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s/gelpe/Gelse/gi

Landschaftsschutzgebiete Wuppertal

Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.

Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal

Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.

Naturschutzgebiete Wuppertal

Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der seit 1995 gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Die räumlichen Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Naturschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Die Geltungsbereiche der Wuppertaler Naturschutzgebiete sind seit 03/2005 planungsrechtlich gesehen unverändert. Eine einzelfallbezogene Fortführung des Datenbestandes ist theoretisch möglich, wegen des hohen Stellenwertes der Naturschutzgebiete aber unwahrscheinlich. Eine umfangreichere Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Naturschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.

Geplante Landnutzung Wuppertal

Die Datenserie umfasst die vier Datensätze „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Wuppertal“, Rechtsverbindliche Innenbereichssatzungen Wuppertal“, „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal“ und „Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal“, die gemeinsam den Inhalt für den Layer „Land Use – Spatial Plan“ im INSPIRE-Darstellungsdienst der Stadt Wuppertal bereitstellen. Der Layer ist spezifiziert im INSPIRE-Dokument „D2.8.III.4 INSPIRE Data Specification on Land Use – Technical Guidelines“, Version 3.0, Kapitel 11. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der vier Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 08/2017) 665 rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Wuppertal nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich einiger Durchführungspläne auf der Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Innenbereichssatzungen Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet werden. Der Geltungsbereich jeder Innenbereichssatzung ist ein zusammenhängendes Polygon, das im Original-Satzungsdokument durch einen Lageplan im Maßstab 1:1000 definiert worden ist. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller noch rechtswirksamen Wuppertaler Satzungen der folgenden 3 Typen: (1) Erhaltungssatzungen nach §172 Baugesetzbuch (BauGB), (2) außerhalb eines Bebauungsplans als Satzung beschlossene örtliche Bauvorschriften nach §86 Bauordnung NRW (BauO NRW) in den Ausprägungen „Ortsbildsatzung“ und „Gestaltungssatzung“, (3) kombinierte Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen nach §172 BauGB und §86 BauO NRW. Der Datenbestand ist vollständig, Stand 01.05.2017 umfasste er 11 Satzungen mit insgesamt 16 Flächen. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Alle vier Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema „Bodennutzung“ aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.

BESTMAP ES 2016-2019 Insects MosquitoAlert

Mosquito observations recorded between 2016 and 2019 in Catalonia (Spain), which serves as the Spanish case study area within BESTMAP. Original data source is the Mosquito Alert citizen science platform (webserver.mosquitoalert.com).

Die Asiatische Tigermücke: Aedes albopictus

Unter den Stechmücken rangiert die Asiatische Tigermücke auf Nummer 1 der Liste der invasiven Arten. Mit der zunehmenden Verbreitung im europäischen Raum steigt auch die Gesundheitsgefahr. Dieses Faltblatt erläutert warum und erklärt, wie eine Prävention sowie eine Bekämpfung erfolgen kann. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Bundesumweltministerium unterstützt bei der gesundheitlichen Vorsorge in der Klimakrise

Gemeinsame Pressemitteilung vom Umweltbundesamt, dem Bundesamt für Strahlenschutz, dem Bundesamt für Naturschutz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Heute und am morgigen Weltumwelttag informiert das Bundesumweltministerium (BMUV) zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf der Woche der Umwelt im Park des Amtssitzes des Bundespräsidenten (Schloss Bellevue) in Berlin umfassend über die gesundheitlichen Risiken der Klimakrise und wie man sich davor schützen kann. Gleichzeitig findet auf Initiative der Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) e.V. am 5. Juni ein bundesweiter Hitzeaktionstag statt. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise sind bereits überall auf der Welt spürbar. Und auch bei uns in Deutschland und Europa haben langanhaltende Hitzewellen mit Temperatur- und Sonnenscheinrekorden in den letzten Jahren nochmals deutlich gemacht, wie wichtig es ist, sich auf die Folgen der Klimakrise einzustellen und diese abzumildern. Neben Maßnahmen zum natürlichen ⁠ Klimaschutz ⁠, mit denen weniger Kohlenstoff in die Umwelt gelangt und außerdem gespeichert wird, ist es daher zunehmend wichtig, sich gegen Gesundheitsrisiken durch die Klimakrise zu wappnen und systematisch vorzusorgen. Das Bundesumweltministerium stärkt hierfür weiter den umweltpolitischen Rahmen, zum Beispiel durch das Bundes-Klimaanpassungsgesetz, und informiert darüber hinaus die Bevölkerung umfassend, wie sie sich vor den gesundheitlichen Risiken der Klimakrise durch Hitze, UV-Strahlung, Ozon, Pollen und Krankheitserregern aus der Tierwelt schützen kann.“ „Eine zentrale ⁠ Anpassungsmaßnahme ⁠ an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels stellen Hitzeaktionspläne dar“, berichtet ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner. Die 2017 publizierten Handlungsempfehlungen für die Erstellung solcher Pläne wurden in einem vom UBA geförderten Projekt evaluiert und hinsichtlich der Wahrnehmung und Wirksamkeit bewertet. „Demnach sind Hitzeaktionspläne bundesweit bekannt, anerkannt und werden von den kommunalen Behörden als hilfreich angesehen“, so Messner. Wichtig sei aber auch, andere gesundheitliche Folgen des Klimawandels in den Fokus zu nehmen: So wirkt sich der ⁠ Klimawandel ⁠ nicht nur auf die körperliche, sondern auch auf die psychische Gesundheit aus. „Im Rahmen eines im Juli abzuschließenden Forschungsprojekts werden wir über die psychischen Auswirkungen des Klimawandels auf die deutsche Bevölkerung berichten und auch einen ⁠ Resilienz ⁠-Leitfaden vorlegen.“ BfS-Präsidentin Inge Paulini: „Aufgrund des Klimawandels sind die Menschen in Deutschland nicht nur höheren Temperaturen, sondern auch einer höheren Belastung durch UV-Strahlung ausgesetzt – der Hauptursache für Hautkrebs. Schutz vor Hitze- und UV-Belastung sind deshalb zentrale Aspekte heutiger und künftiger Maßnahmen der Klimaanpassung. Kommunen, Kitas, Schulen, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger finden auf den Internetseiten des BfS umfassende Informationsmaterialen zum Schutz vor UV-Belastung.“ Der Weltumwelttag 2024 steht in Deutschland unter dem Motto "Natürlich vorsorgen: Sicherheit und Schutz in der Klimakrise". Um die negativen Folgen der Klimakrise für die menschliche Gesundheit zu verringern, muss der Ausstoß klimaschädlicher Gase so weit wie möglich reduziert werden. Darüber hinaus ist es notwendig, Vorsorge zur Anpassung zu treffen, damit nicht mehr zu verhindernde Auswirkungen möglichst wenig Schaden anrichten. Die Bundesregierung hat daher im Jahr 2008 die deutsche ⁠ Anpassungsstrategie ⁠ an den Klimawandel (⁠ DAS ⁠) beschlossen und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Das Klimaanpassungsgesetz, das am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird, setzt einen verbindlichen Rahmen dafür. Derzeit entwickelt die Bundesregierung auf dieser Grundlage die im Bundes-Klimaanpassungsgesetz vorgesehene, vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen. Die Verabschiedung dieser Strategie ist für Ende 2024 geplant. Ein Handlungsschwerpunkt ist dabei der Gesundheitsschutz. Die vom ⁠ BMUV ⁠ herausgegebene Ratgeber-Reihe „Den Klimawandel gesund meistern“ klärt darüber auf, wie man sich vor gesundheitlichen Auswirkungen der Klimakrise schützt. Sie umfasst folgende Themen: „Tipps für heiße Tage“ ( www.bmuv.de/PU644 ), „Schutz vor Infektionskrankheiten durch Zecken, Mücken und Nager“ ( www.bmuv.de/PU658 ), „Gefahr im Anflug: Pollenallergien“ ( www.bmuv.de/PU660 ). Alle Ratgeber sind im Internet auf der BMUV-Homepage als Download verfügbar und können auch kostenlos als gedruckte Broschüre im Pixi-Hefte-Format bestellt werden. Mit den Förderrichtlinien „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ und „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ unterstützt das BMUV die vorsorgende Anpassung an die Folgen der Klimakrise zudem finanziell. Ergänzend dazu berät das Zentrum KlimaAnpassung im Auftrag des BMUV insbesondere Kommunen, welche Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen der Klimakrise ergriffen werden sollten. Im Rahmen des Aktionsprogrammes Natürlicher Klimaschutz (ANK) unterstützt das BMUV über die ⁠ KfW ⁠ Kommunen bei Baumpflanzungen, der Anlage naturnaher Parks und der Schaffung von Naturoasen.

Vektorpotential einheimischer Stechmücken

Krankheitserreger, die durch Stechmücken übertragen werden, spielen weltweit eine zunehmende Rolle. Humanpathogene Erreger, wie z. B. das Chikungunya (CHIKV)- oder Dengue (DENV)-Virus werden regelmäßig durch infizierte Reiserückkehrer aus Endemiegebieten verschleppt. Unter der Voraussetzung, dass vor Ort kompetente Vektoren etabliert sind, kommt es damit auch in Europa regelmäßig zu autochthonen Übertragungen bzw. kleineren Krankheitsausbrüchen. Im Zuge des Klimawandels, könnten sich die Bedingungen für die Erregerübertragung auch in Deutschland zukünftig weiter verbessern. In der vorliegenden Arbeit wurde das Vektorpotential einheimischer Stechmücken für das CHIKV, das DENV und das ZIKA-Virus unter Berücksichtigung steigender Temperaturen untersucht. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 05/2023.

Auswirkungen des Klimawandels auf die Verbreitung krankheitsübertragender Tiere: Importwege und Etablierung invasiver Mücken in Deutschland

Neue invasive Stechmückenarten können als Vektoren für unterschiedliche Viren zur Ausbreitung bisher in Deutschland nicht heimischer Infektionskrankheiten beitragen. Um mögliche Importwege neuer Stechmückenarten frühzeitig zu erfassen, wurden in 2012 und 2013 an insgesamt 29 bzw. 53 Standorten regelmäßig Stechmückenfänge durchgeführt. Diese Standorte waren gekennzeichnet durch hohes Frachtaufkommen und umfangreichen Umschlag internationaler Güter, darunter See-, Flug- und Binnenhäfen sowie Güterbahnhöfe. Darüber hinaus wurden zahlreiche Raststätten entlang bundesdeutscher Autobahnen untersucht, die einen starken Güter- oder Personenverkehr zu Ländern aufweisen, in denen bereits invasive Stechmücken nachgewiesen worden waren. Die Ergebnisse zeigten, dass ausschließlich Autobahnen mit Reiseverkehr aus Italien und Südfrankreich eine signifikante Einfallspforte für invasive Stechmücken nach Deutschland darstellen. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 09/2015.

Auswirkungen des Klimawandels auf die Verbreitung Krankheitserreger übertragender Tiere (exotische Stechmücken)

Eintrag und Ausbreitung der Asiatischen Tigermücke Aedes albopictus wurden erfasst. Autobahnraststätten und Schienenverkehr aus Italien wurden als Eintrittspforte nach Deutschland identifiziert. Eintrag und lokale Reproduktion lagen zwischen 2014 und 2016 deutlich höher als in den vorherigen Jahren. Der Eintrag stand in Zusammenhang mit der Abundanz in Italien und weniger mit veränderten klimatischen Bedingungen in Deutschland. Molekulargenetische Analysen ergaben eine lokale Überwinterung und Etablierung der Mücken in Deutschland. Gezielte Maßnahmen führten zu signifikanter Reduktion einer Population ohne Einsatz chemischer Insektizide. Die gewonnen Erkenntnisse dienen Präventivmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 03/2020.

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