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Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Bewerberportal

Mit dem System lässt sich der gesamte Bewerbungs- und Auswahlprozess der FÖJ-Bewerber/innen (in Hamburg) im Internet abwickeln. Bewerber/innen werden bei der online-Anmeldung unterstützt und haben ständig einen Einblick in den Stand ihres Bewerbungsverfahrens. Die FÖJ-Stellen-Anbieter haben einen Überblick über ihre Stellen und die eingehenden Bewerbungen. Die BSU bekommt die Möglichkeit, den gesamten Ablauf online zu steuern und hat stets einen aktuellen Stand sämtlicher Bewerbungsabläufe. Alle Informationen im System sind miteinander vernetzt. ¿ Die Bewerber können aus Ihrer Auswahlliste der Stellen zur Beschreibung der Stelle und den Kontaktdaten gelangen. ¿ Die BSU erhält eine Liste der Stellen. Hinter jeder Stelle liegt dann eine Liste der bisher zugeordneten Bewerber. Die Bewerber wiederum sind mit der Liste der Stellen verknüpft, für die sie sich bewerben. Zu jeder der Stellen kann der aktuelle Entscheidungsstatus aufgerufen werden. ¿ Die Stellenanbieter erhalten eine Liste ihrer Stellen und einen Überblick über ihre Bewerber/innen. Sie können im geschlossenen System mit ihnen kommunizieren. Alle Entscheidungsprozesse werden den Benutzern über eine Nachricht im geschlossenen System mitgeteilt. Diese Nachrichten werden im System gespeichert. Per Mail werden die Benutzer auf eine im System vorliegende neue Nachricht hingewiesen.

Umweltbildung

Die Hauptaufgaben der Projektstelle Nachhaltige Entwicklung: - Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Hamburg - Entwicklung von Nachhaltigkeitsindikatoren - Lokale Agenda 21 - Nachhaltigkeitskommunikation und -information - Umweltbildung, Bildung für eine nachhaltige Entwicklung - Umweltzentrum Karlshöhe, Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) Die Ziele der Projektstelle Nachhaltige Entwicklung: Übergreifendes Ziel ist die Förderung der Zukunftsfähigkeit Hamburgsals qualitativ wachsende Stadt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, unter anderem durch Förderung des Bewusstseins im Hinblick auf nachhaltiges, zukunftsfähiges Verhalten, durch Förderung und Organisation des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Hamburg und durch Umweltbildung.

App "Meine Umwelt" Verson 3.1 - Karteninformationen (Projektpartner Sachsen-Anhalt)

Themenkarten und Layer: - Abfall: Entsorgungsanlagen - Boden: Bodendauerbeobachtungsflächen - Energie: Energieberater, Energieeffizienz, Erneuerbare Energieanlagen - Erleben: Naturerlebnisse, Geoerlebnisse, Geopfade, Lehrpfade, Radwege, Wanderwege, Harzer Wandernadel, Gartenträume (schönsten und bedeutsamsten Parkanlagen), Blaues Band (Wassertourismus ), Badegewässerqualität, Veranstaltungen - Hochwasser: Hochwassergefährdung HQ10 (zehnjähriges Hochwasser) , HQ100 (hundertjähriges Hochwasser) , HQ200 (zweihundertjähriges Hochwasser) - Landwirtschaft: Kulinarischer Stern, Marktplatz (Milch, Milchatlas, Milchprodukte, Obst und Gemüse, Obstatlas, Wildatlas, sonstige) - Nachhaltigkeit: Bildung Nachhaltige Entwicklung, Freiwilliges Ökologisches Jahr - Schutzgebiete: Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Nationale Naturmonumente, Nationalpark, Europäische Vogelschutzgebiete (Natura2000), Naturparke, Naturschutzgebiete, Feuchtgebiete (RAMSAR), Wasser- und Heilquellenschutzgebiete - Verkehr: Straßenlärm 24 Stunden, Straßenlärm Nacht, Umweltzonen - Wald: Fundorte Asiatischer Laubholzbockkäfer und Quarantänezonen, Forstrevier, Pilzsachverständige, forstliche Rettungspunkte - Wasser: Aufgabenträger Abwasserbeseitigung - Wirtschaft: Umweltallianz Karten Artenmeldungen: - Artenfunde: Bisam, Gottesabeterin, Hirschkäfer, Riesen Bärenklau, Weinbergschnecke Karten Umweltbeeinträchtigungen: - Umweltbeeinträchtigungen (letzte 24 Monate): Abfall, Abwasser, Boden, Gewässer, Lärm, Luft, Naturschutz Zu den jeweiligen Karten werden Kartenlegenden bereitgestellt.

Naturschutz (N3)

Die Abteilung für Naturschutz betreibt: a) die Ausweisung bzw. Erweiterung von Schutzgebieten, insbesondere Erweiterung der Naturschutzgebietsflächen sowie die Umsetzung der EG-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie in Hamburg b) die Sicherung von 38 Naturschutzgebieten durch Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen einschließlich Umsetzung c) die Sicherung des Naturschutzes in der Kulturlandschaft durch Vertragsnaturschutz d) die Sicherung und Entwicklung des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer, auch als Teil des UNESCO Welterbes Wattenmeer und als UNESCO Biosphärenreservat in Kooperation mit Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Dänemark und den Niederlanden für eine gemeinsame Wattenmeer-Politik e) die Aktualisierung und Fortentwicklung des Artenschutzprogramms und der Biotopkartierung als Grundlage für alle raumbezogenen Planungen und zur Ermittlung der Entwicklung der Qualität der Lebensräume der Stadt f) die Überwachung der europäischen und internationalen Vorschriften zum Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten (EU-VO 338/97) sowie qualifizierte Vertretung heimischer Artenschutzaspekte g) die Erarbeitung von Vorgaben und Instrumenten zur Umsetzung der Eingriffsregelung in Hamburg sowie vollziehende Aufgabenwahrnehmung h) die Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus Ersatzzahlungen sowie für Vorhabensträger i) die Öffentlichkeitsarbeit im Naturschutz durch Ausstellungen, Broschüren, Veranstaltungen, Informationszentren usw. j) die Sicherung und Entwicklung des Biotopverbunds k) das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) in Hamburg l) die Förderung der Umweltbildung - insbesondere durch die Umsetzung des Masterplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ)

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bietet jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren eine Möglichkeit, für ein Jahr aktiv an der Umwelt- und Naturschutzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern teilzunehmen. Nutzungsanmerkung: Das Faltblatt "Freiwilliges ökologisches Jahr" können Sie auf der Homepage des Umweltministeriums unter http://www.um.mv-regierung.de/pages/publik.html#k60 bestellen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.foej.de

Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres

Das freiwillige ökologische Jahr bietet die Möglichkeit, Persönlichkeit sowie Umweltbewusstsein zu entwickeln und für Natur und Umwelt zu handeln. Es wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in geeigneten Stellen und Einrichtungen (Einsatzstellen) geleistet, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes tätig sind. Das Gesetz wurde zuletzt geändert durch G v. 24.3.1997.

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein Angebot an alle, die über Natur- und Umweltschutz nicht nur reden und lesen, sondern ihn aus Überzeugung, Interesse und Spaß an der Sache praktisch realisieren möchten. Während des FÖJ haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Vorstellungen und Wünsche für die persönliche und berufliche Zukunft in der Realität zu überprüfen. Auf ideale Weise verbindet das FÖJ damit die Interessen des Umwelt- und Naturschutzes mit der persönlichen Entwicklung und dem Berufsfindungsprozess der Jugendlichen.

Aufbau des Regionalen Umweltzentrums Oberlausitz

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Anlass: Die baulichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung Aufgaben des Umweltzentrums sind völlig unzureichend. So ist das Regionale Umweltzentrum Oberlausitz in einem Gebäude (ehemalige Brauerei des Klosters St. Marienthal) untergebracht, in dem es an ausreichenden Büroarbeitsplätzen mangelt für die pädagogischen MitarbeiterInnen, die Verwaltung, die Absolventinnen des Freiwilligen Ökologischen Jahres, die PraktikantInnen sowie für ProjektmitarbeiterInnen. Derzeit sind die MitarbeiterInnen über verschiedene Gebäude verteilt. Zum Teil arbeiten drei oder vier Mitarbeiter in einem winzigen Büro. In der ehemaligen Brauerei sind genügend weitere Räume vorhanden. Allerdings fehlt es diesen an einer Heizung, zum Teil an Strom. Es fehlen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Toiletten. All den genannten Räumen sowie den bereits vom Umweltzentrum genutzten Räumen fehlt es darüber hinaus an den erforderlichen brandschutztechnischen Voraussetzungen. Daher war zu befürchten, dass die Bauaufsichtsbehörde den Betrieb des Umweltzentrums in der ehemaligen Brauerei untersagt, wenn keine Brandschutzmassnahmen getroffen werden. Ziel: Im Rahmen des beantragten Projekts werden die baulichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Betrieb des Regionalen Umweltzentrums Oberlausitz geschaffen. D.h. die vorhandenen Büroräume sollen den Forderungen des Brandschutzes entsprechen (Brandmeldeanlage, Rauchabzug, Fluchtwege, Ertüchtigung der Zwischendecken etc.). Zudem werden weitere Büroräume, eine Toilettenanlage, eine Umweltbibliothek, ein Archiv sowie eine kleine Teeküche geschaffen. Das Umweltzentrum Oberlausitz soll durch die dann gegebenen räumlichen Bedingungen seinen gestellten Anforderungen und Ansprüchen qualitativer gerecht werden. Es wird angestrebt, die Umweltbildungsarbeit in der Region zu bündeln, zu strukturieren und in Abstimmung zu den anderen Regionen Sachsens zu entwickeln, um so das Umweltbildungsangebot generell zu optimieren und professionalisieren.

Umweltkommunikation mit neuen Medien - Ein Bildungsmodul für das Freiwillige Ökologische Jahr (Pilotprojekt Thüringen)

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel des Projektes war die Entwicklung eines einwöchigen multimedial gestalteten Bildungsbausteins zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ). Für die Umsetzung sollte eine spezielle Internet-Plattform konzipiert, angemessene Lehr- und Lernmaterialien entwickelt und Workshops zur Fortbildung der pädagogischen MitarbeiterInnen angeboten werden. Das Projekt - zunächst modellhaft für das Bundesland Thüringen entwickelt - sollte damit nicht nur der Qualitätsentwicklung des Freiwilligen Ökologischen Jahres dienen, sondern gleichzeitig den - z. Zt. - defizitären Einsatz neuer Medien in der Umweltbildung fördern. Fazit: Ein wichtiger Erfolg des Seminars besteht in der dynamischen Ergebnissicherung, die sich nur in der fortwährenden Anwendung der Ergebnisse realisiert. Insofern stellt es auch einen Teil der Ergebnissicherung dar, dass für die Übernahme des Projektkonzeptes zwei Vereine gewonnen werden konnten: Creta e. V. (Günter Klarner) und der Verein Umweltbüro Nord e. V. (Tilman Langner). Sowohl Herr Klarner als auch Herr Langner haben sich in der Umweltbildung als Medienspezialisten etabliert und sind durch ihre Tätigkeit als Mentoren in den FÖJ-Seminaren grundständig mit diesem Projekt vertraut. Auch am Transfer des Projektes in die anderen Bundesländer konnten beide Personen umfangreich beteiligt werden.

Wir sind wild und wollen es bleiben!

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] steckbrIef WIlDkatze Gattung: Art: LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT Felis (Raubtiergattung aus der Fami- lie der Katzen) Felis silvestris silvestris (Europäische Wildkatze o. Waldkatze) körpergröße und Gewicht Körperlänge: 75–95 cm (Männchen > Weibchen) Körperhöhe: 25-35 cm Gewicht: 5-8 kg fortpflanzung Geschlechtsreife: mit 1-2 Jahren Paarungszeit: Frühjahr Tragezeit: 63-68 Tage Junge pro Wurf: 1-6, meist 2-4 Höchstalter: über 15 Jahre ernährung Hauptbeute: Kleinsäuger, Vögel und andere Kleintiere LANDESAMT FÜR UMWELT, WASSERWIRTSCHAFT UND GEWERBEAUFSICHT Kaiser-Friedrich-straße 7 55116 Mainz Poststelle@luwg.rlp.de www.luwg.rlp.de Wir sind WiLd und WoLLen es BLeiBen! DIe WIlDkatze Unsere Laub- und Mischwälder sind Heimat verschie- denster Tier- und Pflanzenarten. Dazu zählt unter anderem die seltene Europäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris). Nachdem die Art seit dem späten 18. Jahrhundert nahezu ausgerottet wurde, ist sie nun durch verschiedene internationale Schutzabkommen streng geschützt. Seit den 1920ern erholt sich die Population. Trotzdem bekommt man die erwachsenen Tiere kaum in freier Wildbahn zu sehen, da sie vor allem Menschen gegen- über äußerst scheu sind. Die manchmal starke Ähnlichkeit zu einer „verwil- derten Hauskatze“ veranlasst Wanderer und Waldspa- ziergänger, sich des hilflos wirkenden Nachwuchses anzunehmen. Auch viele andere Tierkinder werden aus dem Wald getragen, ohne dass sich die betroffene Person mit der Rechtslage oder Pflege auskennt. WIe erkenne Ich eIne WIlDkatze? Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG) Bearbeitung: L. Simon (LUWG), P. Busch (FöJ) Fotos: A. Schäfer, I. Büttner, M. Trinzen, S. Körner, H.-M. Braun (www.wildkatze-rlp.de) Völlig unverdächtig (keine Wildkatze) sind nicht ge- tigerte Katzen. Im Gegensatz zu Hauskatzen sehen Wildkatzen eines Wurfes nahezu identisch aus. Verdächtig (wahrscheinlich Wildkatze) sind beißende und spuckende Tiere, die sich kaum greifen lassen und ihr Abwehrverhalten auch nach längerer Zeit in Ge- fangenschaft nicht völlig aufgegeben. Layout: L. Schlegel, T. Schollmayer (LUWG) Druck: PRINZ-DRUCK Print Media, Idar-Oberstein © LUWG 2012 klimaneutral natureOffice.com | DE-316-146966 gedruckt WeItere InformatIonen: www.wildkatze-rlp.de Cats4Kids: Eine Geschichte aus dem Wald Aus der Sicht einer Wildkatze: Die Fellfarbe ist ein creme- gelb-ockerfarbener Grundton, beim Jungtier mit starker grauschwarzer Streifenzeich- nung. Heller Kehlfleck, dunkler Aalstrich entlang der Wirbel- säule. Beim Alttier ist die Strei- fenzeichnung verwaschen und zum Teil aufgelöst. Der Schwanz der Alt- und Jungtiere weist mehrere dun- kle Ringe auf, die Schwanzspit- ze ist schwarz. Die Schwanz- form der Altkatzen ist kräftig mit stumpfer Spitze, das Schwanzende von Jungkatzen ist hingegen spitz. Die Pfoten sind breit und kurz und wirken besonders bei der Jungkatze groß und „pranken- artig“. Schwarzer, in der Größe variabler Sohlenfleck aus- schließlich an den Ballen. Der Kopf ist kräftig, mit deut- lichen Stirn- und Backenstrei- fen. Kopf insbesondere bei Jungkatzen groß mit großen Ohren , Nasenspiegel stets fleischfarben, ausgeprägte helle Schnurrhaare. Woche 1 Heute ist vielleicht was Komisches passiert. Heute Morgen nach dem Aufstehen hatte ich einen tierischen Kohldampf. Aber als ich meinen üblichen Schluck Milch bei Mama holen wollte, war sie gar nicht da. Meine kleinen Geschwister hatten da mehr Glück. Die wurden erst wach, als sie wieder zurückkam. Aber statt des üblichen Frühstücks hatte sie so eine kleine Maus dabei. Und als wir uns diese Maus zuwerfen wollten, grinste sie: „Mit Essen spielt man nicht – zumindest, wenn man keine Wildkatze ist“. Woche 2 Mama war wieder im Wald, um noch so eine leckere Maus zu holen. Auf einmal waren da ganz seltsame Geräusche und im nächsten Moment beugte sich ein Schatten über uns und wir wurden hochgehoben. Das war ein Menschenkind mit seinen Eltern gewesen. Die haben uns einfach mitgenommen. Mami ist be- stimmt verzweifelt, weil sie nicht weiß, wo wir sind. Woche 3 In ihrem Bau haben die Menschen uns Katzenfutter aus einer Dose gegeben. Danach hatte ich ganz fürchter- liche Bauchschmerzen. Außerdem ist da noch so eine Katze wie Mami, nur sieht sie ganz rot aus. Woche 4 Ein „böser Mensch“ in einem großen weißen Kittel hat mich mit einem spitzen Ding gestochen. Ich hab mich gerächt und ihn gebissen. Die Menschen haben mich danach in einen Käfig gesetzt, aus dem ich nicht rauskomme. Meine Geschwister hat der Mensch mitge- nommen. Ich hoffe, es geht ihnen gut. Woche 5 Seit einer Woche darf ich nicht mehr aus dem Käfig. Ich habe niemanden zum Spielen. Das Getätschel der Menschen kann ich nicht ausstehen und fauche immer ganz laut. Dann werfen sie mir Futter rein und gehen wieder. Wie es wohl Mama geht? Sie macht sich be- stimmt große Sorgen. Ich glaube, ich werde sie niemals wieder sehen... WAS soll ich vermeiden? ■■ Vermeiden Sie bitte unter allen Umständen, Jung- tiere zu berühren oder zu entfernen! Das Muttertier würde aufgrund des Fremdgeruchs ihr Junges nicht mehr erkennen und es ablehnen. ■■ Wildkatzen unterliegen gesetzlichem Schutz, dazu zählen unter anderem der Anhang A der EG-Verord- nung Nr. 338/ 97, FFH-Richtlinien Anhang IV und seit 1979 ebenfalls der Anhang II der Berner Kon- vention. Sie stehen außerdem auf der Roten Liste als „stark gefährdete“ Art. ■■ Es ist strengstens verboten, diese Art zu töten oder sie zu beunruhigen bzw. ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätte zu beschädigen oder zu zerstören. ■■ Nach dem Bundes- und Landesjagdgesetz gehört die Wildkatze zu den jagdbaren Arten, hat aber keine Jagdzeit (darf nicht geschossen werden). ■■ Sie können nach 24 Stunden den Fundort wieder aufsuchen und überprüfen, ob das Junge noch am selben Platz liegt (die Eltern erscheinen nur, wenn keine Menschen in der Nähe sind) oder Sie infor- mieren die aneignungsberechtigte Person (Jagd- pächter) bzw. die nächste Forstdienststelle. ■■ Sollten Sie den Kontrollgang selbst durchführen und die Katze(n) sich immer noch an derselben Stelle befinden und in schlechter körperlicher Verfassung sein (ausgekühlt, schreiend oder wimmernd), muss die aneignungsberechtigte Person (Jagdpächter) oder die nächste Forstdienststelle verständigt wer- den. Fragen Sie dazu ggf. bei der Kreisverwaltung nach, in deren Gebiet der Fundort liegt.

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