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GEMAS – Geochemische Kartierung der Acker- und Grünlandböden Europas, Einzelelementkarten, Gd - Gadolinium

GEMAS (Geochemical Mapping of Agricultural and Grazing Land Soil in Europe) ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Expertengruppe „Geochemie“ der europäischen geologischen Dienste (EuroGeoSurveys) und Eurometeaux (Verbund der europäischen Metallindustrie). Insgesamt waren an der Durchführung des Projektes weltweit über 60 internationale Organisationen und Institutionen beteiligt. In den Jahren 2008 und 2009 wurden in 33 europäischen Ländern auf einer Fläche von 5 600 000 km² insgesamt 2219 Ackerproben (Ackerlandböden, 0 – 20 cm, Ap-Proben) und 2127 Grünlandproben (Weidelandböden, 0 – 10 cm, Gr-Proben) entnommen. In den Proben wurden 52 Elemente im Königswasseraufschluss, 41 Elemente als Gesamtgehalte sowie TC und TOC bestimmt. Ergänzend wurde in den Ap-Proben zusätzlich 57 Elemente in der mobilen Metallionenfraktion (MMI®) sowie die Bleiisotopenverhältnisse untersucht. Alle analytischen Untersuchungen unterlagen einer strengen externen Qualitätssicherung. Damit liegt erstmals ein qualitätsgesicherter und harmonisierter geochemischer Datensatz für die europäischen Landwirtschaftsböden mit einer Belegungsdichte von einer Probe pro 2 500 km² vor, der eine Darstellung der Elementgehalte und deren Bioverfügbarkeit im kontinentalen (europäischen) Maßstab ermöglicht. Die Downloaddateien zeigen die flächenhafte Verteilung der mit verschiedenen Analysenmetoden bestimmten Elementgehalte in Form von farbigen Isoflächenkarten mit jeweils 7 und 72 Klassen.

Geochemistry of sediment core BDP-1-A (BDP93-1)

Abstract

Trace element composition of concretions, ICP–MS measurements

Abstract

Markt für Magnesiumsulfat

technologyComment of magnesium sulfate production (RER, RoW): Data approximated with data from lime mining, crushing and milling. technologyComment of rare earth oxides production, from rare earth oxide concentrate, 50% REO (CN-NM): At first, the 50% REO concentrate undergoes acid roasting, where it is heated to 550 °C with the addition of 93% sulfuric acid to produce rare earth sulfates (approximatelly 50% RE sulfate present). In the following water leaching & chlorine conversion process, the produced RE sulfates are leached and converted to 92% mixed RE chlorides, with a conversion efficiency of 97%. Afterwards, solvent extraction is applied to the mixed RE chlo-rides by mixing them with an organic extractant such as di(2-ethylhexyl) phosphoric acid, with the small differences in basicity of the different RE metals serving as the driving agent of the separation process. The products of the solvent extraction process are aqueous solutions of individual RE ions high purity (99%). The generated RE ions are then precipitated in the aqueous solutions to produce RE carbonates. Calcination of the RE carbonates at 750−800 °C with natural gas as the heat source is the final step to form the individual REOs (lanthanum oxide, cerium oxide, neodymium oxide and a mixed samarium-europium gadolinium concentrate).

Chemische operative Messstelle Alf, vor Mdg. Ueßbach (vor Fabrik) (Messstellen-Nr: 2689523000)

An der Messstelle Alf, vor Mdg. Ueßbach (vor Fabrik) in Rheinland-Pfalz werden Zeitreihen abiotischer Parameter gemessen.

Chemische Sondermessstelle Hembach, Mdg. in Mohrbach (Messstellen-Nr: 2546511100)

An der Messstelle Hembach, Mdg. in Mohrbach in Rheinland-Pfalz werden Zeitreihen abiotischer Parameter gemessen.

Chemische Sondermessstelle Floßbach, Eintritt in Air Base Ramstein (Messstellen-Nr: 2546511300)

An der Messstelle Floßbach, Eintritt in Air Base Ramstein in Rheinland-Pfalz werden Zeitreihen abiotischer Parameter gemessen.

Chemische Sondermessstelle Spanger Bach, oberhalb Mündung Dahlemer Bach (Messstellen-Nr: 2666510010)

An der Messstelle Spanger Bach, oberhalb Mündung Dahlemer Bach in Rheinland-Pfalz werden Zeitreihen abiotischer Parameter gemessen.

Chemische Landesmessstelle Simmerbach, oberhalb Simmern (Messstellen-Nr: 2544532500)

An der Messstelle Simmerbach, oberhalb Simmern in Rheinland-Pfalz werden Zeitreihen abiotischer Parameter gemessen.

Informationen zur chemischen Verbindung: Antimon Verb. mit Gadolinium (1:1)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Antimon Verb. mit Gadolinium (1:1). Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen.. Es gelten folgende Umweltgefahren: Sonstige Umweltgefahren: Umweltgefährlich gemäß EU-Verordnung.

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