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Geltungsbereich Ortsgesetz Werbeanlagen Innenstadt der Stadt Bremerhaven

Das Ortsgesetz soll eine einheitliche und an die vorhandene architektonische Gestaltung der Anlagen in der Fußgängerzone (Innenstadt) angepasste Gestaltung der Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz (Markisen) in der Bürgermeister-Smidt-Straße in dem Teilbe-reich südlich der Lloydstraße, in der Fährstraße, in der Straße Karlsburg und am Theodor-Heuss-Platz gewährleisten. Zu diesem Zweck enthält die Satzung detaillierte Beschreibung über Größe, Art und Ort der zulässigen Errichtung von Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz.

Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden

Die Behörden des Landes Berlin und die Bezirke teilen sich die Zuständigkeit für den Straßenverkehr. Straßenverkehrsbehörden der Bezirke Abteilung Verkehrsmanagement Die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke sind vor allem für den ruhenden Verkehr (also alle Fragen zum Thema Parken) und für den Verkehr auf Nebenstraßen zuständig. Im Einzelnen gehören dazu beispielsweise Behindertenparkplätze Fußgängerzonen Örtliche Verkehrsmaßnahmen zum Gewässer- und Biotopschutz Haltverbote für Baustellen, Umzüge und befristete Liefertätigkeiten Inanspruchnahme von Straßenland bei Baustellen Informationsstände, Märkte und Veranstaltungen, Erlaubnisse (im Nebenstraßennetz) Nebenstraßen Parken in Haltverbotszonen Parkerleichterungen für außergewöhnlich gehbehinderte Personen und Blinde Parkraumbewirtschaftung, Ausnahmegenehmigungen, Bewohnerparkausweise, Betriebsvignetten, Handwerkerparkausweise Parkverbote Radfahr-, Angebots- und Schutzstreifen für Radfahrer (Nebenstraßen) Radfahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen Radwegebenutzungspflicht Taxistände Umweltzone: Ausnahmegenehmigungen Auch für den Straßenbau sind häufig die Bezirke zuständig. Informieren Sie sich hier aber auch über Planfeststellungen durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt . Die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke sind deshalb Ihr erster Ansprechpartner. Wo nötig, leiten die Bezirke dann Ihr Anliegen an die Abteilung Verkehrsmanagement weiter. Anwohner- /Bewohnerparkausweis Handwerkerparkausweis Parkausweis für Schwerbehinderte Ausnahmegenehmigung für Gäste Bei der Abteilung Verkehrsmanagement sind für das Land alle Stellen und Aktivitäten, die den fließenden Verkehr auf dem Berliner Hauptstraßennetz regeln, an einer zentralen Stelle gebündelt. Die Abteilung Verkehrsmanagement sorgt für Verkehrssicherheit auf den Berliner Hauptverkehrsstraßen, organisiert den Verkehr an und um Großbaustellen, bei Großveranstaltungen, aber auch bei Unfällen und anderen unvorhersehbaren Störungen, und informiert – im Zusammenspiel mit der BVG(Berliner Verkehrsbetriebe) und der Verkehrsinformationszentrale über die Verkehrslage im Großraum Berlin. Kontakt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung Verkehrsmanagement Columbiadamm 10 12101 Berlin Leitung: Christian Haegele Tel.: (030) 902594-672 Fax: (030) 902594-699 E-Mail: verkehrsmanagement@senmvku.berlin.de

Bewusstseinsbildung zur Müllproblematik

Kurzbeschreibung Wanderausstellung zum Thema „Müll im Meer“ Ergebnisse Standorte der Ausstellung u.a. Foyer Nds. MU, Sparkassen & Banken, Schulen, Nationalpark-Häuser, Fußgängerzone Varel, Ideenexpo Hannover

Weg 13 - Barnimer Dörferweg (34 km)

Länge: 34 Kilometer Start: Alt-Tegel, Fußgängerzone (U-Bahnhof), ÖPNV: U-Bahnhof Alt-Tegel Ziel: Döllner Straße / An der Wuhle (nördliches Ende des Eiche-Parks), ÖPNV: S-Bahnhof Ahrensfelde, Tram- und Bus-Haltestelle: Ahrensfelde/Stadtgrenze Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Alt-Tegel – Greenwichpromenade am Tegeler See – Tegeler Hafen – Grünzug am Nordgraben – Landschafts- und Naturschutzgebiet Tegeler Fließ mit Wasserbüffelgehege – Hermsdorfer See und Ziegeleisee mit Freibad Lübars – Dorf Lübars – Landschaftsschutzgebiet „Lübarser Felder“ – Naturschutzgebiet Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ – Osterquelle – Landschaftsschutzgebiet „Blankenfelde“ – Dorf Blankenfelde – Naturschutzgebiet Idehorst – Blankenfelder Feldmark – Landschaftsschutzgebiet „Buch“ – Naturschutzgebiet Karower Teiche – Alt-Karow– Stadtrandpark Neue Wiesen – Landschaftspark Wartenberger Feldmark – Naturschutzgebiet Falkenberger Rieselfelder – Eiche-Park mit Wuhle Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Hinweis zum Verlauf westlich von Alt-Lübars: Im Frühjahr und Herbst kann es zur Überschwemmung der Niederungsbereiche westlich von Alt-Lübars kommen. Der Weg ist dann nicht begehbar und wird durch das Bezirksamt gegebenenfalls gesperrt. Ein entsprechender Umweg über die Siedlung „Am Vierrutenberg“ ist markiert. Der 34 km lange Barnimer Dörferweg gehört zu den bekanntesten Wanderwegen im Norden Berlins. Er verbindet die historischen Dorfkerne von Tegel, Hermsdorf, Lübars, Blankenfelde, Karow und Ahrensfelde im Berliner Barnim. Der Weg beginnt am Tegeler Hafen und verläuft gemächlich entlang des sich schlängelnden Tegeler Fließes . einer der natürlichsten Niederungslandschaften Berlins. Bei Lübars wechselt der Weg auf die Hochfläche des Berliner Barnims. Hier zeigt sich Berlin von einer bemerkenswerten Seite: Weitläufige Wiesen wechseln sich ab mit bestellten Äckern und alten Obstbaumbeständen. In den Flachmoorwiesen östlich Lübars kommt man an der Osterquelle vorbei, der letzten freisprudelnden Quelle Berlins. Auf dem Weg Richtung Blankenfelde lohnt sich ein Abstecher zum Köppchensee, einem alten Torfstich im Naturschutzgebiet Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ . Zwischen den alten Dörfern Blankenfelde und Karow quert der Barnimer Dörferweg die strukturreiche Offenlandschaft ehemaliger Rieselfelder, die heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird – zwischendrin finden sich immer wieder Gräben und wertvolle Gehölz- und Feuchtbereiche. Auch im weiteren Wegeverlauf ist die Landschaft durch die ehemaligen Rieselfelder geprägt. Hier wurden u.a. der Stadtrandpark „Neue Wiesen“ und der Landschaftspark Wartenberger Feldflur für die Naherholung geschaffen. In Ahrensfelde endet der Barnimer Dörferweg schließlich an der Stadtgrenze im Wuhletal, wo mit dem Wuhletalweg unmittelbar ein weiterer grüner Hauptweg anschließt.

Der nächste Winter kommt bestimmt

Anlässlich der bevorstehenden Wintersaison informiert die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über die wesentlichen Fakten zum Winterdienst. Damit alle gut und vor allem unfallfrei durch den Winter kommen, sind hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst: Das Straßenreinigungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes. Unter https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-StrReinGBErahmen findet sich der Abschnitt zum Winterdienst. Grundsätzlich gilt, dass die Anlieger den Winterdienst auf dem nächstgelegenen Gehweg vor ihrem Grundstück durchzuführen haben. Anlieger sind die Grundstückseigentümer oder aber beispielsweise auch Nießbraucher oder Erbbauberechtigte. Wenn bei einer Straße Fahrbahn und Gehweg nicht durch bauliche Maßnahmen voneinander abgegrenzt sind oder der Gehweg vorübergehend nicht benutzbar ist, dann sind die Straßenteile, die bevorzugt dem Fußgängerverkehr dienen, wie Gehwege entsprechend winterdienstlich zu behandeln. Die BSR führt den Winterdienst auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen und auf Fußgängerüberwegen durch. Hinzu kommen Radwege, die auch als solche ausgewiesen und mit Kehrmaschinen befahrbar sind, Haltestellen des ÖPNVs, bestimmte Fußgängerzonen und Plätze sowie Gehwege, wo kein Anlieger vorhanden ist. Der Winterdienst auf Gehwegen umfasst die Schneeräumung, das Streuen mit abstumpfenden Mitteln gegen Winter- und Eisglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen. Die Gehwege sind hierbei in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens ein Meter, bei Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 Meter) von Schnee zu beräumen. Bei Straßen, die im Reinigungsverzeichnis C aufgeführt sind, ist an Straßenkreuzungen auf der Fahrbahn die Fortführung des Gehweges zusätzlich winterdienstlich durch den Anlieger zu bearbeiten. Die Schneeräumung muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, erfolgen. Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Sand o. ä.) zu bestreuen. Eisbildungen, denen nicht durch Streuen entgegengewirkt werden können, sind zu beseitigen. Wenn der Schneefall über 20 Uhr hinaus andauert, oder nach 20 Uhr Schneefall oder Glättebildung eintritt, dann ist der Winterdienst bis 7 Uhr des darauffolgenden Tages durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die BSR ist bereits für den Fahrbahn-Winterdienst und weitere Bereiche zuständig. Bei einem über 5.000 km langen Straßennetz würde eine zusätzliche Übertragung des Winterdienstes auf allen Gehwegen eine unverhältnismäßige Steigerung der Kosten sowie des Aufwandes an Logistik, Personal und Technik bedeuten. Die winterliche Bearbeitung aller Berliner Gehwege durch die BSR ist somit nicht realisierbar. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr wurde bewusst und explizit den Anliegern der Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück übertragen. Aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe der Anlieger – weil regelmäßig vor Ort – kann der Winterdienst hier besonders schnell bzw. zeitnah durchgeführt werden. Ja, es besteht die Möglichkeit zum Beispiel einen Nachbarn oder auch eine professionelle Winterdienstfirma zu beauftragen. Allerdings bleibt die Verantwortung, dass der Winterdienst auch ordnungsmäßig durchgeführt wird, beim Anlieger. In diesem Fall kann telefonisch beim Ordnungsamt eine Meldung abgegeben werden. Das Ordnungsamt sorgt dann dafür, dass die Gefahrenstelle unverzüglich beseitigt wird. Ganz wichtig ist, dass nur die BSR berechtigt ist, für den Winterdienst auf Fahrbahnen Auftaumittel zu benutzen. Ansonsten ist die Verwendung von Auftaumitteln (z. B. Salz, Harnstoff o. ä.), auch wenn es sie frei zu erwerben gibt, aus Gründen des Natur- und Pflanzenschutzes verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind ganzjährig Informationen zum Winterdienst bereitgestellt. Zusätzlich veröffentlicht das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Amtsblatt für Berlin vor Beginn der Wintersaison detailliert Informationen zum Winterdienst. Auch auf den Seiten der BSR kann zum Winterdienst nachgelesen werden.

Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke

Planungsphase Die Schönhauser Allee Brücke ist Teil der gleichnamigen Hauptverkehrsstraße, die zum Straßennetz der Stufe  II (übergeordnete Straßenverbindung) gehört und Teil der Bundesstraße 96a ist. Die Brücke liegt im Ortsteil Prenzlauer Berg des Bezirkes Pankow. Das Bauwerk liegt in einem dicht bebauten Mischgebiet. Im Umfeld befinden sich die Schönhauser Allee Arcaden, sowie eine Vielzahl von Geschäften, Restaurants und medizinischen Einrichtungen. Das Umfeld der Schönhauser Allee Brücke stellt mit seinen vielfältigen Verknüpfungen des öffentlichen Personennahverkehrs zwischen Straßenbahn, S-Bahn und U-Bahn einen wichtigen Knotenpunkt zwischen den einzelnen Verkehrsträgern dar. Die Besonderheiten an diesem Knotenpunkt sind die unterschiedlichen Ebenen, in denen die Verkehrsträger verkehren und die Vernetzung dieser Ebenen miteinander: Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Unter Berücksichtigung einer Vielzahl an Randbedingungen, u.a. aus den bestehenden Schnittstellen zwischen den Verkehrsträgern (Straßenbahn, S-Bahn, U-Bahn und Fernbahn), dem übergeordneten Sperrpausenkonzept der DB AG sowie den beengten Platzverhältnissen aufgrund der vorhandenen Bebauungen wird derzeit der Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke geplant. Die Entwurfsplanung ist fertig gestellt. Mit den daraus resultierenden Ergebnissen werden anschließend in enger Abstimmung mit allen Beteiligten die weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesse eingeleitet und durchgeführt. Für die Aufrechterhaltung der Versorgung der verschiedenen Leitungsunternehmen muss für mehrere Jahre eine bauzeitliche Verlegung der Versorgungsleitungen erfolgen. Hierzu wird die Leitungsverlegung an mehrere Bauphasen angepasst. Aktuell erfolgt eine Umplanung für die bauzeitliche Verlegung der Versorgungsleitungen. Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen, welche dann auch den Umbau ihrer jeweiligen Leitungen durchführen. Der vorhandene Fußgängertunnel, der eine wichtige Verknüpfung zwischen dem S- und U-Bahnhof darstellt, wird nach dem Ersatzneubau wieder vorhanden sein. Im Rahmen der Planungen wurden verschiedene Varianten untersucht, um die Qualität dieser Wegebeziehung für die Fahrgäste bestmöglich zu gestalten. Die Gründung des vorhandenen Hochbahnviadukts, auf dem die U-Bahnlinie 2 der BVG verkehrt, muss im Rahmen des Ersatzneubaus erneuert werden. Die Vorplanung für die neuen Widerlager des Hochbahnviaduktes sind abgeschlossen. Die Entwurfsplanung ist in Bearbeitung. Mit den daraus resultierenden Ergebnissen werden anschließend in enger Abstimmung mit allen Beteiligten die weiteren Planungs- und Genehmigungsprozesse eingeleitet und durchgeführt. Im Zuge des Ersatzneubaus werden auch die Haltestellen der Straßenbahn barrierefrei ausgebaut und in die Mittelpromenade unter das Hochbahnviadukt verlegt. Damit werden die Verknüpfungen zwischen der S-Bahn, der Straßenbahn und der U-Bahn verbessert. Im Rahmen des Ersatzneubaus wird, der entlang der Schönhauser Allee bereits teilweise errichtete, geschützte Radverkehrsstreifen auch über die neue Brücke geführt. Voraussichtliche Bauzeit: 2027 bis 2032 Aufgrund der komplexen Randbedingungen sowie der baulichen, terminlichen und baulogistischen Abhängigkeiten muss das Bauvorhaben in mehrere Bauphasen, mit mehreren Bauabschnitten und einzelnen Baulosen untergliedert werden. Insgesamt sind für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke 4 Hauptbauphasen vorgesehen: Vorbereitend werden alle Maßnahmen für den Ersatzneubau des westlichen Teils der Schönhauser Allee Brücke durchgeführt. Als wichtigste bauvorbereitende Maßnahmen werden vor Beginn des Ersatzneubaus die Versorgungsleitungen in eine geänderte Lage gebracht, um während der mehrjährigen Bauzeit weiter in Betrieb zu bleiben. In der Hauptbauphase 1 wird der westliche Teil der Schönhauser Allee Brücke zurückgebaut und an gleicher Stelle neu errichtet. Nach Abschluss dieser Hauptbauphase ist der westliche Teil der Schönhauser Allee Brücke wieder für den Verkehr nutzbar. In der Hauptbauphase 2 werden alle vorbereitenden Maßnahmen für den Ersatzneubau des östlichen Teils der Schönhauser Allee Brücke und der Mittelpromenade unter dem Hochbahnviadukt durchgeführt. Einzelne Versorgungsunternehmen werden in dieser Bauphase Ihre Leitungen für den Endzustand in das neu errichtete westliche Brückenbauwerk verlegen. In der Hauptbauphase 3 wird der östliche Teil der Schönhauser Allee Brücke zurückgebaut und an gleicher Stelle neu errichtet. Nach Abschluss dieser Hauptbauphase ist der östliche Teil der Schönhauser Allee Brücke wieder für den Verkehr nutzbar. In der Hauptbauphase 4 werden die Ausstattungen errichtet bzw. komplettiert und die Arbeiten abgeschlossen. Die Versorgungsunternehmen werden in dieser Bauphase Leitungen im Endzustand in das neu errichtete östliche Brückenbauwerk verlegen. Weitere Bauphasen ergeben sich aus den noch abzustimmenden Baumaßnahmen zum Ersatzneubau des Fußgängertunnels und möglicher weiterer Baumaßnahmen im Bahnsteigbereich. Zeitplan Der bislang verfolgte Zeitplan wurde zur Reduzierung der verkehrlichen Auswirkungen und Einschränkungen für die Anwohnerschaft weiter koordiniert und zusammengefasst. Die bislang vorgesehenen Behelfsbrückenkonstruktion für die Leitungsunternehmen wird mit den Ausführungen der weiteren Bau- und Hilfskonstruktionen zum U-Bahnviadukt zusammengelegt und damit erst ab Ende 2026 begonnen. Ziel ist es, Ende 2026 mit den zusammenhängenden vorbereitenden Maßnahmen zu beginnen und diese im Jahr 2027 abzuschließen, damit anschließend mit den Hauptbauphasen für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke begonnen werden kann. In Abhängigkeit von den erarbeiteten und abgestimmten Bautechnologien sollen innerhalb von fünf Jahren die Bauleistungen für den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke durchgeführt werden: 2026 / 2027 vorbereitende Maßnahmen für das westliche Brückenbauwerk und temporäre Leistungsführungen ab 2028 bis 2032 Hauptbauphase 1 (Rückbau und Neubau des westlichen Brückenbauwerkes) Hauptbauphase 2 (vorbereitende Maßnahmen für das östliche Brückenbauwerk) Hauptbauphase 3 (Rückbau und Neubau des östlichen Brückenbauwerkes) Hauptbauphase 4 (Ausstattung, Finalisierung und Leitungsbau für den Endzustand) Am 10. April 2025 lud die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu einer Informationsveranstaltung zum Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke ein. Vorgestellt wurden die Planungen und Bauphasen des wichtigen Infrastrukturprojekts sowie die Auswirkungen auf den Verkehr. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sowie die gezeigte Präsentation sind abrufbar unter Informationsveranstaltung auf YouTube sowie auf der meinBerlin-Plattform . Um die verkehrlichen Auswirkungen durch den Ersatzneubau der Schönhauser Allee Brücke auf den Kreis der Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten, wird unter Einbeziehung aller Verkehrsträger ein Gesamtverkehrskonzept entwickelt und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Die Verkehrsführungen orientieren sich an den Hauptbauphasen. Während der temporären Leitungsbaumaßnahmen wird es zu vorübergehenden Einschränkungen in der Schönhauser Allee kommen. Während des Ersatzneubaus der Schönhauser Allee Brücke wird der motorisierte Individualverkehr (MIV), der Radverkehr und der Fußverkehr in beiden Richtungen über die jeweils befahrbare Seite der bestehenden Brückenseite geführt. Für den Radverkehr werden eigenständige Radfahrstreifen angelegt. Der durchgängige Straßenbahnverkehr muss während der Baumaßnahme unterbrochen werden. Südlich der Schönhauser Allee Brücke wird die Straßenbahnlinie M1 enden. Nördlich der Schönhauser Allee Brücke wird ein Schienenersatzverkehr zum U-Bahnhof Vinetastraße eingerichtet. Während der einzelnen Hauptbauphasen lassen sich temporäre Unterbrechungen des S- und U-Bahnverkehrs nicht vermeiden. Die Einschränkungen werden so gering wie möglich gehalten und mit den betroffenen Verkehrsträgern abgestimmt. Während der temporären Unterbrechungen werden Ersatzverkehre eingerichtet. Die Schönhauser Allee Brücke besteht aus drei Teilbauwerken, die seit 1886 in mehreren Baustufen errichtet worden sind: 1913 erfolgte die Eröffnung der U-Bahnlinie A (heute U2) 1927 erfolgte eine große Erweiterung der U-Bahnlinie, die auch das heutige Erscheinungsbild prägt 1962 wurde der Verbindungstunnel zwischen der S-Bahn und der Mittelpromenade der U-Bahn errichtet In den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts erfolgte eine umfangreiche Grundinstandsetzung der U-Bahn-Station sowie der Neubau der Schönhauser Allee Arcaden mit einem Fußgängerbereich über den Gleisen der Bahn. Die Baumaßnahme wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.

Gut gewappnet für den Winter – die wichtigsten Infos zum Winterdienst

Grundsätzlich gilt, dass die Anlieger den Winterdienst auf dem nächstgelegenen Gehweg vor ihrem Grundstück durchzuführen haben. Anlieger sind die Grundstückseigentümer oder aber beispielsweise auch Nießbraucher oder Erbbauberechtigte. Wenn bei einer Straße Fahrbahn und Gehweg nicht durch bauliche Maßnahmen voneinander abgegrenzt sind oder der Gehweg vorübergehend nicht benutzbar ist, dann sind die Straßenteile, die bevorzugt dem Fußgängerverkehr dienen, wie Gehwege entsprechend winterdienstlich zu behandeln. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) führen den Winterdienst auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen, auf Fahrradstraßen, auf Fahrradwegen, die auch als solche ausgewiesen und mit Kehrmaschinen befahrbar sind, an Haltestellen des ÖPNVs, auf Gehwegen, wo kein Anlieger vorhanden ist, sowie besonderen Fußgängerzonen und Plätzen durch. Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung, das Streuen mit abstumpfenden Mitteln gegen Winter- und Eisglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen. Auftaumittel wie Streusalz sind aus Umweltschutzgründen auf Gehwegen verboten. Daher ist der Einsatz von Auftaumitteln auf Gehwegen bußgeldbewehrt. Die Gehwege sind hierbei in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens 1 Meter) von Schnee zu beräumen. Bei Straßen, die im Reinigungsverzeichnis C (nicht oder ungenügend ausgebaut) aufgeführt sind, ist an Straßenkreuzungen auf der Fahrbahn die Fortführung des Gehweges zusätzlich winterdienstlich durch den Anlieger zu bearbeiten. Die Schneeräumung muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, erfolgen. Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Sand o. ä.) zu bestreuen. Eisbildungen, denen nicht durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen. Wenn der Schneefall über 20 Uhr hinaus andauert, oder nach 20 Uhr der Schneefall oder die Glättebildung eintritt, ist der Winterdienst bis 7 Uhr des darauffolgenden Tages durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die BSR sind bereits umfangreich zuständig. Bei dem mehr als 5.000 Kilometer langen Berliner Straßennetz würde eine zusätzliche Übertragung des Winterdienstes auf allen Gehwegen eine deutliche Steigerung der Kosten durch höheren Bedarf an Personal und Maschinen bedeuten. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zur schnelleren Gefahrenabwehr wurde den Anliegern bewusst und explizit der Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück übertragen. Aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe der Anlieger – weil regelmäßig vor Ort – kann hier der Winterdienst zeitnah durchgeführt werden. Ja, es besteht die Möglichkeit zum Beispiel einen Nachbarn oder auch eine professionelle Winterdienstfirma zu beauftragen. Allerdings bleibt die Verantwortung, dass der Winterdienst auch ordnungsmäßig durchgeführt wird, beim Anlieger. In diesem Fall kann telefonisch beim Ordnungsamt eine Meldung abgegeben werden. Das Ordnungsamt sorgt dann dafür, dass die Gefahrenstelle unverzüglich beseitigt wird. Ganz wichtig ist, dass nur die BSR berechtigt ist, für den Winterdienst auf Fahrbahnen Auftaumittel zu benutzen. Ansonsten ist die Verwendung von Auftaumitteln (z. B. Salz, Harnstoff o. ä.), auch wenn es diese frei erworben werden können, aus Gründen des Natur- und Pflanzenschutzes verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden. Das Straßenreinigungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes. Unter Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) kann das Gesetz heruntergeladen werden. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind ganzjährig Informationen zum Winterdienst bereitgestellt. Zusätzlich veröffentlicht das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Amtsblatt für Berlin vor Beginn der Wintersaison detailliert Informationen zum Winterdienst. Auch auf den Seiten der BSR ( BSR-Winterdienst ; Winterdienstpflichten ) kann zum Winterdienst nachgelesen werden.

Amtliche Topographische Landeskartenwerke Sachsen-Anhalt

Amtliche Topographische Landeskartenwerke Sachsen-Anhalt Landesamt für Vermessung und Geoinformation Geotopographische Basisdaten Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Bezugsmöglichkeiten: Das Landesamt für Vermessung und Geoin- formation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) gibt die Topographischen Karten einheitlich gestaltet für das gesamte Landesgebiet mit all seinen topographischen Gegebenheiten und Gelän- deformen in vier verschiedenen Landeskar- tenwerken jeweils im gleichen Maßstab und Blattschnitt heraus. Topographische Karten sind landschaftsbe- schreibende Karten. Sie bilden die Erdober- fläche in ihren verschiedenen Erscheinungs- formen • Siedlungen und Verkehrswege, • Gewässer, • Geländeformen • Vegetation, • Grenzen und eine Reihe sonstiger natürlicher und künstlicher Erscheinungsformen anschaulich und in Abhängigkeit des Kartenmaßstabes vollständig und übersichtlich ab. Signaturen und Kartenschrift erläutern die topographi- schen Objekte. Für den Nutzer stellen sie ein aktuelles, geo- metrisch genaues und ausmessbares Abbild der Erdoberfläche dar. LVermGeo Stand: 08/2025 Topographische Karten können • als Planungs- und Projektierungsgrundlage in Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung, Wis- senschaft und Bildung, • als Grundlage von Geo- und Fachinformati- onssystemen, • zur Orientierung und detaillierten Untersu- chung im Gelände, • als Basiskarte zur Erstellung thematischer Karten und zur Unterrichtsgestaltung genutzt werden. Kartenausschnitt im Maßstab 1:25 000 Topographische Landeskartenwerke Die amtlichen Topographischen Landeskar- tenwerke liegen für Sachsen-Anhalt in den Maßstäben • 1:10 000, • 1:25 000, • 1:50 000 und • 1:100 000 Die Topographischen Landeskartenwerke kön- nen beim Landesamt für Vermessung und Ge- oinformation Sachsen-Anhalt und über den gut sortierten Buchhandel bezogen werden. Ansprechpartner: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleis- tungen unserer Behörde. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de flächendeckend vor. Grenzblätter werden sowohl vom bearbeitenden Land als auch vom jeweiligen Nachbarland vertrieben.Standorte der Geokompetenz-Center: Die Kartenwerke der Maßstäbe 1:200 000, 1:500 000 und 1:1 000 000 gibt das Bundes- amt für Kartographie und Geodäsie heraus.Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Dem LVermGeo obliegt die Herstellung und Aktualisierung der Topographischen Landes- kartenwerke des Landes als gesetzliche Ho- heitsaufgabe. Die Aktualisierung (Fortführung) der Kartenwerke erfolgt in angemessenen periodischen Zyklen. Dadurch haben die Karten in der Regel einen unterschiedlichen Fortführungsstand. Innerhalb der Verwaltungen des Amtlichen deutschen Vermessungswesens gelten einheitliche Vorschriften für die Herstellung To- pographischer Landeskarten. In allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland sind gleichar- tige Topographische Karten erhältlich. Die Kartenwerke werden digital im Rasterda- tenformat und als analoge Ausgaben angebo- ten. Scharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Elisabethstraße 15 06847 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 6503-1258* Telefax: 0340 6503-1001 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de 2 Digitale Topographische KartenAngaben zu den Rasterdaten Die Digitalen Topographischen Karten sind Produktkomponente des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Infor- mationssystems (ATKIS®), welches eine einheitliche topographische Beschreibung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutsch- land gewährleistet.Datenabgabe Einzellayer mehrfarbige Gesamtdatei Graustufen-Gesamtdatei Auflösung 200 L/cm Koordinaten ETRS89/UTM (weitere auf Anfrage) Datenformat Digitale Topographische Karten - DTK entsprechen weitestgehend den bundes- einheitlich geltenden Vorgaben für den Kar- teninhalt, die geodätische Grundlage, den Zeichenschlüssel und das Layout. Die DTK werden abgeleitet aus den im LVermGeo geführten Daten des vektorbasierten Digi- talen Landschafts- und Geländemodells. Die DTK liegen in den Maßstäben • 1:10 000, • 1:25 000, • 1:50 000 und • 1:100 000 flächendeckend für Sachsen-Anhalt vor. Georeferen- zierung Mehrfarbige Gesamtdatei TIFF (weitere Formate auf Anfrage) TIFF-World-File (TFW- Format) Layer mit Flurstücksstruktur Ackerocker-Layer Als Besonderheit wird im Maßstab 1:10 000 ein Sonderlayer „flur“ bereitge- stellt. Er enthält die Geometrie der Flur- stücke und ermöglicht die gemeinsame Präsentation von Landschaftsobjekten und Flurstücksstruktur. Im Maßstab 1:50 000 ist ein zusätzlicher Layer mit einer Höhenschichtendarstellung verfügbar, der mit anderen Layern aus den Objektbereichen Gewässer und Relief zu einer Orohydrographischen Karte kombiniert werden kann. LVermGeo Stand: 08/2025 Die Regelungen zur bundesweit einheit- lichen Einteilung der Layer der Rasterdaten gelten im Detail für die Maßstäbe 1:10 000 und 1:25 000 und werden auf die Maßstä- be 1:50 000 und 1:100 000 entsprechend angewendet. Informationen zu den Gebühren der Raster- daten erhalten Sie im Internet und unter den umseitig angegebenen Kontaktangaben des LVermGeo. Flurstücksstruktur-Layer Höhenschichten-Layer LayernameFarbnameInhalt ackeackerockerAcker-, Weinbau-, Hopfenflächen, Baumschulen bablbachblauGewässerkonturen, Schriften, Symbole, Fährlinien baumbaumgrünSymbole, Schriften, Grenzen der Naturschutzgebiete und Nationalparks, Hecken, Gewächshäuser bracbrachbraunBrachflächen, Heide, Moore, Sümpfe, Klärbecken, Torfstiche grauindustrieflä- chengrauIndustrie-, Bergbauflächen, Bahnhofsanlagen, Tagebaue, Kläranlagen grbrgrundrissbraunStraßenkonturen, Wege, Symbole, Schriften, Leitungen hausgebäudegrauGebäude (nicht öffentlich) hrotwohnflächen- hellrotWohnbauflächen, Flächen gemischter Nutzung, Flächen besonderer funktionaler Prägung parkparkgrünGrünanlagen, Golfplätze, Campingplätze, Fußgängerzonen, Sportanlagen, Gartenland rebrreliefbraunHöhenlinien, Höhenlinienzahlen, Böschungen, Dämme, Einzelsignaturen rotrotöffentliche Gebäude, Symbole schwschwarzEisenbahnen, Symbole, Felsen seblseeblauGewässerflächen, Decker Schleusen stgestraßengelbDecker Landstraßen, Bundesstraßensymbole (Innenfläche) storstraßenorangeDecker Autobahnen und Bundesstraßen swtxschwarzSchriften trupgefahrenrotTruppenübungs- oder Standortübungsplatzgrenzen utmgschwarzUTM-Gitter violviolettVerwaltungsgrenzen waldwaldgrünWaldflächen, Gehölzflächen, Symbole weisweißDecker untergeordneter Straßen, Rollbahnen, Symbole (Innenflächen), Schriften wieswiesengrünflur- Kartenausschnitt im Maßstab 1:10 000 Rasterdaten Gebäudegrau-Layer Zusatzlayer „Höhenschichten“ Layernamen (1:10 000 und 1:25 000) Die Karten in den Maßstäben 1:50 000 und 1:100 000 sind vom LVermGeo hergestell- te und herausgegebene zivilmilitärische Ausgaben. Sie können für zivile Nutzungen, aber auch für Einsatzzwecke der Bundes- wehr verwendet werden. Reliefbraun-Layer Wiesenflächen, Fluplätze/-häfen, Friedhöfe Flurstücksstruktur (nur für die DTK10) 3 Analoge Standardausgaben der Topographischen Landeskartenwerke 1:10 0001:25 0001:50 0001:100 000 Maßstab1cm in der Karte entspricht 100 m in der Natur1cm in der Karte entspricht 250 m in der Natur1cm in der Karte entspricht 500 m in der Natur1cm in der Karte entspricht 1 000 m in der Natur Anzahl650 Kartenblätter + 95 Randblätter160 Kartenblätter + 47 Randblätter42 Kartenblätter + 21 Randblätter10 Kartenblätter + 11 Randblätter Blattschnitt Normalblattschnitt (Preußische Landesaufnahme) Gradabtei- lung0°05‘ geografischer Länge 0°03‘ geografischer Breite0°10‘ geografischer Länge 0°06‘ geografischer Breite0°20‘ geografischer Länge 0°12‘ geografischer Breite0°40‘ geografischer Länge 0°24‘ geografischer Breite Landschafts- flächeca. 32 km2ca. 125 km2ca. 500 km2ca. 2 000 km2 Kartenbildfor- matca. 57 cm x 56 cmca. 46 cm x 44,5 cmca. 46 cm x 44,5 cmca. 46 cm x 44,5 cm Kartenformat plano gefaltet 86,4 cm x 60 cm 10,8 cm x 24,2 cm plano 50 cm x 54 cm Druck-/Plotausgabe 1: 10 000 Druck-/Plotausgabe 1: 25 000 Druck-/Plotausgabe 1:50 000 plano gefaltet 76 cm x 49 cm 10,8 cm x 24,2 cm plano gefaltet 76 cm x 49 cm 10,8 cm x 24,2 cm Open Data Aktuelle und historische Digitale Topogra- phische Karten stehen unter geodatenportal.sachsen-anhalt.de zum kostenfreien Download bereit. Die Druck-/Plotausgaben können in un- serem Geoshop direkt bestellt werden. Historische Ausgaben Neben den aktuellen Druckausgaben der Topographischen Kartenwerke werden nicht mehr fortgeführte „historische“ Ausgaben angeboten: • Topographische Karten Ausgabe Staat (AS) 1:10 000, 1:25 000, 1:50 000 und 1:100 000 (Kartenwerke der DDR), • Meßtischblätter 1:25 000 (MTB25), • Karte des Deutschen Reiches (KDR100), Großblätter (KDR100GB) und Kreiskarten (KDR100KK) • Topographische Übersichtskarte des Deutschen Reiches (TÜKDR200) • Topographische Spezialkarte von Mittel- europa (TSK200) Druck-/Plotausgabe 1:100 000 Historische Ausgaben Meßtischblatt, einfarbig 1:25 000 Historische Ausgaben Karte des Deutschen Reiches Historische Ausgaben, Top. Übersichtskarte des Deut- schen Reiches, mehrfarbig, 1:200 000 LVermGeo Stand: 08/2025 links: Normalblatt, einfarbig, rechts: Kreiskarte, zweifarbig 1:100 000 Historische Ausgaben, Top. Spezialkarte von Mittel- europa, mehrfarbig, 1:200 000

Geteilte Mobilität

“Nutzen statt besitzen”, das ist der Leitspruch der sogenannten Geteilten Mobilität (Shared Mobility). Ob Lastenräder, Mopeds, E-Autos oder Roller: In Berlin gibt es inzwischen ein riesiges Angebot an Mietfahrzeugen, die sich bequem per App orten, buchen, entsperren und bezahlen lassen. Das Sharing-Prinzip erlaubt es, sich jederzeit einen individuellen Mobilitäts-Mix spontan zusammenzustellen. Dies kann einen wertvollen Baustein für die Verkehrswende darstellen – bringt aktuell aber immer wieder auch Konflikte mit sich, die zu lösen sind. In Berlin haben sich zwei Sharing-Modelle etabliert: Bei stationsbasierten Angeboten müssen Nutzerinnen und Nutzer die Fahrzeuge an festgelegten Stationen abholen und nach Gebrauch wieder abstellen. Manche Anbieter haben Ausleihstationen im gesamten Stadtgebiet – wie beispielsweise das städtische Fahrradleihsystem nextbike. Bei Freefloating-Angeboten können Nutzerinnen und Nutzer das nächstgelegene Fahrzeug per App orten und es nach Gebrauch an einem beliebigen Ort im Geschäftsbereich des Anbieters wieder abstellen. Beim Parken müssen sie darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht Gehwege, Einfahrten, Rettungswege oder ähnliches verstellen. In einigen Gebieten können zweirädrige Sharing-Fahrzeuge (Fahrräder und E-Scooter) nur an dafür vorgesehenen Mobilitätsstationen abgegeben werden. In den Buchungsapps aller Anbieter wird angezeigt, in welchen Bereichen die Fahrzeuge abgegeben werden dürfen und in welchen nicht. Bikesharing Bikesharing ermöglicht eine flexible und spontane Radnutzung im Alltag. So kann man beispielsweise ein Lastenrad für den Wocheneinkauf nutzen, ohne selbst eins besitzen zu müssen. Bikesharing spielt auch eine wichtige Rolle bei intermodalen Wegeketten – um zum Beispiel mit dem Rad zum Bahnhof zu gelangen. Das Land Berlin bietet mit nextbike ein eigenes Fahrradleihsystem an. Lastenräder lassen sich in Berlin kostenlos bei der „fLotte Berlin“ des ADFC ausleihen. Leihfahrräder „fLotte Berlin“ Geteilte Leichtkrafträder Leichtkrafträder werden umgangssprachlich häufig als Mopeds, Vespas oder Roller bezeichnet. Wer ein Leichtkraftrad fahren will, muss die Führerscheinklasse B besitzen. Leichtkrafträder dürfen nicht auf Radwegen gefahren werden und müssen auf Pkw-Stellplätzen geparkt werden Geteilte Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) Elektrokleinstfahrzeuge (zu welchen auch E-Scooter gehören) sind in Deutschland seit Juni 2019 zugelassen. Die Fahrzeuge stehen meistens als “Freefloating-Angebote” im (halb-)öffentlichen Raum und werden mit Strom betrieben. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur auf Radwegen oder Autospuren gefahren werden. Das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Grünanlagen ist untersagt. Die Fahrzeuge dürfen auch nicht auf oder in Grünanlagen geparkt werden. Darüber hinaus ist beim Abstellen der Fahrzeuge darauf zu achten, dass Gehwege, S- und U-Bahn-Zugänge oder Rettungswege einwandfrei nutzbar bleiben – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Carsharing Carsharing beschreibt die geteilte Nutzung von Kraftfahrzeugen (Pkw). Diese Form der geteilten Mobilität gibt es in Berlin etwa seit 1990. Mittlerweile ist eine Vielzahl von Anbietern vertreten, die Pkw aber auch Kleintransporter anbieten. Die Fahrzeuge stehen meist als „Freefloating-Angebote“ im (halb-)öffentlichen Raum, es gibt jedoch auch stationsbasiertes Carsharing mit dazugehörigen Parkplätzen sowie Mischformen aus beiden. Ride-Pooling Ride-Pooling beschreibt kommerzielle Fahrdienste, bei denen mehrere Personen gleichzeitig ein Verkehrsmittel nutzen. Dabei teilen sich Personen die gesamte oder einen Teil der Strecke, nehmen geringe Umwege in Kauf und können so kostenreduziert unterwegs sein. Transportiert werden sie dabei durch professionelle Fahrer. Einer dieser Dienste wird in Berlin durch das BVG-Angebot Muva bereitgestellt. Bild: BVG / Michael Bartnik Mobilitätsstationen In Berlin entstehen immer mehr sogenannte Mobilitätsstationen, die Sharing-Angebote zum Beispiel an S + U Bahnhöfen bündeln. Hier lässt sich schnell und komfortabel vom ÖPNV auf Roller, Rad oder Mietauto umsteigen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Freefloater Anforderungskonzept Um die positiven Effekte von Freefloating-Angeboten zu erhöhen und unerwünschte Folgen zu vermeiden, hat das Land Berlin 2021gemeinsam mit Akteuren aus Verwaltung, Bezirken und Sharing-Anbietern ein Anforderungs- und Evaluationskonzept erarbeitet. Weitere Informationen Bild: Björn Wylezich – stock.adobe.com Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“ Der Leitfaden „Carsharing-Stationen für Berlin“ bündelt sowohl fachliche Grundlagen für die Förderung des stationsbasierten Carsharings, rechtliche Rahmenbedingungen als auch Umsetzungsvorschläge für die Bezirksämter. Weitere Informationen

Elektro-Tretroller in Berlin

Stehend und lautlos kommt man mit den elektrisch betriebenen Tretrollern durch Berlin. Wenn ein paar einfache Regeln beachtet werden und alle aufeinander Rücksicht nehmen, können die neuen Elektro-Roller ein Gewinn für die innerstädtische Mobilität sein. Mit Inkrafttreten der “Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung” ist der Gebrauch von Elektro-Tretrollern auf ein rechtliches Fundament gestellt worden. Die Regelungen gelten auch für alle anderen Elektro-Kleinstfahrzeuge. Berlin hat sich mit anderen Bundesländern im Bundesrat erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Roller nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden dürfen. So bleiben diese als geschützte Räume exklusiv Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten. Die Behörden werden darauf achten, dass alle – auch die kommerziellen Anbieter von Leih-Elektro-Rollern – das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme einhalten. Neue Regelpläne für das Parken von Lastenrädern und E-Tretrollern Pressemitteilung vom 08.11.2019 Im Folgenden sind Fragen und Antworten zu privaten und Leih-Elektro-Rollern zu finden: Informationen zu Elektro­kleinst­fahrzeugen Bundes­ministerium für Digitales und Verkehr

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