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Stellenausschreibung_Fachbereichsleiter_OEffentlicher_Sektor.pdf

LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Energieeffizienz, Energieeinsparung, nachhaltige Energieversorgung und Ressourcenschonung gehören zu den aktuellen Topthemen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Landes- energieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ist als Landesgesellschaft anbieter- und produkt- unabhängige Ansprechpartnerin für die Wirtschaft, den öffentlichen Sektor und die privaten Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Aufgaben der LENA liegen in der Beratung, Initiierung, Information, Kommunikation, Bildung und der Netzwerkarbeit. Die LENA sucht zum 1. Dezember 2023 am Dienstort Magdeburg einen Fachbereichsleiter Öffentlicher Sektor (m/w/d). Ihre Kernaufgaben:         Sie sind für die Erstellung von Grundlagenmaterialien verantwortlich, erarbeiten Strategien und setzen diese für die energetische Entwicklung in Sachsen-Anhalt mit dem Schwer- punkt Kommunen um zu Ihrem Aufgabengebiet gehört das Entwickeln, Leiten und Umsetzen von landesweiten Informationskampagnen, Projekten und Unterstützungsangeboten zur Senkung des Energieverbrauchs in Kommunen und zum wirtschaftlichen Einsatz Erneuerbarer Energien zum Eigenverbrauch (Schulungen, Steuerung des Landesnetzwerks „Energie & Kommune“) Sie tragen Verantwortung für das Angebot „Kom.EMS“ für kommunales Energie- management und entwickeln es mit den bundesweiten Partnern bedarfsgerecht weiter Sie steuern die Unterstützung und Begleitung der Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung Sie koordinieren die Erfassung und Verarbeitung kommunaler Energie- und Klimaschutz- daten Sie bringen sich ein bei der bedarfsgerechten Gestaltung von Förderanreizen und koordi- nieren den Informationsfluss und die aktive Unterstützung der LENA zu Förderoptionen verschiedener Ebenen für die Zielgruppe Kommunen (Kommunaler Antragsservice) Sie beobachten den Markt des öffentlichen Sektors mit dem Schwerpunkt Gebietskörper- schaften und beraten hierzu die Landesverwaltung als Fach- und Führungskraft repräsentieren Sie die LENA professionell nach innen und außen Weil Sie uns wichtig sind, bieten wir Ihnen:      einen unbefristeten Arbeitsvertrag Die Stelle wird attraktiv gemäß dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) vergütet eine moderne Arbeitsumgebung mit ergonomischen Arbeitsplätzen, den Hauptbahnhof und die Innenstadt in unmittelbarer Nähe zeitgemäße und flexible Arbeitszeitgestaltung 30 Tage Urlaub im Jahr Wir machen Energiegewinner. LANDESENERGIEAGENTUR SACHSEN-ANHALT Ihr Profil:      Sie haben ein Hochschulstudium in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Stadt- u. Regionalplanung, Energiewirtschaft oder in einer vergleichbaren Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen Sie konnten bereits mehrjährige Berufs- und Branchenerfahrung im Bereich energetische Fachplanung sowie Bau- und Energiewirtschaft sammeln Sie sind erfahren im Umgang mit Auftraggebern und -nehmern im öffentlichen Bereich sowie mit den Spezifika beim Vergaberecht Sie verstehen sich als Vordenker, Ideengeber und Dienstleister zu Fragen einer energieeffizient handelnden Wirtschaft ein souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke runden Ihr Profil ab Schwerbehinderte (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.08.2023 an die mit der Auswahl beauftragte Personalberatung: Expert People Management GmbH Frau Kerstin Hattar Am Fuchsberg 6 39112 Magdeburg Tel.: 0391/520 886 12 E-Mail: k.hattar@expert-pm.de 2

Fachkonferenz 2018 der BMBF-Fördermaßnahme "Kommunen innovativ"

In parallelen Arbeitsforen diskutieren bewährte und neue Tandems der Projekte ausgewählte Themen der Fördermaßnahme. Schwerpunktthema der Veranstaltung ist die Verstetigung von Innovationen aus der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ" in den kommunalen Alltag Ganz besonders freuen wir uns über die Keynote von Frau Prof. Dr. Gesine Schwan zum Thema „Zukunft vor Ort gestalten: Rolle und Bedeutung von Zivilgesellschaft und Unternehmen in den Kommunen“. Der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Herr Ullrich Sierau wird die Veranstaltung am zweiten Tag mit einem Grußwort eröffnen. Eine Talkrunde mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wird speziell die Frage innovativer Kommunen diskutieren. Die Veranstaltung wird natürlich auch wieder viel Freiraum für den Dialog und Erfahrungsaustausch bieten. Die Anmeldung für die Fachkonferenz ist bis zum 4. September 2018 möglich. Weitere Details finden Sie hier . Programm des ersten Veranstaltungstages - Dienstag, 18. September 2018 Moderation: Katrin Fahrenkrug, Institut Raum & Energie (KomKomIn) 12:00     Anmeldung und Mittagsimbiss 13:00     Begrüßung und Einführung Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 13:20     Das Dietrich-Keuning-Haus: kulturelles Veranstaltungszentrum und stadtteilorientierte Begegnungsstätte Levent Arslan, Dietrich-Keuning-Haus 13:30     Keynote: Zukunft vor Ort gestalten - Rolle und Bedeutung von Zivilgesellschaft und Unternehmen in den Kommunen Prof. Dr. Gesine Schwan, HUMBOLDT-VIADRINA Governance Platform 14:15     Diskussion mit dem Plenum und Einführung in die Arbeitsforen 14.45     Kaffeepause und Vernetzung 15:30     Moderierte parallele Arbeitsforen zu Kernthemen der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ" » Session 1: Zuwanderung und Integration – Welche Mehrwerte lassen sich aus kommunalen Integrationsprozessen für die gesamte Bevölkerung generieren? (Tandem: IN² und MOSAIK, Moderation: Robert Riechel, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 2: Innovationsschmiede – Wie können Zivilgesellschaft und Verwaltung dauerhaft zusammenarbeiten, um gemeinsam neue Ideen zu entwickeln? (Tandem: fokusland und KoSI-Lab, Moderation: Katrin Fahrenkrug, Institut Raum & Energie) » Session 3: Clevere Wohnraumentwicklung – Welche Ansätze sind für das nachhaltige Management (bestehenden) Wohnraums geeignet? (Tandem: IER-SEK und LebensRäume, Moderation: Julia Reiß, Institut Raum & Energie) » Session 4: Finanzierung und Nachhaltigkeit – Wie kann Verwaltung für Zielkonflikte auf verschiedenen Ebenen sensibilisieren und diese lösen? (Tandem: LAZIKN2030 und NaKoFi, Moderation: Stephanie Bock, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 5: Mobilität und Ehrenamt – Welche kooperativen Ansätze tragen zur Sicherung der Mobilität in ländlichen Regionen bei? (Tandem: KOMOBIL2035 und iMona, Moderation: Julia Diringer, Deutsches Institut für Urbanistik » Session 6: Fonds für Bürger – Können Fondsmodelle Bürgerinnen und Bürgern Freiräume zur Mit-gestaltung der Stadtentwicklung eröffnen? (Tandem: Bürgerfonds und Kleinstadt_gestalten, Moderation: Lutke Blecken, Institut Raum & Energie) » Session 7: Multilokalität – Wie kann Daseinsvorsorge in den Kommunen angesichts zunehmender multilokaler Lebensweisen gesichert werden? (Tandem: Wat Nu? und TempALand, Moderation: Jan Abt, Deutsches Institut für Urbanistik) 17:30     Talkrunde mit BürgermeisterInnen „Was macht Kommunen innovativ?“ » Ulrike Pfeiffer-Pantring, Bürgermeisterin der Stadt Ortenberg (Projekt Ortsinnenentwicklung) » Burkhard Mast-Weisz, Oberbürgermeister der Stadt Remscheid (Projekt MOSAIK) » Andy Grabner, Bürgermeister der Stadt Sandersdorf-Brehna (Projekt LAZIKN2030) » Alexander Heppe, Bürgermeister der Kreisstadt Eschwege (Projekt lebensWert) Moderation: Matthias Langrock, Medienhaus Lensing, stellvertretender Leiter der Stadtredaktion Dortmund 18:30     Informeller Ausklang mit Imbiss und Getränken sowie musikalischer Begleitung Event-Saxophonist Joël Mozes van de Pol Programm des zweiten Veranstaltungstages - Mittwoch, 19. September 2018 Moderation: Dr. Stephanie Bock, Deutsches Institut für Urbanistik (KomKomIn) 09:00     Begrüßung und Rückblick auf den 1. Tag 09.15     Grußwort Ullrich Sierau, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund 09.45     Moderierte parallele Arbeitsforen zu Kernthemen der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ" » Session 8: Regionale Zusammenarbeit – Mit welchen Formen interkommunaler Kooperation können Kommunen gemeinsam eine ressourcenschonende Siedlungsentwicklung erreichen? (Tandem: KOMET und KIF, Moderation: Robert Riechel, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 9: Verstetigung und Kontinuität – Auf welchen Wegen kann die dauerhafte Sicherung neu aufgebauter Kooperationen zwischen Kommune und Zivilgesellschaft gelingen? (Tandem: CoProGrün und TransformBar, Moderation: Katrin Fahrenkrug, Institut Raum & Energie) » Session 10: Regionaler Arbeitsmarkt – Wie können zukunftsfähige Betriebe, Ausbildungsangebote und Arbeitsplätze vor Ort gesichert und gestärkt werden? (Tandem: MIGOEK, Flächenmanagement und JuMoWestküste, Moderation: Julia Diringer, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 11: Lebensqualität im Bestand – Mit welchen Strategien kann erfolgreich für eine nachhaltige Innenentwicklung sensibilisiert werden? (Tandem: AktVis und Ortsinnenentwicklung, Moderation: Julia Reiß, Institut Raum & Energie) » Session 12: Daten und Prognosen – Welches innovative Datenmanagement ist notwendig, um kommunale und regionale Entwicklung zukunftsfähig zu steuern? (Tandem: KomMonitor und WEBWiKo, Moderation: Lutke Blecken, Institut Raum & Energie) » Session 13: Wasser, Abwasser, Energie – Welche Organisations- und Managementmodelle technischer Infrastruktur tragen zu mehr Lebensqualität in schrumpfenden Regionen bei? (Tandem: LebensWert und NoLA, Moderation: Dr. Stephanie Bock, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 14: Soziale Einrichtungen – Wie können gesellschaftliche Dienstleistungen gemeinschaftlich organisiert und finanziert werden? (Tandem: KoDa_eG, KuDeQua und DeWaK, Moderation: Jan Abt, Deutsches Institut für Urbanistik) 11:45     Kaffeepause und Vernetzung 12:30     Abschlussdiskussion: Wie geht es weiter, wie schaffen wir Verstetigung? » Dr. Jutta Deffner, Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) (Projekt lebensWert) » Dr. Peter Schaal, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Projekt Wat Nu?) » Kirsten Maier, Abwasserzweckverband Nordkreis Weimar, Bauhaus-Universität Weimar (Projekt NoLA) » Michaela Bonan, Stadt Dortmund - Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (Projekt KuDeQua) Diskussion im Plenum 13:15     Resümee und Ausblick BMBF, PtJ, KomKomIn 13:30     Mittagsimbiss 14.30     Treffen der Koordinatorinnen und Koordinatoren 14.30     Optionales Angebot: Exkursion zu Projekten in Dortmund Datei : Programm Fachkonferenz 2018 - Kommunen innovativ.pdf

160421_2_KEC.pdf

Kommunales Energiecontrolling 6. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“ Schönebeck, 21.04.2016 Controlling ist mehr als Kontrolle Controlling (deutscher Pseudoanglizismus in Anlehnung an engl. „to control“, steuern) ist ein Begriff der Wirtschaftslehre und wird als Teilfunktion der Unternehmensführung („das Management“) als ausgeübte Steuerungsfunktion sowie als Führungs- und Informationssystem gesehen. Das Controlling nimmt zur Steuerung des Unternehmens Planungs-, Koordinations- und Kontrollaufgaben wahr, um die Unternehmensführung mit den notwendigen Instrumenten und Informationen zu versorgen. Quelle: G. Bauer: Einführung in das systemische Controlling. 1. Auflage. Heidelberg 2015, Controlling ist mehr als Kontrolle Das kommunale Energiecontrolling nimmt folglich Planungs-, Koordinations- und Kontrollaufgaben im Rahmen des Kommunalen Energiemanagements wahr und gehört damit zu den wichtigsten Grundlagen des Energiemanagements. Der Controller ist der Energiemanager oder Kommunale Energiebeauftragte (KommEB).

Neue Baugebiete: Gewinn oder Verlust?

... möchten immer mehr Verwaltungsmitarbeiter/innen und Kommunalpolitiker/innen vor Ort wissen, wenn sie im Rahmen ihrer Planung die Weichen für die zukünftige Gemeindeentwicklung stellen. Jedem Projekt der Siedlungsentwicklung wie zum Beispiel der Bau von Wohnungen oder die Bereitstellung von Gewerbebauflächen geht in der Kommune eine Planung voraus. Verschiedene Faktoren beeinflussen Planungen und Entscheidungen über deren Umsetzung. Der Nutzen eine neuen Baugebiete wird in den Gemeinden in der Regel nicht ausschließlich am wirtschaftlichen Ertrag gemessen. Mittel- und langfristige Folgekosten derartiger Entscheidungen im Rahmen der Gemeinde- oder Stadtentwicklung rücken aber zunehmend in das Blickfeld der zuständigen Verwaltungen und Kommunalpolitiker vor Ort. Daher ist die Kenntnis der Kosten und des finanziellen Nutzens baulicher Entwicklungen eine wichtige Voraussetzung für eine fundierte Planungs- und Umsetzungsentscheidung. Welche Kosten sollten betrachtet werden? Wohn- und Gewerbegebiete verursachen Folgekosten in fünf wichtigen Bereichen. Zu denken ist an die Kosten der Erstellung und der langfristigen Unterhaltung der technischen Infrastruktur der Erschließung von Bauflächen wie zum Beispiel Wohnstraßen. Weiterhin werden häufig Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kindergärten oder Schulen neu errichtet oder ausgebaut. Häufig sind im Zusammenhang mit neuen Wohngebieten auch neue Grünflächen zu erstellen. In vielen Fällen erfordert die Anbindung neuen Wohn- und Gewerbegebiete auch Anlagen der äußeren Erschließung in Form von Straßen oder Kreuzungen sowie Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs z.B. durch Straßenbahn oder Bus. Und schließlich ist in vielen Fällen auch der Bau von Lärmschutzanlagen erforderlich. Bei der erstmaligen Herstellung von Anlagen der inneren Erschließung (Straßen, Wege), öffentlichen Grünanlagen, Lärmschutzanlagen und Straßenbeleuchtung tragen die Kommunen in der Regel einen Anteil von 10 %. Häufig werden die Kosten der erstmaligen Herstellung von Infrastrukturen (Straßen, Kanäle, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Grünanlagen etc.) entweder im Rahmen städtebaulicher Verträge auf den Investor abgewälzt oder im Rahmen der Erschließungsbeiträge refinanziert. Jedoch die mittel- und langfristigen Kosten für Betrieb, Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von technischen und sozialen Infrastrukturen eines Wohn- oder Gewerbegebietes tragen hauptsächlich die Kommunen, bei technischen Infrastrukturen teilweise auch die Anlieger. Die Herstellungskosten für Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen liegen in der Regel bei den Versorgungsunternehmen. Recht unterschiedlich können die kommunalen Kosten für den Grunderwerb sein, wenn Kommunen eine aktive Baulandpolitik betreiben, um das Flächengeschehen in der Gemeinde aktiv zu steuern. Diese sind abhängig vom jeweils eingesetzten Baulandmodell, das einen kommunalen Zwischenerwerb des zu entwickelnden Baulands beinhalten kann. Mehreinnahmen infolge neuer Baugebiet und neuer Einwohner ziehen auch wieder Mehrausgaben nach sich wie z.B. die Kreisumlage bei kreisangehörigen Gemeinden und die Umlage an Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde, Zweckverband usw. Welche Einnahmen sind von einem neuen Baugebiet zu erwarten? Im Zusammenhang mit neuen Baugebieten können die Kommunen mit einer Reihe von Einnahmen rechnen. Hierzu zählen u.a. die Grundsteuer, der Anteil an der Einkommensteuer, die Gewerbesteuer nach Abzug der Umlage, der Kommunalanteil an der Umsatzsteuer, ggf. erhöhte Zuweisungen aus dem landesspezifischen kommunalen Finanzausgleich und - sofern erhoben - die Konzessionsabgabe der Versorger. Hinzu kommen ggf.  auch landesspezifisch geregelte Beteiligungen der Kommunen an anderen Steuern wie z.B. der Grunderwerbsteuer. Wodurch werden die Kosten und Einnahmen beeinflusst? Die Topografie des Geländes, die Form der Erschließungsnetze und die Grundstückseinteilung beeinflussen die Kosten der inneren Erschließung. Die Erschließungseffizienz beschreibt das Verhältnis des Kosten- und Flächenaufwands für die innere und äußere Erschließung zum Nettobauland. Diese Aufwände sind z.B. bei Ein- und Zweifamilienhausgebieten höher als im mehrgeschossigen Wohnungsbau. Der demografische Wandel und Schrumpfungsprozesse in den Gemeinden beeinflussen mittel- und langfristig den wirtschaftlichen Betrieb von Erschließungsanlagen der technischen und sozialen Infrastruktur. Einer sich reduzierende Bevölkerungszahl und Leerstände wirken sich aus auf die festen und laufenden Kosten für den Betrieb z.B. von Wasser- und Abwasserleitung oder Kindergärten und Schulen. Daher sollte unbedingt eine vorausschauende Betrachtung für die kommenden Jahrzehnte angestellt werden, inwiefern neben den Belastungen des Gemeindehaushalts auch mit steigenden Pro-Kopf-Kosten für die privaten Haushalte und Unternehmen zu rechnen ist. Sind Infrastrukturen auf lange Sicht nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben, müssen sie angepasst werden. Während technische, insbesondere netzgebundene Infrastrukturen mit langfristigen Folgekosten nur mit großem Aufwand an demografische Entwicklungen angepasst werden können, sind Einrichtungen der sozialen Infrastruktur grundsätzlich leichter anpassungsfähig. Allerdings wird die vielerorts notwendige Schließung von Kindergärten oder Schulen von den Bürgerinnen und Bürgern in der Regel nicht akzeptiert. Auch der Faktor Zeit ist zu beachten. Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit Vorhaben der Siedlungsentwicklung entstehen zu sehr unterschiedlichen Zeitpunkten. Während Grunderwerbs-, Planungs- und Erschließungskosten in einer frühen Projektphase anfallen, fließen Einnahmen unter anderem aus der Grundsteuer, aus dem kommunalen Finanzausgleich bzw. anteilige Einkommensteuer erst einige Jahre nach dem Beginn der Besiedlung neuer Wohn- oder Gewerbeflächen. Dabei hängt die Höhe dieser Einnahmen ab von der Aufsiedlungsgeschwindigkeit und letztendlich von der tatsächlich erreichten Belegung von Baugebieten. Gewerbesteuereinnahmen wiederum sind sowohl von Art, Struktur und Branche der jeweiligen Unternehmen als auch von konjunkturellen Einflüssen abhängig. Sie können starken Schwankungen unterliegen. Praxiserprobte Kostenrechner helfen Ihnen, die langfristigen finanziellen Auswirkungen von Siedlungsentwicklungen bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt.

SPD-Innenministerkonferenz beriet in Dessau-Roßlau: Kommunalfinanzen sichern / Bundeswehrreform darf nicht zu Lasten des Katastrophenschutzes gehen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 042/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 042/11 Magdeburg, den 10. März 2011 SPD-Innenministerkonferenz beriet in Dessau-Roßlau: Kommunalfinanzen sichern / Bundeswehrreform darf nicht zu Lasten des Katastrophenschutzes gehen In Dessau-Roßlau traf sich am heutigen Donnerstag die Konferenz der sozialdemokratischen Innenminister. Auf Einladung von Sachsen-Anhalts Ressortchef Holger Hövelmann waren die Vertreter der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ins Dessauer Bauhaus gekommen. Professor Philipp Oswald, Direktor der Stiftung Bauhaus Dessau, begrüßte zu Beginn der Tagung die Teilnehmer und erinnerte an die Rolle der sozialdemokratischen Kommunalpolitik für die Anfänge des Bauhauses in Dessau. Die Minister berieten insbesondere folgende Themen: Zukunft der Gemeindefinanzen Die Teilnehmer der Konferenz forderten die Bundesregierung auf, die Pläne zur Abschaffung der Gewerbesteuer endgültig aufzugeben. Für die Städte und Gemeinden sei die Steuer unverändert die wichtigste eigene Einnahmequelle. Angesichts der äußerst prekären Finanzlage vieler Kommunen sei die Abschaffung der Steuer nicht zu verantworten. Eine wesentliche Ursache der schwierigen Haushaltslage der Kommunen seien Bundesgesetze, die steigende kommunale Ausgabe verursacht hätten. In einem ersten Schritt zur Konsolidierung der Kommunalfinanzen solle der Bund seine Steuergeschenke für Hoteliers und andere Gruppen zurücknehmen. Auswirkungen der Bundeswehrreform auf den Katastrophenschutz Wie andere Aspekte der geplanten Bundeswehrreform erscheinen auch die Auswirkungen auf den Katastrophenschutz bislang wenig durchdacht. Wehrersatzdienstleistende stellen bislang ein erhebliches personelles Rückgrat für den Katastrophenschutz. Die SPD-Innenminister äußerten die Hoffnung, dass bei einer sorgfältigen Neujustierung der Reform auch die Belange des Katastrophenschutzes berücksichtigt würden. Zur Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern im Katastrophenschutz sei es wichtig, alle Landeskommandos der Bundeswehr als Ansprechpartner der Landesregierungen zu erhalten. Waffenrecht Die SPD-Innenminister forderten den Bundesinnenminister dazu auf, von der 2009 ins Gesetz aufgenommenen Verordnungsermächtigung für die Regelung der Einzelsicherung von Waffen endlich Gebrauch zu machen. Aus Anlass des Dreifachmordes in der vergangenen Woche auf einem Genthiner Schießplatz sprachen sie sich dafür aus, bestehende Regelungslücken zu schließen. Auf Schießplätzen dürften Waffen nur an Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder an solche Personen ausgegeben werden, die von einem Berechtigten begleitet werden. Luftsicherheit und Flughäfen Die SPD-Innenminister forderten die Bundesregierung dazu auf, in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich die Priorität auf die tatsächlichen Herausforderungen für die innere Sicherheit zu setzen. Der Terroranschlag mit zwei getöteten und zwei schwer verletzten amerikanischen Soldaten auf dem Frankfurter Flughafen und die Lücken bei der Kontrolle der Luftfracht hätten deutlich gemacht, dass im Bereich der Luftsicherheit und der Sicherheit auf Flughäfen auch in Deutschland erhebliche Risiken bestünden. Eine tatsächliche Verbesserung der Sicherheitslage in diesem Bereich sei wesentlich wichtiger als Planspiele über die Zusammenlegung von Bundeskriminalamt und Bundespolizei. Sicherungsverwahrung Die sozialdemokratischen Innenminister berieten intensiv über die Situation nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Minister und Senatoren begrüßten, dass in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts neben dem Freiheitsbedürfnis der Täter auch der Schutzauftrag des Staates gegenüber der Bevölkerung erörtert wurde. Dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger müsse Rechnung getragen werden. Gebraucht werde eine verfassungskonforme Regelung, die größtmöglichen Schutz vor gewalttätigen Schwerstkriminellen gewährleiste. Vorratsdatenspeicherung/Mindestspeicherfrist Die Teilnehmer kritisierten, dass die Bundesregierung untätig geblieben sei und bislang keinen Gesetzentwurf entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorgelegt habe. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts biete für eine solche Neuregelung klare Leitplanken. Die SPD-Innenminister halten an einer Mindestspeicherzeit für Telekommunikationsdaten fest, um Fälle schwerster Kriminalität wie die Vorbereitung terroristischer Anschläge, Kinderpornographie und andere wirksam verfolgen zu können. Integration Die Bundesregierung wurde aufgefordert, deutlich mehr Mittel für Integrationskurse zur Verfügung zu stellen, um endlich die große Nachfrage bedienen zu können. Wer Integration wolle, müsse auch in Integration investieren und Sprachkurse für alle möglich machen. Einen Sprachtest zur Voraussetzung für einen Aufenthaltstitel machen zu wollen, gehe dagegen an den Problemen der Integrationspraxis vorbei. Nordafrika Zur aktuellen Situation in Nordafrika bestand Einigkeit, dass Deutschland und Europa die Demokratisierungsprozesse unterstützen und ihre humanitäre Hilfe in den betroffenen Ländern ausweiten sollten. An der Tagung in Dessau-Roßlau nahmen die Minister und Senatoren Karl Peter Bruch (Rheinland-Pfalz), Holger Hövelmann (Sachsen-Anhalt), Ralf Jäger (Nordrhein-Westfalen), der Sprecher der SPD-Innenminister und -senatoren Ehrhart Körting (Berlin) sowie Dietmar Woidke (Brandenburg) teil. Staatsrätin Karen Buse vertrat Ulrich Mäurer (Bremen). Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Bauleitplanung: Haslach im Kinzigtal

Haslach im Kinzigtal: Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Tourismus Leben in Haslach Ortsteile Mietwohnungsbörse Eintrag in die Mietwohnungsbörse Marktkalender Kultur Veranstaltungen Heinrich Hansjakob Hansjakob-Verlag Kulturbüro Bürgerblatt Presse-Meldungen Kindergärten Kirchengemeinde Mehr Raum für Kinder gGmbH Schulen und Bildung Heinrich-Hansjakob-Bildungszentrum Carl-Sandhaas-Schule Musikschule VHS Haslach Kommunale Jugend- und Sozialarbeit Offene Jugendarbeit Ferienfreizeit-Angebote Schulsozialarbeit am Bildungszentrum Mitarbeit bei der Kommunalen Jugend- und Sozialarbeit Haslach Sommerspaßprogramm Integrationsarbeit Willkommen in Haslach Dolmetscherpool Vereine Religionsgemeinschaften Katholische Kirchengemeinde Haslach Evangelische Kirchengemeinde Haslach Freie Christengemeinde Offenburg Neuapostolische Kirche Haslach Jehovas Zeugen DiTiB Türkisch Islamische Gemeinde zu Haslach e.V. Stadtbücherei Rund ums Ausleihen Zeitungen und Zeitschriften Katalog + Konto Onleihe FAQs Bibliothek der Generationen BiG - Rund ums Ausleihen BiG - FAQs Pflege und Demenz Rathaus & Service Bürgerservice Rathauswegweiser Dienstleistungen Lebenslagen eBürgerdienste Abfallentsorgung Fundservice Online Ratsinformationssystem Telefonverzeichnis Mitarbeiterverzeichnis Rathaus Formularcenter Gemeinderat / Stadtrat Ausschüsse & sonstige Gremien Ortschaftsrat & Sonderausschuss Bauen und Liegenschaften Baurechtsbehörde Denkmalschutz Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Flächennutzungsplan Wohnbaugebiete Innenentwicklung Gutachterausschuss Bodenrichtwerte Windenergie Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibungen Beschränkte Ausschreibungen Zuschlagserteilung nach beschränkter Ausschreibung Stellenausschreibungen Hallen- und Veranstaltungsräume Stadthalle Dorfgemeinschaftshaus Markthalle Haus der Musik Bürgersaal Eichenbachsporthalle Jahnsporthalle Schulturnhalle mit Gymnastikraum Silberseehütte Grillhütte Rebwäldele Heiraten in Haslach Stadtarchiv Historischer Abriss Aufgaben Benutzung und Service Bestände Veröffentlichungen des Stadtarchivs Kämmerei - Förderprogramme Unser Wald Wahlen Grundsteuerreform 2025 Businessinfo Business aktuell Zahlen und Fakten Weiche Standortfaktoren Firmen in Haslach Gewerbeflächenbörse Eintrag in die Gewerbeflächenbörse Wirtschaftsförderung Webseite durchsuchen Suche Suchbegriff(e) Sie sind hier: Startseite Rathaus & Service Bauen und Liegenschaften Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Tourismus Leben in Haslach Rathaus & Service Businessinfo Bürgerservice Ratsinformationssystem Telefonverzeichnis Formularcenter Gemeinderat / Stadtrat Ortschaftsrat & Sonderausschuss Bauen und Liegenschaften Baurechtsbehörde Denkmalschutz Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Flächennutzungsplan Wohnbaugebiete Innenentwicklung Gutachterausschuss Bodenrichtwerte Windenergie Ausschreibungen Hallen- und Veranstaltungsräume Heiraten in Haslach Stadtarchiv Kämmerei - Förderprogramme Unser Wald Wahlen Grundsteuerreform 2025 Kontakt Stadt Haslach Am Marktplatz 1 77716 Haslach im Kinzigtal Telefon: 07832 / 706-0 Fax: 07832 / 706-119 E-Mail: stadt@haslach.de Montag - Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr und nach Terminvereinbarungen Tourist Information Bürgerblatt Klosterstraße1 77716 Haslach im Kinzigtal Telefon: 07832 / 706-172 E-Mail: info@haslach.de Öffnungszeiten Tourist Information HIER Wahlergebnis Bürgermeisterwahl 2025 Übernachten in Haslach Hier gelangen Sie zu unseren Übernachtungs-Angeboten. Social Media Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und folgen uns auf Hilfsmittel für Aktuelle Seite Seite drucken PDF drucken Seite versenden Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen Städtebauliche Entwicklung und Ordnung Die Stadt Haslach stellt Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen, die verbindliche Festsetzungen enthalten, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Die Bebaubarkeit eines Grundstückes kann, auch wenn ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt, insbesondere durch weitere Satzungen (z.B. Altstadtsatzung) eingeschränkt sein. Informieren Sie sich also rechtzeitig bei Ihrem Stadtbauamt, welche Bauvorschriften für das zur Bebauung vorgesehene Grundstück gelten. Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht. Nachfolgend informieren wir Sie über die derzeit in Aufstellung befindlichen sowie rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Haslach. Die Auflistung ist derzeit noch nicht abschließend ! In Aufstellung befindliche Bebauungspläne / Abrundungssatzungen Bebauungsplan "Brühl III" Bebauungsplan Brühl III Frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB Typ Name Datum Größe 00 Übersicht Inhalt (10.10.2024) (161,6 KB) 20.12.2024 161,6 KB Anlage 3.2 - Entwässerungskonzept Lageplan (09.08.2024) (3,346 MB) 20.12.2024 3,346 MB Anlage 3.3 - Entwässerungskonzept Grundstücksentwässerung (09.08.2024) (2,588 MB) 20.12.2024 2,588 MB Anlage 4 - Schalltechnische Untersuchung (09.09.2024) (7,903 MB) 20.12.2024 7,903 MB Anlage 5 - Geruchsgutachten (13.09.2024) (6,09 MB) 20.12.2024 6,09 MB Anlage 6 - Freiraumgestaltungskonzept (14.05.2024) (5,465 MB) 20.12.2024 5,465 MB Bekanntmachung Veröffentlichung im Internet (1,524 MB) 20.12.2024 1,524 MB 01 Satzung (10.10.2024) (210,1 KB) 20.12.2024 210,1 KB 02 zeichn. Teil (10.10.2024) (583,5 KB) 20.12.2024 583,5 KB 03 schriftl. Teil (10.10.2024) (656 KB) 20.12.2024 656 KB 04 Begründung Teil 1 (10.10.2024) (3,578 MB) 20.12.2024 3,578 MB 05 Begründung Teil 2 Umweltbericht (10.10.2024) (4,274 MB) 20.12.2024 4,274 MB Anlage 1 - ASVP (11.01.2024) (941,2 KB) 20.12.2024 941,2 KB Anlage 2 - saP (10.10.2024) (1,088 MB) 20.12.2024 1,088 MB Anlage 3.1 - Entwässerungskonzept Erläuterungsbericht (12.07.2024) (2,711 MB) 20.12.2024 2,711 MB Rechtskräftige Bebauungspläne / Abrundungssatzungen Abrundungssatzung "Am Schloßberg" Abrundungssatzung "Am Schloßberg" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Am Schloßberg (212 KB) 15.04.2023 212 KB Abrundungssatzung "Bereich Talstraße" Abrundungssatzung "Bereich Talstraße" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Bereich Talstraße, 1. Änderung (204,4 KB) 15.04.2023 204,4 KB Abrundungssatzung Bereich Talstraße (254,3 KB) 15.04.2023 254,3 KB Abrundungssatzung "Bitze" Abrundungssatzung "Bitze" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Bitze, 1. Änderung (1,204 MB) 28.04.2023 1,204 MB Abrundungssatzung Bitze, Hofstetter Straße (437,1 KB) 28.04.2023 437,1 KB Abrundungssatzung "Eichenbach" Abrundungssatzung "Eichenbach" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Eichenbach (469,7 KB) 15.04.2023 469,7 KB Abrundungssatzung "Gartenstraße - Silberbergweg" Abrundungssatzung "Gartenstraße - Silberbergweg" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Gartenstraße, Silberbergweg, 1. Änderung (212,7 KB) 28.04.2023 212,7 KB Abrundungssatzung Gartenstraße, Silberbergweg, 2. Änderung (254,1 KB) 28.04.2023 254,1 KB Abrundungssatzung Gartenstraße, Silberbergweg, 3. Änderung (288,3 KB) 28.04.2023 288,3 KB Abrundungssatzung Gartenstraße, Silberbergweg (254,1 KB) 28.04.2023 254,1 KB Abrundungssatzung "Schnellinger Straße" Abrundungssatzung "Schnellinger Straße" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Schnellinger Straße, 1. Änderung (389 KB) 28.04.2023 389 KB Abrundungssatzung Schnellinger Straße, 2. Änderung (213 KB) 28.04.2023 213 KB Abrundungssatzung Schnellinger Straße (387 KB) 28.04.2023 387 KB Abrundungssatzung "Silberbergweg" Abrundungssatzung "Silberbergweg" Typ Name Datum Größe Abrundungssatzung Silberbergweg (254,5 KB) 28.04.2023 254,5 KB Allmend Allmend Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil digital (827,2 KB) 12.05.2023 827,2 KB 9. Auswirkungsanalyse (4,933 MB) 28.04.2023 4,933 MB 10. Ermittlung Retentionsraumverlust (250,7 KB) 28.04.2023 250,7 KB 11. Betriebskonzept (551,7 KB) 28.04.2023 551,7 KB 12. Satzung (131,5 KB) 28.04.2023 131,5 KB 1. Zeichnerischer Teil mit Verfahrensvermerken (1,11 MB) 28.04.2023 1,11 MB 2. Abgrenzungsplan (164 KB) 28.04.2023 164 KB 3. Begründung (1,436 MB) 28.04.2023 1,436 MB 4. Planungsrechtliche Festsetzungen (680,9 KB) 28.04.2023 680,9 KB 5. Örtliche Bauvorschriften (124,2 KB) 28.04.2023 124,2 KB 6. Umweltbericht (2,022 MB) 28.04.2023 2,022 MB 7. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (1,357 MB) 28.04.2023 1,357 MB 8. Schalltechnische Untersuchung (4,182 MB) 28.04.2023 4,182 MB Auf dem Schlatt Auf dem Schlatt Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil (5,483 MB) 07.03.2025 5,483 MB 2. Bauvorschriften (185,4 KB) 28.04.2023 185,4 KB 3. Begründung (65,6 KB) 28.04.2023 65,6 KB 4. Satzung (87 KB) 28.04.2023 87 KB Bohnacker Bohnacker Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil Teil 1 (547 KB) 28.04.2023 547 KB 1. Zeichnerischer Teil Teil 2 (683,8 KB) 28.04.2023 683,8 KB 1. Zeichnerischer Teil Teil 3 (624,6 KB) 28.04.2023 624,6 KB 2. Bauvorschriften (192,1 KB) 28.04.2023 192,1 KB 3. Begründung (167,3 KB) 28.04.2023 167,3 KB 4. Satzung (69,1 KB) 28.04.2023 69,1 KB Bohnacker - 1.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil Teil 1 (458,2 KB) 28.04.2023 458,2 KB 1. Zeichnerischer Teil Teil 2 (234 KB) 28.04.2023 234 KB 2. Begründung (143,9 KB) 28.04.2023 143,9 KB 3. Satzung (104,7 KB) 28.04.2023 104,7 KB Bohnacker - 2.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bauvorschriften (59,7 KB) 28.04.2023 59,7 KB 2. Begründung (35,3 KB) 28.04.2023 35,3 KB 3. Satzung (80,2 KB) 28.04.2023 80,2 KB Brühl I Brühl I Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (431,5 KB) 28.04.2023 431,5 KB 2. Bauvorschriften (640,2 KB) 28.04.2023 640,2 KB 3. Begründung (576,3 KB) 28.04.2023 576,3 KB 4. Satzung (72,7 KB) 28.04.2023 72,7 KB 5. Grünordnungsplan (1,897 MB) 28.04.2023 1,897 MB Brühl II Brühl II Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (1,597 MB) 06.03.2017 1,597 MB 2. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften (1,16 MB) 06.03.2017 1,16 MB 3. Begründung - Teil 1 (2,168 MB) 06.03.2017 2,168 MB 4. Begründung - Teil 2 (791,6 KB) 06.03.2017 791,6 KB 5. Gestaltungsplan (538,7 KB) 06.03.2017 538,7 KB Gartenstraße-West Gartenstraße-West Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (2,515 MB) 28.04.2023 2,515 MB 2. Bauvorschriften (1,151 MB) 28.04.2023 1,151 MB 3. Begründung (802,8 KB) 28.04.2023 802,8 KB 4. Satzung (96,6 KB) 28.04.2023 96,6 KB 5. Prognose Lärmeinwirkung (1,522 MB) 28.04.2023 1,522 MB Grün Grün Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (4,919 MB) 06.03.2025 4,919 MB 2. Bauvorschriften (225,7 KB) 06.03.2025 225,7 KB 3. Begründung (140 KB) 06.03.2025 140 KB 4. Satzung (40,4 KB) 06.03.2025 40,4 KB Innenstadt Innenstadt Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungslan (202,9 KB) 06.03.2025 202,9 KB 2. Bauvorschriften (18,9 KB) 06.03.2025 18,9 KB 3. Begründung (20,7 KB) 06.03.2025 20,7 KB 4. Satzung (20,9 KB) 06.03.2025 20,9 KB Mühlegrün Mühlegrün, 5. Änderung Typ Name Datum Größe Rechtskräftige Fassung (4,955 MB) 28.04.2023 4,955 MB Mühlegrün, 6. Änderung Typ Name Datum Größe 2021.01.26 Artenschutzfachliche Begutachtung (2,952 MB) 23.03.2021 2,952 MB 2021.01.26 Eingriffs- Ausgleichsbewertung (472,7 KB) 23.03.2021 472,7 KB 2021.02.09 Bauvorschriften (1,615 MB) 23.03.2021 1,615 MB 2021.02.09 Begründung (1,465 MB) 23.03.2021 1,465 MB 2021.02.09 Deckblatt (195,4 KB) 23.03.2021 195,4 KB 2021.02.09 Satzung (230,9 KB) 23.03.2021 230,9 KB Oberdorf Oberdorf Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (327,7 KB) 15.04.2023 327,7 KB 2. Bebauungsvorschriften (117,9 KB) 15.04.2023 117,9 KB 3. Begründung (72,3 KB) 15.04.2023 72,3 KB 4. Satzung (82 KB) 15.04.2023 82 KB 5. Straßenlängsschnitt (335,6 KB) 21.04.2023 335,6 KB 6. Gestaltungsplan (340,6 KB) 21.04.2023 340,6 KB Oberdorf - 1. Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (302,1 KB) 15.04.2023 302,1 KB 2. Begründung (45,7 KB) 15.04.2023 45,7 KB 3. Satzung (76,2 KB) 15.04.2023 76,2 KB Oberdorf - 2. Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (197,5 KB) 15.04.2023 197,5 KB 2. Bauvorschriften (104 KB) 15.04.2023 104 KB 3. Begründung (125 KB) 15.04.2023 125 KB 4. Satzung (70,7 KB) 15.04.2023 70,7 KB Oberdorf - 3. Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bebauungsvorschriften (101,6 KB) 15.04.2023 101,6 KB 2. Begründung (140,8 KB) 15.04.2023 140,8 KB 3. Satzung (103 KB) 15.04.2023 103 KB Rotkreuz Rotkreuz - 3. Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bebauungsvorschriften (101,6 KB) 15.04.2023 101,6 KB 2. Begründung (140,8 KB) 15.04.2023 140,8 KB 3. Satzung (103 KB) 15.04.2023 103 KB Schänzle, Sondergebiet Reitpension Schänzle, Sondergebiet Reitpension Typ Name Datum Größe 2. Übersichtslageplan (261,6 KB) 28.04.2023 261,6 KB 3. Bauvorschriften (223,5 KB) 28.04.2023 223,5 KB 4. Begründung (82,9 KB) 28.04.2023 82,9 KB 5. Satzung (117,9 KB) 28.04.2023 117,9 KB 1. Zeichnerischer Teil (371 KB) 07.03.2025 371 KB Schänzle, Sondergebiet Reitpension - 1.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bauvorschriften (111,2 KB) 28.04.2023 111,2 KB 2. Begründung (112,8 KB) 28.04.2023 112,8 KB 3. Satzung (56,6 KB) 28.04.2023 56,6 KB Schänzle, Sondergebiet Reitpension - 2.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Bauvorschriften (69,9 KB) 28.04.2023 69,9 KB 2. Begründung (71,8 KB) 28.04.2023 71,8 KB 3. Satzung (69,5 KB) 28.04.2023 69,5 KB Weiherdamm Weiherdamm Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (710,2 KB) 28.04.2023 710,2 KB 1.1 Übersichtsplan (187,5 KB) 28.04.2023 187,5 KB 2. Bauvorschriften (232,5 KB) 28.04.2023 232,5 KB 3. Begründung (150,4 KB) 28.04.2023 150,4 KB 4. Satzung (89,1 KB) 28.04.2023 89,1 KB Weiherdamm - 1.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (147 KB) 28.04.2023 147 KB 2. Bauvorschriften (122,3 KB) 28.04.2023 122,3 KB 3. Begründung (41,8 KB) 28.04.2023 41,8 KB 4. Satzung (81,9 KB) 28.04.2023 81,9 KB Weiherdamm - 2.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (160,1 KB) 28.04.2023 160,1 KB 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (160,1 KB) 28.04.2023 160,1 KB 2. Begründung (51,1 KB) 28.04.2023 51,1 KB 3. Satzung (82,3 KB) 28.04.2023 82,3 KB Weiherdamm - 3.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Übersichtsplan (237,7 KB) 28.04.2023 237,7 KB 2. Bauvorschriften (41,9 KB) 28.04.2023 41,9 KB 3. Begründung (89,6 KB) 28.04.2023 89,6 KB 4. Satzung (79 KB) 28.04.2023 79 KB Weiherdamm - 4.Änderung Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (197,1 KB) 28.04.2023 197,1 KB 2. Begründung (86,2 KB) 28.04.2023 86,2 KB 3. Satzung (54,6 KB) 28.04.2023 54,6 KB Wolfgässle Wolfgässle Typ Name Datum Größe 2. Bauvorschriften (380,6 KB) 28.04.2023 380,6 KB 3. Begründung (294,7 KB) 28.04.2023 294,7 KB 4. Satzung (101,4 KB) 28.04.2023 101,4 KB 1. Zeichnerischer Teil (781,1 KB) 07.03.2025 781,1 KB Zillmatt Zillmatt Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan Zillmatt (192,2 KB) 06.03.2025 192,2 KB 2. Übersichtsplan (177,4 KB) 15.04.2023 177,4 KB 3. Satzung (103 KB) 15.04.2023 103 KB 4. Bebauungsvorschriften (188,2 KB) 15.04.2023 188,2 KB 5. Begründung (60,9 KB) 15.04.2023 60,9 KB 6. Satzung (77,8 KB) 15.04.2023 77,8 KB 7. Gestaltungsplan (133,5 KB) 15.04.2023 133,5 KB Zillmatt II Zillmatt II Typ Name Datum Größe 1. Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan (437,2 KB) 06.03.2017 437,2 KB 2. Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften (471,8 KB) 14.11.2014 471,8 KB 3. Begründung (364,3 KB) 14.11.2014 364,3 KB 4. Gestaltungsplan (964,3 KB) 06.03.2017 964,3 KB Zillmatt II - 1.Änderung Typ Name Datum Größe 3 Deckblatt zeichnerischer Teil (375,1 KB) 10.08.2023 375,1 KB 0 Satzung mit Bebauungsvorschriften (347,1 KB) 10.08.2023 347,1 KB 1 Übersichtskarte (351,4 KB) 10.08.2023 351,4 KB 2 Begründung (1,409 MB) 10.08.2023 1,409 MB 4 Umweltbeitrag (1,361 MB) 10.08.2023 1,361 MB 5 Artenschutzgutachten (1,498 MB) 10.08.2023 1,498 MB Städtebauliche Satzungen Vorkaufsrechtssatzung Breitestraße 1 Vorkaufsrechtssatzung Breitestraße 1 Typ Name Datum Größe Vorkaufsrechtssatzung Breitestraße 1 (1,645 MB) 19.12.2023 1,645 MB Altstadtsatzung (Neufassung) Neufassung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der Altstadt (Altstadtsatzung) Typ Name Datum Größe Satzungsfassung Neufassung Altstadtsatzung vom 26.09.2023 (1,168 MB) 19.12.2023 1,168 MB Anlage 1 Geltungsbereich neu 3 (610,3 KB) 19.12.2023 610,3 KB Sanierungssatzungen Sanierungsgebiet Ehemaliges Hukla-Areal Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ehemaliges Hukla-Areal Typ Name Datum Größe 2024.04.16 Aufhebungssatzung Ehemaliges Hukla-Areal (201,1 KB) 30.04.2024 201,1 KB Öffnungszeiten Ansprechpartner Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 08.00-12.00 Uhr Dienstag: 14.00-16.00 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr und nach Terminvereinbarung Ansprechpartner Maik Schwendemann Telefon: 07832/706-136 E-Mail: maik.schwendemann@haslach.de Telefax 07832/706-139 © Stadt Haslach im Kinzigtal | aktualisiert 20.12.2024 Tourismus Leben in Haslach Ortsteile Mietwohnungsbörse Marktkalender Kultur Bürgerblatt Presse-Meldungen Kindergärten Schulen und Bildung Kommunale Jugend- und Sozialarbeit Sommerspaßprogramm Integrationsarbeit Vereine Religionsgemeinschaften Stadtbücherei Bibliothek der Generationen Pflege und Demenz Rathaus & Service Bürgerservice Ratsinformationssystem Telefonverzeichnis Formularcenter Gemeinderat / Stadtrat Ortschaftsrat & Sonderausschuss Bauen und Liegenschaften Ausschreibungen Hallen- und Veranstaltungsräume Heiraten in Haslach Stadtarchiv Kämmerei - Förderprogramme Unser Wald Wahlen Grundsteuerreform 2025 Businessinfo Business aktuell Zahlen und Fakten Weiche Standortfaktoren Firmen in Haslach Gewerbeflächenbörse Wirtschaftsförderung Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheit | Kontakt | Anreise

Bauleitplanung: Michelbach an der Bilz

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Kleine Michelbacher Rad-Runde 2. Die Golfplatz-Runde 3. Die Kocher-Runde 4. Die 4-Seen-Runde 5. Die Altenbergturm-Runde 6. Die Hammerschmiede-See-Runde Wanderwege Übersicht Bilzweg Von Michelbach zum Einkorn Schenkenbecher-Weg Gastronomie & Übernachtung Wohnmobilstellplätze Impressum|Datenschutz made byHirsch & Wölfl GmbH Gemeinde & Info Hier finden Sie alles zur und über die Gemeinde Michelbach-Bilz. Von der Geschichte bis hin zu den Zahlen, Daten & Fakten heute. Rathaus & Service Die Gemeinde Michelbach-Bilz will Ihnen mit diesem Menüpunkt ein Portal bieten, das Ihnen die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich macht, und in dem Sie so schnell wie möglich auf alle Ihre Fragen Antworten finden können. Leben & Wohnen Wohnen, Arbeiten, Freizeit - in der Gemeinde Michelbach-Bilz lässt es sich in allen Bereichen gut leben. Denn unsere schöne Gemeinde hat viel zu bieten. Informieren Sie sich hier über alles zum Thema Leben & Wohnen in der Gemeinde. Freizeit & Spaß Alles zum Thema Freizeit & Spaß in und um die Gemeinde Michelbach-Bilz finden Sie hier. Gemeinde & Info Hier finden Sie alles zur und über die Gemeinde Michelbach-Bilz. Von der Geschichte bis hin zu den Zahlen, Daten & Fakten heute. Rathaus & Service Die Gemeinde Michelbach-Bilz will Ihnen mit diesem Menüpunkt ein Portal bieten, das Ihnen die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich macht, und in dem Sie so schnell wie möglich auf alle Ihre Fragen Antworten finden können. Leben & Wohnen Wohnen, Arbeiten, Freizeit - in der Gemeinde Michelbach-Bilz lässt es sich in allen Bereichen gut leben. Denn unsere schöne Gemeinde hat viel zu bieten. Informieren Sie sich hier über alles zum Thema Leben & Wohnen in der Gemeinde. Freizeit & Spaß Alles zum Thema Freizeit & Spaß in und um die Gemeinde Michelbach-Bilz finden Sie hier. X Jahreszeit wählen Wohn- und Lebensqualität in Michelbach an der Bilz Neuigkeiten Info des Landratsamts Schwäbisch Hall Sommer-Öffnungszeiten Aus der Arbeit des Gemeinderates 18.03.2025 Umzug Das Landratsamt informiert Alle Artikel anzeigen Veranstaltungen 31 Mar Treff für Kids und Teens Uhrzeit 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr icon.organizerTreff, Gemeinde Michelbach an der Bilz - Natalia Abischew AdresseJugendraum 01 Apr Treff für Kids und Teens Uhrzeit 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr icon.organizerTreff, Gemeinde Michelbach an der Bilz - Natalia Abischew AdresseJugendraum 03 Apr Seniorennachmittag Uhrzeit 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr icon.organizerSeniorenkreis AdresseFoyer der Rudolf-Then-Halle Alle Veranstaltungen anzeigen Schnell gefunden Auskunft-Ausweise (ASA) Mülltermine Gemeinderat Mitarbeiter Schulen Betreuungsangebot Wanderwege Radwege Michelbach für unsere Bürger Die neue Bürger App ist da! Der perfekte Begleiter für unterwegs steht ab dem 1. Februar 2024 als kostenloser Service für alle iOS und Android Geräte zum Download bereit. Mehr erfahren Evangelisches Schulzentrum Die Schulstiftung der Evangelischen Landeskirche unterhält in der Gemeinde neben dem Aufbaugymnasium (überwiegend als Internatsschule) sowohl eine Realschule als auch ein Gymnasium... Mehr erfahren ASB Pflegeheim Der Senioren Park Michelbach wurde als Seniorenzentrum konzipiert: Es gibt eine Pflegestation mit 36 Pflegeplätzen sowie Betreutes Wohnen mit 17 Eigentums-/Mietwohnungen.... Mehr erfahren Waldkindergarten Der Waldkindergarten befindet sich ortsnah am nördlichen Rand von Michelbach. Sportpark Es befinden sich zwei Sportplätze in der Gemeinde Michelbach sowie ein Sportplatz im Teilort Rauhenbretzingen. Beachvolleyball Das Beachvolleyball Feld befindet sich in Gschlachtenbretzingen.

Bauleitplanung: Kirchberg an der Jagst

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"Sachsen-Anhalt auf dem Weg in eine solidarische Leistungsgesellschaft" - Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Landtagssitzung am 8. Juni 2006

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 273/06 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 273/06 Magdeburg, den 8. Juni 2006 "Sachsen-Anhalt auf dem Weg in eine solidarische Leistungsgesellschaft" - Regierungserklärung von Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer in der Landtagssitzung am 8. Juni 2006 Es gilt das gesprochene Wort! (Anrede!) Im Ergebnis der Landtagswahl am 26. März dieses Jahres haben sich zwei Parteien zu einer Regierungskoalition zusammengeschlossen, die sich bis dahin in unterschiedlicher parlamentarischer Funktion gegenübergestanden hatten. Trotzdem konnte in relativ kurzer Zeit ein gemeinsames Arbeitsprogramm vereinbart werden, weil beide Parteien von der gleichen sozioökonomischen Situationsanalyse ausgehen mussten. Nach einem grundlegenden wirtschaftlichen Transformationsprozess hat sich seit Mitte der neunziger Jahre der wirtschaftliche Konvergenzprozess deutlich verlangsamt. Im Jahr 2004 belief sich das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner in Sachsen-Anhalt auf 69,1 % des bundesdeutschen Durchschnitts oder auf 71,9 % des EU-Durchschnitts. Sachsen-Anhalt zählt damit immer noch zu den weniger wohlhabenden Regionen der Europäischen Union, deren Bruttoinlandsprodukt je Einwohner unterhalb 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts liegt. Auch wenn die Arbeitsproduktivität überproportional gestiegen war, erreichten wir 2004 nur 79,8 % des bundesdurchschnittlichen Niveaus. Trotz eines geringen Anstiegs der Beschäftigungsverhältnisse in einigen Branchen ist es bis 2004 insgesamt wegen des starken Beschäftigungsrückganges im Baugewerbe und einem notwendigen Personalabbau im öffentlichen Dienst zu einem Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse gekommen. Die von Eurostat ausgewiesene Beschäftigtenquote lag 2004 mit 58,7 % deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Selbständigenquote ist wohl gestiegen, liegt aber ebenfalls immer noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Arbeitslosenquote ist zwar bei uns entgegen dem Bundestrend geringfügig gesunken, liegt aber immer noch fast doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt. Die Bevölkerungsentwicklung ist rückläufig, sowohl durch eine negative Wanderungsbilanz als auch wegen eines deutlich höheren reproduktiven Defizits. Innerhalb des innerdeutschen Finanzausgleichs müssen wir mit einem Ausgleichsverlust von 2.155 Euro pro Einwohnerabgang rechnen. So hatten wir 2004 allein durch Einwohnerrückgang gegenüber 2003 auf diesem Weg Mindereinnahmen von 61,4 Millionen Euro. Nennenswerte wirtschaftliche Wachstumspotentiale gibt es im Bereich der Ernährungsgüterwirtschaft und der gewerblichen Wirtschaft bei immer noch unterdurchschnittlichen Exportquoten. Die Haushaltssituation weist inzwischen die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller deutschen Flächenländer aus, bei deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden Ausgaben pro Einwohner. Die Eigenfinanzierungsquote unseres Landeshaushaltes liegt noch unter 45 %. Das ist der mit wenigen Zahlen beschriebene volkswirtschaftliche Hintergrund, vor dem die Konzeptionen der Landesregierung für die 5. Legislaturperiode des Landtages erarbeitet werden mussten. Dabei wissen wir, dass - die finanziellen Hilfen aus dem Solidarpakt II ab 2008 deutlich rückläufig sein werden, - die finanziellen Hilfen aus dem EU-Fonds in der nächsten Förderperiode um etwa ein Fünftel niedriger sein werden, - die Verwendung der SOBEZ bei nur haushaltstechnischer Beurteilung in den Fortschrittsberichten uns als Fehlverwendung öffentlichkeitswirksam vorgeworfen wird, - und die innerdeutsche Finanzarchitektur von den sogenannten Geberländern in den zukünftigen Föderalismusverhandlungen grundsätzlich infrage gestellt werden wird. Daraus ergibt sich die nüchterne Konsequenz, dass der gegenwärtige haushaltspolitische Status nur in dem Maße erhalten werden kann, in dem es uns gelingt, ausfallende Finanzhilfen durch eigenes Steueraufkommen zu ersetzen. Das ist der Rahmen, in dem gestaltungspolitische Entscheidungen getroffen werden müssen. Für die Landesregierung und für die Koalitionsfraktionen gilt es daher, bei allen finanzrelevanten Entscheidungen zu fragen, ob eine Maßnahme die Transferabhängigkeit unseres Landes vermindert, neue Arbeitsplätze schafft oder die eigene Steuerkraft erhöht. Diese Grundsätze gelten auch für die noch laufende Proportionierung zukünftiger operationeller Programme der Europäischen Union. Dabei sind dann noch die Kofinanzierungskonditionen zu berücksichtigen und die Möglichkeiten revolvierender Fondsbildung zu prüfen, damit das Land auch nach dieser Förderperiode noch Gestaltungsmöglichkeiten hat. Die Koalition hat sich vorgenommen, die jährliche Neuverschuldung kontinuierlich zu reduzieren und ab 2011 keine neue Schulden mehr aufzunehmen. Wie sehr wir dabei von den bundespolitischen Rahmenbedingungen abhängig sind, haben wir während der vergangenen Legislaturperiode erfahren müssen. Die gegenwärtige Entwicklung des Steueraufkommens berechtigt zur Erwartung, dieses notwendige Ziel jetzt zu erreichen. Ohne eine konsequente kritische Überprüfung aller Ausgabenansätze wird es trotzdem nicht möglich sein. Auch die Finanzbeziehungen zu unseren Kommunen bedürfen der Überprüfung. Im Zeitraum von 1995 bis 2005 sind die Einnahmen des Landes um 5% gesunken, die Einnahmen aus kommunalen Steuern um 50 % gestiegen. Im letzten Jahr verbesserten sich die Steuereinnahmen der Gemeinden um 14,3 %, bei gleichzeitig rückläufigen Einnahmen des Landes um minus 2,7 %. Die Landesregierung wird trotzdem den häufig schmerzhaften kommunalen Haushaltskonsolidierungskurs nach Möglichkeit unterstützen und darauf hinwirken, dass die durch Bundesgesetze steigenden Ausgabenverpflichtungen ausgeglichen werden. Gleichwohl kann nicht übersehen werden, dass im letzten Jahr das Finanzierungsdefizit des Landes ca. zehn mal so groß war wie das der kommunalen Ebene. Das Gewerbesteueraufkommen der Gemeinden ist hochgradig unterschiedlich. Das Gesamtaufkommen wird in die Finanzkraft des Landes eingerechnet und vermindert die Finanzzuweisungen von außen. Je reicher einzelne Gemeinden werden ¿ was wir uns wünschen ¿ desto ärmer werden alle anderen. Bei einer Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes muss diese Entwicklung berücksichtigt werden. Die Leistungen der Gemeinden für die kommunalen Grundsicherungen sind sehr unterschiedlich. Vielleicht gerade ein Drittel unserer Gemeinden ist noch Träger einer Grundschule, weniger als zwei Drittel noch Träger einer Kindertageseinrichtung, um nur einen Bereich anzusprechen. Daraus ergibt sich nahezu zwangsläufig, dass im Zusammenhang mit der geplanten zweiten Stufe einer Verwaltungsreform, mit der Aufgaben auf die kommunalen Ebenen der Kreise und Gemeinden übertragen werden sollen, dass in diesem Zusammenhang auch eine weitere kommunale Strukturreform notwendig ist. Sachsen-Anhalt ist im kommunalen Bereich noch zu kleinteilig organisiert. Von den 1045 kreisangehörigen Gemeinden hatten im Mai dieses Jahres 62,8 % weniger als eintausend Einwohner. Außer in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein liegt dieser Anteil in den anderen Ländern zwischen null und - etwa in Niedersachsen - 23 %. In Schleswig-Holstein wird gegenwärtig die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften organisiert, die sich dann weiter entwickeln sollen. Für unser Land hat die jetzige Koalition vereinbart, die bisher eher sporadische Bildung von Einheitsgemeinden weiter zu unterstützen, mit dem Ziel, bis zu den Kommunalwahlen 2009 möglichst freiwillig flächendeckend Einheitsgemeinden zu bilden. Kein anderes Ziel der Koalitionsvereinbarung ist bisher so breit diskutiert worden wie dieses, von eindeutiger Zustimmung bis zu schroffer Ablehnung. Die Erreichung dieses Zieles wird nur möglich werden, wenn es uns gelingt, möglichst viele auf diesem Weg mitzunehmen. Dazu haben wir beschlossen, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Leitbild zu erarbeiten. Dieses Leitbild muss auch den Rahmen beschreiben, in dem kommunale Selbstverwaltung gewährleistet bleibt. Es muss dem Eindruck widersprochen werden, es wäre die Absicht der Landesregierung, aus dogmatischen Gründen ein kollektives Todesurteil für alle bisherigen Gemeinden zu administrieren. Es muss aber auch deutlich werden, dass kommunale Selbstverwaltung nur dann möglich ist, wenn überhaupt noch etwas entschieden werden kann und wenn die Gemeinden ab einer bestimmten Mindestgröße die Grundaufgaben kommunaler Daseinsvorsorge auch schultern können. Die meisten Länder in Deutschland haben diese Reformen bereits erledigt, in den anderen laufen die gleichen Diskussionen. Ein einziger Blick auf die Landkarte Sachsen-Anhalts mit den eingezeichneten gegenwärtigen Verwaltungsstrukturen macht deutlich, dass viele raumordnerische Probleme gelöst werden müssen. Die demografischen Unterschiede und der Abgleich mit inzwischen bestehenden stabilen Strukturen, wird von uns eine erhebliche Beweglichkeit und Spannbreite schon bei der Formulierung des Leitbildes verlangen. Um den bereits begonnenen Diskussionsprozess zu strukturieren, werden wir uns schon bald auf einige Eckpunkte festlegen müssen. Danach brauchen wir Zeit, um möglichst viele einzubinden und deutlich zu machen, dass wir nicht die eigene Geschichte leugnen, aber für die veränderten Bedingungen und Aufgaben der Zukunft vorbereitet sein wollen. Dazu werten wir gegenwärtig die Erfahrungen anderer Länder und bisher in diesem Zusammenhang ergangene Rechtssprechung aus. Wir haben uns darauf geeinigt, dass eine gesetzlich Regelung erst nach einer Freiwilligkeitsphase und der Auswertung der dabei gewonnenen Erfahrungen in Angriff genommen werden wird. In dieser ersten Phase werden wir gemeinsam nur erfolgreich sein, wenn es uns gelingt deutlich zu machen, dass dieser Strukturwandel nicht zum Verlust historisch gewachsener Individualität führt, wohl aber gerade im ländlichen Raum zu einem Zugewinn an eigenen kommunalen Gestaltungschancen. Um zukunftsfähig im 21. Jahrhundert zu sein müssen auch wir uns aus manchen Strukturen des 19. und 20. Jahrhunderts weiter entwickeln. Auf diesem Weg wollen wir alle mitnehmen, denen die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wichtig ist. Diese Strukturreform ist nur ein Teil einer sehr grundsätzlichen Überarbeitung der Landesentwicklungsplanung. Die demografische Entwicklung und die finanziellen Möglichkeiten zwingen zu einer neu zu durchdenkenden querschnitts- und effizienzorientierten fachübergreifenden Raumordnung und Landesplanung. Wir brauchen eine moderne Vision, wie unser Land künftig aussehen soll und in welchen Städten und Kommunen wir wie leben wollen. Im Zusammenhang mit der kommunalen Gebietsreform ist diese Frage für die Gemeinden und im Zusammenhang mit der Internationalen Bauausstellung 2010 für die Städte neu zu entscheiden. Die bisher vorrangig nachteilsausgleichende Förderpolitik für strukturschwache Räume muss in diesem Zusammenhang zu einer regionalen Wachstums- und Innovationspolitik umgesteuert werden. Die größtmögliche Einbindung der Bürger in die Erarbeitung neuer Zielvorstellungen ist dabei ein gemeinsames Anliegen. Solidarische Strukturen wie Zweckverbände, abgestimmte Konzepte für den Regionalverkehr oder Vernetzung verschiedener Verkehrsträger existieren bereits. Nur durch die Optimierung bestehender und die Schaffung zusätzlicher Netzwerke als eine Form der solidarischen Aufgabenerfüllung werden wir die zukünftigen Probleme lösen können. Andere, ebenso wichtige Aufgaben der laufenden Legislaturperiode haben weniger öffentliche Aufmerksamkeit gefunden. Wir wissen längst, dass unsere Wirtschaft nicht erfolgreich sein wird, wenn sie nur nachmachen würde, was andere schon bis zur Marktsättigung gemacht haben. Wir werden nur erfolgreich sein, wenn wir auch innovativ sind. Das war schon vor 100 Jahren so, als die Wirtschaftsregion Mitteldeutschland sich bereits einmal erfolgreich entwickelte. Heute sind wir ein wenig stolz auf diese Vergangenheit. Ein Rückblick in diese Zeit zeigt aber auch, dass man dabei einen langen Atem haben muss. Wir sind heute stolz auf den erstmaligen Bau eines Ganzmetallflugzeuges - 1919 in den Junkers-Werken in Dessau -, mit dem erstmals ein Höhenweltrekord von 6750 m erreicht wurde. Das war das Ergebnis einer 30-jährigen ingenieurtechnischen Forschungs- und Entwicklungsarbeit und nicht das Ergebnis einer kurzfristig umgesetzten Idee. Wir sind heute stolz auf die Entwicklung des ersten Drei-Schichten-Farbfilms ¿ 1936 bei Agfa-Wolfen. Auch dies war das Ergebnis einer fast 40-jährigen Firmengeschichte und etwa 14-jähriger Versuchsarbeiten mit der Dünnschichtchromatographie. Wir erzählen auch voller Stolz von der Entdeckung und industriellen Herstellung des Sacharins als Zuckerersatzstoff durch die Firma Fahlberg. Diese Entwicklung hat 18 Jahre gedauert und dann noch einmal 14 Jahre, bevor es zu einer exorbitanten Produktionsausweitung kam. Das wird auch zu Beginn dieses Jahrhunderts in unserer Zeit kaum anders sein. Auf die regionalen Traditionen aufbauend haben sich einige Branchen sehr gut entwickelt. Das betrifft die chemische Industrie im Olefin-Verbund mit Forschungsschwerpunkt im Bereich der Polymersynthese und der Photovoltaik auf der Grundlage von Erfahrungen aus der Dünnschichtchromatographie. In anderen Bereichen sind es moderne Technologien der Guss- und Zerspanungstechnik, die dem Wirtschaftsstandort Profil geben. Es gibt inzwischen viele Beispiele, die zu Optimismus berechtigen. Wir müssen diesen Weg weiter gehen und als einen wichtigen Aspekt der Wirtschaftsförderung die Innovationsförderung ausbauen. Die anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung soll künftig im Wirtschaftsministerium zusammengeführt werden. Wir sind eines der wenigen Länder in Deutschland, das noch keine eigene Stiftung zur Landesentwicklung hat. Deshalb soll eine Landesinnovationsstiftung errichtet werden. Verkaufserlöse sollen nur dem Grundstock des Landes oder einer solchen Stiftung als revolvierender Fonds zur Verfügung gestellt werden und nicht mehr in den Haushalt als allgemeine Deckungsmittel eingestellt werden. Dadurch wird sicher gestellt, dass das Vermögen des Landes erhalten bleibt und nicht aufgezehrt wird. Einige andere Länder haben dieses Prinzip sogar in ihrer Landesverfassung festgeschrieben. Der Einsatz zur Wirtschafts- oder Innovationsförderung über eine solche Stiftung darf dann auch nur über abgesicherte Darlehen erfolgen. Dadurch soll auf Dauer die Fähigkeit des Landes erreicht werden, fördernd unterstützen zu können. Gerade in der Wirtschaft haben sich unter dem besonderen Wettbewerbs- und Leistungsdruck während der letzten 10 bis 15 Jahre neue solidarische Strukturen gebildet, die sich bewährt haben. Das begann mit gemeinsamen Serviceunternehmen zur infrastrukturellen Erschließung von Gewerbegebieten wie Infraleuna oder dem Chemiepark Bitterfeld. Das führte zu sehr erfolgreichen Netzwerken der Automobilzulieferindustrie oder der chemischen Industrie, und das wird zur regionalen Clusterbildung führen, die bereits begonnen hat. Diese Entwicklung muss konsequent weiter geführt und durch zusätzliche Formen der Zusammenarbeit insbesondere mit den ingenieurwissenschaftlichen Einrichtungen erweitert werden. Dass Bildung eine der wichtigsten Ressourcen unseres rohstoffarmen Landes ist, ist inzwischen unbestritten. Dass man dabei immer wieder über die beste Methodik und die besten Organisationsstrukturen streiten kann, wird wohl so bleiben. In und mit einem Bildungskonvent wollen wir uns an dieser Diskussion beteiligen. Von der vorschulischen Bildung bis zur Erwachsenenbildung, und von den Konzeptionen für Kindergärten bis zu den Strukturen der Hochschulen gibt es für alle Ausbildungsstufen unterschiedliche Angebote und Empfehlungen. Weder nach den finanztechnischen Definitionen noch nach den Interpretationen des jährlichen Fortschrittsberichtes über die Verwendung von Sonderbundesergänzungszuweisungen gelten die dafür ausgegebenen Mittel als investiv verausgabt. Das werden wir nicht ändern können. Wir werden uns aber bemühen zu erreichen, dass sie im Rahmen einer Gesamtbewertung berücksichtigt werden. Der Grundsatz, dass regelmäßig wiederkehrende Ausgaben nicht mit nur zeitweiligen Einnahmen finanziert werden sollten, ist unbestritten. Dass Investitionen in Menschen auch Investitionen in die Zukunft sind, wird niemand abstreiten. Aber nur wenn die so geförderten Personen dann in unserem Land Arbeit finden, sind es auch Investitionen in die Zukunft unseres Landes. Dem steht nicht entgegen, dass dem Fremdsprachenunterricht in einer immer mehr zusammenwachsenden Welt zunehmende Bedeutung zukommt. Im Gegensatz zu früher sind unsere heutigen Grenzen die Grenzen unserer Sprachfähigkeiten. Wer sich mehr von dieser Welt erschließen will, muss auch mehrere Sprachen verstehen und sprechen können. Bei den Aufgaben zur Steuerung des Arbeitsmarktes stehen wir vor ganz anderen Problemen. Auch in diesem Jahr werden wieder besondere Bemühungen notwendig werden, um genügend Ausbildungsplätze zu organisieren. Regelmäßig beklagen sich Kammerpräsidenten und Ausbilder über einen ungenügenden Bildungsstand der Schulabgänger und eine viel zu hohe Abbrecherquote nach vermittelter Berufsausbildung. Zusammen mit den Verbänden werden das Kultusministerium und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Projekte zur besseren Vorbereitung auf die Berufsausbildung organisieren. Es sind vermutlich die Erfahrungen unserer Vergangenheit, weshalb solche Projektangebote in den neuen Ländern dankbarer aufgenommen werden als in den westlichen. Wir wollen uns gern daran beteiligen und haben eigenen Handlungsbedarf. Auch im Bildungsbereich gibt es Strukturen solidarischer Zusammenarbeit, die sich bereits bewährt haben, und den Bedarf nach neuen, innovativen Angeboten. Wenn das Kultusministerium sich jetzt bemüht, die sogenannte Sitzenbleiberquote in den Sekundarschulen zu senken, dann kommt niemand auf den Gedanken, in falscher Solidarität das gesamte Leistungsniveau abzusenken. Aber in klassen- oder schulübergreifenden Strukturen zusätzliche Förderkurse anzubieten ist ein solcher Weg. Dass dann von interessierten Verbänden schnell die Forderung nach zusätzlichen Fördermitteln erhoben wird entspricht einer Fördermittelmentalität, die wir in allen Bereichen während der vergangenen 10 bis 15 Jahre selbst mit induziert haben. In allen diesen Bereichen werden wir unsere zukünftigen Probleme nicht mit mehr Geld, sondern nur mit innovativen Formen der Zusammenarbeit lösen können. Im Hochschulbereich haben wir bereits die gesetzlichen Grundlagen für solidarische Kooperation und Strukturabstimmung geschaffen. Das gilt ebenso für die Angebote des zweiten Arbeitsmarktes. Die meisten Investitionen sind kapitalintensiv und technologisch hochmodern. Fast immer entstehen nur verhältnismäßig wenige, dafür hochqualifizierte Arbeitsplätze. Noch längere Zeit werden wir die Möglichkeiten des zweiten Arbeitsmarktes nutzen müssen. Die zwar immer noch hohe Arbeitslosigkeit ist trotzdem die seit neun Jahren niedrigste Quote in unserem Land. Wir stellen erstmals auch einen Rückgang der Jugendarbeitslosigkeit fest. Unter den neuen Länder sind wir derzeit das einzige, das 2005 keinen aktuellen Rückgang der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse aufweist. Das ist insbesondere auf die konzertierte Aktion des Landes, der Agenturen für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaften und der optierenden Kommunen zurückzuführen, die in Sachsen-Anhalt mit gemeinsamen Konzepten gegen die Arbeitslosigkeit vorgehen und sich diesbezüglich regelmäßig austauschen. Wir nutzen intensiv eine Kombilohnvariante des SGB II, nach der Freibeträge bei Erwerbstätigkeit und Einstiegsgeld zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit von Arbeitslosen kombiniert werden können. Bis Mai dieses Jahres konnten bisher 1435 Bezieher von Arbeitslosengeld II mit diesen Instrumenten auf Arbeitsplätze vermittelt werden ¿ mehr als in anderen Bundesländern. Gegenwärtig wird eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung dieser bei uns entwickelten Kombilohnvariante vorbereitet. Die Zusätzlichkeit der eingerichteten Arbeitsplätze, das Lohngefüge, das Qualifikationsniveau der so Eingestellten und die Nachhaltigkeit der Beschäftigungsverhältnisse sollen ausgewertet werden. Das Ziel sind Schlussfolgerungen und Empfehlungen über notwendige Rahmenbedingungen für die eventuelle Einführung von Mindestlöhnen. Bundesweit hat Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung dieser Möglichkeiten des SGB II eine Pilotfunktion übernommen. Einen richtigen Durchbruch bei der Senkung der Arbeitslosigkeit haben wir damit allerdings nicht erreichen können. Deshalb suchen wir innovativ nach neuen Konzepten. Noch in diesem Monat werden Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit beginnen, über sinnvolle und nutzbringende Arbeit im kommunalen und sozialen Bereich, die ja da ist, die aber in den gegenwärtigen Strukturen nicht finanziert werden kann. Wir wollen möglichst vielen Arbeitslosen eine Alternative zur erzwungenen Untätigkeit aufzeigen. Das ist für uns ein sehr grundsätzliches Problem. Aus dem Makel einer mehr als ein Jahrzehnt hohen Arbeitslosigkeit möchten wir wenigstens Alternativen für den Arbeitsmarkt der Zukunft entwickeln. Wer die nach dem historischen Transformationsprozess neu aufgebauten Produktionsmittel, Produktionsweisen und Produktionsverhältnisse kennt wird feststellen müssen, dass immer mehr mit immer weniger Menschen produziert wird. Diese Entwicklung wird weitergehen. So notwendig weiteres Wirtschaftswachstum für uns ist, unsere Arbeitsmarktprobleme werden wir damit allein nicht lösen können. Aus demografischen Gründen werden die Zahlen in zehn Jahren andere sein ¿ das Grundproblem wird bleiben. Es spricht alles dafür, dass der Arbeitsmarkt auch zukünftig dreiteilig organisiert werden muss. Zwischen dem geschützten, über Sozialtransfer finanzierten und dem freien, tariffinanzierten Arbeitsmarkt wird es eine Zwischenform auch zukünftig geben müssen, die teils transfer- und teils tariffinanziert organisiert werden muss. Dafür suchen wir innovative Modelle und bieten uns mit unserer gut organisierten Arbeitsverwaltung für Pilotprojekte an. Selbst wenn es überhöht klingen mag, ich sehe dahinter sehr grundsätzliche Probleme. In den neuen Bundesländern ist noch eine Generation in der politischen Verantwortung, die selbst sehr unterschiedliche Gesellschaftskonzeptionen erlebt hat. Wir haben erlebt, dass weltweit keine auf konsequente Verteilungsgerechtigkeit strukturierte und deshalb hochgradig kontrollierte Gesellschaft auch nicht mit nachträglich erfundenen ökonomischen Hebeln die Leistungsfähigkeit einer marktorientierten Wettbewerbsgesellschaft erreichen konnte. Wir haben erlebt und erleben noch, dass die nationalen Mechanismen zur Sozialpflichtigkeit einer Marktwirtschaft unter den Bedingungen der Globalisierung nicht mehr greifen können und wahrscheinlich durch internationale Vereinbarungen ersetzt werden müssen. Unter diesen Bedingungen einen regionalen Arbeitsmarkt zu steuern verlangt mehr instrumentelle Möglichkeiten als wir bisher haben. Deswegen werden wir uns an der Konzeption und Erprobung neuer Wege der Arbeitsmarktpolitik aktiv beteiligen. Im nationalen und internationalen Wettbewerb werden wir nur erfolgreich sein, wenn es uns gelingt, die notwendige Leistungskultur zu entwickeln. Leistung braucht Freiraum zur Entfaltung und Ansporn. Deregulierung und Entbürokratisierung sind die Forderungen der Leistungswilligen an die staatliche Verwaltung. Das Steuerrecht muss sicher stellen, dass Leistung sich lohnt und dass genau so die Selbstbedienungsmentalität in manchen Vorstandsetagen sich nicht lohnt. Die Sozialkultur zwischenmenschlicher Solidarität wird von niemandem infrage gestellt solange erkennbar bleibt, dass die Hilfe von anderen nicht von der Eigenverantwortung für sich selbst entbindet. Die gegenwärtige Reformdebatte für die sozialen Sicherungssysteme wird noch zu vielen Diskussionen führen, in die wir eigene Vorschläge einbringen können. Insofern stehen wir auch bei uns am Anfang eines Weges. Wir sind noch auf der Suche nach neuen Strukturen für eine solidarische Leistungsgesellschaft und wollen uns daran aktiv beteiligen. Die finanzielle Absicherung in Notlagen mag der Höhe nach umstritten sein, die gesetzlichen Grundlagen gibt es seit mehr als 40 Jahren. Der verständliche Wunsch nach Teilnahme an einer Leistungsgesellschaft muss auf eine andere Weise organisiert werden. Wir wollen uns daran beteiligen, dafür neue Wege zu suchen. Daneben dürfen und werden wir natürlich die vielen anderen Aufgabenbereiche nicht vernachlässigen, auch wenn diese jetzt nicht alle aufgezählt werden können. Investitions- und Wachstumsförderung in den Wirtschaftsstrukturen bleiben eine Daueraufgabe. Alle unsere internationalen Aktivitäten, sowohl die bestehenden Regionalpartnerschaften als auch die Zusammenarbeit mit der Region Centre in Frankreich, Valencia in Spanien und Eszak-Alföld in Ungarn innerhalb des EU-finanzierten Interreg-Projektes ¿Perspektive 2007-2013¿ nutzten wir zur Unterstützung unserer Exportförderung. In der Energiepolitik setzten wir auf die potentielle Zukunftsfähigkeit der regenerativen Energien. Allerdings ist es richtig, dass die Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes zur Versorgungssicherheit mit den Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur bevorzugten Einspeisung regenerativ erzeugten Stroms nicht stabil erfüllt werden können. In diesem Zusammenhang sehen wir Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers. Unsererseits werden wir sehr darauf achten müssen, dass regionale Standortvorteile für Investoren nicht durch zu hohe lokale Energie- oder Abwasserpreise aufgehoben werden. In vielen Bereichen sind wir durchaus gut aufgestellt. Dort werden wir unsere begonnene Arbeit fortsetzen. Wenn jetzt nicht enzyklopädisch alle Arbeitsbereiche angesprochen werden, hat das nichts mit deren eben so großer Bedeutung zu tun. Es geht mir lediglich darum, die vorhersehbaren Gestaltungsschwerpunkte mit interdisziplinärer Bedeutung hervorzuheben. Dazu gehört der weitere Auf- und Ausbau eines interaktiven, internetbasierten Landesportals mit e-Government-Plattform. Alle Kreise und kreisfreien Städte sollen eingebunden werden. Wir werden uns in den Bundesaktionsplan ¿Deutschland Online¿ einbinden. In jeder Gemeinde soll wenigstens ein Anschluss an das Landesportal aufgeschaltet sein, von dem aus die Bürger ihre Verwaltungsangelegenheiten regeln können, unabhängig davon, ob es das eigene Rathaus, die Kreisverwaltung, ein Landesamt oder ein Ministerium betrifft. Ein zentrales Call-Center für die Landesregierung werden wir weiterhin anstreben. Im Bereich der Justizverwaltung haben wir gute Erfahrungen mit der Einrichtung des elektronischen Mahnverfahrens und einem zentralen Mahngericht. Die Länder Thüringen und Sachsen sind ihrerseits daran interessiert und prüfen gegenwärtig, sich eventuell anzuschließen. Das gleiche gilt für ein zentrales Registergericht. Spätestens mit der Umsetzung des für 2008 geplanten zweiten Funktionalreformgesetzes sollen die elektronischen Verwaltungsstrukturen weiter ausgebaut sein. Die interministerielle Lenkungsgruppe in der Staatskanzlei wird bis dahin entschieden haben, welche Aufgaben aus dem Natur- und Immissionsschutz, aus dem Wasserrecht, aus dem Sozialrecht oder der Schulaufsicht sich sowohl für eine Verlagerung auf die kommunale Ebene als auch für die e-Government-Plattform eignen. Es geht uns darum, konsequent moderne Strukturen für die Verwaltungstätigkeit im 21. Jahrhundert aufzubauen. Einige Länder sind schon weiter als wir, andere interessieren sich für unsere bisherigen Erfahrungen. Auch das alles kostet Geld. Die Steuerung der Haushaltspolitik ist deshalb von entscheidender Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Unsere Haushaltssituation ist ¿ beurteilt nach einem innerdeutschen Ländervergleich ¿ einfach schlecht. Unsere Zins-Steuerquote ist mit 19,38 % (im Jahr 2004) die höchste aller deutschen Flächenländer. Nur Bremen und Berlin liegen noch schlechter. Das bedeutet, dass wir rund ein Fünftel unserer Steuereinnahmen bereits für Zinsen ausgeben müssen. Alle anderen neuen Länder liegen darunter. Mit 9,15 % ist diese Quote in Sachsen nicht einmal halb so hoch wie bei uns. Jährlich gibt Sachsen etwa 400 Euro pro Einwohner weniger im Landeshaushalt aus als wir. Die Entwicklung dort ist keinesfalls schlechter als bei uns. Alle anderen neuen Länder liefern den Beweis, dass man mit weniger Geld mindestens ebenso gut sein kann. Der Unterschied liegt deutlich im nichtinvestiven Bereich und wird bei uns über die höhere Neuverschuldung finanziert. Die Steuerdeckungsquote ist in Brandenburg, Thüringen und Sachsen bereits besser als bei uns. Die Schuldenlast pro Einwohner ist in Sachsen-Anhalt inzwischen die höchste aller deutschen Flächenländer. Die Schuldenstandsquote, das ist der Schuldenstand in Relation zum nominalen Bruttoinlandprodukt, lag schon 2003 mit 37,7 % höher als die aller anderen Flächenländer. Nur Bremen und Berlin lagen höher und der Bund selbst, wenn man bei ihm die gesamten Schulden aus dem Fonds ¿Deutsche Einheit¿ dazurechnet. Das ist die ungeschminkte Situation. Die jetzige Legislaturperiode ist die letzte, in der ein Umsteuern überhaupt noch möglich ist. Die gegenwärtige Koalition entscheidet damit über die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Am 12. Mai dieses Jahres fand im Sächsischen Landtag eine aktuelle Debatte statt über eine eventuelle Länderfusion in Mitteldeutschland. Ich kann nur empfehlen, sich die Wortprotokolle einmal durchzulesen um zu wissen, was andere von uns und unserer Haushaltspolitik denken. Wir müssen unsere Haushaltspolitik ändern und auf Schwerpunkte für die Zukunftsfähigkeit konzentrieren. Wenigstens gedanklich-konzeptionell müssen die Entscheidungen in einem dreistufigen Verfahren getroffen werden. Zunächst muss gewährleistet sein, dass alle regelmäßigen durch Rechtsverpflichtungen gebundenen Ausgaben durch regelmäßige auf Rechtsverpflichtungen begründete Einnahmen gedeckt werden. Es muss sicher gestellt werden, dass regelmäßige Ausgaben nicht durch befristete Finanzhilfen gedeckt werden. An die schon fast peinliche öffentliche Diskussion über eine vorsätzlich enge Interpretation der jährlichen Fortschrittsberichte soll nur noch einmal erinnert werden. In einem zweiten gedanklichen Schritt muss über die Finanzierung zeitlich befristeter Projekte mit den angebotenen zeitlich befristeten und degressiven Fördermitteln und Aufbauhilfen entschieden werden. Die Kofinanzierung dieser Mittel zu erleichtern wird unser Hauptanliegen an die nächste Runde der Föderalismusreform sein. Diese Projekte sollen die Infrastruktur verbessern und die eigene Wirtschaftskraft fördern. Sie dürfen nicht auf Dauer angelegt sein. Der vorhersehbare Konflikt besteht darin, dass wir nicht wenige projektfinanzierte Maßnahmen haben, die gut laufen und die mit einer auf Dauer angelegten institutionellen Förderung rechnen. Das werden wir uns nicht leisten können. Die Träger dieser Maßnahmen müssen wir dann über das programmierte Auslaufen der Projektfinanzierung informieren und versuchen, sie in neuen Strukturen solidarischer Zusammenarbeit zu integrieren. In einem dritten gedanklichen Schritt muss dann entschieden werden, ob es noch Finanzierungsnotwendigkeiten gibt die so unverzichtbar sind, dass wir sie mit Krediten finanzieren dürfen, für die unsere Enkel und spätere Generationen noch werden arbeiten müssen. Es wird viele Jahrzehnte dauern, bis die Schulden abgearbeitet sind, die wir in weniger als zwei Jahrzehnten aufgenommen haben. Insofern bedeutet der jetzt aufzustellende Haushalt für das Jahr 2007 eine grundsätzliche Weichenstellung. Die Aufgaben und die Schwierigkeiten sind groß; aber sie sind lösbar. Die wirtschaftliche Entwicklung hat sich im vergangenen Jahr wieder deutlich gebessert. Die Konjunkturberichte für das erste Quartal 2006 berichten von optimistischen Konjunkturprognosen. Mit Ausnahme der Bauindustrie wird durchweg von einer guten Auftragslage berichtet. Die Ernährungsgüterbranche, die chemische Industrie und andere Bereiche des verarbeitenden Gewerbes berichten über überdurchschnittliche Wachstumszahlen. Als logische Konsequenz haben sich auch die Steuereinnahmen verbessert. Durch die innerdeutsche Finanzausgleichsarithmetik wird allerdings einiges nivelliert. Wenn wir uns durch steigende Einnahmen nicht gleich zu steigenden Ausgaben verleiten lassen, sondern konsequent die Neuverschuldung reduzieren und alte Schulden abbauen, hat unser Land alle Chancen für eine stabile Zukunft. Ob wir unsere Potentiale und unsere Chancen richtig nutzen wird allein von uns abhängen. Wir haben echte Wachstums- und Entwicklungspotentiale in unserem Land. Unsere Chancen liegen in einer konsequenten Leistungsorientierung in solidarischen Strukturen. Viele davon haben sich bereits bewährt. Die Netzwerke in der Wirtschaft, die Zweckverbände der Kommunen, die Kooperationsvereinbarungen der Hochschulen, die regionalen Verkehrsverbände, die Versorgungsprofilabstimmung im Gesundheitswesen oder die Gemeinschaftsangebote der Tourismusverbände sind Beispiele dafür. Deren Erfolge machen Mut. Neue Formen der Zusammenarbeit sind möglich. Wenn wir in den bewährten oder in neuen solidarischen Strukturen zusammen halten, haben wir alle Chancen, unsere Potentiale zu bündeln, unser Land weiter aufzubauen und im Wettbewerb mit anderen erfolgreich zu sein. Die gegenwärtige Koalition hat sich entschlossen, Sachsen-Anhalt zu einem Land mit Zukunft zu machen. Wir rufen Sie alle und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auf, diesen Weg mit uns gemeinsam zu gehen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Bauleitplanung: Kirchdorf an der Iller

Bauleitplanung: Kirchdorf an der Iller Bauleitplanung: Kirchdorf an der Iller Seitenbereiche Zum Inhalt springen (Enter drücken) Zur Inhaltsübersicht Zum Kontakt Suchfeld fokusieren Zur Startseite Zur Startseite unchecked Menü schließen Rathaus Voller Ideen, lebendig und aktiv, modern und traditionsbewusst, dabei mittlerweile über 1250 Jahre alt und dennoch sehr jung geblieben: Das alles ist Kirchdorf an der Iller. 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Veranstaltungen Die Gemeinde Lage & Geschichte Ortsplan Ehrenbürger Michael-von-Jung Gastronomie Firmen Bauen & Wohnen Bauantrag Bebauungspläne, Satzungen Bauleitplanung Wohnbauplätze Bodenrichtwerte Hochwasser- & Katastrophenschutz Abfall & Entsorgung Friedhof Leben & Freizeit Freibad Bürgerpark Vereine Senioren Radtouren Kirchen Kinderbetreuung & Bildung Kita Kirchdorf Wilhelm-Sailer Kindergarten Oberopfingen Michael-von-Jung-Schule Volkshochschule Illertal Gemeindebücherei Offene Jugendarbeit Menü schließen unchecked Menü schließen Online Rathaus Formulare Rathaus Bürgerbüro Abfallbeseitigung Mitteilungsblatt der Gemeinde Kirchdorf Passamt Schwerbehindertenausweis Bauamt Bauen & Wohnen Gas-, und Stromnetz Einbau Bauwasserarmatur Einbau Wasseruhr Trinkwasseranalyse Service-BW Leistungen Lebenslagen Gemeindekasse Steuern & Gebühren Hundehaltung & -steuer Sepa-Lastschriftmandat Hallen- und Raumbuchung Dorfgemeinschaftshaus Turn- und Festhalle Ordnungsamt Plakatierungserlaubnis Ausnahmegenehmigung Feuerwerk Standesamt Allgemein Urkundenanforderung Geburt Urkundenanforderung Ehe Urkundenanforderung Tod Heiraten in Kirchdorf Meldeportal Zählerstanderfassung Wasseruhr Veranstaltung melden Menü schließen unchecked Suche starten Vorheriges Bannerbild Nächstes Bannerbild Wiedergabe startenWiedergabe pausieren Untermenü Sie befinden sich im folgenden Menüpunkt:Gemeindeleben Veranstaltungen Die Gemeinde Lage & Geschichte Ortsplan Ehrenbürger Michael-von-Jung Gastronomie Firmen Bauen & Wohnen Bauantrag Bebauungspläne, Satzungen Bauleitplanung Wohnbauplätze Bodenrichtwerte Hochwasser- & Katastrophenschutz Abfall & Entsorgung Friedhof Leben & Freizeit Freibad Bürgerpark Vereine Senioren Radtouren Kirchen Kinderbetreuung & Bildung Kita Kirchdorf Wilhelm-Sailer Kindergarten Oberopfingen Michael-von-Jung-Schule Volkshochschule Illertal Gemeindebücherei Offene Jugendarbeit StartseiteGemeindelebenBauen & WohnenBauleitplanung Bauleitplanung Informationen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren Mit dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen lenkt die Gemeinde die bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet. Im Aufstellungsverfahren der Bebauungspläne werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Anregungen oder Bedenken zur Planung zu äußern. Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung im Rathaus stellen wir die Plan- und Textdokumente online auf dieser Seite zur Einsicht bereit. Nehmen Sie für Fragen oder weitergehende Informationen bitte Kontakt mit uns auf. Aktuelle Bauleitplanverfahren Liebherr Süd III Die Gemeinde Kirchdorf entwickelt den Bebauungsplan "Liebherr Süd III". Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung einer Erweiterungsfläche der Liebherr Hydraulikbagger GmbH für ein Verwaltungs- und Schulungsgebäude, eine Verladehalle sowie eine Aufstellfläche für Baumaschinen/Geräte. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Nachfolgend sind die o.g. Unterlagen abrufbar: Amtliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 154,05 KB, 08.05.2023) Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 3,43 MB, 08.05.2023) Schriftliche Festsetzung und Begründung (PDF-Dokument, 1,54 MB, 08.05.2023) Umweltbericht (PDF-Dokument, 3,65 MB, 08.05.2023) Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (PDF-Dokument, 1,04 MB, 08.05.2023) Schalltechnische Untersuchungen (PDF-Dokument, 3,12 MB, 08.05.2023) Formblatt TöB Beteiligung (PDF-Dokument, 93,02 KB, 08.05.2023) Öffentliche Auslegung BPlan "Heimertinger Weg Süd": Mit der Bebauungsplanaufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen daher die Voraussetzungen zur Ausweisung von 30 Bauplätzen für Einfamilienhäuser und 2 Bauplätzen für Reihen- bzw. Kettenhäuser geschaffen werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf an der Iller hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.06.2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Heimertinger Weg Süd I“ und die dazugehörenden Örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründungen jeweils in der Fassung vom 15.06.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nachfolgend sind die o.g. Unterlagen abrufbar: Amtliche Bekanntmachung (Microsoft Word Dokument, 15,02 KB, 13.07.2021) planerische Festsetzungen (PDF-Dokument, 1,51 MB, 13.07.2021) textliche Festsetzungen (PDF-Dokument, 500,55 KB, 13.07.2021) Begründung zu A) BPlan und B) örtlichen Bauvorschriften (PDF-Dokument, 493,72 KB, 13.07.2021) Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (PDF-Dokument, 415,71 KB, 13.07.2021) Gemeindliche Fortentwicklung in Oberopfingen In der gemeinsamen Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrats am 09.03.2021 wurden durch drei Architekturbüros ihre Entwürfe für die bauliche Entwicklung im Teilort Oberopfingen im Bereich des geplanten neuen Baugebiets "Beim Dorfplatz" vorgestellt. Nachfolgend ist der "Sieger-Entwurf" des Büro ARGE Phase H Architekten eingestellt: ARGE Phase H Architekten, Memmingen (PDF-Dokument, 1,24 MB, 03.03.2021) Nachfolgend der aktuelle Planungsstand Plan Stand November 2022 (PDF-Dokument, 4,27 MB, 11.11.2022) Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Kratzer II Öffentliche Bekanntmachung und Satzung (PDF-Dokument, 421,16 KB, 23.12.2020) Textteil (PDF-Dokument, 497,90 KB, 21.12.2020) Lageplan (PDF-Dokument, 1,31 MB, 21.12.2020) Begründungen (PDF-Dokument, 489,26 KB, 21.12.2020) Kontakt Herrn Roggors Telefonnummer: 07354 9332-110 E-Mail schreiben

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