Das Projekt "Ueberpruefung der Stofflisten der Stoerfall-Verordnung und der 1. VwV im Hinblick auf die Novellierung der Seveso-Richtlinie (EG 82/501/EWG)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Systemforschung und Dienstleistungen im Gesundheitswesen durchgeführt. Im Projekt wurde ein Konzept zur Klaerung der abstrakten Begriffe 'Umweltrelevanz' und 'Stoerfall-Verordnungs-Relevanz' erarbeitet. Die Zusammenhaenge zwischen den Begriffen 'Gemeingefahr', 'Gefahrenpotential', 'Gefaehrlichkeit und Menge eines Stoffes' wurden analysiert, und die Anwendbarkeit deutscher Rechtsverordnungen zur Beurteilung der von einem Stoff ausgehenden Gefahren wurde ueberprueft. Darauf aufbauend wurde ein Verfahren zur Beurteilung der von einem Stoff ausgehenden Gefahren entwickelt. Mit diesem Verfahren wurde es moeglich, die gefaehrlichen Eigenschaften und/oder Wirkungen eines Stoffes anhand seiner spezifischen Daten mit den Parametern der Verordnung ueber die Gefaehrlichkeitsmerkmale von Stoffen und Zubereitungen nach dem Chemikaliengesetz zu vergleichen und somit den Stoff durch das entsprechende Kriterium der Verordnung zu beurteilen. Fuer 300 ausgewaehlte Stoffe von ca. 5000 in Regelwerken und stoerfallrelevanten Handbuechern genannten Stoffen wurden fuer eine aus dem Verfahren resultierenden Merkmalskranz Daten gesammelt und Stoffdossiers erstellt. Aufbauend auf das Verfahren und die Stoffdossiers wurde ein Vorschlag fuer die Novellierung des Anhangs II der Stoerfall-Verordnung erarbeitet. Dieser enthaelt fuer jedes Gefaehrlichkeitskriterium eine Klasse, wobei fuer die besonders gefaehrlichen toxischen Langzeitwirkungen Verweise zu vorhandenen Stofflisten gegeben werden, und 119 Stoffnamen, die mindestens zwei gefaehrliche Eigenschaften und/oder Wirkungen ausweisen.
Das Projekt "Photovoltaik und die RoHS Direktive" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Photovoltaik ist einer der vielversprechenden Energieträger einer zukünftigen nachhaltigen Energieversorgung. Dementsprechend gibt es bei der Photovoltaik zahlreiche Bemühungen zur Verringerung der Produktionskosten und zur Erhöhung des Wirkungsgrades. In der Folge dieser Bemühungen, kommen insbesondere bei den in der Photovoltaik eingesetzten Halbleitern eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe zum Einsatz. Diese Alternativen haben insbesondere bei Dünnschichtzellen an Bedeutung gewonnen. Hier wird neben Silizium gegenwärtig insbesondere Cadmiumtellurid (CdTe) eingesetzt. Daneben werden für den zukünftigen Einsatz Gallium-Arsenid, Indiumphosphid und weitere Stoffe diskutiert, die teilweise deutlich höhere Wirkungsgrade versprechen. Eine Reihe dieser Stoffe ist als toxikologisch bedenklich einzustufen, das gilt ebenfalls für eine einige weitere Einsatzstoffe wie etwa Blei in den verwendeten Loten. Die Verwendung dieser Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist daher in der EG-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) geregelt. Die Photovoltaik wird jedoch bisher nicht von der RoHS erfasst. Vor diesem Hintergrund soll daher diskutiert werden, ob eine Einbeziehung der Photovoltaik unter den Geltungsbereich der RoHS geboten erscheint oder nicht.
Das Projekt "Substitutionsprojekte fuer Gesundheit und Umwelt: Lehren aus den Ergebnissen und Erfahrungen (SPHERE+)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Oldenburg, Fakultät IV Human- und Gesellschaftswissenschafen, Institut für Politikwissenschaft durchgeführt. Projektziele: Lernen aus den Erfahrungen und Resultaten von Projekten, die sich mit der Substitution gefaehrlicher Stoffe als einem spezifischen Typ von Technologietransfer beschaeftigen, um denjenigen, die solche Prozesse initiieren, unterstuetzen und voranbringen zusaetzliche Informationen, Erfahrungen und Erkenntnisse zur Verfuegung zu stellen und damit letztlich zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Schutzes der Umwelt beizutragen. Zentrale Projektfragen: 1. Lassen sich Substitutionsprozesse wirksam von ausserhalb einer speziellen Branche anstossen? Gibt es dafuer Erfolgsbeispiele? Welches sind die leitenden Motive? 2. Wie sollten die Substitute (Produkte oder Verfahren) den Zielgruppen (Produzenten, Zulieferer, Endverbraucher) am besten praesentiert werden und wie koennen die Bedingungen fuer eine Markteinfuehrung optimiert werden (marktfoermige Anreize, staatliche Vorschriften, Selbstverpflichtungen, Information und Ausbildung)? 3. Wie lassen sich erfolgreiche Allianzen von Befuerwortern einer Substitution bilden? Welche Hindernisse treten gemeinhin auf und wie sind sie am ehesten zu ueberwinden? 4. Wie muss die interne Organisation und das Management von Substitutionsagenten aussehen? Wer ist dafuer besonders geeignet? Welche Kompetenzen/Kapazitaeten sind erforderlich? Vorgehensweise: Ausgewaehlt wurden nach einer ersten breiten Uebersicht 20 Substitutionsfaelle aus 12 Laendern der EU, fuer die Fallstudien und laenderuebergreifende Analysen erstellt wurden. Als Selektionskriterien galten: unterschiedliche Strategien, unterschiedliche Substitutionsgegenstaende, unterschiedliche Akteure und Industrien, unterschiedliche Formen der Transnationalitaet. Im Ergebnis bedeutete das die Beschaeftigung mit folgenden Projekten: Subsprint; Sumovera; toxische Anstrichfarben; Oeko-Textillabels; Greenfreeze/Eco-Shoe, TCO-Computerlabel. Die Fallstudien und Analysen wurden mit den Autoren auf einer gemeinsamen Konferenz in Oxford diskutiert und ueberarbeitet. Darueberhinaus fanden zwei internationale Workshops zu den Projekten Subsprint und Sumovera statt und vier nationale Workshops, die das Ziel verfolgen, die bisherigen Projektergebnisse kritischen Fragen auszusetzen und weitere Erfahrungen aus anderen Substitutionsfaellen einzubeziehen. Am 22./23. April 1999 wurde das Projekt mit einer groesseren internationale Konferenz in Amsterdam beschlossen, die die interessierte Oeffentlichkeit und die politischen Entscheidungstraeger mit den Ergebnissen des Projekts konfrontieren soll. Projektergebnisse: CD-Rom mit den Projektergebnissen. Ausserdem werden die Fallstudien und Analysen sowie eine abschliessende zusammenfassende Broschuere erhaeltlich sein. Projektadressen : B and A Group Policy Research and Advice (Drs. Kees Le Blansch) P.O. Box 829, 2501 CV Den Haag, Niederlande, Tel: 0031/703029500, Prof.Dr. Eberhard Schmidt, Huchtinger Heerstr.40, 28259 Bremen, Tel:0421/5769262 e-mail: vulcanus at t-online.de.
Das Projekt "Wegweiser fuer den Umgang mit Altlasten auf ehemals militaerisch genutzten Flaechen in Hessen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hessische Landesentwicklungs- und Treuhandgesellschaft durchgeführt. Der 'Altlastenwegweiser' gibt einen umfassenden Ueberblick ueber die wesentlichen Aspekte des Umgangs mit Altlasten im Rahmen der Konversion. Die geltenden Rechtsgrundlagen, die behoerdlichen Verfahrenswege, die Zustaendigkeiten und die Verantwortlichkeiten werden anschaulich dargestellt. Von besonderem Interesse sind die Ausfuehrungen zur Sanierungsverantwortung und -finanzierung wie zur Bedeutung von Altlasten bei Kaufverhandlungen. Der Wegweiser enthaelt ferner hilfreiche Hinweise zum Umgang mit gesundheitsschaedigenden Stoffen in Gebaeuden und ihrer Beruecksichtigung bei Erwerbsverhandlungen. Alle relevanten Ansprechpartner fuer Altlastenverfahren in Hessen werden in einer Adressenliste aufgefuehrt.
Das Projekt "Erarbeitung und Erfassung von Daten für gefährliche Stoffe zu Gefahren und Maßnahmen für den Datenbestand des Gemeinsamen zentralen Stoffdatenpools des Bundes und der Länder (GSBL) mit den Schwerpunkten: Gesundheitsgefahren, Erste Hilfe..." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BIPRO Beratungsgesellschaft für integrierte Problemlösungen GmbH durchgeführt. Ziel ist die Bereitstellung verbalisierte Faktendaten zu den Schwerpunkten Gesundheitsgefahren, Erste Hilfe, persönliche und technische Schutzmaßnahmen, Entsorgungsempfehlungen für Stoffe des Gefahrstoffrechts und des Gefahrgutrechts sowie für Stoffe, die weit verbreitet verwendet und transportiert werden. Die Daten sind zu erarbeiten und für den Import in denGSBL-Datenbestand zu erfassen. Für die zum Einsatz kommenden Vorgehensweisen sind merkmalsbezogen die Algorithmen zu konzipieren, die in einem nachfolgenden Projekt systematisch auf weitere Stoffe angewendet werden können, d.h. die Zuordnung der verbalisierten Faktendaten zu weiteren Stoffen soll systematisch und weitgehend automatisch erfolgen können.
Das Projekt "Erarbeitung von Anforderungen an den Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Die wasserrechtlichen Regelungen zum Schutz der Gewaesser vor wassergefaehrdenden Stoffen beziehen sich seit der 5. Novelle WHG nicht nur auf Anlagen zum Lagern, Abfuellen und Umschlagen wassergefaehrdender Stoffe, sondern mit der Herstellung, Behandlung und Verwendung sowie Befoerderung in werkseigenen Rohrleitungen auf den gesamten Umgang mit diesen Stoffen. Dazu sind geeignete grundsaetzliche Anforderungen an den Umgang vor dem Hintergrund des Gewaesserschutzes, insbesondere des Grundwasserschutzes zu formulieren und darauf aufbauend eine systematische Gefahrenanalyse im Hinblick auf die sichere Umschliessung zu formulieren und durchzufuehren mit dem Ziel, ein abgestimmtes Konzept fuer die Wasserwirtschaft auf den Weg zu bringen.
Das Projekt "Untersuchungen zur Wassergefaehrdung durch Mineraloele mit hohen Gehalten an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (Heizoel Schwer und Extrakte)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DGMK Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V. durchgeführt. Im Zuge der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift wassergefaehrdende Stoffe (VwVwS) erfolgte eine Umstellung der Bewertung der Wassergefaehrlichkeit. Zusaetzlich zu der bisherigen Einstufung in Listen wurde, auch zur Angleichung an das Europaeische Chemikalienrecht, die Risikocharakterisierung der EG-Richtlinie 87/548/EWG einbezogen und das sogenannte R-Satz-Schema eingefuehrt. Fuer die ueberwiegende Zahl der Mineraloelprodukte konnte auf Grund ihrer bekannten Eigenschaften die bisherige Einstufung bestaetigt werden, in einigen Faellen erfolgte aus Plausibilitaetsgruenden eine Umstufung. Auf Grund der vorhandenen Datenlage konnte eine Neueinstufung von schwerem Heizoel sowie von Schmier- und Isolieroelen bislang noch nicht erfolgen, da die 21. Aenderungsrichtlinie (21. ATP) zu der o.g. Stoffrichtlinie in diesen Faellen eine R 45-Einstufung enthielt. Schweres Heizoel, Schmier- und Isolieroele weisen hohe Viskositaeten bzw. Stockpunkte auf. Kriterium fuer ihre Beurteilung sollte daher der Uebergang der krebserzeugenden Verunreinigungen, d.h. der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) durch die Phasengrenzflaeche aus dem Oel in das Wasser sein. In einem jetzt abgeschlossenen DGMK-Projekt wurde eine Pruefmethode zur Eluierbarkeit von PAK aus Produkten mit hoher Viskositaet bzw. hohem Stockpunkt entwickelt und zur Bestimmung der Loeslichkeit von PAK's (16 PAK's nach EPA-Liste incl. 6 PAK's nach der Trinkwasserverordnung (TVO)) aus Heizoel S und Neutralextrakten in der Wasserphase eingesetzt. Fuer die PAK der TVO ist in der TVO ein Summengrenzwert von 0,2 myg/l Trinkwasser angegeben. Dieser Grenzwert wurde in keiner der untersuchten Wasserphasen ueberschritten. Auf Grundlage dieser Untersuchungen hat die Kommission zur Bewertung wassergefaehrdender Stoffe (KBwS) die bisherige Einstufung der o.g. Mineraloelprodukte in Wassergefaehrdungsklassen bestaetigt. Fuer unlegierte Grundoele, Heizoel S und Isolieroele gilt weiterhin WGK 1 (schwach wassergefaehrdend), fuer legierte Schmieroele WGK 2. Damit ist die R-45-Einstufung der genannten Mineraloelprodukte fuer den Wasserpfad nicht bewertungsrelevant.
Das Projekt "Recht der Gefahrstoffe - Rechtsvergleichender Ueberblick -" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bosselmann durchgeführt. In Anlehnung an und Fortsetzung des F+E-Vorhabens 10104004 'Das Recht der Umweltchemikalien, Definitionen, Ziele und Massnahmen', Berichte des Umweltbundesamtes 9/78, ist es erforderlich, die bestehenden rechtlichen Regelungen ueber Umweltchemikalien in den wichtigsten westlichen Industriestaaten zu untersuchen, auf der methodischen Grundlage des vorerwaehnten F+E-Vorhabens zu strukturieren und zu bewerten, um auf diesem Wege die neuen Entwicklungslinien im internationalen Umweltchemikalienrecht aufzuzeigen und verfolgen zu koennen. Dies ist besonders deshalb wichtig, weil die Umsetzung der 6. Anderungsrichtlinie die bisherige Umweltchemikaliengesetzgebung seither entscheidend gepraegt hat und auch andere Laender in wesentlichen Bereichen neue Vorschriften erlassen haben (z.B. Schweiz, USA) oder erlassen werden (Oesterreich, Kanada).
Hinweis: Zum Thema Abfälle aus privaten Haushaltungen informiert die BSR online . Nach § 56 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG) sind Entsorgungsfachbetriebe abfallwirtschaftlich tätige Unternehmen, die bestimmte qualitative Anforderungen an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes, die Zuverlässigkeit, Fach- und Sachkunde des Betriebsinhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und des sonstigen Personals erfüllen und dies mit einer Prüfung durch anerkannte private Sachverständige bestätigen ließen (Zertifizierung). Die Zertifizierung kann entweder über den Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer Technischen Überwachungsorganisation erreicht werden oder über die Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft. Die Zertifizierung kann mit einer jährlich erneut durchzuführenden Betriebsprüfung verlängert werden. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe benötigen keine Transportgenehmigung und keine Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte, soweit die Zertifizierung die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten des Einsammelns/Beförderns bzw. Vermittelns beinhaltet. Außerdem nimmt der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb am priviligierten Nachweisverfahren teil. Im Land Berlin werden bei der Durchführung von Baumaßnahmen der öffentlichen Hand für die Abfallentsorgungsaufgaben ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt. Fachbetrieberegister Technische Überwachungsorganisationen (TÜO) und Entsorgergemeinschaften (EG) im Land Berlin Fachkundelehrgänge Zum 01.06.2017 ist die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) in Kraft getreten. Abweichend davon trat § 28 EfbV am 01.06.2018 in Kraft. Gemäß § 28 Abs. 3 EfbV führen die Länder ein bundesweit einheitliches elektronisches Register über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe, welches ständig zu aktualisieren und in geeigneter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist. Fachbetrieberegister – eEFBV Dort kann nach folgenden Angaben recherchiert werden: Angaben zu Entsorgungsfachbetrieben Angaben zu gemäß AltfahrzeugV anerkannten Betrieben – Altfahrzeugverwertung Angaben zu Zertifizierungsorganisationen Recherchebereich Entsorgungsfachbetriebe Im Recherchebereich Entsorgungsfachbetriebe kann nach Informationen gesucht werden, die in den ausgestellten Zertifikaten der Entsorgungsfachbetriebe enthalten sind. Die Zertifikate können eingesehen und heruntergeladen werden. Das Fachbetrieberegister enthält ausschließlich Daten von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben, für die ein Zertifikat nach dem 01.06.2018 durch eine technische Überwachungsorganisation oder eine Entsorgergemeinschaft elektronisch über ein Zertifiziererportal an die zuständige Behörde übermittelt wurde. Die Vollständigkeit des Fachbetrieberegisters im Bereich Entsorgungsfachbetriebe ist damit erst nach etwa einjährigem Betrieb des Zertifiziererportals, also ab dem 01.06.2019 gegeben. Recherchebereich für Altfahrzeuge In diesem Zusammenhang wurde auch die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (“GESA”) in das elektronische Entsorgungsfachbetriebeverfahren integriert. Die Veröffentlichung der Betriebsanerkennungen erfolgt nun nicht mehr über die Rechercheplattform der Internetseite altfahrzeugstelle.de, sondern über das neue deutlich komfortablere Fachbetrieberegister. Sie erreichen den Recherchebereich nach gemäß AltfahrzeugV anerkannten Betrieben im Fachbetrieberegister unter: Altfahrzeugverwertung . Da vor Inbetriebnahme des Fachbetrieberegisters alle der gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Länder bekannten aktuell gültigen Betriebsanerkennungen gemäß AltfahrzeugV in das Fachbetrieberegister überführt wurden, kann im Recherchebereich Altfahrzeugverwertung von einem vollständigen Datenbestand ausgegangen werden. Im Land Berlin ansässige Zertifizierungsorganisationen: Hinweise für Fachkundelehrgänge nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 und § 11 EfbV bzw. § 5 AbfAEV) Die mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Entsorgungsfachbetriebes oder eines Abfalltransportunternehmens verantwortlichen Personen sind verpflichtet, ihre entsprechende Fachkunde u.a. mit behördlich anerkannten Lehrgängen nachzuweisen. Die Fachkunde ist regelmäßig durch die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen zu aktualisieren. Personen aus Betrieben mit einer Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung müssen mindestens alle zwei Jahre an einem Fortbildunglehrgang teilnehmen. Personen aus Abfalltransportunternehmen müssen mindestens alle drei Jahre einen Fortbildungslehrgang absolvieren. Beinhaltet die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb ausschließlich die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Einsammeln und Befördern, benötigen verantwortliche Personen lediglich Lehrgänge zu der Transportgenehmigungsverordnung. Die Lehrgänge haben bundeseinheitlichen Standard hinsichtlich der Lehrinhalte und des Zeitaufwandes zur Behandlung der einzelnen Themen. Die Fortbildungen beinhalten insbesondere die Vorschriften des Abfallrechts und sonstiger abfallrelevanter Umweltbereiche, Vorschriften des Straf- und Ordnungsrechts sowie des Haftungsrechts, die Vorschriften und Verfahren der abfallrechtlichen Nachweisführung, die abfallrechtlichen Regelungen zum innerdeutschen und grenzüberschreitenden Transport, Anforderungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und die sich daraus ergebenden Vorteile, die Vorschriften des Gefahrstoffrechts und der Arbeitsschutzregelungen, von Abfällen ausgehende Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren sowie Maßnahmen zu deren Verhinderung oder Beseitigung sowie die Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik.
Das Projekt "Entwicklung von Methoden zum Havariemanagement und zur Risikoabschätzung von transportierten Gefahrgütern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Gewässerkunde durchgeführt. Die Beförderungsmenge von Gefahrgut im Bereich der Binnenschifffahrt ist im Vergleich zu der anderer Verkehrsträger sehr hoch. Die Regelungen des Gefahrguttransportes sind in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und in dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) geregelt. Den Hauptanteil mit ca. 80% der in der Binnenschifffahrt transportierten Gefahrgüter bilden Güter der Gefahrklasse 3 'Entzündbare flüssige Stoffe', wie z.B. Mineralölerzeugnisse und Gase. Jedoch kann derzeit keine retrospektive und systematische Auswertung der aktuell transportierten meldepflichtigen Gefahrgüter erfolgen, da Transportdaten der Schiffe nach dem Erreichen des Zielortes innerhalb von 24 Stunden aus dem Meldesystemen (MIB) gelöscht werden. Wie bei allen Verkehrsträgern lässt sich ein potenziell vorhandenes Sicherheitsrisiko auch beim Gefahrguttransport im Binnenbereich nicht ausschließen. Im Falle einer Havarie können neben finanzielle Schäden in Millionenhöhe auch erhebliche Umweltschäden entstehen. Des Weiteren kann von einem havarierten Schiff eine direkte und indirekte Gefahr für Leib und Leben ausgehen. Für die bei einer Bergung beteiligten Personen stellen die transportierten Gefahrgüter eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Das Schiffsunglück der 'Waldhof' im Januar 2011 hat nach vorsichtigen Einschätzungen des Beratungsinstitut NEA einen finanziellen Schaden in Höhe von 50-60 Millionen Euro verursacht.