Informationen zum "Dosenpfand" | 2021 Wohin mit dem Elektroschrott? | 2020 Wolfskompetenzzentrum Iden - WZI | 2022 (pdf-Datei, 828 KB) NATURA 2000 in Sachsen-Anhalt: Artenschutz im Wald | 2012 NATURA 2000 in Sachsen-Anhalt: Beschreibung der in Sachsen-Anhalt vorkommenden Waldlebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie | 2012 NATURA 2000 in Sachsen-Anhalt: Bewirtschaftungshinweise für die in Sachsen-Anhalt vorkommenden Waldlebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie | 2012 OZON-Information "Bodennahes Ozon und Sommersmog" | 2004 Staatliche Vogelschutzwarte im Landesamt für Umweltschutz | 2000 Boden-Dauerbeobachtungsflächen im Land Sachsen-Anhalt, 1997 Entladungslampen | 1993 Trinkwasserschutzgebiete | 1992 Salzlaststeuerung | 1992
Gemäß der Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-2-Richtlinie) sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 16 Abs. 4 und 5 verpflichtet, der EU-Kommission jährlich über die Umsetzung der Sammel- und Verwertungs-ziele von Elektro- und Elektronikaltgeräten Bericht zu erstatten. Artikel 16 Abs. 4 der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte legt fest, dass die Mitgliedstaaten jährlich Daten von den Akteuren über die im Mitgliedstaat auf den Markt gebrachten Elektro(nik)geräte sowie die gesammelten, zur Wiederverwendung vorbereiteten1, dem Recycling und der Verwertung zugeführten und den ausgeführten getrennt gesammelten Elektro(nik)altgeräten erheben. Die Mitgliedstaaten berichten der Europäischen Kommission die aggregierten Daten in Form eines Berichts entsprechend der Kommissionsentscheidung 2005/369/EG und dem Eurostat-Leitfaden 'Guidance for the compilation of the data according to Commission Decision 2005/369/EC'. Die Berichterstattung über das Jahr 2015 muss die Bundesregierung der Europäischen Kommission zum 30.06.2017 vorlegen. Die Berichtspflicht, die durch die 'ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 3. Mai 2005 über Bestimmungen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Mit-gliedstaaten und zur Festlegung von Datenformaten für die Zwecke der Richtlinie 2002/96/EG des Eu-ropäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2005/369/EG)' präzisiert wurde, umfasst die Mitteilung der Rückgabe- und Verwertungsmengen sowie der Verwertungsquoten. Grundlage hierfür sind Daten der stiftung elektro-altgeräte register® (ear) sowie des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Die Zusammenführung der dokumentierten Daten beider Meldewege erfolgt für das Berichtsjahr 2015 im vorliegenden Bericht. Die ermittelten Daten über die zurückgenommenen und behandelten Mengen an Elektro(nik)altgeräten zeigen, dass Deutschland fast alle festgelegten Ziele und Quoten der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG respektive WEEE-Richtlinie 2012/19/EU erfüllt. Eine Ausnahme bildet die Kategorie 5a (Gasentladungslampen), bei der die vorgesehene Recyclingquote von 80 % mit 77,23 % nicht erreicht wurde. In Vorgriff auf die höheren Mindestzielvorgaben von ebenfalls 80 % gemäß Richtlinie 2012/19/EG Anhang V Teil 2 wurde auch der Anteil der Kategorie 1, der recycelt und zur Wiederverwendung vorbereitet wird, mit 78,58 % nicht erreicht. Die Auswertung zeigt auch, dass die Anforderungen der novellierten WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, die teilweise ab 2016 gelten, aktuell noch nicht vollständig eingehalten werden. Dies betrifft u.a. die Erreichung einer Mindestsammelquote von 45 % ca. 42,47 % im Jahr 2015.
Quecksilberdampflampen (sogenannte „HQL“-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt dürfen ab 1. April 2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.
Presse KORREKTUR: 1,7 % mehr recycelte Elektrogeräte im Jahr 2018 gegenüber 2017 Menge recycelter Altgeräte gestiegen, Recyclingquote aber nahezu unverändert Seite teilen Pressemitteilung Nr. 055 vom 21. Februar 2020 KORREKTUR: Die am 21.02.2020 verbreitete Meldung muss aufgrund fehlerhafter Angaben von Beispielen für Erstbehandlungsanlagen korrigiert werden. Weitere Hinweise zu den Korrekturen stehen am Ende der Meldung. WIESBADEN – 2018 wurden in Deutschland insgesamt 853 100 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte zur Erstbehandlung angenommen. 85,6 % dieser Geräte (729 900 Tonnen) wurden recycelt oder zur Wiederverwendung vorbereitet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,7 % beziehungsweise 12 000 Tonnen mehr als im Vorjahr. Die Recyclingquote, also Anteil der recycelten oder zur Wiederverwendung vorbereiteten Geräte an allen angenommenen Geräten, blieb jedoch nahezu unverändert (2017: 85,8 %). Den mengenmäßig größten Anteil an allen im Jahr 2018 angenommenen Elektro- und Elektronikaltgeräte machten Haushaltsgroßgeräte mit 42,9 % (365 800 Tonnen) aus, gefolgt von Haushaltskleingeräten (19,7 % beziehungsweise 168 300 Tonnen), Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik (14,7 % beziehungsweise 125 000 Tonnen) und Geräten der Unterhaltungselektronik (13,8 % beziehungsweise 118 100 Tonnen). Als Erstbehandlung wird die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten und unbehandelten Geräte in der ersten Anlage bezeichnet. Hier werden die Geräte aussortiert, Teile demontiert oder Schadstoffe entnommen und einer weiteren Behandlung zugeführt. Beim Recycling werden Abfälle so aufbereitet, dass gewonnene Rohstoffe zur Herstellung neuer Produkte genutzt werden können. Bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung werden Produkte durch Maßnahmen wie Reparaturen wieder ihrem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt. Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten 2018 Kategorie Erstbehand- lungs- anlagen insgesamt Menge insgesamt Darunter gewerbliche Altgeräte 1 Letztendliche Behandlung der angenommenen Altgeräte beziehungsweise ihrer Fraktionen Vorbereitung zur Wiederver- wendung Recycling Sonstige Verwer- tung 2 Beseiti- gung Anzahl 1 000 Tonnen 1: Geräte, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden oder die gewöhnlich nicht in privaten Haushalten genutzt werden. 2: Insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung. . = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten. 01 Haushaltsgroßgeräte 240 365,8 16,3 3,2 309,0 42,8 10,7 02 Haushaltskleingeräte 196 168,3 9,2 2,9 136,6 23,8 5,0 03 Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik 237 125,0 27,2 5,8 105,2 11,8 2,2 04a Geräte der Unterhaltungselektronik ohne Photovoltaikmodule 163 118,1 8,5 1,2 99,6 14,0 3,3 04b Photovoltaikmodule 20 7,9 5,6 0,9 6,0 0,8 0,2 05a Beleuchtungskörper ohne Gasentladungslampen 92 7,7 0,5 0,1 6,5 0,8 0,2 05b Gasentladungslampen 48 13,9 6,1 . 12,8 0,6 . 06 Elektrische und elektronische Werkzeuge 130 29,8 3,5 0,0 25,2 3,8 0,8 07 Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 108 7,1 0,9 0,0 6,0 0,9 0,1 08 Medizinische Geräte 116 6,1 1,0 0,0 5,6 0,5 0,1 09 Überwachungs- und Kontrollinstrumente 111 2,3 0,8 0,0 2,0 0,3 0,1 10 Ausgabeautomaten 43 1,2 0,7 . 1,1 0,1 . Insgesamt 341 853,1 80,2 14,1 715,7 100,2 23,1 Hinweise zu den Korrekturen gegenüber der am 21.02.2020 veröffentlichten Version (Korrekturen vorgenommen am 11.03.2020): 1. Korrektur: Der erste Satz des ersten Absatzes der Meldung lautete: „2018 wurden in Deutschland insgesamt 853 100 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte von Recycling- und Wertstoffhöfen und anderen Anlagen zur Erstbehandlung angenommen.“ Das ist nicht richtig, denn in Recycling- und Wertstoffhöfen werden zwar Elektro- und Elektronikaltgeräte angenommen, aber nicht erstbehandelt; „von Recycling- und Wertstoffhöfen und anderen Anlagen“ wurde daher gelöscht. 2. Korrektur: Der erste Satz des dritten Absatzes der Meldung lautete: „Als Erstbehandlung wird die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten und unbehandelten Geräte in der ersten Anlage (zum Beispiel kommunale Recycling- und Wertstoffhöfe, Schadstoffmobile oder Depot-Sammelcontainer) bezeichnet.“ Die Angabe der Beispiele in Klammern war aus dem im 1. Korrekturhinweis genannten Grund ebenfalls nicht korrekt und wurde daher gelöscht. Hinweis zu der Korrektur gegenüber der am 21.02.2020 veröffentlichten und erstmalig am 11.03.2020 korrigierten Version (Korrektur vorgenommen am 21.12.2020): Im dritten Absatz hat sich der prozentuale Anteil der im Jahr 2018 angenommenen Haushaltsgroßgeräte an den Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie die entsprechende Menge auf 42,9 % (365 800 Tonnen) geändert. Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8184 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2015. Insgesamt brachten Hersteller 1,9 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die ermittelten Daten über zurückgenommene und behandelte Mengen an Altgeräten zeigen, dass Deutschland fast alle festgelegten Ziele und Quoten erfüllt, außer bei Kategorie 5a (Gasentladungslampen), bei der die vorgesehene Recyclingquote von 80 % mit 77,23 % nicht erreicht wurde. Veröffentlicht in Texte | 43/2018.
Ausgangslage: Die Novelle des ElektroG 2 (ElektroG 2) enthält in § 24 Nr. 2 die Ermächtigung der Bundesregierung, durch Rechtsverordnung weiter gehende Anforderungen an die Behandlung von Altgeräten festzulegen. Das 2015 begonnene Sachverständigengutachten (SVG) zur Behandlungs-verordnung fokussiert schwerpunktmäßig die Stoffströme Photovoltaikmodule, Leiterplatten, Flachbildschirme, Kunststoffe. Ziel: Für definierte Gerätekategorien oder Komponenten von Elektrogeräten mit hoher Schadstoff- und/oder Resourcenrelevanz, die nicht vom SVG 2015 abgedeckt werden, sollen konkrete Behandlungsvorschläge entwickelt werden. Dies umfasst sowohl die bereits im Anhang IV des ElektroG 2 aufgeführten Stoffe und Bauteile, wie quecksilber-, blei-, PCB- oder asbesthaltige Bauteile/Geräte, Kathodenstrahlröhren, Gasentladungslampen, lithiumhaltige Batterien, als auch weitere relevante Werkstoffe und Bauteile, z.B. mit Seltenerd-Magnetwerkstoffen oder Beryllium, außerdem dioxinbelastete Outputfraktionen. Die Behandlungsvorschläge sind in ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu bewerten. Methodik: Prognose des Geräteaufkommens heute und Recherche der heutigen und zukünftigen Schadstoff- und Wertstoffgehalte des Abfallinputs und der Outputfraktionen (inkl. Emissionen bei der Behandlung). Kritische Würdigung der aktuellen Behandlungspraxis der bereits im ElektorG geregelten Stoffströme. Für weitere relevante Werkstoffe und Bauteile (z.B.): Vorkommen in Elektroaltgeräten, Verhalten bei der Behandlung. Identifikation der Schwerpunkte des Handlungsbedarfs. Schließen von relevanten Datenlücken. Entwicklung von konkreten spezifischen Behandlungsvorschlägen für die relevanten Geräte/Bauteile unter Bezug auf Schadstoffgehalte und Ressourcenschonung (pragmatisch handhabbar, leicht vollziehbar, wirtschaftlich optimiert). Fachworkshops/Diskussion von Behandlungsempfehlungen.
Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2015. Insgesamt brachten Hersteller 1,9 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die ermittelten Daten über zurückgenommene und behandelte Mengen an Altgeräten zeigen, dass Deutschland fast alle festgelegten Ziele und Quoten erfüllt, außer bei Kategorie 5a (Gasentladungslampen), bei der die vorgesehene Recyclingquote von 80 % mit 77,23 % nicht erreicht wurde.
Over the last 20 years basic treatment technologies for e-waste have been developed and implemented across the European Union, aiming both at the recovery of resources (urban mining) and pollution control. Current research activities are exploring more advanced technologies focussing on recovery of valuable (precious and critical) materials from printed circuit boards, fluorescent powder, batteries etc. by means of specific processes, mainly pyro- and hydrometallurgy as well as combining existing technologies like dismantling, fragmentation and separation. BOKU has developed a Material Composition Database for WEEE to characterise the material input into treatment facilities. ISL has developed a hydro-metallurgic technology for the treatment of specific e-waste components, e.g. fluorescent powder from lamps and CRTs and a mobile HydroWEEE plant is in place. One of the outputs is oxalate rich in rare earth materials, which is currently sold for further processing to Solvay Rhodia in France. Despite the widely discussed recovery of Rare Earth Elements, Solvay Rhodia, the only European plant that processes a mix of rare earth from recycled materials, announced end of January 2016 that because of the low market prices it will stop its liquid-liquid separation by the end of 2016 and therefore will stop buying recycled rare earth mixes soon. Mintek in South Africa has a pilot plant facility available for liquid-liquid separation of rare earth materials that could be used to evaluate the feasibility of rare earth recovery and provide for design parameters for a larger scale plant which could potentially be built at a lamp recycling facility in South Africa and which could also treat recovered rare Earth materials from Europe. In South Africa, research on e-waste is in its early stages; however an industrial e-waste management plan is in preparation and it is anticipated that the plan, which includes an extended producer responsibility (EPR) component, will be ready for implementation within the near future. The aim of the project is to explore the necessary adaptation of the treatment chain (collection, pre-treatment, advanced treatment) in order to enable the implementation of advanced treatment technologies in the specific context of South Africa as a model for similar emerging economies in Africa, Asia and South America. In addition the feasibility of an integrated process (ISL's hydrometallurgy and Mintek's liquid liquid separation) for European and South African applications will be explored.
Die Entsorgung von Altlampen erfolgt nach dem Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG) seit 2005 weitgehend in Verantwortung der Hersteller. Dabei sind für die Erfassung der Altlampen aus den privaten Haushalten primär die öffentlich-rechtlichen Entsorger verantwortlich. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller freiwillige Rücknahmesysteme aufgebaut. Die Funktionalität der meisten Gasentladungslampen ist an die Verwendung von Quecksilber als Leuchthilfsmittel gekoppelt. Gerade wegen ihres Quecksilbergehaltes sollten die anfallenden Altlampen möglichst vollständig und bruchsicher erfasst und sachgerecht behandelt werden. LED enthalten kein Quecksilber, fallen jedoch ebenfalls unter die Regelungen des ElektroG und müssen daher nach Gebrauch - wie die Gasentladungslampen - getrennt erfasst und verwertet werden. Ziel des durchgeführten Projektes war die Ermittlung des Standes bei der Entsorgung von Gasentladungslampen (GEL) und anderen Lampenarten wie Leuchtdioden (LED) sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für eine ggf. sinnvolle Optimierung. Glühlampen waren nicht Gegenstand des Vorhabens. Angesichts der derzeit anfallenden sehr geringen Mengen von LED im Abfallbereich kann der Status Quo der Entsorgung als ausreichend angesehen werden. Allerdings erscheint es aufgrund des starken zukünftigen Mengenzuwachses bei LED-Lampen notwendig, schon jetzt Verfahren zur Separierung von LED bzw. zur Rückgewinnung von enthaltenen Wertstoffen (strategische Metalle) zu entwickeln. Veröffentlicht in Texte | 03/2015.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 37 |
| Kommune | 3 |
| Land | 1 |
| Type | Count |
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| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 29 |
| Text | 5 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
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| Boden | 18 |
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