Die Waldbiotopkartierung (WBK) in Baden-Württemberg erfasst als selektive Biotopkartierung die nach Naturschutzrecht und Waldrecht geschützten Biotope im Wald sowie besondere Waldstrukturen oder Vorkommen geschützter Arten. Darüber hinaus werden konkrete Maßnahmen zu deren Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung vorgeschlagen. Die WBK wird seit 1989 im Wald sämtlicher Besitzarten nach landesweit einheitlicher Methodik durchgeführt. Erfassungskriterien sind Seltenheit, Gefährdung und Naturnähe. Erfassungseinheit ist das definierte Einzelbiotop. Seit 2007 erfolgt zudem die Ermittlung und Bewertung von im Wald liegenden Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie für die FFH-Managementplanung und -Berichtspflicht. Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Waldbiotopkartierung in der forstlichen Praxis erfolgt in erster Linie durch ihre Integration in die Forstliche Betriebsplanung. Privatwaldbesitzende können sich anhand der Waldbiotopkartierung darüber informieren, welche Schutzgüter in ihren Wäldern vorkommen und wie sie diese gezielt erhalten und entwickeln können. Durch turnusmäßige Fortschreibung und fallweise Aktualisierung des Biotopbestandes sowie durch zusätzliche Spezialbearbeitungen wird die Verfügbarkeit neuester, den Planungserfordernissen angepasster Daten sichergestellt. Diese Daten sind daher eine wichtige Grundlage für weitere forst- und naturschutzfachliche Projekte.
Forstaufsicht ist die hoheitliche Tätigkeit, die der Freistaat Sachsen ausübt, um den Körperschaftswald und den Privatwald zu erhalten, vor Schäden zu bewahren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung zu sichern. Die Forstbehörde hat hierbei insbesondere - darüber zu wachen, dass die Waldbesitzer ihre Verpflichtungen nach diesem Gesetz oder anderen auf die Erhaltung und Pflege des Waldes sowie die Abwehr von Waldschäden gerichteten Vorschriften erfüllen und - Zuwiderhandlungen der Waldbesitzer gegen die o. a. genannten Vorschriften zu verhüten, zu verfolgen und zu ahnden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Forstaufsicht ist der SBS. Die Bediensteten im forstlichen Revierdienstes des Freistaates Sachsen wirken bei der Ausübung der Forstaufsicht mit.
Der Forstschutz dient der Abwehr von Gefahren, die den Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen sowie der Verhinderung bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wald. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt den unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie den Forstschutzbeauftragten. Forstschutzbeauftragte sind die Revierleiter im Dienst des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie die Forstbedienstete im privaten Forstdienst, die auf Antrag ihres Arbeitsgebers durch die zuständige Forstbehörde zum Forstschutzbeauftragten ernannt worden sind.
Aus den zugrunde gelegten rechtlichen Regelungen ergeben sich für den Saatsbetrieb Sachsenforst (SBS) u. a. folgende Aufgaben: - Beratung der Mitarbeiter der unteren Forstbehörden zu forstrechtlichen Sachverhalten und Wahrnehmung der Fachaufsicht gegenüber den unteren Forstbehörden - Beratung der sächsischen Forstbezirke in Rechtsfragen - Rechtsgutachten sowie Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Entwürfen der Forstgesetzgebung sowie aller den Forstbetrieb berührenden Gesetze und Verordnungen - Bearbeitung von Widersprüchen für den gesamten SBS (soweit forstrechtliche Vorschriften betroffen)
ID: 5369 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Wiederinbetriebnahme des Munitionslagers Kriegsfeld mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung Kurzbeschreibung des Vorhabens: Bekanntmachung eines Bauvorhabens der Bundeswehr zur „Wiederinbetriebnahme des Munitionslagers Kriegsfeld“ mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, beabsichtigt die Wiederinbetriebnahme des, Ende 2010 aufgegebenen, Munitionslagers Kriegsfeld auf der Wasenbacher Höhe durch verschiedene (Bau-)Maßnahmen. Mit Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat Team Sofortprogramm (BAIUDBw KompZ BauMgmt Wi TSP) vom 03.02.2026 ist ein Antrag auf Zulassungsentscheidung beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K 6 (BAIUDBw KompZ BauMgmt Wi K 6) Moltkering 9, 65189 Wiesbaden eingegangen. Mit dem Vorhaben ist eine Rodung von Wald im Umfang von mehr als 10 ha verbunden. Demnach besteht für das Gesamtvorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 Anlage 1 UVPG. Übersicht zum Vorhaben: Die Leitungsebene des BMVg hat im Januar 2019 -umgesetzt mit dem Tagesbefehl des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 15. Januar 2019- die Reaktivierung des Munitionslagers Kriegsfeld ab 2026 entschieden. Das seit Ende 2010 aufgegebene, ehemalige Munitionsdepot auf der Wasenbacher Höhe südlich von Kriegsfeld im Donnersbergkreis soll wieder in Betrieb genommen werden. Ziel der Wiederinbetriebnahme ist die Deckung des Bedarfs der Bundeswehr für die Bevorratung von Munition zur Resilienz des logistischen Systems. Im Rahmen der Wiederinbetriebnahme ist die Ertüchtigung des nordostwärtigen Teils des ehemaligen Munitionsdepots auf der Wasenbacher Höhe (nördlich der L 404) vorgesehen. Hierfür sollen u.a. der Großteil der noch vorhandenen alten Munitionslagerhäuser saniert sowie Munitionslagerhäuser, Munitionsarbeitshäuser, ein Annahme- und Versandgebäude, ein Verwaltungsbereich und Anlagen zur Absicherung (z.B. Zaunanlagen) neu errichtet werden. Darüber hinaus wird eine Kläranlage im nordwestlichen Bereich der Liegenschaft und ein LKW-Parkplatz in Höhe der Einfahrt an der L 404 errichtet. In diesem Zusammenhang ist eine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart im Umfang von mehr als 10 ha erforderlich. Die Unterlagen für das o.g. (Bau-)Vorhaben stehen über den Downloadlink https://www.kirchheimbolanden.de/de/vg-kirchheimbo-landen-leben-und-wohnen-buergerinformation.html zur Verfügung. Die Unterlagen können bis zum 13.03.2026 über den o.g. Link eingesehen werden. Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Standort Wiesbaden, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden; E-Mail: Baiudbwkompzbaumgmtwik6@bundeswehr.org . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 03.02.2026 Art des Zulassungsverfahrens: Verwaltungsentscheidung UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden Deutschland https://www.bundeswehr.de Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 30.04.2026 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.02.2026 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente 01_Inhaltsverzeichnis UVP.pdf 01_UVP_Bericht_geschwärzt.pdf 03_LBP_Plan4_Externe_Ausgleichsflaechen.pdf 01_LBP_Text_geschwärzt.pdf 02_LBP_Hinweis zu Anlagen Pläne.pdf 01_Natura 2000_FFH-VU_geschwärzt.pdf 02_Artenschutz_Hinweis zu Anlagen Pläne.pdf 01_Artenschutz_saP_TEXT_geschwärzt.pdf 01_Fachbeitrag zur WRRL_geschwärzt.pdf 01_Fachbeitrag globales Klima_geschwärzt.pdf 02_Fachbeitrag Schallimmissionen_Bau_geschwärzt.pdf 01_Fachbeitrag Schallimmissionen_Betrieb_geschwärzt.pdf 13_Wald_Anl_11_Auflistung Ersatzaufforstungsflächen + Flurstücke Northpoint Pferdsfeld.pdf 01_Wald_BF_Fachbeitrag Waldrecht - WZ_geschwärzt.pdf 02_Wald_Hinweis zu Anlagen.pdf 03_Wald_Anl_1_OFB Stellungnahme 16.01.2026.pdf 04_Wald_Anl_2_MULEWF_Anwendung_§14LWaldG_Nachhaltiges_Landnutzungsmanagement.pdf 05_Wald_Anl_3.1_Erläuterungen z. Planungsablauf u. Alternativenprüf._geschwärzt.pdf 06_Wald_Anl_3.2_Auszug Erdmassenmanagement Stand 01.12.2025_geschärzt.pdf 07_Wald_Anl_4_Auflistung Rodungsflächen + Flurstücke Kriegsfeld Hauptlager.pdf 09_Wald_Anl_8.2_forstrechtliche Rodungsbilanz nach Einzelrodungsflächen.pdf 10_Wald_Anl_9.2_Übersicht Ersatzaufforstungsflächen Kriegsfeld Northpoint.pdf 11_Wald_Anl_9.3_Übersicht Ersatzaufforstungsflächen Pferdsfeld.pdf 12_Wald_Anl_10_Kompensationsdarstellung Waldinnenrand Haselmaus Außenzaun.pdf 20260203_Antrag Verwaltungsentscheidung UVP_KRI.pdf
Aktualisierte Neuauflage [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN GEMEINSAM ARTEN SCHÜTZEN Mit dem Landesprogramm „Aktion Grün“ IMPRESSUMINHALTHerausgeber: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-PfalzVORWORT Umweltministerin Ulrike Höfken4 EINLEITUNG „Aktion Grün“ – schützt unsere Arten6 Redaktion: Torsten Kram, Franziska Richter, Franz Froeßl Satz und Layout: HDW Neue Kommunikation GmbH, Saarbrücken / Mainz www.aktion-gruen.de Stand: März 2020 Druck: Druckhaus Franz Seibert GmbH & Co. KG Sitz Osthofen Bildnachweis: Titelseite: S.H.exclusiv – stock.adobe.com; S. 5: MUEEF; S. 7: Tom Bayer/Fotolia (oben), Horst Jegen (unten links), MUEEF (unten rechts); S. 8: Nationalpark Hunsrück-Hochwald/Konrad Funk; S. 9: Pixabay; S. 10: Dr. Ulrich Hampl; S. 13: sborisov/Fotolia; S. 14: iStock.com/emer1940; S. 17: Dr. Christoph Otten; S. 19: Ralf Lorig; S. 20: Dieter Goebel-Berggold (links oben), Klaus Wendling (rechts oben), Heinz Strunk (rechts Mitte), Klaus Wendling (links unten), Julius Kramer (rechts unten); S. 23: Moritz Schmitt/Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz; S. 24: Kosolovskyy/ Fotolia; S. 25: Eva-Maria Finsterbusch; S. 27: Bettina Alwins (links), Josef Groß (rechts); S. 28: Fancy/Veer/Corbis (Plainpicture); S. 29: Alexandra Fruth; S. 31: Pixabay; S. 33: Peter Breuer; S. 35: Edith Cleres-Thein; S. 36: Landesforsten Rheinland-Pfalz – Hansen/Lamour; S. 38: DLR Eifel (oben), KÖL (unten); S. 40: MUEEF; S. 41: termis1983 – stock.adobe.com; S. 42: Rainer Michalski (links), Eckhard Vogel (rechts); S. 43: MUEEF; S. 45: Heinz Strunk (links), Landesforsten Rheinland-Pfalz – Hansen/Lamour (2. von links), Heinz Strunk (2. von rechts), Heinz Stetzuhn (rechts) PROJEKTE DER „AKTION GRÜN“ 1. Natur erleben 8 2. Natur verstehen 10 3. „Aktion Grün“ schmeckt 12 4. Artenreiches Grünland 14 5. Rheinland-Pfalz blüht 16 6. Natur verbinden 18 7. Artenreich, vielfältig und bunt 20 8. Moorschutz 22 9. Ehrenamt – natürlich gemeinsam 24 AKTION BLAU PLUS Mehr Raum für Bäche und Flüsse 26 MITMACHEN: GEMEINSAM ARTEN SCHÜTZEN Was können Sie persönlich tun? Was können Kommunen tun? Was können Schulen und Kitas tun? Was kann die Landwirtschaft tun?30 32 34 36 AKTION GRÜN VOR ORT UND AKTIV Mitmachen, einpflanzen, blühen lassen Schützen, schmecken, essen Wein, Weizen, Wildbienen „Aktion Grün“-Kommunen 40 41 42 43 BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE FÜR RHEINLAND-PFALZ Klare Ziele für den Erhalt der Artenvielfalt 44 SERVICE Weitere Informationen 46 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehen- den Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. 2 3 VORWORT Werden Sie Teil unserer „Aktion Grün“ Auf vielfältige Art und Weise bringen wir mit der „Aktion Grün“ Brachflächen in Städten zum Blühen, schaffen neue Stätten der Umweltbildung an Schulen und Kitas und kooperieren mit Landwirtinnen und Landwirten, um Raum für bedrohte Arten zu schaffen. Wenn auch Sie etwas zum Erhalt der Artenvielfalt in Rheinland-Pfalz bei- tragen möchten, egal ob als Privatperson, Verein oder Schulklasse, können Sie Teil der „Aktion Grün“ werden. Wir leisten damit außerdem einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Eine Zukunftsaufgabe, die mir persönlich sehr am Herzen liegt. „Wir möchten die Aktion Grün in alle Regionen von Rheinland-Pfalz tragen: Denn überall gilt es, Tier- und Pflanzenarten zu schützen und zu erhalten.“ 4 Das Land Rheinland-Pfalz stellt für vier Jahre insgesamt neun Millionen Euro für die „Aktion Grün“ zur Verfügung. Damit fördern wir vielfältige Maßnahmen, Projekte und Aktionen im ganzen Land. Diese Mittel ergänzen die „regulären“ Landesmittel, die innerhalb der Agrarumweltmaßnahmen, im Wald und im Gewässerschutz in Projekte des Naturschutzes fließen. So bunt und abwechslungsreich unsere Tier- und Pflanzenwelt hier in Rheinland-Pfalz ist, so vielfältig sind auch die Möglichkeiten unseres Aktionsprogramms für mehr Artenvielfalt. Ganz besonders aber möchte ich betonen: Es reicht nicht, wenn der Naturschutz alleine agiert: Alle gesellschaftlichen Gruppen, von der Landwirtschaft über den Naturschutz bis hin zur Politik, zu den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern, müssen hier Hand in Hand zusammenarbeiten, um den Schutz und die nachhaltige Erhaltung unserer Arten zu sichern. Denn der Trend ist alarmierend! Allein die Hälfte der Brutvogelarten im Land und zwei Drittel der Schmetterlinge sind gefährdet. Mit der „Aktion Grün“ wollen wir nicht nur die Weichen stellen, sondern das Ruder he- rumreißen: Wir möchten sie in alle Regionen von Rheinland-Pfalz tragen. Wir möchten Lust machen auf Blühflächen mit heimischen Arten in Städten und Gemeinden. Wir möchten seltenen Arten eine Zukunft geben. Und wir möchten, dass die „Aktion Grün“ hilft, das Artensterben zu stoppen. Ulrike Höfken Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz Wir zeichnen Kommunen aus, die sich engagieren und arbeiten eng mit Menschen im Ehrenamt zusammen, die ihre Region kennen und schützen wollen. Sie sehen: Mit dem Aktionsprogramm beschreiten wir konsequent den Weg für den Erhalt unserer Artenvielfalt. Damit schützen wir unsere eigene Lebensgrundlage. Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken! 5 EINLEITUNG „Aktion Grün“ – schützt unsere Arten Artenvielfalt ist bunt: ob blühende Wiesen, summende Bienen, krabbelnde Käfer oder schillernde Schmetterlinge. Artenvielfalt ist aber noch viel mehr: Sie ist die Voraus- setzung dafür, dass unsere Ökosysteme funktionieren. 80 Prozent unserer Kultur- pflanzen sind auf die Bestäubung durch Insekten angewiesen – sie garantieren dadurch unsere Lebensgrundlage. Doch die Situation für Insekten und Bestäuber ist ernst: 60 Prozent aller Wild-Bienenarten und 65 Prozent der Schmetterlinge sind gefährdet – auch der Zitronenfalter und das Tagpfauenauge werden immer seltener. Neun Millionen Euro für mehr Artenvielfalt 6 Die „Aktion Grün“ ist unsere Antwort auf das Artensterben. Sie ist Aktionsprogramm und Aktionsbündnis zugleich. Gemeinsam mit Partnern aus Naturschutz und Land- wirtschaft, Gesellschaft und Kommunen wollen wir unsere Naturräume, wie Wie- sen, Wälder und Gewässer, schützen und so das Aussterben von Tier- und Pflanzen- arten aufhalten. Wir setzen uns ein für mehr Ökolandbau, Erneuerbare Energien, Gewässerschutz und gute Ernährung, aber auch für nachhaltige Waldbewirtschaftung und den Klimaschutz. Insgesamt fördert das rheinland-pfälzi- sche Umweltministerium eine Vielzahl an Projekten, die dem Natur- und Artenschutz dienen: vom Moorschutz über Arten- schutzkonzepte, Biotopvernetzung und Grünlandschutz bis zum Erhalt von alten Kulturpflanzen sowie der Umsetzung von Umweltbildungsmaßnahmen. Auch der Öko-Aktionsplan zur Stärkung des Ökologischen Landbaus ist eng mit der „Aktion Grün“ verknüpft, ebenso die „Aktion Grün schmeckt“ mit ihrem Schwerpunkt auf nachhaltiger Ernährung und dem Erhalt alter Sorten und Rassen. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen unsere vielen Projekte und Maßnahmen der „Aktion Grün“ vor. Die Grundlage aller Aktivitäten bildet die Biodiversitätsstrategie des Landes: Darin hat sich Rheinland-Pfalz bereits 2015 klare Ziele gesetzt und Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt formuliert. Mehr dazu lesen Sie auf den Seiten 44 und 45. www.aktion-gruen.de 7 PROJEKTE DER „AKTION GRÜN“ PROJEKTE DER „AKTION GRÜN“ Natur erleben Auf der Suche nach Ruhe, aber auch auf der Suche nach Abenteuern zieht es die Menschen in die Natur. Dabei gilt es jedoch, sensible Lebensräume im Wald zu respektieren. Ein Ziel der „Aktion Grün“ ist es deshalb, Naturschutz und Naturerlebnis in Einklang zu bringen. Die Möglichkeiten, Natur in Rheinland-Pfalz zu erleben, sind vielfältig: Unser Land ist reich an Wäldern, Wiesen und Weiden, Flüssen, Auen und Seen, Gebirgen, Felsen und Tälern. Jede dieser einzigartigen Land- schaften bietet eigene vielfältige Möglich- keiten, ob beim Wandern oder Radfahren, beim Klettern oder Paddeln. Naturschutz und Naturerlebnis verbinden: beim Wandern, Paddeln, Klettern oder Radfahren. Unsere Naturparks, das Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen oder der National- park Hunsrück-Hochwald sind hier besonders wichtige Partner mit vielen attraktiven Angeboten. Wir verbinden die Einrichtung von Erlebnis- pfaden mit Besucherlenkung zum Schutz ökologisch sensibler Bereiche und fördern die Vernetzung von Naturerlebnis mit Regio- nalität und historischem Erbe. Ein Beispiel ist das Projekt „Wooge und Triftbäche im Pfälzerwald“. Um das Naturerlebnis für jede und jeden zu ermöglichen, gibt es im Nationalpark Rangertouren für Rollstuhl- fahrer und in Gebärdensprache ausgebildete Tourenbegleiter. Getreu unserem Grundsatz: Wir erleben Natur gemeinsam! Mehr Informationen: www.nationalpark-hunsrueck-hochwald.de www.pfaelzerwald.de 8 9
Empfehlungen für Schulträger, Schulleitungen, Planer und Schulgarten-Aktive [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN Schulgarten? Aber sicher! Empfehlungen für Schulträger, Schulleitungen, Planer und Schulgarten-Aktive Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz he- rausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Land- tags-, Bundestags-, Kommunalund Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltugen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor- stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF) www.mueef.rlp.de Twitter: http://twitter.com/Umwelt.RLP Facebook: http://Facebook.com/UmweltRLP in Zusammenarbeit mit: Unfallkasse Rheinland-Pfalz Redaktion: Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz und Dr. Birgitta Goldschmidt Layout: Tatjana Schollmayer (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz) Druck: odd GmbH & Co. KG Prin + Medien, Bad Kreuznach Fotos: Dr. Birgitta Goldschmidt, Tatjana Schollmayer (S. 17 und 21) © MUEEF 2019, Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers natureOffice.com | DE-218-290965 Inhalt Einleitung 6 Allgemeine Hinweise Leben lernen im Schulgarten Sicherheit im Schulgarten Grundsätzliches zu Recht und Haftung Der Schulgarten als schulischer Lernort Abgrenzung von Spielflächen7 8 9 11 12 Sicherheit und Hygiene im Schulgarten Bauen im Eigenbau – Beispiele Bauen mit gebrauchten Materialien („Upcycling“) Regenwasser-Sammelanlagen Giftige Pflanzen im Schulgarten Dornige Pflanzen im Schulgarten Stechende und saugende Insekten im Schulgarten Bienen im Schulgarten Hygiene im Schulgarten Verarbeitung von Produkten aus dem Schulgarten Feuer im Schulgarten Arbeiten mit Geräten Regeln und Aufsicht Regeln für den Schulgarten13 16 16 17 18 19 20 22 23 24 25 26 28 Hinweise für aKTEURE Hinweise für Schulträger Hinweise für Schulleitungen Hinweise für Gartenplaner29 30 32 Anhang 1: Geräte für den Schulgarten Anhang 2: Adressen, Vorschriften, Verweise, Links Schulgarten? Aber sicher! 33 34 3 Vorwort Liebe Schulgarten-Akteure, seit einigen Jahren wird der Schulgarten als vielfältiger und moderner Lernort wiederentdeckt. Die globale Umweltkrise und die Suche nach Lösungen für nachhaltige Lebensstile und Wirtschaftsfor- men lassen diese „Live-Labore“ in Zukunft immer bedeutsamer werden. Dort wird Natur hautnah er- lebbar, Nachhaltigkeit konkret geübt und die naturwissenschaftliche (MINT) Bildung unterstützt. Ein naturnahes Schulgelände und der Schulgarten sollten selbstverständlicher Teil einer Schule und ihrer Bildungsarbeit werden. Dafür müssen alle betroffenen Akteure ihren Beitrag leisten: Dazu gehören ne- ben einer angemessenen finanziellen und personellen Ausstattung die Entwicklung von Unterrichts- konzepten sowie Lehreraus- und -weiterbildung. Ebenso ist die Beratung und Qualifizierung der Schul- träger, Landschaftsarchitekten und des gärtnerischen Pflegepersonals von großer Bedeutung. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten unterstützt die Schulgarten-Be- wegung in Rheinland-Pfalz schon seit vielen Jahren mit einem Förderprogramm für den Neubau von Schulgärten, mit fachlicher Unterstützung und Fortbildung sowie der Koordination regionaler Schulgarten-Netzwerke. In zahlreichen Gesprächen mit aktiven Schulgärtnerinnen und Schulgärtnern tauchen immer wieder Fragen auf – zum Gärtnern, zu pädagogisch-didaktischen Problemen oder zur finanziellen und per- sonellen Unterstützung. Und immer wieder gibt es Unklarheit bezüglich verschiedener Fragen der Si- cherheit, Hygiene und Haftung. Letzteres haben wir zum Anlass genommen, in Kooperation mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sowie Experten aus dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dem Landesuntersuchungsamt diese Broschüre zu entwickeln. Hier werden viele dieser Fragen beantwortet. Ziel der Broschüre ist es, allen, die sich für den Schulgarten einsetzen, den Rücken zu stärken. Denn wer mit Kindern gärtnert, wer ihnen die Gelegenheit gibt, Natur achtsam zu erleben und verantwortungsvoll zu gestalten, leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Zukunft! Ulrike Höfken Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz 4 Schulgarten? Aber sicher! Den Schulgarten mit allen Sinnen genießen Ein Schulgarten ermöglicht wie kaum ein anderer „Schulraum“ ganzheitliches Lernen mit allen Sinnen – frei nach dem Motto: Raus aus dem Klassenzimmer, weg vom statischen Sitzen auf Stühlen, bewegt hinein in den grünen Lernort. Hier können Schülerinnen und Schüler gemeinsam die Natur erleben, erforschen und mitgestalten und so ganz nebenbei auch ihr soziales Miteinander stärken. Für manche von ihnen könnte dies eine ganz neue Erfahrung sein. Denn während die digitalen Medien immer mehr Raum im Alltag einnehmen, droht vielen Kindern und Jugendlichen der Bezug zur Natur verloren zu gehen. Auch deshalb liegt uns das Thema Schulgarten ganz besonders am Herzen. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung sind wir natürlich bestrebt, dass all das, was im Schulgarten geschieht, möglichst sicher und gesund vonstattengeht. Im Garten haben die Schülerin- nen und Schüler die Möglichkeit, ganz praktisch zu Werke zu gehen – und das kann auch Risiken ber- gen. Doch werden bei der Planung und Nutzung des Schulgartens einige Dinge beachtet und mit den Kindern und Jugendlichen der sichere Umgang mit den Gartengeräten eingeübt, kann die Verletzungs- gefahr minimiert werden. Immer wieder erhalten wir bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz Fragen zum Thema Schulgarten und Versicherungsschutz. Mit dieser Broschüre geben wir Ihnen auch dazu wichtige Informationen aus ers- ter Hand. Gleichzeitig möchten wir die Lehrkräfte und alle weiteren Akteure im Schulgarten in ihrem Unterfangen unterstützen und ermutigen, einen Schulgarten anzulegen und vielfältig zu nutzen. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz wünscht allen Beteiligten, dass ihr lehrreiches und genussvolles Erle- ben im Schulgarten auf fruchtbaren Boden fällt und bald Früchte tragen wird. Herzlichst Ihr Manfred Breitbach Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz Schulgarten? Aber sicher! 5
Das chinesische Forstrecht schreibt eine klare räumliche Trennung von Waldfunktionen vor, dementsprechend werden Wälder entweder als Wirtschaftswälder, oder als sog. Wälder mit ökologischer Wohlfahrtsfunktion (Ecological Public Benefit Forests) klassifiziert und bewirtschaftet. In Wirtschaftswäldern orientieren sich Waldbau und Holzernte deshalb primär an einer möglichst großen Holzmenge und finanzieller Rentabilität. Der inländische Holzmarkt verstärkt diese Zielsetzung zusätzlich. Deshalb werden Wirtschaftswälder vor allem als künstlich begründete, einschichtige Reinbestände aus einer geringen Anzahl wirtschaftlich attraktiver Baumarten genutzt (Plantagenwälder). Andererseits stehen Wälder mit ökologischer Wohlfahrtsfunktion nicht für die kommerzielle Holznutzung zur Verfügung. Die chinesische Staatsregierung hat sich wiederholt zum Leitbild einer multifunktionalen und naturnahen Nachhaltsforstwirtschaft (Sustainable Forest Management, SFM) bekannt und dies u.a. im gegenwärtigen 12. Fünfjahresplan - hinsichtlich seiner Wirkungen für Klima- und Biodiversitätsschutz und eine sozial ausgewogene ländliche Entwicklung - referenziert. Damit sind wichtige Voraussetzungen auf der politischen Steuerungsebene bereits geschaffen worden, die praktische Umsetzung von SFM wird in der Praxis jedoch durch ein starkes Wissens- und Kapazitätsgefälle zwischen nationaler und lokaler Ebene und einen Mangel an informationellen und Planungsinstrumenten für SFM erschwert (Kernproblem). Das gemeinsam mit der Chinesischen Akademie der Wissenschaften in dem Zeitraum von 11.2012 bis 05.2015 durchgeführte Vorhaben verfolgt deshalb das Ziel, in den Provinzen Zhejiang, Jiangxi und Guangdong die Überführung von Plantagenwäldern in strukturreichere und stabilere Mischbestände mit einem höheren Anteil insbesondere standortstypischer Laubbaumarten modellhaft zu demonstrieren. Zur Zielerreichung tragen wirkungslogisch fünf Kernprozesse bei (in Klammern: federführendes Land bei der Umsetzung): 1) Identifizierung von Waldbewirtschaftungskonzepten, die in Wirtschaftswäldern ökosystemare Dienstleistungen besser berücksichtigen (CHN). 2) Bessere Berücksichtigung von SFM in regionalen Entwicklungsplänen (streamlining) mit dem Ziel, Instrumente zur Abgeltung von Umweltleistungen und damit Anreize für SFM zu entwickeln (CHN, DEU). 3) Demonstration der Ergebnisse aus Kernprozess 1 auf ausgewählten Flächen in den drei Pilotprovinzen (DEU). 4) Formulierung von Handlungsempfehlungen zur Verbreitung verbesserter Bewirtschaftungskonzepte in subtropischen Regionen Chinas. Dabei bilden Wissenstransfer und Kapazitätsentwicklung (u.a. mittels durch das Vorhaben organisierter Studienreisen) erfolgsentscheidende Querschnittsaufgaben.
RESEARCH OBJECTIVES General: The research aims o identify and provide a better understanding of the socioeconomic factors (internal & external) influencing timber plantation establishment and development in Eastern Paraguay and the further contribution to income generation. It will analyze some of the forces driving plantation establishment and their impacts since the establishment of the Forest Law in 1972. Specific objectives: 1. To document and analyze the changes and general development of timber plantation establishment in Eastern Paraguay. 2. To apply a holistic framework on timber plantation development over an almost forty year period (1973 - 2012) and analyze its potential future development. 3. To study and analyze the socioeconomic factors influencing timber plantations establishment and determine how these factors interact among them. 4. To analyze the profit-making potential of timber plantations considering different landholdings sizes: large, medium and small scales. 5. To develop top guidelines to enhance timber plantation development in the country. RESEARCH QUESTIONS 1. What are the main socioeconomic factors that influence timber plantation establishment in Eastern Paraguay? - To what extent these socioeconomic factors interrelate each other to push timber plantation development? - What are the factors that influence directly in farmers decision making toward tree planting investment? - Will the reforested areas be maintained in the long term? - What enabling factors are required to sustain the efforts? 2. What is the potential contribution of timber plantations to farmers income generation? - Can timber plantations be considered as potential contributor to household income? 3. Among selected cases - What were the most promising approaches? - Which elements of these projects can be replicated (at low cost by local institutions and actors)? - Which ones are self-sustaining at the local level? PRELIMINARY RESULTS Forest resources are essential for Paraguayan rural economy for subsistence and household income. Nevertheless, their contribution is generally underestimated. Countrys high deforestation rates and insufficient efforts to promote sustainable forest management affected the supply of wood for small scale farms. The research examines socioeconomic factors linked to tree planting efforts by small holders in Eastern Paraguay, their contribution to household income and the role they play in reducing the pressure on natural forest. Different tree planting schemes were approached as case studies and participatory tools and semistructured interviews were applied. Results show that influential determinants for tree planting are involvement in social organizations and long term technical and managerial support. Managing planted trees at small scale farms requires little financial support and low labor than traditional farm cash crops and have remarkable potential to support income generation. usw.
Die Einführung des neuen Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) zum 1. Januar 2003 in Baden-Württemberg erfordert die Neufassung von gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsvorschriften (VV) sowie von Verfahrensregelungen. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) ist in Abstimmung mit dem Ministerium Ländlicher Raum (MLR) und in enger Zusammenarbeit mit den Forstdirektionen und der Staatsklenge Nagold bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben beteiligt. Die FVA bearbeitet folgende Aufgaben bzw. sorgt für eine fallweise Zuarbeitung: 1.) Verfahrensregelungen. 2.) Auswahl von Beständen: Auswahl von potenziellen Saatguterntebeständen für die Baumarten Hainbuche, Birke und Robinie als Ergänzung zu den im UFO-Projekt 55-2000.0188 E ausgewählten Beständen sowie - Vorbereitung der Neuzulassung aller Samenplantagen als Kategorie qualifiziert. 3.) Schulung/Information: -) Hilfestellung und Beratung zum FoVG als Dienstleistung für Forstämter u. Saatguterntefirmen. -) Verfahrensschulung FOKUS.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 17 |
| Europa | 1 |
| Land | 15 |
| Weitere | 16 |
| Wissenschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 15 |
| Text | 13 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 13 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 21 |
| Offen | 18 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 40 |
| Englisch | 3 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 16 |
| Keine | 18 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 29 |
| Lebewesen und Lebensräume | 43 |
| Luft | 12 |
| Mensch und Umwelt | 43 |
| Wasser | 15 |
| Weitere | 43 |