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REACH wirkt - Auf Anfrage Auskunftspflicht für über hundert Stoffe

Strengere Vorschriften auch für Umweltgifte in Outdoorkleidung Für eine Vielzahl an Chemikalien gelten von nun an schärfere Vorschriften. Dies sieht die europäische Chemikalienverordnung REACH vor. Davon betroffen sind unter anderem wasser- und fettabweisende Stoffe wie vier perfluorierte Carbonsäuren (PFC). Wegen ihrer schädlichen Wirkung auf die Umwelt werden sie zu besonders besorgniserregenden Stoffen. Eingesetzt werden PFC auch in Outdoorkleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun das Recht beim Händler über diese Stoffe Auskunft zu erlangen. Das trifft auch auf 50 weitere Chemikalien zu. Das Umweltbundesamt (UBA) ist maßgeblich an der Identifizierung solcher Stoffe beteiligt. Jochen Flasbarth: „Wenn die REACH-Verordnung konsequent angewendet wird, ist sie ein wirksames Instrument für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Durch die bessere Regulierung der Chemikalien sparen wir eine Menge an Gesundheits- und Umweltkosten.“ Schärfere Bestimmungen gibt es für vier perfluorierte Chemikalien, die wegen ihrer wasserabweisenden Eigenschaften unter anderem für Outdoorkleidung verwendet werden. Wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten wie Textilien, Kochgeschirr oder Papier eingesetzt. ⁠ PFC ⁠ sind in der Umwelt sehr stabil, sodass sie weltweit in allen Umweltmedien gefunden werden, vor allem in Flüssen und Meeren. PFC können sich auch entlang der Nahrungskette anreichern und lassen sich in Blut und Muttermilch von Menschen und Tieren nachweisen. Daher wurden nun vier Vertreter als besonders besorgniserregende Stoffe eingestuft und als solche durch den Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA in die ⁠ REACH ⁠-Kandidatenliste aufgenommen. Aktuell hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA über sechs Dossiers des ⁠ UBA ⁠ beraten. Neben der Aufnahme der vier PFC wurden auch Nonylphenol und die Gruppe der Oktylphenolethoxylate auf die Kandidatenliste gesetzt. Nonylphenol ist ein hormonell wirksamer ⁠ Stoff ⁠, der u.a. als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien sowie in Harzen und Lacken eingesetzt wird. Oktylphenolethoxylate kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Oktylphenol bilden. Insgesamt identifizierte der Ausschuss 54 weitere Stoffe als besonders besorgniserregend. Damit ist das von der EU Kommission gesetzte Ziel erreicht, bis Ende des Jahres 136 Stoffe auf der Liste zu haben. Auf die REACH-Kandidatenliste gehören Stoffe mit krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften; Stoffe, die langlebig und giftig sind und sich in Organismen anreichern und - nach einer Einzelfallentscheidung - Stoffe, die auf das Hormonsystem wirken. Mit der Aufnahme in die Kandidatenliste erlangen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Auskunftsrecht. Auf Nachfrage müssen Hersteller, Importeure oder der Handel darüber informieren, ob ein besonders besorgniserregender Stoff in einem Produkt enthalten ist.  Auf dieser Webseite lassen sich allein mit der Artikelnummer unter dem Strichcode des Produktes Anfragen an die Hersteller versenden. Weiterhin können gelistete Stoffe einer Zulassungspflicht unterworfen werden. Sie dürfen dann nur noch nach vorheriger behördlicher Genehmigung vermarktet und genutzt werden. Ziel der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ ist es, dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden. Jochen Flasbarth: „Auch künftig bleibt viel zu tun beim Schutz der Umwelt und des Menschen vor schädlichen Auswirkungen von Chemikalien. Die Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und die ECHA arbeiten weiter intensiv daran, die Kandidatenliste zu ergänzen. Die Europäische Kommission hat sich das Ziel gesetzt bis 2020 alle relevanten besonders besorgniserregenden Stoffe auf die Kandidatenliste zu bringen. Derzeit wird auf EU-Ebene diskutiert, auf welchem Weg dieses Ziel am besten erreicht werden kann.“ Das UBA hat intensiv an der Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen mitgearbeitet. Seit Inkrafttreten von REACH Mitte 2006 erstellte es Dossiers für 18 Stoffe. Davon gelangten 13 auf die Kandidatenliste. Jochen Flasbarth: „Das UBA hat bei REACH Pionierarbeit geleistet. Mit Oktyl- und Nonylphenol hat es die ersten Stoffe auf die Kandidatenliste gebracht, die alleine wegen ihrer hormonähnlichen Wirkungen als besonders besorgniserregend gelten.“ Oktylphenolethoxylate sind die erste Stoffgruppe, die ausschließlich aufgrund ihres umweltrelevanten Abbauproduktes (Oktylphenol) als besonders besorgniserregend gilt.

Acht Jahre REACH – positive Bilanz, aber es bleibt viel zu tun

Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung diskutieren auf REACH-Kongress Bundesumweltministerium (BMUB) und Umweltbundesamt (UBA) ziehen nach acht Jahren REACH eine positive Bilanz: „Die EU-Chemikalienverordnung REACH ist ein wichtiger Fortschritt hin zu einem besseren und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien – in Europa und global. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass die Verordnung alle Akteure täglich aufs Neue fordert“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger anlässlich der Eröffnung des deutschen REACH-Kongresses in Dessau-Roßlau mit 200 Fachleuten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit des ⁠ UBA ⁠ zu ⁠ REACH ⁠ ist, besonders besorgniserregende Substanzen zu identifizieren: „Das ist wissenschaftlich wie organisatorisch außerordentlich komplex. Manchen geht es hier zu langsam, und doch: Die Liste besonders besorgniserregender Substanzen umfasst inzwischen 155, ab Mitte Dezember vermutlich 161 Stoffe. 18 Vorschläge davon gehen auf Arbeiten des Umweltbundesamtes zurück“, sagte Krautzberger. Für die ersten der besonders besorgniserregenden Stoffe ist schon die Zulassungspflicht nach REACH wirksam, unter anderem für vier Phthalate, die wegen ihrer fruchtschädigenden Wirkung gelistet wurden. Zulassungspflicht bedeutet, dass die Verwendung des Stoffes nur noch erlaubt ist, soweit die betreffende Anwendung von der EU-Kommission nach einem Zulassungsverfahren, in das alle Mitgliedstaaten involviert sind, explizit zugelassen ist. Unternehmen, die zulassungspflichtige Stoffe weiter einsetzen möchten, müssen in einem Zulassungsantrag die sichere Verwendung nachweisen oder zeigen, dass die beantragte Verwendung für die Gesellschaft insgesamt von Vorteil ist. In jedem Fall werden für die Zulassungen Überprüfungsfristen festgelegt, denn langfristig sollen alle zulassungspflichtigen Substanzen ersetzt werden, entweder durch geeignete Alternativstoffe oder mittels Alternativtechnologien, sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfähig sind. Gerade kleine und mittlere Unternehmen fordern beim Zulassungsverfahren mehr Unterstützung durch die Behörden. „Um den Unternehmen eine größere Planungssicherheit zu geben, werden zukünftig die deutschen Behörden frühzeitig über ihre regulatorische Arbeitsplanung informieren. Im Gegenzug erhalten sie dann von den Firmen praktische Informationen zum Einsatz der Chemikalien, die für die Wahl der angemessenen Regelungsinstrumente wichtig sind. Insgesamt soll das Zulassungsverfahren transparenter und die Zulassungschancen für die Antragsteller vorhersehbarer werden“, so Bundesum-weltministerin Barbara Hendricks. In einem Schreiben mehrerer Mitgliedstaaten an die neue Europäische Kommission mit der Forderung nach ambitionierter Fortentwicklung der Chemikalienpolitik, das auch Ministerin Hendricks unterzeichnete, wurde dieses Thema ebenfalls adressiert. Ein wichtiges Anliegen von REACH ist die Transparenz, etwa über besorgniserregende Stoffe, die auch in Alltagsprodukten wie Textilien, Spielzeugen oder Haushaltsgeräten stecken können. Auf der Grundlage der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ können sich Verbraucher erkundigen, ob Produkte solche Chemikalien enthalten. Durch ein Webangebot hat das UBA das Verfahren für alle Akteure vereinfacht – unter http://www.reach-info.de kann man eine Anfrage online stellen. Benötigt werden nur der Produktcode und die Kontaktdaten der Anfragenden. Händler, Hersteller und Importeure müssen dann innerhalb von 45 Tagen kostenlos darüber informieren, welche Stoffe der Kandidatenliste in einem ⁠ Erzeugnis ⁠ enthalten sind – unabhängig von einem möglichen Kauf.

Viele Bisphenol A-Alternativen möglicherweise hormonell schädlich

Neue UBA-Untersuchung: Nur ein untersuchter Ersatzstoff zeigt keine hormonähnliche Wirkung In der Studie des Umweltbundesamts (UBA) wurden 44 mögliche Alternativstoffe für Bisphenol A (BPA) für unterschiedliche Verwendungen und Produkte untersucht. 43 dieser Stoffe können demnach nicht als Ersatz empfohlen werden – entweder weil sie ebenfalls wie ein Hormon wirken könnten oder weil diese Frage aufgrund mangelnder Daten nicht abschließend geklärt werden konnte. BPA findet sich zum Beispiel in Konservendosen oder Klebstoff. Bis Januar 2020 wurde BPA auch als Farbentwickler in Kassenzetteln aus Thermopapier eingesetzt. Das UBA empfiehlt, Kassenzettel vorsorglich weiterhin im Restmüll zu entsorgen, da für alternative Farbentwickler wie Bisphenol S (BPS) bisher keine abschließenden Bewertungen vorliegen. Die Stoffe können sich im Altpapier verteilen und anschließend über Recyclingprodukte wie Toilettenpapier zurück zum Verbraucher und in die Umwelt gelangen. Ziel der Untersuchung war insbesondere, für diejenigen Verwendungen von BPA (z.B. als Farbentwickler in Thermopapieren, als Stabilisator in Textilfarben oder in der Auskleidung von Wasserleitungen), für die das ⁠ UBA ⁠ einen besonders hohen Umwelteintrag erwartet, mögliche Alternativen zu prüfen. Lediglich ein ⁠ Stoff ⁠, Pergafast 201, zeigte in allen durchgeführten in vitro-Screening-Tests, die Hinweise auf eine hormonähnliche Wirkweise anzeigen können, keinen Effekt. Bei allen anderen 43 Substanzen besteht entweder ein Anfangsverdacht auf die Beeinflussung von Hormonsystemen (33 Stoffe) oder die Datenlücken konnten im Rahmen des Projektes – durch in vitro-Tests oder Literaturrecherchen – nicht geschlossen werden (10 Stoffe). Andere, aus Umweltsicht besorgniserregende Eigenschaften wie ein langer Verbleib in der Umwelt oder die Anreicherung dieser Stoffe in Organismen wurden nicht untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in den europäischen ⁠ REACH ⁠-Prozess zur Regulierung der Stoffgruppe der Bisphenole eingebracht. Unter anderem auf Basis dieser Daten wird dort in der Diskussion mit den anderen Mitgliedstaaten und der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) entschieden, für welche Stoffe dieser Gruppe weitere Daten von den Herstellern gefordert werden, um den Anfangsverdacht auf eine hormonell schädliche Wirkung in Mensch und Umwelt abschließend klären zu können. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte unter Umständen EU-weit eine Beschränkung der problematischen Stoffe für bestimmte Verwendungen eingeleitet werden, um Mensch und Umwelt vor einer ⁠ Exposition ⁠ gegenüber diesen hormonell schädlichen Substanzen zu schützen. In Kassenzetteln aus Thermopapier wurden bislang im Wesentlichen Bisphenol A und Bisphenol S als Farbentwickler eingesetzt. Seit dem 2. Januar 2020 dürfen Thermopapiere, die 0,02 Gewichtsprozent oder mehr BPA enthalten, innerhalb der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Für andere Ersatzstoffe gilt ein entsprechendes Verbot nicht. Nicht alle Hersteller von Thermopapieren haben ihre Farbentwickler auf bisphenol- und phenolfreie Produkte umgestellt. Daher sollten aus Vorsorgegründen alle Thermopapiere weiterhin mit dem Restmüll entsorgt werden. Die Entwicklung farbentwicklerfreier Thermopapiere sowie das elektronische Speichern von Kaufbelegen von Kassen anstelle der Ausgabe gedruckter Bons bewertet das Umweltbundesamt positiv. Weitere Informationen zur Bonpflicht aus Umweltsicht und zu möglichen Alternativen zum gedruckten Bon finden sich beim Umweltbundesamt unter Fragen und Antworten zur Bonpflicht . Die Fragen und Antworten zu Bisphenol A in verbrauchernahen Produkten beim Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠ BfR ⁠) informieren u.a. zu Gesundheitsrisiken, Bewertungen und Grenzwerten. Bisphenol A war eine der ersten synthetischen Substanzen, die die Wirkung des weiblichen Sexualhormons Östrogen nachahmen konnten. Da es jedoch sehr viel potentere synthetische Östrogene gibt, machte Bisphenol A eine alternative Karriere als Industriechemikalie und ist heute in vielen Produkten des täglichen Gebrauchs zu finden. So wird der Stoff u.a. in der Kunststoffproduktion als Härtungsmittel für Polykarbonate und zur Herstellung von Epoxidharzen eingesetzt. BPA hat eine endokrine (hormonell wirksame) Wirkung auf Mensch und Umwelt und wird als reproduktionstoxisch eingestuft – so reduziert der Stoff zum Beispiel die Fortpflanzungsfähigkeit von Menschen ebenso wie von Tieren in der Umwelt. Er steht auch unter dem Verdacht, die Entstehung bestimmter Tumore zu fördern. BPA ist mittlerweile EU-weit als "besonders besorgniserregender Stoff" (Substance of Very High Concern, SVHC) unter REACH aufgrund seiner hormonell schädlichen Wirkung sowohl für die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt und seiner reproduktionstoxischen Wirkung identifiziert. Die vorliegende Studie untersuchte deshalb Stoffe, die aufgrund ihrer vergleichbaren chemischen und technischen Eigenschaften BPA ersetzen können, auf ihre hormonell schädliche Wirksamkeit. BPS gilt derzeit als Hauptalternative zu BPA. Es steht jedoch ebenfalls im Verdacht, im Menschen und der Umwelt hormonell schädlich zu wirken. Für eine Bewertung vieler anderer Ersatzstoffe gibt es erhebliche Datenlücken, die durch die Unternehmen nur zum Teil im Rahmen der Datenanforderungen der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ geschlossen werden.

Karzinogene, mutagene, reproduktionstoxische (CMR) und andere problematische Stoffe in Produkten

Das vorliegende Projekt beschäftigt sich mit chemischen Stoffen in verbraucherrelevanten Erzeugnissen, die gesundheitlich oder für die Umwelt problematisch sein können. Es wird der Ist-Zustand untersucht (Welche problematischen Stoffe kommen  derzeit in welchen Erzeugnissen vor?), und es werden die zu erwartenden Änderungen unter der neuen europäischen Chemikaliengesetzgebung ⁠ REACH ⁠ analysiert. Veröffentlicht in Texte | 18/2011.

Schutz vor besorgniserregenden Chemikalien verbessert

REACH verpflichtet Unternehmen und stärkt Auskunftsrechte Die Europäische REACH-Verordnung verpflichtet Unternehmen ab dem 01. Juni 2011 besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) anzuzeigen. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) Jochen Flasbarth fordert die Unternehmen auf, ihre Produktpalette genau zu überprüfen. „Stoffe mit solchen Eigenschaften haben in Produkten des täglichen Lebens nichts verloren. Sie gehören ersetzt.“, so Flasbarth. Er erinnert die Hersteller und den Handel, ihren Anzeigepflichten nachzukommen. Wer Produkte mit besorgniserregenden Chemikalien meiden möchte, kann seine Auskunftsrechte nutzen. Denn ⁠ REACH ⁠ verpflichtet den Handel und die Hersteller, Bürgerinnen und Bürgern auf Nachfrage mitzuteilen, ob ein ⁠ Erzeugnis ⁠ solche Stoffe enthält. Die Anfrage muss der Handel oder der Hersteller innerhalb von 45 Tagen beantworten. Die Auskunftspflicht ist nicht an den Kauf gebunden. Besonders besorgniserregende Stoffe (englisch: Substances of very high concern - SVHC): Hinter diesem Begriff verbergen sich Chemikalien, die die europäische Chemikalienverordnung REACH stärker regulieren soll. Dazu gehören krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien („CMR-Stoffe“) ebenso wie Stoffe, die lang in der Umwelt verbleiben, sich in Organismen anreichern und giftig sind („PBT-Stoffe“: persistent, bioakkumulierend, toxisch). Ähnlich problematisch sind Chemikalien, die das Hormonsystem stören können („Endokrine Disruptoren“). Ab dem 01. Juni 2011 gilt die Anzeigepflicht: Unternehmen müssen Ihre hergestellten oder importierten Erzeugnisse der Europäischen Chemikalienagentur melden, wenn diese mehr als 0,1 Prozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes enthalten und dabei die eingesetzte Menge des Stoffes insgesamt mehr als eine Tonne pro Jahr beträgt.

Metabolites of the alkyl pyrrolidone solvents NMP and NEP in 24-h urine samples of the German Environmental Specimen Bank from 1991 to 2014

Ulrich, Nadin; Bury, Daniel; Koch, Holger M.; Rüther, Maria; Weber, Till; Käfferlein, Heiko-Udo; Weiss, Tobias; Brüning, Thomas; Kolossa-Gehring, Marike Int Arch Occup Environ Health (2018); online 22. August 2018 The aim of this study was to get a first overview of the exposure to the solvents and reproductive toxicants N-methyl-2-pyrrolidone (NMP) and N-ethyl-2-pyrrolidone (NEP) in Germany. NMP and NEP metabolite concentrations were determined in 540 24-h urine samples of the German Environmental Specimen Bank collected from 1991 to 2014. With these data we were able to investigate NMP/NEP exposures over time and to evaluate associated risks. NMP metabolites 5-hydroxy-N-methyl-2-pyrrolidone (5-HNMP) and 2-hydroxy-N-methylsuccinimide (2-HMSI) and NEP metabolites 5-hydroxy-N-ethyl-2-pyrrolidone (5-HNEP) and 2-hydroxy-N-ethylsuccinimide (2-HESI) were determined by stable isotope dilution analysis using solid phase extraction followed by derivatization (silylation) and GC-EI-MS/MS. We were able to quantify 5-HNMP and 2-HMSI in 98.0 and 99.6% and 5-HNEP and 2-HESI in 34.8 and 75.7% of the samples. Metabolite concentrations were rather steady over the timeframe investigated, even for NEP which has been introduced as an NMP substitute only in the last decade. Calculated median daily intakes in 2014 were 2.7 µg/kg bw/day for NMP and 1.1 µg/kg bw/day for NEP. For the combined risk assessment of NMP and NEP exposure, the hazard index based on the human biomonitoring assessment I values (HBM I values) was less than 0.1. Based on the investigated subpopulation of the German population, individual and combined NMP and NEP exposures were within acceptable ranges in the investigated timeframe. Sources of NEP exposure in the 90s and 00s remain elusive. doi:10.1007/s00420-018-1347-y

Phthalate metabolites in 24-h urine samples of the German Environmental Specimen Bank (ESB) from 1988 to 2015 and a comparison with US NHANES data from 1999 to 2012

Koch, Holger M.; Rüther, Maria; Schütze, André; Conrad, André; Pälmke, Claudia; Apel, Petra; Brüning, Thomas, Kolossa-Gehring, Marike International Journal of Hygiene and Environmental Health (2016), online 9. November 2016 The German Environmental Specimen Bank (ESB) continuously collects 24-h urine samples since the early 1980s in Germany. In this study we analyzed 300 urine samples from the years 2007 to 2015 for 21 phthalate metabolites (representing exposure to 11 parent phthalates) and combined the data with two previous retrospective measurement campaigns (1988 to 2003 and 2002 to 2008). The combined dataset comprised 1162 24-h urine samples spanning the years 1988 to 2015. With this detailed set of human biomonitoring data we describe the time course of phthalate exposure in Germany over a time frame of 27 years. For the metabolites of the endocrine disrupting phthalates di(2-ethylhexyl) phthalate (DEHP), di-n-butyl phthalate (DnBP) and butylbenzyl phthalate (BBzP) we observed a roughly ten-fold decline in median metabolite levels from their peak levels in the late 1980s/early 1990s compared to most recent levels from 2015. Probably, bans (first enacted in 1999) and classifications/labelings (enacted in 2001 and 2004) in the European Union lead to this drop. A decline in di-isobutyl phthalate (DiBP) metabolite levels set in only quite recently, possibly due to its later classification as a reproductive toxicant in the EU in 2009. In a considerable number of samples collected before 2002 health based guidance values (BE, HBM I) have been exceeded for DnBP (27.2%) and DEHP (2.3%) but also in recent samples some individual exceedances can still be observed (DEHP 1.0%). A decrease in concentration for all low molecular weight phthalates, labelled or not, was seen in the most recent years of sampling. For the high molecular weight phthalates, DEHP seems to have been substituted in part by di-isononyl phthalate (DiNP), but DiNP metabolite levels have also been declining in the last years. Probably, non-phthalate alternatives increasingly take over for the phthalates in Germany. A comparison with NHANES (National Health and Nutrition Examination Survey) data from the United States covering the years 1999 to 2012 revealed both similarities and differences in phthalate exposure between Germany and the US. Exposure to critical phthalates has decreased in both countries with metabolite levels more and more aligning with each other, but high molecular weight phthalates substituting DEHP (such as DiNP) seem to become more important in the US than in Germany. doi:10.1016/j.ijheh.2016.11.003

Erste Phase der REACH-Registrierung abgeschlossen

Am 30. November 2010 endete die erste Registrierungsfrist nach der REACH-Verordnung. Die Frist galt für die gefährlichsten Stoffe (z.B. krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe), die pro Unternehmen in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, ferner für Stoffe mit hochtoxischen Auswirkungen auf die aquatische Umwelt, die pro Unternehmen in Mengen von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, sowie für Stoffe, die in Mengen von über 1000 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Ohne Registrierung dürfen diese Stoffe ab 1. Dezember 2010 nicht mehr legal hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. 24675 Dossiers wurden der ECHA zum Ablauf der Registrierungsfrist vorgelegt.

Phthalate in Humanproben

Die Weichmacher können aus Plastik austreten und können in Humanproben nachgewiesen werden Unternehmen setzen Phthalate vor allem als Weichmacher in PVC ein. Die chemische Industrie in Europa produziert jährlich etwa eine Million Tonnen Phthalate. Über 90 Prozent davon gehen in die Weich-PVC Herstellung. Als Weichmacher bilden Phthalate keine festen Bindungen mit dem PVC, so kann ein Teil der Phthalate aus den Produkten, wie beispielsweise Fussböden, Tapeten oder Verpackungsmaterial, entweichen. Das Human-Biomonitoring verschiedener Länder hat gezeigt, dass die Bevölkerung industrialisierter Länder durchgehend mit Phthalaten belastet ist. In zwei retrospektiven Untersuchungen der Umweltprobenbank wurden in nahezu sämtlichen Urinproben Phthalate nachgewiesen. Dies weist auf eine ubiquitäre Belastung der deutschen Bevölkerung hin. Unter REACH sind ca. 600 Phthalate vorregistriert worden; die sechs am häufigsten verwendeten Verbindungen sind DiDP (Diisodecylphthalat), DiNP ( Diisononylphthalat ), DEHP ( Diethylhexylphthalat ), DnBP ( Di-n-butylphthalat ), DiBP ( Diisobutylphthalat )  und BBzP ( Butylbenzylphthalat ). 2011 hat die EU entschieden, dass DEHP, DnBP und BBzP zu den ersten Chemikalien gehören, deren Anwendung durch REACH umfassend geregelt wird: Der Verkauf und die Verwendung dieser Chemikalien war somit ab dem 1.1.2015 verboten. Ausnahmen gibt es nur, wenn die EU Kommission einem Unternehmen eine eigene Zulassung für die Verwendung der Phthalate erteilt. Dafür müsste das Unternehmen darlegen, dass mögliche Risiken durch entsprechende Maßnahmen adäquat begrenzt werden können oder dass der sozioökonomische Nutzen der Verwendung dieser Chemikalien die möglichen Risiken für Mensch und Umwelt überwiegt. Bereits 2005 hatten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union DEHP, DnBP, DiBP und BBzP als reproduktionstoxische Stoffe eingestuft. Seitdem ist die Verwendung dieser Chemikalien in Kinderspielzeug, Babyartikeln und Kosmetika verboten. Der Gebrauch dreier weiterer Phthalate -  DiNP, DnOP (Di-n-octylphthalat) und DiDP - in Kleinspielzeug sowie Babyartikeln, die Kinder in den Mund nehmen können, wurde ebenfalls untersagt. Für diese Phthalate gibt es bereits seit 1999 ein Verbot entsprechender Verwendungen. Um die Belastung des Menschen zu erfassen und die Wirksamkeit der regulatorischen Maßnahmen zu überprüfen, wurden in drei retrospektiven Studien fast 1200 archivierte 24-h-Sammelurinproben der Umweltprobenbank auf Primär- und Sekundärmetabolite der Phthalate DMP (Dimethylphthalat), DEP (Diethylphthalat), BBzP, DiBP, DnBP, DCHP (Dicyclohexylphthalat), DnPeP (Di-n-pentylphthalat), DEHP, DiNP, DiDP, DPHP (Di-propyl-heptylphthalat) und DnOPuntersucht. Studierende der Universität Münster im Alter von 20 bis 29 Jahren spendeten die Proben zwischen 1998 und 2015. Die erste Messreihe umfasst die Probenahmejahre 1988, 1989, 1991, 1993, 1996, 1998, 1999, 2001 und 2003. Die zweite Messreihe umfasst überlappend die Probenahmejahre 2002, 2004, 2006 und 2008; die dritte Messreihe die Jahre 2007, 2009, 2011, 2013 und 2015. In nahezu sämtlichen Urinproben wurden die Metabolite der meisten Phthalate nachgewiesen. Dies weist auf eine ubiquitäre Belastung der deutschen Bevölkerung hin. Diese Ergebnisse stimmen gut mit den Untersuchungen in anderen Industrieländern überein. Die Untersuchungen zeigen, dass die Phthalat-Belastung junger Erwachsener in Deutschland in den letzten zwanzig Jahren gesunken ist. Mitte der 1990er Jahre erreichten die Messwerte für DEHP, BBzP und DnBP ihr Maximum, anschließend sanken die Belastungen. Im Gegensatz dazu stieg die Belastung mit DiNP, das auch als Ersatzstoff für DEHP eingesetzt wird, an. Die Konzentration von DiBP sank erst während der letzten Messreihe. Alle Daten zur Ergebnisbeschreibung anzeigen In den 1980er Jahren begann die Diskussion um die Risiken der Verwendung des Weichmachers DEHP in Plastik. Wie der an Umweltprobenbank-Proben gemessene Zeittrend zeigt, stieg die Belastung der weiblichen und männlichen Probanden mit DEHP in dieser Zeit noch an. Erst Mitte der 1990er Jahre, als die Debatte um die sichere Verwendung von DEHP die breite Öffentlichkeit erreichte, endete der Anstieg der Belastung. 1997 verlangten Dänemark und Spanien von der EU Kommission eine vorsorgliche Anwendungsbeschränkung. Die EU Kommission entschied sich wenig später für die zunächst temporäre, dann unbefristete Beschränkungsregelung zum Schutz der Kinder vor DEHP. Der Zeittrend der Umweltprobenbank deutet an, dass die chemischen Unternehmen die Verwendung von DEHP neu bewertet haben, als sich die Pläne der Kommission zur Anwendungsbeschränkung abzeichneten: Die Konzentration der DEHP Metabolite in den 24-h-Sammelurin Proben begann ab 1997 kontinuierlich zu sinken. Da die Proben von jungen Erwachsenen stammen, zeigt sich deutlich, dass die Veränderung des Marktes für Weichmacher offensichtlich nicht nur Kinderspielzeug betraf, sondern vor allem auch Produkte, die zu einer Phthalat-Belastung von Lebensmitteln führen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da die Phthalat-Belastung des Menschen in erster Linie aus kontaminierten Lebensmitteln stammt. 2008 war die Konzentration der DEHP Metabolite in den Proben junger Erwachsener aus der UPB auf die Hälfte bis ein Drittel der Messwerte der späten 1980er Jahre gesunken. Dennoch überschreiten immernoch 1% der Proben den BE Richtwert (biomonitoring equivalents). Vor diesem Hintergrund dokumentieren die Zeittrends eine positive Entwicklung, zeigen aber auch, dass die toxikologisch bedenklichen Phthalate immer noch so breit eingesetzt werden, dass weitere Regulierungsschritte sinnvoll erscheinen. Durch den aufgezeigten abnehmenden Trend der Phthalatexposition ist es von hoher Priorität, die Exposition gegenüber alternativen Weichmachern, wie beispielsweise Hexamoll DINCH, zu untersuchen. Aktualisiert am: 12.01.2022 Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche Datenrecherche

Teilprojekt 9

Das Projekt "Teilprojekt 9" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Institut für Umweltforschung, Lehr- und Forschungsgebiet Ökosystemanalyse (ESA) durchgeführt. Das Verbundvorhaben 'Tox-Box - Gefährdungsbasiertes Risikomanagement für anthropogene Spurenstoffe zur Sicherung der Trinkwasserversorgung' hat das Ziel eine harmonisierte, hierarchische Teststrategie zur Abschätzung und Wichtung von Toxizitätsdaten für ein gefährdungsbasiertes Risikomanagement von anthropogenen Spurenstoffen zu erarbeiten. Diese Erkenntnisse sollen in einen einheitlichen und verbindlichen Leitfaden zum gefährdungsbasierten Risikomanagement von anthropogenen Spurenstoffen münden. Innerhalb des Verbundvorhabens wird das Institut für Umweltforschung der RWTH Aachen University im Modul Reproduktionstoxizität/Endokrine Wirkungen in enger Kooperation mit dem KMU Incos Bote und Frau Dr. Waldmann die endokrine Wirksamkeit als wichtigen toxikologischen Endpunkt für die Trinkwasserbewertung nach dem GOW-Konzept untersuchen und etablieren. Die vom Wasserversorger (Rheinenergie AG) und der AG Brack (Helmholtz-Zentrum) zur Verfügung gestellten Proben werden in einem gestuften Untersuchungsansatz mittels (a) ER/AR-Calux®-Test auf Rezeptor-vermittelte Aktivität, (b) H295r-Assay zur Darstellung von Störungen der Steroidgenese und (c) Reproduktionstest mit P.antipodarum auf ihre endokrine Wirkung getestet. Im Zuge dessen werden die Testsysteme auf ihre Eignung für die Trinkwasserbewertung im Rahmen des GOW-Konzeptes hin geprüft sowie ggf. angepasst. Hieraus leiten sich optimierte Verfahrensanweisungen ab, die in den Leitfaden integriert werden sollen.

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