ausgeschlossen, ebenso wie die Wirtschaftsbereiche Bau, Abfallwirtschaft und Beseitigung von Umweltverschmutzungen. Die Erhebung der Abfallerzeugung wird durchgeführt, um etwas über die Erzeuger der Abfälle bzw. die Herkünfte der Abfälle zu erfahren, nicht jedoch, um die Informationen über die Gesamtmenge des Abfallaufkommens zu erheben. Das Ergebnis der Abfallbilanz liefert das inländische Abfallaufkommen für alle Wirtschaftszweige sowie auch für die privaten Haushalte. Allerdings werden hier die Abfallmengen nicht über die Erzeuger, sondern über die Abfallbehandlungsanlagen erfasst. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über die Abfallerzeugung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, insbesondere für den Anhang I gemäß Abfallstatistikverordnung, der alle zwei Jahre an Eurostat zu liefern ist, sowie für die jährliche Bereitstellung des potenziellen Aufkommens an Lebensmittelabfällen nach Stufen der Lebensmittelkette gemäß dem Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 für die zuständige Behörde, die für die EU-Lebensmittelabfallberichterstattung verantwortlich ist. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Statistischen Ämter der Länder verbreiten die Landesergebnisse teilweise in Pressemeldungen. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallerzeugung werden im Internet in der Datenbank GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) bereitgestellt. Den Ergebnisbericht der Erhebung über die Abfallerzeugung 2014 finden Sie unter www.destatis.de > Umwelt > Abfallwirtschaft > Publikationen > Abfallerzeugung. Ältere Ergebnisberichte finden Sie in der Statistischen Bibliothek (www.statistischebibliothek.de) (Suchbegriff "Abfallerzeugung Ergebnisbericht"). Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Zahlen dieser Erhebung nur noch über GENESIS-Online verbreitet. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32161 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten stehen nicht zur Verfügung. Sonstige Verbreitungswege: Die Statistischen Ämter der Länder veröffentlichen teilweise ihre Länderergebnisse in eigenen Publikationen. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2024

The scalar organization of environmental governance: an institutionalist perspective on the transformation of water and marine governance in the European Union

The project aims to theorize the scalar organization of natural resource governance in the European Union. This research agenda is inspired by critical geographers' work on the politics of scale. The research will examine an analytical framework derived from theories of institutional change and multi-level govern-ance to fill this theoretical gap. Furthermore, it will review conceptualizations of the state in institutional economics, evaluate their adequacy to capture the role of the state in the dynamics identified, and develop them further. The described processes may imply shifts in administrative levels, shifts in relations between different levels and changes in spatial delimitations of competent jurisdictions that result, for example, from decentralization or the introduction of river basin oriented administrative structures. The research investigates the implications of two European Directives: the Water Framework Directive (WFD) and the Marine Strategy Framework Directive (MSFD). They both have potentially great significance for the organization of marine and water governance at the level of Member States and below, and adhere to similar regulatory ideas for achieving good ecological status of waters. A multiple case study on changes in the scalar reorganization of marine and water governance that result from the implementation of the Directives will be carried out. It will rely on qualitative and quantitative data gathering based on semi-structured interviews and review of secondary and tertiary sources looking at Portugal, Spain, and Germany. It specifically addresses the role of social ecological transactions, the structure of decision making processes and the role of changes in contextual factors (such as ideologies, interdependent institutions and technology).

Sonderforschungsbereich (SFB) 1211: Evolution der Erde und des Lebens unter extremer Trockenheit, Teilprojekt D04: Organische Spurenverbinungen: Aufspürung organischen Kohlenstoffs in extrem wasser-limitierten Gebieten mit Anwendung der Radiokarbonanalyse

Dieses Projekt entwickelt Extraktions- und Aufreinigungstechniken um organische Spurenmoleküle aus kohlenstoffarmen, (hyper-)ariden Böden, zu isolieren und zu charakterisieren. Für die Datierung der Kleinstmengen an Kohlenstoff wird u.a. eine neue Graphitisierungslinie für sehr kleine Proben (ca. 50 g C) für die anschließende Beschleunigungermassenspektrometrie gebaut.

NATURA 2000, Aktionsplan Auerhuhn

Seit den 1930er-Jahren sind die Bestände des Auerhuhns im Schwarzwald kontinuierlich gesunken. Um das Auerhuhn im Schwarzwald zu schützen, verabschiedete das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) in 2008 den „Aktionsplan Auerhuhn“ (APA) mit einer Laufzeit von 25 Jahren bis 2033. Das Ziel des APAs ist es, eine überlebensfähige und ausreichend vernetzte Auerhuhnpopulation im Schwarzwald zu erhalten. Aufgebaut aus einem wissenschaftlich fundiertem Fachkonzept und einem umsetzungsorientierten Maßnahmenplan soll der APA die Unterstützung der Umsetzenden vor Ort sicherstellen. In einem Flächenkonzept werden Waldgebiete für die flächenbezogene Umsetzung von Maßnahmen, die für die Population langfristig überlebensnotwendig sind, lokalisiert. Das Gesamtkonzept integriert verschiedene Nutzungen (Waldwirtschaft, Tourismus, Jagd, Infrastrukturplanung, Energiegewinnung u. a.), um die ökologischen und ökonomischen Ziele des Landes zu erreichen. Der APA liefert zudem eine Grundlage für die Erstellung der Managementpläne für die Natura 2000 Gebiete.

Sonderforschungsbereich (SFB) 1211: Evolution der Erde und des Lebens unter extremer Trockenheit, Teilprojekt B02: Insekten: Evolution, Biogeographie und genetische Diversität von Insekten (Tenebrionidae, Zygentoma)

Tenebrionide Käfer und zum Teil Silberfische sind auffallende biotische Komponenten in ariden Ökosystemen weltweit. Mittels phylogenetischer Rekonstruktionen, basierend auf einer Kombination mehrerer DNA-Marker und Neuropeptidesequenzen, wird zum einem die Monophylie der Morpho-Taxa getestet und zum anderen deren Verwandtschaftsverhältnisse analysiert. Ein zweiter Fokus liegt in der Analyse der genetischen Struktur der Populationen; d. h. inwieweit geben populationsgenetische Analysen Hinweise auf eine Isolation der Populationen bzw. rezenten Genfluss aufgrund zeitweise bewachsener Ausbreitungskorridore. Ziel ist es die Verbreitung der Atacama-Tenebrioniden und Silberfische mit der genetischen Variabilität, sowie den rezenten bzw. historischen abiotischen und biotischen Faktoren zu korrelieren, um die aktuelle Diversität sowie den Endemismus dieser Gruppe in der Atacama zu verstehen.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1374: Biodiversitäts-Exploratorien; Exploratories for Long-Term and Large-Scale Biodiversity Research (Biodiversity Exploratories), Teilprojekt: Biodiversität Nitrate-Reduzierender Mikroben in Grünlandböden erfasst durch Hochdurchsatz-Kultivierung und Genomik (Akronym: BE-Cult)

Das Projekt BE-Cult wird sich mit der Biodiversität von nitratammonifizierenden (syn. Dissimilatorischen Nitrat-zu-Ammoniumreduzierenden, DNRA) Bakterien in Böden von wenig und intensiv genutzten Grünländern der Biodiversitätsexploratorien (BEs) an allen Grünland-VIPs (very intensively studied plots) beschäftigen. Die Funktion Stickstoff (N) durch DNRA-Bakterien im Boden zu halten, wurde lange Zeit nur wenig wahrgenommen und die quantitative Rolle bei der Lachgas-Freisetzung aus Böden nicht untersucht. Aus diesem Grund gibt es umfassende Informationen zur Biodiversität und Ökophysiologie von denitrifizierenden aber nicht zu DNRA-Boden- Mikroorganismen. Die Konsequenz dieser historischen Entwicklung ist, dass heute wenig über die Ökophysiologie und Bedeutung der DNRA Bakterien im N-Kreislauf terrestrischer Ökosysteme bekannt ist. Im Gegensatz zu den DNRA-Bakterien, bilden Dentrifikanten N-haltige Gase als Endprodukt ihres Stoffwechsels, die substantiell zum N-Verlust in Böden beitragen. Dahingegen reduzieren DNRA Bakterien Nitrat hauptsächlich zu Ammonium, das im Boden verbleibt und als wichtiger Pflanzennährstoff dient. Beide Bakteriengrupppen bilden das potente Treibhausgas Lachgas und tragen damit zur globalen Erwärmung bei. Das Hauptanliegen des Projektes BE-Cult ist es den Einfluss der Landnutzungsintensität auf diese wichtigen Mikroorganismen im N-Kreislauf von Böden zu untersuchen. In einem Hochdurchsatz-Kultivierungs-Ansatz (einschl. MALDI TOF MS für eine schnelle Stammidentifikation und verschiedene Tests zur physiologischen Charakterisierung des Nitrat- Stoffwechsels) werden über 10.000 Reinkulturen charakterisiert und entsprechend ihrer Phylogenie und Nitrat-Physiologie gruppiert. Aus dieser Stammsammlung werden 100 Isolate genom-sequenziert. Basierend auf den genomischen Informationen werden PCR-Primer funktioneller Genmarker entwickelt und verbessert um dann die funktionellen Genmarker in DNA-Extrakten der Grünland-VIPs zu quantifizieren. Zusammen mit Partnern in den BEs wird die relative Bedeutung der DNRA-Bakterien (insbesondere ihrer relativen Aktivität im Vergleich zu Denitrifikanten) in Meta-Transkriptom Datensätzen evaluiert. Letztendlich werden die so gewonnen Daten in multivariaten Analysen bestehend aus funktionellen Genmarker-Abundanzen, physiologischen 'traits' und auch abiotischen wie biotischen Parametern verwendet um die Verteilungsmuster von DNRA Bakterien in Böden zu erklären und ihre ökologischen Nischen besser definieren zu können.

Sonderforschungsbereich (SFB) 1211: Evolution der Erde und des Lebens unter extremer Trockenheit, Teilprojekt C02: Transport und Ablagerung: Evolution alluvialer Fächer zwischen 21°S und 25°S im Wechselspiel klimatischer und tektonischer Kräfte

Dieses Projekt konzentriert sich auf die lateral umfassende (21ºS bis 25°S) Aufzeichnung des fluvialen Transports und der Ablagerung entlang der Küste, die als Schwemmkegel in der schmalen Küstenebene erhalten sind. Ziel ist es, den langfristigen küstenparallelen Klimagradienten und zeitliche Schwankungen der Transportvorgänge aus den Quellgebieten in der Küstenkordillere und Ablagerungsraten abzuleiten. Der Zeitbereich dieses Projekts ist das Quartär, eingeschränkt vom maximalen Alter der schmalen Küstenebene. Schwerpunkte sind die Sedimentologie und Chronologie der Küstenschwemmkegel. Chronologische Informationen werden durch Lumineszenzdatierung von feinkörnigen Sedimenten und Bedeckungsaltersdatierungen von Grobsedimenten, mittels kosmogenen Nukliden, gewonnen.

1 2 3 4 5217 218 219