Ziel ist die Bereitstellung verbalisierte Faktendaten zu den Schwerpunkten Gesundheitsgefahren, Erste Hilfe, persönliche und technische Schutzmaßnahmen, Entsorgungsempfehlungen für Stoffe des Gefahrstoffrechts und des Gefahrgutrechts sowie für Stoffe, die weit verbreitet verwendet und transportiert werden. Die Daten sind zu erarbeiten und für den Import in denGSBL-Datenbestand zu erfassen. Für die zum Einsatz kommenden Vorgehensweisen sind merkmalsbezogen die Algorithmen zu konzipieren, die in einem nachfolgenden Projekt systematisch auf weitere Stoffe angewendet werden können, d.h. die Zuordnung der verbalisierten Faktendaten zu weiteren Stoffen soll systematisch und weitgehend automatisch erfolgen können.
Ziel ist die Bereitstellung verbalisierte Faktendaten zu den Schwerpunkten Gefahrendiamant (NFPA-Code), Brand- und Explosionsgefahr, Brand- und technische Gefahren, Umweltgefahren (Ersteinsatz), Brand- und Explosionsbekämpfung (Ersteinsatz), Einsatzhinweise bei Freisetzung (Ersteinsatz) für Stoffe des Gefahrstoffrechts und des Gefahrgutrechts sowie für Stoffe, die weit verbreitet verwendet und transportiert werden. Die Daten sind zu erarbeiten und für den Import in den GSBL-Datenbestand zu erfassen. Für die zum Einsatz kommenden Vorgehensweisen sind merkmalsbezogen die Algorithmen zu konzipieren, die in einem nachfolgenden Projekt systematisch auf weitere Stoffe angewendet werden können, d.h. die Zuordnung der verbalisierten Faktendaten zu weiteren Stoffen soll systematisch und weitgehend automatisch erfolgen können.
Die Beförderungsmenge von Gefahrgut im Bereich der Binnenschifffahrt ist im Vergleich zu der anderer Verkehrsträger sehr hoch. Die Regelungen des Gefahrguttransportes sind in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und in dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) geregelt. Den Hauptanteil mit ca. 80% der in der Binnenschifffahrt transportierten Gefahrgüter bilden Güter der Gefahrklasse 3 'Entzündbare flüssige Stoffe', wie z.B. Mineralölerzeugnisse und Gase. Jedoch kann derzeit keine retrospektive und systematische Auswertung der aktuell transportierten meldepflichtigen Gefahrgüter erfolgen, da Transportdaten der Schiffe nach dem Erreichen des Zielortes innerhalb von 24 Stunden aus dem Meldesystemen (MIB) gelöscht werden. Wie bei allen Verkehrsträgern lässt sich ein potenziell vorhandenes Sicherheitsrisiko auch beim Gefahrguttransport im Binnenbereich nicht ausschließen. Im Falle einer Havarie können neben finanzielle Schäden in Millionenhöhe auch erhebliche Umweltschäden entstehen. Des Weiteren kann von einem havarierten Schiff eine direkte und indirekte Gefahr für Leib und Leben ausgehen. Für die bei einer Bergung beteiligten Personen stellen die transportierten Gefahrgüter eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Das Schiffsunglück der 'Waldhof' im Januar 2011 hat nach vorsichtigen Einschätzungen des Beratungsinstitut NEA einen finanziellen Schaden in Höhe von 50-60 Millionen Euro verursacht.
Photovoltaik ist einer der vielversprechenden Energieträger einer zukünftigen nachhaltigen Energieversorgung. Dementsprechend gibt es bei der Photovoltaik zahlreiche Bemühungen zur Verringerung der Produktionskosten und zur Erhöhung des Wirkungsgrades. In der Folge dieser Bemühungen, kommen insbesondere bei den in der Photovoltaik eingesetzten Halbleitern eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffe zum Einsatz. Diese Alternativen haben insbesondere bei Dünnschichtzellen an Bedeutung gewonnen. Hier wird neben Silizium gegenwärtig insbesondere Cadmiumtellurid (CdTe) eingesetzt. Daneben werden für den zukünftigen Einsatz Gallium-Arsenid, Indiumphosphid und weitere Stoffe diskutiert, die teilweise deutlich höhere Wirkungsgrade versprechen. Eine Reihe dieser Stoffe ist als toxikologisch bedenklich einzustufen, das gilt ebenfalls für eine einige weitere Einsatzstoffe wie etwa Blei in den verwendeten Loten. Die Verwendung dieser Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist daher in der EG-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) geregelt. Die Photovoltaik wird jedoch bisher nicht von der RoHS erfasst. Vor diesem Hintergrund soll daher diskutiert werden, ob eine Einbeziehung der Photovoltaik unter den Geltungsbereich der RoHS geboten erscheint oder nicht.
1. Das vorliegende Verbundprojekt des UFZ-Umweltforschungszentrums Leipzig-Halle und der Universitaet Bremen befasst sich mit der Regulierung von Gefahrstoffen. Aus naturwissenschaftlicher, oekonomischer, soziologischer und juristischer Sicht soll untersucht werden, welche Wirkungen die jetzige - aber auch eine modifizierte - Chemikalienregulierung in Bezug auf 'Innovationen zum nachhaltigen Wirtschaften' hat. Als solche Innovationen werden alle Neuerungen angesehen, die einen Beitrag zur Minderung der Zielkonflikte zwischen den einzelnen Nachhaltigkeitsdimensionen leisten. 2. Das Forschungsprojekt gliedert sich in jeweils halbjaehrliche Arbeitsphasen: (1) Beschreibung des jetzigen Regulierungsregimes, (2) Pruefung von dessen Effektivitaet, (3) Analyse von dessen Beitrag zu 'Innovationen zum nachhaltigen Wirtschaften', (4) Ausarbeitung von Reformvorschlaegen. 3. Die mit Praktikern abgeklaerten Forschungsergebnisse duerften eine Basis fuer die Weiterentwicklung der Chemikalienregulierung ergeben.
Im Zuge der Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift wassergefaehrdende Stoffe (VwVwS) erfolgte eine Umstellung der Bewertung der Wassergefaehrlichkeit. Zusaetzlich zu der bisherigen Einstufung in Listen wurde, auch zur Angleichung an das Europaeische Chemikalienrecht, die Risikocharakterisierung der EG-Richtlinie 87/548/EWG einbezogen und das sogenannte R-Satz-Schema eingefuehrt. Fuer die ueberwiegende Zahl der Mineraloelprodukte konnte auf Grund ihrer bekannten Eigenschaften die bisherige Einstufung bestaetigt werden, in einigen Faellen erfolgte aus Plausibilitaetsgruenden eine Umstufung. Auf Grund der vorhandenen Datenlage konnte eine Neueinstufung von schwerem Heizoel sowie von Schmier- und Isolieroelen bislang noch nicht erfolgen, da die 21. Aenderungsrichtlinie (21. ATP) zu der o.g. Stoffrichtlinie in diesen Faellen eine R 45-Einstufung enthielt. Schweres Heizoel, Schmier- und Isolieroele weisen hohe Viskositaeten bzw. Stockpunkte auf. Kriterium fuer ihre Beurteilung sollte daher der Uebergang der krebserzeugenden Verunreinigungen, d.h. der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) durch die Phasengrenzflaeche aus dem Oel in das Wasser sein. In einem jetzt abgeschlossenen DGMK-Projekt wurde eine Pruefmethode zur Eluierbarkeit von PAK aus Produkten mit hoher Viskositaet bzw. hohem Stockpunkt entwickelt und zur Bestimmung der Loeslichkeit von PAK's (16 PAK's nach EPA-Liste incl. 6 PAK's nach der Trinkwasserverordnung (TVO)) aus Heizoel S und Neutralextrakten in der Wasserphase eingesetzt. Fuer die PAK der TVO ist in der TVO ein Summengrenzwert von 0,2 myg/l Trinkwasser angegeben. Dieser Grenzwert wurde in keiner der untersuchten Wasserphasen ueberschritten. Auf Grundlage dieser Untersuchungen hat die Kommission zur Bewertung wassergefaehrdender Stoffe (KBwS) die bisherige Einstufung der o.g. Mineraloelprodukte in Wassergefaehrdungsklassen bestaetigt. Fuer unlegierte Grundoele, Heizoel S und Isolieroele gilt weiterhin WGK 1 (schwach wassergefaehrdend), fuer legierte Schmieroele WGK 2. Damit ist die R-45-Einstufung der genannten Mineraloelprodukte fuer den Wasserpfad nicht bewertungsrelevant.
Projektziele: Lernen aus den Erfahrungen und Resultaten von Projekten, die sich mit der Substitution gefaehrlicher Stoffe als einem spezifischen Typ von Technologietransfer beschaeftigen, um denjenigen, die solche Prozesse initiieren, unterstuetzen und voranbringen zusaetzliche Informationen, Erfahrungen und Erkenntnisse zur Verfuegung zu stellen und damit letztlich zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Schutzes der Umwelt beizutragen. Zentrale Projektfragen: 1. Lassen sich Substitutionsprozesse wirksam von ausserhalb einer speziellen Branche anstossen? Gibt es dafuer Erfolgsbeispiele? Welches sind die leitenden Motive? 2. Wie sollten die Substitute (Produkte oder Verfahren) den Zielgruppen (Produzenten, Zulieferer, Endverbraucher) am besten praesentiert werden und wie koennen die Bedingungen fuer eine Markteinfuehrung optimiert werden (marktfoermige Anreize, staatliche Vorschriften, Selbstverpflichtungen, Information und Ausbildung)? 3. Wie lassen sich erfolgreiche Allianzen von Befuerwortern einer Substitution bilden? Welche Hindernisse treten gemeinhin auf und wie sind sie am ehesten zu ueberwinden? 4. Wie muss die interne Organisation und das Management von Substitutionsagenten aussehen? Wer ist dafuer besonders geeignet? Welche Kompetenzen/Kapazitaeten sind erforderlich? Vorgehensweise: Ausgewaehlt wurden nach einer ersten breiten Uebersicht 20 Substitutionsfaelle aus 12 Laendern der EU, fuer die Fallstudien und laenderuebergreifende Analysen erstellt wurden. Als Selektionskriterien galten: unterschiedliche Strategien, unterschiedliche Substitutionsgegenstaende, unterschiedliche Akteure und Industrien, unterschiedliche Formen der Transnationalitaet. Im Ergebnis bedeutete das die Beschaeftigung mit folgenden Projekten: Subsprint; Sumovera; toxische Anstrichfarben; Oeko-Textillabels; Greenfreeze/Eco-Shoe, TCO-Computerlabel. Die Fallstudien und Analysen wurden mit den Autoren auf einer gemeinsamen Konferenz in Oxford diskutiert und ueberarbeitet. Darueberhinaus fanden zwei internationale Workshops zu den Projekten Subsprint und Sumovera statt und vier nationale Workshops, die das Ziel verfolgen, die bisherigen Projektergebnisse kritischen Fragen auszusetzen und weitere Erfahrungen aus anderen Substitutionsfaellen einzubeziehen. Am 22./23. April 1999 wurde das Projekt mit einer groesseren internationale Konferenz in Amsterdam beschlossen, die die interessierte Oeffentlichkeit und die politischen Entscheidungstraeger mit den Ergebnissen des Projekts konfrontieren soll. Projektergebnisse: CD-Rom mit den Projektergebnissen. Ausserdem werden die Fallstudien und Analysen sowie eine abschliessende zusammenfassende Broschuere erhaeltlich sein. Projektadressen : B and A Group Policy Research and Advice (Drs. Kees Le Blansch) P.O. Box 829, 2501 CV Den Haag, Niederlande, Tel: 0031/703029500, Prof.Dr. Eberhard Schmidt, Huchtinger Heerstr.40, 28259 Bremen, Tel:0421/5769262 e-mail: vulcanus at t-online.de.
Kommentierung der Neufassung der Gefahrstoffverordnung in der letzten Fassung 2001; Zentral ist das Zusammenwirken inner- und ausserbetrieblichen Schutzes, von Arbeits- und Gesundheits- sowie Umwelt- und Naturschutz, die neue 'Technik' der dynamischen Verweise auf jeweils geltendes EU-Richtlinienrecht, sowie der praeventive Schutzcharakter der neuen Schutzverordnungen.
Es soll ein Konzept zu folgender Frage erarbeitet werden: welcher Stoff/welche Stoffgruppe ist in welcher rechtlichen Regelung (EG-Richtlinie, Bundesgesetz, Rechtsverordnung) geregelt.
Im Rahmen des Chemikalien- und Gefahrstoffrechts sind fuer eine Reihe oekologisch und gesundheitlich besonders bedenklicher Stoffe Anwendungsbeschraenkungen oder -verbote verfuegt, Hoechstmengen in Erzeugnissen und Zubereitungen festgesetzt sowie Herstellungs- und Inverkehrbringensverbote gefasst. Zu den von den Regelungen betroffenen Stoffen zaehlen u.a. die polychlorierten Biphenyle (PCB) und polychlorierten Terphenyle (PCT). Diese Substanzen sind aeusserst bestaendig und finden sich deshalb ubiquitaer in der Umwelt. Sie reichern sich in Organismen und Nahrungsketten an, sind hochtoxisch und kanzerogen. Aufgrund ihrer technischen Eigenschaften wurden sie insbesondere als Transformatoren- und Hydraulikoele, als Flammschutzmittel, als Isoliermaterial in Kabeln, als Fliessverbesserer in Lacken sowie als Weichmacher in Dichtungsmassen verwendet. Bei den PCB's und PCT's handelt es sich um Verbindungsklassen, die insgesamt aus mehreren hundert Einzelsubstanzen, sogenannten Kongeneren, bestehen. Fuer quantitative Bestimmungen werden ueblicherweise nur die wichtigsten Kongenere erfasst. Waehrend die Analytik der Reinsubstanzen weitestgehend etabliert ist und i.d.R. gaschromatografisch und massenspektrometrisch (GC/MS) erfolgt, liegen noch keine validierten Verfahren der Probenextraktion und -aufbereitung aus behandelten oder kontaminierten organischen Materialien, wie z.B. Holz oder Kunststoffen, vor. Die Effektivitaet und Reproduzierbarkeit dieser Arbeitsschritte ist jedoch besonders kritisch und fuer die Aussagekraft der Analysen entscheidend. Fuer den Vollzug chemikalienrechtlicher und ergaenzender abfallrechtlicher Regelungen sind verlaessliche Verfahren zur Analyse von Schadstoffen zwingend erforderlich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer steigenden stofflichen Verwertung von Abfaellen und der damit verbundenen Gefahr einer Schadstoffverschleppung oder -anreicherung in den Stoff- und Materialkreislaeufen. Deshalb sollen in diesem Vorhaben Aufbereitungs- und Analyseverfahren fuer PCB/PCT aus organischen Matrices, insbesondere aus Holz- und Kunststoffabfaellen, erarbeitet und soweit optimiert werden, dass sie valide und reproduzierbare Analysen ermoeglichen. Dies soll durch Ringversuche belegt werden. Die Arbeiten sollen in Methodenvorschriften muenden, die zur Aufnahme in rechtliche Regelungen geeignet sind. Zudem sollen Proben mit bekanntem PCB/PCT-Gehalt als Referenzmaterial fuer kuenftige Untersuchungen bereitgestellt werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 24 |
| Europa | 1 |
| Land | 6 |
| Weitere | 6 |
| Wissenschaft | 5 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 23 |
| Text | 8 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 13 |
| Offen | 23 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 36 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 9 |
| Keine | 20 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 9 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 17 |
| Lebewesen und Lebensräume | 28 |
| Luft | 14 |
| Mensch und Umwelt | 36 |
| Wasser | 16 |
| Weitere | 36 |