Anträge auf Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) dürfen nur gestellt und geprüft werden, wenn die enthaltenen Wirkstoffe in einem peer-review-Verfahren auf EU-Gemeinschaftsebene genehmigt wurden. Basierend auf einem vom Notifizierer vorzulegenden Dossier wird zunächst ein Draft Assessment Report(DAR) vom Bericht erstattenden Mitgliedstaat (Rapporteur Member State, RMS) verfasst. Der DAR wird von den Mitgliedstaaten kommentiert und vom RMS ggf. ergänzt. Alle Informationen werden von der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA in einer Stellungnahme (sog. EFSA-Conclusion) zusammengefasst und der EU-Kommission vorgelegt. Auf dieser Grundlage schlägt die Kommission die Genehmigung oder die Nicht-Genehmigung des entsprechenden Wirkstoffes vor. Die abschließende Entscheidung fällen danach die Mitgliedstaaten im Standing Committee on the Food Chain and Animal Health.Durch die geltende Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wurden einige neue Elemente in dieses Verfahren eingebracht, darunter auch die Verpflichtung des Notifizierers zu einer umfassenden Literaturrecherche (durchzuführen nach einem EFSA Guidance Document2011), deren Ergebnisse einschließlich der relevanten Studien mit dem Dossier einzureichen sind. Darüber hinaus dürfen nun auch sog. Dritte (z.B. Verbände, NGOs) Publikationen und Stellungnahmen einreichen, die zu prüfen sind. Im Genehmigungsverfahren für den Wirkstoff Glyphosat ist Deutschland RMS und das Umweltbundesamt zuständig für die Erstellung des DAR in den Bereichen Umweltverhalten und Risikobewertung Naturhaushalt. Der Notifizierer (Glyphosat Task Force) und diverse Organisationen haben zahlreiche Publikationen und Stellungnahmen eingereicht, die im Verfahren auszuwerten sind. Darunter sind ca. 300 Publikationen und Stellungnahmen im Bereich Verbleib und Verhalten von Glyphosat. Im festgelegten zeitlichen Ablauf des Prüfungsverfahrens sind keine Ressourcen für eine derart umfassende Literaturauswertung vorgesehen. Zur Einhaltung der im Genehmigungsverfahren von Wirkstoffen festgelegten Fristen und aufgrund der derzeit außerordentlichen Arbeitsbelastung im Fachgebiet IV 1.3 Pflanzenschutzmittel ist eine Unterstützung in der sorgfältigen Auswertung von ca. 300 Publikationen und Stellungnahmen über externen Sachverstand nötig. Ziel des Gutachtens ist es, herauszuarbeiten, welche Bedeutung den vom Notifizierer und diversen Organisationen eingereichten Publikationen und Stellungnahmen bei der Bewertung der Auswirkungen des Wirkstoffes Glyphosat auf die Umwelt beizumessen ist.
Das Vorhaben soll die verschiedenen technischen Möglichkeiten des Ausbaus der Höchstspannungsnetze (380 kV-Ebene und HGÜ-Technologie) zur Durchleitung von Strom aus Windenergie (insbesondere aus dem Offshore-Bereich) sowie anderer erneuerbarer Energien aus Natur-, Landschafts- und Umweltschutzsicht beleuchten und bewerten. Ziel dieses Vorhabens ist es, Grundlagen für die Entscheidungen zur Ausführung von Ausbautrassen zu bewerten und zusammenzustellen. Dazu zählt insbesondere die Erarbeitung von Kriterien, die eine objektive Bewertung der möglichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt inklusive Landschaftsbild von Freileitungen und Erdkabeln zulassen. Damit soll gleichsam zu einer Objektivierung der oftmals ideologisch geführten Diskussion um den Ausbau der Übertragungsnetze in Deutschland beigetragen werden. Im Ergebnis sollen Empfehlungen zur natur-, umwelt- und landschaftsverträglichen Ausführung des Netzausbaus und der Netzverstärkung auf der 380 kV-Ebene innerhalb der im Energieleitungsausbaugesetz vorgesehenen Piloten ausgesprochen werden, die die besonderen Belange der verschiedenen Natur- und Lebensräume berücksichtigen. Um die genannten Zielsetzungen umsetzen zu können, werden die Hauptarbeitsschritte Analyse und Bewertung der Genehmigungsanforderungen, Analyse und Bewertung verschiedener Erdkabelvarianten (380 kV und HGÜ), Vergleich Umweltauswirkungen von Erdkabeln und Freileitungen, Analyse und Bewertung der Trassenführung an den Piloten des EnLAG sowie allgemeine Empfehlungen für den Netzausbau in Deutschland durchgeführt. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorhabenbeschreibung verwiesen.