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Digitale Topographische Karte NW 1:10 000, historisch

Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 für Nordrhein-Westfalen (DTK10 NRW) war ein Landeskartenwerk, das aus objektstrukturierten Daten des ATKIS® Basis-DLM, aus Gebäudedaten und aus einem Geländemodell automatisiert abgeleitet wurde. Die DTK10 NRW wurde nach Fortführung des ATKIS® Basis-DLM wöchentlich aktualisiert und gewährleistete somit eine hohe Aktualität. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen mit hoher Lagegenauigkeit. Als großmaßstäbige Karte bietet sie die ideale Grundlage für Planungen und eignet sich als Kartengrundlage für thematische Karten. Die Jahrgänge 2003 bis 2010 enthalten die Farbausprägung sowie die Restschriften. In den Jahrgängen ab 2011 sind zusätzlich die Graustufen enthalten. Die DTK10 NRW wird seit 31.08.2023 nicht mehr aktualisiert.

Digitales Basis-Landschaftsmodell NW

Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) beschreibt die Landschaft in Form von topographischen Objekten und stellt einen präsentationsneutralen, objektbasierten Vektordatenbestand dar. Das Standard-Datenaustauschformat für Daten im AAA-Modell ist die Normbasierte Austauschschnittstelle (NAS). Der Abruf ist im Format NAS und und als Shape möglich. Der Aktualisierungszyklus beträgt einen Monat. Stand der Daten: 28.02.2026

Deutsche Grundkarte NW 1:5 000

Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) war bis Februar 2016 das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen. Sie wird durch die Amtliche Basiskarte 1:5000 (ABK) abgelöst.

Historische Topographische Karte NW 1:100 000

Die Historische Topographische Karte im Maßstab 1: 100 000 (histTK100) stellt großräumige topographische Zusammenhänge in abstrahierter Form dar. Die Kartenblätter der Topographischen Karte 1 : 100 000 werden mit Fortführungsständen ab dem Jahr 1953 zur Verfügung gestellt. Seit den 1960er Jahren ist die TK100 in der Regel alle 5 Jahre aktualisiert worden. Ab 2012 wird die Topographische Karte 1:100 000 als digitale Karte geführt und historisiert. Die Kartenblätter sind je nach Jahrgang als einfarbige bzw. farbige pdf-Datei verfügbar. Auf dem Kartenblatt findet sich jeweils die Angabe zur Georeferenzierung in der Lage sowie in der Höhe.

Digitale Topographische Karte NW 1:25 000

Die DTK 25 ist eine (digitale) topographische Karte im Maßstab 1 : 25 000. Sie wird weitgehend automatisiert aus den Daten des Digitalen Landschaftsmodells NRW und weiteren amtlichen Quellen abgeleitet. Die Karte wird sowohl in Farbe als auch in Schwarz-Weiß bereitgestellt. Die Topographie der Erdoberfläche wird mit hoher Lagegenauigkeit detailreich wiedergegeben. Die DTK25 steht sowohl blattschnittfrei als auch im Standardblattschnitt mit Kartenrahmen und Legende bezogen werden. Die blattschnittfreien Daten können sowohl in Farbe als auch in Schwarz-Weiß bereitgestellt werden.

Digitale Topographische Karte NW 1:25 000 Schwarz-Weiß

Die DTK 25 ist eine (digitale) topographische Karte im Maßstab 1 : 25 000. Sie wird weitgehend automatisiert aus den Daten des Digitalen Landschaftsmodells NRW und weiteren amtlichen Quellen abgeleitet. Die Karte wird in Schwarz-Weiß bereitgestellt. Die Topographie der Erdoberfläche wird mit hoher Lagegenauigkeit detailreich wiedergegeben.

Digitale Topographische Karte NW 1:100 000

Die Digitale Topographische Karte im Maßstab 1:100.000 (DTK100) stellt großräumige topographische Zusammenhänge in abstrahierter Form dar.

Digitale Topographische Karte NW 1:50 000

Die Digitale Topographische Karte im Maßstab 1:50.000 (DTK50) stellt überregionale topographische Zusammenhänge in abstrahierter Form dar.

Planfeststellungsverfahren zur Änderung und zum Betrieb der 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen dem Punkt (Pkt.) Bengel und Pünderich (Bauleitnummer [Bl.] 1024) im Abschnitt zwischen Mast Nr. 9 bis Mast Nr. 13 (Moselkreuzung)

Die Westnetz GmbH, Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund, hat für das unten beschriebene Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: a) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Bengel – Pünderich (BI. 1024) durch Ersatzneubau des Mastes Nr. 1011 der Bl. 1024; Flur 1, Flurstück-Nr. 23/3; Flur 31, Flurstück-Nr. 2, 3 und 118; Gemarkung Pünderich, b) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Bengel – Pünderich (BI. 1024) durch Demontage der Masten Nr. 10, Nr. 11 und Nr. 12 der Bl. 1024; Flur, 1 Flurstück-Nr. 37/14, 23/3; Flur 31, Flurstück-Nr. 4; Gemarkung Pünderich und c) Änderung und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Bengel – Pünderich (BI. 1024) durch Neubeseilung von Mast Nr. 9 bis Mast Nr. 1011 und Mast Nr. 1011 bis Mast Nr. 13; Länge ca. 1,3 km; Startpunkt: Flur 26, Flurstück-Nr. 30, Gemarkung Reil; Endpunkt: Flur 28, Flurstück-Nr. 226 und 227, Gemarkung Pünderich. Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]). Betroffen sind folgende Gebietskörperschaften: Landkreis Bernkastel-Wittlich: Verbandsgemeinde Traben-Trarbach: Ortsgemeinde Reil Landkreis Cochem-Zell: Verbandsgemeinde Zell (Mosel): Ortsgemeinde Pünderich

Bebauungsplan Nr. 05 "Nienhorst", 1. Änderung, Gemeinde Nienhagen

Zur Verbindung des Gartenweges mit dem Sandweg im Ortsteil Nienhorst ist unter den Freileitungen eine Straße angelegt worden, die den bisher ausgewiesenen Wendeplatz entbehrlich macht. Zur Neuordnung der betroffenen Grundstücke und der überbaubaren Grundstücksflächen wird die 1. Änderung aufgestellt.

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