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Geschützte Landschaftsbestandteile LH Kiel (GLB)

Grenzen der durch Verordnung festgesetzten geschützten Landschaftsbestandteile. Datensatz zum INSPIRE-Anhang-I-Thema Schutzgebiete für das Stadtgebiet Kiel.

Geschützte Landschaftsbestandteile

Schutzgebiete gem. §15 NatSchG LSA

Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht Berlin (inklusive Natura 2000)

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale in flächiger Ausprägung und als Objekte, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturpark Barnim (Berliner Teil), FFH - Gebiete und Vogelschutzgebiete (SPA - Flächen) des Netzes Natura 2000, einstweilig sichergestellte Flächen in einer aktuellen, grundstücksgenauen Karte im Maßstab 1:1.000). Die amtlichen Karten zur jeweiligen Schutzverordnung können bei der jeweils örtlich zuständigen unteren Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege im Bezirksamt oder bei der obersten Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltAbt. III) eingesehen werden. Nur diese amtlichen analogen Karten sind rechtsverbindlich, sofern die Karten nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin mitveröffentlicht wurden.

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht 2003 (Umweltatlas, historisch)

Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile, FFH - und Natura 2000 - Gebiete, Landschaftspläne (historische Überblicksdarstellung ohne Grundstücksbezug mit Umland für das Jahr 2003 im Maßstab 1:50.000)

Naturschutz - Geschützte Landschaftsbestandteile

Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Geschützte Landschaftsbestandteile flächenhaft. Dieser Begriff umfasst Elemente aus der Natur und Landschaft, die zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung unter Schutz gestellt werden. Weitere Bedeutung haben die Landschaftsbestandteile als Habitate für bestimmte wild lebende Tier- und Pflanzenarten.

Internationale Karte der Eisenerz-Vorkommen in Europa 1:2.500.000 - Blatt 06 København

Die Internationale Karte der Eisenerz-Vorkommen in Europa 1 : 2 500 000 wurde 1977 fertig gestellt und von der BGR herausgegeben. Über 70 Geologen aus Europa, Nordafrika und dem Mittlerem Osten arbeiteten gemeinsam mit dem Redaktionsteam an der Kompilation der Karte und den Erläuterungen. Die Karte, die 42 Länder in 16 Kartenblättern abdeckt, zeigt mehr als 800 Eisenerz-Vorkommen. Alle bedeutenden Vorkommen (im Abbau oder stillgelegt) sind enthalten. Auch Vorkommen, die nur von genetischem oder historischem Interesse sind, wurden mit abgebildet. Detaillierte Informationen zur Internationalen Karte der Eisenerz-Vorkommen in Europa 1 : 2 500 000 - zu Struktur, Aufbau und Hintergrunddaten - sind in den Erläuterungen zur Karte zu finden.

Internationale Hydrogeologische Karte von Europa 1:1.500.000 (IHME1500) - Blatt B4 London

Die Internationale Hydrogeologische Karte von Europa im Maßstab 1:1.500.000 (IHME1500) ist ein Kartenwerk hydrogeologischer Übersichtskarten, das aus 25 Kartenblättern mit dazugehörigen Erläuterungen besteht und das den gesamten europäischen Kontinent und Teile des Nahen Ostens abdeckt. Die nationalen Beiträge zu diesem Kartenwerk werden von Hydrogeologen und Spezialisten anderer verwandter Wissenschaftsbereiche unter der Schirmherrschaft der Internationalen Assoziation der Hydrogeologen (IAH) und ihrer Kommission für Hydrogeologische Karten (COHYM) geleistet. Das Kartenprojekt wird von der Kommission für die Geologische Weltkarte (CGMW) unterstützt. Die wissenschaftlich-redaktionelle Arbeit wird finanziell durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) gesponsert. Beide Organisationen sind für die Kartographie, den Druck und die Publikation der Kartenblätter und Erläuterungen verantwortlich. In der IHME1500 werden die hydrogeologischen Gegebenheiten von Europa als Ganzes ohne Berücksichtigung politischer Grenzen dargestellt. Gemeinsam mit den begleitenden Erläuterungsheften kann das Kartenwerk für wissenschaftliche Zielstellungen, für regionale Planungen und als Grundlage für detaillierte hydrogeologische Kartierarbeiten genutzt werden.

Internationale Quartärkarte von Europa 1:2.500.000 (IQE2500) - Blatt 06 København

Die Idee, das Quartär Europas in einer Karte darzustellen, wurde erstmals 1932 auf dem 2. Kongress der INQUA (International Union for Quaternary Research) in Leningrad (St. Petersburg) diskutiert. Im Jahre 1995, also über 50 Jahre später, wurde unter Federführung der INQUA schließlich die Internationale Quartärkarte von Europa 1 : 2 500 000 (IQE2500) von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) fertig gestellt. Die gemeinschaftlich von der BGR und INQUA herausgegebene Karte bildet verschiedene quartäre Einheiten wie Endmoränen, Grundmoränen, Kames, Drumlins, Oser und Eisrandlagen ab. Zusätzlich sind die Richtungen der Eisbewegungen, Grenzen der marinen Transgressionen und tektonische Störungen eingetragen. Bedeutende Typlokalitäten der Quartärforschung, bathymetrische Linien und die rezente Sedimentverteilung am Meeresboden werden ebenfalls dargestellt. Die Legende auf jedem der 14 Kartenblätter ist in Deutsch und, in Anhängigkeit des abgebildeten Territoriums, in Englisch, Französisch oder Russisch. Auf Blatt 15 findet sich die Generallegende für das gesamte Kartenwerk.

Belastung durch Quecksilber, Acrylamid und Pflanzenschutzmittel wird untersucht

Europäisches Human-Biomonitoring-Projekt HBM4EU nimmt neun zusätzliche, gesundheitlich bedenkliche Substanzen in den Blick Seit gut einem Jahr läuft die mit 74 Millionen Euro ausgestattete Human-Biomonitoring-Initiative HBM4EU. Ziel ist es, einen Überblick über die Belastung der Bevölkerung in der EU mit bestimmten Substanzen zu erhalten. Nun hat das Projekt entschieden, neun weitere Substanzen genauer zu untersuchen. Dazu gehören Quecksilber, Acrylamid, Glyphosat und Fipronil. Ergebnisse der Untersuchungen werden 2021 erwartet. Während die Gesellschaft über Gesundheitsgefahren von Pflanzenschutzmitteln diskutiert, bestehen gleichzeitig große Lücken im Wissen über die tatsächliche Belastung der Bevölkerung mit vielen Chemikalien und Substanzen. HBM4EU möchte die Wissenslücke verkleinern und damit die Grundlage schaffen für wissenschaftsbasierte Politikberatung. Bislang untersucht das Projekt bereits neun Substanzen und Substanzgruppen, nun nimmt es neun weitere in den Blick: Acrylamid, Aprotische Lösungsmittel, Arsen, Diisocyanate, Blei, Quecksilber, Mycotoxine, ⁠ Pestizide ⁠, UV-Filter. Diese Stoffe wurden aus verschiedenen Gründen ausgewählt. Es geht jedoch immer darum, dass sie ein potentielles Gesundheitsrisiko darstellen. UV-Filter beispielsweise, chemisch Benzophenone, stehen im Verdacht, im Körper wie ein Hormon zu wirken. Sie können mit Sonnencreme direkt auf die menschliche Haut aufgetragen werden, schützen aber auch Textilien vor dem Ausbleichen und können so durch Hautkontakt aufgenommen werden. Aprotische Lösungsmittel werden genutzt, um den ⁠ pH-Wert ⁠ in einer Anwendung zu regulieren. Man findet sie in zahlreichen Produkten wie in Schmiermitteln, Graffiti-Entfernern oder Farben. Einige aprotische Lösungsmittel können die Fortpflanzung schädigen und sind unter ⁠ REACH ⁠ als besonders bedenkliche Stoffe identifiziert. Die neun bislang untersuchten Substanzen und Substanzgruppen sind: Phthalate, Bisphenole, Cadmium, Chrom IV, PFCs, Flammschutzmittel, PAKs, Aniline, Emerging Chemicals, Gemische. Vom 24.-27.09.2018 fanden verschiedene zentrale Veranstaltungen der HBM4EU-Initiative statt sowie das zweite Jahrestreffen des gesamten Konsortiums. Im Anschluss daran findet in Wien eine große europäische Konferenz zu gesundheitlichen Auswirkungen von Umweltchemikalien im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft statt, um ein dauerhaftes HBM-Programm voranzutreiben. Weitere Informationen: Human-Biomonitoring erklärt Als ein Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung werden beim Human-Biomonitoring menschliche Körperflüssigkeiten oder -gewebe auf ihre Belastung mit Schadstoffen untersucht. Durch diese Untersuchung, angewandt an möglichst großen Gruppen der Allgemeinbevölkerung oder auch an speziellen Arbeitsplätzen, kann die innere Schadstoffbelastung der Menschen, die aus verschiedenen Quellen wie z.B. Atemluft, Nahrung oder Alltagsgegenständen stammen kann, abgeschätzt und bewertet werden. HBM4EU – in Kürze Die europäische Human-Biomonitoring-Initiative (kurz: HBM4EU) ist ein Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Horizont 2020“ der Europäischen Kommission. Mit einem Gesamtfinanzvolumen von etwa 74 Mio. € und über 100 Partnern aus 28 Ländern (24 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Israel und die Schweiz) startete das vom Umweltbundesamt geleitete Projekt Anfang 2017 und läuft planmäßig bis Ende 2021. Die Hauptziele der Initiative sind, die Daten über die Belastung der Bevölkerung mit ausgewählten Substanzen zusammenzustellen und, wo nötig, zu generieren. Damit soll es leichter werden, Politik auf wissenschaftlicher Grundlage in Fragen der Chemikaliensicherheit und des Umweltschutzes zu beraten. Weitere Ziele sind die Harmonisierung der dafür notwendigen Prozesse in den Teilnehmerländern und die Entwicklung von neuen Methoden zur Erfassung von Belastungen des Menschen mit Substanzen aus der Umwelt.

Beurteilungswert für Weichmacher in Urin festgelegt

HBM-Kommission am Umweltbundesamt veröffentlicht Stellungnahme Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM-Kommission) am Umweltbundesamt (UBA) hat bei ihrer Sitzung am 22. März einen gesundheitsbezogenen Beurteilungswert (HBM-Wert) für Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) im Urin abgeleitet. Bis zu einem Wert von 60 Mikrogramm pro Liter (µg/L) Urin ist nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Menschen durch diesen Stoff zu rechnen. Mono-n-hexylphthalat wurde mittels einer im Auftrag des UBA neu entwickelten Nachweis-Methode im Rahmen der derzeit laufenden Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) in Urinproben von Erwachsenen nachgewiesen. Von den bisher ausgewerteten 750 Proben liegen alle unterhalb des neuen Beurteilungswerts. Dazu sagt Claudia Röhl, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ im ⁠ UBA ⁠: „Der von der HBM-Kommission festgelegte HBM-Wert ist ausgesprochen hilfreich für unsere Arbeit. Während wir bislang mit einem vorläufigen Beurteilungswert arbeiten mussten, können wir und unsere Partnerinnen und Partner jetzt daran gehen, die aktuellen Befunde in Urinproben im Detail auszuwerten und eine fundierte gesundheitliche Einschätzung vorzunehmen.“ Mono-n-hexylphthalat kann im Körper als Abbauprodukt (als sogenannter Metabolit) unter anderem aus Di-n-hexylphthalat entstehen. Di-n-hexylphthalat ist als fortpflanzungsschädigend eingestuft und sollte deswegen möglichst nicht in den menschlichen Körper gelangen. Weiterhin wird auch die Möglichkeit anderer bislang unbekannter Vorläufersubstanzen in Betracht gezogen, die vom Körper zu Mono-n-hexylphthalat abgebaut werden könnten. Im Januar hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) über Funde von Mono-n-hexylphthalat in Urinproben von Kindern berichtet. Die Substanz wurde ebenfalls vom UBA im Rahmen der sechsten Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit (GerES VI) nachgewiesen. Von den bisher ausgewerteten 750 Urinproben von Erwachsenen wurde Mono-n-hexylphthalat in mehr als einem Drittel (35 Prozent der Proben) nachgewiesen. Alle Proben liegen unterhalb des neuen Beurteilungswerts. Im nächsten Schritt wird das UBA nun die vorliegenden Messergebnisse hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Bedeutung einordnen und hierbei auch berücksichtigen, inwieweit die untersuchten Personen mit weiteren Weichmachern belastet sind. Darüber hinaus wird sich das UBA zusammen mit anderen Behörden auch weiterhin mit der Aufklärung der Ursachen für die gefundenen Belastungen befassen. Die HBM-Kommission ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Forschungseinrichtungen und Behörden sowie Gästen aus dem UBA, dem Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠ BfR ⁠), dem Robert Koch-Institut (⁠ RKI ⁠), der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠ BMUV ⁠) und dem Bundesgesundheitsministerium (⁠ BMG ⁠). Die HBM-Kommission berät das UBA in allen das Human-Biomonitoring betreffenden Fragen und leitet u. a. toxikologisch begründete Beurteilungswerte zur Bewertung von HBM-Messergebnissen ab. Die Mitglieder werden für jeweils drei Jahre vom UBA berufen, aktuell für die Periode 2024–2026. Die Geschäftsführung ist dem Fachgebiet „Toxikologie, gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung“ im UBA zugeordnet. Die berufenen Mitglieder sind in ihrer Funktion als Kommissionsmitglieder unabhängig und unterliegen keinerlei Weisungen durch das UBA.

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