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Bebauungsplan Nr. 05 "Nienhorst", 1. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Zur Verbindung des Gartenweges mit dem Sandweg im Ortsteil Nienhorst ist unter den Freileitungen eine Straße angelegt worden, die den bisher ausgewiesenen Wendeplatz entbehrlich macht. Zur Neuordnung der betroffenen Grundstücke und der überbaubaren Grundstücksflächen wird die 1. Änderung aufgestellt.

Freileitungen ab 110kv im Landkreis Osnabrück

Eine im Gegensatz zum Kabel frei verspannte, nicht durchgehend isolierte elektrische Leitung zur Versorgung größerer Verbraucher mit Hochspannung. Hochspannungsfreileitungen bestehen aus Kupfer, Aluminium (mit Stahlseele) oder Stahl. Träger der Hochspannungsfreileitungen sind die Hochspannungsmasten.

Planfeststellungsverfahren zum Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitungstrasse Pos.-Nr. XXX, Schaltwerk (SW) Miesau – SW Hohenecken

Die Pfalzwerke Netz AG, Wredestraße 35, 67059 Ludwigshafen am Rhein, hat für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitungstrasse Pos.-Nr. XXX, Schaltwerk (SW) Miesau – SW Hohenecken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Schaltwerk (SW) Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 1; Anfangspunkt ist das SW Miesau, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 1, Flurstücke Nr. 510/1, Nr. 511/4 und Nr. 340 in der Gemarkung Niedermiesau; Endpunkt ist Mast Nr. 9 mit Leitungseinführung in das UW Hauptstuhl, Portale Ost und West, Flurstücke Nr. 159 und Nr. 163 in der Gemarkung Hauptstuhl; Länge: 2,5 km; Ersatzneubau von neun Masten und Rückbau von einem Mast, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen, b) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 2; Anfangspunkt ist das UW Hauptstuhl, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 9, Flurstücke Nr. 159 und Nr. 163, Gemarkung Niedermiesau; Endpunkt ist Mast Nr. 29 mit Leitungseinführung in das UW Landstuhl, Portale Ost und West, Flurstück Nr. 1301/17 in der Gemarkung Ramstein; Länge: 6,2 km; Ersatzneubau von 20 Masten und Rückbau von einem Mast, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen c) Änderung der 110-kV-Bahnstromleitung Saarbrücken – Kaiserslautern (BL 453) im Abschnitt von Mast Nr. 6465_DB bis Mast Nr. 6467_DB durch Neubau der Maste Nr. 64 und Nr. 65 als notwendige Folgemaßnahme; Anfangspunkt ist Mast Nr. 6465_DB, Flurstücke Nr. 1684 und Nr. 1685, in der Gemarkung Ramstein; Endpunkt ist Mast Nr. 6467_DB, Flurstück Nr. 1570/13 in der Gemarkung Ramstein; Länge: 1,2 km; Neubau von zwei Masten, Übernahme der Bestandsseile AL/ST 240/50 mm², d) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 3; Anfangspunkt ist das UW Landstuhl, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 29, Flurstück Nr. 1301/17 in der Gemarkung Ramstein; Endpunkt ist Mast Nr. 58 mit Leitungseinführung in das UW Einsiedlerhof, Portale Ost und West, Flurstück Nr. 4850/61 in der Gemarkung Kaiserslautern; Länge: 8,4 km; Ersatzneubau von 29 Masten, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen, e) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung SW Miesau – SW Hohenecken (Pos. XXX), Bauabschnitt 4; Anfangspunkt ist das UW Einsiedlerhof, Portale Ost und West mit Leitungseinführung über Mast Nr. 58, Flurstück 4850/61 in der Gemarkung Kaiserslautern; Endpunkt ist der Mast Nr. 63 mit Leitungseinführung in das SW Hohenecken, Portale Nord und Süd, Flurstück Nr. 3693/61 und Nr. 3693/62 in der Gemarkung Kaiserslautern; Länge: 1,5 km; Ersatzneubau von drei Masten, Neubeseilung mit 2er-Bündeln TAL/ACS 300/50 mm² bzw. 2er-Bündeln TAL/ACS 380/50 mm² auf zwei Stromkreisen. Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]). Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen: • Landkreis Kaiserslautern o Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ▪ Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau o Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ▪ Ortsgemeinde Hütschenhausen ▪ Ortsgemeinde Ramstein-Miesenbach o Verbandsgemeinde Landstuhl ▪ Ortsgemeinde Landstuhl ▪ Ortsgemeinde Hauptstuhl ▪ Ortsgemeinde Kindsbach • Kreisfreie Stadt Kaiserslautern o Stadtteil Einsiedlerhof o Stadtteil Hohenecken

Netzverstärkungstrassen zur Übertragung von Windenergie: Freileitung oder Erdkabel ?

5G-Monitoringplattform für Hoch- und Höchstspannungsnetze zur Unterstützung des Ziels Net-Zero- Emissionen in Smart Grids, Teilvorhaben DMS: Drahtloses Multi-Sensorsystem für das Freileitungsmonitoring

Bekanntgabe zum 2. Teilplanfeststellungsbeschluss vom 16.04.2026 nach § 76 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Fassung, die vor dem 16. Mai 2017 galt, in Verbindung mit § 43d Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), § 1 Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG) sowie §§ 5 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsleitungsverbindung Niederrhein – Utfort – Osterath (EnLAG, Vorhaben Nr. 14) Genehmigungsabschnitt: Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung), Freileitungsprovisorium und Erdkabelpilot, hier: Erdkabelpilot zum Einreichzeitpunkt 2

Das Gesamtvorhaben umfasst den Neubau einer 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung zwischen Voerde und Rheinberg (Pkt. Budberg inkl. Rheinquerung) im Kreis Wesel einschließlich eines Freileitungsprovisoriums und Erdkabelpiloten und ist Teil des im Bedarfsplan Nr. 14 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) festgestellten „Neubaus Höchstspannungsleitung Niederrhein – Utfort – Osterath, Nennspannung 380 kV“. Hierfür soll in dem Abschnitt zwischen UA Niederrhein und Pkt. St. Tönis eine entsprechende 110-/380-kV-Verbindung aus mehreren Leitungsabschnitten errichtet bzw. bestehende Leitungen geändert werden. Gegenstand des insgesamt beantragten Planfeststellungsverfahrens ist der Planungsbereich Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg inkl. Rheinquerung), Provisorium und Erdkabelpilot. Der 1. Teil-Planfeststellungsbeschluss für das Freileitungsprovisorium erging am 11.12.2024 durch die Planfeststellungsbehörde unter dem Aktenzeichen 25.05.01.01-05/22. Das hier beantragte Erdkabel (Einreichzeitpunkt 2 und Gegenstand des 2. Teil-Planfeststellungsbeschlusses) wird letztendlich den dauerhaften Lückenschluss mit dem Genehmigungsabschnitt „Binnenland“ darstellen. Neben dem Erdkabelpiloten sind alle hiermit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen, die zur Errichtung, Betrieb und Unterhaltung der Leitungen dienen (z.B. Sicherung von Zuwegungen, Bauflächen sowie Änderung angrenzender Leitungen), Gegenstand des hier beantragten Planfeststellungsverfahrens. In diesem Gesamtvorhaben soll die seit 1926 betriebene 110-/220-kV-Freileitung Osterath – Wesel/Niederrhein, Bl. 2339 Wesel – Utfort im Abschnitt Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung) dauerhaft als 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung (größtenteils als Erdkabelpilot) ausgebaut sowie je eine Kabelübergabestation in Voerde und Budberg errichtet werden. Im circa 11,5 km langen Abschnitt im Bereich der Rheinquerung, der im Norden und Süden an die geplante Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214 anschließt, soll eine 380-kV-Höchstspannungsverbindung der Vorhabenträgerin als auch eine 110-kV-Höchstspannungsverbindung der Westnetz GmbH errichtet werden. Zum Teil soll diese als Freileitung (Bl. 4214) und zum Großteil als Erdkabel (10,3 km) (Bl. 4237 bzw. Bl. 1521) inklusive der Kabelübergabestationen (KÜS) (nur für 380-kV-Anlage erforderlich) sowie Tunnelbauwerke errichtet werden. Die 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel –Utfort, Bl. 4214 führt zwei 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH und zwei 380-kV-Stromkreise der Vorhabenträgerin. Die 380-kV-Stromkreise werden vom Punkt Voerde bis zur KÜS Friedrichsfeld als Freileitung (Bl. 4214), von der KÜS Friedrichsfeld bis zur KÜS Budberg als Erdverkabelung (Bl. 4237) sowie von der KÜS Budberg bis zum Punkt Budberg als Freileitung (Bl. 4214) ausgeführt. Die beiden 110-kV-Stromkreise verlaufen vom Punkt Voerde nördlich der Bundesstraße B 8 (Hindenburgstraße) bis zum Punkt Friedrichsfeld als Freileitung (Bl. 4214), vom Punkt Friedrichsfeld bis zum Punkt Eversael-West als Erdverkabelung (Bl. 1521). Dort werden die beiden 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH an die Bl. 2435 mittels eines Kabelaufführungsmastes angebunden. Die östlich des Anbindepunktes befindlichen Masten der Bl. 2435 bis zum Punkt Eversael werden nach Inbetriebnahme des Erdkabels zurückgebaut. Der dort in Betrieb befindliche 220-kV-Höchstspannungsfreileitungsstromkreis Wesel-Ost wird auf 110 kV umgestellt. Im Rahmen hat 5. Planänderung hat die Vorhabenträgerin hierzu noch Änderungen in das Verfahren eingebracht. So wurde die Vorhabenträgerschaft angepasst, da alle Vorhabenbestandteile inkl. der 110-kV-Kabel im Eigentum der Vorhabenträgerin werden und die Nutzung (Netzführung) der 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH nur als Pächterin obliegt. Weiter werden aufgrund einer höheren Kapazitätsanfrage an das 110-kV-Netz der Westnetz GmbH die von der Westnetz GmbH betriebenen 110-kV-Stromkreise zwischen der UA Niederrhein und der UA Ossenberg nicht, wie bisher geplant, als Einfachseil pro Phase, sondern als Zweierbündel pro Phase aufgelegt. Die beiden 110-kV-Stromkreise zwischen Pkt. Eversael-West (Mast 1012/Bl. 2435) und dem Pkt. Budberg entfallen ersatzlos. Schließlich wird im Leitungsbereich bis zur KÜS Friedrichsfeld eine zusätzliche Lichtwellenleiterverbindung ergänzt. Der Standort der KÜS Friedrichsfeld befindet sich unmittelbar südlich des Bestandsmastes 214 der Bl. 2339 zwischen der Ortslage Voerde-Holthausen im Norden und der Landesstraße L 463 (Hammweg) im Süden. Diese KÜS bildet den Übergang von der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214, die vom Pkt. Voerde im Norden zur KÜS Friedrichsfeld führt, zum 380-kV-Erdkabel Bl. 4237, welches ab der KÜS Friedrichsfeld in südlicher Richtung in die KÜS Budberg verläuft. Der Standort der KÜS Budberg liegt nordöstlich der Ortslage Rheinberg-Budberg, unmittelbar nördlich des Benderweges zwischen den Bestandsmasten 176 und 177 der Bl. 2339. In der KÜS Budberg erfolgt der Übergang vom 380-kV-Erdkabel Bl. 4237, das aus nordöstlicher Richtung von der KÜS Friedrichsfeld in die KÜS Budberg einbindet, zur 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214, die in südlicher Richtung bis zum Pkt. Budberg weiterführt. Im Zuge der Trassenführung und der Erdverkabelung werden u.a. geschlossene Querungen an der Mommbach-Niederung und am Rhein mittels Rohrvortrieb erforderlich, dessen Übergangs- und Tunnelbauwerke mit Gegenstand des Antrags sind. Die Bauwerke werden sowohl für die Westnetz- als auch die Amprion-Stromkreise verwendet. Die Errichtung und der Betrieb der Bauwerke sind Bestandteil des Antrags auf Planfeststellung. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Rheinquerung als Teilerdverkabelung (Erdkabelpilot), inklusive Planung, Genehmigung und Bau ist bis 2030 geplant. Netztechnische Berechnungen ergaben jedoch, dass für die kommenden Jahre auf den bestehenden Stromkreisen zwischen Niederrhein und Utfort im (n-1)-Fall Engpässe bestehen, durch die ein erhöhtes Risiko nicht hinnehmbarer Überlastungen entsteht und so die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Kabelpiloten aus netztechnischer Sicht nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird für die Übergangszeit bis zur endgültigen Inbetriebnahme des Erdkabels ein Freileitungsprovisorium benötigt, das im Wege eines 1. Teil-Planfeststellungsbeschlusses am 11.12.2024 genehmigt wurde. Kurze dauerhafte Freileitungsanteile werden benötigt, um die Kabelübergabestationen (Übergang von der Freileitung zur Teilerdverkabelung) mit dem Genehmigungsabschnittsanfang und -ende (GA Binnenland) zu verbinden. Um die Strukturen optimal zu nutzen, den Eingriff zu minimieren und eine zeitnahe Inbetriebnahme des Kabelpiloten nach dessen baulicher Fertigstellung gewährleisten zu können, wurden die Masten am Genehmigungsabschnittsanfang und -ende (Masten Nr. 12 und 38, Bl. 4214) bereits im Rahmen des 1. Teilfeststellungsbeschlusses nicht als Mastprovisorien, sondern als dauerhafte Stahlgittermasten genehmigt, welche in der Lage sind, die für den Endzustand benötigten Stromkreise aufzunehmen. Die Genehmigung der weiteren Nutzung der Masten nach Fertigstellung des Kabelpiloten mit 2 x 380-kV sowie 2 x 110-kV soll in der finalen Ausbaustufe durch diesen 2. Teil-Planfeststellungsbeschluss (EZ 2) erfolgen.

5G-Monitoringplattform für Hoch- und Höchstspannungsnetze zur Unterstützung des Ziels Net-Zero- Emissionen in Smart Grids, Teilvorhaben LTB: Datengetriebene Modelle und Algorithmen für den digitalen Zwilling

Planfeststellungsverfahren für die Änderung der 110-kV Freileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg-Nr. E10007) vom Umspannwerk Kastenweiher bei Erlangen bis zur Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken

Die 110-kV Freileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg-Nr. E10007) wurde in den Jahren 1972-1974 errichtet, umfasst eine Gesamtlänge von ca. 62 km und führt vom Umspannwerk Kastenweiher bei Erlangen in Mittelfranken in Richtung Oberfranken und endet am Umspannwerk Eltmann in Unterfranken. Die Freileitung besteht aus insgesamt 177 Masten, die im ersten Abschnitt von Mast 21 bis Mast 135 nur mit einem Stromkreis beseilt sind. Die Vorhabensträgerin, die Bayernwerk Netz GmbH, möchte die Übertragungskapazität dieser Leitung erweitern. Dadurch soll die Möglichkeit zur Aufnahme und Verteilung von Erträgen aus Quellen erneuerbarer Energie erhöht und eine sichere Stromversorgung gewährleistet werden. Die Vorhabensträgerin plant, ab Mast 21 bis zur Regierungsbezirksgrenze zwischen Mittel- und Oberfranken einen zweiten 110 kV-Stromkreis zuzubeseilen. Zur Anbindung der Umspannwerke Kastenweiher und Höchstadt werden die Maste 1A und 78 A als Abzweigmaste neu errichtet. Zudem werden die Maste Nr. 4, 22, 51, 58, 60 und 78 standortgleich – aber mit Masterhöhungen im Vergleich zum Bestand – ersatzneugebaut.

aaa_spitzenaktualitaet_lsa_2011_01_24_b.pdf

LVermGeo Sachsen-Anhalt Stand: 17.01.2024 Objekte, Attribute und Wertearten mit Spitzenaktualität (entsprechend AdV-Beschluss, auf Sachsen-Anhalt abgestimmt) Fortführung durch GID Fortführung durch GM Objektart Kennung 42002 Attributart AX_Strasse Internationale Bedeutung Bezeichnung Name Straßenschlüssel Widmung BVB FKT AX_Fahrbahnachse 42009AX_Platz Besondere Verkehrsbedeutung Funktion AX_Bahnstrecke 42015AX_Flugverkehr 44001AX_Fliessgewaesser 44003AX_Kanal 44004AX_Gewaesserachse Überörtlicher Verkehr 1808Fußgängerzone X X X X XX X XX XX X 1808FußgängerzoneX FKTFunktion5130 5310 5320 5330 .....Fußgängerzone Parkplatz Rastplatz Raststätte .....X X X Straßenschlüssel…..…..Bahnkategorie Elektrifizierung1100 1000 2000 1000 2000 .....Eisenbahn elektrifiziert nicht elektrifiziert eingleisig zweigleisig .....NAM Name5512 5513 5521 .....Regionalflughafen Sonderflughafen Verkehrslandeplatz .....FKT8300Kanal BKT ELK GLSAnzahl der Streckengleise NRBNummer der Bahnstrecke ARTArt X X X Bemerkung ZUSO, Angaben in Abhängigkeit von WDM Angaben in Abhängigkeit von WDM Bestandteil von ZUSO 42002 - AX_Strasse, Straßenachse in Betrieb (Standard), Angaben in Abhängigkeit von WDM Angaben in Abhängigkeit von WDM Bestandteil von ZUSO 42002 - AX_Strasse, Straßenachse in Betrieb (Standard), Angaben in Abhängigkeit von WDM Xnur bei FKT 5330 (Aktualität 6 Monate) oder wenn der Straßenschlüssel vorhanden ist (Aktualität 12 Monate) X X X X X X X XAngaben in Abhängigkeit von WDM Bahnstrecke in Betrieb (Standard) X X X X nur wenn Bestandteil von ZUSO AX_Kanal Funktion GWK Gewässerkennzahl NAM Name SFK Schifffahrtskategorie1000BinnenwasserstraßeX X X X X BRG FKT8300KanalX X 1251 1230 1260 1220Freileitungsmast Photovoltaikanlage Funkmast WindradX X X X Breite des Gewässers Funktion ZUSO nur wenn Bestandteil von ZUSO AX_Kanal AX_BauwerkOderAnlageFuer IndustrieUndGewerbe BWF Bauwerksfunktion 51005AX_Leitung 53001AX_BauwerkImVerkehrsbereich 53002AX_Strassenverkehrsanlage 53004 1000 X 12 X X X X X Funktion STS 51002 Europastraße ..... ….. ….. Bundesautobahn Bundesstraße Landesstraße, Staatsstraße Kreisstraße Gemeindestraße 6 FKT NAM Name 42014 2001 ..... ….. ….. 1301 1303 1305 1306 1307 AX_Strassenachse 42005 Aktualität in Monaten 3 X IBD BEZ NAM STS WDM 42003 Werteart AX_Bahnverkehrsanlage 53008AX_EinrichtungenFuerDen Schiffsverkehr 57002AX_SchifffahrtslinieFaehrverkehr 71006AX_NaturUmweltOderBodenschutzrecht 71007AX_SchutzgebietNachNaturUmweltOder Bodenschutzrecht 71012AX_Schutzzone 73005AX_Gemeinde 75003AX_KommunalesGebiet 75009AX_Gebietsgrenze BWF Bauwerksfunktion 1110 Freileitung X Die Objekte der Objektart AX_BauwerkImVerkehrsbereich haben die gleiche Spitzenaktualität wie die in Relation stehenden Objekte. BWF Bauwerksfunktion 1870 Tunnel, Unterführung X X z.B. AX_Strasse, AX_Bahnstrecke 1800 Brücke X X z.B. AX_Strasse, AX_Bahnstrecke 1830 Hochbahn, Hochstraße z.B. AX_Strasse, AX_Bahnstrecke NAM Name ..... ..... X X nur für BWF 1870 - Tunnel, Unterführung ART Art BEZ Bezeichnung NAM Name STS Straßenschlüssel BFK Bahnhofskategorie NAM Name 3001 3002 3003 4000 ..... ..... .....Kreuz Dreieck Anschlussstelle Platz ..... ..... .....X X X X X X X 1010 1020Bahnhof HaltestelleX 1030 .....Haltepunkt ..... X X X ARTArt1460AnlegerX FKTFunktion1710AutofährverkehrX ADF Art der Festlegung NAM Name1621NaturschutzgebietX XADF Art der Festlegung NAM Name1670NationalparkX XZONZone1010 1020 1030 9997GKZGemeindekennzeichenXGKZGemeindekennzeichenXAGZArt der GebietsgrenzeX Zone I Zone II Zone III Attribut trifft nicht zu Seite 1 von 1 nur für ART 3001 bis 3003 nur für ART 4000 - Platz nur bei 42014 mit BKT 1100 Eisenbahn und 1101 Personenverkehr ZUSO Bestandteil von ZUSO AX_Schutzgebiet NachNaturUmweltOderBodenschutzrecht X X X X gilt für alle AGZ

Feststellen des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Genehmigung der Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg. Nr. E10007) im Unterabschnitt von der Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken bis zum Mast Nr. 135; Bekanntgabe der Regierung von Oberfranken gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Der Regierung von Oberfranken liegt ein Antrag auf Planfeststellung für die Änderung der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg. Nr. E10007) im Unterabschnitt von der Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken bis zum Mast Nr. 135 vor. Die 110kV-Freileitung Kastenweiher – Eltmann (Ltg. Nr. E10007) der Bayernwerk Netz GmbH befindet sich im Freistaat Bayern, in den Regierungsbezirken Ober-, Mittel- und Unterfranken. Die Freileitung beginnt im Umspannwerk Kastenweiher südwestlich der Stadt Erlangen und endet im Umspannwerk Eltmann, das im Industriegebiet der Stadt liegt. Erbaut wurde die Freileitung in den Jahren 1972-1974. Sie erstreckt sich über eine Gesamtlänge von 62 km. Für die Errichtung der Freileitung wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Gegenstand der Planung ist der 17 km lange Freileitungsabschnitt von der Regierungsbezirksgrenze Mittelfranken/Oberfranken (zwischen Mast Nr. 89 und Mast Nr. 90) und dem Mast Nr. 135. In diesem Bereich wird auf die – bislang lediglich mit einem Stromkreis beseilten – Masten ein zweiter 110-kV-Stromkreis zubeseilt. Zum Einsatz kommen Einfach-Leiterseile des Typs Al/St 230/30 (Aluminium-Stahl-Seile) sowie ein Blitzschutzseil des Typs 1x ASLH-D(S)B (AY/AW 97/48-11,1), bei dem es sich um ein verzinktes Aluminiumseil handelt. Ein Stromkreis besteht aus drei Leiterseilen, die auf einer Seite des Masts über zwei Ebenen angeordnet sind. Vier Maste (Nrn. 105, 106, 111 und 112) werden hierfür verstärkt, der Mast Nr. 135 wird standortgleich ersatzneugebaut. Ziel der Maßnahme ist es, den Abtransport von erzeugter Energie aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in verbrauchsstärkere Regionen sicherzustellen und die Netzstabilität in der Region zu erhöhen.

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