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Länderinformationssystem für Anlagen (LIS-A) des Landes Brandenburg

LIS-A ist das Nachfolgesystem für das Anlageninformationssystem-Immissionsschutz (AIS-I). Die LIS-A Gruppe ist eine Kooperation aus 8 Bundesländern, die gemeinsam das LänderInformationsSystem für Anlagen entwickeln. In LIS-A werden Informationen zu immissionsschutzrechtlich relevanten Anlagen verwaltet. Das System unterstützt die Immissionsschutzbehörden u.a. bei der Durchführung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, bei der Anlagenüberwachung, bei der Störfallvorsorge und bei der Bearbeitung von Beschwerden. Mit Hilfe von LIS-A können Statistiken oder Berichte erstellt werden um z. B. den Berichtspflichten gegenüber der EU nachkommen zu können. Die erhobenen Daten sind nur für die zuständigen Behörden zugänglich. Daten die der Veröffentlichung unterliegen sind bei den einzelnen Ländern abrufbar. Rechtsgrundlage bildet das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen Verordnungen. Das System von LIS-A ist ein offenes System. Es ist erweiterbar durch neue Module, Gesetzesänderungen sind problemlos integrierbar.

Förderprogramme zentraler Abwasseranlagen, Wasserbauten an Gewässern, sowie zur Behandlung kommunaler Altlasten (StALU MS Neubrandenburg)

Förderprogramme zentraler Abwasser- und Trinkwasseranlagen. Programm zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und zur Schaffung der Infrastruktur der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen. Behandlung kommunaler Altlasten. Objektförderung wasserbaulicher Anlagen an Gewässern.

NPSH: Sand- und Kiesentnahmen (Stand Mai 2018)#locale-ger:gravel and sand borrow May 2018

Gebiete zum Ausbringen von Baggergut einschließlich genehmigter Zeiten und Mengen; Flächenshape

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Evaluation der Öffentlichkeitsbeteiligung - bessere Planung und Zulassung umweltrelevanter Vorhaben durch die Beteiligung von Bürger*innen und Umweltvereinigungen

Bewirkt Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stärkung des Umweltschutzes? Dieser zentralen Forschungsfrage wird im Vorhaben "Evaluation der Öffentlichkeitsbeteiligung - Bessere Planung und Zulassung umweltrelevanter Vorhaben durch die Beteiligung von Bürger*innen und Umweltvereinigungen" nachgegangen. Das vorliegende Gutachten führt Wissen aus der Literatur zu den Wirkungen von Beteiligung unter einem Umweltfokus mit neuen, umfassenden empirischen Erkenntnissen zusammen. Um die Forschungsfrage zu beantworten, entwickelten die Wissenschaftler*innen ein Wirkungsmodell, dessen Wirkzusammenhänge auf Basis der empirischen Erkenntnisse erneut überprüft wurde. Die empirischen Erkenntnisse wurden durch einen breit angelegten Forschungsansatz gewonnen, der vier Komponenten umfasste: - Befragungen unterschiedlicher Akteursgruppen, dies umfasste eine telefonische Befragung von 2.147 Bürger*innen sowie eine Online-Befragung von insgesamt 72 Vorhabenträgern, 96 Umweltvereinigungen und 122 Behörden; - Screening von 100 Zulassungsentscheidungen (Vorher-Nachher-Vergleich); - Vertiefte Untersuchung von 15 Zulassungsentscheidungen (Interviewbasiert) und einer ebenfalls - interviewbasierten Kosten-Nutzen-Analyse von fünf Zulassungsentscheidungen. Die gewonnenen Erkenntnisse belegen einen Umweltnutzen durch die Öffentlichkeitsbeteiligung und bestätigen damit die in der Literatur verbreiteten Annahmen zum Zusammenhang von Öffentlichkeitsbeteiligung und umweltrelevanten Änderungen in den Zulassungsentscheidungen. Die Empirie zeigt zweifelsohne einen daraus resultierenden positiven Umweltnutzen. Quelle: Forschungsbericht

WFS Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS)

Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge

Proposal for regulatory risk mitigation measures for human pharmaceutical residues in the environment

Environmental risks of human pharmaceutical products should be made transparent and mitigated as far as possible. We propose to apply a risk mitigation scheme to the marketing authorisation of human medicinal products which is pragmatic and tailored, and thus will not increase the burden to regulators and industry too much. This scheme takes into account increasing knowledge and accuracy of the environmental risk estimates, applying preliminary risk mitigation when risks are determined based on model estimates, and definitive, more strict and far-reaching risk mitigation when risks are based on actual measured environmental concentrations. Risk mitigation measures should be designed to be effective, proportional, easy to implement, and in line with current (other) legislation, as well as not being a burden to the patient/health care professionals. Furthermore, individual risk mitigation measures are proposed for products showing environmental risks, while general risk mitigation measures can be applied to all products to reduce the overall burden of pharmaceuticals in the environment. In order to effectively mitigate risk, linking marketing authorisation legislation to environmental legislation is essential. © 2023 The Authors

Advancing REACH: Interplay of the REACH Processes

Dieser Bericht ist Teil des Ressortforschungsplan Vorhabens "REACH-Weiterentwicklung", das basierend auf Analysen verschiedener REACH-Prozesse sowie angrenzender Fragestellungen (Substitution, Nachhaltige Chemie, Vorsorgeprinzip, Erzeugnisse, Kosten-Nutzen Analysen, Sozio-Ökomische Analysen, Finanzierung der ECHA) Optionen für eine Verbesserung der (Umsetzung der) REACH-Verordnung entwickelt. In diesem Bericht werden die Schnittstellen zwischen den Prozessen Registrierung, Dossierbewertung, Stoffbewertung, Zulassung und Beschränkung beschrieben und bezüglich des intendierten Zusammenspiels, der beobachteten Defizite und Herausforderungen sowie Verbesserungsmöglichkeiten analysiert. Auf dieser Grundlage werden die zentralen Defizite und Verbesserungsoptionen zusammengefasst. Insgesamt funktionieren die Schnittstellen zwischen den Verfahren ausreichend gut, wobei einige Verbesserungspotenziale im Bereich der Dossier- und Stoffbewertung identifiziert wurden. Der Mangel an Daten über Stoffeigenschaften und Verwendungen in ausreichend hoher Qualität und Detailtiefe in den Registrierungsdossiers ist ein übergreifendes Defizit, welches sich auf alle Prozesse direkt oder indirekt negativ auswirkt. Quelle: Forschungsbericht

EKIS Web - Fachinformationssystem der Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen

Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS WebGIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS WebGIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Hierbei werden Eingriffe als Punkt und Kompensationsflächen als Polygone dargestellt. Die Maßnahmen sind in den Sachdaten den Kompensationsflächen zugeordnet. Es wird die gesamte Kette vom Eingriff zur zugeordneten Kompensation mit den Maßnahmen dargestellt.

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