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PFAS-haltige Pestizide in der Landwirtschaft

<p>PFAS-haltige Pestizide, die in der Landwirtschaft großflächig eingesetzt werden, rücken vermehrt in den Fokus. Trotz wirksamer Schädlingsabwehr haben sie negative Folgen für Umwelt und Gesundheit, etwa durch das stabile Abbauprodukt Trifluoracetat (TFA), das sich in Gewässern anreichert und kaum entfernbar ist. Die Regulierung dieser Stoffe kann lange dauern, wie am Wirkstoff Flufenacet zu sehen.</p><p>Ob Weizen oder Kartoffeln, landwirtschaftliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ – auch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ genannt – schützen die Ernte vor Pilzbefall, unerwünschten Beikräutern und weiteren Schädlingen und Krankheiten. Da etwa die Hälfte Deutschlands aus Ackerland besteht, werden diese Chemikalien großflächig in unsere Umwelt eingebracht. Dort können sie sich im Boden anlagern, über Regen und Versickerung in Flüsse und Grundwasser gelangen sowie über die Nahrungskette in Organismen anreichern. Doch ihre Wirkung bleibt nicht auf Schadorganismen beschränkt: Auch sogenannte Nichtzielorganismen werden gefährdet, was die biologische Vielfalt beeinträchtigt.</p><p>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>⁠-haltige Pestizide sind solche, die Wirkstoffe mit einer C-CF2 oder C-CF3-Gruppe im Molekül besitzen. Die Bausteine werden eingesetzt, um die Anwendungseigenschaften und Wirksamkeit von Pestiziden zu verbessern. Sie sind wasser- und fettlöslich und erleichtern dadurch den Transport der Wirkstoffe innerhalb der Pflanze. Ebenso trägt die Langlebigkeit der PFAS dazu bei, dass die Mittel länger wirksam bleiben und in geringerer Menge angewendet werden müssen. Dies hat mutmaßlich dazu geführt, dass der Anteil an fluorierten Stoffen unter den Pestiziden stark zugenommen hat und zu einer besseren Schädlingsbekämpfung und höheren Produktivität beitrug. Doch die Konsequenzen für Umwelt und Gesundheit rücken zunehmend in den Fokus: Dazu gehören schädliche Auswirkungen auf Nichtzielorganismen, wie Beeinträchtigungen des Hormonsystems, der Fruchtbarkeit und des Immunsystems. Dennoch ist das Wissen über die Auswirkungen in komplexen Ökosystemen noch begrenzt.</p><p>Der Blick auf Deutschland zeigt: Von den 278 hier zugelassenen Wirkstoffen enthalten drei Wirkstoffe eine C-CF2-Gruppe und 29 eine C-CF3-Gruppe. Damit sind 11,5 Prozent der auf dem deutschen Markt zugelassenen Wirkstoffe PFAS. Während bei den Substanzen mit C-CF2-Gruppe der jeweilige Wirkstoff oft selbst langlebig ist, kann sich bei Wirkstoffen mit C-CF3-Gruppe als finales Abbauprodukt das persistente Trifluoracetat (TFA) bilden.</p><p>Lange galt TFA als toxikologisch unauffällig, bis der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ durch neue Erkenntnisse Anfang 2024 als fortpflanzungsgefährdend bewertet wurde. Doch auch darüber hinaus ist TFA kritisch für die Umwelt, wie ausführlicher im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/chemikalieneintrag-in-gewaesser-vermindern">TFA-Hintergrundpapier</a> sowie im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/trifluoracetat-tfa-grundlagen-fuer-eine-effektive">Abschlussbericht eines TFA-Gutachtens zur räumlichen Analyse</a> dargestellt. TFA bildet sich aus einer Vielzahl an fluorierten Substanzen – nicht nur aus Pestiziden, sondern auch aus Kältemitteln von Klimaanlagen, Arzneimitteln oder industriellen Prozessen. Der Stoff ist einer der stabilsten organischen Verbindungen und baut sich in der Umwelt nicht weiter ab. Da er extrem wasserlöslich ist, verbreitet er sich über Versickerung und Oberflächenabfluss von landwirtschaftlichen Flächen schnell über den Wasserkreislauf. Über industrielle Abwässer wird TFA in die Flüsse geleitet, während sich TFA durch den Abbau fluorierter Gase weit in der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ verteilt – und über Niederschläge wieder auf die Erde gelangt. Es gibt praktisch keine Methoden, die Substanz wieder aus der Umwelt zu entfernen, wodurch sich TFA immer weiter anreichert.</p><p>Bereits heute ist TFA überall zu finden: im Ozean, in Flüssen, Seen, Grundwasser, Böden, Feldfrüchten, Tee, Bier und Leitungswasser. Eine <a href="https://gis.uba.de/maps/resources/apps/TFA-Herkunft-und-Belastungen/index.html?lang=de">interaktive TFA-Karte</a> zeigt die Konzentrationen in Gewässern: Dabei sind im Oberflächengewässerbereich vor allem Hot Spots entlang der Flüsse zu sehen, während die Belastung im Grundwasser flächenhafter verteilt ist. Letztere ist durch den flächenhaften Eintrag landwirtschaftlicher Pestizide zu erklären.</p><p>TFA tauchte in der Pflanzenschutzmittelbewertung erstmals als Abbauprodukt der Wirkstoffe Flurtamone und Flufenacet auf. Es zeigte sich, dass für diesen Metaboliten kein Abbau im Labor nachgewiesen werden konnte und gleichzeitig hohe Einträge ins Grundwasser modelliert wurden – wodurch sich Herausforderungen für den Grund- und Trinkwasserschutz ergeben. In einigen Gebieten arbeiten Wasserversorger und Landwirtschaft zusammen, um den Eintrag von TFA ins Grundwasser durch Pflanzenschutzmittel zu vermindern.</p><p>Nach einem langjährigen Wiedergenehmigungsprozess erhielt Flufenacet im Frühjahr 2025 keine erneute Genehmigung. Ausschlaggebend waren neu nachgewiesene hormonschädigende Eigenschaften des Wirkstoffs sowie neue Erkenntnisse zu den reprotoxischen Eigenschaften seines Abbauprodukts TFA. Obwohl der Wirkstoff bereits 2004 als Substitutionskandidat eingestuft wurde – und damit als besonders bedenklich für die Umwelt und/oder menschliche Gesundheit gilt und nach sieben Jahren erneut überprüft werden muss – sind seit der letzten Prüfung 22 Jahre vergangen. Unter den potentiell TFA-bildenden Wirkstoffen verzeichnete Flufenacet die höchsten Absatzzahlen und den höchsten Zuwachs – mit einem Absatzanstieg von 85 Prozent zwischen 2008 und 2023.</p><p>Doch auch weitere Wirkstoffe haben das Potenzial, große Mengen TFA freizusetzen, darunter Diflufenican, Fluazinam und Fluopyram. Nicht für alle Wirkstoffe mit C-CF3-Gruppe konnte die Bildung von TFA im Labor nachgewiesen werden. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass TFA nicht gebildet wird. Sein Nachweis ist mit bisherigen Methoden nicht immer möglich. Es braucht ein angepasstes Studiendesign, um TFA tatsächlich messen zu können.</p><p>Gemäß eines <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pfas-sollen-eu-weit-beschraenkt-werden">PFAS-Beschränkungsvorschlag</a> auf EU-Ebene soll ein Großteil der PFAS aus der Herstellung und Verwendung genommen werden – und nur noch dort zum Einsatz kommen, wo die nützlichen Eigenschaften der Stoffe die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen, beispielsweise in medizinischen Produkten. Pestizide sind von diesem Beschränkungsvorschlag ausgenommen, da sie tendenziell über die Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung (EG) 1107/2009) reguliert werden können.</p><p>Aktuell sieht die Verordnung jedoch nicht direkt vor, Pestizide aufgrund ihrer Eigenschaft als PFAS oder ihrer hohen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Persistenz#alphabar">Persistenz</a>⁠ zu regulieren. National können solche Regelungen durchaus etabliert werden. Ein Blick nach Dänemark zeigt, dass dort keine Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit sehr beständigen Wirkstoffen (mit Halbwertszeiten von mehr als 180 Tagen) erteilt werden.</p>

REACH Auskunftspflichten gegenüber Verbraucherinnen/Verbrauchern

<p>Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten.</p><p>Informationen zu den Auskunftsrechten</p><p>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ Art. 33 (1) regelt die Kommunikationspflichten innerhalb der Lieferkette. Er verpflichtet Unternehmen, ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ der Kandidatenliste mit mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist. Daneben müssen die nötigen Informationen für einen sicheren Umgang mit diesen Erzeugnissen zur Verfügung gestellt werden.</p><p>Verbraucherinnen und Verbraucher können beim Händler, Hersteller oder Importeur nachfragen, welche besonders besorgniserregenden Stoffe der Kandidatenliste in einem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erzeugnis#alphabar">Erzeugnis</a>⁠ enthalten sind. Gemäß REACH Art. 33 (2) müssen Händler, Hersteller und Importeure dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber Auskunft geben – unabhängig von einem möglichen Kauf.</p><p>Die Auskunftspflicht gilt, sobald die Konzentration des jeweiligen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent überschreitet. Sie gilt für die meisten Alltagsgegenstände, z. B. Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerbedarf, Elektro-/Elektronikgeräte, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Für den Geltungsbereich gibt es aber auch Ausnahmen. Dazu gehören z. B. flüssige oder pulverförmige Produkte (z. B. Lacke, Farben, Wasch- und Reinigungsmittel), bestimmte Medizinprodukte, Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel.</p><p>Verbraucherinnen und Verbraucher können direkt im Geschäft nachfragen, für ihre Anfragen die Smartphone-App Scan4Chem nutzen oder den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/musterbrief-svhc-anfrage-reach">Musterbrief</a> des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/model-letter-reach">englische Version</a>).</p><p>Verstöße gegen die REACH Auskunftspflichten gelten als Ordnungswidrigkeit und können gemäß <a href="https://www.umweltbundesamt.de/neue-chemikalien-sanktionsverordnung-in-kraft">Chemikalien-Sanktionsverordnung</a> mit Bußgeld geahndet werden.</p><p><strong>Was müssen Unternehmen tun?</strong><br>Unternehmen müssen Auskunft geben, sobald ihr Erzeugnis über 0,1 Massenprozent eines SVHC enthält. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern sind „die vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen“ zur Verfügung zu stellen. Es muss mindestens der Stoffname angegeben werden. Die Europäische Chemikalienagentur empfiehlt auch dann Auskunft zu geben, wenn sich keine SVHCs in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent in den Erzeugnissen befinden. Bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher nämlich auf ihre Anfrage keine Antwort, können sie nicht sichergehen, dass die SVHC-Konzentrationen im Erzeugnis kleiner als 0,1 Massenprozent sind und werden den Kauf solcher Erzeugnisse vermeiden.</p><p>SVHC-Anfragen, die Sie über unsere App Scan4Chem erhalten, haben eine E-Mail-Adresse mit der Endung @request.askreach.eu als Absender. Stellen Sie sicher, dass diese Anfragen nicht in Ihrem Spam-Ordner landen, damit Sie alle Ihre Kundenanfragen ordnungsgemäß beantworten! Wir kontaktieren Firmen, die auf Anfragen nicht antworten, und machen sie auf die Anfragen aufmerksam.</p><p>Die Antwort auf eine REACH Verbraucheranfrage muss lauten</p><p>Unternehmen können sich die Beantwortung von Anfragen erleichtern, indem sie die im EU LIFE Projekt AskREACH entwickelte, europäische Datenbank nutzen. Dort können sie Informationen zu ihren Erzeugnissen hochladen, die dann über die App Scan4Chem der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren sich insbesondere dafür, welche Erzeugnisse SVHCs unter 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Dies kann auf einfache Weise in der Datenbank für ganze Barcode-Bereiche deklariert werden.</p><p>Gemäß Abfallrahmenrichtlinie müssen alle Erzeugnisse, die SVHCs über 0,1 Massenprozent enthalten, ab 05.01.2021 in der SCIP Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur ECHA gemeldet sein. Diese Informationen sollen auch Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Die Datenbank beschränkt sich allerdings nicht nur auf Verbraucherprodukte und ist eher auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Recycler zugeschnitten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr schwierig, darin die Informationen zu finden, die sie für ihre Kaufentscheidungen brauchen.</p><p>Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 ihre „<a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/chemicals-strategy_en?prefLang=de">Chemicals Strategy for Sustainability</a>“ veröffentlicht. Darin wird angekündigt, dass die Verwendung von SVHCs in Verbraucherprodukten in Zukunft wesentlich mehr eingeschränkt wird und die Kriterien für die SVHC-Einstufung erweitert werden. Firmen, die solche Stoffe in ihren Produkten verwenden, sollten sich daher zeitnah um deren Substitution bemühen.</p><p><strong>Verantwortung des Handels</strong><br>Nehmen alle Akteure der Lieferkette ihre Pflichten unter REACH wahr, liegen die Informationen über den Gehalt von SVHCs in Erzeugnissen auch beim Händler am Ende der Lieferkette vor. Liegen ihnen keine Informationen vor, sollten sich Händler bei ihren Zulieferern danach erkundigen. In Zweifelsfällen können auch eigene chemische Analysen sinnvoll sein. Händler sind gemäß REACH auskunftspflichtig gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Bekommen sie eine Verbraucheranfrage, müssen sie darüber informieren, ob SVHCs in den Erzeugnissen enthalten sind.</p><p>Ihre gesetzliche Pflicht, Verbraucheranfragen zu beantworten, können Händler effektiv erfüllen, wenn sie die Informationen in geordneter und leicht abrufbarer Form bereithalten. Bei Überarbeitung der Kandidatenliste (alle sechs Monate) müssen die Informationen<br>aktualisiert werden. Händler können Ihr Sortiment umwelt- und verbraucherfreundlicher gestalten, indem sie Produkte und Materialien bevorzugen, die keine besonders besorgniserregenden Stoffe enthalten oder indem sie auf die Substitution dieser Stoffe hin wirken. Wenn sie noch weiter gehen möchten, können sie vorsorglich auch weitere Stoffe substituieren, die (noch) nicht in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, z.B. Stoffe mit bekannten krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (s. Anlagen 1-6 zu REACH Anhang XVII) oder Stoffe der sogenannten SIN-Liste, die von Umwelt- und Verbraucherorganisationen zusammengestellt wurde<br>(<a href="https://sinlist.chemsec.org/what-is-the-sin-list/">https://chemsec.org/business-tool/sin-list/about-the-sin-list/</a>).</p>

Black Friday: Fehlkäufe meiden, auf schädliche Substanzen achten

<p>Am 24. November ist der diesjährige Black Friday. Um dieses Datum herum wirbt der Handel weltweit mit Rabattaktionen. Vermeiden Sie Spontankäufe, die Sie hinterher bereuen. Informieren Sie sich mit der UBA-App Scan4Chem über Substanzen in Produkten, die für den Menschen und die Umwelt schädlich sein können. Nutzen Sie Ihre Produkte so lange wie möglich, indem Sie diese pflegen und reparieren.</p><p>Der Handel hat den „Black Friday“ in den USA initiiert, um den Verkauf anzuregen, bevor das Weihnachtsgeschäft startet. Inzwischen wird reduzierte Ware auch am sogenannten „Cyber Monday“, in der „Black Week“ oder dem gesamten „Black November“ beworben. Lassen Sie sich nicht von angeblichen „Schnäppchen“ blenden: Bereits bei der Preisgestaltung kalkulieren Händler Rabatte mit ein. Vermeiden Sie Spontankäufe von Produkten, da Sie diese hinterher bereuen könnten. Insbesondere bei Onlinekäufen sollten Sie sich ausführlich über das gewünschte Produkt informieren, ob es tatsächlich ihren Erwartungen entspricht und wer der Händler ist.</p><p>Beim Kauf von neuen Gebrauchsgegenständen wie Spielzeug, Elektronik, Textilien, Schuhen, Sportartikeln, Möbeln etc. wird nur selten beachtet, dass diese auch schädliche Substanzen enthalten können, die unter Umständen während Produktion, Nutzungsphase oder Abfallphase freigesetzt werden. Einmal freigesetzt, können sie abhängig von der Konzentration sowie dem Zusammenwirken verschiedener Stoffe nicht nur für die Ökosysteme gefährlich werden, sondern auch für den Menschen, z.B. wenn sich mit der Zeit höhere Konzentrationen in der Umwelt oder im Hausstaub aufbauen. Über 200 Stoffe wurden bereits als „<a href="https://echa.europa.eu/de/-/chemicals-in-our-life-chemicals-of-concern-svhc">besonders besorgniserregend</a>“ identifiziert und in die <a href="https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table">Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA</a> aufgenommen. Es handelt sich um Stoffe, die z.B. krebserregend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch oder besonders schädlich für die Umwelt sind. Einige, aber nicht alle dieser Stoffe, sind bereits beschränkt. Ist ein besonders besorgniserregender ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ in einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent enthalten, muss der Produktanbieter seine Kundschaft auf Anfrage darüber informieren. Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-App <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/reach-fuer-verbraucherinnen-verbraucher/scan4chem-smartphone-app-web-app">Scan4Chem</a> ermöglicht es Ihnen, sich auf einfache Weise bei den Firmen zu erkundigen, welche Chemikalien in Produkten enthalten sind. Nutzen Sie diese Möglichkeit, auch um den Firmen zu zeigen, dass Sie solche Produkte nicht kaufen wollen!</p><p>Mehr Geld als durch jedes Sonderangebot können Sie sparen, indem Sie die Dinge, die Sie besitzen, möglichst lange nutzen, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren#wie-ihre-alltagsgegenstande-durch-reparatur-lange-nutzlich-sind">pflegen und reparieren</a>. Damit schonen Sie gleichzeitig auch die Umwelt, nicht nur vor schädlichen Substanzen, sondern auch vor Treibhausgasemissionen und gesteigertem Ressourcenverbrauch. Das umweltfreundlichste Produkt ist stets das, welches nicht produziert wird.</p>

Was lange wirkt: Alternative Endpunkte zum Schutz zukünftiger Generationen

Von immer mehr Substanzen wird bekannt, dass sie bereits bei sehr niedrigen Konzentrationen langfristige Effekte auf die Vermehrung von Arten haben können. Die üblichen chronischen Standardtests liefern in der Regel jedoch keine Hinweise darauf, da Effekte auf die Folgegeneration zurzeit nur durch Langzeittests mit Fischen erkannt werden können. Ein Problem stellt hierbei jedoch die statistische Absicherung der Ergebnisse dar, die durch eine begrenzte Zahl von Testfischen limitiert ist. Komplementär zu diesen langen und aufwändigen Fischtests könnte die Etablierung eines 2-Generationen Reproduktionstests mit aquatischen Krebs- oder Insektenlarven sein. Entsprechende Invertebraten-Lebensgemeinschaften im Freiland reagieren ebenfalls sehr sensitiv auf Schadstoffe und zeigen signifikante Artverluste bereits bei 1/1000 der wirksamen Konzentration in entsprechenden Kurzzeittests. Diese Verluste sind vermutlich auf eine verringerte Vermehrungsrate zurückzuführen. In dem Vorhaben soll daher zunächst eine Literaturstudie durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob ein 2-Generationen-Test mit Daphnien geeignet ist, Reproduktions-Effekte aufzuzeigen, die in entsprechenden Standardtests nicht erfasst werden. Einen zweiten Schwerpunkt stellt die Konzeption eines statistisch abgesicherten Versuchsdesigns dar, um Effekte auch bei sehr niedrigen Konzentrationen zu detektieren. In einem dritten experimentellen Teil des Vorhabens sollen nachweislich reproduktionstoxische Stoffe getestet werden, um die Hypothese einer erhöhten Toxizität dieser Stoffe zu belegen. Daraufhin soll als letzter Teil des Vorhabens ein Vorschlag entwickelt werden, wie ein solcher Test in ein gestuftes Bewertungskonzept integriert werden kann. Als Ergebnis des Vorhabens wird ein neues Testdesign für einen chronischen Reproduktionstests mit Daphnien erwartet, der die bisher üblichen eher sub-chronischen Tests ergänzt oder teilweise ersetzt.

Bewertung des endokrinen Potenzials von Bisphenol Alternativstoffen in umweltrelevanten Verwendungen

Bisphenol A und die Gruppe der Bisphenole insgesamt stehen im Verdacht, den Hormonhaushalt von Mensch und Tieren zu stören, und so als endokrine Disruptoren in der Umwelt zu wirken. Als prominenteste Vertreter dieser Gruppe sind Bisphenol A und Bisphenol S aktuell Ziel verschiedener regulatorischer Aktivitäten. Aufgrund nachgewiesener reproduktionstoxischer Eigenschaften (Einstufung als Repro. Tox 1B) und Hinweisen auf eine endokrine Wirkung in Mensch und Umwelt, plant Frankreich Bisphenol A als besonders besorgniserregenden Stoff nach Artikel 57 c und f der REACH Verordnung zu identifizieren. Zusätzlich steht eine EU weite Beschränkung für den Einsatz von Bisphenol A in Thermopapier unmittelbar bevor. Ebenfalls gibt es in verschiedenen Staaten nationale Beschränkungen, die z.B. den Einsatz von Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen regeln. Bisphenol S gilt für viele Verwendungen als die Hauptalternative zu Bisphenol A und steht ebenfalls im Verdacht, endokrin aktiv zu sein. Aktuell bewertet Belgien in einer Stoffbewertung das Gefahrenpotenzial von Bisphenol S. Das UBA möchte vermeiden, dass als Substitute Substanzen zum Einsatz kommen, die ein vergleichbares Gefahrenpotenzial aufweisen.. Das Ziel dieses Projektes ist es daher zunächst für diejenigen Verwendungen von Bisphenol A, Bisphenol S und weiterer Bisphenole, für die das UBA einen besonders hohen Umwelteintrag der Stoffe erwartet, nach möglichen Alternativstoffen (auch weitere Vertreter der Bisphenolgruppe) zu recherchieren. Für die so identifizierten Substitutionskandidaten soll dann das endokrine Gefahrenpotenzial ermittelt werden. Dies soll zum einen auf der Auswertung vorhandener Literaturdaten geschehen und zum anderen sollen für identifizierte Datenlücken Tests auf in vitro Ebene durchgeführt werden. Für diese Tests soll eine Testbatterie mit den gängigsten in vitro Assays für östrogene, androgene und thyroidale Wirkungen eingesetzt werden. Die so generierten Informationen (Text gekürzt)

REACH-Kandidatenliste erweitert, Änderung für Bisphenol A

<p>Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 15.1.2018 die REACH-Kandidatenliste um sieben besonders besorgniserregende Stoffe erweitert und den Eintrag für Bisphenol A (BPA) aktualisiert. BPA ist nun zusätzlich zu seinen reproduktionstoxischen Wirkungen als besonders besorgniserregend wegen seiner schädlichen Wirkungen auf das Hormonsystem von Menschen und Umweltorganismen identifiziert.</p><p>Was bedeutet die Aufnahme von Stoffen in die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠-Kandidatenliste?</p><p>Nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH müssen so genannte besorgniserregende Stoffe (auch nachträglich) für den Markt in der Europäischen Union von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zugelassen werden. Bei den besonders besorgniserregenden Stoffen (auch SVHC für "Substances of very high concern" genannt) handelt sich um Stoffe, die zum Beispiel krebserregend sind, sich auf das Hormonsystem auswirken oder sich in der Umwelt anreichern. Die Identifizierung und Aufnahme in die REACH-Kandidatenliste ist ein mehrstufiger Prozess&nbsp; in dem mehrere Faktoren für die Beurteilung und Identifizierung herangezogen werden (siehe Links zu den weiterführenden Informationen). Aus der Kandidatenliste priorisiert die EU-Kommission Stoffe für die Zulassungspflicht. Es wird ein Datum festgelegt, ab dem diese Stoffe nur noch in Bereichen verwendet werden dürfen, für die die ECHA eine Zulassung erteilt hat. Eine Zulassung ist zeitlich befristet. Das Ziel ist, diese Stoffe durch weniger besorgniserregende Stoffe zu ersetzen.</p><p>Die aktuelle&nbsp;<a href="https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table">REACH-Kandidatenliste</a>&nbsp;enthält 181 Stoffe (Stand 15.1.2018)</p><p>Welche sieben Stoffe wurden neu in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen, warum und wo werden sie derzeit eingesetzt?</p><p><strong>Chrysen</strong> (1,2-Benzophenanthren; CAS-Nr.: 218-01-9)</p><p>Chrysen wird nicht absichtlich hergestellt, sondern es tritt als Bestandteil oder Verunreinigung in anderen Substanzen auf (z.B. im Stein- und Braunkohlenteer oder im Tabakrauch). Es zeigt im UV-Licht starke Fluoreszenz und wird zur Herstellung von UV-Filtern, Sensibilisatoren und Farbstoffen verwendet.&nbsp;Chrysen ist krebserzeugend und ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PBT#alphabar">PBT</a>⁠- und vPvB ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ ((PBT = persistent, bioaccumulative and toxic; vPvB = very persistent and very bioaccumulative).</p><p><strong>Benz[a]anthracen</strong> (Tetraphen; CAS-Nr.: 56-55-3)</p><p>Benz[a]anthracen zählt zu den polycyclischen Kohlenwasserstoffen und besteht aus 4 miteinander verbundenen Sechserringen.&nbsp;Die Substanz kommt im Steinkohlenteer vor und entsteht bei unvollständiger Verbrennung. Es findet sich in gegrilltem Fleisch, Tabakrauch, Auto- und Industrieabgasen.&nbsp;Benz[a]anthracen ist krebserzeugend und zeigt PBT- und vPvB – Eigenschaften.</p><p><strong>Cadmiumnitrat</strong> (CAS-Nr.: 10325-94-7)</p><p>Cadmiumnitrat ist eine weiße hygroskopische (wasseranziehende) Substanz und wird für die Herstellung von Glas, Porzellan, Keramikprodukten, Akkumulatoren und in Laborchemikalien verwendet.</p><p><strong>Cadmiumhydroxid</strong> (CAS-Nr.: 21041-95-2)</p><p>Cadmiumhydroxid ist ein weißer, kristalliner Feststoff und wird für die Herstellung von elektrischen, elektronischen und optischen Geräten, für Akkumulatoren und in Laborchemikalien verwendet.</p><p><strong>Cadmiumcarbonat</strong> (CAS-Nr.: 513-78-0)</p><p>Cadmiumcarbonat ist ein weißer geruchloser Feststoff, der als pH-Regulator und in Wasseraufbereitungsprodukten, Laborchemikalien, Kosmetika und Körperpflegeprodukten und als Ausgangsprodukt für die Herstellung von Pigmenten (Cadmiumrot, Cadmiumgelb)&nbsp; verwendet wird.</p><p>Alle drei genannten Cadmiumverbindungen sind krebserzeugend, mutagen und zeigen eine spezifische Zielorgantoxizität (Nieren, Knochen) nach wiederholter ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>⁠.</p><p><strong>Dechloran Plus</strong> (Dechloran A; CAS-Nr.: 13560-89-9) und alle seine Isomere</p><p>Dechloran Plus ist ein geruchloses weißes Pulver welches als nicht plastifizierendes Flammschutzmittel in Kleb- und Dichtstoffen sowie in Bindemitteln eingesetzt wird.&nbsp;Dechloran Plus ist eine Substanz mit vPvB-Eigenschaften.&nbsp;</p><p><strong>Reaktionsprodukte von 1,3,4-Thiadiazolidin-2,5-dithion, Formaldehyd und 4-Heptylphenol</strong>, verzweigt und linear (RP-HP) [mit ≥ 0,1 Gew .-% 4-Heptylphenol, verzweigt und linear]</p><p>Die bei dieser Reaktion entstehenden Stoffgemische werden als Zusatz in Schmiermitteln und Fetten verwendet. Sie sind endokrine Disruptoren (siehe unten) für die Umwelt aufgrund ihres Gehalts an Heptylhpenol, verzweigt und linear.&nbsp;</p><p>Wie wird Bisphenol A jetzt eingeschätzt?</p><p>Bisphenol A (BPA; 4,4’-isopropylidenediphenol; CAS-Nr: 80-05-7) steht bereits seit Anfang 2017 auf der REACH-Kandidatenliste. Neu ist die zusätzliche Identifizierung (auf Vorschlag von Deutschland) als endokriner Disruptor in der Umwelt. Endokrine Disruptoren sind Substanzen mit schädlichen Wirkungen auf das Hormonsystem von Menschen und Umweltorganismen. So reduzieren sie zum Beispiel die&nbsp; Fortpflanzungsfähigkeit auch von Tieren in der Umwelt. Sie stehen oft auch unter dem Verdacht, die Entstehung bestimmter Tumore zu fördern oder&nbsp; die Entwicklung des menschlichen Organismus zu stören.</p><p>BPA wird zur Herstellung von Polycarbonat, als Härter für Epoxidharze, als Antioxidationsmittel für die Verarbeitung von PVC und in der Thermopapierherstellung verwendet. Für die Verwendung in Thermopapier (zum Beispiel für Kassenbons und Bahntickets aus Ticketautomaten) wird es ab 2020 ein EU-weites Verbot geben.</p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft</p><p>Mehr Informationen über diese und andere besonders besorgniserregende Stoffe erhalten Sie in der Gefahrstoffschnellauskunft. Sie ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamen zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind unter anderem Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte.</p><p>Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter <a href="http://www.gsbl.de/">www.gsbl.de</a> bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p>

Erste Phase der REACH-Registrierung abgeschlossen

Am 30. November 2010 endete die erste Registrierungsfrist nach der REACH-Verordnung. Die Frist galt für die gefährlichsten Stoffe (z.B. krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe), die pro Unternehmen in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, ferner für Stoffe mit hochtoxischen Auswirkungen auf die aquatische Umwelt, die pro Unternehmen in Mengen von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, sowie für Stoffe, die in Mengen von über 1000 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Ohne Registrierung dürfen diese Stoffe ab 1. Dezember 2010 nicht mehr legal hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. 24675 Dossiers wurden der ECHA zum Ablauf der Registrierungsfrist vorgelegt.

RiSKWA - TOX-BOX: Gefährdungsbasiertes Risikomanagement für anthropogene Spurenstoffe zur Sicherung der Trinkwasserversorgung, Teilprojekt 9

Das Verbundvorhaben 'Tox-Box - Gefährdungsbasiertes Risikomanagement für anthropogene Spurenstoffe zur Sicherung der Trinkwasserversorgung' hat das Ziel eine harmonisierte, hierarchische Teststrategie zur Abschätzung und Wichtung von Toxizitätsdaten für ein gefährdungsbasiertes Risikomanagement von anthropogenen Spurenstoffen zu erarbeiten. Diese Erkenntnisse sollen in einen einheitlichen und verbindlichen Leitfaden zum gefährdungsbasierten Risikomanagement von anthropogenen Spurenstoffen münden. Innerhalb des Verbundvorhabens wird das Institut für Umweltforschung der RWTH Aachen University im Modul Reproduktionstoxizität/Endokrine Wirkungen in enger Kooperation mit dem KMU Incos Bote und Frau Dr. Waldmann die endokrine Wirksamkeit als wichtigen toxikologischen Endpunkt für die Trinkwasserbewertung nach dem GOW-Konzept untersuchen und etablieren. Die vom Wasserversorger (Rheinenergie AG) und der AG Brack (Helmholtz-Zentrum) zur Verfügung gestellten Proben werden in einem gestuften Untersuchungsansatz mittels (a) ER/AR-Calux®-Test auf Rezeptor-vermittelte Aktivität, (b) H295r-Assay zur Darstellung von Störungen der Steroidgenese und (c) Reproduktionstest mit P.antipodarum auf ihre endokrine Wirkung getestet. Im Zuge dessen werden die Testsysteme auf ihre Eignung für die Trinkwasserbewertung im Rahmen des GOW-Konzeptes hin geprüft sowie ggf. angepasst. Hieraus leiten sich optimierte Verfahrensanweisungen ab, die in den Leitfaden integriert werden sollen.

ValMolRepro II; Validierung von Mollusken-Reproduktionstests - Etablierung einer OECD Testguideline zum Nachweis endokriner und reproduktionstoxischer Effekte bei Schnecken

Mollusken stehen als umfangreiche Organismengruppe in vielfältigen Wechselwirkungen mit anderen Pflanzen und Tieren. Wegen der Sensitivität gegen Umweltschadstoffe sind sie in letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Besondere Relevanz kommt dabei langfristigen Effekten zu (z.B. Reproduktion), die in ihren Auswirkungen relevant für die Entwicklung von Populationen sind. Andererseits wird diese sensitive und ökologisch wichtige Wirbellosen-Gruppe im bisher verfügbaren Instrumentarium der OECD Prüfrichtlinien noch nicht berücksichtigt.Zur Lösung dieses Widerspruches hat Deutschland zusammen mit UK im international arbeitsteilig organsierten OECD Prüfrichtlinienprogramm ein Detailed Review Paper (DRP) zur Erfassung reproduktionstoxischer und endokriner Effekte und zur Etablierung von Life-Cycle Tests bei Mollusken initiiert (Projektlaufzeit bis Oktober 2010, DRP abzurufen über die Webseite der OECD). Als Konsequenz dieser grundlegenden Arbeiten werden in einem Folgeprojekt die gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen internationaler Ringteste in die Validierung der im DRP empfohlenen Testvorschläge einfließen. Dabei soll die bisherige Zusammenarbeit von Experten aus Deutschland und UK durch Experten aus Frankreich ergänzt werden. Die jeweiligen wissenschaftlichen Beiträge werden durch die jeweiligen nationalen Behörden finanziert. Der deutsche Beitrag beinhaltet zudem ein 'kick-off' Treffen sowie einen internationalen Abschlußworkshop zum Ende der Projektlaufzeit.Ziel des Vorhabens ist es, die für regulatorische Zwecke benötigten international akzeptierten Standardtestmethoden mit Mollusken als OECD Richtlinie zu erarbeiten und zur Kommentierung zur Verfügung zu stellen

Chemical substance in vitro/in silico screening system to predict human- and ecotoxicological effects (CHEMSCREEN)

Objective: The current system of risk assessment of chemicals is complex, very resource-intensive and extremely time-consuming. Because of this, there is a great need to modernize this process. However, this is not feasible without alternative, integrated testing strategies in which chemical characteristics are used to more advantage and where costly and time consuming animal tests are replaced to a large extent by more rapid, cheap and ethically less controversial methods. This is particularly needed for reproductive toxicity testing of chemicals. Reproductive toxicity is important to assess both human and environmental toxicity and uses the most animals in toxicity testing. Unfortunately, there are very few alternative methods. ChemScreen aims to fill this gap and place the tests in a more general innovative animal-free testing strategy. For this, we will generate a simple rapid screening system, which aims at widespread implementation within the tight time schedule of the REACH program. It will be a flexible tool that can be adapted and used for applications beyond the scope of REACH and in the post-REACH period. It will use in silico methods for prescreening chemicals for all relevant toxic effects. When found positive, this will be followed by further in silico and in vitro tests, most of which are available already. To fill the gap of suitable alternative methods for reproductive toxicity testing we will use a novel high throughput approach combining in silico/in vitro methods. In this approach we will combine knowledge of critical processes affected by reproductive toxicants with knowledge on the mechanistic basis of such effects. Straightforward data interpretation and decision trees will be developed in which all information on the potential toxicity of a chemical is considered.

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