Der Forstschutz dient der Abwehr von Gefahren, die den Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen sowie der Verhinderung bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wald. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt den unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie den Forstschutzbeauftragten. Forstschutzbeauftragte sind die Revierleiter im Dienst des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie die Forstbedienstete im privaten Forstdienst, die auf Antrag ihres Arbeitsgebers durch die zuständige Forstbehörde zum Forstschutzbeauftragten ernannt worden sind.
Das Projekt "Tempus TACIS CD JEP-27061-2006 (RU) Developing MSc Curriculum in Forest Policy and Economics (FORPEC)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Fachrichtung Forstwissenschaften, Institut für Forstökonomie und Forsteinrichtung.
Die Bewirtschaftung des Privatwaldes im Freistaat Sachsen wird durch seine kleinflächige Struktur erschwert. Zwar stockt 72 % des Vorrats im Privatwald in Betrieben mit Größen unterhalb 20 ha aber 91 % der privaten Forstbetriebe besitzen Größen von unter 5 ha. Häufig sind diese Kleinstbetriebe noch auf mehrere Flurstücke verteilt. Der Staatsbetrieb Sachsenforst unterstützt private Waldbesitzer durch Beratung, Betreuung, forstliche Förderung sowie Aus- und Fortbildung entsprechend Sächsischem Waldgesetz.
Aus den zugrunde gelegten rechtlichen Regelungen ergeben sich für den Saatsbetrieb Sachsenforst (SBS) u. a. folgende Aufgaben: - Beratung der Mitarbeiter der unteren Forstbehörden zu forstrechtlichen Sachverhalten und Wahrnehmung der Fachaufsicht gegenüber den unteren Forstbehörden - Beratung der sächsischen Forstbezirke in Rechtsfragen - Rechtsgutachten sowie Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Entwürfen der Forstgesetzgebung sowie aller den Forstbetrieb berührenden Gesetze und Verordnungen - Bearbeitung von Widersprüchen für den gesamten SBS (soweit forstrechtliche Vorschriften betroffen)
Das Projekt "Forstgeschichtliche und raumkundliche Analyse von Waldschaeden" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Institut für Forstpolitik und Raumordnung.Datum und Ort der dokumentierten Kalamitaeten in Waeldern Baden-Wuerttemberg seit der Mitte des 18. Jahrhunderts, Kartenmaessige Darstellung, Text.
Das Projekt "Management für gefährdete Arten lichter Wälder (Kurztitel: MaLiWa)^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Teilvorhaben: Forstrechtliche und forstökonomische Analyse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Erfurt, Fakultät Landschaftsarchitektur, Gartenbau und Forst, Lehrgebiet Forstpolitik und Umweltrecht.
Das Projekt "Forstpolitik - Entwicklungen und Perspektiven" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Forstwissenschaftliche Fakultät, Institut für Forstpolitik.In einem Gutachten im Rahmen des Projektes 'Voraussetzungen einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft' der Akademie fuer Technikfolgenabschaetzung Baden-Wuerttemberg wurden forstpolitisch bedeutsame Entwicklungen und Perspektiven der Forstwirtschaft in Baden-Wuerttemberg bearbeitet. Hierbei wurden insbesondere Kriterien einer nachhaltigen Forstwirtschaft sowie Entwicklung und aktueller Stand der Forstwirtschaft in Baden-Wuerttemberg aus verschiedenen forstpolitisch relevanten Blickrichtungen dargestellt.
Forstaufsicht ist die hoheitliche Tätigkeit, die der Freistaat Sachsen ausübt, um den Körperschaftswald und den Privatwald zu erhalten, vor Schäden zu bewahren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu sichern. Die Forstbehörde hat hierbei insbesondere - darüber zu wachen, dass die Waldbesitzer ihre Verpflichtungen nach diesem Gesetz oder anderen auf die Erhaltung und Pflege des Waldes sowie die Abwehr von Waldschäden gerichteten Vorschriften erfüllen und - Zuwiderhandlungen der Waldbesitzer gegen die o. a. genannten Vorschriften zu verhüten, zu verfolgen und zu ahnden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Forstaufsicht ist der SBS. Die Bediensteten im forstlichen Revierdienstes des Freistaates Sachsen wirken bei der Ausübung der Forstaufsicht mit.
Das Projekt "Discursive fragmentation of the international forest regime complex: Towards a better understanding of multi-level forest policy discourses" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Freiburg, Institut für Forst- und Umweltpolitik.This subproject aims to analyze the fragmentation of forest policy at both an international and national level for the selected countries, employing a discourse analysis approach. It is split into two sub-subprojects (SSPs). 'SSPa' conducts an analysis of discursive genealogies of forest policy in Germany, Sweden, and the US. 'SSPb' investigates the history of forest related discourses in three global environmental policy processes (UNFF, CBD, and UNFCCC). In doing so, both SSPs follow a three step procedure: In the first work package, relevant literature is reviewed and a theoretical and analytical framework is developed. In the second work package, empirical data (mostly formal and informal policy documents) are gathered and analyzed. In the third work package, emphasis is placed on the role of political 'elites' in the creation of fragmented forest policy discourses at different levels; in-depth interviews with policy stakeholders and experts add another perspective to the analysis in this work package. The project is expected to develop a new understanding not only of the fragmentation of multi-level and multi-sector forest policy discourses, but also of the way in which 'discourse elites' interact with and within these discourses. The results of the work packages will be published in peer reviewed journals and discussed with policy stakeholders and scientists in conferences and workshops.
Das Projekt "Großrauminventuren - Konzeptionelle Fragen und Aufgaben" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Großrauminventuren (Nationale Waldinventuren, Bundeswaldinventur) sind für Forstpolitik und Nachhaltssicherung auf Ebene von Ländern und Großregionen unverzichtbare Informationsbeschaffungsinstrumente. Im Rahmen dieses Vorhabens werden Grundsatzfragen zu Konzeption und Design sowie Fragen der Weiterentwicklung und Anpassung an aktuelle Erfordernisse bearbeitet. Fragen zur Messtechnik (Dendrometrie) und Datenlogistik bzw. -management werden ebenfalls abgedeckt. Beratung und Unterstützung von Dritten bei der Konzeption und Implementierung von Stichprobeninventuren sind weitere Aufgaben im Rahmen dieses Vorhabens, ebenso die Vorbereitungsarbeiten zur dritten Bundeswaldinventur. Generell sollen künftige Anforderungen an Großrauminventuren frühzeitig aufgegriffen und konzeptionell bearbeitet werden, z. B. die Frage der Inventurfortschreibung ("updating") innerhalb der Inventurperiode.
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