Das Ziel dieses Projektes ist die Untersuchung der zeitlichen Variabilität in der Energie von internen Wellen und der Stärke von vertikaler Vermischung in Abhängigkeit des Nordatlantikstroms und dem damit verbundenen Wirbelfeld. Hierfür werden 5-6 Jahre von Strömungsmesserdaten und Temperatur/Leitfähigkeitsmessungen von drei Verankerungen entlang eines Schnittes westlich des Mittelatlantischen Rückens (MAR) sowie LADCP/CTD Daten von fünf Schifffahrten genutzt. Konkrete wissenschaftliche Ziele dabei sind:- Erstellung von Zeitserien der Energie in internen Wellen unter Benutzung der Verankerungszeitreihen von Strömung und Schichtung- Untersuchung der Zeitskalen auf denen Veränderungen in der Energie interner Wellen stattfinden. Mögliche Ursachen für Variabilität sind der Windeintrag, Position des Nordatlantikstroms und Wirbel- Identifizierung von Prozessen, welche die beobachteten internen Wellen generieren, wie z.B. Gezeiten, Stürme, Jahresgang, Wirbel, die Arme des Nordatlanikstroms (Verhältnis von lokalen zu großräumigen Erzeugungsmechanismen)- Bestimmung der Vermischungsraten (Temperaturinversionen, Thorpe Skalen, Feinstrukturparameterisierung) in Abhängigkeit der variablen Hintergrundbedingungen Hierfür werden zunächst Spektren potentieller und kinetischer Energy der internen Wellen auf ihre Abhängigkeit von veränderlichen Hintergrundbedingungen wie z.B. Wind, Gezeiten, Wirbel, Schichtung und Variabilität im Nordatlantikstrom sowieso des Einflusses der Topographie untersucht. Die instrumentelle Ausstattung der Verankerungen seit Sommer 2012 erlaubt zusätzlich die Approximation der internen Wellen durch vertikale Moden und damit verbunden die Berechnung von Energieflüssen, welche wichtige Informationen über die Menge und die Variabilität in der Energie, die in internen Wellen im Nordatlantik transportiert wird, liefern. Außerdem geben diese so gewonnenen Energieflüsse in Kombination mit der Berechnung von Ausbreitungspfaden von internen Wellen, welche am mittelatlantischen Rücken erzeugt wurden, Aufschluss über die relative Bedeutung der Topographie des MAR für die Erzeugung von internen Wellen. Beginnend vom Sommer 2015 werden die Analysen erweitert, indem Temperatur- und Druckdaten mit hoher Tiefenauflösung für die Berechnung von Thorpe Skalen und Dissipationsraten und deren zeitlichen Variabilität genutzt werden. Weitere Informationen über die zeitliche und räumliche Variabilität der Vermischungsraten im Nordatlantik werden durch die Analyse von Diffusionsraten, die anhand von LADCP/CTD Daten und einer Feinstrukturparameterisierung berechnet werden, erlangt. Dies liefert weitere Aufschlüsse über die dominanten Prozesse in der Erzeugung von internen Wellen und vertikaler Vermischung im Nordatlantik, sowie deren zeitlicher und räumlicher Variabilität.
In Ahaus (Nordrhein-Westfalen) wird seit einigen Jahren ein Lager betrieben, in dem die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken genehmigt ist. Die vorhandenen Stellplätze sind bisher nur zu einem sehr geringen Teil belegt worden. Der Betreiber hat nun beantragt, einen Teil des Lagers für eine auf 10 Jahre befristete Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Betriebsabfällen aus Kernkraftwerken zu nutzen, da sich für die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Deutschland Engpässe abzeichnen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Münster, während für die Genehmigung der Lagerung abgebrannter Brennelemente das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist. Das Regierungspräsidium Münster hat das Öko-Institut mit der Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen im Rahmen der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der geänderten Nutzung des Lagers beauftragt.
Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge.
Das EarthShape-Programm definiert vier überprüfbare Hypothesen, die darauf ausgerichtet sind, den Einfluss von Biota auf Oberflächenprozesse zu quantifizieren. Dies wird durch einen einzigartigen interdisziplinären Forschungsansatz erzielt, der die traditionellen Bereiche der Geowissenschaften, Biologie, Geomorphologie sowie der Hydrologie umfasst. Dieser Koordinations-Antrag nimmt mehrere Aufgaben administrativer Art in Angriff, die der Überprüfung der wissenschaftlichen Hypothesen und der Entwicklung eines interdisziplinären Umfelds für zukünftige Forschung im Bereich der Oberflächenprozesse in Deutschland dienen. Diese Aufgaben beinhalten: a) Bereitstellen grundlegender Messinstrumente und Datensätze, die für viele EarthShape-Unterprogramme wichtig sind b) Koordination von Geländearbeit, Genehmigungen und internationalen Kollaborationen in entlegenen Gebieten Chiles; c) Förderung der Weiterentwicklung und Mobilität der Teilnehmer als Forscher in einem interdisziplinären Umfeld mit Hilfe von Tagungen zur Ergänzung von Fähigkeiten für junge Wissenschaftler, Gleichstellungsmaßnahmen und Projektseminaren. In diesem Antrag erläutern wir die Hauptziele sowie administrativen und finanziellen Bedürfnisse des EarthShape-Programms innerhalb der nächsten drei Jahre. Im Rahmen dessen legen wir die wichtigsten Komponenten dar, die die Koordinatoren und der Lenkungsausschuss in den vergangenen vier Jahren als essentielle Bestandteile eines erfolgreichen Programms ins Auge gefasst haben. Diese Erwägungen umfassen: a) die Erfordernis, an den vorgeschlagenen Forschungs Clustern zu arbeiten und Zeitskalen zu überbrücken, wie es im ursprünglichen EarthShape-Forschungsantrag dargestellt wurde, b) das Zusammenbringen von Wissenschaftlern unterschiedlicher Forschungsrichtungen, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu stärken, und c) die Notwendigkeit, dass die Teilnehmer in den ausgewählten Schwerpunktgegenden (oder deren nahem Umfeld) forschen, um den Gegenvergleich und das Zusammenführen der Ergebnisse aus den verschiedenen Projekten zu ermöglichen.
Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte) Verantwortlich für die Eintragungen ins Wasserbuch und das Erteilen von Auskünften sind die unteren Wasserbehörden. Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Gebiete zum Ausbringen von Baggergut einschließlich genehmigter Zeiten und Mengen; Flächenshape
Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge
Grenzen von beantragten und von erteilten Bergbauberechtigungen (Berechtsamskarte gemäß § 75 Abs. 1 Bundesberggesetz vom 13. August 1980 - BBergG) Grundsätzlich gilt: Zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze ist eine Erlaubnis, zu deren Gewinnung eine Bewilligung oder Bergwerkseigentum erforderlich. (vgl. § 6 S. 1 BBergG). Die Daten werden ständig laufend gehalten. Die Einsichtnahme in die Berechtsamsdaten (Berechtsamkarte, Berechtsamusunterlagen) ist gemäß § 76 BBergG jedem gestatte, der ein berechtigtes Interesse darlegt
LIS-A ist das Nachfolgesystem für das Anlageninformationssystem-Immissionsschutz (AIS-I). Die LIS-A Gruppe ist eine Kooperation aus 8 Bundesländern, die gemeinsam das LänderInformationsSystem für Anlagen entwickeln. In LIS-A werden Informationen zu immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen verwaltet. Das System unterstützt die Immissionsschutzbehörden u.a. bei der Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, bei der Anlagenüberwachung, bei der Störfallvorsorge und bei der Bearbeitung von Beschwerden. Mit Hilfe von LIS-A können Statistiken oder Berichte erstellt werden um z. B. den Berichtspflichten gegenüber der EU nachkommen zu können. Die erhobenen Daten sind nur für die zuständigen Behörden zugänglich. Daten die der Veröffentlichung unterliegen sind bei den einzelnen Ländern abrufbar. Rechtsgrundlage bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen. Das System von LIS-A ist ein offenes System. Es ist erweiterbar durch neue Module, Gesetzesänderungen sind problemlos integrierbar.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 359 |
| Europa | 23 |
| Kommune | 3 |
| Land | 47 |
| Weitere | 1 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 91 |
| Zivilgesellschaft | 15 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 344 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 7 |
| unbekannt | 34 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 11 |
| Offen | 358 |
| Unbekannt | 18 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 326 |
| Englisch | 98 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Datei | 7 |
| Dokument | 4 |
| Keine | 267 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 113 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 200 |
| Lebewesen und Lebensräume | 311 |
| Luft | 178 |
| Mensch und Umwelt | 383 |
| Wasser | 162 |
| Weitere | 387 |