Umweltbundesamt veröffentlicht Jahrespublikation "Schwerpunkte 2011" Das Reaktorunglück im japanischen Fukushima und seine unabsehbaren Folgen für Mensch und Umwelt machen deutlich, dass wir unsere Wirtschafts- und Lebensweise konsequent umgestalten müssen. Die Lösung heißt: kohlenstoffarm, energieeffizient und ressourcenschonend in die Zukunft - national, regional und auf internationalem Level. „Eine anspruchsvolle Umweltpolitik auf nationaler Ebene kann über Signaleffekte den Übergang zu einer Green Economy auch in anderen Ländern fördern“, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA) Jochen Flasbarth, bei der Vorstellung des Berichtes „Schwerpunkte 2011“ in Berlin. Prognosen zufolge wird sich das Weltmarktvolumen für die zentralen „grünen“ Zukunftsmärkte mehr als verdoppeln: von 1,4 Billionen Euro im Jahr 2007 auf 3,1 Billionen Euro im Jahr 2020. Es zeigt sich auch immer deutlicher, dass die Lösung globaler Umweltprobleme - wie der Klimawandel oder der steigende Rohstoffverbrauch - nur durch eine internationale Kooperation, das heißt global verbindliche Vertragsgrundlagen, Zielvorgaben und Maßnahmen angegangen werden kann. Dazu bedarf es einer Stärkung der internationalen Organisationsstrukturen im Umweltschutz. „Spätestens mit dem Erdgipfel von Rio 1992 weitete sich das Blickfeld des Umweltschutzes über die nationalen Grenzen hinaus. Seitdem wurde vieles erreicht. Dennoch sind wir weit entfernt von einer globalen nachhaltigen Entwicklung“, konstatierte Flasbarth. „Das UBA wirbt dafür, auf der institutionellen Seite das Umweltprogramm der Vereinten Nationen UNEP zu einer UN -Sonderorganisation aufzuwerten und die UN-Commission on Sustainable Development in einen Sustainable Development Council als Unterorgan der UN-Generalversammlung zu verwandeln. Das würde die Basis für ein globales Umweltregime bilden.“ Das nachhaltige Wirtschaften mit den Wasserressourcen der Erde ist ein weiterer Schwerpunkt des UBA-Berichtes. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) legt für Flüsse, Seen und Küstengewässer einheitliche Anforderungen fest. Danach weisen in Deutschland bereits heute zehn Prozent der Oberflächengewässer den „sehr guten“ oder den „guten ökologischen Zustand“ auf. Im Vergleich hierzu erreichen den „guten chemischen Zustand“ sogar 88 Prozent der Oberflächengewässer und 63 Prozent des Grundwassers. Der Neu- und Ausbau von Kläranlagen sowie die Einführung phosphatfreier Waschmittel haben wesentlich zur Verbesserung der stofflichen Qualität der Oberflächengewässer beigetragen. Eine wichtige Ursache für die gegenwärtigen Zielverfehlungen ist die viel zu wenig umweltorientierte landwirtschaftliche Praxis. Die Überdüngung der Meere und vieler Seen und die hohe Nitratbelastung des Grundwassers sind ursächlich auf Nährstoffausträge aus der Landwirtschaft zurückzuführen. Verschärft wird dies noch durch den zunehmenden Biomasseanbau, insbesondere von Mais. Es wird deshalb wichtig sein, Gewässerschutzanforderungen bei einer zukünftigen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und in die anstehende Reform der EU-Agrarpolitik einzubringen. Umweltbezogener Gesundheitsschutz ist ein zentrales Handlungsfeld der Umweltpolitik. In Deutschland haben gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der Umweltqualität und zum Schutz der menschlichen Gesundheit beigetragen. Luftverunreinigungen wie Blei- und Schwefeldioxidemissionen spielen kaum noch eine Rolle. Andere Risikofaktoren sind dagegen in den Vordergrund gerückt - etwa Chemikalien und schadstoffhaltige Produkte oder „dicke Luft“ in Innenräumen. Chemikalien breiten sich über die Luft, das Wasser und den internationalen Handel weiträumig aus. Vor allem schwer abbaubare Chemikalien (Persistent Organic Pollutants, POPs) stellen ein globales Problem dar. Gleichzeitig sind Chemikalien ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Weltweit werden etwa 500 Millionen Tonnen Chemikalien produziert, Prognosen gehen von einem weiteren Wachstum aus. Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2011 zum „Internationalen Jahr der Chemie" erklärt. „Wenn wir langfristig Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien schützen wollen, müssen wir das Chemikalienmanagement als elementaren Baustein einer Green Economy begreiflich machen“, forderte Flasbarth. In Europa gebe es bereits anspruchsvolle und harmonisierte Standards. Beispiele dafür seien die Chemikalien-Verordnung REACH und ein etablierter Stand bestverfügbarer Umwelttechniken, so der UBA-Präsident. Ziel müsse es sein, die Informationen über Risiken und Standards für ein nachhaltiges Chemikalienmanagement auch international zu etablieren. Die UBA-Jahrespublikation „Schwerpunkte 2011“ ist als Druckfassung kostenfrei erhältlich bei Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn; Service-Telefon: 0340/2103 66 88, E-Mail: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Die Englische Fassung erscheint in Kürze. 14.04.2011
In der Folge des Reaktorunfalls von Fukushima hat sich das Interesse japanischer Gemeinden, Präfekturen und Versorger an einer Umstellung auf erneuerbare Energien deutlich verstärkt. Das deutsche und das japanische Umweltministerium haben im Mai 2016 eine Vereinbarung im Bereich Klimaschutz und Energie auch durch Zusammenarbeit lokaler Regierungen getroffen. Dieser Bericht stellt die Ergebnisse einer Delegationsreise mit insgesamt 25 Vertreterinnen und Vertreter deutscher Kommunen und Regionen im November 2016 dar. Bei zahlreichen Veranstaltungen mit japanischen Kommunen und Präfekturen tauschten deutsche und japanische Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Erfahrungen aus und vereinbarten die weitere Zusammenarbeit. Veröffentlicht in Dokumentationen | 07/2017.
In dieser Expertise werden die Gefahren für Anlagen, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind, durch klimawandelbeeinflusste Naturgefahren beschrieben und Vorschläge abgeleitet, um den Stand der Sicherheitstechnik und Technik zur Verhinderung und Begrenzung von Schadstofffreisetzungen, Bränden und Explosionen, ausgelöst durch diese Naturgefahren, zu verbessern. Wie Klimaprojektionen zeigen, ist für einige Naturgefahren mit einer Zunahme der Häufigkeit und/oder Intensität zu rechnen. Hochwasser, Starkregen , Sturzfluten, Stürme usw. sind Naturgefahren, die Anpassungsstrategien erfordern, die bislang nicht oder nur selten im Rahmen des Risikomanagements von Anlagenbetreibern betrachtet werden. Fukushima und Sendai stehen für bekannte Ereignisse, bei denen die Gewalt von Naturgefahren industrielle Katastrophen auslöste. Vor diesem Hintergrund wurden auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Aktivitäten gestartet, um die Risiken von industriellen Unfällen, ausgelöst durch Naturgefahren, stärker in den Fokus der Sicherheitsdiskussion zu rücken. In zwei Workshops wurden Empfehlungen für geeignete Risikoanalysen, ein verbessertes Risikomanagement, geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie für die Notfallplanung entwickelt. Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit der grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit, der Kommunikation zwischen den Verantwortlichen sowie das legislative Regierungshandeln gegenüber durch natürlichen Gefahrenquellen ausgelösten technischen (hier chemischen) Unfällen (Natechs: Natural Hazard Triggered Technological Accidents) herausgestellt. Die wichtigsten Empfehlungen werden in dieser Expertise zusammenfassend dargestellt. Veröffentlicht in Texte | 62/2020.
Google veröffentlichte am 28. März 2013 Bilder einer Stadt in der Sperrzone um das havarierte Atomkraftwerk Fukushima. Der Ort Namie, in dem früher 21.000 Einwohner lebten, ist im Straßenfoto-Dienst Google Street View zu sehen.
Ein Erdbeben mit Magnitude 9.0 ereignete sich im Nord-Osten von Japan, gefolgt von einer Serie von Nachbeben und Tsunamis. Das Epizentrum des Erdbebens befindet sich in 400 km Entfernung von der Hauptstadt Tokyo in einer Tiefe von 32 km. Das Erdbeben geschah um 14:46 lokaler Zeit (05:46 GMT) am 11. März.Die am meisten betroffenen Bezirke sind Miyagi, Fukushima, and Iwate.
Am 18. November 2013 began TEPCO mit der Bergung der Brennstäbe aus Block 4 des havarierten Atomkraftwerk Fukushima Daiichi.
Die Betreiberfirma Tepco des havarierten Kraftwerks Fukushima 1 räumte am 24. Mai 2011 ein, dass es infolge des schweren Erdbebens am 11. März 2011 auch in den Reaktoren 2 und 3 "sehr wahrscheinlich" zu Kernschmelzen gekommen sei. Bislang war nur von einer Kernschmelze in Reaktor 1 die Rede gewesen.
Am 29. Januar 2016 fuhr Japan sein drittes Atomkraftwerk wieder hoch. Fünf Jahre nach der Atomkatastrophe in Fukushima schaltete der Betreiberkonzern Kansai Electric Power den Reaktor Nummer 3 im Atomkraftwerk Takahama in der westlichen Provinz Fukui wieder ein. Es ist das zweite AKW, das die neu eingeführten Sicherheitsvorschriften erfüllt und wieder in Betrieb geht. 2015 waren bereits zwei Reaktoren im Atomkraftwerk Sendai in der südwestlichen Provinz Kagoshima wieder ans Netz gegangen.
Am 6. April 2016 wies das Landgericht Bonn die Klage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG gegen das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland ab. Der Energiekonzern hatte 261 Millionen EUR Schadensersatz gefordert für die Abschaltung ihrer Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg I im Zeitraum vom 16./17.03.2011 bis zum 06.08.2011 nach der Katastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi.
Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten beim Rat der Europäischen Union (Coreper) einigte sich am 11. Juni 2014 auf überarbeitete Regeln zur nuklearen Sicherheit. Die Richtlinie zur nuklearen Sicherheit wurde in Reaktion auf den Unfall von Fukushima überarbeitet und sieht unter anderem eine regelmäßige Überprüfung aller Atomkraftwerke in der EU vor. Der Ministerrat muss die Richtlinie noch formal abstimmen, bevor sie in Kraft treten kann.
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