Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Landwirtschaft im Rahmen des Landesentwicklungsplan Umwelt. In Vorranggebieten für Landwirtschaft (VL) geht die landwirtschaftliche Nutzung allen anderen Nutzungen vor. Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Vorranggebiete für Zwecke der Siedlungstätigkeit (Wohnen, Industrie und Gewerbe, Dienstleistungen sowie Freizeitvorhaben) ist unzulässig. Grundlage sind Gebiete, die im Rahmen der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung erhoben wurden. Sie umfassen Flächen, die entweder aufgrund ihrer natürlichen Fruchtbarkeit von hervorragender Bedeutung für die Nahrungsmittelerzeugung sind oder die aufgrund ihrer Hof nahen Lage und Flächenstruktur für entwicklungsfähige, landwirtschaftliche Betrieb existenzbegründend sind. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Fund eines Weichmachers in Urinproben – Fragen & Antworten Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) berichtete Anfang 2024 und im Februar 2025 zum Fund von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern. Die Substanz wurde ebenfalls in Erwachsenen-Urinproben im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Hier gibt das Umweltbundesamt (UBA) Antworten auf die häufigsten Fragen. FAQ vom 06.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.02.2025 1. Was sind Phthalate? Stoffe aus der Gruppe der Phthalate werden als Weichmacher verwendet, um spröden Kunststoff, insbesondere PVC, die gewünschte Elastizität zu verleihen. Weitere Informationen zu Phthalaten haben das UBA das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammengestellt. 2. Was ist Mono-n-hexylphthalat? Mono-n-hexylphthalat kann als ein Abbauprodukt im Körper (als sogenannter Metabolit) aus verschiedenen Stoffen, etwa aus Di-n-hexylphthalat, entstehen. Di-n-hexylphthalat wurde 2013 als besonders besorgniserregender Stoff im Rahmen der REACH-Verordnung (REACH-VO) identifiziert , da es die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährden kann. 2020 erfolgte dann die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-VO . Damit darf der Stoff in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Zulassungsanträge wurden für Di-n-hexylphthalat bislang nicht gestellt. Da es für den Stoff keine Registrierung gemäß REACH-VO gibt, ist davon auszugehen, dass der Stoff wirtschaftlich in der EU keine große Rolle spielt bzw. in der Vergangenheit gespielt hat. Möglich sind Gehalte von Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung in anderen Stoffen, zum Beispiel durch eine Entstehung im Herstellungsprozess, aus Altlasten sowie aus Di-n-hexylphthalat-haltigen Importerzeugnissen. Die SCIP-Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) listet eine größere Anzahl von Erzeugnissen, für die Di-n-hexylphthalat als Bestandteil angegeben wird. 3. Wie wurde die Substanz entdeckt? Das LANUV veranlasste im Herbst 2023 eine Untersuchung der Urinproben von Kindern, die es im Rahmen seiner regelmäßigen Human-Biomonitoring-(HBM)-Untersuchungen sammelt ( Info ). Ergebnisse des LANUV zur Belastung von Kindern mit Mono-n-hexylphthalat wurden in einer Pressemitteilung veröffentlicht. Das UBA und das LANUV stehen zu diesen Ergebnissen in Austausch. Das Umweltbundesamt selbst führte von Mai 2023 bis Juli 2024 die sechste bevölkerungsrepräsentative Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit ( GerES VI ) durch. Deutschlandweit wurden zufällig ausgewählte Erwachsene zwischen 18 und 79 Jahren um ihre Teilnahme gebeten, um unter anderem auf ihre körperliche Belastung mit Umweltschadstoffen hin untersucht zu werden. Unter den im Rahmen dieses Human-Biomonitoring-(HBM)-Programms untersuchten Stoffen befindet sich auch das Mono-n-hexylphthalat. 4. Wie groß ist das Ausmaß der Belastung? Vorläufige Ergebnisse aus GerES VI zeigen, dass in 29 Prozent der rund 1.600 untersuchten Urinproben Mono-n-hexylphthalat nachweisbar ist. Endergebnisse der Studie werden im Laufe des Jahres 2025 erwartet. Der reine Nachweis von (Einzel-)Substanzen im Körper deutet nicht zwangsläufig auf ein gesundheitliches Risiko hin. Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) hat einen toxikologischen Beurteilungswert (HBM-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin abgeleitet. Alle Proben aus GerES VI liegen unterhalb dieses Beurteilungswerts. Auch die im Januar 2024 vom LANUV berichteten Daten liegen darunter. Die im Februar 2025 vom LANUV veröffentlichten Daten der Querschnittsstudie 2023/2024 liegen für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder ebenfalls unterhalb dieses Wertes. Zwei der untersuchten 250 Kinder wiesen eine Überschreitung des HBM-I-Wertes auf. Eine Überschreitung des HBM-I-Wertes bedeutet, dass der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden sollten. Darüber hinaus sollte eine Mehrfachbelastung durch ähnlich wirkende Substanzen bei der Bewertung der HBM-Messergebnisse berücksichtigt werden. Zusätzlich hat das Umweltbundesamt Proben aus GerES V von 361 Kindern und Jugendlichen aus den Jahren 2015 bis 2017 nachträglich auf Mono-n-hexylphthalat untersuchen lassen. In 24 Prozent dieser Proben war Mono-n-hexylphthalat nachweisbar. Die Gehalte lagen deutlich unter dem HBM-I-Wert. 5. Worauf sind die Belastungen mit Mono-n-hexylphthalat im menschlichen Körper zurückzuführen? Vorläufige Auswertungen von GerES VI deuteten bereits frühzeitig auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat und der Nutzung von kosmetischen Mitteln, insbesondere Sonnenschutzmitteln, hin. Im Folgenden geriet ein bestimmter UV-Filter (DHHB, Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) in den Fokus, da bei dessen Herstellung Di-n-hexylphthalat als Verunreinigung entstehen kann. Die vorläufigen Ergebnisse zu Mono-n-hexylphthalat aus GerES VI zeigen deutliche saisonale Schwankungen: In den Wintermonaten wurde Mono-n-hexylphthalat in weniger als 10 Prozent der Proben gefunden, im Sommerhalbjahr stieg der Anteil an mit Mono-n-hexylphthalat belasteten Proben dagegen auf teils über 50 Prozent. Dies macht Sonnencreme als Hauptquelle der Belastung plausibel. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe hat in Untersuchungen Di-n-hexylphthalat in DHHB-haltigen Sonnenschutzmitteln nachgewiesen. Gleichzeitig zeigte sich aber auch, dass nicht alle Produkte, die den UV-Filter DHHB enthielten, mit Di-n-hexylphthalat belastet waren. Die im Februar 2025 veröffentlichten Untersuchungen des LANUV der Querschnittsstudie 2023/2024 zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen dem Nachweis von DHHB-Abbauprodukten im Urin und der Belastung mit MnHexP. Auch dies konnte durch vorläufige Ergebnisse aus den bevölkerungsrepräsentativen Studien GerES V und VI bestätigt werden. In allen drei HBM-Studien zeigt sich aber auch, dass nicht alle Menschen, in deren Urin DHHB-Abbauprodukte nachgewiesen wurden, ebenfalls mit DnHexP belastet sind. UBA hatte zusammen mit BfR und BVL 2024 eine technische Arbeitsgruppe zur weiteren Ursachenaufklärung eingerichtet, an der auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) beteiligt wurde. Bislang hatten sich aus den Auswertungen – außer für Sonnenschutzmittel – keine weiteren möglichen Zusammenhänge zu anderen Produkten ergeben. 6. Was unternimmt das Umweltressort? Zur Beurteilung der gefundenen Belastung mit Mono-n-hexylphthalat hat das UBA die Kommission Human-Biomonitoring um eine Bewertung gebeten. Dies wurde durch die Ableitung eines toxikologischen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) umgesetzt. Das UBA führt seit den 1980er Jahren die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES) durch. Im Rahmen dieser Studien werden unter anderem Urin- und Blutproben der Teilnehmenden auf verschiedene Umweltschadstoffe untersucht und Befragungen durchgeführt. Mithilfe der Daten dieser Studien können Rückschlüsse auf die Belastung der gesamten Bevölkerung in der jeweils untersuchten Altersgruppe (Kinder, Erwachsene) in Deutschland gezogen werden. Aufgrund des Stichprobendesigns und der anschließenden Gewichtung der Daten sind Ergebnisse aus GerES repräsentativ für die in Deutschland lebende Bevölkerung. Die Qualitätssicherung und Gewichtung der Daten für GerES VI (2023-2024, Erwachsene) erfolgt aktuell. Die nachträgliche Untersuchung von Proben aus GerES V (2015-2017, Kinder und Jugendliche) wurde umgehend nach Bekanntwerden der in NRW beobachteten Belastung von Kindern veranlasst. Aktuell wertet das UBA auch weitere Urinproben der Umweltprobenbank des Bundes aus. Die Untersuchungen sollen aufzeigen, ob ein Trend in der zeitlichen Entwicklung der Belastung nachweisbar ist. Um das Ausmaß der Belastung mit Mono-n-hexylphthalat auch in anderen Ländern Europas abschätzen zu können, tauscht sich das UBA mit der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und der europäischen Umweltagentur (EEA) aus. Auch wurde das Thema an die Europäische Partnerschaft für die Bewertung von Risiken durch Chemikalien ( Partnership for the Assessment of Risks from Chemicals; PARC ) kommuniziert und wird im Rahmen des sogenannten „Rapid Response Mechanism“ des Projektes bearbeitet. In Kürze wird damit begonnen, DnHexP in EU-weiten HBM-Studien, den PARC Aligned Studies, zu messen. Für den Nachweis von Chemikalien im Menschen werden sensitive und spezifische Methoden benötigt. Das Umweltbundesamt hatte bereits 2017 im Rahmen eines REFOPLAN-Projektes die Weiterentwicklung einer analytischen Methode beauftragt, mit der auch nicht zugelassene fortpflanzungsschädigende Weichmacher im Urin nachgewiesen werden können (unter anderem die Abbauprodukte von DnHexP). Eine Belastung der Menschen mit diesen Chemikalien ist aufgrund der strengen Regulierung nicht zu erwarten. Um dies überprüfen zu können, werden diese Stoffe dennoch in HBM-Studien untersucht. Die Methodenentwicklung wurde im Auftrag des UBA vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) in Bochum durchgeführt. Seit 2020 steht die Methode zur Anwendung bereit und wurde für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt. Seit 2010 werden in der Kooperation zur Förderung des Human-Biomonitorings (HBM) zwischen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) neue chemisch-analytische Nachweismethoden entwickelt. Das UBA trägt als Mitglied des Lenkungsausschusses und mit HBM-Expert*innen signifikant zum Gelingen der Kooperation bei. Die Methode zur Bestimmung von Abbauprodukten des UV-Filters DHHB im Urin wurde in der Kooperation durch das Analytisch-Biologisches Forschungslabor GmbH (ABF) bereits 2019 entwickelt und für die HBM-Untersuchungen des LANUV und in GerES eingesetzt. 7. Was wird auf EU-Ebene unternommen? Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission (Scientific Committee on Consumer Safety; SCCS) bewertet auf Bitte des BMUV und im Auftrag der EU-Kommission aktuell die Sicherheit des UV-Filters DHHB hinsichtlich der Verunreinigung mit DnHexP. In einer vorläufigen Bewertung vom 17.02.2025 kommt das SCCS zu dem Schluss, dass eine Verunreinigung von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm DHHB (entspricht 1 ppm ) als Höchstwert für eine technisch unvermeidbare Verunreinigung anzusetzen ist. Zum Vergleich: das LANUV berichtet in seiner Pressemitteilung vom 25.02.2025 von DnHexP-Gehalten im Rohstoff in Höhe von 9,9 bis über 100 Milligramm pro Kilogramm DHHB. Eine Einhaltung des vom SCCS vorgeschlagenen Zielwerts von 1 ppm sollte somit zu einer signifikanten Reduktion der DnHexP-Belastung in kosmetischen Mitteln und in Folge dessen auch in den Menschen führen.
Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in Nordrhein-Westfalen bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat) aus Verunreinigungen im UV-Filter DHHB (Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat) in Sonnenschutzmitteln stammt. Bisher untersuchte Sonnenschutzmittel wiesen teilweise Verunreinigungen mit dem Weichmacher DnHexP auf. Dies zeigt sich auch in den Kinderurin-Untersuchungen des LANUV. Die Belastungen liegen jedoch für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder unterhalb der Schwelle für eine gesundheitliche Besorgnis. Somit ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln in der Regel sicher. Aus Gründen der Vorsorge muss aber sichergestellt sein, dass Sonnenschutzmittel nicht mit DnHexP verunreinigt sind. Die nordrhein-westfälischen Behörden haben außerdem zusammen mit Kosmetikherstellern, vertreten durch die Fachverbände, herausgefunden, dass es möglich ist, Sonnenschutzmittel so herzustellen, dass der UV-Filter DHHB frei von Verunreinigungen ist. Deshalb wurden Hersteller dazu aufgefordert, vorsorglich ihre Produktion so umzustellen, dass keine schädlichen Weichmacher mehr messbar sind. Alle Bewertungen sind weiterhin vorläufig, da die bundesweit laufende Ursachenforschung noch nicht abgeschlossen ist. Im laufenden Jahr soll es ein neues bundesweites Monitoring geben, um einen neuen Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit von DnHexP im UV-Filter DHHB abzuleiten. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen den Urin von 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel. Im Januar 2024 hatte das Landesamt erstmals Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP), ein Stoffwechselabbauprodukt des Weichmachers DnHexP, im Kinderurin gefunden. Der Weichmacher DnHexP darf seit 2019 nicht mehr in kosmetischen Mitteln enthalten sein, weil er im Verdacht steht, die Fruchtbarkeit zu schädigen. In einer früheren Auswertung des LANUV vom März 2024 konnte bereits gezeigt werden, dass es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sonnencreme und erhöhten MnHexP-Belastungen im Urin der Kinder gibt. Das LANUV hat daraufhin im Jahr 2024 zwei weitere Nachweisverfahren geführt, die zum einen bei einer erneuten Kontrolle ähnlich auffällige Werte ergaben: In weiteren 250 Kinderurinproben von 2023/2024 wurde bei 55 Prozent der Proben MnHexP nachgewiesen. Bei zwei Proben wurden MnHexP-Konzentrationen gemessen, die oberhalb des von der Kommission Human-Biomonitoring im März 2024 abgeleiteten gesundheitlichen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter lagen. Dieser HBM-I-Wert stellt einen Vorsorgewert für die Allgemeinbevölkerung dar. Bei einer Überschreitung sollte der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden. Zum anderen hat das Landesamt in Zusammenarbeit mit den für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten Sonnenschutzmittel als mögliche Quelle identifiziert. „Die neuen Untersuchungsergebnisse bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher aus dem verunreinigten UV-A-Filter DHHB in Sonnenschutzmitteln stammt“, erklärt Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Wir haben in dieser Studienreihe nicht nur auf eine Belastung mit dem Weichmachermetaboliten geschaut. Wir haben in den Urinproben der Kinder auch nach Stoffwechselprodukten des verunreinigten UV-Filters gesucht. Unsere Ergebnisse bestätigen für einen Großteil der Proben den Zusammenhang zwischen dem Weichmacher und dem kontaminierten UV-Filter.“ „Damit tragen die Ergebnisse des Landesumweltamtes NRW wesentlich zur Aufklärung dieser bundesweiten Problematik bei. Die KISA-Studie des LANUV ist wichtig, um frühzeitig Hinweise auf mögliche Umweltbelastungen zu erhalten und gegensteuern zu können. Je mehr Transparenz und Aufklärung wir schaffen, desto mehr Schutz resultiert daraus am Ende für uns alle“, erklärt Umweltminister Oliver Krischer. Die Ergebnisse des LANUV zeigen auch, dass mindestens ein Drittel der Kinder Abbauprodukte des UV-Filters aufwiesen, ohne dass der Weichmachermetabolit bei ihnen nachgewiesen wurde. Dies bestätigt, dass die Herstellung von UV-Filtern ohne DnHexP-Verunreinigung möglich ist und dass DnHexP-freie Sonnenschutzprodukte am Markt verfügbar sind. Seit Anfang 2024 werden in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verstärkt Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln und von sog. UV-A-Filtern durchgeführt. Die CVUÄ in Nordrhein-Westfalen, die für kosmetische Mittel zuständig sind, untersuchten 42 Sonnenschutzmittel. Die Ergebnisse zeigen, dass die gemäß EU-Kosmetikverordnung festgelegte maximale Einsatzkonzentration von zehn Prozent des UV-A-Filters DHHB in kosmetischen Mitteln bei keinem der untersuchten Produkte überschritten wurde. In 31 (74 Prozent) untersuchten Produkten wurden DHHB-Gehalte nachgewiesen, in elf Sonnenschutzmitteln war kein DHHB nachweisbar. Bei sechs Sonnenschutzmitteln (14 Prozent) wurden DnHexP-Gehalte zwischen 0,8 und 5,9 mg/kg bestimmt. Bei 86 Prozent war kein DnHexP nachweisbar. Die in Nordrhein-Westfalen ermittelten Analyseergebnisse decken sich mit denen anderer Bundesländer. Neben Sonnenschutzmitteln selbst wurden auch weitere zwölf Proben des Rohstoffes DHHB (UV-A-Filter) analysiert. In allen Proben war DnHexP nachweisbar. Bei zehn Proben lagen die Gehalte zwischen 9,9 bis 69,7 mg/kg; zwei Proben wiesen Gehalte von über 100 mg/kg auf. Die ermittelten Analysenergebnisse zeigen, dass sich die DnHexP-Gehalte im Rohstoff unterscheiden können. Das Bundesamt für Risikobewertung geht davon aus, dass selbst bei höheren Verunreinigungen ein hinreichender Sicherheitsabstand besteht und eine gesundheitliche Beeinträchtigung daher sehr unwahrscheinlich ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten die Ergebnisse, dass die auf dem Markt bereitgestellten Sonnenschutzmittel sicher sind und dass es auch Sonnenschutzmittel mit DHHB ohne nachweisbare Verunreinigung mit DnHexP gibt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen leisten mit ihren Untersuchungen einen bedeutenden Dienst, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen." Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen schließt sich weiterhin allgemein der geltenden Empfehlung an, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern keinesfalls auf Sonnenschutzmittel verzichten sollen, denn UV-Strahlung ist nach wie vor die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. Aufgrund der Zusammenhänge haben die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten Maßnahmen zur weiteren Minimierung der Verunreinigungen eingeleitet. Weichmacher gehören zu den vom LANUV untersuchten Stoffen. Eine wichtige Weichmacher-Gruppe sind die Phthalate. Diese Stoffe werden im Körper des Menschen in sogenannte Metaboliten umgewandelt und mit dem Urin ausgeschieden. Viele Phthalate sind für die Gesundheit des Menschen schädlich, da sie Effekte auf das Fortpflanzungssystem haben. Für eine Reihe von Phthalaten bestehen deshalb umfangreiche Verwendungsbeschränkungen. Vom LANUV werden aktuell insgesamt 35 Phthalat-Metaboliten im Urin von Kindern untersucht. Allen an der Studie teilnehmenden Erziehungsberechtigten bietet das LANUV eine umfassende umweltmedizinische Beratung zu den ermittelten Ergebnissen an. Kinder mit Überschreitungen können eine Nachuntersuchung erhalten. Außerdem bietet das LANUV den Erziehungsberechtigten an, nach den möglichen Quellen für die erhöhte Belastung zu suchen. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Schadstoffbelastung von Kindern aus Nordrhein-Westfalen (KiSA-Studie NRW). Alle drei Jahre wird seit 2011 der Urin von jeweils 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel analysiert. Der nächste reguläre Durchgang erfolgt in den Jahren 2026/27. Solche Untersuchungen wie die KiSA-Studie NRW werden als Human-Biomonitoring bezeichnet. Mit den LANUV-Daten aus dem Human-Biomonitoring lassen sich zeitliche Veränderungen in der Schadstoffbelastung der Kinder aufzeigen. Sie dienen als Frühwarnsystem für das Erkennen von Belastungen mit Schadstoffen. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück
Offenlandschaften sind nicht überbaute und nicht durch Gehölze dominierte Gebiete. Berlin hat eine hohen Anteil an diesem offenen und halboffenen Grünland: Dazu gehören traditionell Wiesen und Weiden aber auch Brachflächen, halboffene Waldweidelandschaften und Äcker. Sie alle weisen einen besonderen biologischen Reichtum auf. Berlin möchte diese Offenflächen natürlich langfristig sichern. Leichter gesagt als getan, denn Pflege kostet Geld. Doch ohne regelmäßige Pflege würden sich Offenlandschaften aufgrund der natürlichen Sukzession langfristig zu Gehölz bestandenen Biotopen entwickeln. Auch aus finanziellen Gründen ist Berlin also bestrebt, alternative Nutzungsformen für die Pflege der urbanen Offenlandschaften zu entwickeln. Mit Beweidung lässt sich einerseits Kosten sparen, andererseits aber auch soziale Ziele verfolgen. Das Bedürfnis nach Naturerleben der Berliner Stadtbevölkerung kann auf diese Weise mit dem Ziel der Förderung der biologischen Vielfalt verbunden werden. Beweidung kann für den Naturschutz sehr erfolgreich eingesetzt werden, da die Tiere auf den Flächen naturnahe Prozesse in Gang setzen. Schauen wir uns an, was die Tiere tun, wenn sie sich selbst überlassen sind: Mit ihrem vollständigen Verhaltensrepertoire aus Fressen, Ruhen, Lagern, Fellpflege und sozialen Verhaltensweisen schaffen sie ein überaus abwechslungsreiches Biotop. Weiden, Hochstaudenfluren, offenen Böden, Gebüsche und Wälder wechseln sich ab und werden so zu vielfältigen Lebensräumen für Flora und Fauna. Beweidung führt darüber hinaus zur Umlagerung von Nährstoffen auf der Weide. Einige Teilflächen werden dadurch ausgehagert, andere wiederum gedüngt. Die Nährstoffverteilung auf der Gesamtfläche wird heterogener. Es entstehen Standorte mit unterschiedlichem Nährstoffgehalt, die wiederum unterschiedlichen Pflanzenarten einen optimalen Standort bieten. So können sich homogene Grasflächen im Verlauf nur weniger Jahre zu heterogenen Lebensräumen entwickeln. Auf den intensiv befressenen oder stark durch Vertritt geschädigten Flächen finden einjährige oder kleinwüchsige, lichtliebende Arten einen optimalen Lebensraum. Auf weniger von den Weidetieren genutzten Flächen können sich störungsempfindliche Arten besser entwickeln. Insektenkundler verweisen auf die besondere Artenvielfalt von seit vielen Jahren extensiv genutzten Weideflächen, die auf Wiesenflächen kaum erreicht werden können. Durch Tritt und Suhlen von Weidetieren entstehen kleine Schlammpfützen . Bei Regen sammelt sich hier das Wasser und schon können andere Nutzer, wie etwa Vögel, diese als Tränke, für ein Bad oder sogar für den Nestbau nutzen. In trockenen Bereichen entstehen hingegen Sandkuhlen mit kleinen Abbruchkanten: Hier fühlen sich wärmeliebende Insekten wohl. Einige Bienenarten nutzen diese Standorte zur Eiablage. Besonders blütenreiche Standorte können sich in den Bereichen, die die Tiere zum Absetzen des Kots nutzen, entwickeln, da diese Stellen von den Weidetieren beim Fressen gemieden werden. So wird ein kontinuierliches Nahrungsangebot für Blütenbesucher und Samenfresser geschaffen. Aber auch Wirbellose finden hier ein Zuhause. Bis zu 1.000 Insekten können sich darüber hinaus allein in nur einem Rinderfladen entwickeln. Letztlich ist es der Dung, der Weidetiere, der eine ganze Palette von Arten, die auf tierisches Eiweiß angewiesenen sind, ernährt – darunter Vögel, Säugetiere, Amphibien und Reptilien. Beweidung kann auch einen Einfluss auf die Gehölze auf den Beweidungsflächen haben. Die Tiere nutzen ihren Schatten zum Lagern, Pflegen daran ihr Fell oder verbeißen Zweige und Rinde. Beweidete Gebüsche bleiben so oft über Jahre bis hin zu Jahrzehnten kleinwüchsig und dicht wie eine Hecke. Dies bietet Vögeln optimale Nistmöglichkeiten. Im Wundholz geschälter Bäume können sich Hohlräume für Höhlenbrüter und Eiablageplätze für seltene Schmetterlinge entwickeln. Auch die Artenzusammensetzung der Gehölze verändert sich unter dem Einfluss der Beweidung zugunsten der faunistischen Artenvielfalt. Kurzfristig werden dornige, verbisstolerante und Licht liebende Gehölze wie Wildrosen, Schlehen oder Weißdorn gefördert. Diese ziehen wiederum zahllose Blütenbesucher und pflanzenfressende Insekten an. Die Früchte werden in den Herbst- und Wintermonaten für Vögel attraktiv. Auch im Bereich der Röhrichtbestände und feuchten Hochstaudensäume fördert die Beweidung die biologische Vielfalt. Bei einer Nutzung der Gewässer als Tränken kommt es zu Auflichtungen in den Beständen, was den lichtbedürftigen, kleinwüchsigen, einjährigen Pflanzenarten dieser Standorte Konkurrenzvorteile bringt. Die Tierhaltung führt zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch ein gezieltes Weidemanagement können kurz- bis mittelfristig artenreiche Weiden entwickelt werden. Die Tierhaltung führt zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch ein gezieltes Weidemanagement können kurz- bis mittelfristig artenreiche Weiden entwickelt werden. Viele Wildpflanzen und Wildtiere sind vom Aussterben bedroht. Ähnliches gilt leider auch für Kulturpflanzen und Nutztiere. Nach Aussage der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) stirbt auf der Erde pro Woche mindestens eine Nutztierrasse aus. Die GEH, eine private Vereinigung von Züchtern, Tierhaltern und interessierten Privatpersonen, arbeitet seit 1981 daran, dem kontinuierlichen Verlust der alten Nutztierrassen entgegen zu wirken. Sie pflegt eine Rote Liste mit in Deutschland bisher 130 vom Aussterben bedrohten Nutztierrassen. Grund für den stetigen Verlust ist die veränderte Nutztierhaltung seit Beginn der Industrialisierung und die Mechanisierung der Landwirtschaft. Früher wurden Rinder sowohl für die Milch- und Fleischproduktion, als auch für Zugarbeiten in der Landwirtschaft eingesetzt. Heute vertraut ein Großteil der Landwirte auf sogenannte Hochleistungs-Tierrassen, die beispielsweise ausschließlich der Fleischproduktion dienen. Mit jeder verlorenen Rasse geht genetisches Potenzial verloren, das über viele Generationen in jahrhundertelanger Züchtung entstanden ist. Der Verlust einer Rasse bedeutet damit gleichzeitig den Verlust eines wertvollen Kulturgutes. Alte Nutztierrassen haben folgende Eigenschaften: Sie haben eine gute Konstitution. Sie sind genügsam, insbesondere in Bezug auf das Futter. Sie sind langlebig. Sie haben eine hohe Fruchtbarkeit und gute Muttereigenschaften. Sie sind widerstandsfähiger gegenüber Krankheiten und Umwelteinflüssen. Daher sind alte Nutztierrassen in besonderem Maße für die extensive Pflege von Freiflächen geeignet. Auch Berlin strebt an, eine möglichst große Vielfalt an Nutztieren aktiv für die Pflege der Landschaft einzusetzen, um so den Erhalt von traditionellen Nutztierrassen zu sichern. Im Zuge der IGA Berlin 2017 wurde auf einer Fläche im Wuhletal (der sogenannten “Sandlinse”) sowie auf mehreren Flächen in den Gärten der Welt ein Beweidungsprojekt begonnen. Dies Beweidungsprojekt zählt zu den von der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) zertifizierten “Arche-Parks”. Die im Rahmen des Arche-Projektes durch die GEH ins Leben gerufenen “Arche-Parks” dienen der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Sie sollen eine möglichst breite Öffentlichkeit mit der Situation von alten, in ihrem Bestand bedrohten Nutztierrassen vertraut machen und deren Vielfalt demonstrieren. Im Rahmen des Arche-Projektes fanden die folgenden Tiere ein neues Zuhause: Orka, Bonita und Orlana – drei Rinder der Rasse Rotes Höhenvieh, Nell, Natascha und Missa – drei Pferde der Rasse Dülmener Wildpferde und insgesamt sechs Schafe, davon jeweils drei der Rassen Skudden und Coburger Füchse. Alle Rassen stehen auf der Roten Liste der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH). Auch nach 2017 soll die Beweidung durch die Grün Berlin GmbH dauerhaft weiter geführt und auch auf andere Flächen im Wuhletal ausgedehnt werden. Geplant ist eine extensive Beweidung im System der Umtriebweiden. Die Tierhaltung führt auf den ausgewählten Freiflächen zur Entwicklung eines Mosaiks aus verschiedensten Lebensräumen für Flora und Fauna. Durch die Auswahl der Tiere wird neben dem Einsatz zur Pflege vor allem ein Beitrag zum Erhalt der genetischen Ressourcen der Nutztierrassen geleistet. Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V.
Chemikalien in der Umwelt Wir kommen täglich mit Chemikalien wie z.B. Lösungsmitteln, Farben und Lacken, Haushaltchemikalien, Weichmachern und Flammschutzmitteln aus Kunststoffen in Berührung. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren betreffen uns alle. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen zu schützen, trat 2007 die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Die Europäische Union (EU) erfasst mit der Verordnung (EG) 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen - kurz REACH-Verordnung genannt - alle Chemikalien, die nicht in speziellen Gesetzen, wie z.B. der Biozid- oder Arzneimittelverordnung, geregelt werden. Unter REACH werden im Rahmen der Registrierung Daten zum Verbleib und zur Wirkung von Chemikalien auf Mensch und Umwelt gefordert. Besonders problematische Chemikalien können für bestimmte Verwendungen verboten oder zulassungspflichtig werden. Hersteller von Chemikalien sind für die sichere Handhabung ihrer Produkte verantwortlich und müssen garantieren, dass diese weder Gesundheit noch Umwelt übermäßig belasten. Chemikalien können bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, in der Nutzungsphase von Produkten, beim Recycling und in der Entsorgungsphase in die Umwelt gelangen. Je nach Verwendungsbedingungen und chemisch-physikalischen Eigenschaften gelangen sie in Umweltmedien wie Luft, Grundwasser, Oberflächengewässer, Klärschlamm, Boden und somit auch in Organismen und ihre Nahrungsketten. Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert. Diese werden im Englischen „substances of very high concern“ (SVHC) genannt. Dazu gehören zum Beispiel Stoffe, die giftig und langlebig in der Umwelt sind und sich in Organismen anreichern (persistent, bioaccumulative and toxic – PBT ), oder Stoffe, die giftig, persistent und mobil in der Umwelt sind (PMT Stoffe). Ebenfalls gehören Stoffe dazu, die auf das Hormonsystem wirken, die sogenannten Endokrinen Disruptoren. Dadurch kann die Entwicklung und die Fortpflanzung von Lebewesen geschädigt werden. Das Geschlechterverhältnis ganzer Populationen kann sich verändern. So können Vermännlichungen und Verweiblichungen sowie der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit auftreten. Im Folgenden sind beispielhaft Umweltkonzentrationen von einzelnen Stoffen bzw. Stoffgruppen aufgeführt, die das Umweltbundesamt unter REACH als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert hat: Perfluoroktansäure ( PFOA ) ist ein PBT- Stoff und mittlerweile ist die Verwendung bis auf wenige Ausnahmen im Rahmen der POP -Konvention international verboten. Die Säure kann als Verunreinigung, Rückstand oder Abbauprodukt in einer Vielzahl von Erzeugnissen vorkommen, die mit Fluorpolymeren, –elastomeren oder mit seitenkettenfluorierten Polymeren ausgerüstet sind, zum Beispiel in Funktions- und Haushaltstextilien, beschichtetem Kochgeschirr und fettabweisendem Papier. Aber auch Feuerlöschschäume können PFOA oder ihre Vorläuferverbindungen enthalten. In der Umwelt ist PFOA so stabil, dass sie früher oder später auch in der Tiefsee und in arktischen Tieren ankommt und dort nachgewiesen wird. Besorgniserregend ist außerdem der Ferntransport der Substanz in entlegene Gebiete über den Luftpfad. Besonders kritisch ist der langfristige Verbleib der krebserregenden, fortpflanzungsgefährdenden und lebertoxischen Substanz im menschlichen Blut (drei bis vier Jahre) und in der Muttermilch, in die sie über die Nahrung, das Trinkwasser oder die Atemluft gelangt. Bestimmte Nonylphenole und Oktylphenole wirken wie das Hormon Östrogen und gehören damit zu den hormonell wirksamen Stoffen in der Umwelt. Beide Stoffgruppen sind in europäischen Oberflächengewässern nachzuweisen. Die in Produkten ebenfalls eingesetzten Ethoxylate der Nonyl- und Oktylphenole werden zudem in Kläranlagen und Gewässern zu den entsprechenden Nonyl- bzw. Oktylphenolen abgebaut und erhöhen dadurch den Umwelteintrag. Die Verwendung von Nonyl- und Oktylphenolethoxylaten ist in der EU zulassungspflichtig, d.h. sie dürfen nur noch verwendet werden, wenn keine Freisetzung in die Umwelt stattfindet oder der gesellschaftliche Nutzen der Verwendung die Risiken übersteigt und es keine Alternativen für diese Verwendungen gibt. Ein Eintragspfad in die Umwelt scheint das Waschen von außerhalb der EU eingeführten Textilien zu sein, die mit Nonylphenolethoxylaten behandelt wurden. Beim Waschen gelangen diese Substanzen über das Abwasser in die Kläranlagen und dann in die Umwelt (siehe Tab. „Konzentrationen von Nonylphenolen und Oktylphenol in Oberflächengewässern in Deutschland“). Eine Beschränkung , die den Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt über importierte Produkte reduzieren soll, wurde von der Europäischen Kommission beschlossen und trat nach einer Übergangsfrist im Februar 2021 in Kraft. Aktuell wird auf europäischer Ebene eine Strategie erarbeitet, wie sich die ganze große Gruppe der Alkylphenole, zu der auch das Nonylphenol und das Oktylphenol gehören, regulieren lässt. Prüfen der Umweltwirkung von Chemikalien Das Umweltbundesamt ( UBA ) bewertet bei der gesetzlichen Stoffprüfung von Chemikalien, wie diese Stoffe auf die Umwelt wirken. Das UBA führt dabei in der Regel keine eigenen Untersuchungen durch. Es prüft die von Antragstellern eingereichten Daten, sowie die wissenschaftliche Literatur zu Umweltwirkungen und bewertet dann die Risiken für die Umwelt. Bestimmte Chemikalienwirkungen wie zum Beispiel Einflüsse auf die Ozonschicht und auf das Klima werden in gesonderten gesetzlichen Regelungen behandelt. Die jeweiligen gesetzlichen Stoffregelungen geben vor, welche Informationen und Testergebnisse Unternehmen, die eine Chemikalie oder ein Präparat auf den Markt bringen wollen, für eine Umweltprüfung vorlegen müssen (siehe Tab. „Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen – REACH -Chemikalien“). Im Rahmen des noch laufenden „REACH-Review“ Prozesses ist geplant, in Zukunft neue Tests und Endpunkte in den Standartdatensätzen, die bei der Markteinführung vorgelegt werden müssen, zu ergänzen. Damit sind dann z.B. Daten zu der endokrinen Wirkweise von Chemikalien von Anfang an verpflichtend und erlauben den Behörden eine effizientere Bewertung von Substanzen hinsichtlich dieses Gefahrenpotenzials. Öffentlich zugängliche Daten zu Chemikalienwirkungen Daten zu Wirkungen von Chemikalien sind über verschiedene Datenbanken zugänglich. Der gemeinsame Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL) enthält neben Daten zur Wirkung von Chemikalien auch weitere Informationen darüber, wie ihre Verwendung gesetzlich geregelt ist. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hält auf ihrer Website Informationen zu jenen Chemikalien bereit, die Unternehmen nach den Vorgaben der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen ( REACH ) registriert haben (Stoffeigenschaften, Wirkungen). Das Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele (ETOX-Datenbank) des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über ökotoxikologische Eigenschaften von Chemikalien sowie über Umweltqualitätsziele für Gewässer. Das Informationssystem Rigoletto des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über die Einstufung einer Chemikalie in eine Wassergefährdungsklasse. Über das eChem-Portal der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit ( OECD ) hat die Öffentlichkeit Zugriff auf internationale Datenbanken zu Chemikalienwirkungen. Auf der Internetseite der Europäischen Kommission kann jedermann die Bewertungsberichte für biozide Wirkstoffe einsehen, welche in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen wurden. Chemikalien in der Europäischen Union Wie viele verschiedene Chemikalien verwendet werden, ist nicht bekannt. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification Labeling & Packaging-Verordnung) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind (Stand 07.08.2024) 259.538 Stoffe verzeichnet. Dazu kommen noch Stoffe für die keine Meldepflicht ins Verzeichnis besteht (insbesondere nicht nach REACH registrierungspflichtige Stoffe soweit diese nicht als gefährlich im Sinne der CLP -VO einzustufen sind). Bis zum Jahr 2018 mussten Chemikalienhersteller und -importeure schrittweise fast all jene Chemikalien registrieren, von denen sie innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr als eine Tonne jährlich herstellen oder in die EU einführen. Bis zum 31.07.2024 wurden 22.773 verschiedene Stoffe bei der ECHA in Helsinki registriert bzw. gelten als registriert. Deutsche Unternehmen haben davon 11.786 Stoffe (mit-)registriert (ECHA Registrierungsstatistik).
Bewertende Literaturstudie zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die Fruchtbarkeit bei Menschen sowie in Tier- und Laborstudien Es gibt aus einigen Veröffentlichungen Hinweise auf einen möglichen negativen Einfluss von elektromagnetischen Feldern auf die Fruchtbarkeit des Menschen. Die Studienlage ist jedoch bezüglich der Studienqualität und den Ergebnissen sehr inkonsistent und somit auch widersprüchlich. Um die vorhandene wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema zu bewerten, wurde eine systematische Übersichtsarbeit (Review) vergeben. Ziel des systematischen Reviews ist es, die Qualität der Studien zu bewerten und unter Berücksichtigung der Qualität der Studien in der Gesamtschau eine Bewertung vorzunehmen, ob es einen schädlichen Einfluss elektromagnetischer Felder auf die Fruchtbarkeit gibt. Worum geht es? Es gibt aus einigen Veröffentlichungen Hinweise auf einen möglichen negativen Einfluss von elektromagnetischen Feldern auf die Fruchtbarkeit des Menschen. Insbesondere wird von Zusammenhängen zwischen einer Verringerung der männlichen Fruchtbarkeit und der Nutzung von Mobilfunktelefonen berichtet. Da im Rahmen des weiteren Netzausbaus und im Zuge der allgemeinen Digitalisierung mit einer vermehrten Nutzung von Mobilfunkgeräten gerechnet wird, ist es aus Sicht des Strahlenschutzes wichtig, die Studienlage im Detail zu analysieren. Um die vorhandene wissenschaftliche Literatur zu diesem Thema zu bewerten, wurde eine systematische Übersichtsarbeit (Review) vergeben. Dabei sollen alle Frequenzbereiche und sowohl die männliche, als auch die weibliche Fruchtbarkeit berücksichtigt werden. Video: Das Handy in der Hosentasche Wie ist die Ausgangssituation? Es gibt eine vergleichsweise große Anzahl von Studien, in denen die mögliche Wirkung elektromagnetischer Felder v.a. des Mobilfunks auf die Fruchtbarkeit im Menschen, in Tieren und in Zellkulturmodellen untersucht wurde. Die gesamte Studienlage ist jedoch bezüglich der Studienqualität und den Ergebnissen sehr inkonsistent und somit auch widersprüchlich. Während einige Arbeiten auf einen schädlichen Einfluss von elektromagnetischen Feldern auf die Fruchtbarkeit im Menschen und auch in Tieren und in Zellen berichten, gibt es andere Studien, die keinen Effekt beobachten. Zudem unterscheiden sich die Studien in Ihrer Methodik, z.B. was die Statistik und die Verblindung oder das Mitführen von Kontrollen betrifft. Die Thematik des Einflusses elektromagnetischer Felder auf die Fruchtbarkeit ist daher unübersichtlich und trägt zur Verunsicherung der Bevölkerung bei. Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? Nach genau definierten Kriterien, die für ein systematisches Review gelten, wird die gesamte Literatur zu elektromagnetischen Feldern und Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit im Menschen, in Tiermodellen und in Zellkultur erfasst, analysiert und bewertet. Ziel eines systematischen Reviews ist es, die Qualität der Studien zu bewerten und unter Berücksichtigung der Qualität der Studien in der Gesamtschau eine Bewertung vorzunehmen, ob es einen schädlichen Einfluss elektromagnetischer Felder auf die Fruchtbarkeit gibt. Weiterhin sollen offene Fragen und weiterer Forschungsbedarf aufgedeckt werden. Stand: 27.11.2023
STOA-Bericht " Health Impact of 5G" Die im STOA-Bericht genannten Studien sind dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) bekannt. Bei dem STOA-Bericht handelt es sich nicht um eine offizielle EU -Position. Bei der Bewertung der Qualität der berücksichtigten Studien sind anscheinend definierte wissenschaftliche Kriterien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Wofür steht STOA und was steht im Bericht " Health Impact of 5G "? Die Abkürzung STOA steht für Scientific Technology Options Assessment . Dabei handelt es sich um einen Ausschuss des Europäischen Parlaments, der sich mit der wissenschaftlichen Bewertung von Technologien und deren Folgen befasst. Der Ausschuss besteht aus 27 Mitgliedern des Europäischen Parlaments und beauftragt regelmäßig Projekte zur Technikfolgenabschätzung. Vorschläge für Berichte und Workshops können von Europaparlamentsausschüssen oder einzelnen Abgeordneten eingereicht werden. Anschließend werden sie von STOA diskutiert, gegebenenfalls angepasst und als STOA-Projekte genehmigt. Vor diesem Hintergrund entstand der STOA-Bericht Health Impact of 5G von Dr. Fiorella Belpoggi, der im Juli 2021 veröffentlicht wurde. Ziel des Berichts war es, den aktuellen Wissensstand zu nicht-thermischen Wirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, die von 5G genutzt werden, bezüglich der Endpunkte Krebs und Fortpflanzung/Entwicklung zusammenzufassen und zu bewerten. Die im STOA-Bericht genannten Studien sind dem Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) bekannt. Der Bericht interpretiert die berücksichtigten Studien dahingehend, dass die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks wahrscheinlich krebserregend für den Menschen seien, die männliche Fruchtbarkeit eindeutig und die weibliche Fruchtbarkeit möglicherweise beeinträchtigen würden und möglicherweise negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Embryonen, Föten und Neugeborenen hätten. Weiterhin wird geschlussfolgert, dass für den perspektivisch im neuen 5G-Standard genutzten Frequenzbereich zwischen 24 und 100 GHz keine angemessenen Studien durchgeführt wurden. Warum der STOA-Bericht keine offizielle EU -Position ist Der Bericht " Health Impact of 5G " ist keine offizielle Stellungnahme des EU -Parlaments. Ebenso wenig ist er eine Veröffentlichung eines wissenschaftlichen Komitees der Europäischen Kommission, wie es z.B. die Veröffentlichungen von SCHEER ( Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks ) sind. Im Disclaimer des Berichts wird ausdrücklich betont, dass allein die Autorin für den Inhalt des Dokuments verantwortlich ist und dass es sich nicht um eine offizielle Position der EU handelt: " This document is prepared for, and addressed to, the Members and staff of the European Parliament as background material to assist them in their parliamentary work. The content of the document is the sole responsibility of its author and any opinions expressed herein should not be taken to represent an official position by Parliament. " Alleinige Autorin des Berichts ist Dr. Fiorella Belpoggi, tätig am Ramazzini-Institut in Bologna, Italien. Zwei weitere benannte Mitarbeiter*innen des Ramazzini-Instituts führten laut Bericht die Literatursuche durch, waren aber sonst nicht an der Erstellung des Berichts beteiligt. Im Acknowledgement dankt die Autorin – wie bei Einzelpublikationen üblich – vier weiteren Expert*innen, die sie beim Review für ausgewählte Teilbereiche unterstützt haben (methodische Durchführung des Reviews , Ergebnisse zu fruchtbarkeitsschädigenden Wirkungen bei Menschen, Interpretation der Expositionsszenarien in den Veröffentlichungen). In den Großteil der Studienbewertung (insbesondere zu den Risiken für Krebs und die dahinterstehende Epidemiologie ) scheint nur die Autorin involviert gewesen zu sein. Es weist im Bericht nichts darauf hin, dass die Diskussion und Schlussfolgerungen extern begutachtet worden sind. Methodische und inhaltliche Schwächen Der Bericht fasst Studien zu den Endpunkten Krebs und Fruchtbarkeit/Entwicklung zusammen und gliedert diese nach zwei Frequenzbereichen. Frequenzbereich 1 (FR1) umfasst Studien mit Frequenzen im Bereich 450 MHz bis 6 GHz und der Frequenzbereich 2 (FR2) Studien mit Frequenzen im Bereich 24 GHz bis 100 GHz . Im Methodenteil des Berichts ist angegeben, dass für FR1 ein narratives Review , für FR2 ein Scoping Review erstellt wurde. Die Autorin gibt an, dass für das narrative Review die methodische Durchführung des Scoping Reviews übernommen wurde. Ein Scoping Review ist definitionsgemäß explorativ und kann verschiedene Ziele verfolgen, bspw. die Schlüsselkonzepte eines Forschungsbereichs abbilden, Arbeitsdefinitionen erstellen oder die inhaltlichen Grenzen eines Themas abstecken [ 1 ] . Üblicherweise wird bei dieser Art der Literatursondierung die Qualität der einzelnen Studien nicht berücksichtigt. Dies kann aber optional durchgeführt werden. Die Autorin gibt an, Qualitätskriterien bei der Auswahl und Bewertung der Studien berücksichtigt zu haben. Hier setzt der Hauptkritikpunkt des BfS an dem Bericht an. Die Durchsicht der von der Autorin in die Bewertung aufgenommenen Studien zeigt deutlich, dass definierte wissenschaftliche Kriterien bei der Bewertung der Qualität der Studien nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Vielfach weisen sowohl die berücksichtigten tierexperimentellen Studien als auch die epidemiologischen Studien Einschränkungen und Defizite bei der Durchführung auf ( z.B. fehlende Verblindung, keine adäquate Expositionsanlage mit kontrollierten Expositionsbedingungen, fehlende oder nicht ausreichende Berücksichtigung von Confoundern , d.h. Störvariablen). Diese Studien werden von der Autorin dennoch – ohne Einschränkung – als adäquat bewertet. Die mangelhafte Qualität und damit Aussagekraft dieser Studien wurde von der Autorin in der Bewertung und Schlussfolgerung nicht ausreichend beachtet. Weitere Kritikpunkte betreffen die teils nicht eingehaltenen Kriterien bei der Literaturauswahl (es werden Studien einbezogen, die nicht in den vordefinierten Frequenzbereichen liegen) und die Nichtbeachtung möglicher thermischer Effekte in tierexperimentellen Studien mit Expositionen deutlich über dem von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ) für die Allgemeinbevölkerung empfohlenen Basisgrenzwert für Ganzkörperexpositionen ( Spezifische Absorptionsrate ( SAR ): 0,08 W/kg ). Wie im Standpunkt " Bewertung gesundheitsbezogener Risiken " dargestellt, beruht die Risikobewertung des BfS auf der Gesamtschau aller wissenschaftlichen Ergebnisse, wobei die Berücksichtigung der Qualität und damit die Aussagekraft der einzelnen Studien von grundlegender Bedeutung ist. Aus diesem Grund kommt das BfS hinsichtlich gesundheitlicher Wirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, inklusive 5G, zu dem Schluss, dass es keine wissenschaftlich gesicherten Belege für negative Gesundheitseffekte unterhalb der bestehenden Grenzwerte gibt (siehe auch Standpunkt " 5G – die 5. Mobilfunkgeneration "). Diese Einschätzung wird auch von der Strahlenschutzkommission ( SSK ) geteilt, die bei ihrer im Dezember 2021 veröffentlichten Bewertung des FR1-Frequenzbereichs Studienqualität und Aussagekraft der Studien berücksichtigte. Zukünftige Risikobewertung Die Risikobewertung entwickelt sich parallel zur wissenschaftlichen Erkenntnis. Zur zukünftigen Risikobewertung tragen alle neuen Publikationen bei. Aufgrund der unterschiedlichen Qualität und Aussagekraft verschiedener Studien sind für die Gesamtschau insbesondere die von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) in Auftrag gegebenen systematischen Reviews von hoher Bedeutung. Systematische Reviews gelten in der Wissenschaft als besonders aussagekräftig, da alle veröffentlichten Originalartikel nach einem standardisierten, vorher festgelegten und publizierten Verfahren üblicherweise durch mehrere Wissenschaftler*innen unabhängig voneinander analysiert werden und die Qualität der Studien für deren Aussagekraft berücksichtigt wird. Die von der WHO in Auftrag gegebenen systematischen Reviews beschäftigen sich u.a. mit möglichen Zusammenhängen zwischen Mobilfunkstrahlung und Krebs, Fruchtbarkeit, kognitiven Effekten, allgemeinen Symptomen, oxidativem Stress und thermischen Effekten. Die Ergebnisse dieser Reviews sollen noch in 2023 publiziert werden. Quellen [1] von Elm, E., Schreiber, G., & Haupt, C. C. (2019) Methodische Anleitung für Scoping Reviews (JBI-Methodologie). Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen, 143, 1-7 Stand: 19.01.2023
Microplastics are small plastic fragments that are widely distributed in marine and terrestrial environments. While the soil ecosystem represents a large reservoir for plastic, research so far has focused mainly on the impact on aquatic ecosystems and there is a lack of information on the potentially adverse effects of microplastics on soil biota. Earthworms are key organisms of the soil ecosystem and are due to their crucial role in soil quality and fertility a suitable and popular model organism in soil ecotoxicology. Therefore, the aim of this study was to gain insight into the effects of environmentally relevant concentrations of microplastics on the earthworm Eisenia andrei on multiple levels of biological organization after different exposure periods. Earthworms were exposed to two types of microplastics: (1) polystyrene-HBCD and (2) car tire abrasion in natural soil for 2, 7, 14 and 28 d. Acute and chronic toxicity and all subcellular investigations were conducted for all exposure times, avoidance behavior assessed after 48 h and reproduction after 28 d. Subcellular endpoints included enzymatic biomarker responses, namely, carboxylesterase, glutathione peroxidase, acetylcholinesterase, glutathione reductase, glutathione S-transferase and catalase activities, as well as fluorescence-based measurements of oxidative stress-related markers and multixenobiotic resistance activity. Multiple biomarkers showed significant changes in activity, but a recovery of most enzymatic activities could be observed after 28 d. Overall, only minor effects could be observed on a subcellular level, showing that in this exposure scenario with environmentally relevant concentrations based on German pollution levels the threat to soil biota is minimal. However, in areas with higher concentrations of microplastics in the environment, these results can be interpreted as an early warning signal for more adverse effects. In conclusion, these findings provide new insights regarding the ecotoxicological effects of environmentally relevant concentrations of microplastics on soil organisms. © 2022 The Authors
Beeinflusst die Handynutzung die männliche Fruchtbarkeit? Zur Frage, ob hochfrequente elektromagnetische Felder, wie sie zum Beispiel beim Telefonieren mit dem Handy auftreten, einen Einfluss auf die männliche Fruchtbarkeit haben, wurden zahlreiche nationale und internationale Studien durchgeführt. Die Gesamtbewertung der Studien zeigt, dass bei Einhaltung der für Mobiltelefone gültigen Begrenzung und technischen Normen kein schädlicher Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf Hoden und Samenzellen nachgewiesen wurde - weder beim Menschen, noch bei Tieren, noch an Samenzellen im Reagenzglas. Viele Tier- und Laborstudien deuten auf negative Einflüsse hin, vermittelt u.a. durch oxidativen Stress. Diese zeichnen sich aber überwiegend durch mangelhafte Qualität aus und lassen keine belastbare Bewertung zu. Daher wird durch internationale Gremien weitere Forschung empfohlen. Kein schädlicher Einfluss hochfrequenter Felder auf Hoden und Samenzellen nachgewiesen Vielnutzer von Mobiltelefonen Bei Vielnutzern von Mobiltelefonen wurde mehrfach eine verminderte Fruchtbarkeit beobachtet, diese ist aber vermutlich auf andere Faktoren ihrer Lebensweise zurückzuführen und nicht auf die elektromagnetischen Felder der Handys. Diese anderen Faktoren wurden im Rahmen der vorliegenden Studien überwiegend nicht untersucht. Video: Das Handy in der Hosentasche Tierstudien Tierstudien ergaben auch unterhalb der für Mobiltelefone maximal erlaubten Basiswerte (maximale SAR -Werte) widersprüchliche Ergebnisse, die vor allem auf deren mangelhafte Qualität zurückzuführen sind. Es wurden Schwankungen einzelner physiologischer Parameter beobachtet. Als ein möglicher Wirkmechanismus wurde häufig oxidativer Stress genannt. Ein Vergleich der einzelnen Studien zeigt aber, dass die Ergebnisse nicht einheitlich waren. Es handelte sich um Änderungen in beide Richtungen – also Verbesserung, Verschlechterung oder auch keine Veränderung zum Beispiel der Spermienzahl oder Vitalität. In unterschiedlichen Studien variierten unterschiedliche Parameter, andere blieben unverändert. Insgesamt blieben die Werte im normalen physiologischen Bereich. Als Nachweis negativer Einflüsse elektromagnetischer Felder auf die Fruchtbarkeit können diese Ergebnisse nicht gewertet werden. Die wenigen Studien, die den Anforderungen guter wissenschaftlicher Praxis entsprachen, was Befeldung, Verblindung, untersuchte Tierzahl und statistische Auswertung betrifft, fanden überwiegend keinen Einfluss elektromagnetischer Felder auf die Fruchtbarkeit, wenn die zum Schutz der Gesundheit empfohlenen Basiswerte (maximale SAR -Werte) eingehalten sind. Da viele der beschriebenen Beobachtungen an Tieren nicht abschließend geklärt sind, empfiehlt die WHO in der Research Agenda 2010 weitere Tierstudien zum Einfluss hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf die Geschlechtsorgane, allerdings nicht mit einer hohen Priorität. Hohe Ansprüche an die Studienqualität müssen dabei eingehalten werden. Sperma einer Maus Quelle: Gregor Zaun, Universität Duisburg-Essen Spermien im Reagenzglas Bei Spermien, die im Reagenzglas Feldstärken oberhalb der für Mobiltelefone bestehenden Begrenzung ausgesetzt wurden, traten in einigen Untersuchungen biologische Wirkungen wie zum Beispiel eine verringerte Beweglichkeit auf. Diese Wirkungen sind auf die Wärmewirkung zurückzuführen. Derart hohe Belastungen kommen im Alltag nicht vor. Auch wenn ein Handy in der Hosentasche sendet, liegt die Belastung der Hoden durch elektromagnetische Felder weit unterhalb der Basiswerte und eine Wärmewirkung kann ausgeschlossen werden. Im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm wurden keine schädlichen Einflüsse hochfrequenter Felder auf Fortpflanzung und Entwicklung gefunden In mehreren Vorhaben des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms wurde der Frage nachgegangen, ob eine Dauereinwirkung hochfrequenter Felder die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt. Männliche und weibliche Labornagetiere wurden über mehrere Generationen hinweg auf Langzeiteffekte unter dem Einfluss von Mobilfunkfeldern untersucht. Dabei wurde bei Ganzkörperbelastungen mit SAR -Werten zwischen 0,08 und 1,3 Watt pro Kilogramm kein Einfluss auf Fortpflanzung und Entwicklung gefunden. Computersimulationen zeigten, dass die thermische Belastung der inneren Organe, auch der männlichen Geschlechtsorgane, durch Handys vernachlässigbar ist. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat im Jahr 2014 die wissenschaftliche Literatur zur Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf die männliche Fruchtbarkeit in einer Übersichtsarbeit bewertet. Aktuelle Studien Die Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) hat zwei systematische Reviews über Fruchtbarkeit und elektromagnetische Felder im Radiofrequenzbereich (diese werden für den Mobilfunk genutzt) in Auftrag gegeben. Eines dieser systematischen Reviews befasst sich mit Beobachtungsstudien, das andere mit Laborstudien. Zu diesen systematischen Reviews sind bereits die Review-Protokolle veröffentlicht worden. Mit den Ergebnissen beider Reviews ist bis Ende 2023 zu rechnen. Das BfS hat ein eigenes systematisches Review zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die Fruchtbarkeit bei Menschen sowie in Tier- und Laborstudien vergeben, dessen Ergebnisse Ende 2023 zu erwarten sind. Es liegen auch weiterhin keine gesicherten Erkenntnisse vor, die zu einer Veränderung der Einschätzung des BfS bezüglich der Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer auf die männliche Fruchtbarkeit führen würden. So lang bei der Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern die Grenzwerte eingehalten werden, gibt es keine Belege für schädliche Effekte auf die männliche Fruchtbarkeit durch elektromagnetische Felder. Stand: 28.01.2022
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten *) (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG) GeoZG Ausfertigungsdatum: 10.02.2009 Vollzitat: "Geodatenzugangsgesetz vom 10. Februar 2009 (BGBl. I S. 278), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist" Stand: *) Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 25.2.2021 I 306 Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE- Richtlinie) (ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1) in deutsches Recht. Fußnote (+++ Textnachweis ab: 14.2.2009 +++) (+++ Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EGRL 2/2007 (CELEX Nr: 307L0002) +++) Abschnitt 1 Ziel und Anwendungsbereich § 1 Ziel des Gesetzes Dieses Gesetz dient dem Aufbau einer nationalen Geodateninfrastruktur. Es schafft den rechtlichen Rahmen für 1.den Zugang zu Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten von geodatenhaltenden Stellen sowie 2.die Nutzung dieser Daten und Dienste, insbesondere für Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können. § 2 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für geodatenhaltende Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. (2) Natürliche und juristische Personen des Privatrechts können Geodaten und Metadaten über das Geoportal nach § 9 Absatz 2 bereitstellen, wenn sie sich verpflichten, diese Daten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes bereitzustellen und hierfür die technischen Voraussetzungen zu schaffen. (3) Dieses Gesetz gilt auch für Geodatendienste, die sich auf Daten beziehen, die in den Geodaten enthalten sind, auf die dieses Gesetz Anwendung findet. (4) Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (BGBl. 1994 II S. 1798; 1995 II S. 602) auch im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels. Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen § 3 Allgemeine Begriffe (1) Geodaten sind alle Daten mit direktem oder indirektem Bezug zu einem bestimmten Standort oder geografischen Gebiet. - Seite 1 von 8 - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de (2) Metadaten sind Informationen, die Geodaten oder Geodatendienste beschreiben und es ermöglichen, Geodaten und Geodatendienste zu ermitteln, in Verzeichnisse aufzunehmen und zu nutzen. (3) Geodatendienste sind vernetzbare Anwendungen, welche Geodaten und Metadaten in strukturierter Form zugänglich machen. Dies sind im Einzelnen: 1.Suchdienste, die es ermöglichen, auf der Grundlage des Inhalts entsprechender Metadaten nach Geodaten und Geodatendiensten zu suchen und den Inhalt der Metadaten anzuzeigen, 2.Darstellungsdienste, die es zumindest ermöglichen, darstellbare Geodaten anzuzeigen, in ihnen zu navigieren, sie zu vergrößern oder zu verkleinern, zu verschieben, Daten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstige relevante Inhalte von Metadaten anzuzeigen, 3.Dienste, die das Herunterladen und, wenn durchführbar, den direkten Zugriff auf Kopien von Geodaten ermöglichen (Downloaddienste), 4.Transformationsdienste zur geodätischen Umwandlung von Geodaten. (4) Interoperabilität ist die Kombinierbarkeit von Daten beziehungsweise die Kombinierbarkeit und Interaktionsfähigkeit verschiedener Systeme und Techniken unter Einhaltung gemeinsamer Standards. (5) Geodateninfrastruktur ist eine Infrastruktur bestehend aus Geodaten, Metadaten und Geodatendiensten, Netzdiensten und -technologien, Vereinbarungen über gemeinsame Nutzung, über Zugang und Verwendung sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen, -prozesse und -verfahren mit dem Ziel, Geodaten verschiedener Herkunft interoperabel verfügbar zu machen. (6) Geoportal ist eine elektronische Kommunikations-, Transaktions- und Interaktionsplattform, die über Geodatendienste und weitere Netzdienste den Zugang zu den Geodaten ermöglicht. (7) Netzdienste sind netzbasierte Anwendungen zur Kommunikation, Transaktion und Interaktion. (8) Geodatenhaltende Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind die informationspflichtigen Stellen im Sinne von § 2 Absatz 1 des Umweltinformationsgesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704). § 4 Betroffene Geodaten und Geodatendienste (1) Dieses Gesetz gilt für Geodaten, die noch in Verwendung stehen und die folgenden Bedingungen erfüllen: 1.Sie beziehen sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder auf die ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland gemäß Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen; 2.sie liegen in elektronischer Form vor; 3.sie sind vorhanden bei a) b) einer geodatenhaltenden Stelle, fallen unter ihren öffentlichen Auftrag und aa)wurden von einer geodatenhaltenden Stelle erstellt oder bb)sind bei einer solchen eingegangen oder cc)werden von dieser geodatenhaltenden Stelle verwaltet oder aktualisiert, Dritten, denen nach § 2 Absatz 2 Anschluss an die nationale Geodateninfrastruktur gewährt wird, oder werden für diese bereitgehalten; 4. sie betreffen eines oder mehrere der folgenden Themen: a)Koordinatenreferenzsysteme (Systeme zur eindeutigen räumlichen Referenzierung von Geodaten anhand eines Koordinatensatzes (x, y, z) oder Angaben zu Breite, Länge und Höhe auf der Grundlage eines geodätischen horizontalen und vertikalen Datums), b)geografische Gittersysteme (harmonisiertes Gittersystem mit Mehrfachauflösung, gemeinsamem Ursprungspunkt und standardisierter Lokalisierung und Größe der Gitterzellen), c)geografische Bezeichnungen (Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse), - Seite 2 von 8 - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de d)Verwaltungseinheiten (lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Bundesrepublik Deutschland Hoheitsbefugnisse hat oder ausübt und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind), e)Adressen (Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten, in der Regel Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl), f)Flurstücke oder Grundstücke (Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden), g)Verkehrsnetze (Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt; dies umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen und das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (ABl. L 228 vom 9.9.1996, S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1), und künftige Überarbeitungen dieser Entscheidung), h)Gewässernetz (Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebiete und aller sonstigen Wasserkörper und hiermit verbundener Teilsysteme, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete; gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114) geändert worden ist, und in Form von Netzen), i)Schutzgebiete (Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen), j)Höhe (digitale Höhenmodelle für Land-, Eis- und Wasserflächen inklusive Tiefenmessung bei Gewässern und Mächtigkeit bei Eisflächen, sowie Uferlinien; (Geländemodelle)), k)Bodenbedeckung (physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wälder, natürlicher (naturnaher) Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper), l)Orthofotografie (georeferenzierte Bilddaten der Erdoberfläche von satelliten- oder luftfahrzeuggestützten Sensoren), m)Geologie (geologische Beschreibung anhand von Zusammensetzung und Struktur des Untergrundes; dies umfasst auch Grundgebirgs- und Sedimentgesteine, Lockersedimente, Grundwasserleiter und - stauer, Störungen, Geomorphologie und anderes), n)statistische Einheiten (Einheiten für die Verbreitung oder Verwendung statistischer Daten), o)Gebäude (geografischer Standort von Gebäuden), p)Boden (Beschreibung von Boden und Unterboden anhand von Tiefe, Textur, Struktur und Gehalt an Teilchen sowie organischem Material, Steinigkeit, Erosion, gegebenenfalls durchschnittliches Gefälle und erwartete Wasserspeicherkapazität), q)Bodennutzung (Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks wie zum Beispiel Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete), r)Gesundheit und Sicherheit (geografische Verteilung verstärkt auftretender pathologischer Befunde (zum Beispiel Allergien, Krebserkrankungen, Erkrankungen der Atemwege), Informationen über Auswirkungen auf die Gesundheit (zum Beispiel Biomarker, Rückgang der Fruchtbarkeit, Epidemien) oder auf das Wohlbefinden (zum Beispiel Ermüdung, Stress) der Menschen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (zum Beispiel Luftverschmutzung, Chemikalien, Abbau der Ozonschicht, Lärm) oder in mittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (zum Beispiel Nahrung, genetisch veränderte Organismen)), s)Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste (Versorgungseinrichtungen wie Abwasser- und Abfallentsorgung, Energieversorgung und Wasserversorgung; staatliche Verwaltungs- und Sozialdienste wie öffentliche Verwaltung, Katastrophenschutz, Schulen und Krankenhäuser), t)Umweltüberwachung (Standort und Betrieb von Umweltüberwachungseinrichtungen einschließlich Beobachtung und Messung von Schadstoffen, des Zustands von Umweltmedien und anderen - Seite 3 von 8 -
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