Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2010 vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten die Freiheit zu gewähren, über die Zulassung, die Einschränkung oder das Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen ihres Hoheitsgebiets zu entscheiden. Das verabschiedete Paket umfasst eine Mitteilung, eine neue Empfehlung zur Koexistenz gentechnisch veränderter Pflanzen, herkömmlicher Kulturen und/oder Kulturen aus ökologischem Anbau sowie einen Verordnungsentwurf, mit dem eine Änderung der GVO-Vorschriften vorgeschlagen wird; das wissenschaftlich fundierte GVO-Zulassungsverfahren der EU bleibt von der Maßnahme jedoch unberührt. Die neue Empfehlung zur Koexistenz räumt mehr Flexibilität ein, damit die Mitgliedstaaten bei der Einführung von Koexistenzmaßnahmen ihren jeweiligen lokalen, regionalen und nationalen Gegebenheiten Rechnung tragen können. Die vorgeschlagene Verordnung ändert die Richtlinie 2001/18/EG dahingehend, dass die Mitgliedstaaten den Anbau von GVO in ihrem Hoheitsgebiet künftig einschränken oder untersagen können. Dem Verordnungsentwurf müssen noch das EU-Parlament und der Ministerrat zustimmen.
Die europäische Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, die europäische Verordnung 1829/2003 sowie das deutsche Gentechnikgesetz regeln den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Demnach muss vor Erteilung einer Genehmigung eine Umweltrisikoprüfung durchgeführt werden. Während des Anbaus ist ein Monitoring der Umweltwirkungen der GVO gesetzlich vorgeschrieben. Um Schäden an der Natur im Rahmen der Umweltrisikoprüfung und beim Monitoring verlässlich zu bestimmen, muss jedoch zunächst in verbindlicher Form definiert werden, was unter solchen Schäden zu verstehen ist. Weiterhin muss ein standardisiertes Verfahren zur Bewertung von Schäden zur Verfügung stehen. Da diese Voraussetzungen aus Sicht des Naturschutzes bisher nicht erfüllt waren, hat das Bundesamt für Naturschutz eine Forschergruppe an der TU Berlin mit zwei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beauftragt, um eine Schadensdefinition und ein Bewertungsverfahren zu erarbeiten. Im Ergebnis liegt ein transparentes und so weit wie möglich standardisiertes Bewertungsverfahren vor, das in Zukunft bei verschiedenen gentechnikrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vollzugsaufgaben eingesetzt werden kann. Es wird dazu beitragen, gentechnikrechtliche Bewertungen der Umweltwirkungen von GVO um wichtige naturschutzfachliche Aspekte zu ergänzen. Hierzu zählen insbesondere eine konsequente Differenzierung der Bedeutung von Schutzgütern und eine systematische Beachtung räumlich konkreter Naturschutzzielsetzungen, wie sie beispielsweise in Schutzgebietsverordnungen festgelegt werden. Im Haupttext werden alle Verfahrensschritte ausführlich hergeleitet, beschrieben und begründet. Zusätzlich liegt dem Band eine CD-ROM bei, mit einem Leitfaden, der in knapper Form den Gesamtablauf und alle Einzelschritte des Bewertungsverfahrens zusammenfasst.
Das Projekt "Entwicklung eines Konzepts für die Umweltbeobachtung nach Richtlinie 2001/18/EG von transgenem Raps und die Erhebung von Basisdaten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Institut für Landschafts- und Pflanzenökologie, Fachgebiet Pflanzenökologie und Ökotoxikologie (320b) durchgeführt. Untersuchungen aus USA, Japan, Belgien und auch der Schweiz haben gezeigt, dass transgener Raps sich ausbreiten und etablieren konnte, auch ohne dass ein Anbau stattgefunden hat. Anträge auf eine Genehmigung für den Anbau von transgenem Raps befinden sich im Verfahren. Alle bisher genehmigten und beantragten Rapslinien verfügen über eine transgene Toleranz gegen Herbizide, wenige verfügen zusätzlich über die Eigenschaft männlicher Sterilität. Deutschland gehört zu den Hauptanbauländern von Raps. Vorkommen von Ruderalraps sind weit verbreitet und die Ausbildung ausdauernder Populationen wurde vielfach nachgewiesen. Eine Verbreitung transgener Rapspflanzen z.B. entlang von Transportwegen oder in der Nähe von Verarbeitungsanlagen ist daher auch für D wahrscheinlich. Untersuchungen dazu wurden bisher nur vereinzelt, lokal begrenzt und mit uneinheitlicher Methodik durchgeführt. Eine Verbreitung und Etablierung transgenen Rapses birgt das Potential für schädliche Umweltwirkungen wie z.B. die Verstärkung des Unkrautpotenzials von Raps oder die Auskreuzung in wildverwandte Arten und eine damit verbundene Ausbildung invasiver Eigenschaften. Ein fachlich tragfähiges Konzept für ein Monitoring der Umweltwirkungen von transgenem Raps liegt bisher weder für Import und Verarbeitung noch für den Anbau vor. EFSA empfiehlt in seinem Leitfaden zum Monitoring (2011), die Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen, im Fall von Import und Verarbeitung die Verhinderung des Gelangens von keimfähigen Rapssamen in die Umwelt, im Rahmen der fallspezifischen Beobachtung zu überprüfen. Ziele des Vorhabens: - Ein praxistaugliches und im Aufwand angemessenes Konzept für das Monitoring der Umweltwirkungen transgenen Rapses bei Import und Verarbeitung unter Berücksichtigung der nationalen Bedingungen zu erarbeiten. - Erhebungen zum Vorkommen von transgenem Ruderalraps in ausgewählten Regionen durchzuführen und den entwickelten methodischen Ansatz zu erproben.
Das Projekt "Analyse des Vorschlags der Ad-hoc-AG hinsichtlich der Anforderungen an ein GVO-Monitoring" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Zentrum für Umweltforschung und nachhaltige Technologie (UFT), Allgemeine und theoretische Ökologie durchgeführt. Inhalt der Studie war die Prüfung, inwieweit Teile eines GVO-Monitoring im Rahmen der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS) übernommen werden können. Im Ergebnis zeigt sich, dass einige Prüfpunkte des GVO-Monitoring durch die ÖFS abgedeckt werden können, weil ein zentrales Schutzziel 'Erhalt der Biodiversität' für ÖFS und GVO-Monitoring gleichermaßen relevant ist. Defizite bestehen z. B. hinsichtlich der Wirkungen von Komplementärherbiziden und der von GVO produzierten Toxine. Die zu erhebenden biotischen Parameter liefern potenziell aussagekräftige Daten für beide Beobachtungssysteme im Sinne eines allgemeinen Biodiversitätsmonitoring.
Das Projekt "Ökologischer Schaden in der Agro-Gentechnik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für Ökologie, Fachgebiet Ökosystemkunde , Pflanzenökologie durchgeführt. Laut Artikel 4 der europäischen Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) und der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel (VO 1829/2003/EG) sowie gemäß nationalem Gentechnikrecht (GenTG) darf die absichtliche Freisetzung oder das Inverkehrbringen von GVO keine schädlichen Auswirkungen auf die in diesen Rechtsquellen genannten Schutzgüter haben. Dabei ist es als problematisch anzusehen, dass in den erwähnten rechtlichen Vorgaben der Schadensbegriff nicht näher definiert wird und konkrete Maßstäbe sowie Kriterien zur Ermittlung schädlicher Auswirkungen auf die Umwelt - sog. 'ökologischer Schäden' - fehlen. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen dieses Vorhabens - aufbauend auf bisherigen F+E-Vorhaben, internationalen Forschungsvorhaben sowie bestehenden Gesetzen und der einschlägigen Fachliteratur - der Schadensbegriff für die Agro-Gentechnik in Bezug auf die aus naturschutzfachlicher Sicht relevanten Schutzgüter definiert. Zudem wird die Operationalisierung des Schadensbegriffs vorbereitet, indem ein methodischer Ansatz für die Auswahl von Bewertungskriterien und die Festlegung von Erheblichkeitsschwellen entwickelt wird. Es wurden aber noch keine konkreten Erheblichkeitsschwellen oder Bewertungskriterien vom Auftragnehmer ermittelt, sondern es wurde der methodische Rahmen für das folgende F+E-Vorhaben 'Operationalisierung des Konzeptes zum Ökologischen Schaden durch GVO' FKZ 805 81 004 (Modul II) abgesteckt. Dabei wurde zwischen den einzelnen relevanten Vollzugsebenen der Agro-Gentechnik unterschieden.
Das Projekt "Analyse der an Ackerflächen angrenzenden Habitate für die Risikoabschätzung von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V., Institut für Landnutzungssysteme und Landschaftsökologie durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, die in der deutschen Agrarlandschaft an Ackerflächen angrenzenden Habitate zu erfassen und die darin lebenden Artengemeinschaften zu charakterisieren. Die zu erwartende Artenzusammensetzung von Flora und Fauna auf landwirtschaftlichen Flächen lässt sich in Abhängigkeit von Lage, Managementsystem und Anbaukultur eingrenzen. Schwieriger ist dahingehend eine Aussage darüber zu treffen, welche Arten und Lebensräume zusätzlich, durch ihre Lage in räumlicher Nähe zum Anbaugebiet, durch den Anbau von GVO beeinflusst werden könnten. Bei einem Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) in der EU muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein Anbau des GVO auf der ganzen für die entsprechende Kultur nutzbaren Agrarfläche möglich ist. Daher ist die Erfassung von Art und Struktur der in Deutschland an Agrarflächen angrenzenden Lebensräume eine gute Annäherung für eine Aussage zu den durch den GVO-Anbau potenziell betroffenen Lebensräumen und deren Arten. Zusätzlich ist aus naturschutzfachlicher Sicht das Vorkommen von seltenen, gefährdeten und geschützten Arten sowie geschützten Lebensraumtypen (LRT) in der Umgebung von Ackerflächen von besonderer Bedeutung.
Das Projekt "Abstandsregelungen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) in der Nähe von Schutzgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Zentrum für Umweltforschung und Technologie, Abteilung Allgemeine und Theoretische Ökologie durchgeführt. Untersuchungsgegenstand des Projektes sind Auswirkungen des Anbaus von GVP auf Schutzgebiete gemäß Bundesnaturschutzgesetz. Das Ziel ist die Formulierung von Empfehlungen zu Regelungen zum GVP-Einsatz in der Nähe von Schutzgebieten im Sinne einer 'guten fachlichen Praxis'. Das in drei Teilvorhaben gegliederte Projekt umfasst erstens die Zusammenstellung und Bewertung des Status Quo in Bezug auf Eigenschaften gentechnisch modifizierter Kulturpflanzen und deren mögliche Einflussnahme auf Schutzgebiete. Zweitens erfolgt die Aufbereitung bundesweiter räumlicher Basisinformationen mittels GIS und Programmierung, um Regionen mit besonderem Gefährdungspotenzial zu identifizieren. Diese dienen drittens als Grundlage zur exemplarischen Modellierung von Ausbreitungsprozessen sowie zur Durchführung von Szenariorechnungen für Schutzgebiete. Die Ergebnisse aller drei Teilbereiche werden in einem GIS zusammengestellt und münden dann in Empfehlungen zum Umgang von GVP-Anbau in der Nähe von Schutzgebieten.
Das Projekt "Fortschreibung des Konzeptes zur Bewertung von Risiken bei Freisetzungen und dem Inverkehrbringen von gentechnisch veraenderten Organismen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Zentrum für Umweltforschung und Umwelttechnologie durchgeführt. Gemaess Paragraph 16 (4) des Gentechnikgesetzes ist das Umweltbundesamt bei der Genehmigung von Freisetzungen als Einvernehmensbehoerde eingebunden. Beim Inverkehrbringen ist eine Stellungnahme des UBA einzuholen und fuer die Zukunft ist auch hier die Stellung als Einvernehmensbehoerde vorgesehen. Um diesem Auftrag gerecht werden zu koennen und um die Entscheidungsfindung vergleichbar und nachvollziehbar zu machen, hat das UBA, aufbauend auf die bisherigen Vollzugserfahrungen, ein Konzept zur Risikoabschaetzung erarbeitet, das auch in die Arbeit internationaler Gremien (EU, OECD, Umsetzung Biosafety-Protokoll) eingespeist werden soll. Seit einem Fachgespraech zu dem Risikokonzept im Jahr 1996 ist die Diskussion um Wirkungsfragen und Risiken durch den Einsatz von gentechnisch veraenderten Organismen (GVO) fortgeschritten, neue wissenschaftliche Untersuchungen liegen vor und eine Novellierung der Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG ist in Arbeit. Im Rahmen des Vorhabens soll das vorliegende Bewertungskonzept des UBA anhand neuerer Erkenntnisse und Positionen ueberarbeitet und aktualisiert werden. Hierzu zaehlen z.B. neben der Einbindung der Ergebnisse des Fachgespraechs die Positionen des SRU, des WBGU, der OECD (Vergleichbarkeit, Concept of Familiarity), Erkenntnisse aus der Risikobewertung von Neophyten, Mikroorganismen, aber auch der Chemikalienregulierung. Hierbei soll die Einbindung des Vorsorgeprinzips in die Risikobewertung besondere Beruecksichtigung erfahren. In der zweiten Jahreshaelfte des Jahres 2002 soll ein Fachgespraech zu dem ueberarbeiteten Konzept durchgefuehrt werden. Die Ergebnisse des Fachgespraechs sind Bestandteil des Abschlussberichtes.
Das Projekt "Betonfreigabe - Betonrezyklierung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Brenk Systemplanung GmbH durchgeführt. Bauschutt/Gebaeudemassen bilden massereichsten Stoffstrom beim Rueckbau kerntechn. Anlagen. Fuer Freigabe ist Kenntnis des Eindring- und des Freisetzungsverhaltens von Radionukliden in/aus Baustoffen relevant. Dieses Vorhaben verfolgt hierzu 5 Ziele: 1) exper. Unters. des Eindringverhaltens ausgew. Radionuklide (RN) in Betonoberf., 2) exper. Ermittlung der RN-Verteilung an Zementsteinphasen und Zuschlag, 3) exper. Unters. zur Wiederverwertung von Beton mit Elutionsvers., 4) modellmaessige Unters. zur Ermittlung des Freisetzungsverh. von RN aus Bauschutt, 5) exper. Unters. zur Freisetzg. von H3 aus Beton. Durch Ziele 1-3 koennen Aktivitaetsabschaetzungen, Deko-Massnahmen, Abtragtiefen und Freigabestrategien besser abgeschaetzt und geplant werden. Durch Ziele 4 und 5 koennen radiologische Modelle und Bewertungen erheblich verbessert werden; insbesondere bzgl. der oft restriktiven Wasserpfade. Das Vorhaben soll als Verbundvorhaben durchgefuehrt werden.
Das Projekt "Monitoring der Umweltauswirkungen transgener Kulturpflanzen in Bremen und im Bremer Umland: Erfassung der Ausbreitungs- und Auskreuzungsdynamik von Raps (Brassica napus L.)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bremen, Zentrum für Umweltforschung und nachhaltige Technologie (UFT), Allgemeine und theoretische Ökologie durchgeführt. In der Bundesrepublik Deutschland und anderen europaeischen Laendern steht der grossflaechige Anbau gentechnisch veraenderter Pflanzen (GVP) in den naechsten Jahren bevor. Mit dem allgemeinen Einsatz von GVP in der Landwirtschaft ist dann auch mit einer Massenfreisetzung von Transgenen in die Umwelt zu rechnen, deren komplexe Wirkungen auf das Artenspektrum, die Populationsdynamik, die Vegetationsoekologie etc. nicht kalkulierbar sind. Fuer das Inverkehrbringen transgener Kulturpflanzen ist deshalb seitens der EU ein Nachzulassungsmonitoring in allen Mitgliedstaaten verpflichtend vorgesehen. Unter den gentechnisch veraenderten Pflanzen spielen fuer Bremen und das Bremer Umland Raps und Mais eine besondere Rolle. Am Beispiel von Raps soll im Rahmen des Projektes ein Instrumentarium entwickelt und erprobt werden, mit dessen Hilfe Ausbreitungs- und Auskreuzungsdynamiken der Kulturpflanze und ihrer Fremdgene erfasst und oekologische Folgewirkungen abgeschaetzt werden koennen. Voraussetzung dafuer ist eine umfassende Dokumentation des Status Quo sowie die Definition geeigneter Beobachtungsparameter und Indikatoren, um zukuenftige Entwicklungen abschaetzen und festgestellte Veraenderungen bewerten zu koennen. Das Forschungsvorhaben beinhaltet grundlegende floristische und vegetationskundliche Datenerhebungen in Bremen und im Bremer Umland, Auswertung der Kartierungen, die Auswahl geeigneter Untersuchungsflaechen, Probennahmen, die Auswertung der erhobenen Daten, die Anlage einer Probenbank bis hin zum Vergleich und Austausch mit Befunden aus Projekten anderer Regionen. Es steht im Kontext mit anderen Drittmittelprojekten zum Thema 'Gentechnikspezifisches Monitoring' (BMU/UBA, BMBF) und unterstuetzt den Aufbau eines interdisziplinaeren wissenschaftlichen Schwerpunktes am UFT.