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Erfassung, Auswertung und Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft, Technik und Erkenntnis zur Sicherung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen

Das Projekt "Erfassung, Auswertung und Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft, Technik und Erkenntnis zur Sicherung von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Nach dem Atomgesetz (AtG) ist für kerntechnische Anlagen und Einrichtungen und die Beförderung von Kernbrennstoffen u.a. Genehmigungsvoraussetzung, dass der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gewährleitet ist. Die Sicherungsanforderungen zur Gewährleistung des erforderlichen Schutzes sind in einschlägigen Richtlinien zur Sicherung konkretisiert. Der Weiterentwicklung dieser Anforderungen und von Sicherungskonzeptionen ist stets der aktuelle Stand von Wissenschaft, Technik und Erkenntnis zugrunde zu legen. Damit kommt der Verfolgung und Auswertung des Standes von Wissenschaft, Technik und Erkenntnis für die Regelwerksarbeit zur Sicherung eine grundlegende und besondere Bedeutung zu. Während die Arbeiten am sicherungstechnischen Regelwerk in einem eigenständigen Vorhaben durchgeführt werden, ist es Zielstellung dieses Vorhabens, die bei der GRS zur Sicherung vorhandenen Fachkompetenzen im Wege der Eigenforschung durch ereignis- und anlagenübergreifende generische Untersuchungen, die der Entwicklung von einschlägigen Konzepten und Methoden sowie der Weiterentwicklung wissenschaftlicher Prüf- und Bewertungsmethoden dienen, zu erhalten und zu erweitern. Die fachlichen Themen, die hierzu insbesondere verfolgt werden sollen, sind die Entwicklungen in Bezug auf potentielle Hilfsmittel für SEWD und die Sicherungs- wie auch die IT-Sicherheitstechnik, weiterhin die Analyse sicherungs- und IT-sicherheitsrelevanter Vorkommnisse, verfügbare und bewährte Analyse- und Bewertungsmethoden der Sicherung sowie konzeptionelle Herangehensweisen zur Sicherung von Kernbrennstoffen.

Fachwissenschaftliche Arbeiten und Weiterentwicklung der Grundlagen zur Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen einschließlich sonstiger radioaktiver Stoffe und von Kernbrennstofftransporten

Das Projekt "Fachwissenschaftliche Arbeiten und Weiterentwicklung der Grundlagen zur Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen einschließlich sonstiger radioaktiver Stoffe und von Kernbrennstofftransporten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Gemäß AtG dürfen Genehmigungen für kerntechnische Anlagen und Tätigkeiten nur erteilt werden, wenn u.a. der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gewährleistet ist. Die zur Erfüllung dieser Genehmigungsvoraussetzung an entsprechende Maßnahmen zur Sicherung kerntechnischer Anlagen und Tätigkeiten zu stellenden Anforderungen sind in einschlägigen Richtlinien zur Sicherung konkretisiert. Diese Anforderungen müssen auf dem jeweiligen Stand von Wissenschaft, Technik und Erkenntnis gehalten werden. Beständiges Ziel ist es daher, die bestehenden Anforderungen im etablierten Regelwerk vor dem Hintergrund der spezifischen Gefährdungsbewertung der Bundessicherheitsbehörden, der Erfahrungen aus ihrer praktischen Umsetzung, der Auswertung von Ereignissen mit Sicherungsbezug stets auf Aktualität zu prüfen und ggf. in einem dem zur Gewährleistung des erforderlichen Sicherungsniveaus gebotenen Umfang inhaltlich zu ergänzen. Erkenntnisse aus dem Austausch mit ausländischen Behörden und der IAEO sind ebenfalls zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist es Ziel des Vorhabens, die sich angepasst an die Entwicklung im kerntechnischen Bereich verschiebenden Schwerpunkte der Richtlinienarbeit durch fachwissenschaftliche Beiträge zu unterstützen und insbesondere Beratungsleistungen in Fällen nuklearspezifischer Gefahrenabwehr bereitzustellen. Die wesentliche Zielsetzung des Vorhabens ist die Unterstützung des BMU bei der laufenden Fortschreibung, Aktualisierung und Anpassung des SEWD-Regelwerks an den Stand von Wissenschaft, Technik und Erkenntnis, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der IPPAS-Mission 2017 in Deutschland, sowie bei der Adaption des SEWD-Regelwerks an die sich aus der Energiewende ergebenden Rahmenbedingungen einschließlich aktueller Entwicklungen zur Lagerung radioaktiver Stoffe.

Teilvorhaben 1: Erstellung einer Plattform zur Darstellung von Risiken und Nutzen verschiedener Insektizid-Applikationsszenarien sowie Nichtanwendung

Das Projekt "Teilvorhaben 1: Erstellung einer Plattform zur Darstellung von Risiken und Nutzen verschiedener Insektizid-Applikationsszenarien sowie Nichtanwendung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI), Institut für Strategien und Folgenabschätzung durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen zur Bewertung der Risiken und des Nutzens der Anwendung und Nichtanwendung von Pflanzenschutzmittel (PSM) im Forst, unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen (Auflagen, Anwendungsbestimmungen, Genehmigungsvoraussetzungen), zu verbessern und einen Beitrag zur transparenten und wissenschaftsbasierten Risiko- und Nutzenbewertung zu leisten. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Ausbringung von Insektiziden per Luftfahrzeug gelegt.

Ermittlung des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und dessen nationale Umsetzung

Das Projekt "Ermittlung des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und dessen nationale Umsetzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Gemäß AtG existiert in Deutschland ein Genehmigungssystem für die Errichtung und den Betrieb kerntechnischer Anlagen sowie für den Umgang und den Verkehr mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die nach dem Stand von W und T erforderlichen Genehmigungsvoraussetzungen gewährleistet sind. Dabei trägt das BMU, als oberste Bundesaufsicht, auf allen Ebenen zur Weiterentwicklung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen bei (dynamische Weiterentwicklung der Schadensvorsorge). Die Ermittlung des Standes von W und T stellt uns vor eine komplexe, vielseitige und kontinuierliche Aufgabe, die die zwar thematisch unterschiedlichen, dennoch aufeinander abgestimmten Arbeitspakete des noch laufenden Vorhabens auch in Zukunft rechtfertigt. Die zu ermittelnden Informationen ergeben sich aus der Mitarbeit in internationalen Gremien, durch Auswertung der Ergebnisse der Arbeit relevanter nationaler, internationaler, multi- und bilateraler Gremien und Einrichtungen, aus sonstigen internationalen Kontakten sowie der internationalen Fachliteratur. BMU muss bei grundsätzlichen bundesaufsichtlichen Entscheidungen den Stand von W und T kennen und berücksichtigen. Dabei ist insbesondere die Kenntnis relevant, inwieweit infolge von technischen sowie konzeptionellen Weiterentwicklungen die Anforderungen an die nukleare Sicherheit auf diesen Gebieten fortgeschrieben werden müssen. Die kontinuierliche Verfolgung des Standes von W und T ist daher unerlässlich. Es darf trotz der Entscheidung zum Ausstieg aus der Kernenergienutzung kein sicherheitstechnisches Defizit aufgrund des fehlenden Kenntnisstandes von W und T entstehen. Zudem ist die Weiterverfolgung dessen aufgrund des gesteigerten Interesses an der Sicherheit der grenznahen Anlagen für die Arbeit des BMU essentiell.

Teilvorhaben: Kommerzialisierungsstrategie einer Flugwindenergieanlage zur Verwertung der Höhenwindenergie

Das Projekt "Teilvorhaben: Kommerzialisierungsstrategie einer Flugwindenergieanlage zur Verwertung der Höhenwindenergie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von EnBW Energie Baden-Württemberg AG durchgeführt. Im Rahmen dieses Teilvorhabens werden die internationalen Genehmigungsvoraussetzungen einer Flugwindenergieanlage in den Zielmärkten für den Markteintritt und dementsprechend die erforderlichen Gutachten aus dem Genehmigungsverfahren einer Onshore-/Offshore-Windenergieanlage für die Kommerzialisierung abgeleitet. Dadurch werden die wichtigen Auslegungskriterien für das Genehmigungsverfahren einer Flugwindenergie (bspw. Beflaggung des Zugseils) identifiziert. Zum Schluss wird eine Handlungsempfehlung zur Genehmigung einer Flugwindenergieanlage für die Zielmärkte erstellt.

Fachwissenschaftliche Arbeiten und Weiterentwicklung der Grundlagen zur Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen einschließlich radioaktiver Strahlenquellen und von Kernbrennstofftransporten

Das Projekt "Fachwissenschaftliche Arbeiten und Weiterentwicklung der Grundlagen zur Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen einschließlich radioaktiver Strahlenquellen und von Kernbrennstofftransporten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Gemäß AtG dürfen Genehmigungen für kerntechnische Anlagen und Tätigkeiten nur erteilt werden, wenn u. a. der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gewährleistet ist. Die zur Erfüllung dieser Genehmigungsvoraussetzung an entsprechende Maßnahmen zur Sicherung kerntechnischer Anlagen und Tätigkeiten zu stellenden Anforderungen sind in einschlägigen Richtlinien zur Sicherung konkretisiert. Diese Anforderungen müssen auf dem jeweiligen Stand von Wissenschaft, Technik und Erkenntnis gehalten werden. Beständiges Ziel ist es daher, die bestehenden Anforderungen im etablierten Regelwerk vor dem Hintergrund der spezifischen Gefährdungsbewertung der Bundessicherheitsbehörden, der Erfahrungen aus ihrer praktischen Umsetzung, der technischen Entwicklungen auf dem Sicherungssektor im In- und Ausland, der Auswertung von Ereignissen mit Sicherungsbezug stets auf Aktualität zu prüfen und ggf. in einer dem zur Gewährleistung des erforderlichen Sicherungsniveaus gebotenen Umfang inhaltlich zu ergänzen; Erkenntnisse aus dem Austausch mit ausländischen Behörden und der IAEO sind ebenfalls zu berücksichtigen. Ferner sollen Meldungen nach § 44 AtG ausgewertet werden. Darüber hinaus ist es Ziel des Vorhabens, die sich angepasst an die Entwicklung im kerntechnischen Bereich verschiebenden Schwerpunkte der Richtlinienarbeit durch fachwissenschaftliche Beiträge zu unterstützen und insbesondere Beratungsleistungen in Fällen nuklearspezifischer Gefahrenabwehr bereitzustellen. Gegenstand der Arbeiten wird daher insbesondere die Aktualisierung und partielle Zusammenführung von Lastannahmen sein, die ggf. daraus resultierende Anpassung zugeordneter Richtlinien, die Verfolgung der vollständigen bundeseinheitlichen Umsetzung der Maßnahmen im IT-Bereich, die Erarbeitung neuer Richtlinien (z.B. für Endlager) und deren Einfügung in die bestehende Regelwerkssystematik und die Mitwirkung in nationalen und internationalen fachbezogenen Gremien.

Avifaunistische Methodenstandards für WEA-Genehmigungsverfahren, FKZ 3514 82 3800

Das Projekt "Avifaunistische Methodenstandards für WEA-Genehmigungsverfahren, FKZ 3514 82 3800" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ÖKOTOP - Büro für angewandte Landschaftsökologie K. Mammen & U. Mammen GbR durchgeführt. Das geplante Vorhaben hat zum Ziel, eine bundesweit abgestimmte Fachempfehlung für avifaunistische Untersuchungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) zu erarbeiten. Dabei sind insbesondere die Methoden zur Erfassung von Brut- und Zugvögeln, zur Durchführung von Funktionsraumanalysen und die Bewertung der Ergebnisse abgestimmt sowie zielführende CEF-/Kompensationsmaßnahmen und die Möglichkeiten zur Einführung eines Gütesiegels untersucht werden. Die Erarbeitung erfolgt in mehreren Modulen: Modul 1: Auswertung der bestehenden oder in Arbeit befindlichen Vollzugsgrundlagen der Länder; Modul 2: Erarbeitung eines Vorschlags zur Abstimmung einer bundesweiten Fachempfehlung; Modul 3: Erarbeitung eines Vorschlags für ein Gütesiegel hinsichtlich der Qualifikation und Eignung von im Rahmen der planerischen Vorhabensbegleitung gutachterlich tätigen Personen/Institutionen; Modul 4: Erarbeitung eines Vorschlags für artspezifische CEF-/Kompensationsmaßnahmen. Entscheidend für den Erfolg ist die kontinuierliche Abstimmung mit der LAG VSW.

Fachwissenschaftliche Arbeiten und Weiterentwicklung der Grundlagen zur Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen einschließlich radioaktiver Strahlenquellen und von Kernbrennstofftransporten

Das Projekt "Fachwissenschaftliche Arbeiten und Weiterentwicklung der Grundlagen zur Sicherung von kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen einschließlich radioaktiver Strahlenquellen und von Kernbrennstofftransporten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Nach dem AtG ist für kerntechnische Anlagen und für die Beförderung von Kernbrennstoffen u.a. Genehmigungs-voraussetzung, dass der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) gewährleistet ist. Das nationale Regelwerk zur Konkretisierung der diesbezüglichen Anforderungen an die Maßnahmen der Sicherung bedarf einer kontinuierlichen und umfassenden Überprüfung und Anpassung. Hierzu ist ständig der aktuelle Stand der Erkenntnis und der Technik auf dem Gebiet der Sicherung festzustellen und umzusetzen. Dazu gehört auch die profunde Kenntnis internationaler Regelwerkssetzung. Das Vorhabens schließt nahtlos an bisherige Vorhaben gleicher Zielrichtung an und beinhaltet die Weiter- und Neuentwicklung von fachlichen Grundlagen der Sicherung gegen SEWD und von sicherungsrelevanten Anforderungen gemäß dem Stand von Technik & Erkenntnis, die Ermittlung und Darstellung veränderter sicherheits- und sicherungstechnischer Sachverhalte u.a. in Fachgremien, die Bearbeitung technisch-wissenschaftlicher Einzelfragen zur Sicherung sowie die Unterstützung des BMU bei der Auswertung von Vorkommnissen, bei Fragestellungen zur Sicherung sonstiger radioaktiver Stoffe bzw. bei der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr im Verantwortungsbereich des BMU. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeiten liegt unverändert auf der Entwicklung von Vorschlägen für die kontinuierliche Überarbeitung und Fortentwicklung des sicherungsrelevanten Regelwerks mit der Erstellung einer übergeordneten Basis-Richtlinie der Sicherung, einer Richtlinie zur IT-Sicherheit, einer überarbeiteten Zwischenlager-Richtlinie und Regelungen zur Sicherung bei Stilllegung und Abbau. Ein weiterer Schwerpunkt ist die fachliche Mitarbeit in Fachgremien des BMU und in internationalen Gremien.

Teilprojekt 3: Energie - Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Das Projekt "Teilprojekt 3: Energie - Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Beckmann-Institut für biobasierte Produktlinien e.V. (BIOP- Institut) durchgeführt. Vorhabenziel: In ländlichen Räumen und Übergangsräumen von Stadt/Land sind in der Siedlungsentwicklung und Flächeninanspruchnahme v.a. durch den demografischen Wandel Dissonanzen und Ineffizienzen der Auslastung von Infrastruktur entstanden. Hieraus entstehen Handlungsanforderungen zur Anpassung von Raumnutzungen und der Infrastruktur. Das Modul konzentriert sich auf die Verringerung und zukünftige Vermeidung von Dissonanzen im Themenfeld Energieeffizienz. Für zwei Vergleichsräume werden modellhafte Umsetzungsprojekte entwickelt. Einen Schwerpunkt bildet die regionale institutionelle Struktur für die nachhaltige Bereitstellung bzw. Entwicklung von Ressourcen (z.B. regionale Energieagentur). Das Gesamtprojekt wird unter Einbeziehung regionaler Stakeholder durchgeführt. 2. Arbeitsplanung: Aufbauend auf den regionalen Dissonanz- und Potenzialanalysen in den Vergleichsregionen werden unter Einbeziehung regionaler Stakeholder Indikatorensysteme für die Bewertung entwickelt und kartographisch dargestellt. Auf dieser Grundlage werden technische und wirtschaftliche Entwicklungsoptionen - unter Einbeziehung von Akteuren in mehrstufigen iterativen Prozessen - entwickelt und zu Projekten verdichtet. Die zwei verdichteten Projektoptionen werden gemäß Vorgaben wie Genehmigungsvoraussetzungen und Investitionsoptionen bis zur modellhaften Projektreife einschließlich Finanzierungsmodellen (Förderoptionen, Integration in regionale Energiebörsen, Wirtschaftlichkeit) weiterentwickelt.

Auswertung der im EU-Verfahren zur Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen eingereichten Publikationen und Stellungnahmen von Glyphosat - Teil II: Verbleib und Verhalten in der Umwelt

Das Projekt "Auswertung der im EU-Verfahren zur Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen eingereichten Publikationen und Stellungnahmen von Glyphosat - Teil II: Verbleib und Verhalten in der Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Anträge auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) dürfen nur gestellt und geprüft werden, wenn die enthaltenen Wirkstoffe in einem peer-review-Verfahren auf EU-Gemeinschaftsebene genehmigt wurden. Basierend auf einem vom Notifizierer vorzulegenden Dossier wird zunächst ein Draft Assessment Report(DAR) vom Bericht erstattenden Mitgliedstaat (Rapporteur Member State, RMS) verfasst. Der DAR wird von den Mitgliedstaaten kommentiert und vom RMS ggf. ergänzt. Alle Informationen werden von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA in einer Stellungnahme (sog. EFSA-Conclusion) zusammengefasst und der EU-Kommission vorgelegt. Auf dieser Grundlage schlägt die Kommission die Genehmigung oder die Nicht-Genehmigung des entsprechenden Wirkstoffes vor. Die abschließende Entscheidung fällen danach die Mitgliedstaaten im Standing Committee on the Food Chain and Animal Health.Durch die geltende Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wurden einige neue Elemente in dieses Verfahren eingebracht, darunter auch die Verpflichtung des Notifizierers zu einer umfassenden Literaturrecherche (durchzuführen nach einem EFSA Guidance Document2011), deren Ergebnisse einschließlich der relevanten Studien mit dem Dossier einzureichen sind. Darüber hinaus dürfen nun auch sog. Dritte (z.B. Verbände, NGOs) Publikationen und Stellungnahmen einreichen, die zu prüfen sind. Im Genehmigungsverfahren für den Wirkstoff Glyphosat ist Deutschland RMS und das Umweltbundesamt zuständig für die Erstellung des DAR in den Bereichen Umweltverhalten und Risikobewertung Naturhaushalt. Der Notifizierer (Glyphosat Task Force) und diverse Organisationen haben zahlreiche Publikationen und Stellungnahmen eingereicht, die im Verfahren auszuwerten sind. Darunter sind ca. 300 Publikationen und Stellungnahmen im Bereich Verbleib und Verhalten von Glyphosat. Im festgelegten zeitlichen Ablauf des Prüfungsverfahrens sind keine Ressourcen für eine derart umfassende Literaturauswertung vorgesehen. Zur Einhaltung der im Genehmigungsverfahren von Wirkstoffen festgelegten Fristen und aufgrund der derzeit außerordentlichen Arbeitsbelastung im Fachgebiet IV 1.3 Pflanzenschutzmittel ist eine Unterstützung in der sorgfältigen Auswertung von ca. 300 Publikationen und Stellungnahmen über externen Sachverstand nötig. Ziel des Gutachtens ist es, herauszuarbeiten, welche Bedeutung den vom Notifizierer und diversen Organisationen eingereichten Publikationen und Stellungnahmen bei der Bewertung der Auswirkungen des Wirkstoffes Glyphosat auf die Umwelt beizumessen ist.

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