Der Datensatz enthält die Radverkehrsanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg. Da es sich um einen routingfähigen Datensatz handelt, werden nicht nur klassische Radverkehrsanlagen (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen etc.) erfasst, sondern auch Straßen und Wege, die von Radfahrenden nutzbar sind. Weiterhin werden auch Fußwege erfasst, wenn sie als sogenannte Schiebestrecken Lücken im Radverkehrsnetz füllen. Folgende Attribute werden bereitgestellt: - Status (Betrieb, Temporäre Anlage, …) - Straßenname - Art (Getrennter Geh-/Radweg, Gemeinsamer Geh-/Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Straße mit Mischverkehr bis 30 km/h, Fußgängerzone…) - Klasse (Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraße, Wege in Grünanlagen, Straße mit Mischverkehr, Schiebestrecke, Sonstige) - Zeitliche Beschränkung - Benutzungspflicht - Fahrtrichtung (in Geometrie-Richtung, in beide Richtungen) - Oberfläche (bituminöse Decke, wassergebundene Decke, Kunststein, Naturstein, …) - Breite in m - Hindernis (Durchfahrbarkeit gegeben, Umfahrung möglich, …) - Niveau (bodengleich, Tunnel, …) Die Visualisierung im WMS und somit auch im Geoportal erfolgt anhand des Attributs Klasse. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, werden die Daten in sieben verschiedene Layer unterteilt, die sich an den Klassen orientieren. Langfristig, z.B. wegen Baumaßnahmen, gesperrte Wege werden nicht im Datensatz veröffentlicht. Sollten Sie Anmerkungen zum Datensatz haben oder Korrekturen melden wollen, schicken Sie diese bitte an radverkehrsnetz@gv.hamburg.de. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden. Aufgrund der Aktualität des Datensatzes kann keine rechtssichere bzw. tagesaktuelle Aussage getroffen werden.
Das Ortsgesetz soll eine einheitliche und an die vorhandene architektonische Gestaltung der Anlagen in der Fußgängerzone (Innenstadt) angepasste Gestaltung der Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz (Markisen) in der Bürgermeister-Smidt-Straße in dem Teilbe-reich südlich der Lloydstraße, in der Fährstraße, in der Straße Karlsburg und am Theodor-Heuss-Platz gewährleisten. Zu diesem Zweck enthält die Satzung detaillierte Beschreibung über Größe, Art und Ort der zulässigen Errichtung von Werbeanlagen und Anlagen zum Sonnenschutz.
Umweltbundesamt startet Aktion für lebenswerte Städte Ob nerviger Straßenlärm oder gefährlicher Feinstaub – das Leben in der Stadt kann bei ständiger Belastung zu gesundheitlichen Problemen führen. Aber es geht auch anders: Verkehrsberuhigte Fußgängerzonen und Straßen, die zum Radfahren und Spazieren einladen; grüne Stadtnatur als Rückzugsraum für stressgeplagte Menschen und blühende Stadtgärten statt betonierter Einöde. Genau solche Bilder sucht das Umweltbundesamt (UBA) in den kommenden Wochen für den Fotowettbewerb „Stadt im Sucher“. Gefragt sind Fotos, die innovative Ideen und kreative Beispiele umweltbewusster Städte zeigen. „Unser Fotowettbewerb soll die großen Potenziale lebenswerter Innenstädte zeigen und den Menschen die vielen attraktiven Seiten des Lebens in der Stadt nahebringen“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Keine Frage, das Leben in Städten ist attraktiv: neben kurzen Wegen zur Arbeitsstätte, zur Kita oder zum Arzt gesellt sich ein reichhaltiges Kultur- und Freizeitangebot. Immer mehr Menschen zieht es in die Städte. Schon heute arbeiten und wohnen knapp 75 Prozent der deutschen Bevölkerung in Städten – Tendenz weiter steigend. Doch wo immer mehr Menschen leben, steigen auch die Belastungen für Mensch und Umwelt weiter an. Lärm durch Autos, Züge und Flughäfen geht vielen Menschen nicht nur auf die Nerven, Lärm macht auch immer häufiger krank. So ist Lärm als Faktor für den Anstieg der Herz-Kreislauf-Erkrankungen identifiziert worden. Zusätzlich ist der Straßenverkehr eine der Hauptursachen für den gesundheitsgefährdenden Feinstaub. Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) zeigen, dass mit Feinstaub belastete Luft die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland um etwa zehn Monate verkürzt. Doch Städte müssen nicht laut und grau sein: Kunterbunt blühende Stadtgärten laden zum Ausruhen, Nachdenken, Spielen ein. Motorisierte Blechlawinen weichen vor Spaziergängern, Skaterinnen und Radfahrern. Alte Industrie- und Kraftwerkshallen werden neue Orte voller kreativer, erneuerbarer Energie. Auch die Umwelt profitiert davon, wenn mehr Menschen in der Stadt leben: Städte sind ressourceneffizienter als ländliche Räume und benötigen deutlich weniger Energie pro Einwohner. Ebenfalls effizienter können Abfall- und Abwasserbeseitigung wirtschaften. Und jetzt sind Sie gefragt! Was gefällt Ihnen an Ihrer Stadt besonders? Welches kreative Projekt, welche innovative Idee, welch inspirierender Ort macht Ihre Stadt lebenswert? Halten Sie es auf einem Foto fest und zeigen Sie es uns! Der kreativen Inszenierung sind dabei keine Grenzen gesetzt. Pro Person können zwei Fotos geschickt werden an: stadt_im_sucher [at] uba [dot] de Die besten Einsendungen werden auf www.umweltbundesamt.de und dem UBA -Facebook-Profil www.facebook.com/umweltbundesamt.de veröffentlicht und mit attraktiven Preisen prämiert. Einsendeschluss für die Aktion ist der 30. September 2013.
Aktionen in 183 deutschen Kommunen schaffen Platz für nachhaltige Mobilität Vom 16. bis 22. September zeigen Kommunen und lokale Akteure, wie die Verkehrswende gelingen kann, wenn der Straßenraum anders und gemeinsam genutzt wird. Während der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTSWOCHE (EMW) wird das mit vielfältigen Aktionen kreativ erprobt: Rad- und Fußverkehr, Spiel und Sport, Aufenthalt und Grün erhalten mehr Raum auf der Straße und auf Parkplätzen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „ Straßenraum gemeinsam nutzen ist in diesem Jahr der Schwerpunkt der Europäischen Mobilitätswoche. Es wird spielerisch und alltagsnah erlebbar, welche Möglichkeiten es gibt, die Straße gerechter aufzuteilen, sowie zugänglich und lebenswert für alle Menschen zu machen. Der so entstandene Platz kann das soziale Miteinander stärken, indem er durch nachbarschaftliche Initiativen oder zivilgesellschaftliche Akteure genutzt wird und Menschen zusammenbringt.“ In der EMW zeigen Kommunen und ihre Bewohner*innen, welche umweltschonenden Effekte eine Priorisierung nachhaltiger Mobilitätsformen und eine entsprechende Umgestaltung des Straßenraums haben können. Dieses Jahr legt die Europäische Kommission auch einen Fokus auf die Verkehrssicherheit und rückt damit die Mobilität von Älteren, Kindern und Menschen mit Beeinträchtigungen in den Blick. 2024 beteiligen sich 183 Städte, Gemeinden und Landkreise an der EUROPÄISCHEN MOBILITÄTS WOCHE in Deutschland. Darüber hinaus engagieren sich nicht kommunale Akteure, darunter Vereine, Hochschulen und Unternehmen, mit 49 MOBILITY ACTIONS im Rahmen der EMW. Sie alle zeigen, was nachhaltige Mobilität konkret vor Ort verändern und ermöglichen kann: Inspiriert durch den Schwerpunkt der Kommission legen viele Kommunen dieses Jahr den Fokus auf Verkehrssicherheit: So gibt es in Bochum eine Verkehrssicherheitsmeile für 24 Grundschulen, in Erkelenz verteilen Schüler*innen „Denkzettel für Elterntaxis“, in Hemer und im Landkreis Peine laufen Kinder zur Schule und sammeln so Klimameilen und in Morsbach wird ein Verkehrserziehungsmusical aufgeführt. Im Landkreis Ludwigsburg und in Wipperfürth geht die Verwaltung mit gutem Beispiel voran und mobilisiert die Mitarbeitenden während der EMW nachhaltige Verkehrsarten zu nutzen. In Lutherstadt Wittenberg und Geldern werden Bürger*innen eingeladen den Straßenraum für ein gemeinsames Picknick zu nutzen, in Heilbronn können sich Bürger*innen aktiv in die Umgestaltung der nördlichen Innenstadt einbringen und in Nienburg/ Weser zeigen Testfamilien, wie sie ihren Alltag ohne Auto bestreiten. Eine Fußgängerzone im Stadtzentrum genießen Bürger*innen in Heiligenhaus für einen Tag und in Hamburg können sich Schüler*innen über ein kostenloses Deutschlandticket freuen. Darüber hinaus sind in Kommunen im gesamten Bundesgebiet die Unterstützungsmaterialien der nationalen Koordinierungsstelle der EMW beim Umweltbundesamt im Einsatz: Von Pulheim über Swisttal bis Schweinfurt erhalten Bürger*innen eine kleine Aufmerksamkeit fürs nachhaltige Pendeln und in Hannover oder Umkirch werden Parkplätze mithilfe des EMW-Parkplatzpartysets umgestaltet. Die EMW-Schnitzeljagd ermutigt Schüler*innen in Neumünster zum zu Fuß Gehen und Radfahren und zahlreiche weiteren Aktionen werben für mehr nachhaltige Mobilität. Der Tag der Schiene, der vom 20. - 22. September während der EMW stattfindet, legt einen besonderen Fokus auf die Vielfalt der Eisenbahnen in Deutschland. Ob für Alltag oder Abenteuer, ob für Arbeitsweg oder Warentransport – an der Schiene führt kein Weg vorbei. In zahlreichen Kommunen können Menschen viele spannende Einblicke in die Welt der Schiene erhalten. Die Europäische Mobilitätswoche (EMW) ist eine EU-Kampagne und bietet Kommunen aus ganz Europa die Möglichkeit, ihren Bürger*innen das Thema „Nachhaltige Mobilität“ stärker ins Bewusstsein zu rufen. In der Woche vom 16. - 22. September und darüber hinaus werden im Dialog mit Bürger*innen Maßnahmen etabliert, die den Verkehr vor Ort dauerhaft klima- und umweltverträglicher gestalten. Zeitgleich finden europaweit in mehr als 1862 Städten und Gemeinden weitere Aktionen statt. In Deutschland wird die EMW seit 2016 vom Umweltbundesamt koordiniert.
Kommunen und Tierschutzvereine können für die Reduzierung der Stadttaubenbestände in diesem Jahr eine Landes-Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung, die ab jetzt beim LANUV beantragt werden kann, unterstützt den Betrieb sog. Taubentürme, Taubenhäuser und Taubenschläge. Kern des Konzepts ist die räumliche Bindung der Tauben-Brut an diese Einrichtungen. Dort können die Taubeneier gezielt gegen Attrappen, sog. Gipseier, ausgetauscht werden. Damit wird die Zahl der jährlichen Nachkommen effektiv verringert. Hintergrund: Aus (tierschutz-)rechtlichen und ethischen Gründen ist das Töten von Stadttauben in größerem Stil in den Innenstädten problematisch, eine erfolgreiche „Vergrämung“, die dauerhaft wirkt, schwer zu realisieren. Auch die von vielen Kommunen ausgesprochenen Fütterungsverbote greifen häufig nicht in ausreichendem Maße. Taubentürme, Taubenhäuser und Taubenschläge können hingegen ein geeignetes Mittel sein, die Taubenbestände auf längere Sicht zu reduzieren. Durch artgerechte Nahrung und geeignete Nistplätze werden die Tiere zunächst an diese Einrichtungen gelockt und gebunden. Die dort abgelegten Taubeneier werden gezielt gegen Gipseier ausgetauscht. Die Tiere bebrüten dann erfolglos die Gipseier und legen in der Regel keine neuen Eier nach. Damit ist das „Stadttaubenproblem“ zwar nicht sofort zu lösen aber über mehrere Jahre hinweg verringert sich die Nachkommenschaft der Stadttauben deutlich. Gefördert werden bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Antragsteller. Ziel der Förderung ist es, die Gelder direkt vor Ort einzusetzen. Anträge können ab sofort von eingetragenen und gemeinnützigen Tierschutzvereinen aus NRW, von Kommunen, von Kreisen oder von kreisfreien Städten beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ( www.lanuv.nrw.de ) eingereicht werden. Antragsformulare und mehr: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/taubentuerme/ Downloads: Foto: Taubenfüttern in Fußgängerzonen kann „Taubenprobleme“ verschärfen. © LANUV/P.Schütz. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung
Anlässlich der bevorstehenden Wintersaison informiert die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über die wesentlichen Fakten zum Winterdienst. Damit alle gut und vor allem unfallfrei durch den Winter kommen, sind hier die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst: Das Straßenreinigungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes. Unter https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-StrReinGBErahmen findet sich der Abschnitt zum Winterdienst. Grundsätzlich gilt, dass die Anlieger den Winterdienst auf dem nächstgelegenen Gehweg vor ihrem Grundstück durchzuführen haben. Anlieger sind die Grundstückseigentümer oder aber beispielsweise auch Nießbraucher oder Erbbauberechtigte. Wenn bei einer Straße Fahrbahn und Gehweg nicht durch bauliche Maßnahmen voneinander abgegrenzt sind oder der Gehweg vorübergehend nicht benutzbar ist, dann sind die Straßenteile, die bevorzugt dem Fußgängerverkehr dienen, wie Gehwege entsprechend winterdienstlich zu behandeln. Die BSR führt den Winterdienst auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen und auf Fußgängerüberwegen durch. Hinzu kommen Radwege, die auch als solche ausgewiesen und mit Kehrmaschinen befahrbar sind, Haltestellen des ÖPNVs, bestimmte Fußgängerzonen und Plätze sowie Gehwege, wo kein Anlieger vorhanden ist. Der Winterdienst auf Gehwegen umfasst die Schneeräumung, das Streuen mit abstumpfenden Mitteln gegen Winter- und Eisglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen. Die Gehwege sind hierbei in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens ein Meter, bei Straßen der Reinigungsklassen 1 und 2 mindestens 1,5 Meter) von Schnee zu beräumen. Bei Straßen, die im Reinigungsverzeichnis C aufgeführt sind, ist an Straßenkreuzungen auf der Fahrbahn die Fortführung des Gehweges zusätzlich winterdienstlich durch den Anlieger zu bearbeiten. Die Schneeräumung muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, erfolgen. Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Sand o. ä.) zu bestreuen. Eisbildungen, denen nicht durch Streuen entgegengewirkt werden können, sind zu beseitigen. Wenn der Schneefall über 20 Uhr hinaus andauert, oder nach 20 Uhr Schneefall oder Glättebildung eintritt, dann ist der Winterdienst bis 7 Uhr des darauffolgenden Tages durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die BSR ist bereits für den Fahrbahn-Winterdienst und weitere Bereiche zuständig. Bei einem über 5.000 km langen Straßennetz würde eine zusätzliche Übertragung des Winterdienstes auf allen Gehwegen eine unverhältnismäßige Steigerung der Kosten sowie des Aufwandes an Logistik, Personal und Technik bedeuten. Die winterliche Bearbeitung aller Berliner Gehwege durch die BSR ist somit nicht realisierbar. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr wurde bewusst und explizit den Anliegern der Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück übertragen. Aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe der Anlieger – weil regelmäßig vor Ort – kann der Winterdienst hier besonders schnell bzw. zeitnah durchgeführt werden. Ja, es besteht die Möglichkeit zum Beispiel einen Nachbarn oder auch eine professionelle Winterdienstfirma zu beauftragen. Allerdings bleibt die Verantwortung, dass der Winterdienst auch ordnungsmäßig durchgeführt wird, beim Anlieger. In diesem Fall kann telefonisch beim Ordnungsamt eine Meldung abgegeben werden. Das Ordnungsamt sorgt dann dafür, dass die Gefahrenstelle unverzüglich beseitigt wird. Ganz wichtig ist, dass nur die BSR berechtigt ist, für den Winterdienst auf Fahrbahnen Auftaumittel zu benutzen. Ansonsten ist die Verwendung von Auftaumitteln (z. B. Salz, Harnstoff o. ä.), auch wenn es sie frei zu erwerben gibt, aus Gründen des Natur- und Pflanzenschutzes verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind ganzjährig Informationen zum Winterdienst bereitgestellt. Zusätzlich veröffentlicht das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Amtsblatt für Berlin vor Beginn der Wintersaison detailliert Informationen zum Winterdienst. Auch auf den Seiten der BSR kann zum Winterdienst nachgelesen werden.
Wo soll eine Fußgängerzone eingerichtet werden? Wo braucht es mehr Platz für die Gastronomie? Wo mehr Abstellflächen für Fahrräder? Wo sollte es mehr Bäume geben? Das sind nur vier Fragen, zu denen Interessierte Stellung nehmen können. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat dazu im November ein Bürgerbeteiligungsverfahren für die Verkehrsbelange in der Mitte der Stadt ins Leben gerufen – auf www.mein.berlin.de . Senatorin Manja Schreiner: „Wir möchten, dass die Berlinerinnen und Berliner aktiv mitbestimmen, nur so können wir die richtigen Entscheidungen für Sie treffen. Viele Menschen haben bereits ihre Ideen eingereicht, nun hoffe ich, dass im Endspurt viele weitere hinzukommen.“ Das Konzept für die Gestaltung des Verkehrsnetzes und die Nutzung der Verkehrsräume ist ein Teil des Masterplans für Berlins Mitte, der gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen entwickelt wird. Das Gebiet erstreckt sich – grob gesagt – vom Alexanderplatz bis zum Brandenburger Tor und von der Torstraße bis zur Franz-Kühls-Straße in Kreuzberg. Ziel des Masterplans ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität in Berlins Mitte, sodass diese einer modernen europäischen Metropole gerecht wird. Mitmachen kann und soll jeder: Anwohner, Gewerbetreibende, Besucher – kurz: Menschen, die die Mitte ein Stück lebens- und liebenswerter machen wollen. Am 11. Januar werden Infostände am Besselpark (11 bis 13 Uhr) und am Spittelmarkt (13 bis 16 Uhr) auf das Projekt aufmerksam machen; am 18. Januar an der Oranienburger Straße/Friedrichstraße (11 bis 13 Uhr) sowie am U- und S-Bahnhof Friedrichstraße (13 bis 16 Uhr).
Wo soll eine Fußgängerzone hin? Wo klemmt es im ÖPNV? Wo könnte mehr Platz für Gastronomie entstehen? Wo braucht es mehr Abstellflächen für Fahrräder? Das sind nur vier Fragen, zu denen die Hauptstädter ab heute Stellung nehmen können. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt startet das große Bürgerbeteiligungsverfahren für die Verkehrsbelange in der Mitte der Stadt auf www.mein.berlin.de Senatorin Manja Schreiner: „Wir möchten, dass die Berliner mitbestimmen, wie das Herz der Stadt künftig schlägt. Damit lösen wir ein Versprechen ein, das wir nach dem Hin und Her um die Friedrichstraße gegeben haben. Ich hoffe, dass viele Tausend mitmachen, nur so können wir die richtigen Entscheidungen für Sie treffen. Mitbestimmen in der Stadt – für die Stadt – das ist das Ziel.“ Das Konzept für die Gestaltung des Verkehrsnetzes und die Nutzung der Verkehrsräume ist ein Teil des Masterplans für Berlins Mitte, der gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen entwickelt wird. Das Gebiet erstreckt sich grob gesagt vom Alexanderplatz bis zum Brandenburger Tor und von der Torstraße bis zur Franz-Kühls-Straße. Ziel des Masterplans ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität in Berlins Mitte, sodass diese einer modernen europäischen Metropole weiterhin gerecht wird. Mitmachen kann und soll jeder: Anwohner, Gewerbetreibende, Besucher, Menschen, die die Mitte ein Stück lebens- und liebenswerter machen wollen. Die Online-Beteiligung läuft bis 31. Januar 2024 . An verschiedenen Orten der Stadt werden Infostände auf das Vorhaben aufmerksam machen, Online-Hinweise laufen dieser Tage über die einschlägigen Netzkanäle. Beteiligen geht ab sofort unter https://mein.berlin.de/projekte/verkehrsnetz-berliner-mitte/
2016 starteten die Stadt Stuttgart und das Fraunhofer IAO zu diesem Thema ein gemeinschaftliches Projekt namens „logSPAZE“. Dabei handelt es sich um ein innovatives Logistikkonzept, das Zustellungen zu Fuß (mit Handkarren) und per Lastenrad beinhaltet. Die bestellten Pakete werden aus zwei nahegelegenen Depots direkt in die Innenstadt geliefert. Das Besondere dabei ist, dass die Depots aus normalen Lkw-Anhängern bestehen. Diese werden täglich vom Verteilzentrum außerhalb der Stadt in die Nähe der Fußgängerzone gefahren und über eine mobile Treppe den Paketboten zugänglich gemacht. Die leeren Anhänger werden später wieder in das Verteilzentrum gebracht, wo sie während der Nachtschicht neu mit Paketen beladen werden. Diese Methode erlaubt es dem Paketzusteller im Vergleich zum vorherigen Verfahren, auf 80 % der Lastkraftwagen zu verzichten, die zuvor im Innenstadtbereich unterwegs waren. Der Servicelevel ist dabei konstant geblieben. Die wenigen weiterhin eingesetzten Lkw liefern die großen Pakete aus, die zu Fuß oder per Lastenrad nicht transportiert werden können.
Der Beurteilungspegel wurde für die ausgewählten Flächen berechnet und mit einer 5 dB(A)-Stufung in der Karte farbig dargestellt. Als Quelle für die Lärmbelastung wurde ausschließlich der Kfz- und Straßenbahnverkehr des Hauptverkehrsstraßennetzes herangezogen. Andere Geräuschquellen, wie der Verkehr des Nebenstraßennetzes, der Schienenverkehr der S-Bahn, der U-Bahn und der Bundesbahn, der Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbe, wurden nicht berücksichtigt. Der in der Karte dargestellte Beurteilungspegel wurde für den Kfz-Verkehr nach den “Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen” (RLS-90) und für den Straßenbahnverkehr nach der “Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen” (Schall 03) bestimmt. Für die Berechnung des Beurteilungspegels wurden die Mittelungspegel für Kraftfahrzeuge und Straßenbahnen addiert. Dabei ging der Straßenbahnlärm vollständig in die Berechnung ein. Der Abschlag in Höhe von 5 dB(A) für Schienenwege (“Schienenbonus”), wie er in einigen Richtlinien und Normen enthalten ist, wird auf Straßenbahngeräusche im innerstädtischen Bereich nicht angewendet. Anfahr- und Bremsvorgänge von Fahrzeugen an ampelgeregelten Straßenkreuzungen fanden durch einen abstandsabhängigen Zuschlag von bis zu 3 dB(A) Eingang in die Berechnung des Beurteilungspegels. Die Berechnungen erfolgten für die mittlere Ohrhöhe eines stehenden Menschen (etwa 1,6 m) unter Berücksichtigung großräumig wirkender Abschirmungen, wie Straßenrandbebauungen, Lärmschutzwänden oder langgezogenen Erdhügeln. Für eine liegende Person können kleinräumig wirksame Abschirmungen und erhöhte Bodendämpfungen um bis zu 10 dB(A) geringere Lärmbelastungen zur Folge haben. Grundlage der Berechnungen ist die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke gemittelt über alle Tage eines Jahres. Daneben erfolgt zusätzlich eine tageszeitliche Mittelung für die Zeit von 6.00 – 22.00 Uhr zur Bestimmung des Beurteilungspegels/Tag. Der Beurteilungspegel stellt somit einen Ganzjahres-Mittelwert für die Tageszeit von 6.00 – 22.00 Uhr dar. Insbesondere an Sonn- und Feiertagen können wegen allgemein verminderter Verkehrsströme geringere Lärmbelastungen auftreten, als dies in der Karte dargestellt ist. Straßen, die überwiegend dem Ausflugsverkehr dienen, können sonn- und feiertags allerdings auch höhere Lärmbelastungen aufweisen. Aufgrund der Nichtberücksichtigung des Nebenstraßennetzes (hierfür existieren keine Daten aus Verkehrszählungen) kann es – insbesondere in den dargestellten Bereichen geringer Verlärmung (weniger als 45dB(A)) – partiell zu wesentlichen Abweichungen des berechneten Beurteilungspegels von der tatsächlichen Lärmbelastung kommen. Zur Erläuterung ist in der Abbildung 3 der entfernungsabhängige Beurteilungspegel in Ohrhöhe an einer langen, geraden Straße bei freier Schallausbreitung für unterschiedliche durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken dargestellt. Die Darstellung bezieht auch sehr schwach befahrene (DTV = 1 000 Kfz/24 h) und stärker befahrene (DTV = 10 000 Kfz/24 h) Straßen des bei der Kartenerstellung nicht berücksichtigten Nebenstraßennetzes mit ein. Bei einem Verkehrsaufkommen von 1 000 Kfz/24h liegt der Beurteilungspegel in 10 m Abstand bei ca. 57 dB(A) und in gut 50 m Entfernung bei ca. 46 dB(A). Dies bedeutet, dass wegen der in der Karte vorgenommenen Generalisierung auch die Berücksichtigung von Nebenstraßen mit einem DTV von weniger als 1 000 Kfz/24h keine andere Einstufung der Parkanlage zur Folge hätte. Anders sieht dies bei den typischen Nebenstraßen aus, die in der Regel stärker befahren sind. Bei einem Verkehrsaufkommen von 10 000 Kfz/24h treten in den benachbarten Grünanlagen bereits weitreichende Belastungen durch Lärm auf. Hier beträgt der Beurteilungspegel in 50 m Entfernung noch 56 dB(A), eine Einbeziehung dieser Nebenstraße hätte eine veränderte Darstellung der belasteten Bereiche der angrenzenden Grünfläche in der Karte zur Folge. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass der Lärm dieser Nebenstraßen etwa 50 – 250 m in die Grünflächen hineinwirkt und dort einen Beurteilungspegel von ca. 45-50 dB(A) verursacht. Kleinräumig wirksame Abschirmungen (z.B. hinter Rotunden oder kleinen Erdaufschüttungen) können partiell geringere Beurteilungspegel auslösen als in der Karte angegeben. Diese geringeren Beurteilungspegel können ebenso wie hohe Beurteilungspegel in direkter Straßennähe im vorliegenden Maßstab nicht dargestellt werden. Der Maßstab erlaubt eine farbliche Auflösung von minimal 50 m. Deshalb beschreibt der in den Karten unmittelbar an der Straße angegebene Farbwert den Beurteilungspegel in 50 m Abstand von der Straße. Im Fußgängerbereich des Straßenraumes können die Beurteilungspegel deshalb bis zu 10 dB(A) über den in der Karte angegebenen Werten liegen. Das der Berechnung des Lärms in den Freiflächen zugrundeliegende Hauptverkehrsstraßennetz mit den berechneten Beurteilungspegeln ist in der Karte gesondert hervorgehoben. Der mittlere Beurteilungspegel der Straßen ist der über beide Straßenseiten gemittelte Beurteilungspegel an der Bebauungskante. Bei Straßenabschnitten ohne beidseitige Bebauung wurde der Pegel am Straßenrand dargestellt. Die Werte dienen hier lediglich zur Orientierung der für die Berechnung des Lärms in den Freiflächen zugrundeliegenden Straßenabschnitte und deren Schallpegel. Eine differenziertere und aktuellere Darstellung des Lärms an der Bebauung findet sich in der Karte 07.02 (SenStadtUm). Zusätzlich sind in der Karte die Lärmschutzbereiche der Flughäfen gekennzeichnet. Zur dargestellten Lärmbelastung der Freiflächen durch den Kfz-Verkehr kommt in den betroffenen Bereichen die Belastung durch den Flugverkehr hinzu. Eine einfache Addition der beiden Lärmquellen ist jedoch nicht zulässig. Für die Flughäfen Gatow und Tempelhof wurden bisher keine Fluglärmschutzzonen ermittelt. Die dargestellten Schutzzonen des Flughafens Schönefeld haben vorläufigen Charakter und sind noch nicht festgeschrieben (vgl. Landesentwicklungsgesellschaft für Städtebau, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg 1994). Dagegen ist der Lärmschutzbereich des Flughafens Tegel mittels einer Verordnung rechtlich verbindlich definiert.
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