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Brand in Bollendorf – Maßnahmen und Zuständigkeiten im Überblick

Am 13. Mai 2026 ist es am Nachmittag auf dem Gelände eines Handwerkszentrums in Bollendorf-Weilerbach zu einem Brandereignis gekommen. Die Wetterlage zu dieser Zeit war günstig für die Gesamtsituation, da der langanhaltende Regen dazu führte, dass mögliche freigesetzte Stoffe niedergeschlagen wurden und sich eine weitere Verbreitung erschwerte. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord wurde am Ereignistag durch das Polizeipräsidium Trier informiert und als Fachbehörde hinzugezogen. Eine unmittelbare Untersuchung der Brandstelle durch die SGD Nord war zunächst nicht möglich, da die Kriminalpolizei die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen hatte und die Brandfläche bis zur Freigabe gesperrt blieb. Unmittelbar nach der Freigabe am 21. Mai 2026 wurde die Brandstelle durch die SGD Nord in Augenschein genommen. An diesem Termin nahmen das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Südeifel, der Ortsbürgermeister von Bollendorf, die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm (Amt 04) und das Polizeipräsidium Trier teil. Dabei wurde festgestellt, dass infolge des Großbrandes asbesthaltige Gefahrstoffe in Form von Bruchstücken und Fasernebel auf dem Betriebsgelände sowie auf umliegenden Flächen niedergegangen sind. Diese Feststellung erfolgte gemeinsam mit den oben genannten Vertretern der örtlichen Behörden, die ebenfalls Kenntnis von der Situation erhielten. Im Anschluss ordnete die SGD Nord am selben Tag mündlich – und am nächsten Tag schriftlich – unverzüglich gegenüber dem Eigentümer an, dass die gesamte Brandstelle zu sperren sowie die Sicherung und Sanierung der brandbetroffenen Freiflächen und des offenliegenden Trümmerfeldes durch ein Fachunternehmen durchzuführen ist. Derzeit begleitet die SGD Nord die Auswahl bzw. Beauftragung eines fachkundigen Unternehmens zur Durchführung der Sanierungsarbeiten auf dem Betriebsgelände. Die Beauftragung erfolgt durch den Eigentümer. Die Auswahl eines solchen Fachunternehmens ist kein einfacher Standardprozess, da hierfür ein spezialisiertes, für Gefahrstoff- und insbesondere asbesthaltige Sanierungen zugelassenes Unternehmen gefunden werden muss. Während der Arbeiten auf dem Handwerksgelände durch das Fachunternehmen wird durch geeignete Schutz- und Arbeitsverfahren sichergestellt, dass keine zusätzlichen Staub- oder Faseraufwirbelungen entstehen. Die Zuständigkeit der SGD Nord ergibt sich aus § 19 Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der TRGS 519 hinsichtlich der gefahrstoffrechtlichen Anordnungen zur Sicherung und Sanierung der Brandstelle sowie des Betriebsgeländes. Zudem steht die SGD Nord dem Eifelkreis Bitburg-Prüm fachlich beratend zur Seite. Die Sicherung und Sanierung von Flächen außerhalb des Betriebsgeländes hingegen liegt in der Zuständigkeit des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Da es sich bei Asbest um einen gesundheitsgefährdenden Stoff handelt, hat eine Sicherung der betroffenen Grundstücke zunächst wegen Gefahr im Verzug durch die Polizei- und Ordnungsbehörde nach allgemeinem Gefahrenabwehrrecht zu erfolgen. Für die Entsorgung der Trümmer, welche als gefährlicher Abfall einzustufen sind, ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig. Grundlage der Zuständigkeit ist § 16 Absatz 1 Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG). Eine Zuständigkeit der SGD Nord besteht insoweit nicht. Das Landes-Bodenschutzgesetz (LBodSchG) ist in diesem Fall nicht einschlägig, da die Asbestfasern nicht in den Boden eindringen und mit diesem auch nicht untrennbar verwachsen. Auch hier wird die SGD Nord den Kreis fachlich in enger Zusammenarbeit jederzeit unterstützen. Fragen zu Flächen außerhalb des Betriebsgeländes und Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung Für Fragen zu Flächen außerhalb des Betriebsgeländes, insbesondere zu möglichen Reinigungsmaßnahmen, Entsorgung oder weiteren Maßnahmen im öffentlichen Raum oder auf umliegenden Grundstücken sowie zu Handlungsempfehlungen für die Bevölkerung ist der Eifelkreis Bitburg-Prüm zuständig. Bei Fragen zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen für die Bevölkerung wird das zuständige Gesundheitsamt über die Kreisverwaltung eingebunden und nimmt eine fachliche Bewertung der Lage vor. Fragen zur Brandstelle und zu Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen Für Fragen zur eigentlichen Brandstelle, zu asbesthaltigen Materialien auf dem Betriebsgelände sowie zu angeordneten Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen bezüglich des Betriebsgeländes ist die SGD Nord als zuständige Fachbehörde nach Gefahrstoffrecht verantwortlich. Fragen zur Brandursache Die Ermittlungen zur Brandursache werden weiterhin durch die Kriminalpolizei geführt. Zum Hintergrund In Rheinland-Pfalz liegt die Zuständigkeit für die Warnung der Bevölkerung und das Aussprechen von Handlungsempfehlungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als untere Katastrophenschutzbehörden sowie bei den Gemeinden im Bereich des Brandschutzes. Rechtsgrundlage hierfür ist das Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG). Die jeweiligen kommunalen Verantwortungsträger sowie die Feuerwehr-Einsatzleitung bewerten die Gefahrenlage und veranlassen erforderliche Warnungen oder Empfehlungen für die Bevölkerung.

Entsorgungsfachbetriebe – Efb (nur für Abfälle aus Gewerbebetrieben)

Hinweis: Zum Thema Abfälle aus privaten Haushaltungen informiert die BSR online . Nach § 56 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) sind Entsorgungsfachbetriebe abfallwirtschaftlich tätige Unternehmen, die bestimmte qualitative Anforderungen an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes, die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Betriebsinhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und des sonstigen Personals erfüllen und dies mit einer Prüfung durch anerkannte private Sachverständige bestätigen ließen (Zertifizierung). Die Zertifizierung kann entweder über den Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer Technischen Überwachungsorganisation erreicht werden oder über die Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft. Die Zertifizierung kann mit einer jährlich erneut durchzuführenden Betriebsprüfung verlängert werden. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe benötigen keine Transportgenehmigung und keine Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte, soweit die Zertifizierung die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Einsammelns/Beförderns bzw. Vermittelns beinhaltet. Außerdem nimmt der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb am priviligierten Nachweisverfahren teil. Im Land Berlin werden bei der Durchführung von Baumaßnahmen der öffentlichen Hand für die Abfallentsorgungsaufgaben ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt. Fachbetrieberegister Technische Überwachungsorganisationen (TÜO) und Entsorgergemeinschaften (EG) im Land Berlin Fachkundelehrgänge Zum 01.06.2017 ist die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Kraft getreten. Abweichend davon trat § 28 EfbV am 01.06.2018 in Kraft. Gemäß § 28 Abs. 3 EfbV führen die Länder ein bundesweit einheitliches elektronisches Register über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe, welches ständig zu aktualisieren und in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist. Fachbetrieberegister – eEFBV Dort kann nach folgenden Angaben recherchiert werden: Angaben zu Entsorgungsfachbetrieben Angaben zu gemäß AltfahrzeugV anerkannten Betrieben – Altfahrzeugverwertung Angaben zu Zertifizierungsorganisationen Recherchebereich Entsorgungsfachbetriebe Im Recherchebereich Entsorgungsfachbetriebe kann nach Informationen gesucht werden, die in den ausgestellten Zertifikaten der Entsorgungsfachbetriebe enthalten sind. Die Zertifikate können eingesehen und heruntergeladen werden. Das Fachbetrieberegister enthält ausschließlich Daten von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben, für die ein Zertifikat nach dem 01.06.2018 durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft elektronisch über ein Zertifiziererportal an die zuständige Behörde übermittelt wurde. Die Vollständigkeit des Fachbetrieberegisters im Bereich Entsorgungsfachbetriebe ist damit erst nach etwa einjährigem Betrieb des Zertifiziererportals, also ab dem 01.06.2019 gegeben. Recherchebereich für Altfahrzeuge In diesem Zusammenhang wurde auch die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (“GESA”) in das elektronische Entsorgungsfachbetriebeverfahren integriert. Die Veröffentlichung der Betriebsanerkennungen erfolgt nun nicht mehr über die Rechercheplattform der Internetseite altfahrzeugstelle.de, sondern über das neue deutlich komfortablere Fachbetrieberegister. Sie erreichen den Recherchebereich nach gemäß AltfahrzeugV anerkannten Betrieben im Fachbetrieberegister unter: Altfahrzeugverwertung . Da vor Inbetriebnahme des Fachbetrieberegisters alle der gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Länder bekannten aktuell gültigen Betriebsanerkennungen gemäß AltfahrzeugV in das Fachbetrieberegister überführt wurden, kann im Recherchebereich Altfahrzeugverwertung von einem vollständigen Datenbestand ausgegangen werden. Im Land Berlin ansässige Zertifizierungsorganisationen: Hinweise für Fachkundelehrgänge nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§§ 4, 5 AbfAEV), der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (§ 9 EfbV) und der Abfallbeauftragtenverordnung (§ 9 AbfBeauftrV) Die für die Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes verantwortlichen Personen (EfbV) und die für ein anzeige- und erlaubnispflichtiges Abfallunternehmen (Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen / AbfAEV) sowie Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte / AbfBeauftrV) sind verpflichtet, ihre entsprechende Fachkunde u.a. durch Teilnahme an behördlich anerkannten Lehrgängen ( Grundlehrgänge ) nachzuweisen. Nach Abschluss des Grundlehrganges müssen zur Aktualisierung des Wissensstandes regelmäßig Lehrgänge für die Aufrechterhaltung der Fachkunde ( Fortbildungslehrgänge ) absolviert werden. Verantwortliche Personen von Unternehmen erlaubnispflichtiger Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (AbfAEV) müssen mindestens alle drei Jahre einen Fortbildungslehrgang absolvieren. Verantwortliche Personen aus Betrieben mit einer Efb-Zertifizierung (EfbV) sowie Abfallbeauftragte (AbfBeauftrV) müssen mindestens alle zwei Jahre an einem Fortbildungslehrgang teilnehmen. Die Lehrgänge haben bundeseinheitlichen Standard hinsichtlich der Lehrinhalte und des Zeitaufwandes zur Behandlung der einzelnen Themen. Die Fortbildungen beinhalten insbesondere die Vorschriften des Abfallrechts und sonstiger abfallrelevanter Umweltbereiche, Vorschriften des Straf- und Ordnungsrechts sowie des Haftungsrechts, die Vorschriften und Verfahren der abfallrechtlichen Nachweisführung, die abfallrechtlichen Regelungen zum innerdeutschen und grenzüberschreitenden Transport, Anforderungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und die sich daraus ergebenden Vorteile, die Vorschriften des Gefahrstoffrechts und der Arbeitsschutzregelungen, von Abfällen ausgehende Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren sowie Maßnahmen zu deren Verhinderung oder Beseitigung sowie die Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik.

2024-06-11_SB_Abfallentsorgung_unter_Tage.pdf

Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Abfallentsorgung unter Tage (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 11 „Umweltschutz im Bergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 11.06.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 11 des LAGB ist in diesem Rahmen für den Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften, Durchführung von förmlichen Verfahren ausgenommen, zuständig. Es gliedert sich in die Bereiche Immissionsschutz und Strahlenschutz, Abfall und Gefahrstoffe, Wasser und technischer Gewässerschutz sowie Bodenschutz. Was bieten wir?       verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben?   Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen in den untertägigen Bergbaubetrieben nach Berg- und Abfallrecht, insbesondere o Vollzug der Verordnung (EG) Nr.1013/2006 und des AbfVerbrG (Entscheidung über die Vorabzustimmung und Zustimmung zu Abfallverbringungen aus dem Ausland) o Bearbeitung von Anzeigen gem. § 35 Abs. 4 KrWG o Zulassungen von Betriebsplänen mit abfallrechtlichem Bezug o Genehmigung von Entsorgungsnachweisen Durchführung der abfallrechtlichen Überwachung von Entsorgern und Erzeugern durch Vor-Ort-Kontrollen über und unter Tage sowie Dokumentenprüfungen, u. a. o Prüfung von (privilegierten) Entsorgungsnachweisen und der Registerführung gem. NachwV in Bezug auf Abfallströme o Kontrolle von Begleitformularen zu erteilten Notifizierungen, o Prüfung der Entsorgungswege (Einhaltung Abfallhierarchie, Getrenntsammlung, AltölV, GewAbfV, VersatzV, usw.) der Erzeuger o Kontrollen der Umsetzung und Einhaltung genehmigter Betriebspläne und Planfeststellungsbeschlüsse o Vollzug der Deponieverordnung o Vollzug der Gefahrstoffverordnung und des zugehörigen technischen o o o o   Regelwerks (TRGS) im Zusammenhang mit untertägiger Entsorgung Mitwirkung als zuständige Überwachungsbehörde an der Zertifikatsprüfung von Entsorgungsfachbetrieben Erteilung von Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer/ bestimmungsgemäßer Zustände Mitwirkung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen Erstellung von Stellungnahmen u. a. o in berg-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf den Gebieten des Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrechts o Auskunftserteilungen nach UIG, IZG o fachbezogene Mitwirkung in TÖB-Verfahren Wahrnehmung sonstiger Angelegenheiten mit Bezug zum Abfallrecht, wie z. B. Berichtspflichten und Statistiken; Pflege des Abfallüberwachungssystems ASYS Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar:   mindestens einen Bachelor-Abschluss oder Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (auch interdisziplinär, z. B. Geoökologie) einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Untertagetauglichkeit Verbeamtete Bewerber/-innen müssen neben dem geforderten Abschluss über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes verfügen. Weitere wünschenswerte Anforderungen:  mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft (z. B. Versatzbergwerk, Untertagedeponie, öffentliche Umweltverwaltung) Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben  einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang  Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen

LAGB_Ausschreibungstext_30.04.2024.pdf

Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Abfallentsorgung unter Tage (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 11 „Umweltschutz im Bergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: 01.06.2024 Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 20.05.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 11 des LAGB ist in diesem Rahmen für den Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften, Durchführung von förmlichen Verfahren ausgenommen, zuständig. Es gliedert sich in die Bereiche Immissionsschutz und Strahlenschutz, Abfall und Gefahrstoffe, Wasser und technischer Gewässerschutz sowie Bodenschutz. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig   Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben?   Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen in den untertägigen Bergbaubetrieben nach Berg- und Abfallrecht, insbesondere o Vollzug der Verordnung (EG) Nr.1013/2006 und des AbfVerbrG (Entscheidung über die Vorabzustimmung und Zustimmung zu Abfallverbringungen aus dem Ausland) o Bearbeitung von Anzeigen gem. § 35 Abs. 4 KrWG o Zulassungen von Betriebsplänen mit abfallrechtlichem Bezug o Genehmigung von Entsorgungsnachweisen Durchführung der abfallrechtlichen Überwachung von Entsorgern und Erzeugern durch Vor-Ort-Kontrollen über und unter Tage sowie Dokumentenprüfungen, u. a. o Prüfung von (privilegierten) Entsorgungsnachweisen und der Registerführung gem. NachwV in Bezug auf Abfallströme o Kontrolle von Begleitformularen zu erteilten Notifizierungen, o Prüfung der Entsorgungswege (Einhaltung Abfallhierarchie, Getrenntsammlung, AltölV, GewAbfV, VersatzV, usw.) der Erzeuger o Kontrollen der Umsetzung und Einhaltung genehmigter Betriebspläne und Planfeststellungsbeschlüsse o Vollzug der Deponieverordnung o Vollzug der Gefahrstoffverordnung und des zugehörigen technischen   Regelwerks (TRGS) im Zusammenhang mit untertägiger Entsorgung o Mitwirkung als zuständige Überwachungsbehörde an der Zertifikatsprüfung von Entsorgungsfachbetrieben o Erteilung von Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer/ bestimmungsgemäßer Zustände o Mitwirkung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren o Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen Erstellung von Stellungnahmen u. a. o in berg-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf den Gebieten des Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrechts o Auskunftserteilungen nach UIG, IZG o fachbezogene Mitwirkung in TÖB-Verfahren Wahrnehmung sonstiger Angelegenheiten mit Bezug zum Abfallrecht, wie z. B. Berichtspflichten und Statistiken; Pflege des Abfallüberwachungssystems ASYS Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar:     mindestens einen Bachelor-Abschluss oder Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (auch interdisziplinär, z. B. Geoökologie) einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Untertagetauglichkeit Verbeamtete Bewerber/-innen müssen neben dem geforderten Abschluss über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes verfügen. Weitere wünschenswerte Anforderungen:  mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft (z. B. Versatzbergwerk, Untertagedeponie, öffentliche Umweltverwaltung) Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben  einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang  Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen

Erarbeitung und Erfassung von Daten für gefährliche Stoffe zu Gefahren und Maßnahmen für den Datenbestand des Gemeinsamen zentralen Stoffdatenpools des Bundes und der Länder (GSBL) mit den Schwerpunkten: Gesundheitsgefahren, Erste Hilfe

Ziel ist die Bereitstellung verbalisierte Faktendaten zu den Schwerpunkten Gesundheitsgefahren, Erste Hilfe, persönliche und technische Schutzmaßnahmen, Entsorgungsempfehlungen für Stoffe des Gefahrstoffrechts und des Gefahrgutrechts sowie für Stoffe, die weit verbreitet verwendet und transportiert werden. Die Daten sind zu erarbeiten und für den Import in denGSBL-Datenbestand zu erfassen. Für die zum Einsatz kommenden Vorgehensweisen sind merkmalsbezogen die Algorithmen zu konzipieren, die in einem nachfolgenden Projekt systematisch auf weitere Stoffe angewendet werden können, d.h. die Zuordnung der verbalisierten Faktendaten zu weiteren Stoffen soll systematisch und weitgehend automatisch erfolgen können.

Erarbeitung und Erfassung von Daten für gefährliche Stoffe für den Datenbestand des Gemeinsamen zentralen Stoffdatenpools des Bundes und Länder (GSBL) mit den Schwerpunkten: Gefahrendiamant (NFPA-Code), Brand- und Explosionsgefahr, Brand- und technische Gefahren, Umweltgefahren (Ersteinsatz), Brand- und Explosionsbekämpfung (Ersteinsatz), Einsatzhinweise bei Freisetzung (Ersteinsatz)

Ziel ist die Bereitstellung verbalisierte Faktendaten zu den Schwerpunkten Gefahrendiamant (NFPA-Code), Brand- und Explosionsgefahr, Brand- und technische Gefahren, Umweltgefahren (Ersteinsatz), Brand- und Explosionsbekämpfung (Ersteinsatz), Einsatzhinweise bei Freisetzung (Ersteinsatz) für Stoffe des Gefahrstoffrechts und des Gefahrgutrechts sowie für Stoffe, die weit verbreitet verwendet und transportiert werden. Die Daten sind zu erarbeiten und für den Import in den GSBL-Datenbestand zu erfassen. Für die zum Einsatz kommenden Vorgehensweisen sind merkmalsbezogen die Algorithmen zu konzipieren, die in einem nachfolgenden Projekt systematisch auf weitere Stoffe angewendet werden können, d.h. die Zuordnung der verbalisierten Faktendaten zu weiteren Stoffen soll systematisch und weitgehend automatisch erfolgen können.

Nachhaltige Entwicklung der Bundeswasserstraßen, Entwicklung von Methoden zum Havariemanagement und zur Risikoabschätzung von transportierten Gefahrgütern

Die Beförderungsmenge von Gefahrgut im Bereich der Binnenschifffahrt ist im Vergleich zu der anderer Verkehrsträger sehr hoch. Die Regelungen des Gefahrguttransportes sind in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und in dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) geregelt. Den Hauptanteil mit ca. 80% der in der Binnenschifffahrt transportierten Gefahrgüter bilden Güter der Gefahrklasse 3 'Entzündbare flüssige Stoffe', wie z.B. Mineralölerzeugnisse und Gase. Jedoch kann derzeit keine retrospektive und systematische Auswertung der aktuell transportierten meldepflichtigen Gefahrgüter erfolgen, da Transportdaten der Schiffe nach dem Erreichen des Zielortes innerhalb von 24 Stunden aus dem Meldesystemen (MIB) gelöscht werden. Wie bei allen Verkehrsträgern lässt sich ein potenziell vorhandenes Sicherheitsrisiko auch beim Gefahrguttransport im Binnenbereich nicht ausschließen. Im Falle einer Havarie können neben finanzielle Schäden in Millionenhöhe auch erhebliche Umweltschäden entstehen. Des Weiteren kann von einem havarierten Schiff eine direkte und indirekte Gefahr für Leib und Leben ausgehen. Für die bei einer Bergung beteiligten Personen stellen die transportierten Gefahrgüter eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Das Schiffsunglück der 'Waldhof' im Januar 2011 hat nach vorsichtigen Einschätzungen des Beratungsinstitut NEA einen finanziellen Schaden in Höhe von 50-60 Millionen Euro verursacht.

Photovoltaik und die RoHS Direktive

Photovoltaik ist einer der vielversprechenden Energieträger einer zukünftigen nachhaltigen Energieversorgung. Dementsprechend gibt es bei der Photovoltaik zahlreiche Bemühungen zur Verringerung der Produktionskosten und zur Erhöhung des Wirkungsgrades. In der Folge dieser Bemühungen, kommen insbesondere bei den in der Photovoltaik eingesetzten Halbleitern eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe zum Einsatz. Diese Alternativen haben insbesondere bei Dünnschichtzellen an Bedeutung gewonnen. Hier wird neben Silizium gegenwärtig insbesondere Cadmiumtellurid (CdTe) eingesetzt. Daneben werden für den zukünftigen Einsatz Gallium-Arsenid, Indiumphosphid und weitere Stoffe diskutiert, die teilweise deutlich höhere Wirkungsgrade versprechen. Eine Reihe dieser Stoffe ist als toxikologisch bedenklich einzustufen, das gilt ebenfalls für eine einige weitere Einsatzstoffe wie etwa Blei in den verwendeten Loten. Die Verwendung dieser Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist daher in der EG-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) geregelt. Die Photovoltaik wird jedoch bisher nicht von der RoHS erfasst. Vor diesem Hintergrund soll daher diskutiert werden, ob eine Einbeziehung der Photovoltaik unter den Geltungsbereich der RoHS geboten erscheint oder nicht.

Erarbeitung und Validierung von Verfahren zur Bestimmung von polychlorierten Biphenylen und polychlorierten Terphenylen in Materialien organischer Herkunft

Im Rahmen des Chemikalien- und Gefahrstoffrechts sind fuer eine Reihe oekologisch und gesundheitlich besonders bedenklicher Stoffe Anwendungsbeschraenkungen oder -verbote verfuegt, Hoechstmengen in Erzeugnissen und Zubereitungen festgesetzt sowie Herstellungs- und Inverkehrbringensverbote gefasst. Zu den von den Regelungen betroffenen Stoffen zaehlen u.a. die polychlorierten Biphenyle (PCB) und polychlorierten Terphenyle (PCT). Diese Substanzen sind aeusserst bestaendig und finden sich deshalb ubiquitaer in der Umwelt. Sie reichern sich in Organismen und Nahrungsketten an, sind hochtoxisch und kanzerogen. Aufgrund ihrer technischen Eigenschaften wurden sie insbesondere als Transformatoren- und Hydraulikoele, als Flammschutzmittel, als Isoliermaterial in Kabeln, als Fliessverbesserer in Lacken sowie als Weichmacher in Dichtungsmassen verwendet. Bei den PCB's und PCT's handelt es sich um Verbindungsklassen, die insgesamt aus mehreren hundert Einzelsubstanzen, sogenannten Kongeneren, bestehen. Fuer quantitative Bestimmungen werden ueblicherweise nur die wichtigsten Kongenere erfasst. Waehrend die Analytik der Reinsubstanzen weitestgehend etabliert ist und i.d.R. gaschromatografisch und massenspektrometrisch (GC/MS) erfolgt, liegen noch keine validierten Verfahren der Probenextraktion und -aufbereitung aus behandelten oder kontaminierten organischen Materialien, wie z.B. Holz oder Kunststoffen, vor. Die Effektivitaet und Reproduzierbarkeit dieser Arbeitsschritte ist jedoch besonders kritisch und fuer die Aussagekraft der Analysen entscheidend. Fuer den Vollzug chemikalienrechtlicher und ergaenzender abfallrechtlicher Regelungen sind verlaessliche Verfahren zur Analyse von Schadstoffen zwingend erforderlich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer steigenden stofflichen Verwertung von Abfaellen und der damit verbundenen Gefahr einer Schadstoffverschleppung oder -anreicherung in den Stoff- und Materialkreislaeufen. Deshalb sollen in diesem Vorhaben Aufbereitungs- und Analyseverfahren fuer PCB/PCT aus organischen Matrices, insbesondere aus Holz- und Kunststoffabfaellen, erarbeitet und soweit optimiert werden, dass sie valide und reproduzierbare Analysen ermoeglichen. Dies soll durch Ringversuche belegt werden. Die Arbeiten sollen in Methodenvorschriften muenden, die zur Aufnahme in rechtliche Regelungen geeignet sind. Zudem sollen Proben mit bekanntem PCB/PCT-Gehalt als Referenzmaterial fuer kuenftige Untersuchungen bereitgestellt werden.

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

„Gefahrstoffe 2017“ Fachtagung am 05. Juli 2017 bei der IHK Karlsruhe Programmübersicht 09:30 UhrBegrüßung und Einführung Sakina Wagner (Referentin Umwelt der IHK Karlsruhe) Jürgen Mayer (Leiter Technischer Umweltschutz, LUBW Karlsruhe) Alfred Schröder (Leiter Referat 44, UM Stuttgart) 09:45 UhrAktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Gefahrstoffrecht Dr. Philipp Bayer (BMAS, Bonn) 10:30 UhrDie neue TRGS 561 (Metalle) – Anspruch und Wirklichkeit Dr. Martin Wieske (WirtschaftsVereinigung Metalle e.V., Berlin) 11:15 UhrPause 11:45 UhrGefährdung durch Asbest bei Tätigkeiten an und in Altbauten Andrea Bonner (BG BAU, Karlsruhe) 12:30 UhrÜberwachungsprojekt „Krebserzeugende Arbeitsstoffe“ in BW Dr. Friederike Ziethe (Regierungspräsidium Freiburg) 13:00 UhrMittagspause 13:45 UhrArbeitsstoffe und Gen-Schalter – wie beeinflussen epigenetisch aktive Substanzen die Gesundheit? Dr. Eberhard Nies (IFA Institut für Arbeitsschutz der DGUV, Sankt Augustin) 14:30 UhrLagerung von Gefahrstoffen – Regelungen und Anwendungsbeispiele Prof. Dr. Herbert Bender (Gefahrstoff Consulting Compliance, Böhl-Iggelheim) 15:15 UhrDas Sicherheitsdatenblatt als Medium der Gefahrenkommunikation Dr. Michael Hagel (Carl Roth GmbH + Co.KG, Karlsruhe) 16:00 UhrSchlusswort Ralf Rutscher (UM, Stuttgart) 16:10 UhrEnde der Veranstaltung Moderation:Ulrich Wurster (LUBW) Download der einzelnen Beiträge unter: https://www.lubw.baden- wuerttemberg.de/arbeitsschutz/fa chveranstaltungen

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