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Bekanntgabe nach § 9 UVPG; Änderungsantrag gem. § BImSchG: Neubau von 2 Hähnchenmastställen (2775-21)

Bislang wird auf der Hofstelle Hähnchenmast betrieben (insgesamt 84.000 Hähnchenmastplätze). Es wird nun die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zum Neubau zwei weiterer Hähnchenmastställe mit jeweils 42.000 Plätzen (BE 5 und BE 6) einschließlich Abluftturm mit Einbau eines DLG-zertifizierten Abluftwäschers und zwei Schmutzwasser-Auffangbehältern mit je 10m³ Inhalt (BE 9) beantragt. Außerdem wird eine immissionsschutz-rechtliche Genehmigung für die Aufstellung von vier Futtermittelsilos (je 40m³) (BE 8) und die Vergrößerung des Abluftturms an den vorhandenen zwei Stalleinheiten mit Einbau eines DLG- zertifizierten Abluftwäschers einschließlich zwei Schmutzwasser-Auffangbehältern mit je 10m³ Inhalt (BE 9) beantragt. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Gemeinde Bohmte, Gemarkung Bohmte, Flur 27, Flurstücke 58 und 59. Gemäß § 16 des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBI. I S. 1275) in der z. Zt. geltenden Fassung und der lfd. Nr. 7.1.3.1 des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung vom 31.05.2017 bedarf die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage einer Genehmigung, wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 erheblich sein können.

Änderung der Biogasanlage Eufnach der Biogasgenossenschaft Eufnach eG, Wildpoldsried

Allgemeine Vorprüfung für die Änderung der bestehenden Biogasanlage Eufnach, als wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG der immissionsschutzrechtlich genehmigten Biogasanlage der Biogasgenossenschaft Eufnach eG, Fl.Nr. 1263/3, Gemarkung Wildpoldsried, bei Eufnach 85, 87499 Wildpoldsried. Die Änderung umfaßt die Änderung der Foliengasspeicher, die Errichtung und den Betrieb einer Entschwefelungsanlage, die Errichtung eines Havariewalles und den Rückbau des provisorischen Abluftwäschers. Durch die Änderung der Foliengasspeicher steigt die Lagerkapazität an Biogas von 9.613 kg auf 22.189 kg. Die Anlage unterliegt damit erstmals der Störfallverordnung (12. BImSchV).

Lobbe Umweltservice GmbH & Co KG, Stenglingser Weg 4-12, 58642 Iserlohn

Erneuerung der Lagertanks 7.14-7.16, die Aufstellung eines weiteren Tanks B 7.17 in einem zweiten Bauabschnitt und die Umwidmung des Behandlungsbehälters B 7.13 der Betriebseinheit BE 12 zu einem Lagertank der Betriebseinheit BE 08, Wegfall der Abluftwäscher EQ6 wg. des Verzichts auf die Zudosierung von Harnstoff in dem Behandlungsstrang zur separaten Behandlung von stickstoff- und organisch belasteten Abfällen

Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metalloberflächen (Galvanikanlage) in Bibertal, Gmk. Echlishausen

Die Intinga GmbH & Co. KG betreibt auf dem o.g. Standort eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Galvanikanlage als gemeinsame Anlage, bestehend aus den Teilanlagen Beschichtungslinien 1 bis 3 (jeweils Gestellanlagen) in Halle 1 und der Beschichtungslinie 4 (Trommelanlage) in Halle 2a. Das Volumen der Wirkbäder der bestehenden 4 Beschichtungslinien beträgt in Summe 185,86 m³. Die Abluft der Absauganlagen der Beschichtungslinien 1 und 3 wird über einen gemeinsamen Kamin, die der Absauganlagen der Beschichtungslinien 2 und 4 jeweils über separate Kamine abgeleitet. Roh- und Fertigwaren werden in verschiedenen Lagerbereichen der bestehenden Hallen 1 und 2 und in einer noch zu errichtenden neuen Lagerhalle (Halle 3) gelagert. Die zum Anlagenbetrieb benötigten Chemikalien werden im bestehenden Chemikalienlagergebäude gelagert. Die beim Beschichtungsprozess entstehenden Produktionsabwässer werden in der zentralen Abwasseraufbereitungsanlage im Untergeschoss der Halle 2 für die Einleitung in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal aufbereitet. Für die Einleitung in den Kanal besteht eine Indirekteinleitergenehmigung. Nun ist vorgesehen, eine 5. Beschichtungslinie als Gestellanlage mit einem Wirkbadvolumen von 52,38 m³ in der bisherigen Lagerhalle 2b zu errichten und zu betreiben. Die Anlage wird mit einer Abluftabsauganlage mit einem maximalen Volumenstrom von 30.000 m³/h konzipiert. Die über Randabsaugungen abgesaugte Prozessabluft wird in einem alkalisch betriebenen Abluftwäscher (pH-Wert dauerhaft > 10) inklusive Tropfenabscheider gereinigt und über einen neuen, 14 m hohen Schornstein abgeleitet. Die benötigte Zuluft wird über eine Zuluftanlage mit einem maximalen Volumenstrom von 27.000 m³ über eine nach Norden hin ausgerichtete Ansaughaube auf dem Hallendach in die Halle befördert. Die neue Beschichtungslinie soll an die bestehende Abwasseraufbereitungsanlage angebunden werden, die hierfür ausreichend dimensioniert ist. Es ist ein 24/7-Betrieb der neuen Beschichtungslinie, entsprechend dem Anlagenbestand, geplant.

Recyclinganlage für Verbundmaterialien - Wesentliche Änderung durch Substitution der regenerativen Nachverbrennung (RNV) gegen ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mitsamt Errichtung und Betrieb zweier Gaskessel und eines Gaswäschers (saperatec GmbH)

Die saperatec GmbH betreibt am Standort in der Randelstr. 5 in Dessau-Roßlau eine Anlage zum Recycling von Verpackungsmaterialien. Diese ist geeignet verschiedene, als nicht-gefährliche Abfälle anfallende, mehrschichtige Verbundwerkstoffe mittels eines eigenen Behandlungsverfahrens in einzelne sortenreine Fraktionen wie Kunststoffe, Metalle und Papier-fasern zu trennen, um diese als Recyclingmaterial mit dem Ziel der Rohstoffeinsparung zur Wiederverwendung als Ausgangsstoff für unterschiedliche Produkte in den Stoffkreislauf zu-rückzuführen. Im Zuge der beantragten wesentlichen Änderung soll die bestehende regenerative Nachverbrennung gegen ein Blockheizkraftwerk und einen Gaswäscher substituiert so-wie zwei Gaskessel zur Bereitstellung von Wärmeenergie errichtet und betrieben werden. Damit verbunden sind anlagentechnische Änderungen im Verarbeitungsprozess, am Kühlkreislauf, der Abgas- und Abluftführung einschließlich der Änderung des Kamins sowie der örtlichen Verlegung der Abluftreinigungsanlage am Standort. Des Weiteren ist die Nutzung vorhandener Räumlichkeiten für die Einrichtung eines Technikums sowie eines Rückstelllagers und Änderungen im Bereich des Chemikalien- bzw. Stofflagers mitsamt der Errichtung eines Lagerbehälters zum Vorhalten eines notwendigen Hilfsstoffes geplant. Sonstige Änderungen der Abläufe des grundlegenden Verarbeitungsprozesses und der genehmigten Anlagenkapazität sind nicht vorgesehen.

Erneuerung der bestehenden Niedertemperaturtrocknung des Abwasserverbandes Kempten (Allgäu)

Die vorhandene Niedertemperaturtrocknung aus dem Jahr 2005 musste aufgrund sicherheitstechnischer Mängel in der ausgeführten Holzkonstruktion am 25.07.2023 außer Betrieb genommen werden. Die neue Niedertemperaturtrocknung wurde als Fertigbauteil, ähnlich einer Containerbauweise öffentlich ausgeschrieben, so soll möglichst zeitnah die anfallende Abwärme genutzt werden können. Für den Trocknungsprozess soll, wie bereits für die bestehende Niedertemperaturtrocknung geplant war, die anfallende Abwärme der Blockheizkraftwerke bzw. der Brüdenkondensationswärme des Thermalöltrockners genutzt werden. Auswirkungen auf die Ablaufwerte sind durch die neu geplante Niedertemperaturtrocknung, den Rückbau der bestehenden Niedertemperaturtrocknung und die Erweiterung der Klärgasreinigung nicht zu erwarten. Bereits durch den bestehenden Trocknungsprozess wurde die zu entsorgende Klärschlammabfallmenge von 15.000 t/a auf etwa die Hälfte reduziert. Es entstehen bei der Niedertemperaturtrocknung keine zusätzlichen Abfälle im Sinne des § 3 Abs. 1 und 8 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Trocknungstemperatur des Klärschlamms bei etwa 40 °C reduziert Emissionsmengen nach Art und Umfang erheblich im Vergleich zum bestehenden Trockner. Das im Trocknungsprozess anfallende Kondensat wird dem Zulauf der Kläranlage zugeführt. Die Ammoniakkonzentrationen sind im Vergleich zum bestehenden Trockner um etwa 90 % reduziert aufgrund der deutlich niedrigeren Temperatur. Die eingesetzten Schmierstoffe für die Kettenantriebe sind im inneren der Container und sind biologisch abbaubar. Das anfallende Abwasser wird über das vorhandene Entwässerungssystem dem Kläranlagenzulauf zugeführt. Beeinträchtigungen auf die Ablaufwerte sind aufgrund der geringen Fracht (etwa 1 % der Gesamtfracht an Stickstoff) nicht zu erwarten. Die Trocknungsabluft wird wie bisher zu den bestehenden Tropfkörpern geführt und dort mit dem Abwasserstrom gereinigt. Abluft- und Ablaufmessungen zeigten, dass dies zu keiner Verschlechterung, weder in der Abluft, als auch in den Ablaufwerten führte. Diesbezüglich haben die Tropfkörper die zusätzliche Funktion eines Abluftwäschers. Die beantragte Maßnahme zur Erneuerung der Niedertemperaturtrocknung erhöht die Betriebssicherheit für den Betrieb der Kläranlage und der erforderlichen Klärgasverwertung. Die Auswirkungen auf die Umwelt wurden beschrieben und führen zu keinen Verschlechterungen bei der neuen Niedertemperaturtrocknung. Durch die niedrigeren Trocknungstemperaturen kommt es zu einer Verbesserung der Geruchsemissionen, zudem muss hier weniger Energie verwendet werden. Es ist mit keinen weiteren negativen Auswirkungen zu rechnen. Weiter wird die Trocknungsanlage im Niedertemperaturbereich betrieben, sodass mit keiner Bildung von explosionsfähigen Stäuben zu rechnen ist. Bei einem Brand im Container kann dieser mit Wasser geflutet werden.

AlzChem Trostberg GmbH - Wesentliche Änderung der KP-Anlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2005/2 der Gemarkung/Stadt Trostberg

Die AlzChem Trostberg GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg die KP-Anlage wesentlich zu ändern. Geplant sind folgende Änderungsmaßnahmen: - Beantragung der neuen Prozesse 21 bis 26 - Beantragung der parallelen Produktion von zwei Produkten unter Nutzung der Hauptapparate der KP-Anlage - Beantragung einer Gesamtjahreskapazität für die KP-Anlage (ohne Änderung der Kapazitäten der einzelnen bereits genehmigten Produkte) - Überarbeitung der Übersicht Abgaswege der KP-Anlage mit Aufnahme der neuen Prozesse und teilweisen Änderungen / Klarstellungen für die bereits genehmigten Prozesse - Nutzung der Möglichkeit zur Dosierung von Stoffen aus Druckgebinden oder IBC in die Reaktoren (im Vorbereitungsraum) - Aufstellung einer zusätzlichen Wärmekammer - Festlegung eines Lagerbereichs für Aceton (frisch und verunreinigt) - Umbau der Füllkörperkolonne des Abgaswäschers o Material von Kunststoff auf Edelstahl o Erhöhung der Schüttung der Füllkörper o Einsatz von „High-Performance-Füllkörpern“ aus Edelstahl o Austausch des Demisters (Tropfenabscheider) - Änderung der Abgasableitung der Arbeitstanks zur AGV und somit Außerbetriebnahme der Emissionsstelle C-KP-02 - Möglichkeit des Betriebs von drei Vakuumpumpen im Abgasraum und Ersatz einer Pumpe - Nutzung des bereits getauschten Wärmetauschers für alle Prozesse - Aufstellung und Betrieb einer Containment-Entleerstation (als mobile Einheit) Weiterhin wird für das Aceton-Lager die Feststellung der Eignung gem. § 63 Abs. 1 WHG beantragt. Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 29.12.2021 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Der Antrag ist am 29.12.2021 eingegangen. Bei der bereits bestehenden KP-Anlage handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 4.1.21 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.

Tektur der Klärschlammtrocknung der Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Kempten

Die bestehende Klärschlammtrocknung nutzt die Abwärme, welche bei der Verstromung des anfallenden Klärgases entsteht. Dadurch reduziert sich die zu entsorgende Klärschlammmenge von etwa 14.000 t/a auf derzeit etwa 7.200 t/a künftig. Geplantes Ziel ist die Menge auf ca. 4.800 t/a zu reduzieren. Die vorhandene Klärschlammtrocknung ist aus Kapazitätsgründen (Verdampfungsleistung bei max. 75 %) nicht mehr in der Lage den kompletten anfallenden Klär-schlamm zu trocknen. Daher wurden verschiedene Varianten untersucht. Letztendlich hat der AVKE sich für die Thermalöltrocknung entschieden. Die Wärme mit einer Größenordnung von 300 kW wird in dem bestehenden BHKW 3 erzeugt, die andere in einem bereits immissionsschutzrechtlich genehmigten Thermalölkessel. Die Kondensationswärme wird zur Versorgung des vorhandenen Bandtrockners eingesetzt. Somit ersetzt die entstehende Verdampfungs-wärme der Thermalöltrocknung beim Bandtrockner, die ansonsten zusätzliche erforderliche Wärmemenge. Die Abluft wird direkt an den Entstehungsorten abgesaugt und in Richtung der Tropfkörper geleitet. Dort werden die Tropfkörper verfahrenstechnisch als Abluftwäscher eingesetzt. Somit handelt es sich bei den Umbauarbeiten im Gebäude der Schlammentwässerung größtenteils um verfahrenstechnische Änderungen. Die Trocknung des Klärschlamms erfolgt mittels Thermalöl bei einer Temperatur von ca. 250 °C. Der Trockner selbst ist ca. 12,5 m lang und insgesamt knapp 6 m hoch. Der Trockner besitzt drei beheizte Schnecken. Die Aufgabe des vorher mittels Zentrifuge entwässerten Faulschlamms auf etwa 35 % Trockensubstanz erfolgt auf der obersten Ebene und wird aufgrund der hohen Temperatur schlagartig an der äußeren Schicht getrocknet (ähnlich beim Frittieren). Durch die Schnecken wird das zu trocknende Gut gebrochen und weiter transportiert. Die entstehenden ca. 1-3 cm großen Fragmente fallen dann in die nächste „Schneckenebene“ und werden weiter getrocknet. Unterhalb der untersten Ebene wird das getrocknete Material dann wieder nach oben gefördert und anschließend mit einem Becherhebewerk in die beiden Trockengutsilos transportiert. Die beiden vorgenannten Zentrifugen können etwa 20 m³/h Faulschlamm mit einem Eingangs-Trockensubstanzgehalt von etwa 2,5-3 % auf bis zu 35 % Trockensubstanzgehalt entwässern. Jährlich fallen etwa 12.000 t entwässerter Klärschlamm an. Zur Schlammentwässerung ist der Einsatz von Flockungshilfsmitteln erforderlich. Dieses Polymer wird in Big-Bags als Trockengranulat angeliefert und mit Wasser angesetzt. Die beiden Ansetzstationen wurden innerhalb des Gebäudes aufgestellt.

Änderung der Biogasanlage der Hickmann Naturgas GmbH in 56637 Plaidt

Die Hickmann Naturgas GmbH, An der neuen Mühle 7a, 56637 Plaidt, beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Anlage zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (hier: Biogasanlage) durch Errichtung - eines zusätzlichen Lagerbehälters für Gärsubstrat; - eines Fahrsilos zur Nachrotte von separiertem, festem Gärrest sowie - einer zusätzlichen Gaswäsche / Aktivkohle auf ihrem Betriebsgelände in 56637 Plaidt (Gemarkung Plaidt, Flur 8, Flurstücke 38/2, 535/41, 15/2, 11/2, und 43/1).

Änderung Tierhaltungsanlage

Erweiterung und Umbau eines Stallgebäudes für Sauen mit Ferkel (Nr. 1 - 240 Tierpl.) Neubau 1-stufiger biologischer Abluftwäscher System Bactus der Möller GmbH entsprechend DLG Signum-Test 2022 und DLG-Prüfbericht 7371 für die einstreulose Schweinehaltung (Nr. 1a) Anbau eines Sauenstalles (Nr. 3a - 76 Tierpl.) Anlegung einer Feuerwehrzufahrt

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