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Unterstützung der Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift zum angemessenen Sicherheitsabstand

Das Gesetz zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie führt den Begriff 2angemessener Sicherheitsabstand" ein. Dieser soll zwischen störfallrelevanten "Betrieben einerseits und Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, Erholungsgebieten und - soweit möglich - Hauptverkehrswegen andererseits" gewahrt bleiben. Es geht also um den Grenzbereich zwischen Betrieben und schutzwürdigen Nutzungen, der sich in vielen historisch gewachsenen Konstellationen als konfliktträchtig darstellt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erarbeitet derzeit einen Entwurf einer "Technischen Anleitung Abstand (TA Abstand)", in der u.a. zu regeln wäre, wie die Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes (aSa) erfolgen soll, welche störfallspezifischen Faktoren einzubeziehen sind und welche Funktion der so ermittelte aSa haben soll. Im Rahmen eines Planspiels wurde der derzeitige Arbeitsstand der Technischen Anleitung (TA) Abstand ("Handlungsempfehlungen") anhand eines fiktiven Beispiels einem Praxistest unterzogen. Die relevanten Praxisakteure wurden bei der Konzeption des Planspiels beteiligt und spielten selbst im praktischen Beispiel ihre Rollen. Das Planspiel konnte erfolgreich abgewickelt werden, die zentralen Fragen wurden beantwortet. Im Ergebnis zeigten sich Probleme bei der Anwendung der Handlungsempfehlungen, die in der Praxis zu erwarten wären - einmal bei der Berechnung der angemessenen Sicherheitsabstände, vor allem aber bei ihrer Anwendung. Das Planspiel ergab neben einer Vielzahl von Hinweisen im Detail vor allem, dass im Hinblick auf die Koexistenz von kommunaler und betrieblicher Entwicklung in Gemengelagen notwendige Flexibilität verloren ginge und zu Konflikten führende rechtliche Hürden entstehen würden. Im Ergebnis werden Wege aufgezeigt, mit dieser Problematik umzugehen. Quelle: Forschungsbericht

Unterstützung der Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift zum angemessenen Sicherheitsabstand

Gefahrstoffe mit dem Gefahrenmerkmal EUH029 ("Bilden im Kontakt mit Wasser giftige Gase") unterliegen der Störfall-Verordnung. Es wurde eine Kohorte von 30 Stoffen mit diesem Gefahrenmerkmal, die in der Praxis eine gewisse Bedeutung erlangt haben, analysiert. Das mit Abstand häufigste Hydrolyseprodukt (62%) ist Chlorwasserstoff, gefolgt von Phosphin mit 14%, und vereinzelt Fluorwasserstoff, Schwefelwasserstoff, Schwefeldioxid, Ammoniak, Stickoxide und Cyanwasserstoff. Die höchsten Gefahrenpotentialwerte werden für das Hydrolyseprodukt Phosphin gefolgt von Schwefeldioxid und Chlorwasserstoff ermittelt. Phosphin wird in der Kohorte ausschließlich aus Feststoffen generiert, Chlorwasserstoff und Schwefeldioxid hauptsächlich aus Flüssigkeiten. Zur standardisierten Berücksichtigung des Gefahrenpotentials dieser Stoffkategorie erscheint es notwendig hinsichtlich der Hydrolyseprodukte zu unterscheiden. Für die Abschätzung angemessener Sicherheitsabstände ist konservativ von einer 100% igen Umsetzung des Ausgangsstoffs in das Hydrolyseprodukt auszugehen und unter Berücksichtigung der stöchiometrischen Zusammenhänge die relevanten Mengen zu ermitteln und die Abstandsberechnung nach den "Handlungsempfehlungen..." vorzunehmen. Für phosphinentwickelnde (feste) Substanzen wird pauschal die Abstandskategorie VII-VIII (1000m - 1500m), für chlorwasserstoffentwickelnde (feste) Substanzen die Abstandskategorien III-IV (300m - 400m) als abdeckend vorgeschlagen. Für flüssige Stoffe aus denen Chlorwasserstoff generiert werden kann erscheint die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 500m - 750 m in erster Näherung abdeckend. Quelle: Forschungsbericht

Unterstützung der Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift zum angemessenen Sicherheitsabstand

Ziel des Forschungsvorhabens war es, die Erarbeitung einer „Technischen Anleitung (TA) Abstand“ fachlich zu unterstützen.Mit dem Instrument eines Planspiels, wurden die Auswirkungen einer möglichen „Technischen Anleitung (TA) Abstand“ für die betroffenen Akteure benannt, bestehende Lücken identifiziert und Vorschläge zur Verbesserung unterbreitet. Innerhalb des Planspiels wurden ein Arbeitsstand einer TA Abstand, sowie zugehörige Erläuterungen und Definitionen anhand eines fiktiven Beispiels einem Praxistest unterzogen.Die Ergebnisse dienen dem ⁠BMU⁠ als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen bei der Implementierung des mit der Seveso III Richtlinie neu eingeführten Begriffs „angemessener Sicherheitsabstand" in das Immissionsschutzrecht.

Methodik eines Handlungsmodells zur Abschaetzung und Abwehr der Gefahren aus den Altlasten einer Region

Das Projekt "Methodik eines Handlungsmodells zur Abschaetzung und Abwehr der Gefahren aus den Altlasten einer Region" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadtverband Saarbrücken durchgeführt. Das Vorhaben zu den Altlasten deckt zwei grosse Bereiche ab. 1) Feststellung der Gefahrenlage. Nach einer sorgfaeltigen Bestandsaufnahme wird die Gefahrenlage schrittweise untersucht und bewertet, um so die Fallzahl wegen der steigenden Untersuchungskosten zu vermindern. Wichtig ist die Untersuchung der Wirkungszusammenhaenge zwischen der Emission von Schadstoffen aus den kontaminierten Standorten, ihrem Transport auf den Belastungspfaden Wasser, Boden, Luft (Transmission) sowie ueber Immission mit Schadwirkungen auf Schutzgueter. Die Untersuchung der Gefahrenlage muss bei vertretbarem Zeit- und Mittelaufwand Entscheidungen ermoeglichen. Grosse Fallzahlen muessen ueber generalisierbare Indikatoren und rechnergestuetzte Datenverarbeitung beherrschbar gemacht werden. Die anschliessende Bewertung fuehrt zur Feststellung von Art und Hoehe des Gefahrenpotentials und zur Festlegung eines maximalen Handlungsprogramms mit Prioritaeten. 2) Konzipierung der Gefahrenabwehr: Zunaechst werden die Ziele der Gefahrenabwehr definiert und Leitziele mit Szenarien fuer Flaechennutzungen erarbeitet; dazu gehoert die Feststellung der Zustaendigkeiten und Entscheidungskompetenzen, Planung und Ausgestaltung der Aenderungsverfahren und eine Anpassung des Handlungsbedarfs. Es wird das Verfahrensangebot zur Gefahrenabwehr erfasst und bewertet. Problemadaequate Verfahrenstechniken werden ausgewaehlt und an Modellstandorten wird ein erstes Massnahmenprogramm erstellt; zudem werden der Mittelbedarf kalkuliert und die Finanzierung geplant. Aus diesen Praemissen ergibt sich die endgueltige Festlegung der Massnahmenprogramme zur Gefahrenabwehr und des Programms fuer Folgemassnahmen.

Beurteilung der Wirksamkeit von Massnahmen zur Risikoverminderung - Synthese, zielgruppenorientierte Handlungsempfehlungen und Moeglichkeiten zur Verstaerkung des Hochwasserbewusstseins

Das Projekt "Beurteilung der Wirksamkeit von Massnahmen zur Risikoverminderung - Synthese, zielgruppenorientierte Handlungsempfehlungen und Moeglichkeiten zur Verstaerkung des Hochwasserbewusstseins" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Internationale Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durchgeführt. Der Aktionsplan Hochwasser der IKSR enthaelt als wichtige Handlungsziele die deutliche Minderung der Hochwasserstaende und Schadensrisiken sowie die Verstaerkung des Hochwasserbewusstseins der betroffenen Bevoelkerung insbesondere in den Gebieten, in denen Ueberschwemmungen in der Vergangenheit aufgrund technischer Massnahmen selten oder gar nicht auftraten. Voraussetzung zur Umsetzung dieser Ziele sind neben der Erfassung und Bewertung von Gefahren und Risiken die ganzheitliche und flussgebietsbezogene Betrachtung und Beurteilung der Wirksamkeit aller sektoralen Massnahmen zum Hochwassermanagement und zur Minderung von Schadensrisiken sowie die Erarbeitung von zielgruppenorientierten Handlungsempfehlungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Oeffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Schaerfung des oeffentlichen Hochwasserbewusstseins. Die IKSR wird zu diesem Thema ein Projekt 'Erfassung und Bewertung von Hochwasserrisiken' (Laufzeit 1999-2001) mit einem Volumen von Euro 580000,- vergeben, wovon Euro 230000,- von der EU (INTERREG II - IRMA-Programm) getragen werden. Zentrale Fragen des Projektes sind: - Wie werden vorhandene Hochwassergefahren und -risiken verstaendlich und nachvollziehbar (karthografisch) dargestellt, damit ein schadenreduzierendes Handeln auf den verschiedenen Ebenen (international bis persoenlich) daraus abgeleitet werden kann? - Wie wirksam sind die verschiedenen Moeglichkeiten des Eingriffs und des Handelns? Das BMU/UBA-Vorhaben ist als Teilprojekt des IKSR-Vorhabens anzusehen. Im Rahmen des IRMA - Programmes wird in verschiedenen Projekten bereits an den Themenbereichen 'karthographische Darstellung' und 'Risikominderung' gearbeitet. Bisher liegen allerdings nur vereinzelt Ueberlegungen fuer die Darstellung der Restgefaehrdung in den durch wasserbauliche Massnahmen geschuetzten Bereichen und den daraus abzuleitenden Massnahmen vor. Um einen Anstieg von Gefaehrdungen hinter den Deichen zu minimieren, sind die Anforderungen des vorbeugenden Hochwasserschutzes zukuenftig staerker auf allen Ebenen der raeumlichen Planung zu beruecksichtigen bzw. neu zu ueberpruefen. Dazu muss zunaechst die konkrete Problemlage ermittelt werden. Im Bedarfsfall sind die Nutzungen entsprechend den Anforderungen des vorsorgenden Hochwasserschutzes anzupassen, die im Rahmen des Bauplanungsrechtes moeglichen Einschraenkungen der Besiedelung verstaerkt auszuschoepfen und staerker im oeffentlichen Bewusstsein zu verankern.

Ermittlung und Bewertung des Gefahrenpotentials fuer Beschaeftigte in verfahrenstechnischen Anlagen und Lagereinrichtungen

Das Projekt "Ermittlung und Bewertung des Gefahrenpotentials fuer Beschaeftigte in verfahrenstechnischen Anlagen und Lagereinrichtungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV Rheinland Anlagentechnik GmbH durchgeführt. Die Aufgabe des Forschungsvorhabens war es, fuer Aufsichtsbehoerden und Betreiber von Anlagen und Lagereinrichtungen, in denen gefaehrliche Stoffe gehandhabt werden, ein pragmatisches Instrument zu entwickeln, mit dem die Groesse des Gefahrenpotentials fuer Beschaeftigte in Abhaengigkeit von den gehandhabten Stoffen, den technischen Einrichtungen und den organisatorischen Massnahmen ermittelt werden kann. Die entwickelte Methode ist geeignet, in ueberschaubarem Zeitraum und mit begrenztem Aufwand eine Vielzahl von Einrichtungen zu erfassen, zu bewerten und Prioritaeten zu setzen. Es werden Handlungsschwerpunkte erkennbar und direkte Massnahmen zur Gefahrenreduzierung aufgezeigt. Um dies zu erreichen, wurden erstmalig die aus den gehandhabten Stoffen resultierenden Gefahren mit den technischen und organisatorischen Massnahmen zu ihrer Beherrschung in Zusammenhang gebracht. Die Gefahrenpotentialermittlung erfolgt dann aus dieser Kombination unter Beruecksichtigung der tatsaechlich vorhandenen Stoffmengen anhand von Kennzahlen.

Auswirkungen unterschiedlicher zulaessiger Hoechstgeschwindigkeiten auf staedtischen Verkehrsstrassen und in Ortsdurchfahrten auf Verkehrssicherheit u. Umweltschutz unter bes. Beruecksichtigung der Durchsetzbarkeit der Geschwindigkeitsvorschriften

Das Projekt "Auswirkungen unterschiedlicher zulaessiger Hoechstgeschwindigkeiten auf staedtischen Verkehrsstrassen und in Ortsdurchfahrten auf Verkehrssicherheit u. Umweltschutz unter bes. Beruecksichtigung der Durchsetzbarkeit der Geschwindigkeitsvorschriften" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Darmstadt, Institut für Verkehr, Fachgebiet Verkehrsplanung und Verkehrstechnik durchgeführt. Die Auswirkungen von Tempo 30-Zonen auf Verkehrssicherheit und Umweltschutz wurde bereits mehrfach untersucht. Die Auswirkungen von Veraenderungen der zulaessigen Hoechstgeschwindigkeit auf innerstaedtischen Verkehrsstrassen (Vorfahrtstrassen) sind jedoch noch weitestgehend unbekannt. Durch Veraenderung der zul. Hoechstgeschwindigkeiten ohne zusaetzliche bauliche Massnahmen koennten die Staedte kostenguenstig auf Verkehrssicherheit und Umweltschutz Einfluss nehmen. Die Untersuchung soll daher, basierend auf Vorher-Nachher-Erhebungen, ein praxisnahes System von Argumentationskriterien liefern, an dem sich Fachleute und Politiker bei der Einschaetzung der Vor- und Nachteile unterschiedlicher zulaessiger Hoechstgeschwindigkeiten orientieren koennen.

Entwicklung eines Expertensystems zur Bewertung der Umweltgefaehrlichkeit von Abfaellen und schadstoffbelasteter Standorte

Das Projekt "Entwicklung eines Expertensystems zur Bewertung der Umweltgefaehrlichkeit von Abfaellen und schadstoffbelasteter Standorte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungszentrum Karlsruhe GmbH Technik und Umwelt, Institut für Angewandte Informatik durchgeführt. Die Entsorgung von Abfaellen und die Sanierung von Altlasten erfordert Entscheidungen ueber Gefahrenpotential, Entsorgungsverfahren, Sicherungs- und Sanierungsmassnahmen. Zur Unterstuetzung der beauftragten Experten wird ein wissensbasiertes Informationssystem entwickelt, das Hilfestellung leistet bei der Gefahrenbeurteilung, Planung chemisch-physikalischer Analysen, Bewertung von Untersuchungsergebnissen. Die Arbeiten orientieren sich zunaechst am Beispiel ehemaliger Kohleveredelungsbetriebe (Gaswerke, Kokereien).

Erkundung und Erstbewertung von Verdachtsflaechen auf Altablagerungen und Altstandorte in der Steiermark

Das Projekt "Erkundung und Erstbewertung von Verdachtsflaechen auf Altablagerungen und Altstandorte in der Steiermark" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsgesellschaft Joanneum Research, Institut für Umweltgeologie und Ökosystemforschung durchgeführt. Bearbeitung historischer Luftbilder hinsichtlich des Vorhandenseins von Altablagerungen; - Uebertrag der Informationen in das Geo-Informationssystem ARC/INFO; - Bewertung der Verdachtsflaechen mittels Expertensystem; - Auswahl bzw. Definieren von Verdachtsflaechen und Abschaetzung des Gefahrenpotentials (Erstabschaetzung).

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