Im Rahmen der Berichtspflicht über das Elektro(nik)geräte und -altgeräteaufkommen in Deutschland erfolgte im vorliegenden Bericht die Analyse und Aggregation der Daten der stiftung ear und des Statistischen Bundesamtes (Destatis) für das Jahr 2015. Insgesamt brachten Hersteller 1,9 Millionen Tonnen Elektro(nik)geräte (b2b+b2c) auf den Markt – der höchste Wert seit Beginn der Dokumentation im Jahr 2006. Die ermittelten Daten über zurückgenommene und behandelte Mengen an Altgeräten zeigen, dass Deutschland fast alle festgelegten Ziele und Quoten erfüllt, außer bei Kategorie 5a (Gasentladungslampen), bei der die vorgesehene Recyclingquote von 80 % mit 77,23 % nicht erreicht wurde. Veröffentlicht in Texte | 43/2018.
Die Entsorgung von Altlampen erfolgt nach dem Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ElektroG) seit 2005 weitgehend in Verantwortung der Hersteller. Dabei sind für die Erfassung der Altlampen aus den privaten Haushalten primär die öffentlich-rechtlichen Entsorger verantwortlich. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller freiwillige Rücknahmesysteme aufgebaut. Die Funktionalität der meisten Gasentladungslampen ist an die Verwendung von Quecksilber als Leuchthilfsmittel gekoppelt. Gerade wegen ihres Quecksilbergehaltes sollten die anfallenden Altlampen möglichst vollständig und bruchsicher erfasst und sachgerecht behandelt werden. LED enthalten kein Quecksilber, fallen jedoch ebenfalls unter die Regelungen des ElektroG und müssen daher nach Gebrauch - wie die Gasentladungslampen - getrennt erfasst und verwertet werden. Ziel des durchgeführten Projektes war die Ermittlung des Standes bei der Entsorgung von Gasentladungslampen (GEL) und anderen Lampenarten wie Leuchtdioden (LED) sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für eine ggf. sinnvolle Optimierung. Glühlampen waren nicht Gegenstand des Vorhabens. Angesichts der derzeit anfallenden sehr geringen Mengen von LED im Abfallbereich kann der Status Quo der Entsorgung als ausreichend angesehen werden. Allerdings erscheint es aufgrund des starken zukünftigen Mengenzuwachses bei LED-Lampen notwendig, schon jetzt Verfahren zur Separierung von LED bzw. zur Rückgewinnung von enthaltenen Wertstoffen (strategische Metalle) zu entwickeln. Veröffentlicht in Texte | 03/2015.
Stichprobe des Umweltbundesamtes zeigt zu hohe Innenraumbelastung - weitere Messungen nötig Energiesparlampen - Fachleute sprechen von Kompaktleuchtstofflampen - sind gut für das Klima, enthalten aber geringe Mengen an Quecksilber. Geht eine Lampe zu Bruch, kann das giftige Schwermetall in die Innenraumluft gelangen. Eine erste orientierende Stichprobe des Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei Lampen zeigt nun: Unmittelbar nach dem Bruch kann die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m3) für Innenräume liegen, bei dem das UBA und seine Innenraumkommission eine Beseitigung der Ursache empfehlen. Durch intensives Lüften sinkt die Quecksilbermenge in der Luft aber wieder deutlich ab. Kinder und Schwangere sollten sich von zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten. „Das Quecksilber ist die Achillesferse der Energiesparlampen. Daher brauchen wir mittelfristig eine Lampentechnik, von der keine Quecksilberbelastung ausgeht“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Die richtige und notwendige Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent gegenüber Glühbirnen muss einher gehen mit sicheren Produkten, von denen keine vermeidbaren Gesundheitsrisiken ausgehen.“ Verbraucherinnen und Verbrauchern rät Flasbarth, in Kinderzimmern und an anderen Stellen mit erhöhten Bruchrisiko Energiesparlampen einzusetzen, die mit einer Kunststoffummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen gegen Zerbrechen gesichert sind. Die Industrie fordert er auf, mehr solcher Lampen anzubieten. Geschehe dies nicht freiwillig, müsse die EU das gesetzlich vorschreiben, so Flasbarth weiter. Bei den Tests, die eine ‚worst case‘ Situation simulieren, wurden zwei Energiesparlampen europäischer Markenhersteller untersucht: Eine mit 2 Milligramm (mg) und die andere mit 5 mg Quecksilber. Keine Lampe hatte eine Schutzummantelung und beide wurden in heißem Betriebszustand zerbrochen. Bei beiden Energiesparlampen wurden sowohl nach fünf Minuten, als auch nach fünf Stunden in einem Meter über dem Fußboden Konzentrationen an Quecksilber gemessen, die die Gesundheit von Schwangeren, kleinen Kindern und empfindlichen Personen beeinträchtigen können, wenn die Bruchstücke länger liegen bleiben. Untersuchungen anderer Institutionen lassen erwarten, dass nach ordnungsgemäßer Beseitigung der zerbrochenen Kompaktleuchtstofflampe (Energiesparlampe) die Quecksilber-Konzentration im Innenraum schnell wieder deutlich abnimmt. Vor allem für Kinderzimmer, Schulen, Sporthallen oder Kindergärten empfiehlt das UBA bruchsichere Energiesparlampen mit einer Ummantelung oder anderen Schutzmaßnahmen, die die Lampe vor dem Zerbrechen schützen. Auch stehen für die meisten Anwendungen alternative Leuchtmittel zur Verfügung, die ohne Quecksilber auskommen (LED, Halogen). Bruchsichere Modelle sind bereits im Handel verfügbar. Sollte die Industrie nicht auf freiwilliger Basis mehr bruchsichere Energiesparlampen anbieten, empfiehlt das UBA eine ordnungsrechtliche Vorgabe durch die Europäische Union. Derzeit müssen die Verbraucher für die höhere Sicherheit allerdings gewisse Komforteinbußen in Kauf nehmen, weil die Anlaufzeiten bis zum Erreichen der maximalen Helligkeit länger dauern und die Lampen teurer sind. Ferner rät das UBA dringend dazu, Warn- und Beseitigungshinweise für den Fall des Lampenbruchs auch den Verpackungen beizufügen. Die Industrie sollte verpflichtet werden, solche Informationen den Verpackungen beizufügen. Unabhängig von der Frage der sicheren Anwendung von Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) hält das UBA die sichere Entsorgung defekter und verbrauchter Energiesparlampen für wichtig. Bislang sind Verbraucher verpflichtet, ausgediente Energiesparlampen zu den Sammelstellen von Stadt und Gemeinde zu bringen. Das ist zwar kostenlos, für Verbraucher aber nur selten zumutbar, meint UBA-Präsident Flasbarth: „Man kann nicht ernsthaft erwarten, dass Bürgerinnen und Bürger für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren. Praktischer wäre es, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden." Das UBA fordert den Handel auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Sollte dies nicht zügig gelingen, empfiehlt das UBA dem Gesetzgeber die haushaltsnahe Rücknahmepflicht gesetzlich vorzuschreiben. Aus umweltmedizinischer Sicht müssen Energiesparlampen mit möglichst wenig Quecksilber auskommen. Mittelfristig sollte Lampentechnik nach Meinung des UBA ganz auf Quecksilber verzichten. Zurzeit dürfen Energiesparlampen bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. Das ist zwar schon deutlich weniger als bei klassischen Leuchtstofflampen, umgangssprachlich als Neonröhren bezeichnet, die an vielen Arbeitsstätten seit Jahrzehnten weit verbreitet sind, aber immer noch zu viel. Das Umweltbundesamt wird die vom Fraunhofer-Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) gemessenen Ergebnisse noch einmal durch weitere Messreihen überprüfen. Dabei werden weitere Lampentypen in die Untersuchung mit einbezogen. Dessau-Roßlau, 02.12.2010 (5.726 Zeichen)
Quecksilberdampflampen (sogenannte „HQL“-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen sowie Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt dürfen ab 1. April 2015 nicht mehr in den Markt gelangen. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.
Das Projekt "Analyse der Datenerhebungen nach ElektroG und UStatG über das Berichtsjahr 2015 zur Vorbereitung der EU-Berichtspflichten 2017" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von cyclos GmbH durchgeführt. Gemäß der Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-2-Richtlinie) sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 16 Abs. 4 und 5 verpflichtet, der EU-Kommission jährlich über die Umsetzung der Sammel- und Verwertungs-ziele von Elektro- und Elektronikaltgeräten Bericht zu erstatten. Artikel 16 Abs. 4 der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte legt fest, dass die Mitgliedstaaten jährlich Daten von den Akteuren über die im Mitgliedstaat auf den Markt gebrachten Elektro(nik)geräte sowie die gesammelten, zur Wiederverwendung vorbereiteten1, dem Recycling und der Verwertung zugeführten und den ausgeführten getrennt gesammelten Elektro(nik)altgeräten erheben. Die Mitgliedstaaten berichten der Europäischen Kommission die aggregierten Daten in Form eines Berichts entsprechend der Kommissionsentscheidung 2005/369/EG und dem Eurostat-Leitfaden 'Guidance for the compilation of the data according to Commission Decision 2005/369/EC'. Die Berichterstattung über das Jahr 2015 muss die Bundesregierung der Europäischen Kommission zum 30.06.2017 vorlegen. Die Berichtspflicht, die durch die 'ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 3. Mai 2005 über Bestimmungen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Mit-gliedstaaten und zur Festlegung von Datenformaten für die Zwecke der Richtlinie 2002/96/EG des Eu-ropäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2005/369/EG)' präzisiert wurde, umfasst die Mitteilung der Rückgabe- und Verwertungsmengen sowie der Verwertungsquoten. Grundlage hierfür sind Daten der stiftung elektro-altgeräte register® (ear) sowie des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Die Zusammenführung der dokumentierten Daten beider Meldewege erfolgt für das Berichtsjahr 2015 im vorliegenden Bericht. Die ermittelten Daten über die zurückgenommenen und behandelten Mengen an Elektro(nik)altgeräten zeigen, dass Deutschland fast alle festgelegten Ziele und Quoten der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG respektive WEEE-Richtlinie 2012/19/EU erfüllt. Eine Ausnahme bildet die Kategorie 5a (Gasentladungslampen), bei der die vorgesehene Recyclingquote von 80 % mit 77,23 % nicht erreicht wurde. In Vorgriff auf die höheren Mindestzielvorgaben von ebenfalls 80 % gemäß Richtlinie 2012/19/EG Anhang V Teil 2 wurde auch der Anteil der Kategorie 1, der recycelt und zur Wiederverwendung vorbereitet wird, mit 78,58 % nicht erreicht. Die Auswertung zeigt auch, dass die Anforderungen der novellierten WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, die teilweise ab 2016 gelten, aktuell noch nicht vollständig eingehalten werden. Dies betrifft u.a. die Erreichung einer Mindestsammelquote von 45 % ca. 42,47 % im Jahr 2015.
Das Projekt "KSI: Beleuchtungssanierung einer Sporthalle: Austausch der alten T8 Röhren gegen T5 Spiegelrasterleuchten mit EVG-Präsenzmelder und Tageslichtsteuerung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Weil am Rhein durchgeführt. In der Turnhalle der Leopoldschule besteht die Deckbeleuchtung aus 24 zweiflammigen 29 Jahre alten Eckaufbauleuchten ohne Spiegel und mit KVG. Die Leuchten sind über zwei Lichtbänder ohne Lichtsteuerungstechnik geschaltet. die Turnhalle wird von Grund- und sonderschülern sowie privaten Vereinen 8Regionaliga Tischtennis) verwendet. Für den Tischtennisbetrieb werden 5 Metalldampflampen zu je 400 W dazugeschaltet. Die Beleuchtungsanlage soll komplett mit ballwurfsicheren Spiegelrasterleichten mit T5 Röhren und EVG erneuert werden. Dabei ist eine Präsenz- und Tageslichtsteuerung vorgesehen. Mit Hilfe eines Schlüsselschalters kann zwischen Sport- und Wettkampfbetrieb umgeschaltet werden. Mit dieser Maßnahme werden 34Prozent Energie eingespart. Im April diesen Jahres hat die Stadt Weil am Rhein zur Grundlagen- und Kostenermittlung ein Gutachten an das Ingenieurbüro ist ein Energieplan kandern vergeben. Die Maßnahme soll noch in diesem Winterhalbjahr umgesetzt werden. Dazu wird das Ingenieurbüro die Sanierung ausschreiben und auch die Bauleitung und Leistungskontrolle durchführen. Es soll untersucht werden, wie viel Energie und CO2 eingespart, unter tatsächlichen Schul- und Trainingsbedingungen, werden kann. Durch den Präsenzmelder ist es möglich auch bei Ausfall des Sportunterrichts, dass Licht automatisch herunter zu fahren. Die Lichtsteuerung soll das Licht bei ausreichendem Tageslichteinfall ausschalten.
Das Projekt "Teilvorhaben: Entwicklung von UVC-Quellen mit optimierten Geometrien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von NEL GmbH durchgeführt. Aufgabe des Teilvorhabens der NEL ist es, eine UVC-Strahlungsquelle zu entwickeln, die eine sich im Arbeitsprozess ergebende hinreichende Leistung zur Luftentkeimung, hinsichtlich der Anlagenintegration kompakte Bauweise und entspr. der Betriebssicherheit und Vandalismusschutz notwendige Robustheit aufweist. Hierfür wird die Entwicklung einer Gasentladungslampe angestrebt. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der hohen Effizienz. Es soll eine Strahlendosisleistung erreicht werden, die unter Vermeidung von Nebenprodukten- und effekten eine Inaktivierung von Keimen von größer 99% erzielt. Zur fachgerechten und flexiblen Integration der Röhren in neue und bestehende raumlufttechnische Anlagen wird die Erzeugung verschiedener optimierter Geometrien durch unser Glasbläserhandwerk gefordert sein.
Das Projekt "Entwicklung eines prototypischen, energiesparenden UV-LED-Aushärters für lösungsmittelfreie UV-Farbdrucke oder Beschichtungen in der Verpackungsindustrie auf Basis von HighPower UV-LEDs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von hema electronic GmbH durchgeführt. Das Ziel des FuE-Projektes war die Entwicklung einer Trocknungstechnologie mit UV-Strahlung aus leistungsfähigen LED-Einheiten für UV-härtende Farben, womit die Anforderungen bezüglich Haftung, Kratzfestigkeit, Wasserdampfbeständigkeit und Lichtechtheit heute eingesetzter Standard-UV-Farben erfüllt werden. Die Neuentwicklung soll die bisherige UV-Entladungslampen-Technik durch UV-LED ersetzen. Dazu wurde ein komplett neues UV-LED-Trocknungsgerät samt Gehäuse, Mechanik, Optik, Elektrik und Elektronik entwickelt. Als Strahlungsquelle wurde ein modular erweiterbares UV-LED-Array gewählt, dessen Kühlung dezentral z.B. über Wasserkühlung erfolgt. Statt des breiten Emissionsspektrums herkömmlicher Entladungslampen emittieren LEDs mit ihrem sehr kleinen spektralen Band gezielt nur die Energie, die für den Aushärteprozess wirklich benötigt wird. Der Einsatz wird damit sehr energieeffizient. Die schnelle Schaltbarkeit und das Vermeiden von Aufheiz-, Abkühl- und Pausenzeiten von LED, sowie deren hohe Lebensdauer liefern weitere energetische Vorteile. Ein weiterer Vorteil ist die Vermeidung von Giftstoffen, wie Quecksilber, das in den Entladungslampen verwendet wird. Der Einsatz von UV-LED erwärmt das zu bedruckende Material weniger. Viele Trägermaterialien (z.B. Folien, Tuben) sind wärmeempfindlich und die Qualitätsprobleme durch Wärmeausdehnung oder -schrumpfung des Materials werden vermieden. Die Ergebnisse des Projekts haben für das geförderte Unternehmen hema electronic den Einstieg in die UV-LED-Technik eröffnet. Über die Zusammenarbeit mit dem Partner ISIMAT ist eine Alleinstellung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und der gleichzeitigen Kosteneinsparung im Siebdruck erreicht worden. Für beide Unternehmen ist damit eine hervorragende Ausgangsposition für die Vermarktung der Produkte geschaffen worden. Die angestrebte Energieeinsparung für das UV-LED-Produkt ist erreicht und zum Teil übertroffen worden und macht die Anwendung für die Endkunden wirtschaftlich attraktiv. Zusätzlich erleichtern weitere Aspekte wie eine schonendere Verarbeitung des zu bedruckenden Materials die Markteinführung.
Das Projekt "Entwicklung eines leuchtstoffbeschichteten UV Excimerstrahlers für beliebige UV-A und UV-B-Spektren und eines dafür geeigneten dimmbaren elektronischen Betriebsgerätes für Leistungen bis 500 W" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Münster, Fachbereich Chemieingenieurwesen, Abteilung Steinfurt durchgeführt. Das ZIM-Projekt lief von 01.01.2011 bis zum 31.10.2013, wobei an dem Projekt die FH Münster und die Firmen Berger GmbH & Co KG und UV Electronic GmbH beteiligt waren. Das Ziel war es, eine leuchtstoffbeschichtete UV-Excimer-Entladungslampe mit definierten UV-A und UV-B Spektren zu entwickeln. Das Teilprojekt der Fachhochschule Münster betraf die Erforschung und Entwicklung von neuartigen UV-A und UV-B emittierenden anorganischen Leuchtstoffen für den Einsatz in Xe-Excimer-Entladungslampen. Bei den Leuchtstoffen handelte es sich um LaPO4:Ce3+ (316nm), Lu3AIsO12:Pr3+ (311), LaMgAI11O19:Ce3+ (345nm) und YPO4:Tm3+ 8346nm), wobei der letztgenannte als neuer, bis dato unbekannter Leuchtstoff für UV- Anwendungen galt. Ein wichtiger Bearbeitungspunkt war die Entwicklung geeigneter Synthesewege der oben genannten Leuchtstoffe, welche später problemlos im großtechnischen Maßstab umgesetzt werden können. Alle untersuchten Materialsysteme wurden röntgenographisch und spektroskopisch charakterisiert. Für die Weiterverarbeitung war ebenfalls die Partikelgrößenverteilung und -morphologie ein entscheidender Faktor.
Das Projekt "Entwicklung eines energieeffizienten elektronischen Start- und Regelgerätes für Gasentladungslampen im Leistungsbereich von 150 W bis 3.500 W" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wintermayr Energiekonzepte Systemtechnik GmbH durchgeführt.