Das Gebäudeenergiegesetz führt die Regel ein, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das Papier beleuchtet, wie der Gesetzentwurf zur Änderung des GEG mit dem in § 5 des Gesetzes (schon bisher) enthaltenen „Wirtschaftlichkeitsgrundsatz“ umgeht. Dabei geht es um folgende Fragenkreise: Welche Änderungen betreffen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz direkt? Auf welche Weise wurde der Grundsatz bei der Konzeption der neuen Bestimmungen berücksichtigt? Wie sind neue oder geänderte Aspekte der Wirtschaftlichkeit auszulegen? Wie sind Änderungen am Befreiungstatbestand (§ 102 GEG) auszulegen und welche Auswirkungen sind für die Anwendungspraxis zu erwarten? Veröffentlicht in Fact Sheet.
Mehr Schienenverkehr, reformierte KfZ-Steuer und weniger fossile Heizungen nötig Deutschland kann seine Klimaziele bis 2030 noch erreichen. Das zeigt eine neue Analyse des Umweltbundesamtes (UBA). Nötig wäre dazu unter anderem mehr Schienenverkehr, eine Reform der KfZ-Steuer sowie die Beschränkung fossiler Heizungen. Zudem müssten alle Emissionen mit einem Preis belegt und verursachergerecht angelastet werden. Das UBA hat im so genannten Klimaschutzinstrumente-Szenario 2030 (KIS-2030) untersucht, wie sich in den Sektoren Gebäude, Mobilität, Energie und Industrie zusätzliche Emissionen einsparen lassen. „Die Modellrechnung zeigt deutlich: Wir haben in einigen Sektoren großen Nachholbedarf“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. „Wir brauchen jetzt dringend einen konstruktiven Dialog darüber, wo sich Emissionen reduzieren lassen, sonst verfehlen wir die gesetzlichen Einsparziele. Wir müssen auch ehrlich darüber reden, wie wir finanzielle Belastungen für einkommensschwächere Gruppen abfangen und gerechter verteilen. Aktuell werden Haushalte mit niedrigem Einkommen oft überproportional zur Kasse gebeten. Das erhöht völlig verständlich nicht gerade die Akzeptanz für mehr Klimaschutz.“ Das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG) sieht vor, klimaschädliche Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2040 sollen die Emissionen um 88 Prozent sinken und im Jahr 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Hierzu legt das KSG jährliche Reduktionsziele bis 2030 für die einzelnen Sektoren fest. Der letzte Projektionsbericht des UBA aus dem Jahr 2021 hat gezeigt, dass mit den derzeit geplanten Klimaschutzinstrumenten sowohl die Klimaziele im Jahr 2030 als auch die jährlichen Einsparziele verfehlt werden. Das sektorübergreifende KIS-2030 des UBA zeigt nun auf, mit welchen konkreten Instrumenten die einzelnen Sektoren ihre jährlichen Einsparziele bis zum Jahr 2030 doch noch erreichen können. Mit Preisinstrumenten, Förderprogrammen sowie neuen und verschärften gesetzlichen Regelungen können demnach frühzeitig die Weichen gestellt werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einsparungen zu erzielen. So sind etwa im Verkehrs- und Gebäudesektor künftig deutlich größere Anstrengungen nötig, um die Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren zu reduzieren. Die in der Modellrechnung zugrunde gelegten Klimaschutzinstrumente in diesen Sektoren erfüllen dabei lediglich die Mindestanforderungen. Beim Verkehr und bei Gebäuden werden die vorgeschriebenen Ziele selbst mit einem Mix aus sehr ambitionierten Instrumenten und Maßnahmen wohl verfehlt werden. Um die Zwischenziele auf dem Weg bis 2030 zu erreichen, wären demnach zusätzliche, kurzfristig wirksame Instrumente notwendig. Das KIS-2030 zeigt zugleich konkrete Handlungsoptionen auf, mit denen die sektoralen Klimaziele doch noch erreicht werden können: Die im Szenario modellierten überwiegend ökonomischen Instrumente im Verkehr sollten durch einen umfassenden Ausbau des Schienenverkehrs und einer Stärkung des Umweltverbunds aus vor allem Bussen und Bahnen flankiert werden. Das KIS-2030 beruht dabei auf ähnlichen Instrumenten, wie sie aktuell politisch diskutiert werden – etwa einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung oder die aktuell auf EU-Ebene diskutierten Mindesteffizienzstandards für Gebäude. Das KIS-2030 geht zudem von einem Verbot neuer monovalenter Öl- (ab 2023) und Gas-Heizkesseln (ab 2025) aus, was über die aktuellen Regierungsentwürfe zum Gebäudeenergiegesetz hinausgeht. Basierend auf dem Szenario empfiehlt sich für den Industriesektor, Fördermittel für CO 2 -arme und -freie Technologien aufzustocken. Förderprogramme sollten dabei so ausgestaltet sein, dass sie nicht durch falsch gesetzte Rahmenbedingungen oder Anreize wiederum zu negativen Umwelteffekten führen.
Strom mit Rekordwert von 42,1 Prozent - Wärme und Verkehr stagnieren Die erneuerbaren Energien hatten 2019 einen Anteil von 17,1 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch. Im Vorjahr lag der Anteil noch bei 16,5 Prozent. Damit ist das Ziel von 18 Prozent in Sichtweite, das Deutschland nach der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie bis 2020 erreichen muss. Das geht aus aktuellen Daten des Umweltbundesamtes (UBA) hervor. Die Sektoren entwickelten sich allerdings unterschiedlich: Beim Strom stieg der Anteil der Erneuerbaren auf den Rekordwert von 42,1 Prozent (2018: 37,8). Im Wärmesektor wuchs der Anteil leicht, während er im Verkehr stagnierte. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Klimaschutz geht nur mit mehr Energie aus Sonne, Wind und Wasser. Bislang wird die Energiewende aber vor allem durch den Stromsektor getrieben. Der Wärmesektor ist hier leider, ebenso wie der Verkehrssektor, noch nicht auf dem richtigen Pfad. Der Wärmesektor ist besonders wichtig, denn er steht für rund 50 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs. Da Bauen und Sanieren dauert, müssen die gesetzlichen Regelungen für eine erfolgreiche Wärmewende schnell geschaffen werden – etwa im kommenden Gebäudeenergiegesetz.“ Im Wärmebereich stieg der Anteil der erneuerbaren Energien nur leicht von 14,3 auf 14,5 Prozent. Im Verkehrssektor verharren die erneuerbaren Energien bei 5,6 Prozent. Zwar wurde etwas mehr erneuerbare Energie produziert, gleichzeitig stieg aber auch der gesamte Energieverbrauch. Der Verkehr ist für gut ein Viertel des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. In beiden Sektoren geht die Entwicklung kaum voran: Schon in den Vorjahren gab es hier nur eine geringe Steigerung des Erneuerbaren-Anteils. Der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen stieg 2019 auf den Rekordwert von 42,1 Prozent (2018: 37,8). Gleichzeitig ist der Zubau von erneuerbaren Erzeugungskapazitäten insgesamt rückläufig. Insbesondere die Windkraft an Land leidet unter den Rahmenbedingungen: Die netto neu installierte Leistung der Windenergieanlagen an Land brach von 4,9 GW (Gigawatt) im Rekordjahr 2017 und 2,3 GW im Jahr 2018 auf nur noch 0,9 GW in 2019 ein. Seit dem Jahr 2000 wurde nur im Jahr 2008 weniger Windenergie-Leistung an Land installiert. Auch der Anstieg der Installation neuer PV-Anlagen kann diesen Rückgang nicht vollständig kompensieren. Dirk Messner: „Wir brauchen wieder deutlich mehr Windenergieanlagen, daran führt kein Weg vorbei, wenn wir den wegfallenden Kohlestrom klimafreundlich ersetzen wollen. Ich halte übrigens nichts von pauschalen Abstandsflächen für Windräder. Widerstände vor Ort löst man besser auf Augenhöhe und im Dialog mit den Anwohnern.“ Laut UBA sollte sich der jährliche Brutto-Ausbaupfad für den Zeitraum bis 2030 auf mindestens 4 GW pro Jahr erhöhen. Um den Zielen des Übereinkommens von Paris zu entsprechen, wäre ein Ausbau von mindestens 5,5 GW pro Jahr erforderlich. 2009 setzte sich Deutschland im Rahmen der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 18 Prozent zu steigern. Bis 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren am Bruttoendenergieverbrauch bei 30 Prozent liegen. Setzt sich die Entwicklung der vergangenen zehn Jahre jedoch bis 2030 fort, wird dieses Ziel nicht erreicht werden: Seit 2009 stieg der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch trotz des starken Wachstums im Stromsektor nur um rund 6 Prozentpunkte (von 10,9 Prozent auf 17,1 Prozent). Bis 2030 muss der Anteil damit noch um mehr als 12 Prozentpunkte ansteigen. Die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) bilanziert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ( BMWi ) die Nutzung der erneuerbaren Energien. Sie hat auf der Grundlage aktuell verfügbarer Daten das Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland – Daten zur Entwicklung im Jahr 2019“ erstellt. Die Daten werden im Laufe des Jahres nach Vorliegen weiterer belastbarer Informationen durch die AGEE-Stat aktualisiert.
Dem sommerlichen Wärmeschutz wird zukünftig aufgrund des Klimawandels mit zunehmenden Hitzeperioden eine immer größere Bedeutung zukommen. Die Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Überhitzung von Innenräumen mit passiven Maßnahmen ist deshalb von immenser Bedeutung. In einer Parameterstudie wird der Einfluss von passiven Maßnahmenpaketen, Klimadaten sowie Nutzungs- und Fassadentypen untersucht. Hierfür werden Musterräume für Wohnen, Büro und Schule an unterschiedlichen Standorten modelliert. Zukunfts-Testreferenzjahre drücken die Auswirkungen des zu erwartenden Klimawandels aus. Eine rechtswissenschaftliche Stellungnahme bewertet die Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz im Gebäudeenergiegesetz. Aus den Ergebnissen der Studie werden Handlungsempfehlungen abgeleitet. Veröffentlicht in Climate Change | 14/2023.
Dreistufiges Verfahren mit unabhängiger Prüfung sorgt für hohe Qualität raumlufttechnischer Anlagen Ob Schule oder Büro: Viel zu oft haben wir dicke Luft in Innenräumen. Raumlufttechnische Anlagen können dazu beitragen, das zu beheben, aber in der Praxis arbeiten sie nicht immer wie geplant. Das neue Qualitätssiegel Raumlufttechnik bietet hier Hilfe, da es in einer dreistufigen Prüfung sicherstellt, dass sowohl bei Planung, Installation und auch im Betrieb der raumlufttechnischen Anlagen eine gute Raumluftqualität und ein energieeffizienter Betrieb sichergestellt sind. „Die Klima- und Energiekrise sowie zuletzt die Covid-19-Pandemie zeigen uns, dass wir uns schlechte Raumluft und hohen Energieverbrauch nicht mehr leisten können“, so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). „Das Qualitätssiegel Raumlufttechnik stellt sicher, dass raumlufttechnische Anlagen beiden Punkten Rechnung tragen“, sagt Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Siegel stammt aus einem gemeinsamen Projekt von UBA und BAFA und kann jetzt angewendet werden. Raumlufttechnische Anlagen haben die Aufgabe, für eine gute Luftqualität in Innenräumen zu sorgen. Diese wird üblicherweise durch einzuhaltende Richtwerte von Kohlendioxid (1.000 ppm ), Temperatur, Luftfeuchte und Behaglichkeit definiert. Entscheidend ist, dass die Anlagen richtig ausgelegt und effizient betrieben werden: Eine Anlage, die zu groß dimensioniert ist oder ungenutzte Räume belüftet, verschwendet selbst mit einem effizienten Ventilator viel Energie. Erhält ein Raum zu wenig Luft, ein anderer zu viel, wird die geplante Luftqualität nicht erreicht. Solche Fehler fallen erst nach jahrelangem Betrieb auf, wenn überhaupt. Das zeigen Erfahrungen aus der energetischen Inspektion von Klima - und Lüftungsanlagen. Hinter dem Qualitätssiegel Raumlufttechnik steht ein dreistufiger Qualitätssicherungsprozess: Eine unabhängige und fachkundige Person prüft die Planung, Installation und den Betrieb der raumlufttechnischen Anlagen. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass sich alle Beteiligten während der drei Projektphasen untereinander austauschen. Erst dieser Dialog hilft, eine hohe energetische Qualität der Anlagen, eine gute Raumluftqualität und einen zuverlässigen und energieeffizienten Betrieb zu erreichen. Fachleute, die für die energetische Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen laut Gebäudeenergiegesetz geschult sind, bringen das erforderliche Wissen mit, um das Qualitätssiegel auszustellen. Am 18. April findet ein Online-Workshop statt, bei dem allen Interessierten das Qualitätssiegel vorgestellt wird. Raumlufttechnische Anlagen kosten schnell einige zehntausend Euro oder mehr, so dass wenige tausend Euro für das Qualitätssiegel ein sinnvoller Einsatz sind, der sich schnell rechnet. Denn für wenige Tage Prüfaufwand spart eine qualitätsgesicherte Anlage jahrzehntelang Strom und Wärme und stellt die gewünschte Raumluftqualität sicher. Würden zum Beispiel in einem größeren Institutsgebäude die Außenluftvolumenströme in Laboren und Nebenflächen auf den tatsächlichen Bedarf verringert und die Kanaldruckregelung im laufenden Betrieb optimiert, ließen sich pro Jahr rund 42 Tonnen CO 2, 70 MWh Energie und 8.000 Euro Energiekosten sparen. Wer profitiert vom Qualitätssiegel Raumlufttechnik? Sie alle erhalten noch größere Anreize, sobald das Qualitätssiegel Raumlufttechnik Eingang in die energetische Gebäudebilanzierung findet. Hintergrundinformationen Gemeinsam ließen UBA und BAFA das Qualitätssiegel Raumlufttechnik im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in einem Forschungsprojekt entwickeln. Es ist Teil der Maßnahme Gebäude „Nr. 13 Maßnahmenpaket Klima/Lüftung“ der Energieeffizienzstrategie 2050, welche in Zusammenarbeit mit dem BAFA umgesetzt wird. Das BAFA informiert Fachleute und lizensiert die Software-Dokumentation. Das Qualitätssiegel wird über ein Softwareprodukt errechnet und ausgestellt.
„Kommission Nachhaltiges Bauen“ legt Empfehlungen für klimaschonendes Bauen und zukunftssicheren Städtebau vor Die „Kommission Nachhaltiges Bauen“ (KNBau) beim Umweltbundesamt (UBA) appelliert in einem neuen Papier an Bund, Länder und Kommunen, stärkere ökologische Standards im Rahmen der Wohnraumoffensive festzuschreiben. „Jetzt bietet sich die einmalige Chance, klimaschonendes Bauen und zukunftssicheren Städtebau in der Breite zu verankern sowie über angepasste KfW-Förderprogramme die im Gebäudesektor versäumten Maßnahmen zum Klimaschutz nachzuholen“, sagt Dr. Burkhard Schulze Darup, stellvertretender Vorsitzender der KNBau. Er warnte davor, überholte Standards festzuschreiben, etwa im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die KNBau ist ein Gremium externer Fachleute aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis, das das UBA berät. Sie ist unabhängig und unterliegt keiner Weisung durch das UBA. „Mit öffentlichen Geldern gefördertes Bauen muss – auch wenn es in manchen Ballungsräumen augenscheinlich großer Eile bedarf – im Einklang mit unseren internationalen Klimaschutz -Vereinbarungen sein. Nur klimaschonende Gebäude mit hoher gestalterischer und Aufenthalts-Qualität garantieren auf Dauer attraktiven Wohnraum. Erfahrene Planerinnen und Planer realisieren hochwertige Effizienzstandards mit Passivhaus-Technologie für nur 50 bis 100 Euro Mehrinvestition pro m² Wohnfläche“, so Schulze Darup. „Die Stadtplanung hat für langfristig attraktiven und zukunftssicheren Wohnraum ebenfalls eine hohe Bedeutung – das lehren uns die heute noch spürbaren Fehler des Städte- und Wohnungsbaus der Nachkriegszeit, mit ihrem Fokus auf großflächige, reine Wohnsiedlungen immer geringerer Dichte und der Dominanz des Autoverkehrs“, so Dr. habil. Matthias Lerm, Mitglied der KNBau und Stadtarchitekt der Stadt Jena. Die Empfehlungen der KNBau legen in insgesamt acht Punkten dar, was für die Steigerung und den langfristigen Erhalt der Attraktivität von Wohnraum in Städten beachtet werden sollte. Wichtig sei vor allem, noch stärker als bisher zu einer qualitätsorientierten Entwicklung bestehender Gebäude, Wohnquartiere und Stadtteile zu kommen, z.B. über eine Besteuerung von Leerständen und Zweitwohnungen. Auf diese Weise ließe sich ebenfalls attraktiver Wohnraum schaffen – und zugleich die für lebenswerte Städte notwendige, qualitätsvolle Dichte erhalten. Kompakte, gemischtgenutzte Stadtquartiere sollten zum Standard werden – sie bieten eine höhere Wohnqualität und sind zudem deutlich günstiger zu Fuß, per Fahrrad oder durch den öffentlichen Nahverkehr erschließbar als großflächig zersiedelte Gebiete. Durch solche Maßnahmen könne es auch gelingen, die Attraktivität schrumpfender Städte zu erhalten und dadurch den Teufelskreis der stetigen Abwanderung vor allem jüngerer Menschen in die Ballungsräume zu beenden – eine wirksame Maßnahme, um dort eine weitere Zuspitzung der Wohnungsnot zu verhindern.
Das Gebäudeenergiegesetz führt die Regel ein, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das Papier beleuchtet, wie der Gesetzentwurf zur Änderung des GEG mit dem in § 5 des Gesetzes (schon bisher) enthaltenen "Wirtschaftlichkeitsgrundsatz" umgeht. Dabei geht es um folgende Fragenkreise: Welche Änderungen betreffen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz direkt? Auf welche Weise wurde der Grundsatz bei der Konzeption der neuen Bestimmungen berücksichtigt? Wie sind neue oder geänderte Aspekte der Wirtschaftlichkeit auszulegen? Wie sind Änderungen am Befreiungstatbestand (§ 102 GEG) auszulegen und welche Auswirkungen sind für die Anwendungspraxis zu erwarten? Quelle: umweltbundesamt.de
Dem sommerlichen Wärmeschutz wird zukünftig aufgrund des Klimawandels mit zunehmenden Hitzeperioden eine immer wichtigere Bedeutung zukommen. Die negativen Auswirkungen sind vielfältig und reichen von Komforteinbußen über ernste gesundheitliche Folgen bis hin zu stei gendem Stromverbrauch von Klimaanlagen. Die Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von Überhitzung von Innenräumen mit passiven Maßnahmen ist deshalb von immenser Bedeu tung. In einer groß angelegten Parameterstudie wird der Einfluss von passiven Maßnahmenpa keten, Klimadaten sowie Nutzungs- und Fassadentypen untersucht. Hierfür werden Muster räume für die Nutzungstypen Wohnen, Büro und Schule modelliert. Um klimatische Unter schiede in Deutschland abzubilden, werden die Städte Rostock (kühles Klima), Potsdam (durch schnittliches Klima) und Mannheim (warmes Klima) für die Untersuchung ausgewählt, die in un terschiedlichen Sommerklimaregionen liegen. Der Klimawandel wird über die ortsgenauen Zu kunfts-Testreferenzjahre Normaljahr 2045 und extrem warmer Sommer 2045x abgebildet so wie durch Wetterdaten des extrem warmen Sommers 2018 ergänzt. Ausgewertet werden Über temperaturgradstunden nach dem Komfortband des Nationalen Anhangs der DIN EN 16798-1. Ergänzt wird die Parameterstudie durch eine Energiebedarfsanalyse und Wirtschaftlichkeitsbe trachtung. Beim anschließenden Methodenvergleich, der u.a. die beiden Verfahren nach DIN 4108-2, Komfortbewertungen nach DIN EN 16798-1 und deren Nationalem Anhang einschließt, werden ebenfalls Berechnungen und thermische Simulationen durchgeführt und die Ergebnisse - insbesondere hinsichtlich Einhaltung der Anforderungswerte - verglichen. Eine qualitative Einschätzung der Aussagekraft, der Komplexität und des Arbeitsaufwands rundet den Methodenvergleich ab. Im Rahmen der Studie wurde ferner eine rechtsgutachtliche Stellungnahme erstellt mit dem Thema erstellt, welche Bedeutung das im Gebäudeenergiegesetz verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot für die Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz hat. Aus den Ergebnissen der Studie werden Handlungsempfehlungen abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht
Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
Das Forschungsprojekt leistet einen Beitrag für einen möglichst wirksamen Vollzug des Energieeinspar- und Erneuerbare-Energien-Wärmerechts durch die Bundesländer - gerade vor dem Hintergrund der geplanten Verschmelzung der bestehenden Regelwerke zu einem einheitlichen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aufgabe dieses Projekts war es, die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften für einen effektiven Vollzug des gebäudebezogenen Energierechts herauszuarbeiten und daraus konzeptionelle Vorschläge zur rechtlichen Gestaltung abzuleiten, die den für den Vollzug zuständigen Ländern eine Hilfestellung bieten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vorgaben für den Vollzug der Anforderungen an Neubauten. Hierbei wurde die rechtliche Ausgangslage im Bundesrecht sowie in allen 16 Bundesländern aufgearbeitet und die Vollzugspraxis ausgewertet. In engem Austausch mit fachlich befassten Vertreterinnen und Vertreter der für den Vollzug zuständigen Ministerien der Bundesländer wurden konkrete Optionen für Vollzugsregelungen in den Ländern sowie für eine Weiterentwicklung des Bundes- und Landesrechts erörtert und entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
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