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Erzeugung von Wasserstoff fuer die Hydrierung von Schweroel und Kohle

Das Projekt "Erzeugung von Wasserstoff fuer die Hydrierung von Schweroel und Kohle" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Veba Öl AG durchgeführt. Objective: The aim of the overall project were the planning, construction and industrial testing of a commercial-size entrained-flow gasification plant for the generation of hydrogen, which can be operated on solid fuels, e.g. pyrolysis coke and coal just as well as on liquid hydrogenation residues. The objectives of this project were the determination of data enabling an evaluation of the technical feasibility, the possibilities for official approval and the economic viability of the demonstration plant before the final decision on its construction was taken. Parallel to the planning of the demonstration plant, gasification tests were to be made in an existing pilot plant. These tests were in the first place to determine the design data for the demonstration plant as well as to test and to improve the solid feeding-system and the gasification burner. See project LG/20/84/DE. General Information: For the hydrogenation of coal or heavy oil, a major consideration is the economical and environment-friendly utilization of the hydrogenation residues containing heavy metals which become available as unavoidable by products. As against possible combustion, the gasification of the hydrogenation residues provides the advantage that, in addition to environmentally safe disposal of the residues, it is also possible to produce the hydrogen required after the hydrogenation units. For energetic reasons the direct feeding of the hot hydrogenation residues to the gasification seems to be the most appropriate solution. Because of the interconnection of the gasification and the hydrogenation plants is, therefore, largely dependent on the availability of the residue gasification. In order to avoid this it is necessary to provide for the disconnection of the two processes. This disconnection requires the solidification of the liquid residues and the intermediate storage of the solidified residues. Solidification can be effected by pyrolysis of the hydrogenation residues in indirectly heated rotary drums. The coke from the pyrolysis can be used for hydrogen generation. Because of the production of pyrolysis oil, the residue pyrolysis enables an increase of the total oil yield of hydrogenation plants. The dosage of the solid fuels to the pressurized gasification reactor would be carried out with an extruder feeding-system developed on pilot plant scale by VEBA OEL AG and Maschinenfabrik Werner and Pfleiderer. This feeding system consists essentially of a twin-screw extruder. The finely ground fuel and a small portion of a liquid binding-agent are metered pressure-free into the extruder. Hydrocarbons (heavy oils, used oils) as well as water can be used as binding agents. In the extruder, the solid fuel and the binding agent are first mixed, whereupon the mixture is compressed to a pressure above the reactor pressure. The optimum liquid content for the operation of the extruder depends greatly on the type and granulation of the solid fuel. The compacted fuel leaves ...

Direkte Endlagerung von Brennelementen - Arbeiten zur direkten Endlagerung von Brennelementen - Teil 1: Thermische Simulation der Streckenlagerung - TSS - Bericht ueber den Zeitraum 1.1.1990-31.12.1992

Das Projekt "Direkte Endlagerung von Brennelementen - Arbeiten zur direkten Endlagerung von Brennelementen - Teil 1: Thermische Simulation der Streckenlagerung - TSS - Bericht ueber den Zeitraum 1.1.1990-31.12.1992" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GSF - Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH, Institut für Tieflagerung durchgeführt. Das Referenzkonzept fuer die direkte Endlagerung ausgedienter Brennelemente sieht die Einlagerung grosser und schwerer Endlagerbehaelter in den Strecken eines Endlagerbergwerks vor, wobei bereits nach kurzen Zeitraeumen hohe Temperaturen auftreten. Zum Nachweis der Genehmigungsfaehigkeit wurde das Verhalten des Gebirges und des Versatzmaterials in einem in-situ-Versuch untersucht, bei dem das Einlagerungsfeld durch 2 parallele Strecken dargestellt wurde, in denen jeweils 3 Pollax-Behaelterattrappen installiert wurden. Nach der Installation einer umfangreichen Messinstrumentierung wurden die Strecken versetzt und die Behaelter aufgeheizt. Die Messergebnisse werden mit den Resultaten thermischer und thermomechanischer Modellrechnungen verglichen.

Umweltschutz bei Planung und Bau von Gewerbe- und Industrieanlagen

Das Projekt "Umweltschutz bei Planung und Bau von Gewerbe- und Industrieanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro für Kommunal- und Regionalplanung durchgeführt. Bei Neubau, Erneuerung, Aenderung der Nutzung, Erweiterung und Sanierung von Industrie- und Gewerbebauten sind Umweltbelange zu beruecksichtigen und auch Genehmigungsvoraussetzung fuer derartige Bauvorhaben. In diesem Projekt sollen Umweltanforderungen erarbeitet werden, die bei der Planung und Durchfuehrung zu beachten sind. Umweltanforderungen (z.B. sparsamer Umgang mit Flaechen, Ressourcen, umweltfreundliche Gestaltung und Anordnung der Gebaeude) sollen nach Industrie- und Gewerbebranchen fuer die Bauplanung und Erschliessung konkretisiert werden. Ein Beitrag zum oekologisch orientierten Gewerbebau wird erwartet.

Ermittlung der besten verfügbaren Techniken bei (neu) nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlagen der landwirtschaftlichen Tierhaltung

Das Projekt "Ermittlung der besten verfügbaren Techniken bei (neu) nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlagen der landwirtschaftlichen Tierhaltung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. durchgeführt. a) Problemstellung: Das Artikelgesetz (Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.7.2001) schreibt für Betriebe der Tierhaltung für mehr als 50 Großvieheinheiten (= 500 kg Lebendmasse) und mehr als 2 Großvieheinheiten/ha landwirtschaftliche Nutzfläche eine allgemeine UVP-Vorprüfung im Einzelfall, gekoppelt an ein vereinfachtes BImSchG-Verfahren nach Spalte 2 (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) vor. Aus der IV. BImSchV folgt, dass der Stand der Technik nunmehr auch für erheblich kleinere Tierhaltungsanlagen und weitere Tierarten (z.B. Rinder) ermittelt und festgeschrieben werden muss, als dies bislang der Fall war. b) Handlungsbedarf: Um einheitliche Genehmigungsvoraussetzungen zu schaffen, ist es für die neu in die 4. BImSchV aufgenommenen Anlagen erforderlich, eine bundesweit einheitliche Verfahrensgrundlage für die Genehmigungsbehörden zu schaffen. (Bereitstellung der Grundlagen für den Vollzug des Artikelgesetzes). c) Ziel des Vorhabens: Im Vorhaben soll eine Erhebung und Bewertung des technischen Standards bestehender, bislang nicht nach BImSchG genehmigungspflichtiger Anlagen erfolgen. Zusätzlich soll nach der Bestandserhebung, unter Einbeziehung der Fachkompetenzen der Länder eine Erarbeitung von Empfehlungen für die Genehmigungspraxis erfolgen. Diese Ausarbeitung soll für einen einheitlichen Vollzug der novellierten TA-Luft sowie für deren künftige Anpassung genutzt werden. Das BMVEL verfügt ebenfalls über ein großes Interesse an der Bearbeitung dieser Problematik, eine Ressortabstimmung auf Cofinanzierung erscheint sinnvoll. Im Rahmen des Projektes sind durch die Projektleitung Abgrenzungen und Vermeidung von Überschneidungen mit FuE 20341140 erforderlich.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Neubau der BAB 49 im Abschnitt Neuental - Schwalmstadt (VKE 20)

Das Projekt "Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Neubau der BAB 49 im Abschnitt Neuental - Schwalmstadt (VKE 20)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bosch & Partner GmbH durchgeführt. Die Planung zum Neubau der Bundesautobahn A 49 Kassel - A 5 im Abschnitt Neuental - Schwalmstadt (VKE 20) erfordert die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Anforderungen der einschlägigen europäischen Richtlinien (FFH- und Vogelschutz-Richtlinie) sowie der Gesetzgebung (Bundesnaturschutzgesetz und Hessisches Naturschutzgesetz). Als zusätzliche Genehmigungsvoraussetzung für die Planfeststellung ergänzt der erarbeitete Fachbeitrag Artenschutz den vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan. Zentrale Aufgaben des Fachbeitrags sind: Zusammenstellung der relevanten Datengrundlagen sowie Ermittlung der relevanten Arten für die Beuteilung der entsprechenden Verbotstatbestände (Vorprüfung), Ermittlung und Bewertung der artspezifischen Beeinträchtigungen sowie Prüfung, ob für die relevanten Arten die spezifischen Verbotstatbestände voraussichtlich eintreffen (Konfliktanalyse), Darlegung der Gründe für eine Befreiung für diejenigen Arten, für welche die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände zutreffen (Ausnahmeprüfung). Als Bewertungsmaßstab für die Ableitung erheblicher Beeinträchtigungen wurden die konkreten Verbotstatbestände gemäß Paragraph 42 BNatSchG, Art. 12 FFH-RL sowie Art. 5 VS-RL und der günstige Erhaltungszustand der jeweiligen lokalen Population gemäß Art. 16 FFH-RL herangezogen. Im Sinne einer umfassenden Konfliktbewältigung wurden die geplanten Kompensationsmaßnamen des LBP hinsichtlich ihrer artspezifischen Eignung geprüft und ggf. angepasst. Für einige Arten wurden dabei spezifische Maßnahmen zur Sicherung der günstigen Erhaltungszustandes der lokalen Population entwickelt.

Status-Quo der UVP-Anwendung und notwendige Weiterentwicklung durch die UVP-Aenderungsrichtlinie der EG unter Beruecksichtigung des geplanten Umweltgesetzbuchs - Erster Teil (UGB I)

Das Projekt "Status-Quo der UVP-Anwendung und notwendige Weiterentwicklung durch die UVP-Aenderungsrichtlinie der EG unter Beruecksichtigung des geplanten Umweltgesetzbuchs - Erster Teil (UGB I)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von PLANUNG und UMWELT Planungsbüro Koch Berlin durchgeführt. Das Ziel des vorliegenden Gutachtens ist es, fuer das Land Brandenburg Handlungslinien fuer eine Weiterentwicklung des Instrumentes Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVP) aufzuzeigen. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus den neuen rechtlichen Entwicklungen auf europaeischer Ebene (UVP-Aenderungsrichtlinie, IVU-Richtlinie, Richtlinienvorschlag zu Plan- und Programm-UVP) und den sich daraus ableitenden Handlungserfordernissen auf Bundes- und Landesebene. Das Gutachten besteht inhaltlich aus drei Teilen. Im 1. Kapitel erfolgt eine Analyse der bestehenden rechtlichen Situation und der aktuellen Praxiserfahrungen auf europaeischer, Bundes- und Landesebene. Im 2. Kapitel werden die aktuellen rechtlichen Anforderungen aus der UVP-Aenderungsrichtlinie und aus dem Entwurf des UGB I dargestellt. Das 3. Kapitel enthaelt Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der UVP fuer das Land Brandenburg. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch die Bearbeitung der rechtlichen Fragestellungen und, parallel dazu, die Durchfuehrung von Fachgespraechen mit Zulassungsbehoerden im Land Brandenburg. Als Zwischenschritt der Bearbeitung und zur weiteren Abstimmung mit den Behoerden im Land Brandenburg wurden die Ergebnisse der Rechts- und Praxisanalyse und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen in einem Workshop am 24.11.1998 im Ministerium fuer Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR) in Potsdam vorgestellt und diskutiert. Ergebnisse: Die Umweltvertraeglichkeitspruefung als Instrument des vorsorgenden Umweltschutzes hat sich seit ihrer Einfuehrung in Recht und Praxis auf europaeischer und nationaler Ebene trotz zahlreicher Schwierigkeiten und Hemmnisse bewaehrt. Das ist der Grund dafuer, dass sie durch neue Regelungen auf europaeischer Ebene teilweise erweitert (UVP-Aenderungsrichtlinie) bzw. in ihrer Funktion (IVU-Richtlinie) noch gestaerkt werden soll. Es ist abzusehen, dass eine Ausweitung der UVP auf Plaene und Programme erfolgen wird. Die geplante Umsetzung in deutsches Recht im geplanten Umweltgesetzbuch - Erster Teil (UGB I) fuehrt zu einer verstaerkten Integration der UVP in das Genehmigungsverfahren. Die materiellen Inhalte der Umweltvertraeglichkeitspruefung bleiben erhalten, ihnen kommt darueberhinaus als Genehmigungsvoraussetzung ein hoeheres Gewicht zu. Durch die Integration in das UGB I wird die UVP zu einem Bestandteil nachhaltiger Umweltpolitik. Vor diesem Hintergrund soll die UVP im Land Brandenburg angepasst und weiterentwickelt werden. Die hier vorgestellten Handlungsempfehlungen zur UVP im Land Brandenburg sollen die Optionen zur Anpassung brandenburgischen Landesrechts und Vollzugs bezueglich der europaeischen Rechtsetzung auf dem Gebiet der UVP aufzeigen. Weiterhin ist die inhaltlich-methodische Weiterentwicklung des Umweltvorsorgeinstruments UVP im Land Brandenburg das Ziel der Handlungsempfehlungen.

Auswertung der im EU-Verfahren zur Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen eingereichten Publikationen und Stellungnahmen von Glyphosat - Teil II: Verbleib und Verhalten in der Umwelt

Das Projekt "Auswertung der im EU-Verfahren zur Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen eingereichten Publikationen und Stellungnahmen von Glyphosat - Teil II: Verbleib und Verhalten in der Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Anträge auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) dürfen nur gestellt und geprüft werden, wenn die enthaltenen Wirkstoffe in einem peer-review-Verfahren auf EU-Gemeinschaftsebene genehmigt wurden. Basierend auf einem vom Notifizierer vorzulegenden Dossier wird zunächst ein Draft Assessment Report(DAR) vom Bericht erstattenden Mitgliedstaat (Rapporteur Member State, RMS) verfasst. Der DAR wird von den Mitgliedstaaten kommentiert und vom RMS ggf. ergänzt. Alle Informationen werden von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA in einer Stellungnahme (sog. EFSA-Conclusion) zusammengefasst und der EU-Kommission vorgelegt. Auf dieser Grundlage schlägt die Kommission die Genehmigung oder die Nicht-Genehmigung des entsprechenden Wirkstoffes vor. Die abschließende Entscheidung fällen danach die Mitgliedstaaten im Standing Committee on the Food Chain and Animal Health.Durch die geltende Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wurden einige neue Elemente in dieses Verfahren eingebracht, darunter auch die Verpflichtung des Notifizierers zu einer umfassenden Literaturrecherche (durchzuführen nach einem EFSA Guidance Document2011), deren Ergebnisse einschließlich der relevanten Studien mit dem Dossier einzureichen sind. Darüber hinaus dürfen nun auch sog. Dritte (z.B. Verbände, NGOs) Publikationen und Stellungnahmen einreichen, die zu prüfen sind. Im Genehmigungsverfahren für den Wirkstoff Glyphosat ist Deutschland RMS und das Umweltbundesamt zuständig für die Erstellung des DAR in den Bereichen Umweltverhalten und Risikobewertung Naturhaushalt. Der Notifizierer (Glyphosat Task Force) und diverse Organisationen haben zahlreiche Publikationen und Stellungnahmen eingereicht, die im Verfahren auszuwerten sind. Darunter sind ca. 300 Publikationen und Stellungnahmen im Bereich Verbleib und Verhalten von Glyphosat. Im festgelegten zeitlichen Ablauf des Prüfungsverfahrens sind keine Ressourcen für eine derart umfassende Literaturauswertung vorgesehen. Zur Einhaltung der im Genehmigungsverfahren von Wirkstoffen festgelegten Fristen und aufgrund der derzeit außerordentlichen Arbeitsbelastung im Fachgebiet IV 1.3 Pflanzenschutzmittel ist eine Unterstützung in der sorgfältigen Auswertung von ca. 300 Publikationen und Stellungnahmen über externen Sachverstand nötig. Ziel des Gutachtens ist es, herauszuarbeiten, welche Bedeutung den vom Notifizierer und diversen Organisationen eingereichten Publikationen und Stellungnahmen bei der Bewertung der Auswirkungen des Wirkstoffes Glyphosat auf die Umwelt beizumessen ist.

Entwicklung und messtechnische Ueberpruefung eines Verfahrens fuer die Prognose der Geraeuschbelaestigung aus Schankgaerten

Das Projekt "Entwicklung und messtechnische Ueberpruefung eines Verfahrens fuer die Prognose der Geraeuschbelaestigung aus Schankgaerten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fachbereich 06 Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Werkstoffwissenschaften, Institut für Technische Akustik durchgeführt. Entwicklung und Evaluierung eines Prognosemodells, das aus den Planungsdaten zuverlaessig die Laermbelastung der Anwohner ermitteln kann. Hintergrund ist die in den letzten Jahren zunehmende Zahl von Beschwerden die von Anwohnern ueber den Laerm von Schankvorgaerten vorgebracht wurden. Die Notwendigkeit von Betriebsbeschraenkungen wird im Beschwerdefall ueber eine Schallimmissionsmessung geprueft. Die zulaessigen Immisionswerte sind in der TA-Laerm in Verbindung mit der VDI-Richtlinie Nr. 2058 verzeichnet. Es waere wuenschenswert die Laermbelastung der Anwohner staerker als bisher bereits bei der Genehmigung der Schankvorgaerten zu beruecksichtigen. Dieses Vorgehen setzt voraus, dass die Laermbelaestigung bereits zuverlaessig aus den Planungsdaten ermittelt werden kann. Die zu erwartende Geraeuschbelastung wird z.Z. ueber ein in Oesterreich entwickeltes Prognoseverfahren abgeschaetzt. Diesem Verfahren liegen physikalische Modellannahmen zu Grunde. Aufgrund dieser Annahmen laesst sich der zu erwartende Immisionspegel in einem definierten Abstand prognostizieren. Die mit diesem Verfahren gewonnen Ergebnisse sind unbefriedigend. Hierbei ist fraglich, ob die (quellen)spezifische Belaestigung durch den Schankgartenlaerm, und ob die unterschiedlichen innerstaedtischen Schallausbreitungsbedingungen erfasst werden. Die vorliegenden Untersuchung bestaetigt, dass innerstaedtischer Schankgartenlaerm bereits aus den Planungsdaten prognostiziert werden kann. Wichtigster Praedikator ist die Anzahl der Schankgartenplaetze. Die Laestigkeit des Schankgartenlaerms nimmt signifikant zu sofern die Tische mehr als 6 Plaetze aufweisen oder der Schankgarten in einem Innehof (mindestens drei Begrenzungsflaechen) liegt. Diese erhoehte Laestigkeit sollte im Beurteilungspegel durch entsprechende Zuschlaege beruecksichtigt werden. Ein Vergleich mit den Immissionsrichtwerten der VDI 2058 zeigt, dass in l0 m Entfernung vom gedachten Mittelpunkt der Schankgaerten alle untersuchten Schankgaerten die Immissionsrichtwerte der Nacht deutlich ueberschreiten. Die Schallausbreitung in den staedtebaulichen Situationen Strassenschluchten, Kreuzungen und Innenhof ist aufgrund von Mehrfachreflexionen und Beugung kompliziert und nicht durch eine pauschale Pegelabnahme von 6 dB pro Entfernungsverdoppluung zu beschreiben. Es ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel im naeheren Bereich der Schankgaerten nahezu konstandt bleibt. Die erarbeitete Prognose beruecksichtigt sowohl die bauliche Umgebung der Schankgaerten, als auch die (quellen)spezifische Laestigkeit in Abhaengigkeit der Gaststaettennutzung. Damit unterscheidet sich die 'Berliner' Prognose grundlegend von dem in Oesterreich entwickelten Verfahren. Die Evaluierung des Prognosemodells ist noch nicht abgeschlossen.

Ermittlung des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und dessen nationale Umsetzung

Das Projekt "Ermittlung des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der kerntechnischen Sicherheit und dessen nationale Umsetzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Gemäß AtG existiert in Deutschland ein Genehmigungssystem für die Errichtung und den Betrieb kerntechnischer Anlagen sowie für den Umgang und den Verkehr mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die nach dem Stand von W und T erforderlichen Genehmigungsvoraussetzungen gewährleistet sind. Dabei trägt das BMU, als oberste Bundesaufsicht, auf allen Ebenen zur Weiterentwicklung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen bei (dynamische Weiterentwicklung der Schadensvorsorge). Die Ermittlung des Standes von W und T stellt uns vor eine komplexe, vielseitige und kontinuierliche Aufgabe, die die zwar thematisch unterschiedlichen, dennoch aufeinander abgestimmten Arbeitspakete des noch laufenden Vorhabens auch in Zukunft rechtfertigt. Die zu ermittelnden Informationen ergeben sich aus der Mitarbeit in internationalen Gremien, durch Auswertung der Ergebnisse der Arbeit relevanter nationaler, internationaler, multi- und bilateraler Gremien und Einrichtungen, aus sonstigen internationalen Kontakten sowie der internationalen Fachliteratur. BMU muss bei grundsätzlichen bundesaufsichtlichen Entscheidungen den Stand von W und T kennen und berücksichtigen. Dabei ist insbesondere die Kenntnis relevant, inwieweit infolge von technischen sowie konzeptionellen Weiterentwicklungen die Anforderungen an die nukleare Sicherheit auf diesen Gebieten fortgeschrieben werden müssen. Die kontinuierliche Verfolgung des Standes von W und T ist daher unerlässlich. Es darf trotz der Entscheidung zum Ausstieg aus der Kernenergienutzung kein sicherheitstechnisches Defizit aufgrund des fehlenden Kenntnisstandes von W und T entstehen. Zudem ist die Weiterverfolgung dessen aufgrund des gesteigerten Interesses an der Sicherheit der grenznahen Anlagen für die Arbeit des BMU essentiell.

Avifaunistische Methodenstandards für WEA-Genehmigungsverfahren, FKZ 3514 82 3800

Das Projekt "Avifaunistische Methodenstandards für WEA-Genehmigungsverfahren, FKZ 3514 82 3800" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ÖKOTOP - Büro für angewandte Landschaftsökologie K. Mammen & U. Mammen GbR durchgeführt. Das geplante Vorhaben hat zum Ziel, eine bundesweit abgestimmte Fachempfehlung für avifaunistische Untersuchungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) zu erarbeiten. Dabei sind insbesondere die Methoden zur Erfassung von Brut- und Zugvögeln, zur Durchführung von Funktionsraumanalysen und die Bewertung der Ergebnisse abgestimmt sowie zielführende CEF-/Kompensationsmaßnahmen und die Möglichkeiten zur Einführung eines Gütesiegels untersucht werden. Die Erarbeitung erfolgt in mehreren Modulen: Modul 1: Auswertung der bestehenden oder in Arbeit befindlichen Vollzugsgrundlagen der Länder; Modul 2: Erarbeitung eines Vorschlags zur Abstimmung einer bundesweiten Fachempfehlung; Modul 3: Erarbeitung eines Vorschlags für ein Gütesiegel hinsichtlich der Qualifikation und Eignung von im Rahmen der planerischen Vorhabensbegleitung gutachterlich tätigen Personen/Institutionen; Modul 4: Erarbeitung eines Vorschlags für artspezifische CEF-/Kompensationsmaßnahmen. Entscheidend für den Erfolg ist die kontinuierliche Abstimmung mit der LAG VSW.

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