API src

Found 18 results.

Related terms

Untersuchungen zum carry over von Arsenverbindungen aus Futtermitteln in das Gewebe bzw. in die Milch von Rind und Schaf

Das Projekt "Untersuchungen zum carry over von Arsenverbindungen aus Futtermitteln in das Gewebe bzw. in die Milch von Rind und Schaf" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie durchgeführt. Ziele: Ein beträchtlicher Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Freistaates Sachsen liegt im Erzgebirge, dem Erzgebirgsvorland bzw. in den Auen der das Erzgebirge entwässernden Flüsse. In den Böden dieser Gegenden können, geogen bedingt, erhöhte Gehalte an Arsen vorkommen. Dies betrifft auch Acker- und Grünlandflächen, welche zum Futteranbau für landwirtschaftliche Nutztiere genutzt werden. Insbesondere die Futtergrundlage für Wiederkäuer ist, bedingt durch die essentielle Grobfutterfütterung, stark vom Standort abhängig. Die Bundesbodenschutzverordnung hat bei Grünlandnutzung für Arsen einen Maßnahmenwert von 50 mg je kg Bodentrockenmasse festgelegt. Dieser Wert wird in einigen sächsischen Regionen zum Teil deutlich überschritten (siehe LfUG-Bericht zur Situation in den Muldeauen). Die Futtermittelverordnung schreibt für Arsen einen Höchstgehalt von 2 mg je kg (bei 88 ProzentTrockenmasse) fest. Gemäß der 24. Änderung der Futtermittelverordnung vom 16.12.03 führt die Überschreitung des Arsen-Grenzwertes für Einzelfuttermittel und Alleinfuttermittel unweigerlich zu einem Einsatzverbot. Da bereits eine geringe Zusatzverschmutzung des Grundfutters ausreicht, um den gesetzlich festgelegtenHöchstwert zu übersteigen, sind sächsische Auengebiete als Futtergrundlage für Wiederkäuer potenziell vakant. Im Interesse der Standortsicherung sächsischer Tierproduktion ist ein Erkenntnisfortschritt über die Quantität und Qualität der Einlagerung von Arsenverbindungen aus dem Futter insbesondere in Fleisch und Milch zwingend notwendig. Das vorliegende Projekt soll einen ersten Ansatz dafür bieten.

Erstellung eines in Deutschland anerkannten oder akzeptierten privaten Standards für Heimtierfutter gemäß EG-Öko-VO (EG) 834/2007

Das Projekt "Erstellung eines in Deutschland anerkannten oder akzeptierten privaten Standards für Heimtierfutter gemäß EG-Öko-VO (EG) 834/2007" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prüfverein Verarbeitung ökologische Landbauprodukte e.V. durchgeführt. In den neuen Durchführungsbestimmungen 889/2008 zur neuen EG-Öko-VO 834/2007 wird Heimtierfutter erstmalig positiv genannt. Eine Kennzeichnung mit Bio-Hinweis wird nach Artikel 95, Absatz 5 ab dem 01.01.2009 nur noch zulässig sein unter Anwendung eines nationalen oder von den Mitgliedstaaten akzeptierten oder anerkannten privatwirtschaftlichen Standards. Bisher existiert ein solcher Standard weder in Deutschland noch international. Ziel dieses Projektes ist es daher, einen akzeptierten bzw. anerkannten Standard für Heimtierfutter zu entwickeln, der eine Zertifizierung gemäß EG-Öko-VO 834/2007 ermöglicht. Damit wird nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Heimtierfuttermittelhersteller gegenüber europäischen Mitbewerber sichergestellt, es wird auch ein neuer Markt mit erheblichem Potential erschlossen. Das Vorhaben leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen bei der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung ökologischer Erzeugnisse gemäß EG-Öko-VO. Für die Durchführung des Projektes sind ausführliche Literaturrecherchen und Experteninterviews mit den genannten Personen vorgesehen. Die Informationen sollen beim Prüfverein zusammengetragen, gebündelt und zu einem privaten Standard zusammengefasst werden. Die zuständigen Behörden werden über den erarbeiteten Entwurf frühzeitig informiert und zur Stellungnahme aufgefordert, um eine Anerkennung des Standards sicherzustellen. Eine ausreichende personelle Kapazität sowie die notwendige Qualifikation zur Durchführung der Arbeiten werden durch den Antragsteller gewährleistet. Nach Anerkennung bzw. Akzeptanz durch die zuständigen Behörden soll der Standard veröffentlicht und anderen Marktteilnehmern unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Evaluierung und Erweiterung der Grundlagendaten für die Ableitung von Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Pflanze - Teil I: organische Stoffe - Teil II: Metalle

Das Projekt "Evaluierung und Erweiterung der Grundlagendaten für die Ableitung von Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Pflanze - Teil I: organische Stoffe - Teil II: Metalle" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bodenschutz- und Altlasten Verordnung (BodSchV) werden Prüfwerte für die Schutzgüter 'menschliche Gesundheit', Qualität von Nahrungs- und Futtermitteln' und das 'Bodensickerwasser auf dem Weg zum Grundwasser' abgeleitet, wobei die Schutzgüter gegebenenfalls differenziert werden. Zur Ableitung der Prüfwerte werden die Bodenfunktionen betrachtet in ihrer Bedeutung für die direkte Aufnahme von Boden (Direktpfad), für die Aufnahme von Kontaminanten durch die Pflanzen (Wirkungspfad Boden-Pflanze) sowie für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser. In einem Vorläufervorhaben wurde die Vorgehensweise zur Ableitung von Prüfwerten für den Pfad Boden-Pflanze nach Bundesanzeiger Nr. 161 a konkretisiert und auf einige organische Schadstoffe bei ausreichender Datenlage angewandt Dabei waren die Ergebnisse von Erhebungsuntersuchungen zum Transfer Boden-Pflanze jedoch so, dass nur für wenige Stoffe mit Einschränkungen entsprechende Werte abgeleitet werden könnten. Auf der Basis eines erarbeiteten Versuchskonzeptes wurden für fünf prioritäre Stoffe /Stoffgruppen (HCB, PCP, Phthalate, Nonylphenol(-ethoxylate) und Nitroaromaten) Freiland-Großlysimeter-Untersuchungen zum Transfer Boden-Pflanze durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse wurden für HCB (ausreichende Stabilität und Transferpotential) Bodenwerte vorgeschlagen. Für Metalle wurde überprüft, wie sich die Belastungssituation in den einzelnen Bundesländern darstellt; es wurde weiterhin überprüft, ob eine Abschätzung der flächenhaften Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten möglich ist. Auswirkungen der EU-Kontaminantenverordnung auf die Höhe der unter Nutzung der ZEBS-Werte festgelegten Prüfwerte wurden ermittelt.

Evaluierung und Erweiterung der Grundlagendaten für die Ableitung von Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Pflanze - Teilprojekt: Rechtsgutachten

Das Projekt "Evaluierung und Erweiterung der Grundlagendaten für die Ableitung von Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Pflanze - Teilprojekt: Rechtsgutachten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Marburg, Institut für öffentliches Recht, Fachbereich Rechtswissenschaften durchgeführt. A) Problemstellung: Das funktionsbezogene Konzept des BBodSchG erfordert die Beeinträchtigung von Bodenfunktionen, wenn schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Gesetzes nachgegangen werden soll. Derartige Beeinträchtigungen werden angenommen, wenn die Gesundheit des Menschen die Qualität von Nahrungs- und Futterpflanzen oder das Grundwasser durch das Bodensickerwasser geschädigt werden können. Für die Ableitung der Prüfwerte für den Pfad 'Boden-Pflanze' wurden vor allem Überlegungen über die Toxizität eines Schadstoffes im Hinblick auf Auswirkungen auf die Pflanze als Bindeglied innerhalb der Nahrungskette angestellt. Hierbei wurden die in den Ländern und bei dem Bund verfügbaren Datenbestände zum Transfer von Schadstoffen ausgewertet und bezogen auf die sogenannten ZEBS-Werte bzw. den Höchstgehalten der Futtermittelverordnung die korrelierenden Bodengehalte als Prüfwerte abgeleitet. Diese ZEBS-Werte sind zwischenzeitlich von der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 über Höchstgehalte bestimmter Kontaminanten in Lebensmitteln abgelöst worden, die für einige Stoffe deutlich niedrigere Grenzwerte in Lebensmitteln regelt. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Im Vorfeld einer geplanten Novelle der BBodSchV muss geklärt werden, wie rechtssystematisch die Abgrenzung bzw. Überschneidung von Bodenschutz- mit Lebensmittel- und Futtermittelrecht im Pfad 'Boden-Pflanze zu beurteilen ist. C) Ziel des Vorhabens ist die Erstellung eines Rechtsgutachtens, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Hauptprojekt bei der Ableitung von Prüfwerten für den 'Boden-Pflanze Pfad zu klären. Dabei ist die Frage: Begründet allein der Umstand, dass in bestimmten Pflanzen bestimmte Höchstwerte des Lebensmittel- oder Futtermittelrechts überschritten sind, das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung?

Einsatz von gekeimtem Getreide in der Geflügelfütterung

Das Projekt "Einsatz von gekeimtem Getreide in der Geflügelfütterung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Lehr- und Forschungsgebiet Nutztierwissenschaften, Fachgebiet Nutztierethologie und Tierhaltung durchgeführt. Langfristig soll die Bio-Geflügelfütterung laut EU-Bio-Verordnung (1804/1999/EG) sich dem Ziel annähern, zu 100 Prozent mit ökologisch erzeugten Komponenten zu erfolgen. Für die Rationsgestaltung fallen dabei hochwertige, konventionell erzeugte Eiweißträger zunehmend weg. Es wurde geprüft, inwieweit gekeimter Weizen in 100 Prozent Bio-Rationen zur Proteinversorgung von Küken, Jung- und Legehennen beitragen kann und ob diese Rationen bedarfsgerecht sind. In zehn Bodenhaltungs-Stallabteilen ohne Außenauslauf wurden jeweils 19 Hennen und ein Hahn zweier Herkünfte (Lohmann Tradition -LT-, ISA Brown) vom Schlupf bis zur 40. Lebenswoche (LW) bei einer Besatzdichte von 5 Tieren/qm (ab der 5. LW) gehalten. Acht Versuchsgruppen wurden kombiniert mit 100 Prozent Bio-Ergänzer und Weizenkeimen (4 Gruppen) oder -körnern (4 Gruppen) gefüttert, zwei Kontrollgruppen mit Alleinfutter mit bis zu 15 Prozent konventionellen Komponenten. Die 48-stündige Keimung des Weizens führte zu keinen Änderungen in den Gehalten der Rohnährstoffe, außer Stärke und Zucker, und damit auch zu keiner Verbesserung der Proteinversorgung der Tiere. Einige Vitamingehalte (B1, B2, K, C) und der Gehalt der essentiellen Linolensäure stiegen an. Es gab keine signifikanten Unterschiede zwischen den Futtergruppen (Keim-, Körner und Alleinfütterung) und Herkünften in der Legeleistung, verschiedenen Eiqualitätsparametern und im Gefiederzustand, außer einer Tendenz zu höheren Eigewichten in der Keimfütterungsgruppe und höheren Lebendgewichten der LT-Hennen in der 14. und 21. LW. Unter den gegebenen Bedingungen gewährleistete die 100 Prozent Bio-Fütterung einen sehr guten Gesundheits- und Gefiederzustand der Tiere bei zufrieden stellenden Leistungen. Biophotonenmessungen ergaben signifikant höhere Dotter-Lumineszenz-Werte als bei zugekauften Eiern aus konventioneller Boden- und Käfighaltung. Lediglich die nochmals höheren Werte bei den Eiern der Kontrollgruppe deuteten möglicherweise darauf hin, dass die 100 Prozent Bio-Fütterung weniger bedarfsgerecht war als die Fütterung mit Alleinfutter. Zudem bestanden beim 100 Prozent Bio-Ergänzer ein hoher Futterverbrauch und eine höhere Futtervergeudung. Weitere Untersuchung zur Bestimmung des Nährstoffbedarfs von Jung- und Legehennen unter ökologischen Haltungsbedingungen sowie zur Entwicklung bedarfsgerechter ökologischer Futterrationen sind notwendig.

Erhebung der Tränkwasserqualität in schweine- und rinderhaltenden Betrieben in Bayern

Das Projekt "Erhebung der Tränkwasserqualität in schweine- und rinderhaltenden Betrieben in Bayern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Die Qualität von Tränkwasser (= Futtermittel nach VO 178/2002) ist eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Nutztiere, sowie der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnenen Erzeugnisse. Deshalb gewinnt die Bewertung des Tränkwassers zunehmend an Bedeutung, was sich auch in neueren rechtlichen Regelungen widerspiegelt. In Anhang III der FuttermittelhygieneVO (VO(EG) 183/2005), gültig seit 01.01.2006, werden erstmals weitergehende, jedoch unbestimmt formulierte Anforderungen ('geeignet für das betreffende Tier') an die Tränkwasserqualität gestellt. Detaillierte gesetzliche Grenzwerte liegen derzeit nicht vor. Da systematisch erhobene Daten über die Qualität verschiedener Tränkwasserversorgungen auch in Bayern fehlen, stellt der im Auftrag des BMELV erarbeitete Orientierungsrahmen (Stand Juni 2007) auch nur eine erste Bewertungshilfe dar. Im Hinblick auf die Schaffung eines angemessenen Bewertungskonzeptes ist es das Ziel des Projektes, ein bayernweites Monitoring zur Qualität von Tränkwasser durchzuführen und eine entsprechende Entscheidungsgrundlage zu erstellen.

Rationsgestaltung und Eignung unterschiedlicher Herkünfte für die ökologische Hähnchenmast

Das Projekt "Rationsgestaltung und Eignung unterschiedlicher Herkünfte für die ökologische Hähnchenmast" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Weihenstephan, Fakultät Land- und Ernährungswirtschaft durchgeführt. 1. Ziel Laut VO EWG 2092/91 erhalten ökologisch erzeugte Masthähnchen ausschließlich ökologisch erzeugte Futtermittel. Eine adäquate AS-Ausstattung im Verhältnis zur ME in den Futtermischungen gestaltet sich schwierig. Erfahrungen mit bedarfsgerechten, praxistauglichen Rationen fehlen. EWG Nr. 2092/91 erfordert die Verwendung langsam wachsender Herkünfte. In Deutschland werden ISA-Hubbard-Tiere eingesetzt, obwohl andere Genotypen auch geeignet erscheinen. Im Vorhaben werden unterschiedliche Genotypen untersucht. Gleichzeitig sollen mögliche Genotyp-Umwelt-Interaktionen zwischen Herkunft und Futterregime geklärt werden. 2. Planung In zwei Mastdurchgängen werden 1200 Eintagsküken (vier Genotypen) bis zum Alter von 81 Tagen mit zwei Fütterungsintensitätsstufen (abgestufte ME und AS-Gehalte) gemästet. Die Verifikation erfolgt in Praxisbetrieben. 3. Verwertung Die Einbeziehung der Verantwortlichen (Berater, Hersteller) in die Konzeption des Projektes erlaubt eine gute Akzeptanz der Ergebnisse. Die Publikation erfolgt in Fachzeitschriften u. auf Vortragsveranstaltungen.

Umgebungsüberwachung der Sonderabfalldeponie Billigheim; Wirkungserhebungen über Bioindikatoren

Das Projekt "Umgebungsüberwachung der Sonderabfalldeponie Billigheim; Wirkungserhebungen über Bioindikatoren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischer Überwachungs-Verein Südwestdeutschland durchgeführt. Seit Herbst 1992 wird die Umgebung der Sonderabfalldeponie Billigheim auf moegliche Immissionswirkungen mit pflanzlichen Bioindikatoren ueberwacht. Zum Einsatz kamen die Verfahren Standardisierte Graskultur und Standardisierte Flechtenexposition an sieben Messpunkten um die Deponie und an einem Referenzstandort ausserhalb des Deponie-Einflussbereiches. In der Standardisierten Graskultur wurde die Anreicherung der schadstoffrelevanten Elemente Schwefel, Fluorid, Chlorid und der Metalle Blei, Cadmium, Kupfer, Zink, Nickel, Chrom und Quecksilber ermittelt. Die in der Futtermittelverordnung festgelegten Grenzwerte wurden nur vereinzelt bei den Fluorid-, Blei-, Zink- und Kupfergehalten ueberschritten. Die mit der Standardisierten Flechtenexposition ermittelte allgemeine Immissionswirkung weist in der Untersuchungsperiode 1988/1989 ein 'sehr niedriges' Wirkungsniveau auf. An keinem der untersuchten Messpunkte konnte ein Immissionseinfluss nachgewiesen werden.

Demonstrationsanlage zur Behandlung und Verwertung von Kuechenabfaellen und Lebensmittelrueckstaenden

Das Projekt "Demonstrationsanlage zur Behandlung und Verwertung von Kuechenabfaellen und Lebensmittelrueckstaenden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SARIA Refood durchgeführt. Am Beispiel der Stadt Muenster sollen Nahrungsmittelabfaelle und Speisereste auf der Grundlage eines Sammelkonzepts mit speziellen Fahrzeugen einer Verwertungsanlage zugefuehrt werden. Die Anlage ist unterteilt in die 'unreine' und 'reine' Betriebsseite. Durch Trennung der ungekochten und gekochten Abfaelle und vorgesehene Reinigungs- und Desinfektionsmassnahmen werden die veterinaerrechtlichen Belange eingehalten. Im uebrigen werden die angelieferten Abfaelle gemischt, zerkleinert und erhitzt. Die gekochten Kuechenabfaelle werden in Tanks taeglich abgefahren. Das Produkt 'Einzelfuttermittel Kuechenabfaelle und Puelpe' entspricht der Futtermittelverordnung.

Untersuchung ueber die Wirksamkeit von Siliermitteln

Das Projekt "Untersuchung ueber die Wirksamkeit von Siliermitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Agroscope Liebfeld-Posieux Station federale de recherches en production animale et laitiére durchgeführt. Gemaess der Futtermittelverordnung ist unsere Forschungsanstalt fuer die Bewilligung der Siliermittel zustaendig. Dabei muessen einerseits die Firmenangaben im Hinblick darauf, dass die Produkte keine nachteiligen Nebenwirkungen haben und weder Mensch, Tier noch Umwelt gefaehrden, ueberprueft werden. Andererseits muessen die Siliermittel wirksam sein. Die Firmen koennen uns Versuchsergebnisse vorweisen, die die Wirksamkeit belegen. Falls keine Angaben vorhanden sind oder uns diese Angaben nicht genuegen, koennen uns die Firmen den Auftrag geben, eine Pruefung an unserer Forschungsanstalt durchzufuehren. Diese Untersuchungen werden als Auftragsversuch gemacht und die Firmen muessen die Kosten uebernehmen. Umsetzung und Anwendungen: Fuer spezifische Informationen kontaktieren Sie bitte die angegebene Person. Projektziele: - Fuer die Landwirte ist es wichtig, dass die auf dem Markt erhaeltlichen Siliermittel wirksam sind. - Fuer die Beurteilung der Zulassung sind gute Unterlagen (Pruefdossier) notwendig. - Die Firmen haben die Gelegenheit, die Siliermittel unter schweizerischen Bedingungen testen zu lassen. Arbeitsvorgang/Stand der Arbeiten: In standardisierten Silierversuchen wird die Wirksamkeit von Siliermitteln geprueft. Bei der Pruefung wird zwischen zwei verschiedenen Wirkungsrichtungen unterschieden. Entweder foerdern die Siliermittel die Milchsaeuregaerung und verhindern eine Buttersaeuregaerung, oder die Produkte sind wirksam zur Vorbeugung von Nachgaerungen. Es ist auch moeglich, dass ein Produkt fuer beide Wirkungsrichtungen wirksam ist. Sofern genuegend Pruefantrage vorliegen, werden die Tests jaehrlich durchgefuehrt. Zur Foerderung der Hauptgaerung wird die Pruefung mit einem Luzerne-Knaulgras-Gemisch sowohl beim ersten als auch zweiten Schnitt gemacht. Zudem werden jeweils zwei TS-Stufen gewaehlt, um die Silierbarkeit (schwer oder mittelschwer silierbar) variieren zu koennen. Zur Verhinderung der Nachgaerungen werden die Pruefungen mit Silomais bei zwei Reifegraden durchgefuehrt. Die Ergebnisse der Siliermittelpruefung dienen einerseits zur Beurteilung eines Siliermittel fuer die Bewilligung, andererseits gewaehrleisten uns diese Versuche auf dem neusten Wissensstand zu sein und die Berater und Landwirte im Hinblick auf das gepruefte Produkte, aber auch fuer den Einsatz von Siliermitteln generell, kompetent beraten zu koennen. Kunden/Berichterstattung - Kunden: Firmen, die Siliermittel anbieten sowie Berater und Landwirte, die Informationen anfordern. Berichterstattung: Landwirtschaftliche und wissenschaftliche Fachpresse.

1 2